1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der
Arbeitszeit in anderer Form, als täglich 1/2 Stunde, insbesondere
in der Form zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3
Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.
2. hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag
der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen
beibehalten werden darf.
Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung
auf 5 Jahre in Aussicht genommen.
Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis
19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren
Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:
1. Der _Tarif_ gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli
1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli
1899 festgestellt werden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden
Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht
fortgesetzt größer geworden ist, so kann er bereits vom 1.
Juli 1899 für den 1. Oktober 1899 gekündigt werden. Obige
Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht
mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder
4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so
verlängert er sich stets um ein Jahr.
2. Anträge auf Abänderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1.
Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder
Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte
einzubringen und von diesem sofort zu veröffentlichen. Ueber die
eingegangenen Anträge muß bis zum 1. Oktober des betreffenden
Jahres vom Tarifausschusse Beschluß gefaßt werden; die
beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft.
3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen
und Gehülfen bestehenden »$Tarifausschuß der deutschen
Buchdrucker$« gewählt. Jeder der 9 Kreise der
Buchdruckergenossenschaft wählt einen Prinzipal und einen Gehülfen.
Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif
anerkannt haben und diejenigen Gehülfen, welche in tariftreuen
Druckereien arbeiten. Die Thätigkeit des Ausschusses erstreckt
sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Maßnahmen zu
dessen Durchführung. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit
gefaßt, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter
zugestimmt haben müssen.
4. Zur Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs
der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und
Durchführung des Tarifs errichtet der Tarifausschuß ein Organ,
welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen
»$Tarifamt der deutschen Buchdrucker$« führt. Dasselbe besteht aus
je 3 Prinzipalen und Gehülfen. Das Tarifamt hat folgende
Obliegenheiten:
a) Die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;
b) die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines
Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen;
c) die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings-
und Lebensverhältnisse;
d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen
Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in
Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der am Vororte der
betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des Tarifausschusses
erfolglos war;
e) die Schaffung und Fortführung eines Tarifkommentars;
f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer
Geschäftsordnung;
g) Errichtung von Arbeitsnachweisen;
h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;
i) Entgegennahmen der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung
des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden
Angelegenheiten.
5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung
des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag
$Schiedsgerichte$ zu errichten. Falls die Beschlüsse nicht mit
mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, findet Berufung gegen die
Schiedsgerichte an das Tarifamt statt.
6. Die bestehenden $Arbeitsnachweise$ müssen sich verpflichten, nur
tariftreue Gehülfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen
und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr
Eintreten für tarifmäßige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehülfen
Arbeit nachzuweisen.
Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10.
Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einführungstermin
für den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die
übrigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und
Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.
So war also das große Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich
schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verständnis
von allen übrigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder
eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt,
eine $Tarifgemeinschaft$, die über den beiderseitigen getrennten
Gruppen die höhere Einheit bildet, um die über den gegensätzlichen
stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die
nicht zusammenfällt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern
ein neues selbständiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen
Elemente bekämpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden
Verständnisses erhoben haben, um die in Wahrheit höheren Interessen
auch thatsächlich über die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen
Gruppen zu stellen.
Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Lohnzahlung, die Kündigung
und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen
nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind einfach aus der früheren
Tarifgemeinschaft übernommen; es wird sich jetzt darum handeln,
ob insbesondere die Bestimmungen über die Lehrlingszahl von den
Prinzipalen streng zur Durchführung gebracht werden, was damit
zusammenfällt, ob überhaupt die besseren, tariftreuen Elemente
unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft über die
schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verständnis dafür
erforderlich, daß sie in diesen in höherem Grade, als in den Gehülfen
ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller
Kraft zu bekämpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem
Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische
Bedeutung für unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu
erhalten.
Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der
$außerordentlichen Generalversammlung$ des Buchdruckerverbandes, die
vom 13. bis 18. Juli 1896 in $Halle$ a. S. stattfand. Allerdings
handelte es sich nicht mehr darum, über den Tarif zu beschließen, denn
der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen
Wahlen gewählten Vertreter mit den Prinzipalen endgültig festgesetzt.
Aber es war noch über die Stellung zu beraten, die der $Verband als
solcher$ zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu
der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte.
Im Verbande bestand eine $Gegenströmung gegen den Vorstand$, die
von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, $Gasch$, geführt
wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf
einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und
nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den $Gegensatz zwischen
Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie$. Den Hauptvorwurf, den
$Gasch$ gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden
$Döblin$ erhob, ging dahin, daß der Vorstand »nicht auf dem Boden
der modernen Arbeiterbewegung stehe«, daß er in »Harmonieduselei«
versunken sei und mit den »Rückschrittlern« zusammengehe. $Döblin$
habe sogar offen ausgesprochen, daß er nichts von der Sozialdemokratie
wissen wolle. Dem gegenüber erklärte es $Gasch$ für erforderlich,
einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu
stützen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Kräfte, insbesondere
durch Flugblätter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch
das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte
auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in
Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung über $Gasch$
ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil bestätigt
und $Gasch$ mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes
enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des »Correspondenten« wurde
$Rexhäuser$. Durchschlagend war für dieses Vorgehen nicht in erster
Linie der von $Gasch$ vertretene Standpunkt, der vielmehr von
einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens,
insbesondere daß er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe
beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend
Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.
[108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: »Die Leitung
des Buchdruckerverbandes während 8 Jahren, dienstbar der
Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik«,
und gab den Anlaß zu einer von $Döblin$ gegen $Gasch$ erhobenen
Privatklage.
Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den
Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die
$Tarifgemeinschaft billigte$ und einstimmig beschloß, daß der bisherige
Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.
Die Verhandlungen waren für die Auffassung der Verhältnisse zur
Sozialdemokratie von großem Interesse, indem von der Mehrzahl der
Stimmen die völlige Unabhängigkeit dieser Partei gegenüber betont
wurde. Der Referent $Rexhäuser$ spottete über das »Kirchturmswettrennen
in radikalen Phrasen«, das im »Correspondent« stattgefunden
habe, $Döblin$ erklärte, wenn er geäußert habe, ein Gegner der
Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an,
da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats-
und Gesellschaftsordnung stehe. »Ich habe mich Ihnen nicht als
Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.«
Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die »Leipziger
Volkszeitung« und das Parteiorgan, der »Vorwärts«, hatten gegen den
Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre
Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so daß $Döblin$ sich
veranlaßt sah, im »Correspondent«[109] sich hiergegen zu verteidigen
und zu erklären: »Herr $Auer$ mag $sein$ Feld beackern und die
Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe überlassen.
Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem
Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die $Auer$'schen
Vorschläge. Wir respektieren das Thätigkeitsfeld der politischen Partei
und bitten uns aus, daß Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen
Thätigkeit ungeschoren läßt.«
[109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.
Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist
aber noch keineswegs beendet. $Gasch$ hat eine Gefolgschaft um sich
gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekämpft
und sehr rührig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert $Gasch$ die
von einem freien Komitee herausgegebene »Buchdruckerwacht«, die an
Gehässigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Möglichste leistet.
Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunächst 2 Mal wöchentlich, doch
ist sie bald auf 1 Mal zurückgegangen.
Auf den Einfluß dieser Kreise ist es wohl auch zurückzuführen, daß das
Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es
in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am
26. März 1897 in einer öffentlichen Buchdruckerversammlung gewählten
6 Vertreter mit der Begründung zurückwies, daß sie nicht auf dem
Boden der modernen Arbeiterbewegung ständen, da die Tarifgemeinschaft
deren Grundsätzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000
Stimmen Mehrheit erfolgt war, ließ man statt dieser andere 6 Vertreter
zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150
Anwesenden gewählt waren. Dieser Beschluß hat jedoch in der gesamten
sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger
Ausnahme der von $Schönlank$ geleiteten »Leipziger Volkszeitung«
allgemeine Mißbilligung gefunden, und auch die Generalkommission
ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begründung, daß das
Gewerkschaftskartell seine Befugnisse überschreite, wenn es sich in die
Angelegenheiten der Zentralvorstände einmische; übrigens sei auch die
Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.
Die Opposition hat auch bereits zwei eigene $Kongresse$ abgehalten.
Der $erste$ fand statt am 7. Juni 1897 in $Leipzig$ und war von 22
Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf
jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem
jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen
habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine
zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die
»Buchdruckerwacht«, deren Redakteur $Gasch$ wieder gewählt wurde. Die
Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.
Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig,
als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente
hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht
hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische
Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht
selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher
Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der
Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der
Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen
die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle.
Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage
mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht.
Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die
Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes
nicht achten und künftig »die in der »Buchdruckerwacht« zu Tage
tretenden Bestrebungen von $Gasch$ durch Ausübung von Vertrauensämtern
in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften
zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der
Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende
Maßnahmen unterstützen« würden, aus dem Verbande zu entfernen.
Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte,
so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine
zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober
1897 die »$Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter
Berufsgenossen$« mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz
und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft
Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie
Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld
wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt.
Das Fachorgan, die »Buchdruckerwacht«, erhalten die Mitglieder
unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus
7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft
Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die
Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den
Vorgängen im Verbande »die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend
mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den
betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.«
Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der $zweite Kongreß$ der
Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen
wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen »Leipziger Volkszeitung«
waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht
mitgeteilt. Der »Correspondent« dagegen behauptet, es seien außer 30
Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen
aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen
lag in der Festlegung des $Verhältnisses zum Verbande$, doch wurde
folgender Antrag
»Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband
1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr
zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den
Tarif festsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen;