ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1868. Nº. 2. Februar.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Markgraf Friedrich’s von Brandenburg Besuch der Stadt Nürnberg im Jahr

1496.

Der Abschluß des am 6. Jan. 1496 zu Ansbach zu Stande gekommenen und

nach Dietrich von Harras, der auf’s thätigste dazu beigetragen hatte,

benannten Vertrags erfüllte die Stadt Nürnberg mit der größten Freude.

Man glaubte -- und nach dem Wortlaut der Urkunde war man zu dem Glauben

vollkommen berechtigt -- der langjährige Hader mit dem Markgrafen, der

bis auf mehr denn hundert Jahre zurückgieng und der Stadt den schweren

Krieg von 1449/50 zugezogen hatte, sei nun für immer geschlichtet und

der Ausgleichung mit dem Fürsten müsse ein besseres Verhältniß zu

dem Adel von selbst nachfolgen. Am Dienstag 12. Jan. wurde in einem

großen, wohlversammelten Rath beschlossen, „Markgraf Friedrich’s

Gemahlin, Sophia, König Kasimir’s von Polen Tochter, mit einem

silbernen vergoldeten Trinkgefäß von 120 fl. Werth und mit 200 fl. zu

einem „Ingraisch“ darin zu verehren, der Fürstin auch anzuzeigen, ein

erbarer Rath sei wohl berichtet, daß Ihre Gnade zu der Berichtigung

zwischen ihrem Herrn und Gemahl an einem und der Stadt Nürnberg am

andern Theil eine emsige, fleißige und gnädige Beförderin gewesen sei,

ihr dafür fleißigen Dank zu sagen, und Ihre Gnade herein in die Stadt

zu kommen unterthäniglich und fleißig zu laden und zu bitten.“ Hiemit

wurden Paulus Volckamer und Niklas Groland beauftragt. Zugleich wurde

beschlossen, Herrn Dietrichen von Harras, als den „Untertheidinger“

zwischen dem Markgrafen und der Stadt, für seine gehabte „Mühe, Fleiß

und Zehrung“ mit 1000 fl. zu verehren. In besonderer Botschaft wurde

Ulman Stromer zu den drei bayerischen Fürsten, Georg zu Landshut,

Albrecht und Wolfgang Gebrüder zu München, zu Erzbischof Berthold von

Mainz und zu Eberhard Herzog von Württemberg und Teck abgesendet,

um ihnen die frohe Kunde, man sei mit dem Markgrafen berichtet, zu

hinterbringen. Bei den zwei letztgenannten Fürsten solle er namentlich

erwähnen, wie Dietrich von Harras auf Credenzbrief seines Herrn, Herzog

Albrecht’s von Sachsen, in dieser Sache thätig gewesen sei. Sogar das

Siegel des Amtsgeheimnisses wurde gelöst, und weil in der Gemeinde die

Rede gieng, der Rath habe sich diesen Vertrag viele Tausend Gulden

kosten lassen, wurde Luftung (Erlaubniß) gegeben, daß jeder sagen möge,

wie die Beilegung der Irrungen beider Städte, Windsheim und Nürnberg,

mit dem Markgrafen nicht über 6000 fl. zu stehen komme. Auch in andern

Gewährungen zeigte sich die freudige Stimmung des Raths. König Max

hatte ein Darlehen von 10,000 fl. begehrt, worauf einzugehen man aus

guten Gründen wenig geneigt war; doch erklärte man sich dahin, ihm zu

den 4500, die er bereits der Stadt schuldig war, gegen Versicherung

des Zolls von Engelhardszell noch 5500 zu leihen, so daß seine Schuld

im Ganzen 10,000 fl. betrage. Den jungen Gesellen, die auf Donnerstag

14. Jan. ein Gestech vorgenommen hatten, sollten die Schranken

aufgerichtet, auch Rathhaus und Stadtpfeifer zum nachfolgenden Tanze

vergönnt, auch Herrn Dietrich von Harras Söhnen zum Gesellenstechen

zwei Pferde geliehen werden. Und obgleich am vergangenen Samstag 9.

Jan. der Rath mit großer Mehrheit beschlossen hatte, daß hinfür am

Aschermittwoch keine Fastnacht mehr gehalten, weder den Wildenmännlein

zu laufen und zu tanzen, noch eine Hölle zu verbrennen gestattet werden

solle, indem das schon früher beschlossen und auch der Antrag einer

Minderzahl, man möge den Wildenmännlein am Gailen Montag zu laufen

gestatten, ebenfalls abgelehnt und Ulrich Grundherr und Niklas Groß

gebeten worden waren, den Fleischhackern dieses zu sagen, so wurde doch

an eben diesem Dienstag 12. Jan., da das Handwerk der Fleischhacker

dem Rath so viele Beschwerden darüber, daß sie nur +einen+ Tag

Fastnacht mit dem Schembart haben sollten, vorlegte, das vorige

Mehr geändert und beschlossen, am Gailenmontag die Wildenmännlein

laufen zu lassen, doch sollen sie weder an diesem Tage, noch an der

darauffolgenden Fastnacht eine Hölle haben und verbrennen, auch weder

mit Lohefedern noch mit sonst etwas werfen; den Aschermittwoch aber

sollten sie ganz feiern, d. h. sie sollten an demselben sich aller

fastnachtlichen Lustbarkeiten ganz enthalten.

Vorher wurde nämlich die Lust noch am Mittwoch fortgesetzt, wie

theilweise noch jetzt in Frankreich und in Italien am Carnevalone

geschieht. Gegen die alle Sitte und Anständigkeit verletzende Ungebühr

war schon seit 1468 vorgegangen, und damals war am 9. Jan. gegen die,

welche unsaubere Schembarte mit großen Nasen trügen, eine Rüge nach den

Gesetzen angeordnet und befohlen worden, wo sie auf der Gasse damit

betreten würden, sie ihnen abzureißen. Es ist ein großer Irrthum,

zu meinen, an den Unflätereien der Fastnachtspiele des Hanns Volz

und Hanns Rosenplüt habe ein früheres Geschlecht, weil es einfacher,

gesunder, natürlicher gewesen, seine unbefangene, harmlose Freude

gehabt, ohne daran ein Aergerniß zu nehmen. Unflat ist ehedem eben

so gut Unflat gewesen wie jetzt, und gerade eine gesunde Natur wird

ihn stets als solchen betrachten. Im nächstverwichenen Jahre 1495 war

eine Reihe von Verordnungen gegen Verletzung von äußerer Zucht und

Erbarkeit gegeben worden, und die Anfangs dieses Jahrs 1496 erlassenen

Beschränkungen der Fastnachtslust waren nur ganz nothwendige Folgen

des gemachten Anlaufes zu Herstellung größerer Sittlichkeit. Aber

die gegenwärtige allgemeine Freude stimmte die Gemüther wieder zu

größerer Nachsicht, und so wurde auch am Dienstag 19. Jan. etlichen

Gesellen [jungen Leuten] auf ihre Bitte ein Fastnachtspiel mit Reimen

aufzuführen gestattet, jedoch, daß sie nicht Schembarte tragen

noch rottenweise laufen sollten. Nachträglich wurde das Laufen des

Schembarts auch am Aschermittwoch erlaubt.

Nun waren auch die beiden an die Frau Markgräfin gesendeten Herren

des Raths wieder gekommen, ohne jedoch den Zweck ihrer Sendung

völlig erreicht zu haben. Sie hatten die Fürstin allerdings in

Ansbach getroffen, hatten auch die Geschenke überreicht, aber auf die

Einladung, nach Nürnberg zu kommen, hatte die Fürstin erwidert, ohne

ihren Herrn und Gemahl, der nicht daheim wäre, könne sie die Einladung

nicht annehmen. Als dies am Donnerstag 21. Jan. im Rathe berichtet

wurde, beschloß man, abermals eine Botschaft, und zwar dieselben

Personen, Volkamer und Groland, abzuordnen und den Markgrafen selbst,

seine Gemahlin mit sammt den jungen Fürsten und Fürstinnen einzuladen

und unterthänig zu bitten, hereinzukommen. Auf diese Einladung

schickte nun der Markgraf zwei seiner Räthe, Diepolt Spät und Conz

von Zedwitz zu Liebenau, welche am Donnerstag 4. Febr. dem Rath die

Zusage gaben, er werde auf Sonntag Estomihi (oder: vor Fastnacht)

14. Febr. hereinkommen, und es wurde beschlossen, außer der bereits

geladenen Gemahlin und den jungen Herren und Fräulein auch die alte

Frau Markgräfin zu Neustadt an der Aisch, Markgrafen und Kurfürsten

Albrecht’s Wittwe, Anna von Sachsen, Markgrafen Joachim, Frauen Ameley,

Markgrafen Friedrich’s Schwester, und auch die Fürstin von Württemberg,

Herzog Eberhard’s Gemahlin, auch eine Tochter Markgrafen Albrecht’s,

und damals auf Besuch zu Neustadt, zu laden. Es mußten nun auch

sogleich Herbergen bestimmt werden, und zwar sollte der Markgraf selbst

zu Peter Rieter (S. 808), seine Gemahlin sammt der jungen Herrschaft

zu Lienhard von Ploben (S. 823), die alte Kurfürstin, Frau Ameley,

des Markgrafen Schwester, und die von Württemberg zu Hannsen Thumer

(S. 880) eingelagert werden. Darauf wurden Ulman Stromer, Marquard

Mendel, Martin Geuder angewiesen, dafür zu sorgen, daß erbare Gesellen

aufgebracht würden zum Stechen mit dem Fürsten, auch die Bahn und was

dazu gehört, zuzurichten und zu bestellen. Ferner wurde ausdrücklich

beschlossen, die vorgenannten Fürsten und Fürstinnen mit allem ihrem

Hofgesind und wen sie sonst mit herbringen möchten, ganz kostenfrei

zu halten, und alle Dinge für Küche, Keller und Kasten zu bestellen,

wurden Ulrich Grundherr, Jakob Groland und Sebald Schürstab geordnet.

Auch sollten Markgraf Friedrich’s Gemahlin, auch die jungen Fürsten

und Frau Ameley bei der alten Markgräfin alle mit Kleinoden verehrt

werden, und die Markgräfin, weil sie eines Königs Tochter sei, solle

behandelt werden, wie ihrer Zeit Herzog Georgen zu Landshut Gemahlin,

die polnische Königstochter Hedwig, und solle ein Kleinod bis zu 90

fl. Werth bekommen. Zu Oberküchenmeistern und „Superattendenten“,

daß alle Dinge wohl geordnet seien, wurden gebeten Ulrich Haller,

Sebald Schreyer und Endres von Watt. Den Einkauf von Wildpret,

Geflügel, Hühnern, Kapaunen und dergleichen übertrug man dem Gabriel

Gastelstorffer, Wirth auf der Trinkstuben, dem Scherl und der Zielerin

(wahrscheinlich der Frau des Zielers im Schießgraben, der dort auch

die Wirthschaft zu besorgen hatte, seit Oct. 1493 Franz Buchdrucker).

Alles zum Tanz Erforderliche, Teppiche, Bänke u. s. w. sollten Anton

Tetzel, Georg Holzschuher, Conz Imhof und Hanns Rumel bestellen. Georg

Kötzel wurde gebeten, zu Ehren der Herrschaft die jungen Gesellen in

den „Maruschko“ Tanz (wahrscheinlich Moriskotanz, nach Art der Mohren,

Mauren) aufzubringen. Ulman Stromer und Hans Rieter sollten der alten

Frau Markgräfin und den mit ihr kommenden Fürsten und Fürstinnen

entgegenreiten, Anton Tetzel und Endres Tucher dem Markgrafen und

seiner Gemahlin. Der Frau Ameley ein Kleinod zu schenken, wurde wieder

zurückgenommen. Die Schenkung der Kleinode sollte durch die Losunger

besorgt werden, damals Gabriel Nützel und Paulus Volckamer. Bei der

verwittweten Frau Markgräfin war die Schenkung des Kleinods namentlich

durch ihre Vermittelungsbemühungen begründet. Endlich sollte vom

Rathhaus eine Berufung [ausgerufene Bekanntmachung] geschehen, daß

sich bei Ankunft der Herrschaften jedermann mit Reden bescheiden zu

halten wisse, und niemand, außer wer dazu geordnet sei, in die Bahn zum

Stechen gehen, auch niemand werfen solle.

Es muß bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß die in den amtlichen

Aufzeichnungen mehrmals ausdrücklich genannte und als Markgraf

Friedrich’s Schwester bezeichnete Frau Ameley in einem Verzeichniß der

von Markgraf Albrecht mit seiner ersten Frau, Margaretha von Baden,

und mit seiner zweiten, Anna von Sachsen, erzeugten und nach seinem

Tode nachgelassenen Kinder nicht zu finden ist. Der ihr ertheilte

Titel Frau bezeichnet nicht etwa eine verheirathete, sondern wird aus

Courtoisie auch bereits erwachsenen, aber noch unvermählten Töchtern

aus fürstlichem Geblüt ebenso gegeben, wie es auch in Frankreich mit

dem Titel Madame noch jetzt geschieht. Wäre sie verheirathet oder

Wittwe gewesen, so würde das jedenfalls bemerkt worden sein; sie war

aber weder das Eine noch das Andere, sondern lebte noch unvermählt

bei ihrer Mutter, der Markgräfin Anna, zu Neustadt a. d. Aisch. Eine

Tochter Amalia oder (nach Rentsch) Aemilia wird allerdings aufgeführt;

sie war am 1. Oct. 1461 zu Plassenburg geboren, wurde 1478 mit dem

Pfalzgrafen Caspar, Herzog von Bayern, aus der Zweibrücken-Veldenzer

Linie, verheiratet und starb 1481 zu Baden. Ein Brief von ihr an ihren

Vater, aus dem Jahr 1475, den Minutoli S. 498, Nr. 368, mittheilt,

trägt die Unterschrift Ameley. Allein das Todesjahr 1481 verwehrt, an

sie zu denken; nur sieht man, daß der Name in der Familie wirklich

vorhanden war. Unter allen Töchtern war damals keine mehr bei der

Mutter als die jüngste, Anastasia, geboren an St. Gertraudstag,

17. März 1478 und erst 1500 mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg

verheiratet. Es ist nun wol sehr wahrscheinlich, daß diese Fürstin,

entweder, wie es öfter geschieht, schon von den Ihrigen mit dem Namen

einer früheren verstorbenen Schwester gerufen wurde, oder daß sie

wenigstens zu Nürnberg unter diesem Namen bekannter war, als unter

ihrem eigenen. Der Name Ameley steht übrigens ganz fest und ist auch

in Müllner’s Jahrbücher und in andere, seinem Vorgang unbedenklich

folgende Berichte übergegangen, während ein einzeln stehender Bericht,

der einer erweiterten Beschreibung dieser festlichen Tage (im Journal

v. u. f. Franken I, 617 ff.) zu Grunde liegt, den Namen Ameley nicht

hat, sondern an deren Stelle eine Anna, was aber, da eine 1462

geborene Tochter dieses Namens bald nachher wieder starb, eben nur die

Ameley-Anastasia sein kann. Mit der alten Markgräfin kam außer ihrer

mit Herzog Eberhard von Württemberg verheirateten Tochter Elisabeth

auch noch eine andere, ebenfalls Elisabeth geheißene Tochter, geboren

1474 und seit 1491 mit Graf Hermann (alias Heinrich?) von Henneberg

verheiratet.

Bei dieser festlichen Gelegenheit mochte man von Seiten der

Bürgerschaft sich auch zu größerer Freiheit im Gebrauch von

Kostbarkeiten und Kleinoden berechtigt glauben. Aber der Rath war nicht

geneigt, diesen Glauben zu theilen, obgleich eine gewisse Milderung

nicht zu verkennen ist. So wurde Thoma Löffelholz seine Strafe wegen

einer goldenen Kette und Haube, die er getragen, am 11. Febr. auf

Fürbitte des Pfalzgrafen erlassen, doch unter der Bedingung, daß er sie

nicht mehr trage. In dem Gesetz, das Frauen und Jungfrauen verbot, mehr

als eine goldene Kette zu haben oder zu tragen, wurden die Worte „haben

oder“ ausgethan, weil man einsah, nur das Tragen könne unter das Gesetz

und vor die Rug gezogen werden, nicht aber das ganz unverfängliche

und unschuldige Haben. Ferner wurden die schmalen goldenen Borten

für unbedenklich erklärt und dem Pfänder Lienhard Rumel deshalb ein

Wink gegeben. Aber die Fürbitte der verwittweten Markgräfin, die sie

für etliche erbare Frauen einlegte, welche gegen die sogenannten

Hoffartsgesetze sich verfehlt hatten und deshalb straffällig geworden

waren, wurde dennoch am Donnerstag 18. Febr. abgelehnt, und es mußte

bei der Strafe bleiben.

+Nürnberg.+ +Lochner.+

(Schluß folgt.)

Geistliche Scherze des Mittelalters.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 20 / 150 题