XI.

[Illustration]

In meiner Monographie über das heraldische Pelzwerk (S. 21) habe

ich die Ansicht ausgesprochen, daß die Decken des Hirsches auf dem

hier abgebildeten Siegel IV, C. des Werner von Meding, Marschalls

von Lüneburg, v. J. 1307[89], wol als „von Pelz“ zu blasonnieren

sein dürften. Da Bedenken gegen diese, bis jetzt allerdings nur

hypothetische Blasonnierung, namentlich von meinem gelehrten Freunde

Grotefend, dessen gütiger Mittheilung ich dieses, sowie das folgende

und die zwei Campe-Bodendik’schen Siegel verdanke, erhoben worden sind,

so erlaube ich mir, zur weiteren Unterstützung meiner Ansicht und als

einen Beitrag zur endlichen Lösung dieser Frage einige Bemerkungen hier

nachzutragen.

Meine Ansicht beruht hauptsächlich auf dem Umstande, daß, wie ich durch

weitere Beispiele nachweisen werde, auf norddeutschen Siegeln[90]

bisweilen Thiere vorkommen mit Decken, auf welchen (wie dies auf den

Pferdedecken im Mittelalter allgemeine Sitte war) das +Wappen+ ihres

Besitzers abgebildet ist. Von diesen Thieren auf Siegeln wird wol

schwer oder kaum nachzuweisen sein, ob sie ursprünglich ein Theil des

eigentlichen (heraldischen) +Wappenbildes+, oder ein wirkliches, ein

symbolisches oder ein redendes (sphragistisches) +Siegelbild+ und somit

nur der Träger des Wappens waren.

Die Zeichnung der Decke des Hirsches auf unserem Siegel kann ich nun in

keine andere Verbindung mit den Meding’schen +Wappen+ bringen, als mit

dem untern Theile des folgenden.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 75 / 150 题