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In meiner Monographie über das heraldische Pelzwerk (S. 21) habe
ich die Ansicht ausgesprochen, daß die Decken des Hirsches auf dem
hier abgebildeten Siegel IV, C. des Werner von Meding, Marschalls
von Lüneburg, v. J. 1307[89], wol als „von Pelz“ zu blasonnieren
sein dürften. Da Bedenken gegen diese, bis jetzt allerdings nur
hypothetische Blasonnierung, namentlich von meinem gelehrten Freunde
Grotefend, dessen gütiger Mittheilung ich dieses, sowie das folgende
und die zwei Campe-Bodendik’schen Siegel verdanke, erhoben worden sind,
so erlaube ich mir, zur weiteren Unterstützung meiner Ansicht und als
einen Beitrag zur endlichen Lösung dieser Frage einige Bemerkungen hier
nachzutragen.
Meine Ansicht beruht hauptsächlich auf dem Umstande, daß, wie ich durch
weitere Beispiele nachweisen werde, auf norddeutschen Siegeln[90]
bisweilen Thiere vorkommen mit Decken, auf welchen (wie dies auf den
Pferdedecken im Mittelalter allgemeine Sitte war) das +Wappen+ ihres
Besitzers abgebildet ist. Von diesen Thieren auf Siegeln wird wol
schwer oder kaum nachzuweisen sein, ob sie ursprünglich ein Theil des
eigentlichen (heraldischen) +Wappenbildes+, oder ein wirkliches, ein
symbolisches oder ein redendes (sphragistisches) +Siegelbild+ und somit
nur der Träger des Wappens waren.
Die Zeichnung der Decke des Hirsches auf unserem Siegel kann ich nun in
keine andere Verbindung mit den Meding’schen +Wappen+ bringen, als mit
dem untern Theile des folgenden.