Anfang: Mein Gott ich will dich preisen und loben alle Tag.
+Nürnberg.+
Dr. +Frommann+.
Zur Aufklärung eines „Curiosum“.
Erst jetzt kommt mir die Nr. 12 des Anzeigers vom J. 1867 zur Hand;
daselbst hat Hr. Prälat +Dr. Stülz+ in dem Artikel „Ein Curiosum“ (Sp.
373 ff.) den Widerspruch in den Berichten über den Geburtsort des
berühmten Ministers und Annalisten +Franz Christoph Khevenhüller+ zur
Sprache gebracht. Ob Villach? -- ob Klagenfurt? -- das ist die Frage.
Hr. Dr. Stülz hält auf Grund eines Manuscriptes in der Bibliothek von
St. Florian in Oberösterreich die Angabe Moshammer’s, des Verfassers
jenes Manuscriptes, für eben so echt, wie die in meinem Werke: „Die
Khevenhüller“ (Wien, 1867) verzeichnete Notiz, welche von dem Vater
des Franz Christoph, dem zweiten Grafen von Frankenburg, Barthelmä
Khevenhüller, herrührt und autograph ist. Hr. Dr. Stülz fügt dann bei:
„Es liegen hier zwei durchaus +authentische+, +unanfechtbare+ Berichte
vor... Beide zugleich können nicht der Wahrheit entsprechen. Wer sich
aber geirrt habe, ob der Vater oder der Sohn, läßt sich vorderhand kaum
entscheiden.“
Nach aufmerksamer Durchlesung des genannten Artikels und nach
nochmaliger genauer Vergleichung der Arbeit des Hrn. Dr. Stülz (im
Archiv für Kunde österr. Gesch.-Quellen. 1850. I, 3. u. 4. Hft.) mit
den einschlägigen Partieen meines Buches zweifle ich nicht einen
Augenblick, daß sich weder „der Vater noch der Sohn“, sondern einzig
und allein Moshammer geirrt hat. Ich erlaube mir, das zu begründen.
Die Notizen, denen ich die Nachricht über Franz Christoph’s Geburtsort
(Klagenfurt) entnahm, sind durchaus von Barthelmä Khevenhüller’s
eigener Hand geschrieben; die Schrift ist vollkommen gut erhalten
und durch +keine+ Correctur verunstaltet. Ich habe mich hundert und
hundertmal überzeugt, daß Barthelmä mit der allergrößten Genauigkeit
+Alles+ aufzeichnete, was sein Haus und Familie betraf. Er kann sich in
Bezug auf den fraglichen Punkt nicht geirrt haben.
Franz Christoph, wenn er die Aufzeichnungen in dem erwähnten Manuscript
selbst geführt hätte, würde kaum Villach als seinen Geburtsort
angegeben haben. Dass der Name „Villach“ aber dennoch stehen blieb,
läßt sich nur aus einem Uebersehen Franz Christoph’s erklären. Seine
Liebhaberei war die Geschichte; als er den Codex durchsah, scheint
er sein Augenmerk jedenfalls mehr auf den historischen Stoff, den
er später in seine Annalen aufnahm, ja oft wörtlich abdrucken ließ,
gerichtet zu haben, als auf die Angabe seines Geburtsortes. Dazu ist es
bekannt, wie in einem Manuscript gar manchmal eine Correctur vergessen
wird, obschon man sich vornahm, dieselbe anzubringen. Es fragt sich
auch, ob der ganze Codex von Franz Christoph einer Correctur unterzogen
wurde. Hr. Dr. Stülz könnte jedenfalls darüber Aufschluß geben.
Moshammer war mir seit Durcharbeitung der Stülz’schen Schrift über
die „Jugend- und Wanderjahre des Grafen Franz Christoph Khevenhüller“
verdächtig, er ist es mir durch obigen Artikel noch mehr geworden;
denn wenn man in einem Manuscript, das als +Quelle+ dienen soll, von
„+oft geradezu sinnlosen Stellen des unbeschreiblich liederlichen
Textes+“ zu sprechen genöthigt ist, so ist ein solcher Scribent +sehr+
vorsichtig zu benützen, und wenn da in unserem Falle ein Widerspruch
entsteht zwischen den Angaben des +sehr+ gewissenhaften Vaters und dem
„liederlichen“ Texte eines untergeordneten Hausbeamten, so ist es nicht
erlaubt, von „+zwei+ durchaus authentischen, unanfechtbaren Berichten“
zu reden. Moshammer’s Angabe, daß Franz Christoph’s Geburtsort Villach
sei, ist entschieden falsch.
Er hat in seinem Codex auch andere Fälschungen, will sagen Irrungen,
und diese sind in Hrn. Dr. Stülz’s werthvolle Arbeit übergegangen. So
ist ihm Paul Khevenhüller bald der „jüngere Bruder“, bald der „Bruder“
schlechtweg, bald der „Vetter“ Franz Christoph’s, einmal (Archiv
347) wird letzterer sogar „begleitet von Paul, Bartholomä und Paul
Khevenhüller“ -- und doch gab es nur einen einzigen Paul Khevenhüller,
den Sohn Sigmund’s und der Regina, geb. Thonhausen (oder Thannhausen),
die am 4. Februar 1596 Franz Christoph’s Stiefmutter wurde; Paul
war demnach des letzteren Vetter; -- aber wie weit reicht nicht die
Vetterschaft! Franz Christoph und Paul waren im achten Grade verwandt,
und ich muß bitten, die meinem Werk angehängten genealogischen Tabellen
nachzuschlagen. (Den Sohn Augustin’s und der Anna Margaretha von
Windischgrätz, Paul Christoph, kann Moshammer nicht gemeint haben,
oder wenn ja, dann wäre es wieder eine nachlässige Bezeichnung.)
Das Falsum (Archiv 340), wornach Anna Maria Khevenhüller den „Georg
Khevenhüller“ heiratete, glaube ich wol als einen lapsus calami des
Herrn Dr. Stülz bezeichnen zu dürfen -- der Gemahl war Georg Wilhelm v.
Jörger (vgl. Archiv 345, Note 1).
Nach Archiv 359 soll Franz Christoph die Herrschaft „Summereck“
(Sommeregg) an Paul Khevenhüller verkauft haben; Franz Christoph war
nie im Besitz dieser Herrschaft, konnte sie also nicht verkaufen. Sie
gehörte seit 1612 dem Barthelmä Khevenhüller; nach dessen Tode wurde
sie durch Regina Khevenhüller, geb. Thonhausen, Gerhabin ihrer beiden
Söhne Hanns und Bernhart, unter „Vorwissen, Rath und Einwilligung“
des Agnaten Franz Christoph, als Mitgerhaben, laut Verkaufsabrede vom
20. Dec. 1615 und Kaufbriefs vom 1. Januar 1616 an Paul Khevenhüller
verkauft. (Vgl. meine „Khevenhüller“, S. 435).
Ueber die Verpfändung der Herrschaften Frankenburg und Kogel (Arch.
362) verweise ich bezüglich des genauen Sachverhaltes auf die
Darstellung, welche sich in meinem Buch (357 ff.) auf dem Grunde mir
vorgelegener authentischer Urkunden findet.
Endlich kann ich mich auch mit jener Berichtigung des Herrn Dr. Stülz
nicht einverstanden erklären, nach welcher Franz Christoph „wirklich
im siebenten Jahre seines Alters, im J. 1595, an den Hof zu Grätz
kam, aber nicht mit seiner Stiefmutter, sondern mit seiner leiblichen
Mutter, Bianca Ludmilla Gräfin von Thurn.“ -- Es ist an und für sich
wol höchst gleichgültig, ob Franz Christoph als siebenjähriges Kind
oder später, mit seiner leiblichen oder Stiefmutter nach Gratz kam;
die Entscheidung hierüber ändert den Lauf der Weltgeschichte nicht.
Aber der Irrthum in jener Berichtigung, die offenbar auf Moshammer’s
Aussage hin gemacht wurde, verdient deshalb aufgedeckt zu werden,
damit auch hier sein „liederlicher Text“ den Gradmesser für seine
Glaubwürdigkeit abgebe. Es ist eine bare Unmöglichkeit, daß Franz
Christoph 1595 mit seiner leiblichen Mutter nach Gratz gieng. Ich
verweise wieder auf meine „Khevenhüller“ (S. 231 ff.); die dortigen
Aufzeichnungen sind abermals dem eigenhändigen Berichte Barthelmä
Khevenhüller’s entnommen, und dieser ist so genau gehalten, daß für
Moshammer’s Behauptung gar kein Raum bleibt. Man prüfe! Barthelmä’s
Tochter, Elisabeth, wurde den 5. Mai 1593 geboren; die Mutter, Bianca
Ludmilla, hatte vor der Niederkunft die Flecken gehabt, ein Fieber
gesellte sich dazu, ein schwerer Husten blieb zurück, so daß sie nach
der Niederkunft keine gesunden Tage mehr hatte. Dennoch reist sie nach
Gratz zur Hochzeit ihrer Stieftochter Eva mit Wolf von Saurau. 1.
März 1594 kam sie ziemlich kräftig wieder in Klagenfurt an. Barthelmä
kommt im Sommer aus dem Feldlager nach Hause und findet seine Gemahlin
bedenklich krank; er bringt sie in das Bad von Villach, wo sie von
Dr. Moser behandelt wird; am 18. Sept. 1594 empfängt sie das heil.
Sacrament und wird nach Landskron gebracht, aber schon am 17. Oct.
nach Klagenfurt überführt. Die DD. Zusner und Moser behandeln sie mit
„Cunae“ (China); am 16. Januar 1595 stirbt Bianca Ludmilla. Den 20.
Januar wird die Leiche in die Pfarrkirche zu Klagenfurt geführt, wo
Adam Kolbius die Leichenpredigt hält; am 21. Januar 1595 wird sie in
der Stadtpfarrkirche von Villach in dem khevenhüller’schen Erbbegräbniß
beigesetzt. -- Und da will Moshammer noch sagen, Franz Christoph sei
mit seiner leiblichen Mutter 1595 nach Gratz gereist! Barthelmä setzt
ausdrücklich hinzu, daß er zum Begräbniß seine beiden Kinder „Franzl“
(Franz Christoph) und Anna Maria mitgenommen habe.
Diese Nachweisungen mögen genügen, um gegen Moshammer die Echtheit und
Glaubwürdigkeit des alten, ehrwürdigen Barthelmä Khevenhüller aufrecht
zu halten.
+Ramsau+ in Steiermark, Februar 1868.
+B. Czerwenka.+
Geistliche Scherze des Mittelalters.