XX.

[Illustration]

Eine eigene Art von Zusammenstellung eines +redenden+ Siegelbildes

mit dem Wappen sehen wir auf dem [Symbol: Schild] Siegel IV, A. 2 des

Arnold Strauß, von 1297.

An der gleichen Urkunde hängen noch das [Symbol: Schild] Siegel IV, A.

1 Heinrich’s und das Siegel IV, B Johann’s, der Brüder Arnold’s. In der

Urkunde nennen sie sich nobiles fratres de Struze.

Solche +redende+ Siegelbilder, die zum Theil als sphragistische

Beizeichen dienten, sind später häufig theils wirklich als

+Wappenbilder+ angenommen, theils irrthümlich dafür angesehen und

ausgegeben worden.

Ohne den kleinen Wappenschild würde man im vorliegenden Falle um so

eher versucht gewesen sein, bei dem Strauß auf ein +redendes Wappen+ zu

schließen, als es mehrere Familien dieses Namens gibt, die ein solches

führen[155].

Man muß daher bei der Blasonnierung solcher Bilder sehr vorsichtig sein.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 109 / 150 题