W a r n u n g v o r B e t r u g

„Die bei Fr. Franckh in Stuttgart herausgekommenen Memoiren des Satan

sind nicht von dem im Alten und Neuen Testament bekannten und durch

seine Schriften: Elixiere des Teufels, Bekenntnisse des Teufels, als

Schriftsteller berühmten Teufel, sondern gänzlich, falsch und unecht,

was hiemit dem Publikum zur Kenntnis gebracht wird."

Ich gestehe, ich ärgerte mich nicht wenig über diese Zeilen, die von

niemand unterschrieben waren. Ich war meiner Sache so gewiß, hatte das

Manuskript von niemand anders als dem Satan selbst erhalten, und nun,

nach vielen Mühen und Sorgen, nachdem ich mich an den infernalischen

Chiffern beinahe blind gelesen, soll ein solcher anonymer Totschläger

über mich herfallen, meine literarische Ehre aus der Ferne totschlagen

und besagte Memoiren für unecht erklären?

Während ich noch mit mir zu Rate ging, was wohl auf eine solche

Beschuldigung des B e t r u g e s zu antworten sei, werde ich vor die

Gerichte zitiert und in Kenntnis gesetzt, daß ich einer

Namensfälschung, eines literarischen Diebstahls angeklagt sei, und

zwar--vom Teufel selbst, der gegenwärtig als Geheimer Hofrat in

persischen Diensten lebe. Er behauptete nämlich, ich habe seinen Namen

Satan mißbraucht, um ihm eine miserable Scharteke, die er nie

geschrieben, unterzuschieben; ich habe seinen literarischen Ruhm

benützt, um diesem schlechten Büchlein einen schnellen und

einträglichen Abgang zu verschaffen; kurz, er verlange nicht nur, daß

ich zur Strafe gezogen, sondern auch, daß ich angehalten werde, ihm

Schadenersatz zu geben, „dieweil ihm ein Vorteil durch diesen Kniff

entzogen worden".

Ich verstehe so wenig von juridischen Streitigkeiten, daß mir früher

schon den Name Klage oder Prozeß Herzklopfen verursachte; man kann

sich also wohl denken, wie mir bei diesen schrecklichen Worten zu Mute

ward. Ich ging niedergedonnert heim und schloß mich in mein

Kämmerlein, um über diesen Vorfall nachzudenken. Es war mir kein

Zweifel, daß es hier drei Fälle geben könne. Entweder hatte mir der

Teufel selbst das Manuskript gegeben, um mich nachher als Kläger recht

zu ängstigen und auf meine Kosten zu lachen; oder irgendein böser

Mensch hatte mir die Komödie in Mainz vorgespielt, um das Manuskript

in meine Hände zu bringen, und der Teufel selbst trat jetzt als

erbitterter Kläger auf; oder drittens, das Manuskript kam wirklich vom

Teufel, und ein müßiger Kopf wollte jetzt den Satan spielen und mich

in seinem Namen verklagen.

Ich ging zu einem berühmten Rechtsgelehrten und trug ihm den Fall vor.

Er meinte, es sei allerdings ein fataler Handel, besonders weil ich

keine Beweise beibringen könne, daß das Manuskript von dem echten

Teufel abstamme, doch er wolle das Seinige tun und aus der bedeutenden

Anzahl von Büchern, die seit Justinians _Corpus juris_ bis auf

das neue birmanische Strafgesetzbuch über solche Fälle geschrieben

worden seien, einiges nachlesen.

Das juridische Stiergefecht nahm jetzt förmlich seinen Anfang. Es

wurde, wie es bei solchen Fällen herkömmlich ist, so viel darüber

geschrieben, daß auf jeden Bogen der Memoiren des Satan ein Ries Akten

kam, und nachdem die Sache ein Vierteljahr anhängig war, wurde sogar

auf Unrechtskosten eine neue Aktenkammer für diesen Prozeß eingeräumt;

über der Türe stand mit großen Buchstaben: „Acta in Sachen des

persischen G. H. R. T e u f e l s gegen _Dr._ H----f, betreffend

die Memoiren des Satan."

Ein sehr günstiger Umstand für mich war der, daß ich auf dem Titel

nicht „Memoiren des Teufels", sondern „des Satan" gesagt hatte. Die

Juristen waren mit sich ganz einig, daß der Name T e u f e l in

Deutschland sein F a m i l i e n n a m e sei, ich habe also wenigstens

diesen nicht zur Fälschung gebraucht; Satan hingegen sei nur ein

angenommener, willkürlicher; denn niemand im Staate sei berechtigt,

zwei Namen zu führen. Ich fing an, aus diesem Umstand günstigere

Hoffnungen zu schöpfen; aber nur zu bald sollte ich die bittere

Erfahrung machen, was es heiße, den Gerichten anheimzufallen. Das

Referat in Sachen des _et cetera_ war nämlich dem berühmten

Justizrat Wackerbart in die Hände gefallen, einem Manne, der schon bei

Dämpfung einiger großen Revolutionen ungemeine Talente bewiesen hatte

und neuerdings sogar dazu verwendet wurde, bedeutende Unruhen in einem

Gymnasium zu schlichten. Stand nicht zu erwarten, daß ein solcher

berühmter Jurist meine Sache nur als eine _cause célèbre_ ansehen

und sie also handhaben werde, daß sie, gleichviel wem von beiden

Recht, ihm am meisten Ruhm einbrächte? Hierzu kam noch der Titel und

Rang meines Gegners; Wackerbart hatte seit einiger Zeit angefangen,

sich an höhere Zirkel anzuschließen; mußte ihm da ein so wichtiger

Mann, wie ein persischer Geheimer Hofrat, nicht mehr gelten als ich

Armer?

Es ging, wie ich vorausgesehen hatte. Ich verlor meine Sache gegen den

Teufel. Strafe, Schadenersatz, aller mögliche Unsinn wurde auf mich

gewälzt; ich wunderte mich, daß man mich nicht einige Wochen ins

Gefängnis sperrte oder gar hängte. Man hatte hauptsächlich folgendes

gegen mich in Anwendung gebracht:

Mitteilungen aus den Memoiren des Satan — Band 2 · 第 5 / 22 题