Wenn dann nun hieraus und ermeldeter Ursachen und Beschwerde

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Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1860 erschienenen Buchausgabe

so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische

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unverändert; fremdsprachliche Zitate wurden nicht korrigiert.

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wurde hier als ‚etc.‘ dargestellt. Umlaute in Großbuchstaben (Ä,

Ö, Ü) wurden in der gedruckten Fassung als ihre Umschreibungen

dargestellt (Ae, Oe, Ue); dies wurde so beibehalten.

Fußnoten wurden an das Ende des Texts verschoben; die ‚Liste der

Subscribenten‘ wurde der Übersichtlichkeit halber vom Bearbeiter an

das Ende des Buches gestellt. Wie im Original, werden im laufenden

Text, aber nicht in den Fußnoten, die Anmerkungen des Herausgebers

in Klammern mit einer kleineren Schriftgröße versehen.

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Geschichte

der

Belagerung, Eroberung und Zerstörung

Magdeburg’s

Otto von Guericke,

Churfürstlich-Brandenburgischem Rath und Bürgermeister besagter Stadt.

Aus der Handschrift zum Erstenmale veröffentlicht

Friedrich Wilhelm Hoffmann,

Verfasser der „Geschichte der Stadt Magdeburg.“

[Illustration]

Magdeburg, 1860.

Emil Baensch, Hof-Buchhändler Sr. Majestät des Königs.

Vorbemerkung.

Das hier zum Erstenmale der Oeffentlichkeit übergebene Manuscript

unserer Stadtbibliothek -- eine von der Hand seines Schreibers

gefertigte, aber sorgfältig von ihm selbst verbesserte Reinschrift

-- bildet eigentlich den dritten Theil der von Otto +von Guericke+

hinterlassenen Geschichte der Stadt Magdeburg. Von dem Autographon des

Verfassers existiren noch die ersten sechs Bogen, welche manches in

der Copie Weggebliebene enthalten, das, so weit es für den Leser von

Interesse, in dem gegenwärtigen Abdrucke unter dem Texte gegeben und,

zum Unterschiede von den Anmerkungen, welche ich hinzugefügt, mit dem

Buchstaben G bezeichnet ist.

Der erste Theil des +Guericke+schen Geschichtswerkes war keine

eigene Arbeit des berühmten Mannes, sondern es bildete denselben

ein von ihm mit Anmerkungen und Zusätzen bereichertes Exemplar der

magdeburgischen Chronik des vormaligen hiesigen Predigers Joh. Pomarius

(Baumgarten).[*] Der verstorbene Superintendent Rathmann zu Pechau hat

denselben noch in Händen gehabt und für seine Geschichte der Stadt

Magdeburg benutzt; er ist aber seitdem spurlos verschwunden. Der zweite

Theil -- den Zeitraum von 1585 bis 1630 umfassend und, ohne Zweifel,

ganz aus +Guericke+’s Feder geflossen -- befand sich schon damals nicht

mehr in der Stadt-Bibliothek und muß also schon früher, wo noch keine

so sorgsamen Augen, als jetzt, über die der letzteren angehörigen

literarischen Schätze gewacht haben, verloren gegangen sein.

Hinsichtlich des hier gegebenen Abdrucks der Handschrift habe ich nur

zu bemerken, daß bei demselben, da er für einen größeren Leserkreis

bestimmt ist, dem mit einer diplomatisch genauen Beibehaltung der

alten Orthographie wenig gedient sein möchte, die jetzt übliche

Wortschreibung gewählt, auch hier und da bei einem ganz außer Gebrauch

gekommenen und heutigen Tages völlig unverständlichen Worte ein,

denselben Begriff bezeichnendes, neues in Klammern daneben gesetzt

ist. Was den Styl anbelangt, so habe ich mir keine Aenderung, keine

Umschmelzung der zum Theil übermäßig langen und schleppenden Perioden

erlaubt; das Werk würde, bei einer gefälligeren Einkleidung des

Stoffes, ja nur noch ein dem Inhalte nach dem +Otto von Guericke+

angehörendes geblieben sein. Als völlig unnütz aber, weil sie ja doch

nicht nachgeschlagen werden können, sind alle Hinweisungen auf die

beiden ersten Theile des Werkes weggeblieben. Alles im Texte von zwei

Gedankenstrichen Eingeschlossene gehört dem Verfasser an.

Dem Leser am Schlusse dieser Vorbemerkung noch ein Wort zur Empfehlung

des kleinen Buches, welches ich hiermit in seine Hände lege, sagen zu

wollen, halte ich für durchaus überflüssig. +Guericke+ war Augenzeuge

der Ereignisse, welche er schildert; er war vermöge seiner amtlichen

Stellung, als Rathmann und Bauherr der Stadt, sehr genau davon

unterrichtet und überdies ein Mann von so anerkannter Ehrenhaftigkeit,

daß wohl nicht im entferntesten von irgend einer absichtlichen

Entstellung der Wahrheit in seiner Erzählung die Rede sein kann.

H.

Fußnote:

[*] Summarischer Begriff der Magdeburgischen Stadt-Chroniken.

Magdeburg, 1587, 4.

Als durch Gottes unerforschlichen Rath und Verhängniß eine geraume Zeit

her im heiligen römischen Reiche viel innerliche, schwere und blutige

Kriege entstanden, dazu (_an denen_) auch ausländische Potentaten mit

eingetreten (_Theil genommen_), und dadurch viele Dörfer, Flecken,

Städte und Länder über alle Maße jämmerlich verderbt und verwüstet

worden, wie nicht allein aller Welt bewußt, sondern auch noch diese

Stunde -- Gott erbarme sich’s! -- männiglich vor Augen schwebet.

Demnach, und weil auch mit dem Könige von Dänemark durch göttliche

Verleihung Frieden geschlossen[1] gewesen, haben, wegen solcher

immer continuirenden Kriegspressuren, Einquartierungen, Durchzüge,

Contributionen und anderen Drangsale, insonderheit aber (_wegen_)

des im Jahre Christi 1629 ausgelassenen kaiserlichen Edicts, die

Restitution der geistlichen, nach dem passauischen Vertrage den

Katholischen entzogenen, Güter betreffend, die evangelischen

und protestirenden Stände des Reiches am kaiserlichen Hofe viel

Beschwerden, Protestationen und Klagen geführt, also daß auch theils

hohen, theils niederen Standes Personen -- weil sie eine allgemeine

Reformation und Wiedereinführung der römisch-katholischen Religion

befürchtet -- sich solcher Execution ermeldeten Edictes und anderer

Kriegesbeschwerden durch Gewalt in der Zeit zu entbinden und der

kaiserlichen und ligistischen Soldatesque mit gewehrter Hand zu

widerstehen für das Beste und Rathsamste erachtet. Jedoch weil wegen

so vielfältigen Klagens und anderer Ursachen die römisch kaiserliche

Majestät im Monat Februar des 1630 Jahres einen churfürstlichen

Convent gegen den 5. Junius nach Regensburg beschrieben, ist der

bedrängten Stände Hoffnung, daß allen Ungelegenheiten abhelfliche Maße

gegeben werden sollte, bis dahin gerichtet und verschoben worden.

Unterdessen, und bei Währung solcher gedachten Kriegstroublen im

deutschen Reiche, sind in ~Anno~ 1629 nicht allein zwischen Albrechten

Herzogen zu Friedland, als damaligen kaiserlichen Kriegsgeneral,

und der weitberühmten Hansastadt Magdeburg schwere Differentien und

Feindseligkeiten entstanden, daß auch die Stadt hart darauf bloquirt,

mit 16 starken Schanzen becirkelt und viel Bluts vergossen worden,

sondern es haben sich überdies sowohl unter den Bürgern und Einwohnern

dieser Stadt selbst allerhand Dissensiones und Mißverständnisse

ereignet, vornehmlich aber und indem ein Theil der römisch-kaiserlichen

und katholischen Liga Kriegesarmeen und dero Bediente wegen der

Kriegesdrangsale und zu besorgenden Reformation in der Religion

ganz nicht dulden, noch ihnen trauen oder Willen und Vorschub thun,

sondern dieselben vielmehr vertreiben, sich dieser Last stracker Dinge

benehmen, das Kriegsvolk aus dem Erzstifte hinweg schlagen, oder, zu

dessen mehreren Behuf, sich mit andern evangelischen Potentaten und

Ständen verbinden und das Werk ~conjunctim~ (_mit vereinten Kräften_)

effectuiren wollen.[2]

Andern Theils (_die übrigen_) aber[3] so der Stadt, als einem geringen

ohnmächtigen Stande des Reichs, sich der mächtigen Kriegsarmee zu

widersetzen nicht rathen können, sondern vielmehr dem Exempel und

(_der_) Neutralität der andern benachbarten Churfürsten und Städte

folgen wollen und also, Correspondenz mit der kaiserlichen Soldatesque

zu erhalten, verwilligen thäten, daß die kaiserlichen Offiziere in der

Stadt werben, ein- und ausgehen und allerhand Nothdurft kaufen möchten,

ingleichen, daß man ihnen vor Havelberg allerhand ~Vivres~, Salpeter,

Pulver verabfolgen und zuführen, auch in der Stadt Gießhause Stücken

Geschütz gießen lasse, und was dergleichen Vorschub mehr -- auch der

Summe Geldes von 133,000 Thalern, so die Bürgerei, wegen abgebrochener

Vorstädte und Erkaufung weiteres Festungsrechtes, der kaiserlichen

Armee gleichsam zum Vorschub bezahlet und abgetragen, anitzo zu

geschweigen[4] -- die sind bei den Andern in großen Haß und Verdacht,

gleichsam als die das Papstthum befördern und von der evangelischen

Religion abtrünnig werden wollten, angelassen und gehalten worden.[5]

Solcher und anderer dergleichen Mißverständnisse halber der Rath zu

verstatten und zu willigen keinen Umgang nehmen können, daß zur selben

Zeit die Bürger aus jedem Viertel der Stadt eine Person, und also

insgesammt 18 Personen -- so man Plenipotenzier genannt -- dem Rathe

zugeordnet haben, als die da zugleich mit und um alle der Stadt Sachen

wissen, der Bürgerschaft Beschwerden dem Rathe vortragen und also wegen

ganzer Gemeine nebst dem Rath bevollmächtigt sein und Plenipotenz haben

sollten, daß der Rath, Ausschuß und (_die_) Hundertmannen ohne deren

Wissenschaft und Vollwort (_Zustimmung_) nichts (_be_) schließen noch

effectuiren (_ausführen_) dürfen oder mögen.

Ob nun wohl -- nach dem durch des Allerhöchsten gnädige Verleihung

und der E. Hansastädte ansehnliche Interposition (_Vermittelung_)

der oft vorgemeldete kaiserliche Kriegsgeneral die Bloquirung wieder

fallen, Pässe und Straßen eröffnen und die um und um gemachten

Schanzen und Reduiten (_Redouten_) demoliren und schleifen lassen --

dieser Plenipotenzier Amt und Beruf allein und bis so lang dieselbe

Bloquirung und Kriegslast währen möchte, angesehen gewesen: so hat

jedoch nachmals der Rath, sie zu cassiren und abzusetzen, vor dem

gemeinen Mann sich’s nicht unterstehen dürfen, sondern sie haben ihre

Zusammenkünfte in der Weinschenke zur goldenen Krone[6] und andern

Häusern ferner gehalten, einen ~Doctorem juris~ vom Neuen Markte[7]

sammt den Viertelsherrn und andern Bürgern mehr zu Rathe gezogen, auch

endlich, etwa im November, an das hanseatische Directorium dessen

folgenden Inhalts geschrieben: „Denen E. Städten werde noch in guter

Gedächtnisse schweben, welchergestalt, seit der erlittenen Bloquirung,

die Stadt Magdeburg nicht allein wegen der schweren Kriegesbürde,

sondern auch der innerlichen Differenzien halber, gedrückt und

beschwert gewesen -- wie auch solches der Rath zu Magdeburg selbst

an die E. Städte damals geschrieben und sie, sothanen Beschwerde

beiderseits abzuhelfen, ersuchet und gebeten hätte -- ob aber wohl

dem ersten Punkt, die Bloquirung betreffend, durch Gottes Verleihung

abhelfliche Maße gegeben, so wäre doch der andere wegen der innerlichen

Differenzien bis zur andern Zeit verschoben worden. Nun sich aber

dieselbe nicht stillen, sondern je mehr und mehr ereignen wollen, als

thäten die gedachten Plenipotenzier die E. Städte gebührend ersuchen,

der Stadt Magdeburg, vermöge des hansischen Bundes, in solchem Fall

beizuspringen, sich wieder anher zu verfügen und ihren guten Rath zu

interponiren etc.“

Worauf dann die Abgesandten der Hansastädte im Mai[8] des folgenden

1630. Jahres auf Befehl ihrer Obern zu Magdeburg wieder angelangt

und in den Gasthof zum goldnen Arm[9] einlogirt sind, denen dann von

oftgedachten Plenipotentiariis, wie auch wohl von Theils (_einem

Theil_) des Rathes selbst und andern Bürgern, nicht allein die

obberührten Mißhelligkeiten sattsam mögen entdeckt, sondern zugleich

auch wegen des magdeburgischen Stadt-Regiments, folgender Bericht mag

sein gegeben worden. Daß nämlich um’s Jahr Christi 1330 und der Zeit

großes Unglück und Zwiespalt unter dem Rath und (_der_) Bürgergemeine

in dieser Stadt gewesen sei, darauf sie auch endlich im gedachten

1330. Jahre das alte Regiment -- welches damals von (_aus_) den

Schöppen und Rathmannen und fünf Innungsmeistern bestanden -- verändert

und, anstatt solcher, andere und mehr Personen, so da aus diesen

nachfolgenden Gewerben und Handwerken, nämlich der Gewandschneider,

Kramer, Kürschner, Bäcker und Brauer, Leinwandschneider, Gerber und

Schuster, Knochenhauer von dem alten Scharn, Knochenhauer von dem neuen

Scharn, Wandmacher, Schmiede, Goldschmiede, Maler, Glaser und Sattler,

Schneider, Grobschmiede und Gürtler waren, in den Rath gesetzet und

verordnet hätten.[10] Weil aber hierdurch das Stadt-Regiment -- derer

drei und jedes von 24 Personen gewesen, die ein Jahr nach dem andern

umgewechselt haben -- nicht allein sehr weitläufig, sondern auch die

freie Wahl der geschicklichsten und weisesten Personen aus ganzer

Bürgerschaft -- indem man bei den obgemeldeten Innungs-Verwandten

bleiben und daraus die Köhre thun müssen -- gänzlich entzogen und

abgeschnitten worden, und überdies jede Innung für sich besondere

Satzungen und Willköhre (_Wahlgesetze_), -- oft wider des Raths Willen

und zu gemeiner Stadt größtem Schaden -- gemacht und verordnet gehabt.

Diesem nach haben, zur Abhelfung solcher und anderer obberührten

Beschwerden, damit die gemeine Bürgerschaft besänftigt (_werde_) und

nicht ein größerer Zwiespalt entstünde, die Herren Abgesandten der

Hansastädte, vermittels E. E. Raths Zuthun und Verwilligung, die

ganze Bürgerschaft auf das Rathhaus erfordern und zusammen kommen

lassen, um zu vernehmen, woraus eigentlich ihre Intention und Meinung

bestände, da sich denn gefunden, daß der größte Haufe und sowohl die

Innungs-Verwandten selbst als andere Bürger, die kein Innungsrecht

gehabt, dahin gezielet, daß ein neuer und engerer Rath solle erwählt

und die Personen in demselbigen nicht eben aus den Innungen, sondern

als sie am witzigsten und tüchtigsten in der Stadt gefunden würden, zur

Rathstelle gezogen und erkoren werden.

Ob nun bei theils Leuten die Affecten mit untergelaufen, daß sie etwa

etlichen des alten Raths nicht wohl gewollt, aber anderer Gestalt die

nicht aus dem Rathsstande bringen können, steht dahin; gleichwohl

sind auch Viele gewesen, so allein der gemeinen Stadt Bestes darunter

gesuchet und nur die Innungen und (_die_) daraus herfließende große

Weitläufigkeit beim Rathe abzuschaffen vermeinet haben, wie es denn

auch endlich -- zwar durch der Herren Abgesandten schweres und

langwieriges Bemühen -- mit des damals regierenden Raths und der ganzen

Bürgerschaft Consens[11] und Willen auf Maß und Weise vermittelt,

beliebt und verglichen worden, wie solches die darüber aufgerichteten

Recesse mit mehrerem besagen. Womit also der alte Rath und (_die_)

Herren Gesandten das Regiment -- so nach der alten Form eben 300 Jahr

gestanden -- dem neuen Rathe überlassen haben. Ferner ist zu der Stadt

hochwichtigsten Sachen ein Ausschuß von 50 Mannen, die in zwei Theile

oder ~Classes~ getheilt sein, und mit dem Rathe drei ~Vota~ machen

sollten, verordnet, auch Alles vollends durch die Herren Abgesandten

zur Richtigkeit und guten Ordnung gebracht worden, mit der Zusage und

Versprechung, da (_wenn_) der Stadt in andere Wege etwas Widriges

begegne und insonderheit da (_wenn_) von den Kaiserlichen die Dom-

und andern Stiftskirchen und Klöster, so da auf dem Neuen Markte und

nicht unter des Raths Jurisdiction[12] gelegen, zu ihrem Gottesdienste

begehrt würden -- wie man sich dessen damals befürchtete -- daß also

da, auf der von Magdeburg Ansuchen, die E. Städte bei der Stadt

Magdeburg umtreten (_d. h. sie vertreten_) und zu der röm. kaiserl.

Majestät selbst schicken, der Stadt dagegen habende Privilegien,

Verträge und Gerechtsamkeiten allerunterthänigst vortragen und sich des

Werkes um anderer Consequenzien willen zugleich anmaßen (_annehmen_)

wollten.

Hierauf sind die Herren Abgesandten wiederum hinweg und zu den Ihrigen

gereiset, und ist die Gemeine in solcher Hoffnung gestanden, daß es nun

bei dem neuen Rath bald besser und man des Contribuirens und anderer

Beschwerden, worüber bisher große Differenzien zum Theil entstanden,

entlästiget und befreiet sein werde, maßen sich auch der neue Rath,

alle vergebliche Spesen und Unkosten, so zuvor bei gemeiner Stadt und

in den Aemtern vorgefallen, abzuschaffen und mehr Nahrung und Erwerb

zur Stadt zu ziehen, fleißig angelegen sein lassen.

Es haben sich aber nach sothanem Zustande und Gelegenheit der Zeit

die Beschwerden der Stadt sobald nicht remediren noch heilen lassen

wollen, vornämlich aber des allgemeinen Kriegswesens und der kaiserl.

Soldatesque halber -- als die fort im Lande geblieben und ihre

Besatzungen darin unterhalten -- denn 1) nicht lange nach aufgehobener

Bloquirung der Herzog zu Friedland -- auf Art und Weise wie auch in

(_den_) vorigen Jahren geschehen -- denen Leuten vom Lande ihr Getreide

in (_nach_) der Stadt zu verführen (_fahren_) und (_daselbst_) zu

verkaufen -- ehe sie nicht die versessene (_rückstandige_) Contribution

und (_das_) ihnen aus den Aemtern vorgesetztes (_vorgestreckte_)

Samenkorn (_Saatkorn_) abgestattet (_zurückerstattet_) hätten --

verbieten, die Straßen mit etlichen Croaten wiederum bereiten, und

also die freie Zufuhr des Getreides -- ohne was etwa den Leuten zu

Abstattung (_Abtragung_) der Geldcontribution auf dem Rücken hinein zu

tragen vergönnet worden -- der Stadt entziehen und abschneiden lassen.

2) Weil überdies etliche kaiserliche Offiziere eine große ~Summam~

Getreides im Fürstentunm Anhalt erkaufen und nach den Seestädten

liefern wollen, ist daselbst auch das Getreide auf Theurung gehalten,

und überdas auf die Wagen, so noch Getreide in die Stadt bringen

wollen, zu Calbe und (_an_) andern Orten ein oder zwei Thaler Zoll

geschlagen worden. Daher 3) theils (_ein Theil der_) Magdeburger,

sonderlich (_die_,) denen man bei der Bloquirung ihr Getreide im Felde

abgebrannt oder die sich sonst einer Theurung befürchtet gehabt, bei

dem obgemeldeten kaiserl. General, damals zu Halberstadt, freien

Paß auf gewisse Anzahl des Getreides auswirken und für dergleichen

Paßzettel wohl 20 bis 30 Thaler spendiren müssen. Ob nun gleich 4)

gedachter hoher Offiziere Kornhandel sich auch zerschlagen und auf

Anhalten des Raths zu Magdeburg, etwa im Januario des 1630 Jahres, die

Zufuhr des Getreides aus diesem anhaltischen Fürstenthum frei eröffnet

worden: so sind doch von den unreitenden Croaten und Soldaten die

Reisenden und sonderlich die Ackerleute im Felde bald der Speise, bald

des Samens zum Theil beraubt, auch theils darüber niedergeschossen

worden, wie denn nicht weniger in der Ernte diese Croaten die Arbeiter

auf dem Felde abzutreiben, das Getreide in den Mandeln zu zerhauen

und zu zerstreuen sich unterstanden, und obgleich die hohen Offiziere

auf der Stadt Klagen solches abzuschaffen sich erboten, so ist es

doch im Uebrigen, wegen Sperrung der freien Zufuhr des Getreides

aus dem Erzstifte und insonderheit gänzlicher Zurückhaltung der

Kornpächte, Zehnten und Zinsen einen Weg wie den andern verblieben

und was dergleichen Beschwerden wider den Profan-Frieden zwischen der

Stadt und kaiserlicher Soldatesque mehr mögen vorgelaufen sein, wie

solches sammt und sonders aus dem Entschuldigungsschreiben, so der

Rath den 10. November des 1630. Jahres wegen Receptirung (_Aufnahme_)

des Hrn Administrators an die röm.-kaiserl. Maj. allerunterthänigst

abgehen lassen, kann ersehen werden. 5) Hat sich begeben, daß im Monat

April des oftermeldeten 1630. Jahres ins Erzstift zween kaiserliche

Commissarii, namentlich Hr +Johann Reinhard von Metternich+, des

Erzstiftes Mainz Dompropst, auch Administrator und Capitular des

Stiftes Halberstadt, und Hr +Hans Ulrich Hemmerl+, kaiserl. Maj.

Reichshofrath, angekommen sein, die haben die Huldigung wegen kaiserl.

Maj. Herrn Sohnes, Erzherzogs +Leopoldi Wilhelmi+ angenommen, nach

welcher Verrichtung der Rath zu Magdeburg auch zu ihnen, als kaiserl.

Commissarien, hinaus auf Wolmirstedt erfordert ist, da denn auf

beschehene Erscheinung den beiden Raths-Deputirten -- wiewohl ohne

Befehl von kaiserl. Maj., wie die Commissarii selbst gestanden --

vorgetragen worden: nämlich es möchte sich’s der Rath nicht lassen

zuwider sein, sondern vielmehr gegen den gemeinen Pöbel ihre (_seine_)

Handbietung und (_seinen_) Schutz dazu leihen, wenn die neuerwählten

katholischen Domherren ihre am Neuen Markte gelegenen Häuser, und

was dazu gehörig, occupirten und einnähmen, wie denn an Seiten der

Domherren wegen guter Correspondenz und Nachbarschaft man nicht würde

zweifeln dürfen etc.

Hierauf aber -- nachdem es des Raths Abgeordnete am gehörigen Orte

hinterbracht -- sind des folgenden Tages die kaiserl. Hrn Commissarii

durch des Raths Deputirte dergestalt beantwortet: daß der Rath dieses

so nicht eingehen, sondern, weil die Sachen von hoher Importanz

und Consequenz, zuvor mit ihren (_der Stadt_) Conföderirten, den

Hansastädten, conferiren müsse, maßen die unterschiedlichen Verträge

zwischen den Erzbischöfen, (_dem_) Domcapitel und der Stadt vorhanden,

daß auch der Rath eher das Werk an die röm.-kaiserl. Maj. selbsten

allerunterthänigst wollte gelangen und ihre (_der Stadt_) ganze

Nothdurft einwenden lassen; und ob zwar die Commissarii dagegen

eingewandt, daß gleichwohl dem Rathe die Jurisdiction auf dem Neuen

Markte nicht zuständig und (_dieser_) es daher nicht hindern könnte:

so hat man es doch von Seiten des Raths bei ehest gegebener Antwort

bewenden lassen. 6) Ist im Anfang des folgenden Monats July bei

der Nacht ein Mandat angeschlagen worden, darin denen lutherischen

Canonicis und Clericis, von ihren Beneficien abzutreten und alle

habende Sigilla und Anderes dem Pater +Stricerio+ einzuhändigen,

auferlegt werden wollen. Darauf sich desselben Tages etliche

unbekannte, jedoch geistliche und der katholischen Art nach angethane

Personen in der Domkirche sehen und sehr harter Reden ungescheut

vernehmen lassen, daß nämlich man sie eben ansehen und kennen lernen

möchte, denn es kein Jahr anstehen sollte, daß sie wiederkommen

würden, sodann in dieser Stadt es übel hergehen und man tapfer

niedermetzen (_metzeln_) wollte, inmaßen sie nicht allein mit dem Munde

solches vorgebracht, sondern auch mit den Händen und Geberden gezeigt.

Dieses sind also die Gravamina und Beschwerden, so der Stadt, beides

in Religions- und weltlichen Sachen, seit der ausgestandenen und

verglichenen Bloquirung her von kaiserl. Soldatesque und andern

katholischen geistlichen Personen von neuem wieder angemuthet und

zugezogen worden; der geringern und was sich etwa die Stadt, anderer

Exempel nach, und in künftiger Zeit wegen der Reformation hätte zu

fürchten und zu besorgen gehabt, an diesem Orte zu geschweigen und als

ungeschehene Dinge in der Historie nicht zu gedenken.

Wenn dann nun hieraus und ermeldeter Ursachen und Beschwerden halber

sich allgenugsam in der Stadt bei dem gemeinen Manne wiederum

allerhand Mißtrauen, Murren, Haß und Widerwillen gegen die kaiserl.

und katholischen geist- und weltliche Bediente entsponnen und

hervorgethan: so ist jedoch sowohl der Rath, als gemeine Stadt und

die mehresten unter denselbigen, dem Exempel und (_der_) Folge

der andern benachbarten Churfürsten, Stände und Städte nach, in

allerunterthänigster Devotion gegen die röm.-kaiserl. Maj. geblieben

und bestanden, in gewisser Zuversicht, es werde ja dermaleinst durch

göttliche Verleihung das beschwerliche Kriegs- und (_zu_) besorgendes

Reformations-Wesen auf einem ordentlichen Reichstage zum glücklichen

Vergleich und (_zur_) Endschaft vermittelt und beschlossen werden.

Darinzwischen hat man sich bei dem neuen Rathe das gemeine Stadtwesen

und sonderlich der Kasse und Kämmerei der Stadt, so man ganz erschöpft

und noch mit Schulden beschwert gefunden, dergestalt angelegen sein

lassen, damit dieselbe durch ordentliche Mittel wiederum etwas zur

Aufnahme könne gebracht und mehr und mehr Nahrung zur Stadt gezogen

werden. Zu dem Ende denn auch unter andern der Stadt vor diesem

gewesener Secretarius, +Angelus Werdenhagen+, damals zu Leiden in

Holland wohnend, Mittel und Wege vorschlagen wollen, wie aus den

Niederlanden die Handlung und Commerzien nach Magdeburg könnten

gebracht und sonderlich die Abfuhr des Bieres dahin befördert werden.

Derowegen er an den Rath geschrieben und begehret gehabt, daß (_der_)

Kämmerer +Oswald Matthias+ nebst (_dem_) Rathmann +Conrad Gerold+ und

+Nicolaus Schmidt+, ein Bürger, zu ihm bis auf Bremen kommen und seine

Vorschläge vernehmen möchten, welches denn der Rath nicht ausschlagen,

sondern vielmehr den ernannten Personen dahin zu reisen verstatten

wollen, jedoch mit (_dem_) Befehl, da (_im Fall_) sie +Werdenhagen+

in Bremen nicht antreffen würden, daß sie auch weiter nach ihm nicht

ziehen, den (_die_) Kosten ersparen und sich wieder auf Magdeburg

wenden sollten. Als aber +Werdenhagen+ allbereits hinweg und zu Hamburg

gewesen, sind diese Rathsdeputirten ihm auch von Bremen aus bis dahin

gefolgt, daselbst sie dann seine Vorschläge vernommen und angehört

haben. Bei Verrichtung dieses aber sind diese Raths-Abgeordneten

zugleich auch bei dem Hrn Administratori des Erzstiftes Magdeburg,

+Christian Wilhelm+, Markgrafen zu Brandenburg, als welcher wegen

des kaiserl. Volkes aus dem Erzstifte entwichen und sich in (_nach_)

Hamburg zur selben Zeit begeben müssen, unterschiedlich sowohl zur

Tafel als anderer Zeit aufwärtig gewesen, worauf sie sich endlich

wiederum nach Magdeburg gewendet und zugleich einen von Ihrer Fürstl.

Gn. Aufwärtern, namentlich +Heinrich Pöpping+ -- als der zuvor ein

Bürger und Kaufmann in Magdeburg, aber durch unordentliches Leben

Guts und Credits entgangen gewesen, -- mitgebracht, welcher dann zwei

Schreiben, eins von der königl. Maj. zu Schweden, das andere von des

Herrn Administratoris F. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg haltende,

bei ihm (_sich_) gehabt, wie davon bald mit mehren folgen wird.

Des Raths Abgesandte nun, sobald sie wiederum anheim gekommen, haben

dem Rathe und Ausschusse, der niederländischen Handlung wegen und was

darin ihre Verrichtung bei dem ermeldeten +Angelo Werdenhagen+ gewesen,

Relation gethan, von dem aber, so sie bei dem Hrn Administratori

verhandelt oder was Seine Fürstl. Gn. mit ihnen geredet und tractirt

gehabt, ist dem Rathe und Ausschusse -- als die auch davon nichts

gewußt, (_noch_) weniger ihren Abgeordneten deswegen etwas in

Instructione mitgegeben gehabt -- keinerlei berichtet worden, allein

daß hernach der eine Mitdeputirte, +Nicolaus Schmidt+, es unter die

gemeinen Bürger spargirt (_ausgebreitet_), daß nicht allein +Conrad

Gerhold+ unterschiedlich bei Hochgedachter Fürstl. Gn. gewesen, sondern

sie sämmtlich, auch einesmals einen guten Rausch bei Deroselben

überkommen hätten, und daß +Conrad Gerhold+ oftmals heimlich mit Ihro

Fürstl. Gn. geredet; wovon es aber gewesen, hätte er nicht erfahren

können; wie er dann unterweges noch bei der Zurückreise den Kämmerer

+Oswald Matthias+ gefragt, was doch für Dinge vor wären und was

+Conrad Gerhold+ in den Herbergen und sonst beim Absteigen allemale

so lange und heimlich mit +Hermann Pöpping+ zu reden, er ihm darauf

solle geantwortet haben, es wären so Dinge, aber er glaubte nicht,

daß sie angingen. Ein mehres aber hätte ihm +Oswald Matthias+ nicht

entdeckt, dabei er es auch bewenden lassen müssen. Sonsten hat auch

nach der Eroberung der Stadt oftermeldeter +Angelus Werdenhagen+

zu unterschiedlichenmalen erwähnt, daß ihm damals in Hamburg wohl

bewußt gewesen, wie der Hr Administrator von königl. Maj. zu Schweden

zu Occupirung und Wiedereinnehmung des Erzstiftes Magdeburg große

Verheißungen und Assistenz erlangt hätte, Ihre Fürstl. Gnaden auch

daher gemeinet, sich mit der Stadt in eine nähere Verständ- und Bündniß

einzulassen, er hätte aber zu solchen Tractaten dem +Gerhold+ nicht

rathen können oder wollen, sintemal dieses ein schweres Werk, und

wo der Fürst einmal auf irgend was gebracht, er nicht leicht wieder

davon zu bringen noch abzuhalten wäre, sollte es gleich dessen größten

Schaden causiren. Und dieses ist also des +Werdenhagen+’s Bericht von

diesem Handel. +Johann Ludwig Gottfried+ aber gedenkt dessen in seinem

~Inventario Sueciae Fol.~ 249 mit folgenden Worten:

„Als um Fastnacht ~Anno~ 1630 ein neuer engerer Rath von 24

Personen zu Magdeburg angeordnet wurde, darauf im Frühling 2

vornehme Rathspersonen nach Hamburg abgeschickt, die Tractaten

mit Markgraf +Christian Wilhelm+, Administratorn des Erzstiftes

Magdeburg, der sich damals in ihrer königl. Maj. zu Schweden Schutz

begeben hatte, und sich derzeit alda befand wegen gemeiner Stadt u.

ff.“

Dieses ist also dasjenige, was von den Sachen, so sich mit dem Hrn

Erzstiftischen Administratori und den nach Bremen -- aber nicht auf

Hamburg -- deputirten Magdeburgischen Rathspersonen in Hamburg begeben

und zugetragen haben mag und zu meiner Wissenschaft kommen ist, aufs

kürzeste und gründlichste. Nun soll ferner folgen, was des +Heinrich

Pöpping+’s Werb- und Verrichtung in Magdeburg gewesen; denn sobald

derselbe allhier angelangt, hat er, der beiden königl. schwedischen und

markgräflichen Schreiben halber, und was etwa Ihro Fürstl. Gnaden ihm

weiteres in Instructione gegeben, fast drei Wochen lang in der Stadt,

ehe und zuvor er sich und die Sache beim Rathe angemeldet, mit etwa 20

Personen Rathschläge und Tractaten gepflogen, auch theils derselben

mit besonderem Eid des ~Silentii~ und Stillschweigens verknüpfet und

verbunden. Darunter gewesen sind:

+Caspar Steinbeck+, ein Rathsherr, welcher in der Wahl des neuen

Raths die erste Person gewesen,

+Martin Parmann+, ein Viertelsherr, so auch bei dieser

Rathsveränderung der Gewandschneider-Innungsmeister und

Ausschußverwandter geworden,

+Hans Schoff+, welcher vor diesem beim alten Rath gewesen, aber

etlicher Ursachen halber nicht wieder dazu gezogen worden. etc.

Ob nun oftermeldeter +Heinrich Pöpping+ dieser Sachen halber, nämlich

zwischen hochgedachtem Hrn Administratori und der Stadt Magdeburg eine

Allianz und Verbindung zu werben und zu stiften, vorlängst von Etlichen

aus der Stadt sei abgefertigt gewesen, ist bis daher nicht gänzlich

offenbar geworden; gleichwohl mögen auch nachfolgende Umstände nicht

gar stillschweigend übergangen werden.

1) Ist im Jahr 1626 der Stadt bestellter Oberhauptmann +Johann

Schneidewein+,[13] beides auf kaiserl. Befehl, -- wie man sagte, --

und zugleich vom Rathe etlicher abgeraubten Güter und anderer Ursachen

halber in Arrest genommen, und auf dem Rathhause verwahrlich gehalten

worden. Weil er aber auf die Aussage der in seiner Sache abgehörten

Zeugen und die daraus gefertigten Artikel nicht selbst, sondern durch

seinen Advocaten antworten wollen, ihm aber solches nicht zugelassen

werden können, ist solcher Prozeß immerhin besteckend und er in Arrest

verblieben. Gleichwohl ihm endlich in einem Bürgerhause, und zwar, auf

sein Begehren, in der Weinschenke zur goldenen Krone -- daselbst er

mit der Wirthinn jederzeit gute Freundschaft gehalten, die ihn auch in

der Custodie mit guten Tractamenten, Speisen und Anderm wohl versehen

gehabt -- zu wohnen, jedoch vor Austrag der Sachen daraus nicht zu

weichen, vergönnt und zugelassen worden.

2) Hat sich selbiger Zeit und etliche Jahr her eine sonderliche

Gesell- und Brüderschaft in der Stadt zusammen gehalten, die stets

zu einem Wein- oder Bierhause aus- und zum andern eingegangen, neue

Mähr zusammen getragen und alles, was in der Stadt und Raths Sachen

vorgefallen, getadelt, beklügelt und unter die gemeine Bürgerschaft

aufs ärgste ausgedeutet, sie selbst aber sich nur der Pracht und

Hoffahrt, des Saufens, Spielens und Schandirens beflissen haben, daß

ihnen auch darüber durch den gemeinen Mann von der Rathsschenke in

der Sudenburg, die Dingebanken genannt, wohin sie sich mehrentheils

verfüget, der Name „Dingebankenbrüder“ gegeben worden. Demnach hat

3) diese Gesellschaft unter andern auch die Weinschenke zur goldenen

Krone ungern vorbeigehen und zugleich den +Johann Schneidewein+, als

dem die Zeit ohne das lang gewährt, besuchen wollen, welches dann um so

viel mehr nicht allein daher geschehen, daß sichs der +Schneidewein+

im selbigen Hause wohl vermocht und allemal des besten Weins spendirt

gehabt, sondern daß sie ihn, als einen unschuldig Gefangenen und der

vom Rathe aus Neid, -- darum, daß er anfangs auf königl. dänemarkischer

Seite mehr als der kaiserlichen inclinirt gewesen, -- also beschimpft

und arrestirt worden wäre, estimirt und gehalten haben, derowegen

sie sich bald bei dem zur selben Zeit regierenden Rath, bald durch

gemeine Bürgerschaft, bald durch die Prediger aus vielerhand Mittel

und Wege, ihn loszuwirken und, ohne oder vor rechtlicher Endung des

Prozesses, auf freien Fuß zu stellen, auch sich seines Schimpfs und

Schadens an etlichen Personen -- als die gut Kaiserlich sein und darum

zu solchem Arrest allermeist sollten gerathen haben -- zu erholen

fleißigst und heftig angelegen sein lassen, wie sie dann deswegen mit

Zusammenrottirung etlicher Viertelsherren, auch durch theils Prediger

auf den Kanzeln oftmals sehr importunlich in den Rath gedrungen und

ihn gleichsam mit Gewalt entledigen wollen, auch nachmals noch, da

ein Theil dieser Leute zur Stelle des neuen Raths gediehen, viel

Protestationes, Beding- und Bedrohungen, -- daß sie nämlich dieser

+Schneidewein+schen Sache nicht theilhaftig sein, sondern den alten

Rath und etliche Personen dieselbe wollten verantworten lassen --

angeführt und beigebracht haben, welches alles zu beschreiben dieses

Orts zu weitläufig, aber denen noch überbliebenen Magdeburgern nicht

unwissend sein kann. Als aber

4) dem Oberhauptmann +Schneidewein+ zu solcher seiner Entledigung so

wenig dieses, als daß ihn ein Theil solcher Leute mit in den neuen Rath

erköhren wollen, nichts helfen mögen, sintemalen auch der neue Rath

beim angefangenen Prozeß, der auf zwei sächsischen Juristen-Facultäten

für rechtmäßig erkannt gewesen, entweder verbleiben und solchen

ausführen, oder dem Oberhauptmann Schimpf und Schaden erstatten müssen:

demnach kann es wohl sein, daß er, der Oberhauptmann, auf andere Mittel

mag gedacht und mit Zuziehung dieser Leute dahin geschlossen haben,

daß sie den +Heinrich Pöpping+ -- der ohne das in der Stadt, gemachter

Schulden halber, nicht wohl bleiben dürfen -- zum Hrn Administrator

auf Hamburg, allda Ihro Fürstl. Gnaden sich zur selben Zeit enthalten

(_aufgehalten_) und das Erzstift mit dem Rücken ansehn müssen, wollten

schicken und gute Mittel vorschlagen lassen, dadurch nämlich I. F.

Gn. des Landes wieder mächtig werden könnten, in Zuversicht, daß auch

+Schneidewein+, bei glücklichem Succes, seiner Captur mit Reputation

entgehn und Jedweder eine gute Winterzehrung davon bringen werde,

welches alles dann um so viel desto mehr daher zu muthmaßen, daß

+Heinrich Pöpping+, der obgemeldeten Dingebanken-Brüderschaft der

vornehmsten einer gewesen, und sich wohl nicht ohne Ursache -- da

er doch ein magdeburgischer Bürger und Kaufmann, und einem Fürsten

zu dienen unerfahren war -- in Diensten würde begeben, auch ein

solches Werk, zuvor und eher es an Rath und Obrigkeit gebracht, mit

solchen seinen Zechbrüdern in Weinschenken und Lustgärten nicht würde

berathschlagt und ausgearbeitet haben. Hierzu kommt

5) daß wie der Hr Administrator unvermerkt in diese Stadt kommen,

der +Schneidewein+ stracks desselben Abends, und zwar wider seine

Versprechung, aus dem Arrest, und der Rathsherr +Caspar Steinbeck+ des

folgenden Tages zu I. F. Gn. kommen sein, da doch sonst niemand in der

Stadt von I. F. Gn. Ankunft ichtwas gewußt, auch nicht wissen sollen,

wie an seinem Orte folgen wird, und haben I. F. Gn. den oft ermeldeten

+Schneidewein+ -- damit die Vereinigungsgeschäfte zwischen I. königl.

Maj. zu Schweden und Hrn Administrator und der Stadt Magdeburg desto

bessern Fortgang gewönnen -- durch eine schriftliche Donation freie

adlige Lehngüter auf 50,000 Thaler schenken und verehren müssen.

6) Schreibet +Schneidewein+ selbst in einem Berichte über seine vom

Könige in Schweden impetrirte Donation am Amte Zilli unter andern diese

Worte:

„daß dem zu der Zeit königl. schwedischen Abgesandten +Johann

Stalmann+ und des Hrn Administratoris F. Gn. genugsam bekannt,

daß sie der Zeit an seiner Handbietung, die allgemeine nützliche

Intention, zu I. Maj. sonderbaren Ehren und der evangelischen

Stände Nutzen, bei der Stadt Magdeburg nicht haben erreichen mögen,

bis er seinen Prozeß hat remittirt und nachgelassen, gestalt er

dann ad instantiam des Generalmajors +Uslars+ und +Amsteroth+’s,

welche ihm wegen I. F. Gn. eine Obligation präsentirt, der Stadt

einen Revers herausgeben müssen, da sonsten die Stadt die

Vereinigungs-Tractaten wohl gar hätte stecken lassen, dafern sie

des Obristen +Schneidewein+’s Action nicht wäre befreiet worden,

und kann er mit gutem Gewissen erhalten, daß er seine Forderung

so gut als Bürger geachtet, welche er jedoch daher und daß er die

Stadt und ganze Bürgerei zu desto besserer Resolution, damit dem

evangelischen Wesen um so weit unschätzbar Nutz möge gestiftet

werden, perduciren möchte, gutwillig schwinden und fallen lassen,

etc.“

Im Uebrigen, und weil des +Schneidewein+’s und seiner Asserenten

Actiones sehr weitläufig und zum Theil im andern Theil dieser

magdeburgischen Historien mit berühret sind, als soll ferner und mit

mehreren, was des +Heinrich Pöpping+’s Commission beim Rathe allhier

gewesen, berichtet werden. Dann als derselbe dieses Werk also bei 3

Wochen lang durch obbemeldete Personen abgehandelt und zugleich der

Bürger Gemüther wohl ausgeforschet, ist er endlich zu dem damals

präsidirenden Bürgermeister +Martin Brauns+ gegangen, mit Anzeigung,

daß ihm vom oft hochgemeldeten Hrn Administrator eine Commission

aufgetragen wäre, die er beim ganzen Rathe ablegen und hinterbringen

solle, und weil der Bürgermeister eben zu Rathhause gehen wollen,

hat sich +Heinrich Pöpping+ zugleich mit ihm dahin verfüget und vor

der Rathsstube aufgewartet, bis er endlich hinein gelassen worden.

Darauf, nachdem er vor dem Rath erschienen, demselben zwei versiegelte

Schreiben, eins von Königl. Maj. zu Schweden, das andere von des Hrn

Administratoris Fürstl. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg addressirt,

zusammt mit einer von I. Fürstl. Gn. ihm ertheilten Commission und

Instruction dem Rathe überreicht hat, die dann nebst den beiden

königl. und fürstl. Schreiben verlesen worden. Der Inhalt des königl.

schwedischen Schreibens ist gewesen:

„Daß Ihro Maj. Vorhabens wären, sich mit einer Kriegsarmee in

Deutschland zu begeben, der Deutschen Libertät in geist- und

weltlichen Sachen zu beschützen und wieder zu bringen, dabei auch

kürzlich etliche Ursachen, so I. Maj. hiezu bewogen, angehängt

gewesen, alles in lateinischer Sprache geschrieben zu Stockholm im

Monat Dezember ~Anno~ 1629.“

Ein mehres aber, oder daß sich die Stadt Magdeburg mit dem Könige in

Verbündnisse geben möchte, ist in diesem Schreiben nicht gestanden. Das

andere Schreiben, so vom Hrn Administrator, war ein Creditiv, gehend

auf die Instruction, die dann in nachfolgenden Punkten bestanden:

1) daß I. F. Gn., durch Assistenz königl. Maj. zu Schweden, eine

Armee in dem Erzstifte aufzurichten und Dero Land und Leute

bei ihrer Freiheit und Religion zu schützen, Vorhabens wäre;

derohalben zu desto bessern Behuf desselbigen die Bürgerschaft

etwas an Kriegsvolke, auf I. F. Gn. Bezahlung, wöchentlich für

jeden Knecht 12 ggr., einzunehmen ihr möchte belieben lassen. 2)

Wollten I. F. Gn. die Stadt durch dero Landvolk befestigen und

besser fortificiren, alle Gravamina und Streitigkeiten, so zwischen

den Bischöfen, Domcapitel und der Stadt gewesen, abschaffen, auch

die Stadt mit mehren Privilegien und Landgütern begnadigen und

befreien. 3) Sollte alles auf I. F. Gn. eigene Kosten bestehen,

die Stadt Magdeburg aber mehr nicht als Paß und Musterplatz dazu

herleihen und deswegen gegen dem Reich noth- und schadlos gehalten

werden, und was etwa dergleichen an Punkten mehr gewesen, so alle

für die Stadt sehr vorträglich und ersprießlich geschienen. etc.

Hierüber nun hat man im Rathe unterschiedlich Raths gepflogen und

das Werk hin und her bewogen; jedoch durch die mehrsten Stimmen sich

zur gewierigen Resolution nicht erklären können oder mögen, sondern

I. F. Gn. durch ein Beantwortungsschreiben unterthänig ersucht, weil

die Sache sehr hochwichtig, daß sich I. F. Gn. dem Rathe, zu desto

reiferem Nachsinnen, etwas Zeit und Anstand zu vergünstigen, nicht

wollten zuwider sein lassen etc. Unterdessen aber ist durch den

Commissarium +Heinrich Pöpping+ mit inständigem Erinnern, Rennen und

Laufen beim Rathe nicht nachgelassen, sondern dergestalt unnachlässig

angehalten worden, daß sich ja der Rath bald erklären und das Werk

nicht ausschlagen möchte, sintemal aus den Fall solche Langwierigkeit

und Verzögerniß sowohl der Stadt als I. F. Gn. Schaden und Verderb

beruhen würden etc. Nicht weniger sind auch unter den Rathsherren

die beiden +Caspar Steinbeck+ und +Conrad Gerhold+ vor andern sehr

bemühet gewesen, also, da etwa ein oder der andere des Raths bei

diesem Handel Schwermuth und Sorge getragen, oder sonst nicht alsobald

darin verwilligen wollen, daß sie demselben stracks sowohl in seinem

~Voto~ als andern Gesprächen, eingeredet, alle habende Scrupel und

Einwürfe entweder resolvirt, erläutert oder ganz widersprochen haben,

so gar daß oftmals, der bei seiner Stimm’ und Meinung bleiben wollen,

mit ihnen ein Disputat und Streit bis aufs äußerste halten müssen.

Und damit nun die andern gemeine Stadtsachen nicht gänzlich hierüber

beliegend blieben, sind zu dieser Sache, dieselbe zu prädeliberiren

und auszuarbeiten, der Stadtschultheiß +Siegmund Hasse+, der Syndicus

~Dr.~ +Johann Denhardt+, die beiden Schöppen ~Dr.~ +Olvenstedt+ und

~Dr.~ +Jacobus Alemann+ und obermeldeter +Conrad Gerhold+ benannt

und verordnet worden, die dann, nach unterschiedlicher gepflogener

Berathschlagung, diese Sache auf Miteinrathen der E. Hansastädte

gestellet und ~per majora vota~ beschlossen haben, welches auch

also Ihro Fürstl. Gn., auf Dero abermaliges Ansinnen und erforderte

Resolution, vom Rathe zur Antwort ertheilet und zugeschrieben worden.

Zur selben Zeit hat sich auch begeben, daß Hr ~Dr.~ +Hans Ulrich

Hemmerl+, kaiserl. Maj. Reichshofrath, ein offenes Mandat bei der

Nacht -- als den 6. July ~Anno~ 1630 -- an die Domkirche schlagen

lassen, darinnen die augsburgischen Confessions-Verwandten Canonici

und Clerici in der Stadt und aus dem Neuen Markte cassirt und ihnen,

bei Pön der Acht, binnen 8 Tagen ihre inhabende Beneficia, Häuser,

Brief und Siegel abzutreten und dem +Martino Stricerio+, Propst zu

Unser Lieben Frauen, einzuliefern auferlegt werden wollen. Dieser

Sachen und obgedachter Vereinigungstractaten halber sind vom Rathe

etliche Personen verordnet worden, nämlich: daß ~Dr.~ +Stephanus

Olvenstedt+, Schöppe und Ausschusses Verwandter, nach Dresden reisen

und daselbst bei Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen -- weil dieselbe

wegen ihres Herrn Sohnes, Herzogs +Augusti+, am Erzstifte zu Magdeburg

merklich mit interessirt -- vernehmen möchten, was I. Churfürstl.

Durchl. -- da von denen Kaiserlichen, als die allbereits um der

Clerisei Häuser angehalten, auch der Dom zu ihrem Gottesdienste sollte

begehret werden -- dabei zu thun gemeint wären und was Schutzes bei

Deroselben sich die Stadt zu getrösten haben solle etc. Dann ferner

sind noch zwo Rathspersonen, +Conrad Gerhold+ und +Johann Buschau+,

zum hansaischen Directorio nach Lübeck deputirt worden, daselbst

die angetragenen Vereinigungstractaten mit denen E. Städten in

Communication zu ziehen, und obwohl ~Dr.~ +Olvenstedt+ seinen Weg

alsofort auf Dresden genommen, hat sich’s doch mit diesen beiden

letztern -- weil sich +Conrad Gerhold+ ungern zu solcher Reise und

Communication mit den E. Städten verstehen wollen -- etwas verweilet,

bis endlich ein Schreiben von +Johann Stalmann+ -- als der vor diesem

Fürst +Ludwig+’s zu Anhalt Kanzler gewesen und sich beim Könige in

Dänemark für einen General-Kriegsauditeur, nach gemachtem Frieden

aber in des Hrn Administrators Dienste gebrauchen und in Schweden

zu Deroselben königl. Maj. verschicken lassen, da er dann zugleich

schwedische Bestallung auch angenommen und sich also mit einer

besondern königl. Instruction, was ihm in Deutschland zu verrichten

obliegen würde, wiederum auf Hamburg zu I. Fürstl. Gn. begeben hatte

-- dessen Inhalts ankommen, weil nämlich der Status mit königl. Maj

zu Schweden und des Hrn Administratoris F. Gn. weit besser gediehen,

als wollte er, +Stalmann+, in kurzem selbst auf Magdeburg reisen

und E. E. Rath den Zustand ausführlich berichten; dahero, weil man

solch Anbringen nicht wissen können, auch die Abschickung auf Lübeck

anständig geblieben. Unterdessen ist das Werk in der ganzen Stadt --

zweifelsohne durch oftermeldete Unterhändler und Zusammengeschworene

-- also und dergestalt ruchtbar gemacht worden, wie daß nämlich vom

Könige in Schweden und Erzstiftischen Herrn Administratori der Stadt

solche Mittel und Wege angeboten würden, dadurch dieselbe allem Kriegs-

und Reformationswesen entgehen und darüber mit mehren Privilegien und

Landgütern könne begnadigt werden, und was dergleichen Dinge mehr

gewesen, womit sie die Gemüther, der ohne dies wegen obgedachten,

durch Hrn ~Dr.~ +Hemmerl+ angeschlagenen Mandats und andern

dergleichen Ursachen, irritirten Bürgerschaft dergestalt verbittert

gemacht, daß allein diejenigen, so sich die gethanen Vorschläge und

Vereinigungstractaten wohlgefallen und deren Beförderung angelegen sein

lassen, beim großen Haufen Ehr und Lob davon gebracht haben.

Geschichte der Belagerung, Eroberung und Zerstörung Magdeburg's · 第 1 / 8 段