5) Das Lied von dem Rabbi Mosche Zart. 1603. (deutsch.)

Anfang: Mein Gott ich will dich preisen und loben alle Tag.

+Nürnberg.+

Dr. +Frommann+.

Zur Aufklärung eines „Curiosum“.

Erst jetzt kommt mir die Nr. 12 des Anzeigers vom J. 1867 zur Hand;

daselbst hat Hr. Prälat +Dr. Stülz+ in dem Artikel „Ein Curiosum“ (Sp.

373 ff.) den Widerspruch in den Berichten über den Geburtsort des

berühmten Ministers und Annalisten +Franz Christoph Khevenhüller+ zur

Sprache gebracht. Ob Villach? -- ob Klagenfurt? -- das ist die Frage.

Hr. Dr. Stülz hält auf Grund eines Manuscriptes in der Bibliothek von

St. Florian in Oberösterreich die Angabe Moshammer’s, des Verfassers

jenes Manuscriptes, für eben so echt, wie die in meinem Werke: „Die

Khevenhüller“ (Wien, 1867) verzeichnete Notiz, welche von dem Vater

des Franz Christoph, dem zweiten Grafen von Frankenburg, Barthelmä

Khevenhüller, herrührt und autograph ist. Hr. Dr. Stülz fügt dann bei:

„Es liegen hier zwei durchaus +authentische+, +unanfechtbare+ Berichte

vor... Beide zugleich können nicht der Wahrheit entsprechen. Wer sich

aber geirrt habe, ob der Vater oder der Sohn, läßt sich vorderhand kaum

entscheiden.“

Nach aufmerksamer Durchlesung des genannten Artikels und nach

nochmaliger genauer Vergleichung der Arbeit des Hrn. Dr. Stülz (im

Archiv für Kunde österr. Gesch.-Quellen. 1850. I, 3. u. 4. Hft.) mit

den einschlägigen Partieen meines Buches zweifle ich nicht einen

Augenblick, daß sich weder „der Vater noch der Sohn“, sondern einzig

und allein Moshammer geirrt hat. Ich erlaube mir, das zu begründen.

Die Notizen, denen ich die Nachricht über Franz Christoph’s Geburtsort

(Klagenfurt) entnahm, sind durchaus von Barthelmä Khevenhüller’s

eigener Hand geschrieben; die Schrift ist vollkommen gut erhalten

und durch +keine+ Correctur verunstaltet. Ich habe mich hundert und

hundertmal überzeugt, daß Barthelmä mit der allergrößten Genauigkeit

+Alles+ aufzeichnete, was sein Haus und Familie betraf. Er kann sich in

Bezug auf den fraglichen Punkt nicht geirrt haben.

Franz Christoph, wenn er die Aufzeichnungen in dem erwähnten Manuscript

selbst geführt hätte, würde kaum Villach als seinen Geburtsort

angegeben haben. Dass der Name „Villach“ aber dennoch stehen blieb,

läßt sich nur aus einem Uebersehen Franz Christoph’s erklären. Seine

Liebhaberei war die Geschichte; als er den Codex durchsah, scheint

er sein Augenmerk jedenfalls mehr auf den historischen Stoff, den

er später in seine Annalen aufnahm, ja oft wörtlich abdrucken ließ,

gerichtet zu haben, als auf die Angabe seines Geburtsortes. Dazu ist es

bekannt, wie in einem Manuscript gar manchmal eine Correctur vergessen

wird, obschon man sich vornahm, dieselbe anzubringen. Es fragt sich

auch, ob der ganze Codex von Franz Christoph einer Correctur unterzogen

wurde. Hr. Dr. Stülz könnte jedenfalls darüber Aufschluß geben.

Moshammer war mir seit Durcharbeitung der Stülz’schen Schrift über

die „Jugend- und Wanderjahre des Grafen Franz Christoph Khevenhüller“

verdächtig, er ist es mir durch obigen Artikel noch mehr geworden;

denn wenn man in einem Manuscript, das als +Quelle+ dienen soll, von

„+oft geradezu sinnlosen Stellen des unbeschreiblich liederlichen

Textes+“ zu sprechen genöthigt ist, so ist ein solcher Scribent +sehr+

vorsichtig zu benützen, und wenn da in unserem Falle ein Widerspruch

entsteht zwischen den Angaben des +sehr+ gewissenhaften Vaters und dem

„liederlichen“ Texte eines untergeordneten Hausbeamten, so ist es nicht

erlaubt, von „+zwei+ durchaus authentischen, unanfechtbaren Berichten“

zu reden. Moshammer’s Angabe, daß Franz Christoph’s Geburtsort Villach

sei, ist entschieden falsch.

Er hat in seinem Codex auch andere Fälschungen, will sagen Irrungen,

und diese sind in Hrn. Dr. Stülz’s werthvolle Arbeit übergegangen. So

ist ihm Paul Khevenhüller bald der „jüngere Bruder“, bald der „Bruder“

schlechtweg, bald der „Vetter“ Franz Christoph’s, einmal (Archiv

347) wird letzterer sogar „begleitet von Paul, Bartholomä und Paul

Khevenhüller“ -- und doch gab es nur einen einzigen Paul Khevenhüller,

den Sohn Sigmund’s und der Regina, geb. Thonhausen (oder Thannhausen),

die am 4. Februar 1596 Franz Christoph’s Stiefmutter wurde; Paul

war demnach des letzteren Vetter; -- aber wie weit reicht nicht die

Vetterschaft! Franz Christoph und Paul waren im achten Grade verwandt,

und ich muß bitten, die meinem Werk angehängten genealogischen Tabellen

nachzuschlagen. (Den Sohn Augustin’s und der Anna Margaretha von

Windischgrätz, Paul Christoph, kann Moshammer nicht gemeint haben,

oder wenn ja, dann wäre es wieder eine nachlässige Bezeichnung.)

Das Falsum (Archiv 340), wornach Anna Maria Khevenhüller den „Georg

Khevenhüller“ heiratete, glaube ich wol als einen lapsus calami des

Herrn Dr. Stülz bezeichnen zu dürfen -- der Gemahl war Georg Wilhelm v.

Jörger (vgl. Archiv 345, Note 1).

Nach Archiv 359 soll Franz Christoph die Herrschaft „Summereck“

(Sommeregg) an Paul Khevenhüller verkauft haben; Franz Christoph war

nie im Besitz dieser Herrschaft, konnte sie also nicht verkaufen. Sie

gehörte seit 1612 dem Barthelmä Khevenhüller; nach dessen Tode wurde

sie durch Regina Khevenhüller, geb. Thonhausen, Gerhabin ihrer beiden

Söhne Hanns und Bernhart, unter „Vorwissen, Rath und Einwilligung“

des Agnaten Franz Christoph, als Mitgerhaben, laut Verkaufsabrede vom

20. Dec. 1615 und Kaufbriefs vom 1. Januar 1616 an Paul Khevenhüller

verkauft. (Vgl. meine „Khevenhüller“, S. 435).

Ueber die Verpfändung der Herrschaften Frankenburg und Kogel (Arch.

362) verweise ich bezüglich des genauen Sachverhaltes auf die

Darstellung, welche sich in meinem Buch (357 ff.) auf dem Grunde mir

vorgelegener authentischer Urkunden findet.

Endlich kann ich mich auch mit jener Berichtigung des Herrn Dr. Stülz

nicht einverstanden erklären, nach welcher Franz Christoph „wirklich

im siebenten Jahre seines Alters, im J. 1595, an den Hof zu Grätz

kam, aber nicht mit seiner Stiefmutter, sondern mit seiner leiblichen

Mutter, Bianca Ludmilla Gräfin von Thurn.“ -- Es ist an und für sich

wol höchst gleichgültig, ob Franz Christoph als siebenjähriges Kind

oder später, mit seiner leiblichen oder Stiefmutter nach Gratz kam;

die Entscheidung hierüber ändert den Lauf der Weltgeschichte nicht.

Aber der Irrthum in jener Berichtigung, die offenbar auf Moshammer’s

Aussage hin gemacht wurde, verdient deshalb aufgedeckt zu werden,

damit auch hier sein „liederlicher Text“ den Gradmesser für seine

Glaubwürdigkeit abgebe. Es ist eine bare Unmöglichkeit, daß Franz

Christoph 1595 mit seiner leiblichen Mutter nach Gratz gieng. Ich

verweise wieder auf meine „Khevenhüller“ (S. 231 ff.); die dortigen

Aufzeichnungen sind abermals dem eigenhändigen Berichte Barthelmä

Khevenhüller’s entnommen, und dieser ist so genau gehalten, daß für

Moshammer’s Behauptung gar kein Raum bleibt. Man prüfe! Barthelmä’s

Tochter, Elisabeth, wurde den 5. Mai 1593 geboren; die Mutter, Bianca

Ludmilla, hatte vor der Niederkunft die Flecken gehabt, ein Fieber

gesellte sich dazu, ein schwerer Husten blieb zurück, so daß sie nach

der Niederkunft keine gesunden Tage mehr hatte. Dennoch reist sie nach

Gratz zur Hochzeit ihrer Stieftochter Eva mit Wolf von Saurau. 1.

März 1594 kam sie ziemlich kräftig wieder in Klagenfurt an. Barthelmä

kommt im Sommer aus dem Feldlager nach Hause und findet seine Gemahlin

bedenklich krank; er bringt sie in das Bad von Villach, wo sie von

Dr. Moser behandelt wird; am 18. Sept. 1594 empfängt sie das heil.

Sacrament und wird nach Landskron gebracht, aber schon am 17. Oct.

nach Klagenfurt überführt. Die DD. Zusner und Moser behandeln sie mit

„Cunae“ (China); am 16. Januar 1595 stirbt Bianca Ludmilla. Den 20.

Januar wird die Leiche in die Pfarrkirche zu Klagenfurt geführt, wo

Adam Kolbius die Leichenpredigt hält; am 21. Januar 1595 wird sie in

der Stadtpfarrkirche von Villach in dem khevenhüller’schen Erbbegräbniß

beigesetzt. -- Und da will Moshammer noch sagen, Franz Christoph sei

mit seiner leiblichen Mutter 1595 nach Gratz gereist! Barthelmä setzt

ausdrücklich hinzu, daß er zum Begräbniß seine beiden Kinder „Franzl“

(Franz Christoph) und Anna Maria mitgenommen habe.

Diese Nachweisungen mögen genügen, um gegen Moshammer die Echtheit und

Glaubwürdigkeit des alten, ehrwürdigen Barthelmä Khevenhüller aufrecht

zu halten.

+Ramsau+ in Steiermark, Februar 1868.

+B. Czerwenka.+

Geistliche Scherze des Mittelalters.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 42 / 150 题