Die bei Fr. Franckh in Stuttgart herausgekommenen Memoiren des Satan
sind nicht von dem im Alten und Neuen Testament bekannten und durch
seine Schriften: Elixiere des Teufels, Bekenntnisse des Teufels, als
Schriftsteller berühmten Teufel, sondern gänzlich, falsch und unecht,
was hiemit dem Publikum zur Kenntnis gebracht wird."
Ich gestehe, ich ärgerte mich nicht wenig über diese Zeilen, die von
niemand unterschrieben waren. Ich war meiner Sache so gewiß, hatte das
Manuskript von niemand anders als dem Satan selbst erhalten, und nun,
nach vielen Mühen und Sorgen, nachdem ich mich an den infernalischen
Chiffern beinahe blind gelesen, soll ein solcher anonymer Totschläger
über mich herfallen, meine literarische Ehre aus der Ferne totschlagen
und besagte Memoiren für unecht erklären?
Während ich noch mit mir zu Rate ging, was wohl auf eine solche
Beschuldigung des B e t r u g e s zu antworten sei, werde ich vor die
Gerichte zitiert und in Kenntnis gesetzt, daß ich einer
Namensfälschung, eines literarischen Diebstahls angeklagt sei, und
zwar--vom Teufel selbst, der gegenwärtig als Geheimer Hofrat in
persischen Diensten lebe. Er behauptete nämlich, ich habe seinen Namen
Satan mißbraucht, um ihm eine miserable Scharteke, die er nie
geschrieben, unterzuschieben; ich habe seinen literarischen Ruhm
benützt, um diesem schlechten Büchlein einen schnellen und
einträglichen Abgang zu verschaffen; kurz, er verlange nicht nur, daß
ich zur Strafe gezogen, sondern auch, daß ich angehalten werde, ihm
Schadenersatz zu geben, dieweil ihm ein Vorteil durch diesen Kniff
entzogen worden".
Ich verstehe so wenig von juridischen Streitigkeiten, daß mir früher
schon den Name Klage oder Prozeß Herzklopfen verursachte; man kann
sich also wohl denken, wie mir bei diesen schrecklichen Worten zu Mute
ward. Ich ging niedergedonnert heim und schloß mich in mein
Kämmerlein, um über diesen Vorfall nachzudenken. Es war mir kein
Zweifel, daß es hier drei Fälle geben könne. Entweder hatte mir der
Teufel selbst das Manuskript gegeben, um mich nachher als Kläger recht
zu ängstigen und auf meine Kosten zu lachen; oder irgendein böser
Mensch hatte mir die Komödie in Mainz vorgespielt, um das Manuskript
in meine Hände zu bringen, und der Teufel selbst trat jetzt als
erbitterter Kläger auf; oder drittens, das Manuskript kam wirklich vom
Teufel, und ein müßiger Kopf wollte jetzt den Satan spielen und mich
in seinem Namen verklagen.
Ich ging zu einem berühmten Rechtsgelehrten und trug ihm den Fall vor.
Er meinte, es sei allerdings ein fataler Handel, besonders weil ich
keine Beweise beibringen könne, daß das Manuskript von dem echten
Teufel abstamme, doch er wolle das Seinige tun und aus der bedeutenden
Anzahl von Büchern, die seit Justinians _Corpus juris_ bis auf
das neue birmanische Strafgesetzbuch über solche Fälle geschrieben
worden seien, einiges nachlesen.
Das juridische Stiergefecht nahm jetzt förmlich seinen Anfang. Es
wurde, wie es bei solchen Fällen herkömmlich ist, so viel darüber
geschrieben, daß auf jeden Bogen der Memoiren des Satan ein Ries Akten
kam, und nachdem die Sache ein Vierteljahr anhängig war, wurde sogar
auf Unrechtskosten eine neue Aktenkammer für diesen Prozeß eingeräumt;
über der Türe stand mit großen Buchstaben: Acta in Sachen des
persischen G. H. R. T e u f e l s gegen _Dr._ H----f, betreffend
die Memoiren des Satan."
Ein sehr günstiger Umstand für mich war der, daß ich auf dem Titel
nicht Memoiren des Teufels", sondern des Satan" gesagt hatte. Die
Juristen waren mit sich ganz einig, daß der Name T e u f e l in
Deutschland sein F a m i l i e n n a m e sei, ich habe also wenigstens
diesen nicht zur Fälschung gebraucht; Satan hingegen sei nur ein
angenommener, willkürlicher; denn niemand im Staate sei berechtigt,
zwei Namen zu führen. Ich fing an, aus diesem Umstand günstigere
Hoffnungen zu schöpfen; aber nur zu bald sollte ich die bittere
Erfahrung machen, was es heiße, den Gerichten anheimzufallen. Das
Referat in Sachen des _et cetera_ war nämlich dem berühmten
Justizrat Wackerbart in die Hände gefallen, einem Manne, der schon bei
Dämpfung einiger großen Revolutionen ungemeine Talente bewiesen hatte
und neuerdings sogar dazu verwendet wurde, bedeutende Unruhen in einem
Gymnasium zu schlichten. Stand nicht zu erwarten, daß ein solcher
berühmter Jurist meine Sache nur als eine _cause célèbre_ ansehen
und sie also handhaben werde, daß sie, gleichviel wem von beiden
Recht, ihm am meisten Ruhm einbrächte? Hierzu kam noch der Titel und
Rang meines Gegners; Wackerbart hatte seit einiger Zeit angefangen,
sich an höhere Zirkel anzuschließen; mußte ihm da ein so wichtiger
Mann, wie ein persischer Geheimer Hofrat, nicht mehr gelten als ich
Armer?
Es ging, wie ich vorausgesehen hatte. Ich verlor meine Sache gegen den
Teufel. Strafe, Schadenersatz, aller mögliche Unsinn wurde auf mich
gewälzt; ich wunderte mich, daß man mich nicht einige Wochen ins
Gefängnis sperrte oder gar hängte. Man hatte hauptsächlich folgendes
gegen mich in Anwendung gebracht: