5. Störungen des Handelns

können bei erblich Abnormen so sehr in den Vordergrund treten, bei

scheinbar ungestörtem Verstande, daß man lange Zeit ein _délire des

actes_ (Irrehandeln statt Irresein) oder besondere =Monomanien=, _folie

raisonante_ u. dgl. annehmen zu müssen glaubte. Gegenwärtig ist es

allgemein anerkannt, daß ohne gröbere Störungen des Verstandes und

Bewußtseins krankhafte Handlungen nur auf dem Boden des eigentümlichen

geistigen Zustandes vorkommen, den wir als psychopathische Belastung

geschildert haben.

Die abnormen Handlungen haben etwas verschiedene Bedeutung, indem sie

zum Teil =impulsiv=, =triebartig= erfolgen, also ohne daß der Handelnde

imstande ist, sich dem gebieterischen, durchaus zwingenden, dabei oft

ganz unklaren inneren Drang zu widersetzen, während andere Male der

Handelnde einem leichten inneren Antriebe besonders deshalb willenlos

nachgibt, weil sein ethisches Gefühl zu wenig ausgebildet ist, um ihn

zurückzuhalten. Die letztere Form hat man auch als _folie morale_ oder

_moral insanity_ bezeichnet, während es sich in Wahrheit nicht um eine

eigene Krankheitsform, sondern um eine ethische Minderwertigkeit auf

hereditär abnormem Boden und mit mehr oder weniger ausgeprägtem

Schwachsinn handelt. Nur das Vorhandensein der krankhaften

Gesamtbeschaffenheit unterscheidet diese Kranken von dem =geborenen

Verbrecher= LOMBROSOs, während allmähliche Übergänge zwischen beiden

zweifellos vorkommen. Kann doch die psychopathische Belastung durch

Alkoholmißbrauch, Gemütsbewegungen und körperliche Störungen erworben

werden, die wiederum mit dem Verbrechertum untrennbar zusammenhängen.

Verhältnismäßig reine Triebe, ohne den Beigeschmack des ethischen

Defekts, sind besonders der sogenannte =instinktive Selbstmord=, wobei

namentlich in bestimmten Familien Selbstmord ohne rechten Anlaß, etwa in

einem bestimmten Alter, verübt wird; der =Brandstiftungstrieb=,

Pyromanie, der namentlich in der Pubertät, während der Menstruation und

endlich bei Alkoholismus als dunkler, unwiderstehlicher Trieb auftaucht;

der =Mordtrieb=, der besonders bei schwer belasteten Onanisten vorkommt;

der =Stehltrieb=, Kleptomanie, und der krankhafte =Kauftrieb=,

Oniomanie, die beide namentlich bei Menstruierten, ersterer auch bei

Epileptischen als Vorläufer eines Dämmerzustandes, auftreten. Zuweilen

kleiden diese Triebe sich mehr in das Gewand einer Zwangsvorstellung,

z. B. bei dem Dienstmädchen in der Familie ALEXANDER VON HUMBOLDTS, das

um seine Entlassung bat, weil ihm jedesmal beim Auskleiden des Kindes

der Gedanke kam, ihm den Bauch aufzuschlitzen. Häufiger gesellt sich zu

dem dunkeln Triebe eine bestimmte Halluzination, ein Feuerschein (vgl.

S. 162) oder ein befehlender Zuruf. Zuweilen geben die Betreffenden vor

Gericht unter dem Einfluß drängender Fragen fälschlich andere Gründe an,

besonders Rachsucht u. dgl., ähnlich wie für die posthypnotischen

Suggestionshandlungen gewöhnlich irgendwelche Gründe angeführt werden.

Im Gegensatz dazu kommen Affekthandlungen aus geringen Motiven oft bei

Imbezillen und Idioten vor (vgl. Abschnitt VII, 5).

Der =periodische Trieb nach Alkoholgenuß=, die =Dipsomanie=, gehört der

=Epilepsie= an (vgl. S. 159), der überhaupt die geschilderten Zustände

nahestehen.

Viel weniger deutlich, aber doch bis zu einem gewissen Grade

beherrschend zeigt sich der instinktive Trieb bei einer anderen Gruppe

Belasteter als =Unstetigkeit=. Die Betreffenden haben eine angeborene

Neigung zu Ortsveränderungen. Die Gefühle, die andere Menschen an die

Heimat mit ihren tausend Beziehungen anknüpfen, die bei Gesunden nur

durch bestimmte Überlegungen, durch wissenschaftliche oder

Handelsaufgaben usw. überwunden werden, sind bei ihnen gering

entwickelt, und dazu kommt eine Art Angst vor der Ruhe, eine unklare

Unternehmungslust, die sie in die Weite hinaustreibt. FOVILLE hat sie

als _migrateurs_, Wanderungssüchtige, bezeichnet. Bei Besitzenden führt

diese Unstetigkeit vorzugsweise zu Reisen mit dem Schein der

Wißbegierde, des geographischen und ethnologischen Interesses, bei der

erwerbenden Klasse zu häufigem Wechsel der Stellung und des Berufs unter

Bevorzugung entlegener Orte und Länder -- daher so manche auffallende

Handlungen der Deutschen in Afrika! usw. --, bei Ungebildeten ist ihr

Ausfluß vor allem das =Vagabundenleben=, dem freilich auch zahllose

Gebildete anheimfallen, denen geistige oder ethische Unvollkommenheiten,

Neigung zu Alkoholismus und zu periodischer Untätigkeit usw. den Weg der

normalen Arbeit verschlossen haben. Ein großer Teil der Vagabunden

gehört zu den Imbezillen (vgl. VII, 5); aber ein nicht geringer,

wahrscheinlich ein größerer, zu den einfach psychopathisch Belasteten.

Wo sich mit der Unstetigkeit größere =ethische Defekte= verbinden,

werden die Kranken leicht zu =Hochstaplern= jener aus den

Zeitungsberichten bekannten Art, deren Dreistigkeit unbegreiflich

erscheinen würde, wenn man nicht die ganze Entstehungsweise ihres

Verhaltens kennte. Das periodische Zurücktreten ihrer Triebe erscheint

dann dem Uneingeweihten häufig als Besserung durch äußere Einflüsse.

In anderen Fällen führt die triebartige Unruhe im Verein mit

Selbstüberschätzung und Urteilschwäche zu beständigem Kampfe gegen

andere, oft mit der selbstgeglaubten, schließlich wahnhaften

Unterlegung, daß man das =Recht= im Sinne der eigenen geschädigten

Persönlichkeit oder aus Grundsatz verteidige. FALRET hat diese Kranken

als _persécutés persécuteurs_, als »=verfolgungsüchtige Verfolgte=«,

bezeichnet. Sie glauben sich geschädigt, namentlich nicht entsprechend

ihren Leistungen belohnt oder gefördert, und gehen gegen die Ungerechten

vor. Eine Abart dieser Verfolgungsüchtigen bilden gewisse =anonyme

Briefschreiber=, die auf Grund einer wirklichen oder vermeintlichen

Zurücksetzung unausgesetzt namenlose Briefe beleidigenden Inhalts an die

angeblich Schuldigen, ihre Angehörigen und Vorgesetzten usw. schreiben.

Verschiedenheiten kommen insofern vor, als die Schreiber, schon um nicht

erkannt zu werden, selten den eigentlichen Vorgang berühren, sondern

entweder allgemeine Beschimpfungen loslassen, oder zu geschlechtlichen

Verdächtigungen u. dgl. greifen, auch wohl Bestellungen für die Gehaßten

machen, wobei der Inhalt (z. B. Särge) die böse Absicht unterstützen

muß. Zuweilen fehlt für das Vorgehen jeder offene Anlaß, so daß kaum

etwas übrig bleibt, als in dem völligen Fehlen der Moral den Grund zu

sehen, wobei eine übel geleitete Phantasie mitspielt. So in den Fällen,

wo eine achtzehnjährige Waise ihren Pflegeeltern einzeln den Gedanken

der ehelichen Untreue des anderen Teiles eingibt, wo Knaben behaupten,

von Männern zu Unsittlichkeiten verlockt zu sein, wo Damen der

Gesellschaft sich über Belästigungen durch Herren ihrer Kreise beklagen

und Mädchen mit allen Einzelheiten Notzuchtversuche erdichten und sich

zur Beglaubigung Wunden beibringen, die Hände auf den Rücken binden usw.

Eine eigenartige Form der verfolgten Verfolger stellen die =Querulanten=

dar. Von vielen Autoren wird ihre Krankheit unter dem Namen

Querulantenwahnsinn als eine Form der Paranoia aufgefaßt, wobei von dem

gewöhnlichen Bilde abweichend der Wahn sich nicht auf vitale, sondern

auf rechtliche Beeinträchtigungen gründe. Es sind aber aber auch genug

andere Unterschiede vorhanden, während bei den Belasteten Anklänge und

Übergänge zum Querulanten nicht selten sind. Gewöhnlich gibt eine

Streitigkeit, eine getäuschte Hoffnung, ein verlorener Prozeß den Anstoß

zum Ausbruch. Oft handelt es sich um Sachen, wo wirklich ein gewisses

moralisches Recht gestört ist, z. B. wenn jemand eine ihm versprochene

Stelle nicht erhalten hat, weil das Versprechen keine rechtliche

Gültigkeit hatte u. dgl., oder die Streitfrage liegt so, daß der

gewöhnliche Sinn anders urteilt als der Richter und das Gesetz. Dann

beruhigt sich der Geschädigte nicht bei dem Urteil, sondern er legt

Berufung ein, und wenn diese abgelehnt ist, ist er nicht überzeugt,

sieht auch den Grund des Mißerfolges nicht in den wahren Ursachen,

sondern in Bestechlichkeit und Voreingenommenheit der Richter, falschen

Aussagen der Zeugen usw. Seine geringe Urteilfähigkeit -- meist ist

recht deutliche Beschränktheit vorhanden -- gestattet ihm jetzt weniger

als je ein ruhiges Überlegen; der Affekt trübt zugleich seine

Wahrnehmungen, er faßt die Äußerungen des Richters und der Zeugen gar

nicht mehr richtig auf usw. (Erinnerungsfälschung, vgl. S. 27).

Gewöhnlich haben die Querulanten sich schon früher durch

Eigentümlichkeiten ausgezeichnet, durch eigensinnige Rechthaberei und

Streitsucht, durch Neigung zur Zersplitterung ihrer Tätigkeit, zuweilen

durch gewisse Leistungen auf einem ihnen fernliegenden Gebiet, wodurch

ihre Selbstschätzung abnorm erhöht wurde, u. dgl. m. Ein mir bekannt

gewordener Querulant, ein Handwerker, war in seinen Mußestunden Astronom

und machte mit selbstgefertigten Werkzeugen Beobachtungen, die von einer

großen Sternwarte als brauchbare Beiträge angenommen wurden; sein

ungeordnetes, ungewaschenes Äußeres stand in eigentümlichem Gegensatz zu

seinen wissenschaftlichen Neigungen. Er wurde Querulant, als sich bei

einer Straßenregelung herausstellte, daß ein an seinem Hause liegender

Gartenfleck wider Erwarten nicht zu seinem Grundstück gehöre usw. --

Nach Durchfechtung der ursprünglichen Sache, wobei nach dem

Reichsgericht noch Parlament und Herrscher angerufen werden, geht der

»Prozeßkrämer« zu Nebenprozessen gegen die Richter, die Zeugen, die

Sachverständigen, und jedes Erkenntnis, das ihn abweist oder bestraft,

befestigt seine Ideen und veranlaßt ihn zu neuen Schritten. Weil er ganz

für seinen »Fall« lebt, wird es ihm leicht, eine Reihe von

Gesetzeskenntnissen zu erlangen und bestimmte Paragraphen auswendig zu

lernen, die dem Unkundigen bei der lebhaften, überzeugten Redegabe des

Querulanten den zuverlässigsten Eindruck machen können. Die Wirkung der

beständigen, rücksichtslosen Verunglimpfung der Gerichte usw. kann

schließlich höchst gemeingefährlich werden, außerdem kommen auch

tätliche Angriffe auf die »Feinde des Rechtes« vor. Schließlich kann es

durch weitere Ausbildung der Beeinträchtigungsideen zu echter Paranoia

kommen (der Kranke wähnt Vergiftungsversuche, Mordanschläge, womit er

aus dem Wege geräumt werden solle, oder hält sich für einen Reformator

und Rechtsbefreier, der zum Märtyrer geworden sei usw.), in den meisten

Fällen aber bleibt es bei dem Querulieren, das mit zunehmendem

Verblassen des Affektes und wachsender Urteilschwäche endlich in ein

harmloses Hersagen von eingelernten Redensarten und Gesetzesparagraphen

übergeht. Im Verlauf sind periodische Steigerungen und Nachlässe der

krankhaften Tätigkeit sehr häufig.

Behandlung der Grenzzustände.

Die wichtige =Verhütung= der eben geschilderten Störungen des

Seelenlebens fällt mit der im allgemeinen Teil, S. 52-55, besprochenen

Verhütung der Geisteskrankheiten überhaupt zusammen.

Wo sich in der Kindheit Spuren der krankhaften Anlage zeigen, muß

die gesamte körperliche und geistige Erziehung mit größter Sorgfalt

nach nervenärztlicher Vorschrift geregelt werden. Es ist kein

Zweifel, daß man dadurch vielfach krankhafte Anlagen unterdrücken

und normales Wesen erzielen kann. Wo krankhafte Eigentümlichkeiten

der Eltern die ungünstige Einwirkung des Beispiels auf die

belasteten Nachkommen eintreten lassen, ist die Versetzung der

Kinder in gesunde Verhältnisse besonders wertvoll. Sie sollen aber

nicht in Anstalterziehung gegeben werden, sondern man muß sie in

gesunde Familien verpflanzen, wo sie genau beobachtet und je nach

Art des Einzelnen behandelt werden können. Noch gar zu oft,

vielleicht in der großen Mehrzahl der Fälle, werden derartige

eigentümliche oder mißratene Kinder in die Hände eines =strengen=

Erziehers gegeben, sehr zu ihrem Nachteil, denn nur Güte und Geduld

können ihnen helfen, jede Strenge ist geeignet, sie verstockt und

für den erzieherischen Einfluß unzugänglich zu machen. Daß die

gewaltsame Erziehung entbehrlich ist, haben die Erfahrungen der

wenigen ärztlich geleiteten Anstalten für Schwachsinnige und

Epileptische zur Genüge bewiesen. Man ist dort mit der ärztlichen,

psychiatrischen Milde und Nachsicht viel weiter gekommen als mit den

Züchtigungs- und Strafgewohnheiten, die in den Rettungshäusern,

Zwangserziehungsanstalten und leider auch in vielen pädagogisch

geleiteten Idiotenanstalten an der Tagesordnung waren. Die

eigentliche Behandlung ist nach den verschiedenen Formen

verschieden.

Die =Stimmungsanomalien= werden oft sehr günstig beeinflußt, wenn die

Kranken einen ärztlichen Rat erhalten, der ihre ganze Lebensweise

regelt, ihnen vorschreibt, was sie tun und lassen sollen, unnötige

Ansprüche an ihre Kraft ausschaltet, vermeintliche Verpflichtungen durch

ärztliches Verbot aufhebt und Arbeit, Ruhe und Erholung nach den

individuellen Kräften vorschreibt. Oft läßt sich das am besten

erreichen, wenn die Kranken in einer kleinen Nervenanstalt, wo Zeit zur

Besprechung aller Einzelheiten ist, ein gesundes Leben kennen lernen und

allmählich an wachsende Anforderungen gewöhnt werden. Ich habe das in

meinem eigenen Sanatorium in der Großstadt ohne eigentliche

Arbeitseinrichtungen vielfach erreicht, indem ich die zunächst

ausgeruhten Kranken nach und nach an das Treiben der Stadt, an Besuche

der Kunstanstalten, an Vorträge und Lehrgänge gewöhnte, und habe erlebt,

daß sie mit dieser Vorbereitung weiterhin den Anforderungen des Lebens

ganz gut nachkommen konnten. Von anderer Seite -- MOEBIUS, GROHMANN,

BLEULER u. a. sind besondere Nervenheilanstalten mit Arbeitsunterricht

empfohlen worden.

Zuweilen ist es ratsam, die trübe Stimmung zunächst einmal durch eine

eigentliche =Kur= zu lindern oder zu beseitigen, nach dem für die

Depressionszustände (Abschnitt VI, 2) angegebenen Verfahren. Auch die

hypnotische Suggestion kann man oft mit Nutzen anwenden, um das

Selbstvertrauen zu steigern, einzelne Beschwerden zu beseitigen usw.

Die =Zwangs- und Angstzustände= in ihren leichteren Formen weichen nicht

selten der üblichen diätetisch-physikalischen Behandlung der Sanatorien,

im Verein mit der erzieherischen Einwirkung der Anstaltärzte und der

Leidensgenossen. Für die schwereren und eingewurzelten Fälle habe ich

(auf dem Moskauer Ärztekongreß 1897) die Behandlung mit Kodein- oder

Opiumkuren empfohlen, die in der Tat auch in Jahrzehnte alten Fällen

wirkliche Heilungen erzielen. Das Verfahren wird genau so angewendet,

wie es für die Behandlung der Depressionszustände vorgeschrieben ist; es

handelt sich ja in beiden Fällen um Erkrankungen der Organe oder

Apparate, die der Stimmung vorstehen. Daneben ist der psychische Einfluß

des Arztes von großer Bedeutung, der den Kranken über die Erscheinungen

aufklärt, ihm beibringt, daß man die Zwangszustände nicht mit dem Willen

beherrschen, wohl aber ihnen bis zu einem gewissen Grade aus dem Wege

gehen kann. Von manchen Autoren wird auch hier die Hypnotherapie

gerühmt.

Die =Behandlung der Störungen des Geschlechtsgefühls und des

Geschlechtstriebes= ist schon auf S. 185 besprochen worden. Es soll hier

nur noch im allgemeinen Zusammenhange ausgesprochen werden, daß in

dieser Richtung viel Nutzen von einer Klärung der noch sehr streitigen

Frage zu erwarten ist, wann und wie die Belehrung der Kinder über die

geschlechtlichen Verhältnisse vorgenommen werden soll. Meines Erachtens

muß darin ganz individuell vorgegangen werden. Eine genaue Beobachtung

der Kinder, ob geschlechtliche Triebe auftreten, ist in jedem Falle von

den ersten Lebensjahren an nötig. Gelegentlich auftretende Erektionen

bei Knaben haben keine Bedeutung, sie finden sich sehr oft auch bei

gesunden, nicht sexuell erregten Knaben, namentlich bei gefüllter Blase

und bei vorhandener Phimose. Häufige Erektionen geben die Notwendigkeit,

eine Phimose zu beseitigen, zu regelmäßiger Harnentleerung anzuleiten.

Spielt ein Kind gern an den Geschlechtsteilen, so ist sorgfältig

nachzuforschen, ob irgend ein örtlicher Reiz dazu veranlaßt (Oxyuren,

reibende Kleidung, Ekzem u. dgl.). Je nach dem Verhältnis der Eltern zu

dem Kinde wird ein Verbot oder ein Verspotten der häßlichen Angewohnheit

diese beseitigen. Ruft das Kind dadurch absichtlich Wollustempfindungen

hervor, so muß neben der Belehrung und strengem Verbot versucht werden,

durch geeignete Mittel die geschlechtliche Reizbarkeit herabzusetzen.

Dazu eignen sich besonders körperliche Übungen, jedoch nicht im Übermaß,

langdauernde Bäder von 34-32°C. und innerliche Anwendung von

Bromnatrium oder Bromipin monatelang. Die oft empfohlene Anwendung

schmaler Kost und harter Lagerstätten ist ohne günstigen Einfluß,

dagegen muß natürlich zu warmes Lager vermieden werden. -- Treten die

Heranwachsenden in das Leben hinaus, die jungen Männer als Studenten

oder Lehrlinge, die jungen Mädchen in Pensionate oder Familien- oder

Berufsstellungen, so ist jedenfalls eine vernünftige Aufklärung über

die geschlechtlichen Verhältnisse nötig, um Gefahren zu vermeiden. Bei

den Mädchen wird sie am besten durch die Mutter geschehen, bei den

jungen Männern oft am besten durch einen Freund des Vaters, der leichter

einen unbefangenen Ton finden und durch ganz offene, wie

kameradschaftliche Aussprache einen dauernden Eindruck machen wird. Die

heutigen Erfahrungen sprechen mit Sicherheit dafür, daß die

=geschlechtliche Abstinenz= streng zu fordern ist, weil sie =keinen

gesundheitlichen Nachteil= bringt, aber vor =ungeheuren Gefahren

bewahrt=. Man darf dem nicht entgegenhalten, daß es einzelne

Neurastheniker gibt, die durch Abstinenz peinliche Zustände bekommen;

wahrscheinlich würde das nicht der Fall sein, wenn sie nicht durch die

früher allgemein herrschenden Lehren unter der Suggestion von der

Notwendigkeit des geschlechtlichen Verkehrs ständen, und außerdem sieht

man bei solchen Kranken immer wieder, daß der zur Erleichterung

aufgesuchte Geschlechtsverkehr ihnen nur vorübergehend wohltut.

Die =abnormen Charaktere= zu behandeln, gelingt nur in den Jahren der

Erziehung. Später ist alle Mühe vergebens, um so mehr, da das Bewußtsein

der krankhaften Eigentümlichkeit fehlt. Kommen sie schließlich mit

anderen Menschen in schwere Zusammenstöße, so bleibt oft nichts anderes

übrig als die Irrenanstalt. Natürlich fühlen sie sich hier

widerrechtlich eingesperrt, und die Klagen dieser Kranken sind es denn

auch besonders, die das alte Lied von der =ungerechten Einschließung in

Irrenanstalten= wieder auffrischen. Eben weil es sich um =Grenzzustände=

handelt, weil die Kranken nur bei genauer Kenntnis als krank erkannt

werden können, finden sie auch immer Leute, Anwälte und Zeitungen, die

sich der vermeintlich in ihrer Freiheit Geschädigten annehmen. Die

begutachtenden Ärzte sind nicht selten schuld an verkehrten Urteilen der

Gerichte und der Presse, weil sie die Kranken nach alter Weise in der

großen Mappe der Paranoia unterbringen wollen, während jedermann sieht,

daß sie sich von den bekannten Verrückten himmelweit unterscheiden. Daß

sie einen Sparren haben, sieht jeder Laie, aber man will sie deshalb

nicht zu Verrückten stempeln. Gibt sich dagegen der Sachverständige die

Mühe, dem Gericht den Grenzzustand klar zu machen und darzulegen, daß

die krankhaften Eigentümlichkeiten allmählich zur Unzurechnungsfähigkeit

und zur Gemeingefährlichkeit hinüberleiten, so allmählich, wie der stete

Tropfen den Eimer füllt, so wird er fast immer seine Ansicht zur rechten

Geltung bringen. Im bürgerlichen Rechtsverfahren verdient auch

hervorgehoben zu werden, daß für solche Kranke die =Entmündigung= nicht

ein Nachteil, noch viel weniger eine Strafe ist, sondern ein Schutz. Das

wird auch fast immer verkannt.

Die =krankhaften unwiderstehlichen Triebe= bringen die daran Leidenden

fast immer in dauernde Anstaltspflege oder bei Verkennung des

krankhaften Grundes der Erscheinungen in Haft. In der Jugend würde

voraussichtlich durch geeignete Erziehung und Behandlung, durch

Fernhaltung von Alkohol und in den der Epilepsie nahestehenden Fällen

durch lange fortgesetzte Brombehandlung ein Nutzen zu erreichen sein.

Kompendium der Psychiatrie für Studierende und Ärzte · 第 52 / 133 题