De Bleiße is ä träches Flißchen,

’s werd niemand sich was dran ersehn.

Als Bärschchen von e sechs siem Jahren

dorft’ ich zun Fischerbade gehn.

Mei Vader dauchte mit mar unter –

ar hadde mich erscht abgegihlt –

Dann schwomm ar naus, mich uff der Schulter:

von Angst haw’ ich da nischt gefihlt. –

Dar Naschmarkt is nich zu verwerfen,

ä Kunstwerk is er trotzdem nich.

Hier word’ch beinahe iewerfahren –

bloß meine Mudder schitzte mich.

Se zooch in letzten Oochenblicke

ihrn gleenen Jung’n von Flaster wegk,

ich säh se noch an Ooche bluten –

Un ich truuch bloß darvon in Schreck.

Gleich vor der Stadt de Wälder raachen,

voll Eichen glowig, breit un stark.

Still bleibst de stehn, wenn schluchzend schlaachen

de Nachtigall’n in dunklen Park.

Als junges Baar in Friehlingsdaachen

hamm mar gelauscht den Amselsang,

sinn – laut umdschwidschert, laut umdrällert –

in Sonnenlicht dahin gegang.

In Osten liecht dar Goddesacker:

e Beet der Liewe – herrlich scheen!

Die langen Reihen von Gastanien,

die gann mar immer widder gehn.

Wenns Friehjahr gommt, flanze ich Veilchen

uffs Grab von meiner Mudder naus – –

Dann setz’ ich for e Wehmuts-Weilchen

mich dichte bei ihr stilles Haus:

Ich denke viel, denk weit zuricke

an die, die war’n un nich mehr sinn.

Se gomm’n die unsichtbare Bricke,

se treten alle bei mich hin.

Was ich dorchlebt, erlew’ ich wieder,

es steht um mich in Kreise rum.

Se singen scheene Juuchendlieder.

Ich sinne nach: warum? warum?? …

So bin ich selwer alt geworden,

bin in dar Welt weit rumgereist.

Jaa – scheener warsch an vielen Orten –

doch iewerall war ich verwaist!

Daß du mich heimwärts fihrtest wieder

in meine Heimat – Gott hab’ Dank.

Mei Grab, mei Wald, de Amsellieder –

wenn die mir fehlen, bin ich krank.

_Anmerkung_: Viele meinen, die obersächsische Mundart, vor

allem der Dialekt der Leipziger und Dresdner Gegend, sei

wohl imstande, Humoristisches zum Ausdruck zu bringen, zur

Wiedergabe ernster Seelenzustände sei diese Mundart aber

nicht geeignet. Dazu ist zu sagen: Wohl erscheint der Dialekt

Leipzigs und Dresdens, an reinem Hochdeutsch gemessen, manchem

klanglich unbefriedigend; das liegt aber daran, daß eben aus

ihm, aus der Sprache der meißnischen Kanzleien, das heutige

Hochdeutsch herausgewachsen ist und die Mundart ihm so nahe

verwandt, daß sie hier und da den Eindruck eines scheinbar

»verdorbenen Hochdeutsch« hervorzurufen vermag. Daß es sich

in Wirklichkeit um den umgekehrten Prozeß handelt, wissen

die meisten nicht. Jedenfalls hat aber dieser Dialekt genau

denselben Eigenwert wie jede andere deutsche Mundart und

braucht der Muttersprache Fritz Reuters, Klaus Groths, Karl

Stielers, Ludwig Thomas und anderer in keinem nachzustehen.

So ist es auch immer wieder erfreulich, wenn sich bei uns

Dialektschriftsteller finden, die von der Berufenheit

ihrer Muttersprache in Lust und Leid, in Scherz und Ernst

durchdrungen sind. In einem Gebiet, wo die Brüder Schumann

durch ihre billigen »Bliemchen«-Schriften heillose Verwirrung

angerichtet haben, ist jeder, der sich der Mundart mit Ernst

und Stammesstolz bedient, ganz besonders zu begrüßen. Als der

beträchtlichste Schriftsteller des Leipziger Dialekts erscheint

zur Zeit Franz Ehregott Hauptvogel, und so muß sein Gedicht »De

Heimat« im Sinne des eben Ausgeführten verstanden werden.

F.

Fußnote:

[8] Aus dem Buche »De droggne Bemme«, Gedichte und Erzählungen

in sächsischer Mundart. _H. Haessel, Verlag, Leipzig,

Roßstraße 5/7_, gebunden 3 RM.

Bücherbesprechungen

_Oswin Lindner_, Niederhaßlau. =Die Zwickau-Schneeberger Landstraße

und ihre wirtschaftliche Bedeutung für das obere Erzgebirge, nebst

einer kurzen Beschreibung der eigenen und benachbarten Brücken, 1921.=

(Selbstverlag des Verfassers.)

Seit der grundlegenden Arbeit von Wiechel hat die Heimatforschung der

Wegekunde mit Recht steigende Aufmerksamkeit geschenkt. Es gilt, die

oft nur schwachen Spuren älterer Straßenführung festzuhalten, ehe sie

die moderne Zeit völlig verwischt. Neben der geographischen Bedingtheit

der Weganlage darf das geschichtliche Moment nicht übersehen werden.

Wege sind älter als die Siedlungen. Dazu ist die Kunststraße samt

Brückenanlagen usw. eine noch viel zu wenig gewürdigte Kulturtat

unserer Vorfahren. Beides ist in Lindners Arbeit sorgfältig betrachtet,

und die Studie bringt, da sie reiches Quellenmaterial heranzieht,

manchen Nebengewinn, z. B. über das verzwickte Kräftespiel der am

Straßenbau beteiligten Bevölkerungskreise. Karten und Lichtbilder

erhöhen die Anschaulichkeit des Gebotenen. Selbst die anscheinend

dürren Tabellen erzählen Lebendiges. So geben die anspruchslosen

Darlegungen Lindners reiche Anregung für jeden Heimatforscher; denn

zumal in wissenschaftlichem Neuland wird man methodisch am besten

immer mit dem Wege einsetzen, zu Flur, Flurgliederung (und Flursage)

übergehen und erst dann die eigentliche Siedelungskunde samt dem

chronikalischen ins Auge fassen. Als Muster sei das Werkchen warm

empfohlen.

Professor ~Dr.~ _Wagner_, Rochlitz.

=Winkelnest=, ein fröhliches Heimatbuch von _Karl Hennig_. Verlag

Gebrüder Müller, Bautzen.

Der Inhalt dieses Buches gibt mehr, als das Äußere verspricht, gibt

anmutige Bilder aus vergangenen Zeiten, mit der Sonne des Herzens

durchwärmt, mit dem Auge der Liebe durchleuchtet, mit dem Lächeln

des Humors verklärt, Bilder aus einer alten Stadt, manchmal etwas

alltäglicher Art, aber doch so, daß es ein schönes Erinnerungsbuch

ist und bleibt, über dem das Dichterwort stehen könnte: »Ihr schönen

Jugendtage mit eurem stillen Glück«. In der Art seiner Darstellung

erinnert er an Franziskus Naglers gemütvolle Bücher. Das Titelblatt

– wie schön hätte es in diesem Falle sein können! – verrät mit der

Ortenburg den Schauplatz der Geschichten, nämlich das alte Bautzen. So

wird das Buch zuerst örtliche Bedeutung haben; dem Verfasser darf man

aber wünschen, daß es auch darüber hinaus Verbreitung findet; denn es

gleicht einer stillen, verträumten Insel, fern dem wilden Weltleben,

aber nahe dem, was Gemütswerte schafft.

=Das sächsische Bauernhaus und seine Dorfgenossen= von _Bruno Schmidt_.

Aus den Büchern des Dresdner Zeichenlehrervereins »Mit offenen Augen«.

Verlag Emil Pahl, Dresden. 2. Auflage. 64 Seiten Großquart. 89

Abbildungen.

Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz hat durch seinen verewigten

Vorsitzenden Herrn Geh. Baurat Schmidt dem Werke Pate gestanden, und

er kann sich seiner Patenschaft wahrhaft freuen. Das Buch wird seiner

Aufgabe, die der Arbeitsausschuß des Dresdner Zeichenlehrervereins

im Vorwort seinem Erscheinen voranstellt, vollkommen gerecht. Es

ist ein wertvoller Erzieher zum Schauen, zum bewußten Schauen der

Heimat, zum nachdenklichen Werten von hundert Dingen, die dem

Oberflächlichen vorübergehen, zum Verstehen und damit zur sorgenden

Liebe um bodenständiges Heimatgut. Wenn sich das Buch besonders an

die wendet, die lehren und führen und wahrhaft erziehen wollen, geht

es den rechten Weg. Es kann bei seiner sachlichen Gründlichkeit und

der damit notwendigen Schlichtheit als Mittler zur großen Menge des

herzlichwarmen Wortes eines begeisterten Lehrers nicht entbehren.

Es ist ein wertvolles Buch in seinem liebevollen Eingehen auf Grund

und Sinn, Zweck und Schönheit all dessen, was dem ungelehrten und

unempfindlichen Auge verborgen bleibt.

Vielleicht könnte das Buch in seiner endlichen Aufgabe, dem Heimatfilm

und damit dem Heimatschutz zu dienen, noch gründlicher ausgewertet

werden, wenn sein Inhalt an der Hand des zeitgemäßen Lichtbildes

der großen Menge in Bildungsvereinen, Volkshochschulen und ähnlichen

nahegebracht würde.

W. Otto Ullmann.

=Naturschutz-Bücherei=, herausgegeben von _Walter Schoenichen_.

Band 1. Neues Schmetterlingsbuch. Verlag von _Hugo Bermühler_,

Berlin-Lichterfelde. Als Band 1 der von dem bekannten Direktor der

preußischen staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege Prof. Dr.

_Schoenichen_ herausgegebenen Naturschutz-Bücherei stellt sich im

ansprechenden Gewande das _Neue Schmetterlingsbuch_ vor, dessen

Eigenart sofort schon bei flüchtigem Durchblättern angenehm auffällt.

In ansprechender Form wendet es sich hauptsächlich an die Jugend,

die geneigt ist, die Schmetterlinge als Sammelobjekte in möglichst

zahlreichen Arten fein säuberlich in Kästen reihenweise aufzuspießen

und auf diese Weise unsre Fluren des schönsten Schmuckes bunter und

seltener Schmetterlingsarten zu berauben. Hat doch schon in Preußen

und Bayern der Apollofalter durch Polizeiverordnung geschützt

werden müssen. Das Schmetterlingsbuch soll nun die Jugend lehren,

_den_ Schmetterling, seinen Bau und sein Leben kennenzulernen, und

hat _nicht_ die Absicht, die Kenntnis der verschiedenen Arten zu

vermitteln. Das pädagogisch Wertvolle an dem Buch ist, daß es die

Jugend lehrt, Modelle der verschiedenen Teile des Schmetterlingskörpers

herzustellen, z. B. Schnittmuster von Schmetterlingsflügeln,

Flügelschuppen, Schmetterlingsaugen. Interessant und leicht

anzufertigen ist das aus Glasröhre, Gummiball und Gummiröhren

bestehende Modell eines Schmetterlingsverdauungskanals. Es ist also

auch der _Werkunterricht_ in den Dienst der Wissenschaft gestellt,

so daß als Schlagwort »_Arbeitsunterricht_« die Befolgung der Lehren

dieses vorzüglichen Buches einen realen Inhalt erhält. Unsrer Jugend

und unsern Biologielehrern kann das Buch nicht dringend genug empfohlen

werden.

Dr. Koepert.

_Gerhard Platz_, »=In Busch und Korn=«. Verlag Craz u. Gerlach,

Freiberg. Preis gebd. M. 5.—. (S. Beilage in diesem Heft.)

Dieses Buch, das uns der Heimatlandwanderer Gerhard Platz schenkt, ein

Buch voll sonnigen Humors und stiller Lust an Gottes herrlicher Natur,

das hinweghilft über das Leid trüber Sorgentage. Das Buch ist neu und

darum bedarf es eines kurzen Hinweises. Sobald die ersten Käufer es

gelesen haben werden, sind lobende Worte überflüssig. Dann wird das

Buch für sich selbst sprechen.

Es werden gar viele Dinge angepriesen, die hinterher enttäuschen. Hier

ist’s ganz anders. Wer Sinn und Herz hat für die Lebenserscheinungen

seiner Heimat, wird seine Erwartungen übertroffen sehen, dem öffnet

sich ein frohes weites Land. Frühlingswind braust in diesem Buch und

der Wald raunt uns geheimnisvolle Weisen zu. Auf jeder Seite begegnen

wir der unendlichen Liebe zur Scholle, in der die Wurzeln unserer

Volkskraft und des deutschen Gemüts ruhen. Wir vernehmen die süßen

Klänge der Heimat von sturmumrauschten Bergeshöhen bis hinab zum

sächsischen Niederland, wo die Wasser sanfter fließen. Gerhard Platz

sieht sein Land mit den sinnenden Augen des Dichters, er weckt in

unserem Herzen einen Vollakkord, der lange geschlummert hatte. So möge

das liebe gute Buch seinen Weg nehmen hinaus ins Land, wie sein Urheber

ihn fand, überallhin durch die deutsche, besonders sächsische Heimat.

Für die Schriftleitung des Textes verantwortlich: Dr. Friedrich

Schulze, Leipzig – Druck: Lehmannsche Buchdruckerei, Dresden –

Photographische Platten »Perutz« – Photographische Aufnahmen:

Max Nowak – Auflage 50000

Diesem Hefte liegt ein Werbeschreiben des Verlags Craz &

Gerlach, Freiberg, bei

Landesverein Sächsischer Heimatschutz

Satzung

I. Zweck und Organisation

§ 1.

Name, Zweck und Sitz des Vereins.

Der Landesverein »Sächsischer Heimatschutz« bezweckt, die sächsische

Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart zu

schützen, Neuentstehendes im Sinne dieser Eigenart zu beeinflussen,

sowie das Bau- und Wohnungswesen zu fördern.

Sein Arbeitsgebiet umfaßt namentlich:

~a~) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen

Bauweise, Beratung für Bauten und Anlagen aller Art,

Maßnahmen gegen die Verunstaltung von Stadt und Land, sowie

die Erstattung von Gutachten über alle diese Fragen;

~b~) Pflege der Volkskunde und Volkskunst;

~c~) Schutz der landschaftlichen Natur, der einheimischen Tier-

und Pflanzenwelt, sowie der geologischen Eigentümlichkeiten

des Landes.

Entsprechend diesen Aufgaben des Vereins bestehen drei Hauptgruppen

unter je einem besonderen Leiter, nämlich:

Gruppe ~A~: Bauberatungsstelle,

Gruppe ~B~: Volkskunde und Volkskunst,

Gruppe ~C~: Naturschutz.

Außerdem besteht als besondere Abteilung: eine Beratungsstelle

für Bebauungspläne.

Die Verfassung und Tätigkeit dieser Abteilung, sowie ihre Stellung

im Gesamtverein wird durch eine vom geschäftsführenden Vorstand

aufzustellende Geschäftsordnung geregelt.

Der Sitz des Vereins ist Dresden.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2.

Die Organe des Vereins sind:

~a~) der geschäftsführende Vorstand,

~b~) der Gesamt-Vorstand,

~c~) die Hauptversammlung.

§ 3.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis mit 31. Dezember.

II. Mitgliedschaft.

§ 4.

Der Landesverein setzt sich zusammen aus:

~a~) körperschaftlichen Mitgliedern,

~b~) Einzelmitgliedern,

~c~) Ehrenmitgliedern.

Die Höhe der Jahresbeiträge und der sonstigen Aufwendungen, die zur

Erhaltung des Vereins erforderlich sind, bestimmt der geschäftsführende

Vorstand, der auch befugt ist, im Einzelfalle Nachlässe zu gewähren.

Um Irrtümer zu vermeiden, geben wir hierzu folgende Erklärung: Der

Jahresbeitrag ist auf RM. 12.— festgesetzt[9].

Der Eintritt erfolgt durch Anmeldung.

§ 5.

Zu Ehrenmitgliedern oder Förderern können auf Vorschlag des

geschäftsführenden Vorstandes durch den Gesamtvorstand Personen

ernannt werden, die sich um die Bestrebungen des Landesvereins in

hervorragender Weise verdient gemacht haben.

III. Vorstand

§ 6.

Der Gesamt-Vorstand des Landesvereins besteht aus:

~a~) dem Vorsitzenden,

~b~) dem 1., 2. und 3. Stellvertreter des Vorsitzenden,

~c~) dem Schatzmeister,

~d~) den Leitern der drei Hauptgruppen und deren

Stellvertretern (zu vergleichen § 14),

~e~) dem Geschäftsführer, sowie

~f~) 80 Beisitzern.

Für die Angelegenheiten der Abteilung für Bebauungspläne tritt deren

Vorsitzender und dessen Stellvertreter hinzu.

Die Zuziehung noch weiterer Personen mit beratender Stimme bleibt dem

Gesamt-Vorstand überlassen.

Die Leiter der Hauptgruppen sowie der Abteilungen können gleichzeitig

ein anderes Amt im Gesamt-Vorstande bekleiden.

Die unter ~a~–~e~ Genannten bilden samt 8 Beisitzern des

Gesamtvorstandes, die der Gesamt-Vorstand wählt, den geschäftsführenden

Vorstand.

§ 7.

Der Gesamt-Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren von der

Hauptversammlung gewählt. Die Wahlen des Vorsitzenden, des 1., 2. und

3. Stellvertreters des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Leiter

der drei Hauptgruppen erfolgen in je einem besonderen Wahlgange, die

der übrigen Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Geschäftsführers,

der als Beamter gilt, in einem gemeinsamen Wahlgange. Die Abstimmung

ist schriftlich und geheim, wenn nicht die Mehrheit der Versammlung

die Wahl durch Zuruf genehmigt. Wiederwahl der ausscheidenden

Gesamt-Vorstands-Mitglieder ist zulässig.

Scheidet ein Gesamt-Vorstands-Mitglied vorzeitig aus, so kann sich

der Gesamt-Vorstand bis zur nächsten Hauptversammlung durch Zuwahl

ergänzen.

Der Gesamt-Vorstand tritt auf Berufung des Vorsitzenden nach Bedarf

zusammen.

§ 8.

Der Vorsitzende hat den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu

vertreten und bildet den Vorstand im Sinne von § 26 des BGB. Im

Behinderungsfalle tritt einer der drei Stellvertreter für ihn ein.

§ 9.

Hauptgruppen und Abteilungen (§ 1) erledigen die in ihr

Tätigkeitsgebiet fallenden Angelegenheiten selbständig unter eigener

Verantwortung ihrer Leiter und Vorsitzenden. Diese können jedoch

solche Angelegenheiten, insbesondere Fragen von grundsätzlicher oder

allgemeiner Bedeutung, jederzeit nach eigenem Ermessen vor den Vorstand

bringen, wie ebenso der geschäftsführende Vorstand aus gleichen Gründen

seine Mitentschließung fordern kann.

IV. Hauptversammlung

§ 10.

In der Regel findet aller fünf Jahre die Hauptversammlung statt.

Die Berufung außerordentlicher Hauptversammlungen beschließt der

Gesamt-Vorstand selbständig oder auf schriftlichen Antrag von

mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder.

Zeit, Ort und Tagesordnung einer Hauptversammlung sind spätestens zwei

Wochen vorher durch Veröffentlichung in der »Sächsischen Staatszeitung«

und tunlichst in den Mitteilungen bekanntzugeben.

§ 11.

1. Dem geschäftsführenden Vorstand liegt ob:

die

Leitung und Geschäftsführung des Landesvereins; die Kassen-

und Vermögensverwaltung.

2. Dem Gesamt-Vorstand liegt ob:

Die

Entscheidung über wichtige und grundsätzliche Fragen aus

dem Arbeitsgebiet des Landesvereins, soweit sie nicht den

Hauptgruppen oder Abteilungen zuwiesen sind, die Prüfung

und Richtigsprechung des vom geschäftsführenden Vorstand

erstatteten Jahres- und Kassenberichts.

3. Die Hauptversammlung der Mitglieder des Landesvereins

(§ 4) wählt den Gesamt-Vorstand, beschließt über

Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins (§ 19).

§ 12.

Über die Verhandlungen der Vereinsorgane und die von ihnen gefaßten

Beschlüsse sind Niederschriften aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden

und dem Schriftführer nach Vorlesen zu unterzeichnen sind.

§ 13.

Sitzungen können gegebenenfalls auch nach Orten außerhalb Dresdens

einberufen werden.

V. Hauptgruppen und besondere Ausschüsse

§ 14.

An der Spitze jeder Hauptgruppe (§ 1) stehen ein Leiter (Vorsitzender)

sowie dessen Stellvertreter. Dem Leiter (Vorsitzenden) steht es zu,

Mitglieder des Landesvereins als Gruppenmitarbeiter hinzuzuziehen.

§ 15.

Für größere und einheitliche Arbeiten können vom Gesamt-Vorstande

besondere Ausschüsse (Arbeitsausschüsse) bestellt und nach Bedarf als

dauernde Einrichtung beibehalten werden.

VI. Abstimmungen

§ 16.

Jede vorschriftsmäßig einberufene Hauptversammlung ist beschlußfähig.

Der Gesamt-Vorstand ist beschlußfähig, wenn wenigstens ein Zehntel

der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, der geschäftsführende

Vorstand bei Anwesenheit von mindestens ein Drittel der Mitglieder.

Bei allen Abstimmungen entscheidet, soweit nicht die Satzung anders

bestimmt (vgl. § 18) einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied

hat – auch im Falle des § 6 Absatz 4 – eine Stimme. Im Falle der

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen

das Los.

Abstimmungen des Gesamt-Vorstandes und des geschäftsführenden

Vorstandes können auch auf schriftlichem Wege erfolgen.

§ 17.

Änderungen dieser allgemeinen Satzung, sowie des Vereinszweckes kann

die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden

beschließen.

VII. Auflösung des Vereins

§ 18.

Zur Auflösung des Vereins bedarf es des übereinstimmenden und jedesmal

von wenigstens vier Fünftel der erschienenen Mitglieder gefaßten

Beschlusses zweier mindestens vier Wochen auseinanderliegender

Hauptversammlungen. Der Antrag auf Auflösung muß wenigstens drei Monate

vor der Versammlung beim Gesamt-Vorstande schriftlich angebracht und

öffentlich durch die »Sächsische Staatszeitung« bekannt gemacht werden.

§ 19.

Im Falle der Auflösung wird das Vereinsvermögen dem Gesamtministerium

zur freien Verfügung überwiesen.

§ 20.

Die am 1. Juli 1908 errichtete Satzung ist am 15. Mai 1909, 15. Mai

1911, 8. Mai 1912 und am 1. September 1919 abgeändert und am 1.

September 1923 in vorliegender Fassung neu errichtet worden.

_Dresden_, am 1. September 1925.

Fußnote:

[9] Der Beitrag ist beliebig zahlbar (monatlich,

vierteljährlich, halbjährlich oder fürs ganze Jahr). Das

Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Jeder, der im Laufe

des Jahres eintritt, erhält sämtliche Veröffentlichungen

dieses Jahres kostenlos, hat aber auch den Beitrag für das

Eintrittsjahr voll zu entrichten. Der Austritt aus dem

Verein ist nur zum Schluß des Kalenderjahres schriftlich

zulässig, der Beitrag für das Austrittsjahr ist gleichfalls

voll zu entrichten, sämtliche Veröffentlichungen des

Austrittsjahres erhält das Mitglied kostenlos. Für

Minderbemittelte (Erwerbslose, Kleinrentner, Lehrlinge,

Schüler) kann der Jahresbeitrag auf jährlich zu

wiederholenden schriftlichen Antrag auf 50 Pf. monatlich

herabgesetzt werden. Die Abmeldung hat an den Verein und

nicht an eine Mittelsperson zu erfolgen und ist nur dann

gültig, wenn sie vom Verein schriftlich bestätigt wurde.

Lehmannsche Buchdruckerei, Dresden-N.

Weitere Anmerkungen zur Transkription

Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Die

Darstellung der Ellipsen wurde vereinheitlicht.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XV, Heft 7–10 · 第 6 / 6 段