Verbandsangehörige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03% 7565 = 85%
Nichtverbändler 1466 = 18,86% 1424 = 16,97% 1335 = 15%
-------------------------------------------
Zusammen 7771 8389 8900
Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600
Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach
verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das
Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13
fl. auf den Kopf des Mitgliedes.
8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der
$Eisenbahnbediensteten$. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die
österreichischen $Lokomotivführer$ in Wien eine Delegiertenversammlung
abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der
Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der
Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation
der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten
und Unterbeamten. Zum Organ wurde »Der Eisenbahner« bestimmt.
Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische
Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte
Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der
Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn,
2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß,
sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden
Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und
jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung
des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und
Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber,
daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn
und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält.
Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder
Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5.
Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den
Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber
zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten
erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen
Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der
Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters-
und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei
den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen
Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der
Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.
Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung
des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied
des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan »Der
Eisenbahner« mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte
wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische
Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll
zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen
überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der
Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei
Jahren in Prag stattfinden.
Abgesehen von dem Kongresse, der hauptsächlich auf die Gewinnung der
Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893
eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren
Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18-20000 angegeben wurde.
Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-,
Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine ähnliche Verbindung auch
für die Beamten anzubahnen.
Durch Erlaß des Ministers des Innern vom 13. März 1897 sind sämtliche
Organisationen mit der Begründung aufgelöst, daß sie »Tendenzen
verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind«, doch hat
sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.
Die bisher nur dürftige Statistik über die gewerkschaftlichen
Verhältnisse in Oesterreich wird für die Zukunft wahrscheinlich
wesentlich ausgiebiger werden durch die Thätigkeit des bereits
erwähnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten
arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter
Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine
Auskunftspflicht für statistische Zwecke eingeführt und der Kommission
ein weitgehendes Recht der Einsicht von Büchern und anderen Urkunden
eingeräumt ist.
Ungarn.
In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb
interessant, daß hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von
der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber
sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitägigen Verhandlung
im Reichsrate Anlaß gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897
in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden
besuchte erste ungarische $Feldarbeiterkongreß$. Derselbe beschloß
Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern
bestehenden Aktionskomitee übertragen wurde. Die Verhandlungen,
an denen auch der frühere ungarische Landwirtschaftsminister Graf
$Festetich$ teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der
ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongreß den Beschluß faßte, sich
der sozialdemokratischen Partei anzuschließen, so handelt es sich doch
in demselben Maße um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische
Organisation.
Die hauptsächlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und
volle Preß- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorläufig
zwölf Stunden, der später bis auf acht Stunden herabgesetzt werden
soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien,
sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit,
gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Leistung.
Ein zweiter Kongreß fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter
Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern
von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Preß-
und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise
Entlohnung in Naturalien und während der Ernte eine Arbeitszeit von 5
Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darüber hinaus sollten
Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.
Der dritte Kongreß ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest
abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121
Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden.
Es wurde festgestellt, daß der Erntestreik des vorigen Sommers fast
durchweg zu Lohnerhöhungen geführt habe. Es wurden dieselben Beschlüsse
gefaßt, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der
Feldarbeiter nötigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt,
sondern auch der jährliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis
alle Forderungen bewilligt sind.
Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel
»Der Feldarbeiter« ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und
wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.
Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung
liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde,
indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu
entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein
hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und
das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch
ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem
die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär
erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den
Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur
für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher
Arbeiten ausgedehnt wird.
Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit
dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer
Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das
»Sklavengesetz« zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der
Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die
geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen
gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die
erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.
Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in
Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92
Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner
sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei
bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen,
daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder
angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den
Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins-
und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen
getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die
Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.
Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden
Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine
christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung
ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in
Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200
Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer
allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen
Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.
Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in
die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled
ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des
Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die
Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ
dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt »Die
Freiheit.«
Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen
arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten,
nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899
seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt
folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen
Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit
und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der
karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber
der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen
diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst
nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern
Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen
Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß
eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern
beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten
einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus
Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre
Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.