[Illustration]
Eine eigene Art von Zusammenstellung eines +redenden+ Siegelbildes
mit dem Wappen sehen wir auf dem [Symbol: Schild] Siegel IV, A. 2 des
Arnold Strauß, von 1297.
An der gleichen Urkunde hängen noch das [Symbol: Schild] Siegel IV, A.
1 Heinrich’s und das Siegel IV, B Johann’s, der Brüder Arnold’s. In der
Urkunde nennen sie sich nobiles fratres de Struze.
Solche +redende+ Siegelbilder, die zum Theil als sphragistische
Beizeichen dienten, sind später häufig theils wirklich als
+Wappenbilder+ angenommen, theils irrthümlich dafür angesehen und
ausgegeben worden.
Ohne den kleinen Wappenschild würde man im vorliegenden Falle um so
eher versucht gewesen sein, bei dem Strauß auf ein +redendes Wappen+ zu
schließen, als es mehrere Familien dieses Namens gibt, die ein solches
führen[155].
Man muß daher bei der Blasonnierung solcher Bilder sehr vorsichtig sein.