’s werd niemand sich was dran ersehn.
Als Bärschchen von e sechs siem Jahren
dorft’ ich zun Fischerbade gehn.
Mei Vader dauchte mit mar unter –
ar hadde mich erscht abgegihlt –
Dann schwomm ar naus, mich uff der Schulter:
von Angst haw’ ich da nischt gefihlt. –
Dar Naschmarkt is nich zu verwerfen,
ä Kunstwerk is er trotzdem nich.
Hier word’ch beinahe iewerfahren –
bloß meine Mudder schitzte mich.
Se zooch in letzten Oochenblicke
ihrn gleenen Jung’n von Flaster wegk,
ich säh se noch an Ooche bluten –
Un ich truuch bloß darvon in Schreck.
Gleich vor der Stadt de Wälder raachen,
voll Eichen glowig, breit un stark.
Still bleibst de stehn, wenn schluchzend schlaachen
de Nachtigall’n in dunklen Park.
Als junges Baar in Friehlingsdaachen
hamm mar gelauscht den Amselsang,
sinn – laut umdschwidschert, laut umdrällert –
in Sonnenlicht dahin gegang.
In Osten liecht dar Goddesacker:
e Beet der Liewe – herrlich scheen!
Die langen Reihen von Gastanien,
die gann mar immer widder gehn.
Wenns Friehjahr gommt, flanze ich Veilchen
uffs Grab von meiner Mudder naus – –
Dann setz’ ich for e Wehmuts-Weilchen
mich dichte bei ihr stilles Haus:
Ich denke viel, denk weit zuricke
an die, die war’n un nich mehr sinn.
Se gomm’n die unsichtbare Bricke,
se treten alle bei mich hin.
Was ich dorchlebt, erlew’ ich wieder,
es steht um mich in Kreise rum.
Se singen scheene Juuchendlieder.
Ich sinne nach: warum? warum?? …
So bin ich selwer alt geworden,
bin in dar Welt weit rumgereist.
Jaa – scheener warsch an vielen Orten –
doch iewerall war ich verwaist!
Daß du mich heimwärts fihrtest wieder
in meine Heimat – Gott hab’ Dank.
Mei Grab, mei Wald, de Amsellieder –
wenn die mir fehlen, bin ich krank.
_Anmerkung_: Viele meinen, die obersächsische Mundart, vor
allem der Dialekt der Leipziger und Dresdner Gegend, sei
wohl imstande, Humoristisches zum Ausdruck zu bringen, zur
Wiedergabe ernster Seelenzustände sei diese Mundart aber
nicht geeignet. Dazu ist zu sagen: Wohl erscheint der Dialekt
Leipzigs und Dresdens, an reinem Hochdeutsch gemessen, manchem
klanglich unbefriedigend; das liegt aber daran, daß eben aus
ihm, aus der Sprache der meißnischen Kanzleien, das heutige
Hochdeutsch herausgewachsen ist und die Mundart ihm so nahe
verwandt, daß sie hier und da den Eindruck eines scheinbar
»verdorbenen Hochdeutsch« hervorzurufen vermag. Daß es sich
in Wirklichkeit um den umgekehrten Prozeß handelt, wissen
die meisten nicht. Jedenfalls hat aber dieser Dialekt genau
denselben Eigenwert wie jede andere deutsche Mundart und
braucht der Muttersprache Fritz Reuters, Klaus Groths, Karl
Stielers, Ludwig Thomas und anderer in keinem nachzustehen.
So ist es auch immer wieder erfreulich, wenn sich bei uns
Dialektschriftsteller finden, die von der Berufenheit
ihrer Muttersprache in Lust und Leid, in Scherz und Ernst
durchdrungen sind. In einem Gebiet, wo die Brüder Schumann
durch ihre billigen »Bliemchen«-Schriften heillose Verwirrung
angerichtet haben, ist jeder, der sich der Mundart mit Ernst
und Stammesstolz bedient, ganz besonders zu begrüßen. Als der
beträchtlichste Schriftsteller des Leipziger Dialekts erscheint
zur Zeit Franz Ehregott Hauptvogel, und so muß sein Gedicht »De
Heimat« im Sinne des eben Ausgeführten verstanden werden.
F.
Fußnote:
[8] Aus dem Buche »De droggne Bemme«, Gedichte und Erzählungen
in sächsischer Mundart. _H. Haessel, Verlag, Leipzig,
Roßstraße 5/7_, gebunden 3 RM.
Bücherbesprechungen
_Oswin Lindner_, Niederhaßlau. =Die Zwickau-Schneeberger Landstraße
und ihre wirtschaftliche Bedeutung für das obere Erzgebirge, nebst
einer kurzen Beschreibung der eigenen und benachbarten Brücken, 1921.=
(Selbstverlag des Verfassers.)
Seit der grundlegenden Arbeit von Wiechel hat die Heimatforschung der
Wegekunde mit Recht steigende Aufmerksamkeit geschenkt. Es gilt, die
oft nur schwachen Spuren älterer Straßenführung festzuhalten, ehe sie
die moderne Zeit völlig verwischt. Neben der geographischen Bedingtheit
der Weganlage darf das geschichtliche Moment nicht übersehen werden.
Wege sind älter als die Siedlungen. Dazu ist die Kunststraße samt
Brückenanlagen usw. eine noch viel zu wenig gewürdigte Kulturtat
unserer Vorfahren. Beides ist in Lindners Arbeit sorgfältig betrachtet,
und die Studie bringt, da sie reiches Quellenmaterial heranzieht,
manchen Nebengewinn, z. B. über das verzwickte Kräftespiel der am
Straßenbau beteiligten Bevölkerungskreise. Karten und Lichtbilder
erhöhen die Anschaulichkeit des Gebotenen. Selbst die anscheinend
dürren Tabellen erzählen Lebendiges. So geben die anspruchslosen
Darlegungen Lindners reiche Anregung für jeden Heimatforscher; denn
zumal in wissenschaftlichem Neuland wird man methodisch am besten
immer mit dem Wege einsetzen, zu Flur, Flurgliederung (und Flursage)
übergehen und erst dann die eigentliche Siedelungskunde samt dem
chronikalischen ins Auge fassen. Als Muster sei das Werkchen warm
empfohlen.
Professor ~Dr.~ _Wagner_, Rochlitz.
=Winkelnest=, ein fröhliches Heimatbuch von _Karl Hennig_. Verlag
Gebrüder Müller, Bautzen.
Der Inhalt dieses Buches gibt mehr, als das Äußere verspricht, gibt
anmutige Bilder aus vergangenen Zeiten, mit der Sonne des Herzens
durchwärmt, mit dem Auge der Liebe durchleuchtet, mit dem Lächeln
des Humors verklärt, Bilder aus einer alten Stadt, manchmal etwas
alltäglicher Art, aber doch so, daß es ein schönes Erinnerungsbuch
ist und bleibt, über dem das Dichterwort stehen könnte: »Ihr schönen
Jugendtage mit eurem stillen Glück«. In der Art seiner Darstellung
erinnert er an Franziskus Naglers gemütvolle Bücher. Das Titelblatt
– wie schön hätte es in diesem Falle sein können! – verrät mit der
Ortenburg den Schauplatz der Geschichten, nämlich das alte Bautzen. So
wird das Buch zuerst örtliche Bedeutung haben; dem Verfasser darf man
aber wünschen, daß es auch darüber hinaus Verbreitung findet; denn es
gleicht einer stillen, verträumten Insel, fern dem wilden Weltleben,
aber nahe dem, was Gemütswerte schafft.
=Das sächsische Bauernhaus und seine Dorfgenossen= von _Bruno Schmidt_.
Aus den Büchern des Dresdner Zeichenlehrervereins »Mit offenen Augen«.
Verlag Emil Pahl, Dresden. 2. Auflage. 64 Seiten Großquart. 89
Abbildungen.
Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz hat durch seinen verewigten
Vorsitzenden Herrn Geh. Baurat Schmidt dem Werke Pate gestanden, und
er kann sich seiner Patenschaft wahrhaft freuen. Das Buch wird seiner
Aufgabe, die der Arbeitsausschuß des Dresdner Zeichenlehrervereins
im Vorwort seinem Erscheinen voranstellt, vollkommen gerecht. Es
ist ein wertvoller Erzieher zum Schauen, zum bewußten Schauen der
Heimat, zum nachdenklichen Werten von hundert Dingen, die dem
Oberflächlichen vorübergehen, zum Verstehen und damit zur sorgenden
Liebe um bodenständiges Heimatgut. Wenn sich das Buch besonders an
die wendet, die lehren und führen und wahrhaft erziehen wollen, geht
es den rechten Weg. Es kann bei seiner sachlichen Gründlichkeit und
der damit notwendigen Schlichtheit als Mittler zur großen Menge des
herzlichwarmen Wortes eines begeisterten Lehrers nicht entbehren.
Es ist ein wertvolles Buch in seinem liebevollen Eingehen auf Grund
und Sinn, Zweck und Schönheit all dessen, was dem ungelehrten und
unempfindlichen Auge verborgen bleibt.
Vielleicht könnte das Buch in seiner endlichen Aufgabe, dem Heimatfilm
und damit dem Heimatschutz zu dienen, noch gründlicher ausgewertet
werden, wenn sein Inhalt an der Hand des zeitgemäßen Lichtbildes
der großen Menge in Bildungsvereinen, Volkshochschulen und ähnlichen
nahegebracht würde.
W. Otto Ullmann.
=Naturschutz-Bücherei=, herausgegeben von _Walter Schoenichen_.
Band 1. Neues Schmetterlingsbuch. Verlag von _Hugo Bermühler_,
Berlin-Lichterfelde. Als Band 1 der von dem bekannten Direktor der
preußischen staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege Prof. Dr.
_Schoenichen_ herausgegebenen Naturschutz-Bücherei stellt sich im
ansprechenden Gewande das _Neue Schmetterlingsbuch_ vor, dessen
Eigenart sofort schon bei flüchtigem Durchblättern angenehm auffällt.
In ansprechender Form wendet es sich hauptsächlich an die Jugend,
die geneigt ist, die Schmetterlinge als Sammelobjekte in möglichst
zahlreichen Arten fein säuberlich in Kästen reihenweise aufzuspießen
und auf diese Weise unsre Fluren des schönsten Schmuckes bunter und
seltener Schmetterlingsarten zu berauben. Hat doch schon in Preußen
und Bayern der Apollofalter durch Polizeiverordnung geschützt
werden müssen. Das Schmetterlingsbuch soll nun die Jugend lehren,
_den_ Schmetterling, seinen Bau und sein Leben kennenzulernen, und
hat _nicht_ die Absicht, die Kenntnis der verschiedenen Arten zu
vermitteln. Das pädagogisch Wertvolle an dem Buch ist, daß es die
Jugend lehrt, Modelle der verschiedenen Teile des Schmetterlingskörpers
herzustellen, z. B. Schnittmuster von Schmetterlingsflügeln,
Flügelschuppen, Schmetterlingsaugen. Interessant und leicht
anzufertigen ist das aus Glasröhre, Gummiball und Gummiröhren
bestehende Modell eines Schmetterlingsverdauungskanals. Es ist also
auch der _Werkunterricht_ in den Dienst der Wissenschaft gestellt,
so daß als Schlagwort »_Arbeitsunterricht_« die Befolgung der Lehren
dieses vorzüglichen Buches einen realen Inhalt erhält. Unsrer Jugend
und unsern Biologielehrern kann das Buch nicht dringend genug empfohlen
werden.
Dr. Koepert.
_Gerhard Platz_, »=In Busch und Korn=«. Verlag Craz u. Gerlach,
Freiberg. Preis gebd. M. 5.—. (S. Beilage in diesem Heft.)
Dieses Buch, das uns der Heimatlandwanderer Gerhard Platz schenkt, ein
Buch voll sonnigen Humors und stiller Lust an Gottes herrlicher Natur,
das hinweghilft über das Leid trüber Sorgentage. Das Buch ist neu und
darum bedarf es eines kurzen Hinweises. Sobald die ersten Käufer es
gelesen haben werden, sind lobende Worte überflüssig. Dann wird das
Buch für sich selbst sprechen.
Es werden gar viele Dinge angepriesen, die hinterher enttäuschen. Hier
ist’s ganz anders. Wer Sinn und Herz hat für die Lebenserscheinungen
seiner Heimat, wird seine Erwartungen übertroffen sehen, dem öffnet
sich ein frohes weites Land. Frühlingswind braust in diesem Buch und
der Wald raunt uns geheimnisvolle Weisen zu. Auf jeder Seite begegnen
wir der unendlichen Liebe zur Scholle, in der die Wurzeln unserer
Volkskraft und des deutschen Gemüts ruhen. Wir vernehmen die süßen
Klänge der Heimat von sturmumrauschten Bergeshöhen bis hinab zum
sächsischen Niederland, wo die Wasser sanfter fließen. Gerhard Platz
sieht sein Land mit den sinnenden Augen des Dichters, er weckt in
unserem Herzen einen Vollakkord, der lange geschlummert hatte. So möge
das liebe gute Buch seinen Weg nehmen hinaus ins Land, wie sein Urheber
ihn fand, überallhin durch die deutsche, besonders sächsische Heimat.
Für die Schriftleitung des Textes verantwortlich: Dr. Friedrich
Schulze, Leipzig – Druck: Lehmannsche Buchdruckerei, Dresden –
Photographische Platten »Perutz« – Photographische Aufnahmen:
Max Nowak – Auflage 50000
Diesem Hefte liegt ein Werbeschreiben des Verlags Craz &
Gerlach, Freiberg, bei
Landesverein Sächsischer Heimatschutz
Satzung
I. Zweck und Organisation
§ 1.
Name, Zweck und Sitz des Vereins.
Der Landesverein »Sächsischer Heimatschutz« bezweckt, die sächsische
Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart zu
schützen, Neuentstehendes im Sinne dieser Eigenart zu beeinflussen,
sowie das Bau- und Wohnungswesen zu fördern.
Sein Arbeitsgebiet umfaßt namentlich:
~a~) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen
Bauweise, Beratung für Bauten und Anlagen aller Art,
Maßnahmen gegen die Verunstaltung von Stadt und Land, sowie
die Erstattung von Gutachten über alle diese Fragen;
~b~) Pflege der Volkskunde und Volkskunst;
~c~) Schutz der landschaftlichen Natur, der einheimischen Tier-
und Pflanzenwelt, sowie der geologischen Eigentümlichkeiten
des Landes.
Entsprechend diesen Aufgaben des Vereins bestehen drei Hauptgruppen
unter je einem besonderen Leiter, nämlich:
Gruppe ~A~: Bauberatungsstelle,
Gruppe ~B~: Volkskunde und Volkskunst,
Gruppe ~C~: Naturschutz.
Außerdem besteht als besondere Abteilung: eine Beratungsstelle
für Bebauungspläne.
Die Verfassung und Tätigkeit dieser Abteilung, sowie ihre Stellung
im Gesamtverein wird durch eine vom geschäftsführenden Vorstand
aufzustellende Geschäftsordnung geregelt.
Der Sitz des Vereins ist Dresden.
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2.
Die Organe des Vereins sind:
~a~) der geschäftsführende Vorstand,
~b~) der Gesamt-Vorstand,
~c~) die Hauptversammlung.
§ 3.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis mit 31. Dezember.
II. Mitgliedschaft.
§ 4.
Der Landesverein setzt sich zusammen aus:
~a~) körperschaftlichen Mitgliedern,
~b~) Einzelmitgliedern,
~c~) Ehrenmitgliedern.
Die Höhe der Jahresbeiträge und der sonstigen Aufwendungen, die zur
Erhaltung des Vereins erforderlich sind, bestimmt der geschäftsführende
Vorstand, der auch befugt ist, im Einzelfalle Nachlässe zu gewähren.
Um Irrtümer zu vermeiden, geben wir hierzu folgende Erklärung: Der
Jahresbeitrag ist auf RM. 12.— festgesetzt[9].
Der Eintritt erfolgt durch Anmeldung.
§ 5.
Zu Ehrenmitgliedern oder Förderern können auf Vorschlag des
geschäftsführenden Vorstandes durch den Gesamtvorstand Personen
ernannt werden, die sich um die Bestrebungen des Landesvereins in
hervorragender Weise verdient gemacht haben.
III. Vorstand
§ 6.
Der Gesamt-Vorstand des Landesvereins besteht aus:
~a~) dem Vorsitzenden,
~b~) dem 1., 2. und 3. Stellvertreter des Vorsitzenden,
~c~) dem Schatzmeister,
~d~) den Leitern der drei Hauptgruppen und deren
Stellvertretern (zu vergleichen § 14),
~e~) dem Geschäftsführer, sowie
~f~) 80 Beisitzern.
Für die Angelegenheiten der Abteilung für Bebauungspläne tritt deren
Vorsitzender und dessen Stellvertreter hinzu.
Die Zuziehung noch weiterer Personen mit beratender Stimme bleibt dem
Gesamt-Vorstand überlassen.
Die Leiter der Hauptgruppen sowie der Abteilungen können gleichzeitig
ein anderes Amt im Gesamt-Vorstande bekleiden.
Die unter ~a~–~e~ Genannten bilden samt 8 Beisitzern des
Gesamtvorstandes, die der Gesamt-Vorstand wählt, den geschäftsführenden
Vorstand.
§ 7.
Der Gesamt-Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren von der
Hauptversammlung gewählt. Die Wahlen des Vorsitzenden, des 1., 2. und
3. Stellvertreters des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Leiter
der drei Hauptgruppen erfolgen in je einem besonderen Wahlgange, die
der übrigen Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Geschäftsführers,
der als Beamter gilt, in einem gemeinsamen Wahlgange. Die Abstimmung
ist schriftlich und geheim, wenn nicht die Mehrheit der Versammlung
die Wahl durch Zuruf genehmigt. Wiederwahl der ausscheidenden
Gesamt-Vorstands-Mitglieder ist zulässig.
Scheidet ein Gesamt-Vorstands-Mitglied vorzeitig aus, so kann sich
der Gesamt-Vorstand bis zur nächsten Hauptversammlung durch Zuwahl
ergänzen.
Der Gesamt-Vorstand tritt auf Berufung des Vorsitzenden nach Bedarf
zusammen.
§ 8.
Der Vorsitzende hat den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu
vertreten und bildet den Vorstand im Sinne von § 26 des BGB. Im
Behinderungsfalle tritt einer der drei Stellvertreter für ihn ein.
§ 9.
Hauptgruppen und Abteilungen (§ 1) erledigen die in ihr
Tätigkeitsgebiet fallenden Angelegenheiten selbständig unter eigener
Verantwortung ihrer Leiter und Vorsitzenden. Diese können jedoch
solche Angelegenheiten, insbesondere Fragen von grundsätzlicher oder
allgemeiner Bedeutung, jederzeit nach eigenem Ermessen vor den Vorstand
bringen, wie ebenso der geschäftsführende Vorstand aus gleichen Gründen
seine Mitentschließung fordern kann.
IV. Hauptversammlung
§ 10.
In der Regel findet aller fünf Jahre die Hauptversammlung statt.
Die Berufung außerordentlicher Hauptversammlungen beschließt der
Gesamt-Vorstand selbständig oder auf schriftlichen Antrag von
mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder.
Zeit, Ort und Tagesordnung einer Hauptversammlung sind spätestens zwei
Wochen vorher durch Veröffentlichung in der »Sächsischen Staatszeitung«
und tunlichst in den Mitteilungen bekanntzugeben.
§ 11.
1. Dem geschäftsführenden Vorstand liegt ob:
die
Leitung und Geschäftsführung des Landesvereins; die Kassen-
und Vermögensverwaltung.
2. Dem Gesamt-Vorstand liegt ob:
Die
Entscheidung über wichtige und grundsätzliche Fragen aus
dem Arbeitsgebiet des Landesvereins, soweit sie nicht den
Hauptgruppen oder Abteilungen zuwiesen sind, die Prüfung
und Richtigsprechung des vom geschäftsführenden Vorstand
erstatteten Jahres- und Kassenberichts.
3. Die Hauptversammlung der Mitglieder des Landesvereins
(§ 4) wählt den Gesamt-Vorstand, beschließt über
Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins (§ 19).
§ 12.
Über die Verhandlungen der Vereinsorgane und die von ihnen gefaßten
Beschlüsse sind Niederschriften aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden
und dem Schriftführer nach Vorlesen zu unterzeichnen sind.
§ 13.
Sitzungen können gegebenenfalls auch nach Orten außerhalb Dresdens
einberufen werden.
V. Hauptgruppen und besondere Ausschüsse
§ 14.
An der Spitze jeder Hauptgruppe (§ 1) stehen ein Leiter (Vorsitzender)
sowie dessen Stellvertreter. Dem Leiter (Vorsitzenden) steht es zu,
Mitglieder des Landesvereins als Gruppenmitarbeiter hinzuzuziehen.
§ 15.
Für größere und einheitliche Arbeiten können vom Gesamt-Vorstande
besondere Ausschüsse (Arbeitsausschüsse) bestellt und nach Bedarf als
dauernde Einrichtung beibehalten werden.
VI. Abstimmungen
§ 16.
Jede vorschriftsmäßig einberufene Hauptversammlung ist beschlußfähig.
Der Gesamt-Vorstand ist beschlußfähig, wenn wenigstens ein Zehntel
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, der geschäftsführende
Vorstand bei Anwesenheit von mindestens ein Drittel der Mitglieder.
Bei allen Abstimmungen entscheidet, soweit nicht die Satzung anders
bestimmt (vgl. § 18) einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied
hat – auch im Falle des § 6 Absatz 4 – eine Stimme. Im Falle der
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen
das Los.
Abstimmungen des Gesamt-Vorstandes und des geschäftsführenden
Vorstandes können auch auf schriftlichem Wege erfolgen.
§ 17.
Änderungen dieser allgemeinen Satzung, sowie des Vereinszweckes kann
die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden
beschließen.
VII. Auflösung des Vereins
§ 18.
Zur Auflösung des Vereins bedarf es des übereinstimmenden und jedesmal
von wenigstens vier Fünftel der erschienenen Mitglieder gefaßten
Beschlusses zweier mindestens vier Wochen auseinanderliegender
Hauptversammlungen. Der Antrag auf Auflösung muß wenigstens drei Monate
vor der Versammlung beim Gesamt-Vorstande schriftlich angebracht und
öffentlich durch die »Sächsische Staatszeitung« bekannt gemacht werden.
§ 19.
Im Falle der Auflösung wird das Vereinsvermögen dem Gesamtministerium
zur freien Verfügung überwiesen.
§ 20.
Die am 1. Juli 1908 errichtete Satzung ist am 15. Mai 1909, 15. Mai
1911, 8. Mai 1912 und am 1. September 1919 abgeändert und am 1.
September 1923 in vorliegender Fassung neu errichtet worden.
_Dresden_, am 1. September 1925.
Fußnote:
[9] Der Beitrag ist beliebig zahlbar (monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder fürs ganze Jahr). Das
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Jeder, der im Laufe
des Jahres eintritt, erhält sämtliche Veröffentlichungen
dieses Jahres kostenlos, hat aber auch den Beitrag für das
Eintrittsjahr voll zu entrichten. Der Austritt aus dem
Verein ist nur zum Schluß des Kalenderjahres schriftlich
zulässig, der Beitrag für das Austrittsjahr ist gleichfalls
voll zu entrichten, sämtliche Veröffentlichungen des
Austrittsjahres erhält das Mitglied kostenlos. Für
Minderbemittelte (Erwerbslose, Kleinrentner, Lehrlinge,
Schüler) kann der Jahresbeitrag auf jährlich zu
wiederholenden schriftlichen Antrag auf 50 Pf. monatlich
herabgesetzt werden. Die Abmeldung hat an den Verein und
nicht an eine Mittelsperson zu erfolgen und ist nur dann
gültig, wenn sie vom Verein schriftlich bestätigt wurde.
Lehmannsche Buchdruckerei, Dresden-N.
Weitere Anmerkungen zur Transkription
Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Die
Darstellung der Ellipsen wurde vereinheitlicht.