1868. Nº. 2. Februar.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Markgraf Friedrich’s von Brandenburg Besuch der Stadt Nürnberg im Jahr
1496.
Der Abschluß des am 6. Jan. 1496 zu Ansbach zu Stande gekommenen und
nach Dietrich von Harras, der auf’s thätigste dazu beigetragen hatte,
benannten Vertrags erfüllte die Stadt Nürnberg mit der größten Freude.
Man glaubte -- und nach dem Wortlaut der Urkunde war man zu dem Glauben
vollkommen berechtigt -- der langjährige Hader mit dem Markgrafen, der
bis auf mehr denn hundert Jahre zurückgieng und der Stadt den schweren
Krieg von 1449/50 zugezogen hatte, sei nun für immer geschlichtet und
der Ausgleichung mit dem Fürsten müsse ein besseres Verhältniß zu
dem Adel von selbst nachfolgen. Am Dienstag 12. Jan. wurde in einem
großen, wohlversammelten Rath beschlossen, „Markgraf Friedrich’s
Gemahlin, Sophia, König Kasimir’s von Polen Tochter, mit einem
silbernen vergoldeten Trinkgefäß von 120 fl. Werth und mit 200 fl. zu
einem „Ingraisch“ darin zu verehren, der Fürstin auch anzuzeigen, ein
erbarer Rath sei wohl berichtet, daß Ihre Gnade zu der Berichtigung
zwischen ihrem Herrn und Gemahl an einem und der Stadt Nürnberg am
andern Theil eine emsige, fleißige und gnädige Beförderin gewesen sei,
ihr dafür fleißigen Dank zu sagen, und Ihre Gnade herein in die Stadt
zu kommen unterthäniglich und fleißig zu laden und zu bitten.“ Hiemit
wurden Paulus Volckamer und Niklas Groland beauftragt. Zugleich wurde
beschlossen, Herrn Dietrichen von Harras, als den „Untertheidinger“
zwischen dem Markgrafen und der Stadt, für seine gehabte „Mühe, Fleiß
und Zehrung“ mit 1000 fl. zu verehren. In besonderer Botschaft wurde
Ulman Stromer zu den drei bayerischen Fürsten, Georg zu Landshut,
Albrecht und Wolfgang Gebrüder zu München, zu Erzbischof Berthold von
Mainz und zu Eberhard Herzog von Württemberg und Teck abgesendet,
um ihnen die frohe Kunde, man sei mit dem Markgrafen berichtet, zu
hinterbringen. Bei den zwei letztgenannten Fürsten solle er namentlich
erwähnen, wie Dietrich von Harras auf Credenzbrief seines Herrn, Herzog
Albrecht’s von Sachsen, in dieser Sache thätig gewesen sei. Sogar das
Siegel des Amtsgeheimnisses wurde gelöst, und weil in der Gemeinde die
Rede gieng, der Rath habe sich diesen Vertrag viele Tausend Gulden
kosten lassen, wurde Luftung (Erlaubniß) gegeben, daß jeder sagen möge,
wie die Beilegung der Irrungen beider Städte, Windsheim und Nürnberg,
mit dem Markgrafen nicht über 6000 fl. zu stehen komme. Auch in andern
Gewährungen zeigte sich die freudige Stimmung des Raths. König Max
hatte ein Darlehen von 10,000 fl. begehrt, worauf einzugehen man aus
guten Gründen wenig geneigt war; doch erklärte man sich dahin, ihm zu
den 4500, die er bereits der Stadt schuldig war, gegen Versicherung
des Zolls von Engelhardszell noch 5500 zu leihen, so daß seine Schuld
im Ganzen 10,000 fl. betrage. Den jungen Gesellen, die auf Donnerstag
14. Jan. ein Gestech vorgenommen hatten, sollten die Schranken
aufgerichtet, auch Rathhaus und Stadtpfeifer zum nachfolgenden Tanze
vergönnt, auch Herrn Dietrich von Harras Söhnen zum Gesellenstechen
zwei Pferde geliehen werden. Und obgleich am vergangenen Samstag 9.
Jan. der Rath mit großer Mehrheit beschlossen hatte, daß hinfür am
Aschermittwoch keine Fastnacht mehr gehalten, weder den Wildenmännlein
zu laufen und zu tanzen, noch eine Hölle zu verbrennen gestattet werden
solle, indem das schon früher beschlossen und auch der Antrag einer
Minderzahl, man möge den Wildenmännlein am Gailen Montag zu laufen
gestatten, ebenfalls abgelehnt und Ulrich Grundherr und Niklas Groß
gebeten worden waren, den Fleischhackern dieses zu sagen, so wurde doch
an eben diesem Dienstag 12. Jan., da das Handwerk der Fleischhacker
dem Rath so viele Beschwerden darüber, daß sie nur +einen+ Tag
Fastnacht mit dem Schembart haben sollten, vorlegte, das vorige
Mehr geändert und beschlossen, am Gailenmontag die Wildenmännlein
laufen zu lassen, doch sollen sie weder an diesem Tage, noch an der
darauffolgenden Fastnacht eine Hölle haben und verbrennen, auch weder
mit Lohefedern noch mit sonst etwas werfen; den Aschermittwoch aber
sollten sie ganz feiern, d. h. sie sollten an demselben sich aller
fastnachtlichen Lustbarkeiten ganz enthalten.
Vorher wurde nämlich die Lust noch am Mittwoch fortgesetzt, wie
theilweise noch jetzt in Frankreich und in Italien am Carnevalone
geschieht. Gegen die alle Sitte und Anständigkeit verletzende Ungebühr
war schon seit 1468 vorgegangen, und damals war am 9. Jan. gegen die,
welche unsaubere Schembarte mit großen Nasen trügen, eine Rüge nach den
Gesetzen angeordnet und befohlen worden, wo sie auf der Gasse damit
betreten würden, sie ihnen abzureißen. Es ist ein großer Irrthum,
zu meinen, an den Unflätereien der Fastnachtspiele des Hanns Volz
und Hanns Rosenplüt habe ein früheres Geschlecht, weil es einfacher,
gesunder, natürlicher gewesen, seine unbefangene, harmlose Freude
gehabt, ohne daran ein Aergerniß zu nehmen. Unflat ist ehedem eben
so gut Unflat gewesen wie jetzt, und gerade eine gesunde Natur wird
ihn stets als solchen betrachten. Im nächstverwichenen Jahre 1495 war
eine Reihe von Verordnungen gegen Verletzung von äußerer Zucht und
Erbarkeit gegeben worden, und die Anfangs dieses Jahrs 1496 erlassenen
Beschränkungen der Fastnachtslust waren nur ganz nothwendige Folgen
des gemachten Anlaufes zu Herstellung größerer Sittlichkeit. Aber
die gegenwärtige allgemeine Freude stimmte die Gemüther wieder zu
größerer Nachsicht, und so wurde auch am Dienstag 19. Jan. etlichen
Gesellen [jungen Leuten] auf ihre Bitte ein Fastnachtspiel mit Reimen
aufzuführen gestattet, jedoch, daß sie nicht Schembarte tragen
noch rottenweise laufen sollten. Nachträglich wurde das Laufen des
Schembarts auch am Aschermittwoch erlaubt.
Nun waren auch die beiden an die Frau Markgräfin gesendeten Herren
des Raths wieder gekommen, ohne jedoch den Zweck ihrer Sendung
völlig erreicht zu haben. Sie hatten die Fürstin allerdings in
Ansbach getroffen, hatten auch die Geschenke überreicht, aber auf die
Einladung, nach Nürnberg zu kommen, hatte die Fürstin erwidert, ohne
ihren Herrn und Gemahl, der nicht daheim wäre, könne sie die Einladung
nicht annehmen. Als dies am Donnerstag 21. Jan. im Rathe berichtet
wurde, beschloß man, abermals eine Botschaft, und zwar dieselben
Personen, Volkamer und Groland, abzuordnen und den Markgrafen selbst,
seine Gemahlin mit sammt den jungen Fürsten und Fürstinnen einzuladen
und unterthänig zu bitten, hereinzukommen. Auf diese Einladung
schickte nun der Markgraf zwei seiner Räthe, Diepolt Spät und Conz
von Zedwitz zu Liebenau, welche am Donnerstag 4. Febr. dem Rath die
Zusage gaben, er werde auf Sonntag Estomihi (oder: vor Fastnacht)
14. Febr. hereinkommen, und es wurde beschlossen, außer der bereits
geladenen Gemahlin und den jungen Herren und Fräulein auch die alte
Frau Markgräfin zu Neustadt an der Aisch, Markgrafen und Kurfürsten
Albrecht’s Wittwe, Anna von Sachsen, Markgrafen Joachim, Frauen Ameley,
Markgrafen Friedrich’s Schwester, und auch die Fürstin von Württemberg,
Herzog Eberhard’s Gemahlin, auch eine Tochter Markgrafen Albrecht’s,
und damals auf Besuch zu Neustadt, zu laden. Es mußten nun auch
sogleich Herbergen bestimmt werden, und zwar sollte der Markgraf selbst
zu Peter Rieter (S. 808), seine Gemahlin sammt der jungen Herrschaft
zu Lienhard von Ploben (S. 823), die alte Kurfürstin, Frau Ameley,
des Markgrafen Schwester, und die von Württemberg zu Hannsen Thumer
(S. 880) eingelagert werden. Darauf wurden Ulman Stromer, Marquard
Mendel, Martin Geuder angewiesen, dafür zu sorgen, daß erbare Gesellen
aufgebracht würden zum Stechen mit dem Fürsten, auch die Bahn und was
dazu gehört, zuzurichten und zu bestellen. Ferner wurde ausdrücklich
beschlossen, die vorgenannten Fürsten und Fürstinnen mit allem ihrem
Hofgesind und wen sie sonst mit herbringen möchten, ganz kostenfrei
zu halten, und alle Dinge für Küche, Keller und Kasten zu bestellen,
wurden Ulrich Grundherr, Jakob Groland und Sebald Schürstab geordnet.
Auch sollten Markgraf Friedrich’s Gemahlin, auch die jungen Fürsten
und Frau Ameley bei der alten Markgräfin alle mit Kleinoden verehrt
werden, und die Markgräfin, weil sie eines Königs Tochter sei, solle
behandelt werden, wie ihrer Zeit Herzog Georgen zu Landshut Gemahlin,
die polnische Königstochter Hedwig, und solle ein Kleinod bis zu 90
fl. Werth bekommen. Zu Oberküchenmeistern und „Superattendenten“,
daß alle Dinge wohl geordnet seien, wurden gebeten Ulrich Haller,
Sebald Schreyer und Endres von Watt. Den Einkauf von Wildpret,
Geflügel, Hühnern, Kapaunen und dergleichen übertrug man dem Gabriel
Gastelstorffer, Wirth auf der Trinkstuben, dem Scherl und der Zielerin
(wahrscheinlich der Frau des Zielers im Schießgraben, der dort auch
die Wirthschaft zu besorgen hatte, seit Oct. 1493 Franz Buchdrucker).
Alles zum Tanz Erforderliche, Teppiche, Bänke u. s. w. sollten Anton
Tetzel, Georg Holzschuher, Conz Imhof und Hanns Rumel bestellen. Georg
Kötzel wurde gebeten, zu Ehren der Herrschaft die jungen Gesellen in
den „Maruschko“ Tanz (wahrscheinlich Moriskotanz, nach Art der Mohren,
Mauren) aufzubringen. Ulman Stromer und Hans Rieter sollten der alten
Frau Markgräfin und den mit ihr kommenden Fürsten und Fürstinnen
entgegenreiten, Anton Tetzel und Endres Tucher dem Markgrafen und
seiner Gemahlin. Der Frau Ameley ein Kleinod zu schenken, wurde wieder
zurückgenommen. Die Schenkung der Kleinode sollte durch die Losunger
besorgt werden, damals Gabriel Nützel und Paulus Volckamer. Bei der
verwittweten Frau Markgräfin war die Schenkung des Kleinods namentlich
durch ihre Vermittelungsbemühungen begründet. Endlich sollte vom
Rathhaus eine Berufung [ausgerufene Bekanntmachung] geschehen, daß
sich bei Ankunft der Herrschaften jedermann mit Reden bescheiden zu
halten wisse, und niemand, außer wer dazu geordnet sei, in die Bahn zum
Stechen gehen, auch niemand werfen solle.
Es muß bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß die in den amtlichen
Aufzeichnungen mehrmals ausdrücklich genannte und als Markgraf
Friedrich’s Schwester bezeichnete Frau Ameley in einem Verzeichniß der
von Markgraf Albrecht mit seiner ersten Frau, Margaretha von Baden,
und mit seiner zweiten, Anna von Sachsen, erzeugten und nach seinem
Tode nachgelassenen Kinder nicht zu finden ist. Der ihr ertheilte
Titel Frau bezeichnet nicht etwa eine verheirathete, sondern wird aus
Courtoisie auch bereits erwachsenen, aber noch unvermählten Töchtern
aus fürstlichem Geblüt ebenso gegeben, wie es auch in Frankreich mit
dem Titel Madame noch jetzt geschieht. Wäre sie verheirathet oder
Wittwe gewesen, so würde das jedenfalls bemerkt worden sein; sie war
aber weder das Eine noch das Andere, sondern lebte noch unvermählt
bei ihrer Mutter, der Markgräfin Anna, zu Neustadt a. d. Aisch. Eine
Tochter Amalia oder (nach Rentsch) Aemilia wird allerdings aufgeführt;
sie war am 1. Oct. 1461 zu Plassenburg geboren, wurde 1478 mit dem
Pfalzgrafen Caspar, Herzog von Bayern, aus der Zweibrücken-Veldenzer
Linie, verheiratet und starb 1481 zu Baden. Ein Brief von ihr an ihren
Vater, aus dem Jahr 1475, den Minutoli S. 498, Nr. 368, mittheilt,
trägt die Unterschrift Ameley. Allein das Todesjahr 1481 verwehrt, an
sie zu denken; nur sieht man, daß der Name in der Familie wirklich
vorhanden war. Unter allen Töchtern war damals keine mehr bei der
Mutter als die jüngste, Anastasia, geboren an St. Gertraudstag,
17. März 1478 und erst 1500 mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg
verheiratet. Es ist nun wol sehr wahrscheinlich, daß diese Fürstin,
entweder, wie es öfter geschieht, schon von den Ihrigen mit dem Namen
einer früheren verstorbenen Schwester gerufen wurde, oder daß sie
wenigstens zu Nürnberg unter diesem Namen bekannter war, als unter
ihrem eigenen. Der Name Ameley steht übrigens ganz fest und ist auch
in Müllner’s Jahrbücher und in andere, seinem Vorgang unbedenklich
folgende Berichte übergegangen, während ein einzeln stehender Bericht,
der einer erweiterten Beschreibung dieser festlichen Tage (im Journal
v. u. f. Franken I, 617 ff.) zu Grunde liegt, den Namen Ameley nicht
hat, sondern an deren Stelle eine Anna, was aber, da eine 1462
geborene Tochter dieses Namens bald nachher wieder starb, eben nur die
Ameley-Anastasia sein kann. Mit der alten Markgräfin kam außer ihrer
mit Herzog Eberhard von Württemberg verheirateten Tochter Elisabeth
auch noch eine andere, ebenfalls Elisabeth geheißene Tochter, geboren
1474 und seit 1491 mit Graf Hermann (alias Heinrich?) von Henneberg
verheiratet.
Bei dieser festlichen Gelegenheit mochte man von Seiten der
Bürgerschaft sich auch zu größerer Freiheit im Gebrauch von
Kostbarkeiten und Kleinoden berechtigt glauben. Aber der Rath war nicht
geneigt, diesen Glauben zu theilen, obgleich eine gewisse Milderung
nicht zu verkennen ist. So wurde Thoma Löffelholz seine Strafe wegen
einer goldenen Kette und Haube, die er getragen, am 11. Febr. auf
Fürbitte des Pfalzgrafen erlassen, doch unter der Bedingung, daß er sie
nicht mehr trage. In dem Gesetz, das Frauen und Jungfrauen verbot, mehr
als eine goldene Kette zu haben oder zu tragen, wurden die Worte „haben
oder“ ausgethan, weil man einsah, nur das Tragen könne unter das Gesetz
und vor die Rug gezogen werden, nicht aber das ganz unverfängliche
und unschuldige Haben. Ferner wurden die schmalen goldenen Borten
für unbedenklich erklärt und dem Pfänder Lienhard Rumel deshalb ein
Wink gegeben. Aber die Fürbitte der verwittweten Markgräfin, die sie
für etliche erbare Frauen einlegte, welche gegen die sogenannten
Hoffartsgesetze sich verfehlt hatten und deshalb straffällig geworden
waren, wurde dennoch am Donnerstag 18. Febr. abgelehnt, und es mußte
bei der Strafe bleiben.
+Nürnberg.+ +Lochner.+
(Schluß folgt.)
Geistliche Scherze des Mittelalters.