Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nämlich

1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der

Arbeitszeit in anderer Form, als täglich 1/2 Stunde, insbesondere

in der Form zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3

Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.

2. hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag

der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen

beibehalten werden darf.

Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung

auf 5 Jahre in Aussicht genommen.

Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis

19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren

Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:

1. Der _Tarif_ gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli

1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli

1899 festgestellt werden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden

Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht

fortgesetzt größer geworden ist, so kann er bereits vom 1.

Juli 1899 für den 1. Oktober 1899 gekündigt werden. Obige

Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht

mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder

4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so

verlängert er sich stets um ein Jahr.

2. Anträge auf Abänderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1.

Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder

Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte

einzubringen und von diesem sofort zu veröffentlichen. Ueber die

eingegangenen Anträge muß bis zum 1. Oktober des betreffenden

Jahres vom Tarifausschusse Beschluß gefaßt werden; die

beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft.

3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen

und Gehülfen bestehenden »$Tarifausschuß der deutschen

Buchdrucker$« gewählt. Jeder der 9 Kreise der

Buchdruckergenossenschaft wählt einen Prinzipal und einen Gehülfen.

Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif

anerkannt haben und diejenigen Gehülfen, welche in tariftreuen

Druckereien arbeiten. Die Thätigkeit des Ausschusses erstreckt

sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Maßnahmen zu

dessen Durchführung. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit

gefaßt, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter

zugestimmt haben müssen.

4. Zur Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs

der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und

Durchführung des Tarifs errichtet der Tarifausschuß ein Organ,

welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen

»$Tarifamt der deutschen Buchdrucker$« führt. Dasselbe besteht aus

je 3 Prinzipalen und Gehülfen. Das Tarifamt hat folgende

Obliegenheiten:

a) Die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;

b) die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines

Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen;

c) die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings-

und Lebensverhältnisse;

d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen

Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in

Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der am Vororte der

betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des Tarifausschusses

erfolglos war;

e) die Schaffung und Fortführung eines Tarifkommentars;

f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer

Geschäftsordnung;

g) Errichtung von Arbeitsnachweisen;

h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;

i) Entgegennahmen der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung

des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden

Angelegenheiten.

5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung

des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag

$Schiedsgerichte$ zu errichten. Falls die Beschlüsse nicht mit

mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, findet Berufung gegen die

Schiedsgerichte an das Tarifamt statt.

6. Die bestehenden $Arbeitsnachweise$ müssen sich verpflichten, nur

tariftreue Gehülfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen

und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr

Eintreten für tarifmäßige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehülfen

Arbeit nachzuweisen.

Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10.

Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einführungstermin

für den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die

übrigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und

Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.

So war also das große Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich

schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verständnis

von allen übrigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder

eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt,

eine $Tarifgemeinschaft$, die über den beiderseitigen getrennten

Gruppen die höhere Einheit bildet, um die über den gegensätzlichen

stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die

nicht zusammenfällt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern

ein neues selbständiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen

Elemente bekämpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden

Verständnisses erhoben haben, um die in Wahrheit höheren Interessen

auch thatsächlich über die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen

Gruppen zu stellen.

Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Lohnzahlung, die Kündigung

und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen

nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind einfach aus der früheren

Tarifgemeinschaft übernommen; es wird sich jetzt darum handeln,

ob insbesondere die Bestimmungen über die Lehrlingszahl von den

Prinzipalen streng zur Durchführung gebracht werden, was damit

zusammenfällt, ob überhaupt die besseren, tariftreuen Elemente

unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft über die

schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verständnis dafür

erforderlich, daß sie in diesen in höherem Grade, als in den Gehülfen

ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller

Kraft zu bekämpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem

Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische

Bedeutung für unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu

erhalten.

Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der

$außerordentlichen Generalversammlung$ des Buchdruckerverbandes, die

vom 13. bis 18. Juli 1896 in $Halle$ a. S. stattfand. Allerdings

handelte es sich nicht mehr darum, über den Tarif zu beschließen, denn

der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen

Wahlen gewählten Vertreter mit den Prinzipalen endgültig festgesetzt.

Aber es war noch über die Stellung zu beraten, die der $Verband als

solcher$ zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu

der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte.

Im Verbande bestand eine $Gegenströmung gegen den Vorstand$, die

von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, $Gasch$, geführt

wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf

einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und

nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den $Gegensatz zwischen

Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie$. Den Hauptvorwurf, den

$Gasch$ gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden

$Döblin$ erhob, ging dahin, daß der Vorstand »nicht auf dem Boden

der modernen Arbeiterbewegung stehe«, daß er in »Harmonieduselei«

versunken sei und mit den »Rückschrittlern« zusammengehe. $Döblin$

habe sogar offen ausgesprochen, daß er nichts von der Sozialdemokratie

wissen wolle. Dem gegenüber erklärte es $Gasch$ für erforderlich,

einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu

stützen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Kräfte, insbesondere

durch Flugblätter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch

das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte

auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in

Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung über $Gasch$

ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil bestätigt

und $Gasch$ mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes

enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des »Correspondenten« wurde

$Rexhäuser$. Durchschlagend war für dieses Vorgehen nicht in erster

Linie der von $Gasch$ vertretene Standpunkt, der vielmehr von

einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens,

insbesondere daß er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe

beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend

Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.

[108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: »Die Leitung

des Buchdruckerverbandes während 8 Jahren, dienstbar der

Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik«,

und gab den Anlaß zu einer von $Döblin$ gegen $Gasch$ erhobenen

Privatklage.

Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den

Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die

$Tarifgemeinschaft billigte$ und einstimmig beschloß, daß der bisherige

Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.

Die Verhandlungen waren für die Auffassung der Verhältnisse zur

Sozialdemokratie von großem Interesse, indem von der Mehrzahl der

Stimmen die völlige Unabhängigkeit dieser Partei gegenüber betont

wurde. Der Referent $Rexhäuser$ spottete über das »Kirchturmswettrennen

in radikalen Phrasen«, das im »Correspondent« stattgefunden

habe, $Döblin$ erklärte, wenn er geäußert habe, ein Gegner der

Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an,

da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats-

und Gesellschaftsordnung stehe. »Ich habe mich Ihnen nicht als

Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.«

Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die »Leipziger

Volkszeitung« und das Parteiorgan, der »Vorwärts«, hatten gegen den

Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre

Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so daß $Döblin$ sich

veranlaßt sah, im »Correspondent«[109] sich hiergegen zu verteidigen

und zu erklären: »Herr $Auer$ mag $sein$ Feld beackern und die

Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe überlassen.

Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem

Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die $Auer$'schen

Vorschläge. Wir respektieren das Thätigkeitsfeld der politischen Partei

und bitten uns aus, daß Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen

Thätigkeit ungeschoren läßt.«

[109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.

Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist

aber noch keineswegs beendet. $Gasch$ hat eine Gefolgschaft um sich

gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekämpft

und sehr rührig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert $Gasch$ die

von einem freien Komitee herausgegebene »Buchdruckerwacht«, die an

Gehässigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Möglichste leistet.

Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunächst 2 Mal wöchentlich, doch

ist sie bald auf 1 Mal zurückgegangen.

Auf den Einfluß dieser Kreise ist es wohl auch zurückzuführen, daß das

Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es

in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am

26. März 1897 in einer öffentlichen Buchdruckerversammlung gewählten

6 Vertreter mit der Begründung zurückwies, daß sie nicht auf dem

Boden der modernen Arbeiterbewegung ständen, da die Tarifgemeinschaft

deren Grundsätzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000

Stimmen Mehrheit erfolgt war, ließ man statt dieser andere 6 Vertreter

zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150

Anwesenden gewählt waren. Dieser Beschluß hat jedoch in der gesamten

sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger

Ausnahme der von $Schönlank$ geleiteten »Leipziger Volkszeitung«

allgemeine Mißbilligung gefunden, und auch die Generalkommission

ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begründung, daß das

Gewerkschaftskartell seine Befugnisse überschreite, wenn es sich in die

Angelegenheiten der Zentralvorstände einmische; übrigens sei auch die

Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.

Die Opposition hat auch bereits zwei eigene $Kongresse$ abgehalten.

Der $erste$ fand statt am 7. Juni 1897 in $Leipzig$ und war von 22

Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf

jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem

jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen

habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine

zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die

»Buchdruckerwacht«, deren Redakteur $Gasch$ wieder gewählt wurde. Die

Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.

Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig,

als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente

hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht

hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische

Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht

selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher

Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der

Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der

Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen

die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle.

Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage

mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht.

Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die

Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes

nicht achten und künftig »die in der »Buchdruckerwacht« zu Tage

tretenden Bestrebungen von $Gasch$ durch Ausübung von Vertrauensämtern

in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften

zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der

Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende

Maßnahmen unterstützen« würden, aus dem Verbande zu entfernen.

Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte,

so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine

zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober

1897 die »$Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter

Berufsgenossen$« mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz

und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft

Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie

Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld

wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt.

Das Fachorgan, die »Buchdruckerwacht«, erhalten die Mitglieder

unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus

7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft

Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die

Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den

Vorgängen im Verbande »die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend

mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den

betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.«

Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der $zweite Kongreß$ der

Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen

wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen »Leipziger Volkszeitung«

waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht

mitgeteilt. Der »Correspondent« dagegen behauptet, es seien außer 30

Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen

aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen

lag in der Festlegung des $Verhältnisses zum Verbande$, doch wurde

folgender Antrag

»Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband

1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr

zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den

Tarif festsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 133 / 323 题