E n t s c h e i d u n g s = G r ü n d e

zu dem vor dem Kriminalgericht Klein=Justheim, unter dem 4. Dezember

1825 gefällten Erkenntnis in der Untersuchungssache gegen den

_Dr_. .....f w e g e n B e t r u g e s.

1. Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben, daß er keine

Beweise beizubringen weiß, daß die von ihm herausgegebenen Memoiren

des Satan wirklich von dem bekannten echten Teufel, so gegenwärtig als

Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebt, herrühren. Ferner hat der

Angeschuldigte .....f zugegeben, daß die in öffentlichen Blättern

darüber enthaltene Ankündigung mit seinem Wissen gegeben sei.

2. Die letztgedachte Ankündigung ist also abgefaßt, daß hieraus die

Absicht des Verfassers, die Lesewelt glauben zu machen, daß „die

Memoiren des Satan" von dem wahren, im Alten und Neuen Testament

bekannten und neuerdings als Schriftsteller beliebten Teufel

geschrieben seien, nur allzu deutlich hervorleuchten tut.

3. Durch diese Verfahrungsart hat sich der Angeklagte .....f eines

Betruges, alldieweilen solcher im allgemeinen in jedweder aus

impermissen Kommodum für sich oder Schaden anderer gerichteten

unrechtlichen Täuschung anderer, entweder, indem man falsche Tatsachen

mitteilt oder wahre dito nicht angibt--besteht; oder, um uns näher

auszudrücken, da hier die Sprache v o n e i n e r W a r e u n d

g e d r u c k t e m B u c h ist--einer F ä l s c h u n g schuldig

gemacht; denn durch den Titel „Memoiren des Satan" und die Anpreisung

des Buches wurde der Lesewelt falsch vorgespiegelt, daß das Buch

ausdrücklich von dem unter dem Namen Satan bekannten, k. persischen

Geheimen Hofrat Teufel verfaßt sei, was beim Verkauf des Werkes

verursachte, daß es schneller und in größerer Quantität abging, als

wenn das Büchlein unter dem Namen des Herrn .....f, so dem Publiko noch

gar nicht bekannt ist, erschienen wäre, und wodurch die, so es

kauften, in ihrer schönen Erwartung, ein echtes Werk des Teufels in

Händen zu haben, schnöde betrogen wurden.

4. Wenn der Herr _Dr_. .....f, um sich zu entschuldigen, dagegen

einwendet, daß der Name Satan in Deutschland nur ein angenommener sei,

worauf der Teufel, wie man ihn gewöhnlich nennt, keinen Anspruch zu

machen habe, so bemerken wir Kriminalleute von Klein=Justheim sehr

richtig, daß sich .....f auf den Gebrauch jenes angenommenen, übrigens

bekanntermaßen den Teufel sehr wohl bezeichnenden Namens nicht

beschränkt, sondern in dem Werke selbst überall durchblicken läßt,

namentlich in der Einleitung, daß der Verfasser derjenige Teufel oder

Satan sei, welcher dem Publiko, besonders dem Frauenzimmer, wie auch

denen Gelehrten durch frühere Opera, z. B. die Elixiere des Teufels

_et cetera_ rühmlichst bekannt ist, wodurch wohl ebenfalls

niemand anderes gemeint ist als der Geheime Hofrat Teufel.

5. Man muß lachen über die Behauptung des Inkulpaten, daß das in Frage

stehende Opuskulum, wie auch nicht destoweniger seine Anzeige,

eigentlich eine Satire auf den Teufel und jegliche Teufelei jetziger

Zeit sei! Denn diese Entschuldigung wird durch den Inhalt der Schrift

selbst widerlegt; ja, jeder Leser von Vernunft muß das auch wohl eher

für eine etwas geringe Nachäffung der Teufeleien als für--eine Satire

auf dieselben erkennen. Wäre aber auch, was wir Juristen nicht

einzusehen vermögen, das Werk dennoch eine Satire, so ist durchaus

kein günstiger Umstand für .....f zu ziehen, weil derjenige Käufer, der

etwas E c h t e s, vom Teufel Verfaßtes kaufen wollte, erst nach dem

Kauf entdecken konnte, daß er betrogen sei.

6. Außer der völlig rechtswidrigen Täuschung der Lesewelt,

Leihbibliotheken _et cetera_, ist in der vorliegenden Defraudation

auch ein Verbrechen gegen den begangen, dessen Name oder

Firma mißbraucht worden, nämlich und spezialiter gegen den Geheimen

Hofrat Teufel, welcher sowohl als Gelehrter und Schriftsteller, als

von wegen des Honorars seiner übrigen Schriften sehr dabei

interessiert ist, daß nicht das Geschreibsel anderer als von ihm

niedergeschrieben, wie auch erdacht, angezeigt und verkauft werde.

7. Wenn endlich der Angeklagte behauptet, daß er das Buch arglos

herausgegeben, ohne das Klein=Justheimer Recht hierüber zu kennen, daß

ihn auch bei der Fälschung durchaus keine gewinnsüchtigen Absichten

geleitet hätten, so ist uns dies gleichgültig und haben nicht darauf

Rücksicht zu nehmen; denn Fälschung ist Fälschung, sei es, ob man

englische Teppiche nachahmt und als echt verkauft, aber Bücher

schreibt unter falschem Namen; ist alles nur verkäufliche Ware und

kann den Begriff des Vergehens nicht ändern, weil immer noch die

Täuschung und Anschmierung der Käufer restiert und zwar ebenfalls

nichts destominder auch alsdann, wenn die Memoiren des Satan gleichen

Wert mit den übrigen Büchern des Teufels hätten (was wir

Klein=Justheimer übrigens bezweifeln, da jener Geheimer Hofrat ist),

weil dem Ebengedachten schon das Unterschieben eines fremden

Machwerkes unter seinem Namen ein Schaden in juridischem Sinne sein

tut.

Es ist daher, wie man getan hat, erkannt worden usw. usw.

(Gez.) Präsident und Räte des Kriminalgerichts zu Klein=Justheim.

Hast du, geneigter Leser, nie die berühmten Nürnberger Gliedermänner

gesehen, so, kunstreich aus Holz geschnitzelt, ihre Gliedlein nach

jedem Druck bewegen? Hast du wohl selbst in deiner Jugend mit solchem

Männlein gespielt und allerlei Kurzweil mit ihm getrieben und

probiert, ob es nicht schöner wäre, wenn er z. B. das Gesicht im

Nacken trüge und den Rücken hinunterschaue, oder ob es nicht

vernünftiger wäre, wenn ihm die Beine ein wenig umgedreht würden, daß

er vor= und rückwärts spaziere, wie man es haben wolle? Das hast du

wohl versucht in den Tagen deiner Kindheit, und es war ein

unschuldiges Spiel; denn dem Gliedermann war es gleichgültig, ob ihm

die Beine über die Schulter herüberkamen oder nicht, ob er den Rücken

herabschaute oder vorwärts; er lächelte so dumm wie zuvor; denn er

hatte ja kein Gefühl, und es tat ihm nicht weh im Herzen; denn auch

dieses war ja aus Holz geschnitzelt und wahrscheinlich aus Lindenholz.

Aber selbst ein solcher Gliedermann sein zu müssen in den täppischen

Händen der Klein=Justheimer Kriminalen! Sie renkten und drehten mir

die Glieder, setzten mir den Kopf so oder so, wie es ihnen gefällig,

oder auch nach Vorschrift des Justinian, drehten und wendeten mein

Recht, bis der Kadaver vor ihnen lag auf dem grünen Sessionstisch, wie

sie ihn haben wollten, mit verrenkten Gliedern, und sie nun anatomisch

aufnotieren konnten, was für Fehler und Kuriosa an ihm zu bewerfen,

nämlich, daß er das Gesicht im Nacken, die Füße einwärts, die Arme

verschränkt _et cetera_ trage, ganz gegen alle Ordnung und Recht.

Ware, Ware! nannten sie deine Memoiren, o Satan, Ware! Als würde

dergleichen nach der Elle aus dem Gehirn hervorgehaspelt, wie es jener

Schwarzkünstler und Eskamoteur getan, der Bänder verschluckte und sie

herauszog, Elle um Elle aus dem Rachen. Warenfälschung, Einschwärzen,

Defraudation, o welch herrliche Begriffe, um zu definieren, was man

will! Und rechtswidrige Täuschung des Publikums? Wer hat denn darüber

geklagt? Wer ist aufgestanden unter den Tausenden und hat Zeter

geschrien, weil er gefunden, daß das Büchlein nicht von dem Schwarzen

selbst herrühre, daß er den Missetäter bestraft wissen wolle für diese

rechtswidrige Täuschung? O Klein=Justheim, wie weit bist du noch

zurück hinter England und Frankreich, daß du nicht einmal einsehen

kannst, Werke des Geistes seien kein nachgemachter Rum oder Arrak und

gehören durchaus nicht vor deine Schranken.

Traurig musterte ich das Manuskript des zweiten Teiles, der nun für

mich und das Publikum verloren war; ich dachte nach über das

Hohngelächter der Welt, wenn der erste nur ein Torso, ein schlechtes

abgerissenes Stück, verachtet auf den Schranken der Leihbibliotheken

sitze, trübselig auf die hohe Versammlung der Romane und Novellen

allerart herabschaue und ihnen ihre abgenützten Gewänder beneide, die

den großen Furor, welchen sie in der Welt machen, beurkunden, wie er

seine andere Hälfte, seinen Nebenmann, den zweiten, herbeiwünsche, um

verbunden mit ihm schöne Damen und Herren zu besuchen, was ihm jetzt,

als einem Invaliden, beinahe unmöglich war. Da wurde mir eines Morgens

ein Brief überbracht, dessen Aufschrift mir bekannte Züge verriet. Ich

riß ihn auf und las:

„Wohlgeborener, sehr verehrter Herr!

Durch den Oberjustizrat Hammel, der vor einigen Tagen das Zeitliche

gesegnet und an mein Hoflager kam, erfuhr ich zu meinem großen Ärger

die miserablen Machinationen, die gegen Euch gemacht wurden. Bildet

Euch nicht ein, daß sie von mir herrühren. Mit großem Vergnügen denke

ich noch immer an unser Zusammentreffen in den drei Reichskronen zu

Mainz, und in meiner jetzigen Zurückgezogenheit und bei meinen vielen

Geschäften im Norden komme ich selten dazu, eine deutsche

Literaturzeitung zu lesen; aber einige Rezensenten, welche ich sprach,

versichern mich, mit welchem Eifer Ihr meine Memoiren herausgegeben

habt und daß das Publikum meine Bemühungen zu schätzen wisse. Der

Prozeß, den man Euch an den Hals warf, kam mir daher um so

unerwarteter. Glaubet mir, es ist nichts als ein schlechter

Kunstgriff, um mich nicht als Schriftsteller aufkommen zu lassen, weil

ich ein wenig über ihre Universitäten schimpfte und die ästhetischen

Tees, und Euch wollen sie nebenbei auch drücken. Lasset Euch dies

nicht kümmern, Wertester; gebet immer den zweiten Teil heraus, im

Notfall könnet Ihr gegenwärtige Schreiben jedermann lesen lassen,

namentlich den Wackerbart; saget ihm, wenn er meine Handschrift nicht

kenne, so kenne ich um so besser die seinige.

Ich kenne diese Leutchen, sie sind Raubritter und Korsaren, die jeden

berühmten Prozeß, der ihnen in die Hände fällt, für g u t e P r i s e

erklären, und wenn sie ihn festhaben in den Krallen, so lange deuteln

und drehen, bis sie ihn dahin entscheiden können, wo er ihnen am

meisten Ruhm nebst etzlichem Golde einträgt. Was war bei Euch von

beidem zu erheben? Ihr, ein armseliger Doktor der Philosophie und

Magister der brotlosen Künste, was seid Ihr gegen einen persischen

Geheimen Hofrat? Denket also, die Sache sei ganz natürlich zugegangen,

und grämet Euch nicht darüber. Was den persischen Geheimen Hofrat

betrifft, der meine Rolle übernommen hat, so will ich bei Gelegenheit

ein Wort mit ihm sprechen.

Hier lege ich Euch noch ein kleines Manuskriptchen bei, ich habe es in

den letzten Pfingstfeiertagen in Frankfurt aufgeschrieben, es ist im

ganzen ein Scherz und hat nicht viel zu bedeuten; doch schaltet Ihr es

im zweiten Teile ein; es gibt vielleicht doch Leute, die sich dabei

freundschaftlich meiner erinnern.

Gehabt Euch wohl; in der Hoffnung, Eure persönliche Bekanntschaft bald

zu erneuern, bin ich

Mitteilungen aus den Memoiren des Satan — Band 2 · 第 6 / 22 题