Ende 1895 Ende 1896 Ende 1897

Verbandsangehörige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03% 7565 = 85%

Nichtverbändler 1466 = 18,86% 1424 = 16,97% 1335 = 15%

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Zusammen 7771 8389 8900

Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600

Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach

verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das

Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13

fl. auf den Kopf des Mitgliedes.

8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der

$Eisenbahnbediensteten$. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die

österreichischen $Lokomotivführer$ in Wien eine Delegiertenversammlung

abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der

Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der

Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation

der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten

und Unterbeamten. Zum Organ wurde »Der Eisenbahner« bestimmt.

Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische

Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte

Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der

Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn,

2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß,

sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden

Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und

jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung

des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und

Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber,

daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn

und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält.

Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder

Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5.

Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den

Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber

zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten

erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen

Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der

Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters-

und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei

den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen

Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der

Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.

Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung

des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied

des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan »Der

Eisenbahner« mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte

wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische

Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll

zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen

überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der

Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei

Jahren in Prag stattfinden.

Abgesehen von dem Kongresse, der hauptsächlich auf die Gewinnung der

Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893

eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren

Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18-20000 angegeben wurde.

Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-,

Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine ähnliche Verbindung auch

für die Beamten anzubahnen.

Durch Erlaß des Ministers des Innern vom 13. März 1897 sind sämtliche

Organisationen mit der Begründung aufgelöst, daß sie »Tendenzen

verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind«, doch hat

sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.

Die bisher nur dürftige Statistik über die gewerkschaftlichen

Verhältnisse in Oesterreich wird für die Zukunft wahrscheinlich

wesentlich ausgiebiger werden durch die Thätigkeit des bereits

erwähnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten

arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter

Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine

Auskunftspflicht für statistische Zwecke eingeführt und der Kommission

ein weitgehendes Recht der Einsicht von Büchern und anderen Urkunden

eingeräumt ist.

Ungarn.

In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb

interessant, daß hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von

der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber

sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitägigen Verhandlung

im Reichsrate Anlaß gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897

in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden

besuchte erste ungarische $Feldarbeiterkongreß$. Derselbe beschloß

Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern

bestehenden Aktionskomitee übertragen wurde. Die Verhandlungen,

an denen auch der frühere ungarische Landwirtschaftsminister Graf

$Festetich$ teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der

ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongreß den Beschluß faßte, sich

der sozialdemokratischen Partei anzuschließen, so handelt es sich doch

in demselben Maße um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische

Organisation.

Die hauptsächlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und

volle Preß- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorläufig

zwölf Stunden, der später bis auf acht Stunden herabgesetzt werden

soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien,

sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit,

gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Leistung.

Ein zweiter Kongreß fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter

Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern

von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Preß-

und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise

Entlohnung in Naturalien und während der Ernte eine Arbeitszeit von 5

Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darüber hinaus sollten

Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.

Der dritte Kongreß ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest

abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121

Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden.

Es wurde festgestellt, daß der Erntestreik des vorigen Sommers fast

durchweg zu Lohnerhöhungen geführt habe. Es wurden dieselben Beschlüsse

gefaßt, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der

Feldarbeiter nötigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt,

sondern auch der jährliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis

alle Forderungen bewilligt sind.

Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel

»Der Feldarbeiter« ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und

wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.

Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung

liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde,

indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu

entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein

hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und

das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch

ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem

die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär

erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den

Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur

für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher

Arbeiten ausgedehnt wird.

Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit

dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer

Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das

»Sklavengesetz« zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der

Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die

geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen

gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die

erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.

Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in

Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92

Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner

sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei

bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen,

daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder

angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den

Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins-

und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen

getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die

Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.

Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden

Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine

christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung

ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in

Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200

Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer

allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen

Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.

Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in

die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled

ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des

Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die

Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ

dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt »Die

Freiheit.«

Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen

arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten,

nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899

seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt

folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen

Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit

und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der

karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber

der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen

diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst

nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern

Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen

Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß

eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern

beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten

einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus

Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre

Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 93 / 323 题