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Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1860 erschienenen Buchausgabe
so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische
Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und
altertümliche Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original
unverändert; fremdsprachliche Zitate wurden nicht korrigiert.
Die Abkürzung für ‚et cetera‘ mit tironischer Note für ‚et‘
wurde hier als ‚etc.‘ dargestellt. Umlaute in Großbuchstaben (Ä,
Ö, Ü) wurden in der gedruckten Fassung als ihre Umschreibungen
dargestellt (Ae, Oe, Ue); dies wurde so beibehalten.
Fußnoten wurden an das Ende des Texts verschoben; die ‚Liste der
Subscribenten‘ wurde der Übersichtlichkeit halber vom Bearbeiter an
das Ende des Buches gestellt. Wie im Original, werden im laufenden
Text, aber nicht in den Fußnoten, die Anmerkungen des Herausgebers
in Klammern mit einer kleineren Schriftgröße versehen.
Besondere Schriftschnitte wurden in der vorliegenden Fassung mit
den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:
kleinere Schrift: _Unterstriche_
Fettdruck: =Gleichheitszeichen=
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Antiquaschrift: ~Tilden~
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Geschichte
der
Belagerung, Eroberung und Zerstörung
Magdeburg’s
Otto von Guericke,
Churfürstlich-Brandenburgischem Rath und Bürgermeister besagter Stadt.
Aus der Handschrift zum Erstenmale veröffentlicht
Friedrich Wilhelm Hoffmann,
Verfasser der „Geschichte der Stadt Magdeburg.“
[Illustration]
Magdeburg, 1860.
Emil Baensch, Hof-Buchhändler Sr. Majestät des Königs.
Vorbemerkung.
Das hier zum Erstenmale der Oeffentlichkeit übergebene Manuscript
unserer Stadtbibliothek -- eine von der Hand seines Schreibers
gefertigte, aber sorgfältig von ihm selbst verbesserte Reinschrift
-- bildet eigentlich den dritten Theil der von Otto +von Guericke+
hinterlassenen Geschichte der Stadt Magdeburg. Von dem Autographon des
Verfassers existiren noch die ersten sechs Bogen, welche manches in
der Copie Weggebliebene enthalten, das, so weit es für den Leser von
Interesse, in dem gegenwärtigen Abdrucke unter dem Texte gegeben und,
zum Unterschiede von den Anmerkungen, welche ich hinzugefügt, mit dem
Buchstaben G bezeichnet ist.
Der erste Theil des +Guericke+schen Geschichtswerkes war keine
eigene Arbeit des berühmten Mannes, sondern es bildete denselben
ein von ihm mit Anmerkungen und Zusätzen bereichertes Exemplar der
magdeburgischen Chronik des vormaligen hiesigen Predigers Joh. Pomarius
(Baumgarten).[*] Der verstorbene Superintendent Rathmann zu Pechau hat
denselben noch in Händen gehabt und für seine Geschichte der Stadt
Magdeburg benutzt; er ist aber seitdem spurlos verschwunden. Der zweite
Theil -- den Zeitraum von 1585 bis 1630 umfassend und, ohne Zweifel,
ganz aus +Guericke+’s Feder geflossen -- befand sich schon damals nicht
mehr in der Stadt-Bibliothek und muß also schon früher, wo noch keine
so sorgsamen Augen, als jetzt, über die der letzteren angehörigen
literarischen Schätze gewacht haben, verloren gegangen sein.
Hinsichtlich des hier gegebenen Abdrucks der Handschrift habe ich nur
zu bemerken, daß bei demselben, da er für einen größeren Leserkreis
bestimmt ist, dem mit einer diplomatisch genauen Beibehaltung der
alten Orthographie wenig gedient sein möchte, die jetzt übliche
Wortschreibung gewählt, auch hier und da bei einem ganz außer Gebrauch
gekommenen und heutigen Tages völlig unverständlichen Worte ein,
denselben Begriff bezeichnendes, neues in Klammern daneben gesetzt
ist. Was den Styl anbelangt, so habe ich mir keine Aenderung, keine
Umschmelzung der zum Theil übermäßig langen und schleppenden Perioden
erlaubt; das Werk würde, bei einer gefälligeren Einkleidung des
Stoffes, ja nur noch ein dem Inhalte nach dem +Otto von Guericke+
angehörendes geblieben sein. Als völlig unnütz aber, weil sie ja doch
nicht nachgeschlagen werden können, sind alle Hinweisungen auf die
beiden ersten Theile des Werkes weggeblieben. Alles im Texte von zwei
Gedankenstrichen Eingeschlossene gehört dem Verfasser an.
Dem Leser am Schlusse dieser Vorbemerkung noch ein Wort zur Empfehlung
des kleinen Buches, welches ich hiermit in seine Hände lege, sagen zu
wollen, halte ich für durchaus überflüssig. +Guericke+ war Augenzeuge
der Ereignisse, welche er schildert; er war vermöge seiner amtlichen
Stellung, als Rathmann und Bauherr der Stadt, sehr genau davon
unterrichtet und überdies ein Mann von so anerkannter Ehrenhaftigkeit,
daß wohl nicht im entferntesten von irgend einer absichtlichen
Entstellung der Wahrheit in seiner Erzählung die Rede sein kann.
H.
Fußnote:
[*] Summarischer Begriff der Magdeburgischen Stadt-Chroniken.
Magdeburg, 1587, 4.
Als durch Gottes unerforschlichen Rath und Verhängniß eine geraume Zeit
her im heiligen römischen Reiche viel innerliche, schwere und blutige
Kriege entstanden, dazu (_an denen_) auch ausländische Potentaten mit
eingetreten (_Theil genommen_), und dadurch viele Dörfer, Flecken,
Städte und Länder über alle Maße jämmerlich verderbt und verwüstet
worden, wie nicht allein aller Welt bewußt, sondern auch noch diese
Stunde -- Gott erbarme sich’s! -- männiglich vor Augen schwebet.
Demnach, und weil auch mit dem Könige von Dänemark durch göttliche
Verleihung Frieden geschlossen[1] gewesen, haben, wegen solcher
immer continuirenden Kriegspressuren, Einquartierungen, Durchzüge,
Contributionen und anderen Drangsale, insonderheit aber (_wegen_)
des im Jahre Christi 1629 ausgelassenen kaiserlichen Edicts, die
Restitution der geistlichen, nach dem passauischen Vertrage den
Katholischen entzogenen, Güter betreffend, die evangelischen
und protestirenden Stände des Reiches am kaiserlichen Hofe viel
Beschwerden, Protestationen und Klagen geführt, also daß auch theils
hohen, theils niederen Standes Personen -- weil sie eine allgemeine
Reformation und Wiedereinführung der römisch-katholischen Religion
befürchtet -- sich solcher Execution ermeldeten Edictes und anderer
Kriegesbeschwerden durch Gewalt in der Zeit zu entbinden und der
kaiserlichen und ligistischen Soldatesque mit gewehrter Hand zu
widerstehen für das Beste und Rathsamste erachtet. Jedoch weil wegen
so vielfältigen Klagens und anderer Ursachen die römisch kaiserliche
Majestät im Monat Februar des 1630 Jahres einen churfürstlichen
Convent gegen den 5. Junius nach Regensburg beschrieben, ist der
bedrängten Stände Hoffnung, daß allen Ungelegenheiten abhelfliche Maße
gegeben werden sollte, bis dahin gerichtet und verschoben worden.
Unterdessen, und bei Währung solcher gedachten Kriegstroublen im
deutschen Reiche, sind in ~Anno~ 1629 nicht allein zwischen Albrechten
Herzogen zu Friedland, als damaligen kaiserlichen Kriegsgeneral,
und der weitberühmten Hansastadt Magdeburg schwere Differentien und
Feindseligkeiten entstanden, daß auch die Stadt hart darauf bloquirt,
mit 16 starken Schanzen becirkelt und viel Bluts vergossen worden,
sondern es haben sich überdies sowohl unter den Bürgern und Einwohnern
dieser Stadt selbst allerhand Dissensiones und Mißverständnisse
ereignet, vornehmlich aber und indem ein Theil der römisch-kaiserlichen
und katholischen Liga Kriegesarmeen und dero Bediente wegen der
Kriegesdrangsale und zu besorgenden Reformation in der Religion
ganz nicht dulden, noch ihnen trauen oder Willen und Vorschub thun,
sondern dieselben vielmehr vertreiben, sich dieser Last stracker Dinge
benehmen, das Kriegsvolk aus dem Erzstifte hinweg schlagen, oder, zu
dessen mehreren Behuf, sich mit andern evangelischen Potentaten und
Ständen verbinden und das Werk ~conjunctim~ (_mit vereinten Kräften_)
effectuiren wollen.[2]
Andern Theils (_die übrigen_) aber[3] so der Stadt, als einem geringen
ohnmächtigen Stande des Reichs, sich der mächtigen Kriegsarmee zu
widersetzen nicht rathen können, sondern vielmehr dem Exempel und
(_der_) Neutralität der andern benachbarten Churfürsten und Städte
folgen wollen und also, Correspondenz mit der kaiserlichen Soldatesque
zu erhalten, verwilligen thäten, daß die kaiserlichen Offiziere in der
Stadt werben, ein- und ausgehen und allerhand Nothdurft kaufen möchten,
ingleichen, daß man ihnen vor Havelberg allerhand ~Vivres~, Salpeter,
Pulver verabfolgen und zuführen, auch in der Stadt Gießhause Stücken
Geschütz gießen lasse, und was dergleichen Vorschub mehr -- auch der
Summe Geldes von 133,000 Thalern, so die Bürgerei, wegen abgebrochener
Vorstädte und Erkaufung weiteres Festungsrechtes, der kaiserlichen
Armee gleichsam zum Vorschub bezahlet und abgetragen, anitzo zu
geschweigen[4] -- die sind bei den Andern in großen Haß und Verdacht,
gleichsam als die das Papstthum befördern und von der evangelischen
Religion abtrünnig werden wollten, angelassen und gehalten worden.[5]
Solcher und anderer dergleichen Mißverständnisse halber der Rath zu
verstatten und zu willigen keinen Umgang nehmen können, daß zur selben
Zeit die Bürger aus jedem Viertel der Stadt eine Person, und also
insgesammt 18 Personen -- so man Plenipotenzier genannt -- dem Rathe
zugeordnet haben, als die da zugleich mit und um alle der Stadt Sachen
wissen, der Bürgerschaft Beschwerden dem Rathe vortragen und also wegen
ganzer Gemeine nebst dem Rath bevollmächtigt sein und Plenipotenz haben
sollten, daß der Rath, Ausschuß und (_die_) Hundertmannen ohne deren
Wissenschaft und Vollwort (_Zustimmung_) nichts (_be_) schließen noch
effectuiren (_ausführen_) dürfen oder mögen.
Ob nun wohl -- nach dem durch des Allerhöchsten gnädige Verleihung
und der E. Hansastädte ansehnliche Interposition (_Vermittelung_)
der oft vorgemeldete kaiserliche Kriegsgeneral die Bloquirung wieder
fallen, Pässe und Straßen eröffnen und die um und um gemachten
Schanzen und Reduiten (_Redouten_) demoliren und schleifen lassen --
dieser Plenipotenzier Amt und Beruf allein und bis so lang dieselbe
Bloquirung und Kriegslast währen möchte, angesehen gewesen: so hat
jedoch nachmals der Rath, sie zu cassiren und abzusetzen, vor dem
gemeinen Mann sich’s nicht unterstehen dürfen, sondern sie haben ihre
Zusammenkünfte in der Weinschenke zur goldenen Krone[6] und andern
Häusern ferner gehalten, einen ~Doctorem juris~ vom Neuen Markte[7]
sammt den Viertelsherrn und andern Bürgern mehr zu Rathe gezogen, auch
endlich, etwa im November, an das hanseatische Directorium dessen
folgenden Inhalts geschrieben: „Denen E. Städten werde noch in guter
Gedächtnisse schweben, welchergestalt, seit der erlittenen Bloquirung,
die Stadt Magdeburg nicht allein wegen der schweren Kriegesbürde,
sondern auch der innerlichen Differenzien halber, gedrückt und
beschwert gewesen -- wie auch solches der Rath zu Magdeburg selbst
an die E. Städte damals geschrieben und sie, sothanen Beschwerde
beiderseits abzuhelfen, ersuchet und gebeten hätte -- ob aber wohl
dem ersten Punkt, die Bloquirung betreffend, durch Gottes Verleihung
abhelfliche Maße gegeben, so wäre doch der andere wegen der innerlichen
Differenzien bis zur andern Zeit verschoben worden. Nun sich aber
dieselbe nicht stillen, sondern je mehr und mehr ereignen wollen, als
thäten die gedachten Plenipotenzier die E. Städte gebührend ersuchen,
der Stadt Magdeburg, vermöge des hansischen Bundes, in solchem Fall
beizuspringen, sich wieder anher zu verfügen und ihren guten Rath zu
interponiren etc.“
Worauf dann die Abgesandten der Hansastädte im Mai[8] des folgenden
1630. Jahres auf Befehl ihrer Obern zu Magdeburg wieder angelangt
und in den Gasthof zum goldnen Arm[9] einlogirt sind, denen dann von
oftgedachten Plenipotentiariis, wie auch wohl von Theils (_einem
Theil_) des Rathes selbst und andern Bürgern, nicht allein die
obberührten Mißhelligkeiten sattsam mögen entdeckt, sondern zugleich
auch wegen des magdeburgischen Stadt-Regiments, folgender Bericht mag
sein gegeben worden. Daß nämlich um’s Jahr Christi 1330 und der Zeit
großes Unglück und Zwiespalt unter dem Rath und (_der_) Bürgergemeine
in dieser Stadt gewesen sei, darauf sie auch endlich im gedachten
1330. Jahre das alte Regiment -- welches damals von (_aus_) den
Schöppen und Rathmannen und fünf Innungsmeistern bestanden -- verändert
und, anstatt solcher, andere und mehr Personen, so da aus diesen
nachfolgenden Gewerben und Handwerken, nämlich der Gewandschneider,
Kramer, Kürschner, Bäcker und Brauer, Leinwandschneider, Gerber und
Schuster, Knochenhauer von dem alten Scharn, Knochenhauer von dem neuen
Scharn, Wandmacher, Schmiede, Goldschmiede, Maler, Glaser und Sattler,
Schneider, Grobschmiede und Gürtler waren, in den Rath gesetzet und
verordnet hätten.[10] Weil aber hierdurch das Stadt-Regiment -- derer
drei und jedes von 24 Personen gewesen, die ein Jahr nach dem andern
umgewechselt haben -- nicht allein sehr weitläufig, sondern auch die
freie Wahl der geschicklichsten und weisesten Personen aus ganzer
Bürgerschaft -- indem man bei den obgemeldeten Innungs-Verwandten
bleiben und daraus die Köhre thun müssen -- gänzlich entzogen und
abgeschnitten worden, und überdies jede Innung für sich besondere
Satzungen und Willköhre (_Wahlgesetze_), -- oft wider des Raths Willen
und zu gemeiner Stadt größtem Schaden -- gemacht und verordnet gehabt.
Diesem nach haben, zur Abhelfung solcher und anderer obberührten
Beschwerden, damit die gemeine Bürgerschaft besänftigt (_werde_) und
nicht ein größerer Zwiespalt entstünde, die Herren Abgesandten der
Hansastädte, vermittels E. E. Raths Zuthun und Verwilligung, die
ganze Bürgerschaft auf das Rathhaus erfordern und zusammen kommen
lassen, um zu vernehmen, woraus eigentlich ihre Intention und Meinung
bestände, da sich denn gefunden, daß der größte Haufe und sowohl die
Innungs-Verwandten selbst als andere Bürger, die kein Innungsrecht
gehabt, dahin gezielet, daß ein neuer und engerer Rath solle erwählt
und die Personen in demselbigen nicht eben aus den Innungen, sondern
als sie am witzigsten und tüchtigsten in der Stadt gefunden würden, zur
Rathstelle gezogen und erkoren werden.
Ob nun bei theils Leuten die Affecten mit untergelaufen, daß sie etwa
etlichen des alten Raths nicht wohl gewollt, aber anderer Gestalt die
nicht aus dem Rathsstande bringen können, steht dahin; gleichwohl
sind auch Viele gewesen, so allein der gemeinen Stadt Bestes darunter
gesuchet und nur die Innungen und (_die_) daraus herfließende große
Weitläufigkeit beim Rathe abzuschaffen vermeinet haben, wie es denn
auch endlich -- zwar durch der Herren Abgesandten schweres und
langwieriges Bemühen -- mit des damals regierenden Raths und der ganzen
Bürgerschaft Consens[11] und Willen auf Maß und Weise vermittelt,
beliebt und verglichen worden, wie solches die darüber aufgerichteten
Recesse mit mehrerem besagen. Womit also der alte Rath und (_die_)
Herren Gesandten das Regiment -- so nach der alten Form eben 300 Jahr
gestanden -- dem neuen Rathe überlassen haben. Ferner ist zu der Stadt
hochwichtigsten Sachen ein Ausschuß von 50 Mannen, die in zwei Theile
oder ~Classes~ getheilt sein, und mit dem Rathe drei ~Vota~ machen
sollten, verordnet, auch Alles vollends durch die Herren Abgesandten
zur Richtigkeit und guten Ordnung gebracht worden, mit der Zusage und
Versprechung, da (_wenn_) der Stadt in andere Wege etwas Widriges
begegne und insonderheit da (_wenn_) von den Kaiserlichen die Dom-
und andern Stiftskirchen und Klöster, so da auf dem Neuen Markte und
nicht unter des Raths Jurisdiction[12] gelegen, zu ihrem Gottesdienste
begehrt würden -- wie man sich dessen damals befürchtete -- daß also
da, auf der von Magdeburg Ansuchen, die E. Städte bei der Stadt
Magdeburg umtreten (_d. h. sie vertreten_) und zu der röm. kaiserl.
Majestät selbst schicken, der Stadt dagegen habende Privilegien,
Verträge und Gerechtsamkeiten allerunterthänigst vortragen und sich des
Werkes um anderer Consequenzien willen zugleich anmaßen (_annehmen_)
wollten.
Hierauf sind die Herren Abgesandten wiederum hinweg und zu den Ihrigen
gereiset, und ist die Gemeine in solcher Hoffnung gestanden, daß es nun
bei dem neuen Rath bald besser und man des Contribuirens und anderer
Beschwerden, worüber bisher große Differenzien zum Theil entstanden,
entlästiget und befreiet sein werde, maßen sich auch der neue Rath,
alle vergebliche Spesen und Unkosten, so zuvor bei gemeiner Stadt und
in den Aemtern vorgefallen, abzuschaffen und mehr Nahrung und Erwerb
zur Stadt zu ziehen, fleißig angelegen sein lassen.
Es haben sich aber nach sothanem Zustande und Gelegenheit der Zeit
die Beschwerden der Stadt sobald nicht remediren noch heilen lassen
wollen, vornämlich aber des allgemeinen Kriegswesens und der kaiserl.
Soldatesque halber -- als die fort im Lande geblieben und ihre
Besatzungen darin unterhalten -- denn 1) nicht lange nach aufgehobener
Bloquirung der Herzog zu Friedland -- auf Art und Weise wie auch in
(_den_) vorigen Jahren geschehen -- denen Leuten vom Lande ihr Getreide
in (_nach_) der Stadt zu verführen (_fahren_) und (_daselbst_) zu
verkaufen -- ehe sie nicht die versessene (_rückstandige_) Contribution
und (_das_) ihnen aus den Aemtern vorgesetztes (_vorgestreckte_)
Samenkorn (_Saatkorn_) abgestattet (_zurückerstattet_) hätten --
verbieten, die Straßen mit etlichen Croaten wiederum bereiten, und
also die freie Zufuhr des Getreides -- ohne was etwa den Leuten zu
Abstattung (_Abtragung_) der Geldcontribution auf dem Rücken hinein zu
tragen vergönnet worden -- der Stadt entziehen und abschneiden lassen.
2) Weil überdies etliche kaiserliche Offiziere eine große ~Summam~
Getreides im Fürstentunm Anhalt erkaufen und nach den Seestädten
liefern wollen, ist daselbst auch das Getreide auf Theurung gehalten,
und überdas auf die Wagen, so noch Getreide in die Stadt bringen
wollen, zu Calbe und (_an_) andern Orten ein oder zwei Thaler Zoll
geschlagen worden. Daher 3) theils (_ein Theil der_) Magdeburger,
sonderlich (_die_,) denen man bei der Bloquirung ihr Getreide im Felde
abgebrannt oder die sich sonst einer Theurung befürchtet gehabt, bei
dem obgemeldeten kaiserl. General, damals zu Halberstadt, freien
Paß auf gewisse Anzahl des Getreides auswirken und für dergleichen
Paßzettel wohl 20 bis 30 Thaler spendiren müssen. Ob nun gleich 4)
gedachter hoher Offiziere Kornhandel sich auch zerschlagen und auf
Anhalten des Raths zu Magdeburg, etwa im Januario des 1630 Jahres, die
Zufuhr des Getreides aus diesem anhaltischen Fürstenthum frei eröffnet
worden: so sind doch von den unreitenden Croaten und Soldaten die
Reisenden und sonderlich die Ackerleute im Felde bald der Speise, bald
des Samens zum Theil beraubt, auch theils darüber niedergeschossen
worden, wie denn nicht weniger in der Ernte diese Croaten die Arbeiter
auf dem Felde abzutreiben, das Getreide in den Mandeln zu zerhauen
und zu zerstreuen sich unterstanden, und obgleich die hohen Offiziere
auf der Stadt Klagen solches abzuschaffen sich erboten, so ist es
doch im Uebrigen, wegen Sperrung der freien Zufuhr des Getreides
aus dem Erzstifte und insonderheit gänzlicher Zurückhaltung der
Kornpächte, Zehnten und Zinsen einen Weg wie den andern verblieben
und was dergleichen Beschwerden wider den Profan-Frieden zwischen der
Stadt und kaiserlicher Soldatesque mehr mögen vorgelaufen sein, wie
solches sammt und sonders aus dem Entschuldigungsschreiben, so der
Rath den 10. November des 1630. Jahres wegen Receptirung (_Aufnahme_)
des Hrn Administrators an die röm.-kaiserl. Maj. allerunterthänigst
abgehen lassen, kann ersehen werden. 5) Hat sich begeben, daß im Monat
April des oftermeldeten 1630. Jahres ins Erzstift zween kaiserliche
Commissarii, namentlich Hr +Johann Reinhard von Metternich+, des
Erzstiftes Mainz Dompropst, auch Administrator und Capitular des
Stiftes Halberstadt, und Hr +Hans Ulrich Hemmerl+, kaiserl. Maj.
Reichshofrath, angekommen sein, die haben die Huldigung wegen kaiserl.
Maj. Herrn Sohnes, Erzherzogs +Leopoldi Wilhelmi+ angenommen, nach
welcher Verrichtung der Rath zu Magdeburg auch zu ihnen, als kaiserl.
Commissarien, hinaus auf Wolmirstedt erfordert ist, da denn auf
beschehene Erscheinung den beiden Raths-Deputirten -- wiewohl ohne
Befehl von kaiserl. Maj., wie die Commissarii selbst gestanden --
vorgetragen worden: nämlich es möchte sich’s der Rath nicht lassen
zuwider sein, sondern vielmehr gegen den gemeinen Pöbel ihre (_seine_)
Handbietung und (_seinen_) Schutz dazu leihen, wenn die neuerwählten
katholischen Domherren ihre am Neuen Markte gelegenen Häuser, und
was dazu gehörig, occupirten und einnähmen, wie denn an Seiten der
Domherren wegen guter Correspondenz und Nachbarschaft man nicht würde
zweifeln dürfen etc.
Hierauf aber -- nachdem es des Raths Abgeordnete am gehörigen Orte
hinterbracht -- sind des folgenden Tages die kaiserl. Hrn Commissarii
durch des Raths Deputirte dergestalt beantwortet: daß der Rath dieses
so nicht eingehen, sondern, weil die Sachen von hoher Importanz
und Consequenz, zuvor mit ihren (_der Stadt_) Conföderirten, den
Hansastädten, conferiren müsse, maßen die unterschiedlichen Verträge
zwischen den Erzbischöfen, (_dem_) Domcapitel und der Stadt vorhanden,
daß auch der Rath eher das Werk an die röm.-kaiserl. Maj. selbsten
allerunterthänigst wollte gelangen und ihre (_der Stadt_) ganze
Nothdurft einwenden lassen; und ob zwar die Commissarii dagegen
eingewandt, daß gleichwohl dem Rathe die Jurisdiction auf dem Neuen
Markte nicht zuständig und (_dieser_) es daher nicht hindern könnte:
so hat man es doch von Seiten des Raths bei ehest gegebener Antwort
bewenden lassen. 6) Ist im Anfang des folgenden Monats July bei
der Nacht ein Mandat angeschlagen worden, darin denen lutherischen
Canonicis und Clericis, von ihren Beneficien abzutreten und alle
habende Sigilla und Anderes dem Pater +Stricerio+ einzuhändigen,
auferlegt werden wollen. Darauf sich desselben Tages etliche
unbekannte, jedoch geistliche und der katholischen Art nach angethane
Personen in der Domkirche sehen und sehr harter Reden ungescheut
vernehmen lassen, daß nämlich man sie eben ansehen und kennen lernen
möchte, denn es kein Jahr anstehen sollte, daß sie wiederkommen
würden, sodann in dieser Stadt es übel hergehen und man tapfer
niedermetzen (_metzeln_) wollte, inmaßen sie nicht allein mit dem Munde
solches vorgebracht, sondern auch mit den Händen und Geberden gezeigt.
Dieses sind also die Gravamina und Beschwerden, so der Stadt, beides
in Religions- und weltlichen Sachen, seit der ausgestandenen und
verglichenen Bloquirung her von kaiserl. Soldatesque und andern
katholischen geistlichen Personen von neuem wieder angemuthet und
zugezogen worden; der geringern und was sich etwa die Stadt, anderer
Exempel nach, und in künftiger Zeit wegen der Reformation hätte zu
fürchten und zu besorgen gehabt, an diesem Orte zu geschweigen und als
ungeschehene Dinge in der Historie nicht zu gedenken.
Wenn dann nun hieraus und ermeldeter Ursachen und Beschwerden halber
sich allgenugsam in der Stadt bei dem gemeinen Manne wiederum
allerhand Mißtrauen, Murren, Haß und Widerwillen gegen die kaiserl.
und katholischen geist- und weltliche Bediente entsponnen und
hervorgethan: so ist jedoch sowohl der Rath, als gemeine Stadt und
die mehresten unter denselbigen, dem Exempel und (_der_) Folge
der andern benachbarten Churfürsten, Stände und Städte nach, in
allerunterthänigster Devotion gegen die röm.-kaiserl. Maj. geblieben
und bestanden, in gewisser Zuversicht, es werde ja dermaleinst durch
göttliche Verleihung das beschwerliche Kriegs- und (_zu_) besorgendes
Reformations-Wesen auf einem ordentlichen Reichstage zum glücklichen
Vergleich und (_zur_) Endschaft vermittelt und beschlossen werden.
Darinzwischen hat man sich bei dem neuen Rathe das gemeine Stadtwesen
und sonderlich der Kasse und Kämmerei der Stadt, so man ganz erschöpft
und noch mit Schulden beschwert gefunden, dergestalt angelegen sein
lassen, damit dieselbe durch ordentliche Mittel wiederum etwas zur
Aufnahme könne gebracht und mehr und mehr Nahrung zur Stadt gezogen
werden. Zu dem Ende denn auch unter andern der Stadt vor diesem
gewesener Secretarius, +Angelus Werdenhagen+, damals zu Leiden in
Holland wohnend, Mittel und Wege vorschlagen wollen, wie aus den
Niederlanden die Handlung und Commerzien nach Magdeburg könnten
gebracht und sonderlich die Abfuhr des Bieres dahin befördert werden.
Derowegen er an den Rath geschrieben und begehret gehabt, daß (_der_)
Kämmerer +Oswald Matthias+ nebst (_dem_) Rathmann +Conrad Gerold+ und
+Nicolaus Schmidt+, ein Bürger, zu ihm bis auf Bremen kommen und seine
Vorschläge vernehmen möchten, welches denn der Rath nicht ausschlagen,
sondern vielmehr den ernannten Personen dahin zu reisen verstatten
wollen, jedoch mit (_dem_) Befehl, da (_im Fall_) sie +Werdenhagen+
in Bremen nicht antreffen würden, daß sie auch weiter nach ihm nicht
ziehen, den (_die_) Kosten ersparen und sich wieder auf Magdeburg
wenden sollten. Als aber +Werdenhagen+ allbereits hinweg und zu Hamburg
gewesen, sind diese Rathsdeputirten ihm auch von Bremen aus bis dahin
gefolgt, daselbst sie dann seine Vorschläge vernommen und angehört
haben. Bei Verrichtung dieses aber sind diese Raths-Abgeordneten
zugleich auch bei dem Hrn Administratori des Erzstiftes Magdeburg,
+Christian Wilhelm+, Markgrafen zu Brandenburg, als welcher wegen
des kaiserl. Volkes aus dem Erzstifte entwichen und sich in (_nach_)
Hamburg zur selben Zeit begeben müssen, unterschiedlich sowohl zur
Tafel als anderer Zeit aufwärtig gewesen, worauf sie sich endlich
wiederum nach Magdeburg gewendet und zugleich einen von Ihrer Fürstl.
Gn. Aufwärtern, namentlich +Heinrich Pöpping+ -- als der zuvor ein
Bürger und Kaufmann in Magdeburg, aber durch unordentliches Leben
Guts und Credits entgangen gewesen, -- mitgebracht, welcher dann zwei
Schreiben, eins von der königl. Maj. zu Schweden, das andere von des
Herrn Administratoris F. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg haltende,
bei ihm (_sich_) gehabt, wie davon bald mit mehren folgen wird.
Des Raths Abgesandte nun, sobald sie wiederum anheim gekommen, haben
dem Rathe und Ausschusse, der niederländischen Handlung wegen und was
darin ihre Verrichtung bei dem ermeldeten +Angelo Werdenhagen+ gewesen,
Relation gethan, von dem aber, so sie bei dem Hrn Administratori
verhandelt oder was Seine Fürstl. Gn. mit ihnen geredet und tractirt
gehabt, ist dem Rathe und Ausschusse -- als die auch davon nichts
gewußt, (_noch_) weniger ihren Abgeordneten deswegen etwas in
Instructione mitgegeben gehabt -- keinerlei berichtet worden, allein
daß hernach der eine Mitdeputirte, +Nicolaus Schmidt+, es unter die
gemeinen Bürger spargirt (_ausgebreitet_), daß nicht allein +Conrad
Gerhold+ unterschiedlich bei Hochgedachter Fürstl. Gn. gewesen, sondern
sie sämmtlich, auch einesmals einen guten Rausch bei Deroselben
überkommen hätten, und daß +Conrad Gerhold+ oftmals heimlich mit Ihro
Fürstl. Gn. geredet; wovon es aber gewesen, hätte er nicht erfahren
können; wie er dann unterweges noch bei der Zurückreise den Kämmerer
+Oswald Matthias+ gefragt, was doch für Dinge vor wären und was
+Conrad Gerhold+ in den Herbergen und sonst beim Absteigen allemale
so lange und heimlich mit +Hermann Pöpping+ zu reden, er ihm darauf
solle geantwortet haben, es wären so Dinge, aber er glaubte nicht,
daß sie angingen. Ein mehres aber hätte ihm +Oswald Matthias+ nicht
entdeckt, dabei er es auch bewenden lassen müssen. Sonsten hat auch
nach der Eroberung der Stadt oftermeldeter +Angelus Werdenhagen+
zu unterschiedlichenmalen erwähnt, daß ihm damals in Hamburg wohl
bewußt gewesen, wie der Hr Administrator von königl. Maj. zu Schweden
zu Occupirung und Wiedereinnehmung des Erzstiftes Magdeburg große
Verheißungen und Assistenz erlangt hätte, Ihre Fürstl. Gnaden auch
daher gemeinet, sich mit der Stadt in eine nähere Verständ- und Bündniß
einzulassen, er hätte aber zu solchen Tractaten dem +Gerhold+ nicht
rathen können oder wollen, sintemal dieses ein schweres Werk, und
wo der Fürst einmal auf irgend was gebracht, er nicht leicht wieder
davon zu bringen noch abzuhalten wäre, sollte es gleich dessen größten
Schaden causiren. Und dieses ist also des +Werdenhagen+’s Bericht von
diesem Handel. +Johann Ludwig Gottfried+ aber gedenkt dessen in seinem
~Inventario Sueciae Fol.~ 249 mit folgenden Worten:
„Als um Fastnacht ~Anno~ 1630 ein neuer engerer Rath von 24
Personen zu Magdeburg angeordnet wurde, darauf im Frühling 2
vornehme Rathspersonen nach Hamburg abgeschickt, die Tractaten
mit Markgraf +Christian Wilhelm+, Administratorn des Erzstiftes
Magdeburg, der sich damals in ihrer königl. Maj. zu Schweden Schutz
begeben hatte, und sich derzeit alda befand wegen gemeiner Stadt u.
ff.“
Dieses ist also dasjenige, was von den Sachen, so sich mit dem Hrn
Erzstiftischen Administratori und den nach Bremen -- aber nicht auf
Hamburg -- deputirten Magdeburgischen Rathspersonen in Hamburg begeben
und zugetragen haben mag und zu meiner Wissenschaft kommen ist, aufs
kürzeste und gründlichste. Nun soll ferner folgen, was des +Heinrich
Pöpping+’s Werb- und Verrichtung in Magdeburg gewesen; denn sobald
derselbe allhier angelangt, hat er, der beiden königl. schwedischen und
markgräflichen Schreiben halber, und was etwa Ihro Fürstl. Gnaden ihm
weiteres in Instructione gegeben, fast drei Wochen lang in der Stadt,
ehe und zuvor er sich und die Sache beim Rathe angemeldet, mit etwa 20
Personen Rathschläge und Tractaten gepflogen, auch theils derselben
mit besonderem Eid des ~Silentii~ und Stillschweigens verknüpfet und
verbunden. Darunter gewesen sind:
+Caspar Steinbeck+, ein Rathsherr, welcher in der Wahl des neuen
Raths die erste Person gewesen,
+Martin Parmann+, ein Viertelsherr, so auch bei dieser
Rathsveränderung der Gewandschneider-Innungsmeister und
Ausschußverwandter geworden,
+Hans Schoff+, welcher vor diesem beim alten Rath gewesen, aber
etlicher Ursachen halber nicht wieder dazu gezogen worden. etc.
Ob nun oftermeldeter +Heinrich Pöpping+ dieser Sachen halber, nämlich
zwischen hochgedachtem Hrn Administratori und der Stadt Magdeburg eine
Allianz und Verbindung zu werben und zu stiften, vorlängst von Etlichen
aus der Stadt sei abgefertigt gewesen, ist bis daher nicht gänzlich
offenbar geworden; gleichwohl mögen auch nachfolgende Umstände nicht
gar stillschweigend übergangen werden.
1) Ist im Jahr 1626 der Stadt bestellter Oberhauptmann +Johann
Schneidewein+,[13] beides auf kaiserl. Befehl, -- wie man sagte, --
und zugleich vom Rathe etlicher abgeraubten Güter und anderer Ursachen
halber in Arrest genommen, und auf dem Rathhause verwahrlich gehalten
worden. Weil er aber auf die Aussage der in seiner Sache abgehörten
Zeugen und die daraus gefertigten Artikel nicht selbst, sondern durch
seinen Advocaten antworten wollen, ihm aber solches nicht zugelassen
werden können, ist solcher Prozeß immerhin besteckend und er in Arrest
verblieben. Gleichwohl ihm endlich in einem Bürgerhause, und zwar, auf
sein Begehren, in der Weinschenke zur goldenen Krone -- daselbst er
mit der Wirthinn jederzeit gute Freundschaft gehalten, die ihn auch in
der Custodie mit guten Tractamenten, Speisen und Anderm wohl versehen
gehabt -- zu wohnen, jedoch vor Austrag der Sachen daraus nicht zu
weichen, vergönnt und zugelassen worden.
2) Hat sich selbiger Zeit und etliche Jahr her eine sonderliche
Gesell- und Brüderschaft in der Stadt zusammen gehalten, die stets
zu einem Wein- oder Bierhause aus- und zum andern eingegangen, neue
Mähr zusammen getragen und alles, was in der Stadt und Raths Sachen
vorgefallen, getadelt, beklügelt und unter die gemeine Bürgerschaft
aufs ärgste ausgedeutet, sie selbst aber sich nur der Pracht und
Hoffahrt, des Saufens, Spielens und Schandirens beflissen haben, daß
ihnen auch darüber durch den gemeinen Mann von der Rathsschenke in
der Sudenburg, die Dingebanken genannt, wohin sie sich mehrentheils
verfüget, der Name „Dingebankenbrüder“ gegeben worden. Demnach hat
3) diese Gesellschaft unter andern auch die Weinschenke zur goldenen
Krone ungern vorbeigehen und zugleich den +Johann Schneidewein+, als
dem die Zeit ohne das lang gewährt, besuchen wollen, welches dann um so
viel mehr nicht allein daher geschehen, daß sichs der +Schneidewein+
im selbigen Hause wohl vermocht und allemal des besten Weins spendirt
gehabt, sondern daß sie ihn, als einen unschuldig Gefangenen und der
vom Rathe aus Neid, -- darum, daß er anfangs auf königl. dänemarkischer
Seite mehr als der kaiserlichen inclinirt gewesen, -- also beschimpft
und arrestirt worden wäre, estimirt und gehalten haben, derowegen
sie sich bald bei dem zur selben Zeit regierenden Rath, bald durch
gemeine Bürgerschaft, bald durch die Prediger aus vielerhand Mittel
und Wege, ihn loszuwirken und, ohne oder vor rechtlicher Endung des
Prozesses, auf freien Fuß zu stellen, auch sich seines Schimpfs und
Schadens an etlichen Personen -- als die gut Kaiserlich sein und darum
zu solchem Arrest allermeist sollten gerathen haben -- zu erholen
fleißigst und heftig angelegen sein lassen, wie sie dann deswegen mit
Zusammenrottirung etlicher Viertelsherren, auch durch theils Prediger
auf den Kanzeln oftmals sehr importunlich in den Rath gedrungen und
ihn gleichsam mit Gewalt entledigen wollen, auch nachmals noch, da
ein Theil dieser Leute zur Stelle des neuen Raths gediehen, viel
Protestationes, Beding- und Bedrohungen, -- daß sie nämlich dieser
+Schneidewein+schen Sache nicht theilhaftig sein, sondern den alten
Rath und etliche Personen dieselbe wollten verantworten lassen --
angeführt und beigebracht haben, welches alles zu beschreiben dieses
Orts zu weitläufig, aber denen noch überbliebenen Magdeburgern nicht
unwissend sein kann. Als aber
4) dem Oberhauptmann +Schneidewein+ zu solcher seiner Entledigung so
wenig dieses, als daß ihn ein Theil solcher Leute mit in den neuen Rath
erköhren wollen, nichts helfen mögen, sintemalen auch der neue Rath
beim angefangenen Prozeß, der auf zwei sächsischen Juristen-Facultäten
für rechtmäßig erkannt gewesen, entweder verbleiben und solchen
ausführen, oder dem Oberhauptmann Schimpf und Schaden erstatten müssen:
demnach kann es wohl sein, daß er, der Oberhauptmann, auf andere Mittel
mag gedacht und mit Zuziehung dieser Leute dahin geschlossen haben,
daß sie den +Heinrich Pöpping+ -- der ohne das in der Stadt, gemachter
Schulden halber, nicht wohl bleiben dürfen -- zum Hrn Administrator
auf Hamburg, allda Ihro Fürstl. Gnaden sich zur selben Zeit enthalten
(_aufgehalten_) und das Erzstift mit dem Rücken ansehn müssen, wollten
schicken und gute Mittel vorschlagen lassen, dadurch nämlich I. F.
Gn. des Landes wieder mächtig werden könnten, in Zuversicht, daß auch
+Schneidewein+, bei glücklichem Succes, seiner Captur mit Reputation
entgehn und Jedweder eine gute Winterzehrung davon bringen werde,
welches alles dann um so viel desto mehr daher zu muthmaßen, daß
+Heinrich Pöpping+, der obgemeldeten Dingebanken-Brüderschaft der
vornehmsten einer gewesen, und sich wohl nicht ohne Ursache -- da
er doch ein magdeburgischer Bürger und Kaufmann, und einem Fürsten
zu dienen unerfahren war -- in Diensten würde begeben, auch ein
solches Werk, zuvor und eher es an Rath und Obrigkeit gebracht, mit
solchen seinen Zechbrüdern in Weinschenken und Lustgärten nicht würde
berathschlagt und ausgearbeitet haben. Hierzu kommt
5) daß wie der Hr Administrator unvermerkt in diese Stadt kommen,
der +Schneidewein+ stracks desselben Abends, und zwar wider seine
Versprechung, aus dem Arrest, und der Rathsherr +Caspar Steinbeck+ des
folgenden Tages zu I. F. Gn. kommen sein, da doch sonst niemand in der
Stadt von I. F. Gn. Ankunft ichtwas gewußt, auch nicht wissen sollen,
wie an seinem Orte folgen wird, und haben I. F. Gn. den oft ermeldeten
+Schneidewein+ -- damit die Vereinigungsgeschäfte zwischen I. königl.
Maj. zu Schweden und Hrn Administrator und der Stadt Magdeburg desto
bessern Fortgang gewönnen -- durch eine schriftliche Donation freie
adlige Lehngüter auf 50,000 Thaler schenken und verehren müssen.
6) Schreibet +Schneidewein+ selbst in einem Berichte über seine vom
Könige in Schweden impetrirte Donation am Amte Zilli unter andern diese
Worte:
„daß dem zu der Zeit königl. schwedischen Abgesandten +Johann
Stalmann+ und des Hrn Administratoris F. Gn. genugsam bekannt,
daß sie der Zeit an seiner Handbietung, die allgemeine nützliche
Intention, zu I. Maj. sonderbaren Ehren und der evangelischen
Stände Nutzen, bei der Stadt Magdeburg nicht haben erreichen mögen,
bis er seinen Prozeß hat remittirt und nachgelassen, gestalt er
dann ad instantiam des Generalmajors +Uslars+ und +Amsteroth+’s,
welche ihm wegen I. F. Gn. eine Obligation präsentirt, der Stadt
einen Revers herausgeben müssen, da sonsten die Stadt die
Vereinigungs-Tractaten wohl gar hätte stecken lassen, dafern sie
des Obristen +Schneidewein+’s Action nicht wäre befreiet worden,
und kann er mit gutem Gewissen erhalten, daß er seine Forderung
so gut als Bürger geachtet, welche er jedoch daher und daß er die
Stadt und ganze Bürgerei zu desto besserer Resolution, damit dem
evangelischen Wesen um so weit unschätzbar Nutz möge gestiftet
werden, perduciren möchte, gutwillig schwinden und fallen lassen,
etc.“
Im Uebrigen, und weil des +Schneidewein+’s und seiner Asserenten
Actiones sehr weitläufig und zum Theil im andern Theil dieser
magdeburgischen Historien mit berühret sind, als soll ferner und mit
mehreren, was des +Heinrich Pöpping+’s Commission beim Rathe allhier
gewesen, berichtet werden. Dann als derselbe dieses Werk also bei 3
Wochen lang durch obbemeldete Personen abgehandelt und zugleich der
Bürger Gemüther wohl ausgeforschet, ist er endlich zu dem damals
präsidirenden Bürgermeister +Martin Brauns+ gegangen, mit Anzeigung,
daß ihm vom oft hochgemeldeten Hrn Administrator eine Commission
aufgetragen wäre, die er beim ganzen Rathe ablegen und hinterbringen
solle, und weil der Bürgermeister eben zu Rathhause gehen wollen,
hat sich +Heinrich Pöpping+ zugleich mit ihm dahin verfüget und vor
der Rathsstube aufgewartet, bis er endlich hinein gelassen worden.
Darauf, nachdem er vor dem Rath erschienen, demselben zwei versiegelte
Schreiben, eins von Königl. Maj. zu Schweden, das andere von des Hrn
Administratoris Fürstl. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg addressirt,
zusammt mit einer von I. Fürstl. Gn. ihm ertheilten Commission und
Instruction dem Rathe überreicht hat, die dann nebst den beiden
königl. und fürstl. Schreiben verlesen worden. Der Inhalt des königl.
schwedischen Schreibens ist gewesen:
„Daß Ihro Maj. Vorhabens wären, sich mit einer Kriegsarmee in
Deutschland zu begeben, der Deutschen Libertät in geist- und
weltlichen Sachen zu beschützen und wieder zu bringen, dabei auch
kürzlich etliche Ursachen, so I. Maj. hiezu bewogen, angehängt
gewesen, alles in lateinischer Sprache geschrieben zu Stockholm im
Monat Dezember ~Anno~ 1629.“
Ein mehres aber, oder daß sich die Stadt Magdeburg mit dem Könige in
Verbündnisse geben möchte, ist in diesem Schreiben nicht gestanden. Das
andere Schreiben, so vom Hrn Administrator, war ein Creditiv, gehend
auf die Instruction, die dann in nachfolgenden Punkten bestanden:
1) daß I. F. Gn., durch Assistenz königl. Maj. zu Schweden, eine
Armee in dem Erzstifte aufzurichten und Dero Land und Leute
bei ihrer Freiheit und Religion zu schützen, Vorhabens wäre;
derohalben zu desto bessern Behuf desselbigen die Bürgerschaft
etwas an Kriegsvolke, auf I. F. Gn. Bezahlung, wöchentlich für
jeden Knecht 12 ggr., einzunehmen ihr möchte belieben lassen. 2)
Wollten I. F. Gn. die Stadt durch dero Landvolk befestigen und
besser fortificiren, alle Gravamina und Streitigkeiten, so zwischen
den Bischöfen, Domcapitel und der Stadt gewesen, abschaffen, auch
die Stadt mit mehren Privilegien und Landgütern begnadigen und
befreien. 3) Sollte alles auf I. F. Gn. eigene Kosten bestehen,
die Stadt Magdeburg aber mehr nicht als Paß und Musterplatz dazu
herleihen und deswegen gegen dem Reich noth- und schadlos gehalten
werden, und was etwa dergleichen an Punkten mehr gewesen, so alle
für die Stadt sehr vorträglich und ersprießlich geschienen. etc.
Hierüber nun hat man im Rathe unterschiedlich Raths gepflogen und
das Werk hin und her bewogen; jedoch durch die mehrsten Stimmen sich
zur gewierigen Resolution nicht erklären können oder mögen, sondern
I. F. Gn. durch ein Beantwortungsschreiben unterthänig ersucht, weil
die Sache sehr hochwichtig, daß sich I. F. Gn. dem Rathe, zu desto
reiferem Nachsinnen, etwas Zeit und Anstand zu vergünstigen, nicht
wollten zuwider sein lassen etc. Unterdessen aber ist durch den
Commissarium +Heinrich Pöpping+ mit inständigem Erinnern, Rennen und
Laufen beim Rathe nicht nachgelassen, sondern dergestalt unnachlässig
angehalten worden, daß sich ja der Rath bald erklären und das Werk
nicht ausschlagen möchte, sintemal aus den Fall solche Langwierigkeit
und Verzögerniß sowohl der Stadt als I. F. Gn. Schaden und Verderb
beruhen würden etc. Nicht weniger sind auch unter den Rathsherren
die beiden +Caspar Steinbeck+ und +Conrad Gerhold+ vor andern sehr
bemühet gewesen, also, da etwa ein oder der andere des Raths bei
diesem Handel Schwermuth und Sorge getragen, oder sonst nicht alsobald
darin verwilligen wollen, daß sie demselben stracks sowohl in seinem
~Voto~ als andern Gesprächen, eingeredet, alle habende Scrupel und
Einwürfe entweder resolvirt, erläutert oder ganz widersprochen haben,
so gar daß oftmals, der bei seiner Stimm’ und Meinung bleiben wollen,
mit ihnen ein Disputat und Streit bis aufs äußerste halten müssen.
Und damit nun die andern gemeine Stadtsachen nicht gänzlich hierüber
beliegend blieben, sind zu dieser Sache, dieselbe zu prädeliberiren
und auszuarbeiten, der Stadtschultheiß +Siegmund Hasse+, der Syndicus
~Dr.~ +Johann Denhardt+, die beiden Schöppen ~Dr.~ +Olvenstedt+ und
~Dr.~ +Jacobus Alemann+ und obermeldeter +Conrad Gerhold+ benannt
und verordnet worden, die dann, nach unterschiedlicher gepflogener
Berathschlagung, diese Sache auf Miteinrathen der E. Hansastädte
gestellet und ~per majora vota~ beschlossen haben, welches auch
also Ihro Fürstl. Gn., auf Dero abermaliges Ansinnen und erforderte
Resolution, vom Rathe zur Antwort ertheilet und zugeschrieben worden.
Zur selben Zeit hat sich auch begeben, daß Hr ~Dr.~ +Hans Ulrich
Hemmerl+, kaiserl. Maj. Reichshofrath, ein offenes Mandat bei der
Nacht -- als den 6. July ~Anno~ 1630 -- an die Domkirche schlagen
lassen, darinnen die augsburgischen Confessions-Verwandten Canonici
und Clerici in der Stadt und aus dem Neuen Markte cassirt und ihnen,
bei Pön der Acht, binnen 8 Tagen ihre inhabende Beneficia, Häuser,
Brief und Siegel abzutreten und dem +Martino Stricerio+, Propst zu
Unser Lieben Frauen, einzuliefern auferlegt werden wollen. Dieser
Sachen und obgedachter Vereinigungstractaten halber sind vom Rathe
etliche Personen verordnet worden, nämlich: daß ~Dr.~ +Stephanus
Olvenstedt+, Schöppe und Ausschusses Verwandter, nach Dresden reisen
und daselbst bei Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen -- weil dieselbe
wegen ihres Herrn Sohnes, Herzogs +Augusti+, am Erzstifte zu Magdeburg
merklich mit interessirt -- vernehmen möchten, was I. Churfürstl.
Durchl. -- da von denen Kaiserlichen, als die allbereits um der
Clerisei Häuser angehalten, auch der Dom zu ihrem Gottesdienste sollte
begehret werden -- dabei zu thun gemeint wären und was Schutzes bei
Deroselben sich die Stadt zu getrösten haben solle etc. Dann ferner
sind noch zwo Rathspersonen, +Conrad Gerhold+ und +Johann Buschau+,
zum hansaischen Directorio nach Lübeck deputirt worden, daselbst
die angetragenen Vereinigungstractaten mit denen E. Städten in
Communication zu ziehen, und obwohl ~Dr.~ +Olvenstedt+ seinen Weg
alsofort auf Dresden genommen, hat sich’s doch mit diesen beiden
letztern -- weil sich +Conrad Gerhold+ ungern zu solcher Reise und
Communication mit den E. Städten verstehen wollen -- etwas verweilet,
bis endlich ein Schreiben von +Johann Stalmann+ -- als der vor diesem
Fürst +Ludwig+’s zu Anhalt Kanzler gewesen und sich beim Könige in
Dänemark für einen General-Kriegsauditeur, nach gemachtem Frieden
aber in des Hrn Administrators Dienste gebrauchen und in Schweden
zu Deroselben königl. Maj. verschicken lassen, da er dann zugleich
schwedische Bestallung auch angenommen und sich also mit einer
besondern königl. Instruction, was ihm in Deutschland zu verrichten
obliegen würde, wiederum auf Hamburg zu I. Fürstl. Gn. begeben hatte
-- dessen Inhalts ankommen, weil nämlich der Status mit königl. Maj
zu Schweden und des Hrn Administratoris F. Gn. weit besser gediehen,
als wollte er, +Stalmann+, in kurzem selbst auf Magdeburg reisen
und E. E. Rath den Zustand ausführlich berichten; dahero, weil man
solch Anbringen nicht wissen können, auch die Abschickung auf Lübeck
anständig geblieben. Unterdessen ist das Werk in der ganzen Stadt --
zweifelsohne durch oftermeldete Unterhändler und Zusammengeschworene
-- also und dergestalt ruchtbar gemacht worden, wie daß nämlich vom
Könige in Schweden und Erzstiftischen Herrn Administratori der Stadt
solche Mittel und Wege angeboten würden, dadurch dieselbe allem Kriegs-
und Reformationswesen entgehen und darüber mit mehren Privilegien und
Landgütern könne begnadigt werden, und was dergleichen Dinge mehr
gewesen, womit sie die Gemüther, der ohne dies wegen obgedachten,
durch Hrn ~Dr.~ +Hemmerl+ angeschlagenen Mandats und andern
dergleichen Ursachen, irritirten Bürgerschaft dergestalt verbittert
gemacht, daß allein diejenigen, so sich die gethanen Vorschläge und
Vereinigungstractaten wohlgefallen und deren Beförderung angelegen sein
lassen, beim großen Haufen Ehr und Lob davon gebracht haben.