Als Geldgeber fungiert ferner der weiße General Bitscherachow. Die S.R.

erhielten von ihm während der Jahre 1918/19 20000 Francs und im Jahre

1920 einige hundert Pfund Sterling. Woher stammen diese Gelder? Darüber

schreibt am 21. März 1921 der S.R. Ter-Pogosian an den S.R. Minor: „Die

Gelder im Besitze L. Bitscherachows stammen aus zwei Quellen. Nach der

Auflösung der persischen Front durch die Bolschewiki organisierte

Bitscherachow eine Freischärlerabteilung. Die Engländer zahlten ihm

monatlich einen bestimmten Betrag für die Unterhaltung dieser Truppe.

Die englischen Subsidien überstiegen die Ausgaben, so daß bei

Bitscherachow Reste blieben. Außerdem hatte er noch Gelder aus jenen

Beträgen, die nach dem Umsturz und der Beseitigung der bolschewistischen

Regierung in Baku und Petrowsk in den Besitz der Bakuschen weißen

Diktatur kamen. Hauptsächlich die Gelder der Staatsbahnen, folglich also

Staatsgelder ... In Anbetracht dessen hatten wir Grund, diese Summen

nicht als Bitscherachow persönlich gehörig aufzufassen, ihre

Bereitstellung für soziale und politische Zwecke erscheint als völlig

gerechtfertigt.“

Endlich gaben die russischen Industriellen selbst große Summen. Zur Zeit

des Kronstadter Aufstandes öffneten sie ihre Portefeuilles.

Ein Teil der Dokumente beleuchtete die engen Beziehungen zwischen den

S.R. und der französischen Regierung. Kerenski hat verschiedene Male mit

Berthelot, dem Direktor des französischen Außenministeriums, und mit

Briand selbst korrespondiert und mündlich verhandelt.

Im Besitz solcher Mittel und Beziehungen legten die S.R. ein

Spionagenetz an, das von Konstantinopel bis Reval reichte, sie schickten

Sendboten ins Innere des Landes, trieben militärische Spionage und

sondierten die Kommandeure der Roten Armee. Ein Oberst Machin ist der

Leiter dieses militärischen Spionagedienstes; aus einem Briefe geht

hervor, daß Machin sich in Reval mit französischen Offizieren in

Verbindung zu setzen hatte. Kerenski entsandte einen Oberst nach

Konstantinopel und gab ihm einen Brief an den französischen

Militärvertreter mit, den General Pellet. Die Minister der Randstaaten

empfingen die Boten der S.R., und wenn den S.R. der Empfang zu kühl

schien, versuchten sie durch englische Vermittlung einen Druck ausüben

zu lassen. In allen Hauptstädten Europas entfalteten die S.R. eine

fieberhafte Tätigkeit; sie hielten verschiedene Zeitungen, bauten ihren

Apparat aus, saßen in den Vorzimmern der Minister und Bankiers,

versuchten die Errichtung einer großen weißen Front, schüchterten die

Kleinstaaten durch die Großmächte ein, nutzten sämtliche Verbindungen

aus, verbreiteten Märchen über Rußland und ließen kein Mittel

unversucht, um dem neuen Staate zu schaden. Dies alles vollzog sich mit

der Skrupellosigkeit, dem Raffinement, der Hartnäckigkeit und dem Haß

des Unterlegenen und Verdrängten, dessen Zeit vorüber ist, und der eine

rastlose Tätigkeit zu entfalten sucht, um sich zu betäuben und der Welt

zugleich seine Brauchbarkeit zu beweisen.

Im Januar 1921 schien der Same aufzugehen. In Kronstadt brach eine

Meuterei aus; über das Eis der Newa drangen die Truppen der Sowjets und

nahmen mit stürmender Hand die Seefestung. Der Aufruhr ist unzweifelhaft

von den S.R. entfacht worden. Damals weilte Tschernow in Reval und

schickte Telegramme nach Kronstadt; andere bemühten sich um Proviant und

Munition für die aufständige Festung. In einem Flugblatt des

„Revolutionären Rußland“ schreibt Tschernow:

„Kronstadt hat sich erhoben. Durch sein heroisches, aufopferndes

Beispiel ruft es ganz Rußland zu dem langersehnten Befreiungswerke.

Petrograd hat den Generalstreik erklärt. Ihr aber, Tyrannen und

Despoten, laßt es Euch gesagt sein, daß die Tage Eurer, dem gesamten

Volke verhaßt gewordenen Herrschaft gezählt sind. Wenn Ihr um Euer Leben

bangt, wenn Ihr am Leben hängt, verschwindet aus dem Wege. Das Volk

kommt, es wird Euch richten.“

Im Laufe des Jahres versuchte man im Kaukasus eine Bewegung zu

entfachen; das „Administrative Zentrum“ hielt verschiedene Sitzungen ab,

in denen die Vorbereitungen zu Aufständen beraten wurden. Es existiert

das Protokoll einer solchen Sitzung, in der Machin die finanzielle und

ökonomische Vorbereitung „zum Aufstande und Sturze der Bolschewisten“

verlangt. Bruschwit spricht von der Notwendigkeit, „Militärkaders

vorzubereiten und eine starke, leistungsfähige militärpolitische

Organisation zu haben.“ Kerenski erklärt: Wir haben unsere Fachleute und

unsere Leiter in den bestehenden Organisationen in Rußland und verlangen

ihre Unterschrift als Garantie ihres politischen und militärischen

Lebenswandels.

Im November 1921 wird sogar schon wieder eine „terroristische

Kampfgruppe“ gegründet. Ihre Haupttätigkeit aber entfalten jetzt die

S.R. im Kaukasus, man gründet im Inneren Geheimorganisationen, erbittet

und erhält von den Franzosen materielle Unterstützung und erklärt sich

bereit im Falle eines Fehlschlages die eingegangenen Schulden durch

Übermittlung von Nachrichten an die französische Konterspionage

abzutragen.

Bis ins Jahr 1922 hinein reichten die schriftlichen Beweise dieser

konspirativen Tätigkeit der S.R. Die Angeklagten in Moskau waren an

diesen Unternehmungen aktiv nicht beteiligt. Man legte ihnen sämtliche

Dokumente vor. Man stellte ihnen die Frage: billigt ihr diese Methoden

der Auslandsdelegation eurer Partei, im Bunde mit der großen und kleinen

Entente neue Interventionskriege herbeizuführen, dank materieller

Unterstützung der Westmächte das Land mit einem Netz von

Geheimorganisationen zu überziehen und Rußland in neues unsagbares Elend

zu stürzen. Die Angeklagten wichen aus. Die Methoden ihrer Kameraden im

Auslande schienen ihnen verwerflich; aber im Angesicht ihres eigenen

Todes weigerten sie sich, von ihren Parteigenossen abzurücken. „Also

billigt ihr, was jene tun?“ „Wir sind, wie am ersten Tage eurer

Herrschaft, gegen euch und werden euch mit _allen_ Mitteln bekämpfen.“

* * * * *

Nach fünfzig Sitzungstagen, nach einer Vernehmung von etwa 100 Zeugen

und der Verlesung einer Fülle von Dokumenten begannen die Plaidoyers.

Die Vertreter des Arbeiter- und Bauernrußlands erhielten zuerst das

Wort; dann sprachen die Vertreter der III. Internationale: Klara Zetkin,

der Tscheche Mune, der Ungar Bokanyi. Auf die Angeklagten hat die Rede

Klara Zetkins einen niederschmetternden Eindruck gemacht. Der Name

dieser tapferen, unermüdlich im Dienste der Sache des Proletariats

tätigen Frau, die immer in der vordersten Front stand, noch als Greisin

in die Kerker des deutschen Kaiserreiches wanderte, war auch für die

S.R. ein – man muß schon sagen – heiliger Name. Sie wußten, daß diese

Frau die letzte war, die sich beeinflussen ließ. Diese Frau erhob ihre

Anklage ganz gewiß aus eigenster innerster Überzeugung, die Reinheit

ihres Willens und Denkens war unantastbar. Erhob sich auch diese Frau

gegen sie, so fühlten sie sich in ihrem Innersten schuldig. Es ist

verbürgt, daß das Auftreten der Klara Zetkin die Angeklagten außer

Fassung brachte, sie haben es selbst gestanden.

Klara Zetkin hielt den S.R. vor, es handele sich nicht um die Wege und

Mittel, deren sich eine Partei bediene, es handele sich vielmehr um die

Ziele, in deren Interesse diese Mittel angewendet wurden. Die S.R.

wollten das Proletariat wieder der Bourgeoisie unterwerfen, deren Joch

es durch den heldenhaften Kampf der russischen Arbeiter und Bauern

abgeschüttelt hatte. Die S.R.P. habe alles getan, um die Revolution zu

untergraben: „Ein Verbrechen, mit dem man nicht einmal den Mord von

Hunderten, den Mord von Tausenden, den Mord von Millionen vergleichen

kann.“ Die S.R. stehen vor dem Gericht der russischen Arbeiter und

Bauern, vor dem Gericht des proletarischen Staates. Es ist wahr, daß sie

vor einem Klassengericht stehen. Aber wo gibt es ein Gericht, das über

den Klassen steht? Es gibt zwei Arten von Klassengerichten: das

bürgerliche und das proletarische Klassengericht. Das revolutionäre

Gericht der Arbeiter ist eine mächtige Waffe in den Händen des

Proletariats im Kampfe gegen die Bourgeoisie.

Die russischen Arbeiter begannen die Weltrevolution. Die S.R. haben

alles getan, um ihren Weg aufzuhalten, sie behaupten, daß sie gegen

Usurpatoren kämpfen, aber es gibt keine Usurpatoren, die ohne Massen die

Macht behaupten können. Die S.R. sind das beste Beispiel: sie ergriffen

die Macht, ohne Massen hinter sich zu haben – mit Hilfe des Auslandes.

Die S.R. berufen sich auf ihre revolutionäre Vergangenheit – ja, sie

haben den Zarismus tapfer bekämpft. Aber als sie selbst an der Macht

waren, stellten sie sich, statt die Revolution im Bunde mit dem

Proletariat fortzusetzen, auf die Seite der Bourgeoisie; in ihrer

äußeren Politik waren sie abhängig von der internationalen Bourgeoisie,

in ihrer inneren von der russischen Bourgeoisie. Die S.R. nannten sich

eine Bauernpartei, aber sie haben auf dem Lande mit den Waffen in der

Hand den Kampf der Bauern gegen die Gutsbesitzer unterdrückt. In der

äußeren Politik haben sie den imperialistischen Krieg fortgeführt.

Die S.R. haben durch ihren Kampf gegen die Sowjets den Wiederaufbau des

russischen Wirtschaftslebens verhindert; sie haben in diesem Kampfe

gegen die Sowjetmacht alle möglichen Mittel angewendet: Bündnis mit dem

Ausland, Bündnis mit der Reaktion, den Terror.

Klara Zetkin setzte sich dann für die geständigen, reuigen Angeklagten

der II. Gruppe ein, die geglaubt hatten, für die Revolution zu kämpfen,

aber später erkannten, daß sie gegen die Revolution gekämpft hatten. Sie

gerieten in einen tragischen Konflikt, und standen vor der Frage: Wie

können wir unsere Verbrechen sühnen? Sie fanden nur den einen Weg:

Offenes Geständnis. So sühnten sie ihre Schuld. „Die Arbeiter, Bauern

und das Oberste Tribunal sind sich dieser Beichte bewußt und werden

Milde walten lassen. Aber die Stimme des Gewissen wird sie bis zum Tod

wegen ihrer Verbrechen am Proletariat verfolgen. Und das ist für sie

Strafe genug!“

Die Verteidiger, die aus dem Auslande den S.R. zu Hilfe eilten, haben

nie daran gedacht, Arbeiter in ihren eigenen Ländern zu verteidigen.

Vandervelde war als Justizminister Seiner Majestät der höchste Richter

in jenen Prozessen, die von der belgischen Bourgeoisie gegen die

flämischen Autonomisten und Anarchisten geführt wurden. 1500 Menschen

wurden in die Zuchthäuser gesteckt, viele wurden zum Tode verurteilt.

Und niemals haben die Vertreter der 2. und 2½. Internationale zu

protestieren gewagt, nur jetzt erscheinen sie plötzlich auf dem Plan.

Klara Zetkin verweist auf die Justiz in Deutschland, in dessen Kerkern

6000 politische Gefangene schmachten, für die kein Vertreter der II.

Internationale seine Stimme erhoben hat.

„Im Namen der III. Internationale gebe ich der Überzeugung Ausdruck, daß

das Gericht es verstehen wird, die Errungenschaften des Proletariats zu

schützen und die notwendigen Mittel zu finden!“

Der Ungar Bokanyi, der Volkskommissar der ungarischen Räterepublik,

erinnert an seine eigene Kerkerzeit nach dem Sieg der Horthys: „Damals

kam uns Vandervelde nicht zu Hilfe!“ Er vergleicht die weiße und die

rote Justiz, er spricht aus eigensten Erfahrungen und schließt: „Das

Oberste Tribunal kann auf seine Unparteiischkeit und Objektivität stolz

sein. Das Oberste Tribunal wird ein Urteil fällen, das den Interessen

des Proletariats entspricht!“

Der Tscheche Muna hatte zweimal in den Kerkern der tschechischen

Republik gesessen, im Weltkrieg war er in russische Gefangenschaft

geraten, aber er hatte sich nicht jenen tschechischen Legionen

angeschlossen, die unter Führung von Ententeoffizieren und im Bunde mit

den S.R. den Kampf gegen das Rote Moskau geführt hatten. Muna schildert

die Lage der tschechischen Legion, ihren Kampf im Interesse der

besitzenden Klasse, er schildert das reaktionäre tschechische

Offizierkorps, weist auf Zeugnisse tschechischer Offiziere hin, aus

denen klar hervorgeht, daß sie die Verbindung mit den S.R. suchten und

gemeinsam mit weißen Offizieren arbeiteten. Er führt die belastenden

Aussagen der Prozeßzeugen Pascal, Mariski und Dworschets an. Der Zeuge

Dworschets hatte bekundet, daß die S.R. nur mit Hilfe der

Tschechoslowaken in Samara ihre Macht behaupten konnten. Die S.R. Partei

war mit Hilfe der Tschechoslowaken der Kernpunkt, um den sich die ganze

russische Gegenrevolution sammelte. Infolgedessen trägt die S.R. Partei

die volle Verantwortung für alle Opfer des Bürgerkrieges; für das Blut

der Arbeiter und Bauern, für das Blut der Rotarmisten, das an allen

Fronten des Bürgerkrieges vergossen wurde. Die gegenrevolutionäre

Haltung der S.R. Partei nützten auch die Sozialpatrioten der

westeuropäischen Staaten aus, und nur mit ihrer Hilfe gelang es der

Bourgeoisie Westeuropas, die durch den Krieg erschütterte

kapitalistische Ordnung vorübergehend zu befestigen.

Ich werde mich nicht auf irgendeinen Gesetzesparagraphen berufen, indem

ich die Bestrafung der Angeklagten fordere, da ja die Arbeiterklasse

Rußlands und das revolutionäre Proletariat Europas bereits sein Urteil

fällte, ohne das Urteil des Obersten Revolutionären Tribunals

abzuwarten.

Das Urteil des revolutionären Proletariats lautet: „Vollständiger

politischer Tod der S.R. Partei!“ Wie immer das Urteil des Obersten

Tribunals ausfallen sollte, es kann nicht so streng werden, als das

bereits gefällte Urteil des revolutionären Proletariats aller Länder.

Die S.R. Partei hat sich mit ihren Handlungen ein tiefes Grab

geschaufelt. Das internationale Proletariat stößt sie mit seinem Urteil

in dieses Grab, und dem Obersten Tribunal bleibt nichts übrig, als über

dem Leichnam der S.R. Partei das Grabmal zu errichten.

Am nächsten Tage begründet Krylenko als „Oberster Ankläger“ in einer

ununterbrochenen zehnstündigen Rede sämtliche Anklagepunkte: Das

proletarische Gericht hat die Aufgabe, den Arbeiterstaat gegen

verbrecherische und gefährliche Handlungen zu verteidigen. Dieser Prozeß

ist nicht da, um Rache zu üben, sondern um Verbrechen zu sühnen, zu

unterbinden, zu verhüten. Einige Angeklagte haben selbst erklärt, daß

sie auf das Recht, Aufstände gegen die Sowjetmacht zu organisieren,

nicht verzichten werden. Vom Standpunkte des revolutionären Rechtes aus

hätte das Gericht nach dieser Erklärung sofort den Prozeß abbrechen und

die Frage umgehender Anwendung sozialer Schutzmaßregeln in Erwägung

ziehen können.

Krylenko hält es für bewiesen, daß die S.R. schon in den ersten Tagen

der Oktoberrevolution in den vordersten Reihen der bürgerlichen

Bataillone standen; er hält es für bewiesen, daß die S.R. Gelder von der

Entente erhielten, und beruft sich auf das Geständnis des Angeklagten

Lichatsch, er hält ihnen die konspirative Verbindung mit bürgerlichen

Verbänden vor, die Zersetzungsversuche in der Roten Armee und ruft

erregt aus: „Die Arbeiter und Bauern Rußlands werden Ihnen schon ihre

Rechnung vorlegen! Wir werden mit Ihnen nicht scherzen! Es handelt sich

um den Schutz und die Verteidigung des proletarischen Staates, für den

so viel Blut geflossen ist, und für den wir alle unser Leben eingesetzt

haben!“

Die Verbindung mit der Entente erstrebte den Sturz des neuen Staates;

die S.R. stellten mit Vertretern der Entente gemeinsame Programme auf:

Die Entente sendet Offiziere und Techniker und liefert Sprengmittel. Die

S.R. sprengen Brücken, Eisenbahnen; organisieren den Terror. Krylenko

schildert die Aufstände der S.R. in Samara, Archangelsk und in der

Ukraine, im Don- und Kubangebiet, er verweist auf die Dokumente des

„Administrativen Zentrums,“ aus denen hervorgeht, daß die Partei bis in

die letzte Zeit hinein am Sturz der Sowjetmacht gearbeitet hat.

„Ich stelle jetzt die Fragen, ob die Angeklagten eine für die

Sowjetrepublik gefährliche Tätigkeit ausgeübt haben oder nicht, und ob

ihnen gegenüber die Maßnahmen angewendet werden sollen, die gegen

Personen, die die Sicherheit des Staates bedrohen, vorgesehen sind.“

Beide Fragen beantwortet Krylenko mit Ja.

Er geht dann zur terroristischen Tätigkeit der Partei der S.R. über, und

stellt an Hand von Dokumenten und Zeugenaussagen fest, daß die

Mitglieder des Zentralkomitees der Partei der S.R. für die

terroristische Tätigkeit der Partei voll verantwortlich sind.

Für die Angeklagten der ersten Gruppe – mit Ausnahme von drei

Angeklagten – fordert Krylenko die Anwendung des höchsten Strafausmaßes.

„Das Revolutionstribunal ist ein Organ des Klassenkampfes der

Arbeiterklasse, das gegen die Feinde des Proletariats gerichtet ist, und

aus diesem Grunde kann es für die Angeklagten der ersten Gruppe, mit

Ausnahme jener, die ich schon genannt habe, nur eine Strafe geben: den

Tod durch Erschießen. Für alles Blut, alle Schrecken, alle Leiden, die

wir in Laufe von fünf Jahren erdulden mußten, und die von ihnen

wissentlich verursacht wurden. Die Angeklagten haben hier erklärt, daß

sie auch in Zukunft alle ihre Kräfte darauf richten wollen, jenes Werk,

für das wir nun schon fünf Jahre lang kämpfen, zu vernichten. Wir haben

das Recht auf Selbstschutz und Selbstverteidigung.“

* * * * *

Die Angeklagten erheben sich zum letzten Waffengang. Fast ein jeder

ergeht sich in stundenlangen, sehr eingehenden Ausführungen; vielleicht

zum letzten Male bietet sich ihnen Gelegenheit, in aller Öffentlichkeit

mit ihren Feinden abzurechnen, im Saale sitzen Verwandte und Freunde,

sie haben ein kleines Publikum, das mit ihnen sympathisiert und ihr

Testament weiterverkünden wird. Sie verteidigen noch einmal ihre

Positionen, die von ihnen in der Februarrevolution so leicht erobert

wurden, wie sie ihnen wieder verloren gingen. Sie vermeiden es, sich

allzu sehr in Einzelheiten zu verlieren und schieben den Kampf mit ihren

Gegnern auf die Plattform der großen Auseinandersetzung zwischen

Demokratie und Diktatur, zwischen Klassenausgleich und Klassenkampf. Sie

leugnen nie, daß sie Feinde dieses Staates sind, vor dessen Gericht sie

stehen müssen, und dem sie nur Rede stehen, weil sie ihrer Partei dienen

zu können glauben.

Hendelmann, ehedem Rechtsanwalt, der im Prozeß Anklägern und Tribunal

oft Schwierigkeiten bereitet hatte, erhebt nochmals prozessuale

Einwände, schützt das Zentralkomitee vor der Anklage, daß es den Terror

sanktioniert habe – im Gegenteil: die Partei habe stets den

Massenaufstand propagiert, das geplante Attentat auf den Zug Trotzkis

wäre eine „bloße Demonstration“ gewesen, mit der Organisierung eines

Attentats auf Lenin hätte sich die Konoplewa nur wichtig machen wollen,

Wolodarskis Ermordung sei ein rein individueller Akt der

Kampforganisation Semjonow gewesen; in der Frage der Expropriationen

kann Hendelmann nichts bestreiten, er versucht den Eindruck nur

abzuschwächen: es habe sich nur um ... simulierte Expropriationen

gehandelt; den Einbruch ins Postamt habe man mißbilligt ... Krylenko

unterbricht Hendelmann mit der Frage: „Weshalb habt ihr das Verbot des

Terrors und der Expropriationen nicht in aller Öffentlichkeit

kundgegeben, weshalb habt ihr Semjonows Gruppe nicht aufgelöst?“ Und

Hendelmann weicht aus.

„Ich ersuche das Tribunal, über sämtliche Mitglieder der ersten Gruppe

dasselbe Urteil zu fällen, denn keiner wünscht den anderen zu

überleben!“

Der Angeklagte Lichatsch, Organisator des Aufstandes im Gebiet von

Archangelsk, verzichtet aufs Wort.

Timofejew eröffnet seine Rede mit einer Erklärung:

„Ich erkläre kategorisch, daß Ihr von uns weder Reue noch Versöhnung

noch Lossagung von unserer Vergangenheit erwarten sollt. Krylenko

bezeichnete uns als Rückfällige. Ja, wir sind rückfällig von Eurem

Gesichtspunkte. Wir bestehen auf unserem früheren Standpunkte, und in

dieser Hinsicht sind wir reuelose Rückfällige.“

Die Verhandlungen mit Ententevertretern gibt er zu, den Empfang von

Geldern bestreitet er. Aber: „Die Landung der Verbündeten in Archangelsk

war uns willkommen! Denn ihr Ziel war die Fortsetzung des Krieges gegen

Deutschland, und nur aus diesem Grunde traten wir mit der Entente in

Verbindung. Wir haben nichts zu bereuen, wir leugnen unsere

Vergangenheit nicht.“

Gotz gibt einen historischen Abriß der russischen Revolution und

beleuchtet von Fall zu Fall die Niederlage der S.R. Die

Verteidigungsrede von Gotz schildert das Fiasko der ganzen Partei: Wir

hatten keine Kräfte in entscheidenden Augenblicken, das Militär war

nicht für uns, die Massen waren nicht auf unserer Seite. „Wir haben eine

richtige Politik geführt, und künftig werden wir ebenso arbeiten wie

bisher ...“

Eugenie Ratner versucht die Partei von dem Vorwurf des Kleinbürgertums

zu befreien, Rakow wehrt sich gegen die Behauptung, die Partei habe die

Interessen der Großbourgeoisie wahrgenommen, er rühmt die Haltung der

Partei gegen Koltschak und bestreitet die Verbindung mit dem

Banditenführer Antonow im Gouvernement Tambow.

* * * * *

Als erster Verteidiger erscheint der junge Advokat Tschlenow,

Verteidiger der Konoplewa und Daschewkis, die zur zweiten Gruppe der

Angeklagten gehörten.

Seine Aufgabe bestehe darin, seine Klienten vom Vorwurf der Provokateure

und Verräter zu befreien.

Die erste Gruppe stellt eine kollektive Einheit dar, repräsentiert das

Z.K. der Partei. Dies Z.K. veröffentlichte in den Zeitungen, daß keine

einheitliche Parteiorganisation zu den terroristischen Akten Beziehungen

hatte. Kann man unter solchen Umständen Aussagen erwarten, durch die sie

feststellen würden, daß das Z.K. lügt? In dieser Frage sind sie alle

gebunden und werden die Wahrheit um so weniger sagen, da sie das

Tribunal als ihre Feinde betrachten.

Sie selbst machten vor dem Prozeß keine Aussagen, und hier handeln sie

geschlossen nach den Direktiven des Z.K.; deshalb ist es

selbstverständlich, daß in ihren eigenen Aussagen keine Widersprüche

erscheinen können. Um so schlimmer, wenn man einige Widersprüche in

ihren Aussagen findet.

So kann man sich auf E. Iwanowa berufen. Sie benahm sich recht

lächerlich, aber sie benahm sich so, weil es die Interessen der Partei

erfordern. Sie hat schon einmal eine Aussage vor der Tscheka abgegeben.

Was hat sie dort ausgesagt? Parteizugehörigkeit: Sie gehöre keiner

Partei an. Ferner: Bitte mich nicht zu verhören, da ich nicht normal

bin. Endlich: Ich bin eine Anhängerin der Sowjetmacht, aber habe in

manchen Beziehungen andere Ansichten, als die Kommunisten.

So muß angenommen werden, daß die Angeklagten als Parteimitglieder alle

Tatsachen ableugnen, die ihnen unangenehm sind. Daher stammt die

Theorie: Wer ein anständiges Parteimitglied sein will, der darf keine

unangenehmen Aussagen machen; wer aber solche Aussagen macht, ist ein

Verräter. „In diesem Falle dürfen Sie aber nicht verlangen, daß das

Tribunal Ihnen Glauben schenken soll. Und wenn sich einige in Ihrer

Partei enttäuscht fühlten und zu den Kommunisten übergingen, wie sollten

sie Unwahres aussagen, wenn sie damit beginnen, daß sie die schwersten

Verbrechen auf sich nehmen.“

Angenommen aber, daß Semjonow und Konoplewa nicht die Wahrheit gesagt

hätten, könnte Hendelmann auch in diesem Falle nicht behaupten, daß die

terroristischen Akte ohne Billigung des Z.K. durchgeführt wurden.

Die kriegerischen Reden Tschernows und der Eugenia Ratner auf dem

Vierten Parteikongreß und der dort veröffentlichte Brief Gotz’, in dem

er für den Fall der Auflösung der Konstituante mit der Anwendung „der

alterprobten Taktik“ droht, sind natürlich noch kein Beweis dafür, daß

der Vierte Kongreß der Sowjetmacht den terroristischen Krieg erklärt

hat. Aber diese Drohung mit dem Terror hatte in den Reihen der

Parteimitglieder eine terroristische Stimmung hervorgerufen. Es waren

keine Beschlüsse über den Terror da, aber die einzelnen Mitglieder des

Z.K. haben sich so benommen, daß in den aktivsten Elementen der Partei

die tiefe Überzeugung erweckt wurde, der Terror wäre nützlich und vom

Z.K. gebilligt.

In den Statuten der Kampforganisation heißt es: daß die

Kampforganisation den bereits begonnenen terroristischen Akt auch gegen

das Verbot des Z.K. durchführen könne, und daß der Führer sich nur mit

einem Z.K.-Mitglied und nicht mit allen Z.K.-Mitgliedern ins

Einverständnis zu setzen brauche. Deshalb war es nicht notwendig, daß

Semjonow den Fall außer mit Gotz noch mit anderen besprach.

Die Untersuchung stellte fest, daß mehrere Z.K.-Mitglieder, wie Iwanow,

Tschernow und Gotz, den Terror gegen die Vertreter der Sowjetmacht

prinzipiell anerkannt haben.

Sehr interessant ist die Geschichte des Verbesserungsantrages Zumgins

zur Resolution Tschernows über den Terror. Merkwürdigerweise erinnern

sich dessen alle angeklagten Mitglieder des Z.K. nicht, obwohl dieser

Fall durch Burewitschs Aussagen festgestellt wurde.

Nach Annahme der Tschernowschen Resolution wird sie nicht

veröffentlicht. Und als man die Angeklagten über die Ursache dieser

Verheimlichung fragte, antwortete Gotz, daß es auch Sachen gebe, die das

Gericht nicht zu wissen brauchte. Hendelmann gab eine andere Antwort:

Die Parteimitglieder waren nicht terroristisch gestimmt, deshalb lag

kein Grund zur Veröffentlichung der Resolution vor. Wenn aber eine

solche Resolution angenommen wurde, so beweist das doch, daß eine solche

Stimmung vorhanden war.

Nehmen wir das erste Attentat auf Lenin. Da wurde nach Aussagen Jefimows

und Rabinowitschs das Moskauer Büro des Z.K. befragt. Dieses Attentat

versuchten die Angeklagten als eine Operette hinzustellen. Die

Mitglieder des Z.K. erklären, daß sich sehr viele Parteimitglieder an

sie wandten, mit dem Vorschlag, terroristische Aktionen zu organisieren.

Und wenn das Z.K. von einer solchen Stimmung nichts wußte, hätte es sich

nach der Ermordung Wolodarskis und nach dem Attentat auf Lenin von ihrem

Vorhandensein überzeugen können. Man schoß. Es gab Opfer. Kann man von

Stimmungen sprechen? Es handelt sich um Tatsachen. Den Terror offen zu

erklären, war nicht erwünscht, aber wenn jemand einen terroristischen

Akt durchführte, mit dem das Z.K. sich nicht solidarisch zu erklären

brauchte, so war das dem Z.K. sehr angenehm.

Aus dem Vergleich der Aussage Rabinowitschs mit den Aussagen Gotz und

Semjonows geht klar hervor, daß die Ermordung Wolodarskis mit Kenntnis

des Z.K. durchgeführt wurde, obwohl zu einer äußerst ungelegenen Zeit,

da sie die Wahlkampagne der S.R. sehr ungünstig beeinträchtigte.

Auch das zweite Attentat auf Lenin wurde mit Kenntnis und Einverständnis

des Z.K. unternommen. Usow, Fedorow, Kozlow, Subkow und anderen waren

die Sanktionen des Z.K. bekannt. Und zwar nicht nur durch Semjonow,

sondern auch durch E. Iwanowa. Besonders Iwanowa überredete Usow, daß er

auf Lenin schießen solle. Dem Z.K. schien es besonders notwendig, das

Attentat später als Symptom des Volkszornes hinstellen zu können. Die

Angeklagten Gotz, Hendelmann und andere wundern sich, weshalb Semjonow

die terroristischen Akte mit Donskoj und Gotz und nicht auch mit

Timofejew besprochen habe. Das ist nicht verwunderlich. Nicht alle

Mitglieder des Z.K. waren Anhänger des Terrors; nur einige. Und die

Anhänger des Terrors verbargen ihre terroristischen Bestrebungen vor den

übrigen Mitgliedern und handelten hinter ihrem Rücken. Timofejew war

Gegner des Terrors. Deshalb hat man ihm die terroristischen Pläne nicht

mitgeteilt. Deshalb hat man Semjonow nicht zu ihm gelassen. Semjonow war

ein Werkzeug in den Händen derjenigen Mitglieder des Z.K., die für den

Terror waren. Diese Mitglieder dachten: Gelingt es nicht, kann man es

ableugnen, und der Partei wird kein Schaden erwachsen. Gelingt es aber –

die Sieger verurteilt man nicht.

Auf die Uneinigkeit in den Reihen der S.R. weist der Verteidiger

Semjonows, Schubin, hin. Auch er erklärt die Verdunkelungsversuche in

der Terrorfrage ähnlich wie Tschlenow: _Das Z.K. war in der Frage des

Terrors nicht einig. Ein Teil war für, der andere gegen den Terror._ Die

Anhänger des Terrors handelten selbständig, ohne die Gegner des Terrors

in ihre terroristischen Pläne einzuweihen.

Noch ein charakteristischer Umstand. _Weshalb zog Timofejew Semjonow

nicht zu den Sprengungsarbeiten heran, sondern organisierte die

Spezialabteilung Davidows? Weil die Kampforganisation eigene Aufgaben –

die terroristischen Aktionen – gehabt hat._ Außerdem mußte die

Sprengungsabteilung mit den Verbündeten in Verbindung treten, und

_Semenow war offensichtlich kein Anhänger der Beziehungen zu den

Verbündeten, besonders war er kein Anhänger des Geldempfangens von

ihnen_. Die _angeklagten_ Z.K.-Mitglieder berufen sich selbst auf das

Buch Semjonows und anerkennen alles das, was man nicht mehr ableugnen

kann. Sie gestehen die _Expropriationen in Buja_ und die _ganze

Kriegstätigkeit_. Aber das, was _ihnen_ unangenehm ist, und was _man_

ableugnen _kann_, _verwerfen_ sie. Die objektive Logik der Dinge sagt

uns aber, daß die angeklagten Z.K.-Mitglieder die Lossagung vom zweiten

_Teil der Semjonow-Broschüre_ nicht _begründen_ können.

Hendelmann erklärte in seiner Verteidigungsrede, daß die in der

Semjonowschen Broschüre angeführten Tatsachen der Sowjetmacht schon

längst vor der Herausgabe der Broschüre bekannt waren, daß sie es aber

nicht für möglich hielt, die Angaben Semjonows auszunützen, und gegen

die S.R. Partei eine Gerichtsverhandlung zu eröffnen. Diese Erklärung

Hendelmanns ist Unsinn. Es ist doch nicht denkbar, daß die Sowjetmacht,

die über die Beteiligung bestimmter Personen an terroristischen Aktionen

gegen Wolodarski, Lenin und Trotzki unterrichtet gewesen wäre, die

Attentäter auf freiem Fuß gelassen hätte, ohne gegen sie gerichtlich

einzuschreiten.

Weshalb schrieb Semjonow seine Broschüre? Er war im Auslande, er sah,

wie das administrative Zentrum gegen die Sowjetmacht arbeitet, und

welchen Schaden es der Revolution bereitet. Diese Tätigkeit wollte

Semjonow durch seine Enthüllungen verhindern.

Vor dem Obersten Tribunal sitzt derselbe Semjonow, der Wolodarski

ermordet, der auf Lenin geschossen hat. Wenn in ihm der alte Semjonow

nicht vernichtet ist, dann muß der auf der Anklagebank sitzende Semjonow

vernichtet werden. Wenn aber der alte Semjonow sich selbst vernichtet

hat, und vor uns hier ein neuer Semjonow sitzt, dann muß diesem neuen

Semjonow das Leben erhalten werden, da die Revolution dessen Leben

bedarf.

* * * * *

_Stawskaja_ war die Tochter eines unteren Beamten, ein hübsches,

schlankes Mädchen mit kleinem lieblichen Gesicht und schwarzen Haaren.

Die Achtjährige muß schon ihr Brot selbst verdienen. Die Fünfzehnjährige

ist Mitglied der S.R. Partei. Und mit 18 Jahren versucht sie den

zaristischen Gouverneur von Jekaterinoslaw zu erschießen, man macht ihr

den Prozeß, sperrt sie drei Jahre lang in den Kerker, „begnadigt“ sie zu

zwanzigjähriger Zwangsarbeit. Erst die Februarrevolution schenkt ihr die

Freiheit wieder, sie fährt in die Krim, folgt den Parolen der S.R.,

tritt aus Empörung über den Brester Vertrag in die Kampforganisation

Semjonows, vollführt seine Befehle. Aber auf die Kunde des Verhaltens

der S.R. Partei zu den terroristischen Anschlägen bekennt sie sich: Dies

ist nicht mein Weg. Und da ist _Usow_, dessen Familie seit Jahren eng

mit den S.R. verwachsen ist. Mit 16 Jahren ist er Mitglied der Partei,

und außer der Partei hat für ihn nichts mehr existiert. Er war Arbeiter,

von Mißtrauen gegen die Intellektuellen erfüllt, ihm wollte man den

Revolver in die Hand drücken, um auf Lenin zu schießen – er konnte es

nicht und brach zusammen – er, der Arbeiter, konnte nie und nimmer auf

Lenin schießen, obschon es die Intellektuellen verlangten. Er verließ

die Partei, kehrte unter die Masse zurück, arbeitete in der Fabrik und

wollte büßen. Hernach ist er Rotarmist, Mitglied der R.K.P., aber erst

nach der Publikation von Semjonows Broschüre macht er sein Geständnis.

Er kann nicht schweigen.

Der alte polnische Sozialist Felix Kon, ein hagerer Hüne mit wallenden

weißen Haaren und einer gewaltigen Stimme, verteidigt diese beiden

Menschen, schilderte ihre Herkunft, ihre Tragik und forderte

Freisprechung, denn „Ihr müßt ihnen durch Euer Urteil nicht nur das

Leben, sondern auch ihre revolutionäre Ehre zurückgeben.“ Der Georgier

Katanjan sprach für den Terroristen Jefimow, der vor langen Jahren mit

Gotz in Zwangsarbeit gewesen war. Gotz kennt Jefimow sehr gut, er hält

ihn für einen ehrlichen Menschen. Katanjan bemüht sich, den Beweis zu

führen, daß Jefimow die Wahrheit gesagt hat. Er war Mitglied einer

Terrorgruppe, aber als er die Richtung erkannte, in der sich die Politik

der S.R. bewegte, trat er aus der Partei aus. Katanjan plädiert für

Freispruch.

Nun der blonde, bewegliche Bucharin: klein von Gestalt, aber immer

geladen mit Energien, so daß man zu glauben scheint, jeden Augenblick

wird eine Bombe explodieren; immer im Angriff, verschwenderisch in

seiner Satire, seiner Laune, seinem Hohn und seiner Boshaftigkeit. Er

war der „Allgemeine Verteidiger“ der zweiten Gruppe der Angeklagten. In

seiner Rede führte er in großen Zügen aus, was die S.R. und Bolschewiki

unterscheidet, es ist ein Sondergericht über die ganze Politik der S.R.

Partei, die nach Bucharin vom Ausbruche des Weltkrieges an durch Verrat

gekennzeichnet ist. Ihm liegt daran, zu beweisen, auf welchen Stühlen

vor Gericht die wahren Verräter sitzen.

„Es kam mir gelegen, daß Eugenia Ratner hier die Zimmerwalder und

Kientaler Konferenzen erwähnt hat, denen auch Victor Tschernow

beiwohnte. Auf der Zimmerwalder und Kientaler Konferenz wurden zwei

Grundsätze angenommen: erstens keine Abstimmung für Kriegskredite und

zweitens keine Teilnahme an einer bürgerlichen Regierung.

Die anwesenden Vertreter der S.R. Partei schlossen sich diesen

Resolutionen an. Folglich: wenn eine Parteiorganisation sich

sozialistisch nennt, und auf der Zimmerwalder Konferenz erklärt, daß sie

an keiner bürgerlichen Regierung teilnehmen und in der Periode des

imperialistischen Krieges für keine Kriegskredite stimmen wird – wenn

eine solche Parteiorganisation dies später dennoch tut, so ist sie ein

Verräter am Sozialismus.

Bürgerin Ratner! Sie müssen zugeben, daß Ihre Partei, kaum einige Monate

nach der Zimmerwalder Konferenz, beide Punkte auf die beschämendste

Weise verraten hat. Ihre Partei nahm bei der erstbesten Gelegenheit an

einer Koalitionsregierung teil. Ihre Partei nahm an einer

imperialistischen Regierung teil, deren imperialistischer Charakter von

niemandem bestritten werden kann. Dadurch habt Ihr den einen Punkt der

Resolution verraten.

Und wenn Ihr jetzt sagen wollt, daß Ihr keine formelle Erklärung, keine

formelle Abstimmung bezüglich der Kriegskredite abgegeben habt, so wird

dieser Umstand durch die Junioffensive aufgehoben, zu der Euch Mister

Buchanan gezwungen hat. Wenn Ihr dabei nicht vom bösen Willen geleitet,

sondern einfach gefoppt wurdet, so habt auch den Mut, das hier offen zu

gestehen.“

Weshalb fühlen die S.R. sich der II. Internationale so sehr verbunden?

Hat Tschernow nicht erklärt, die II. Internationale sei tot und werde

nie wieder auferstehen? weshalb erklärt hier Timofejew, sie ist wieder

auferstanden? Die II. Internationale hat Berge von Verbrechen an der

Arbeiterklasse aufeinander getürmt. Vielleicht besteht Eurer Meinung

nach die Korrektur der Stellungnahme der II. Internationale darin, daß

ihr Vertreter, Bürger Vandervelde, den niederträchtigsten

Friedensvertrag der Geschichte, den Versailler Vertrag unterzeichnet

hat, bei dessen Anblick man vor Scham vergehen muß. Oder erblickt Ihr

vielleicht den Glorienschein über dem Haupte der II. Internationale

darin, daß die Regierung der deutschen Sozialdemokratie, eine der

wichtigsten Organisationen der II. Internationale, Rosa Luxemburg

ermordet hat?

Nein, es wird Euch nicht gelingen zu beweisen, daß die II.

Internationale ihre Stellung auch nur um ein Haar geändert hat. Im

Gegenteil, ihre Handlungen seit Kriegsende sind noch viel

niederträchtiger, noch viel schmutziger, tausendmal verbrecherischer als

ihr Verrat bei Kriegsausbruch.

Werfen wir jetzt einen Blick auf die inneren Verhältnisse der Partei.

Eugenia Ratner hat uns den General Krasnow, diese schöne Figur der

russischen Gegenrevolution geschildert: Ich kann sagen, daß die Welt

einen solchen Terror gegen das Proletariat und hauptsächlich gegen das

Bauerntum, wie es der Terror Krasnows in Rostow und Umgebung war, noch

nie gesehen hat. Und jetzt bitte ich Euch, Genossen Richter, Euch dessen

zu erinnern, daß es derselbe Krasnow war, mit dem Gotz seinen Feldzug

zur Erwürgung der revolutionären Arbeiter Petrograds führen ließ. Bürger

Gotz hat mit dem Krasnowschen Heer die größten und fortgeschrittensten

revolutionären Kräfte angegriffen, die sich auf dem Gebiete des frühern

russischen Imperiums befanden. Diese Aktion ist die beste Charakteristik

der S.R. Partei.

Was die „äußere Politik“ – wir nennen sie einfach Spionage – der S.R.

Partei betrifft, so sehen wir hier die S.R. Partei an einem Tische mit

Dumas, mit Ehrlich und anderen Vertretern des französischen

Imperialismus, die die S.R. Organisationen mit Geld und Sprengmaterial

versorgt haben.

Als den S.R. hier vorgeschlagen wurde, die Tätigkeit des Administrativen

Zentrums entweder anzuerkennen oder aber zu verurteilen, erklärte Gotz,

daß sie sich unter Drohungen nicht lossagen können. Und der Angeklagte

Hendelmann gab seinem Zweifel an der Echtheit der Dokumente Ausdruck und

berief sich auf den Kölner Kommunistenprozeß. Dort erklärten aber die

Kommunisten kategorisch, daß die Londoner Dokumente Fälschungen seien.

Sie gaben nicht ablehnende und zweideutige Erklärungen ab. Dasselbe

sollten auch die Angeklagten des Prozesses tun.

Es gibt hier nur drei Möglichkeiten: Entweder sind die Dokumente falsch,

dann müssen es die Angeklagten gerade heraus, kategorisch erklären, um

die Falschheit derselben zu beweisen. Wenn aber die Dokumente echt sind,

dann müssen sie entweder ihre Solidarität mit diesen Dokumenten ehrlich

erklären oder aber sich offen auf den Standpunkt stellen, daß sie mit

den in diesen Dokumenten figurierenden Personen nichts gemein haben, daß

daher also diese Personen als einfache Provokateure zu betrachten sind.

Und wenn ein Teil der Dokumente echt, ein anderer Teil falsch ist, dann

müssen die Angeklagten erklären, daß sie den echten Teil der Dokumente

entweder anerkennen oder sich von ihm lossagen und beweisen, daß der

andere Teil der Dokumente tatsächlich falsch sei.

Die Angeklagten aber haben weder das eine, noch das andere getan. Weder

anerkannten sie die Dokumente, noch sagten sie sich von ihnen los.

Anzuerkennen wagten sie diese Dokumente nicht, sich von ihnen lossagen

konnten sie nicht, da sie noch bis heute mit dem Administrativen Zentrum

in Verbindung stehen.

Es ist festgestellt worden, daß das Moskauer Zentralbüro der S.R. Partei

mit dem Administrativen Zentrum in Verbindung steht und von ihm Geld

erhält. Wenn sie sich also lossagen wollten, so hätten sie sich vom

_ganzen übrigen Teil der eigenen Partei lossagen müssen_.

Von dem Standpunkte jenes Kriteriums, das der Zimmerwalder und Kientaler

Konferenz zum Ausgangspunkt diente, hat sich die S.R. Partei sowohl in

ihrer inneren, wie auch in ihrer äußeren Politik als systematische

Verräterin der Interessen der Arbeiterklasse und des Sozialismus

erwiesen. Und wenn sich in dieser Partei einige Leute befinden, die auf

Grund ihrer sozialen Abstammung mit diesem systematischen Verrat eine

Zeitlang sympathisierten, im Laufe ihrer weiteren Entwicklung aber die

Verräter preisgaben, so haben sie ein nützliches Werk geleistet.

Wenn eine bestimmte Gruppe, nachdem sie aus der S.R. Partei austrat, den

Verrat enthüllte, veröffentlichte und ihre Führer an den Pranger

stellte, so ist das ein historisches Verdienst. Vom Standpunkte der

moralischen Rehabilitation könnt Ihr denken, was Ihr wollt. _Uns

interessiert nur, was vom Standpunkte der internationalen Revolution und

der revolutionären Arbeiterklasse nützlich und richtig ist._

Seit der Oktoberrevolution wart Ihr unter dem Pseudonym „Komitee zur

Rettung des Vaterlandes und der Revolution“, dann als „Verband der

Wiedergeburt“ und schließlich als „Komitee der Konstituante“ tätig. Nach

der Auflösung der Konstituante kam es so, daß jede zwei S.R., die zwei

Tage lang Mitglied der Konstituante waren, hier und da eine Macht

gründeten und sich für eine Staatsmacht hielten, für die die Partei

keine Verantwortung trägt. Es ist ganz natürlich, daß, sobald in letzter

Zeit die Möglichkeit unter fremdem Namen in Rußland aufzutreten schwand,

Ihr Euch im Auslande ein Pseudonym schaffen mußtet und Ihr habt es Euch

geschaffen. Es verblieb Euch die merkwürdige „Pariser Konstituante“ und

das „Administrative Zentrum“.

Bei einer flüchtigen Analyse der S.R.-Spitzen muß eine besondere

Tatsache in die Augen fallen: In keiner revolutionären oder

pseudo-revolutionären Gruppierung kann man unter den führenden Kreisen

soviel Millionäre finden wie in der S.R. Partei. Vandervelde ist auch

ein Millionär und sprach hier vor dem Gericht im Namen seiner Millionen

und nicht im Namen von Millionen Arbeitern. Was die S.R. Partei

betrifft, so ist _Gotz Inhaber einer Handels- und Industrie-Firma,

Gunakow macht in Brillanten, Rabinowitsch war Inhaber einer Pelzfirma,

während Semjonow Eigentümer großer Teeplantagen ist_ usw. usw. Der

Kernbestand der S.R. Parteiführer geht nicht einfach aus den Familien

der demokratischen Intelligenz, sondern aus den Familien des

Großkapitals hervor. Der Umstand, daß in die S.R. Partei auch Arbeiter

und Bauern eingetreten sind, bedeutet nichts anderes, als daß in einer

bestimmten geschichtlichen Periode die Handels- und Industriebourgeoisie

und andere bürgerliche Gruppierungen versuchen, mit den Massen in

Verbindung zu treten. Während des Kampfes gegen den Zarismus versuchten

diese Gruppierungen einerseits die Intelligenz auszunützen, andererseits

sich auf das Bauerntum und teilweise auch auf die Arbeiterklasse zu

stützen. Als Resultat entstand eine ihrem sozialen Bestande nach aus

verschiedenen Elementen zusammengesetzte Gruppierung, die sich S.R.

Partei nennt. Es war ganz richtig, als sie Bürger Vandervelde hier mit

den Girondisten verglich, da ja die Girondisten eben eine

_großbürgerliche Gruppierung_ und nicht eine _Kleinbürger- und

Bauerngruppe_ waren. Unsere _russischen Girondisten stützen sich_ auf

dieselbe soziale Basis, und es war nur natürlich, daß sie während der

proletarischen Revolution ihr eigenes Gesicht gezeigt haben.

Timofejew legt es den Kommunisten zur Last, daß sie als erste den

Bürgerkrieg begonnen haben. Erinnert Ihr Euch, wie wir in die Revolution

eingetreten sind? Ihr habt über den ganzen Apparat der Staatsmacht und

über die ganze Armee verfügt, wir aber waren nur ein kleines Häuflein –

wie Ihr Euch ausdrückt – deutscher Spione. Wenn man die Lage, von Eurem

Gesichtspunkte, von dem Gesichtspunkte der freien Konkurrenz, der für

die Massenorganisation kämpfenden Faktoren aus betrachtet, so waren alle

Vorteile dieses Kampfes auf Eurer Seite. Trotzdem wurdet Ihr geschlagen.

Und wenn wir dann, als wir an der Macht waren, die Euch verhaßte Tscheka

gegründet haben, so geschah das erst später. In dieser ungeheueren

Gärung hat nur diejenige Kraft das Recht zur geschichtlichen Existenz,

die in der gegeebenen historischen Phase das Land _organisieren, über

das Land regieren kann. Weder Nikolaus II. noch Ihr, noch die

Bourgeoisie konnten regieren._

Ich erlaube mir, einen Freispruch für die ganze zweite Gruppe zu

fordern, schon aus dem Grunde, weil Ihr, Mitglieder des Revolutionären

Tribunals, ja selbst erklärt habt, daß für Euch der Wille des

organisierten Proletariats nicht gleichgültig ist. Und das zu fordern,

beauftragte mich – wenn auch nicht formell – die Masse der organisierten

Arbeiter. Die Demonstration vom 20. Juni gab mir dieses Mandat. Ich

wandte mich damals an die Masse der demonstrierenden Arbeiter mit der

Frage, ob sie es für richtig halte, daß wir diese und diese Leute

verteidigen, und diese proletarische Riesenmasse antwortete: „Ja, Ihr

seid verpflichtet, es zu tun.“

Und nun im Namen dieser Arbeitermassen, die unsere Stellungnahme

billigen, fordere ich einen Freispruch für alle meine Klienten ohne

Ausnahme.“

Nach einer kurzen Rede von Sadoul, der für ein mildes Urteil plädiert,

folgt eine Replik des Staatsanklägers Lunatscharskis, in der er auf

verschiedene Einwände der Angeklagten eingeht und besonders ausführlich

auf den Vorwurf Gotz’ zu sprechen kommt, die Absicht wäre, durch diesen

Prozeß die S.R. Partei zu vernichten: „Gotz sagt: Ihr wollt unsere

Partei ermorden!“ Ja, ja, wir wollen es! Dieser Prozeß verfolgt dies

Ziel. Wir werden die Partei vernichten! Denn sie ist schädlich,

abscheulich und lächerlich, ihre Unreife und Unerfahrenheit, wie jede

kleinbürgerliche Schichtung, wie jeder Zwerg, der gegen elementare

Kräfte zu kämpfen gedenkt.

Krylenko hebt in seiner Replik den Unterschied zwischen alter und neuer

Rechtsauffassung hervor:

„Hendelmann rollte hier die Frage der prinzipiellen, individuellen und

kollektiven Verantwortlichkeit im strafrechtlichen Sinne auf. Hendelmann

erwähnte das richtige Prinzip, daß in Strafsachen jeder nur für sich die

Verantwortung tragen kann. Ein solches Prinzip war in den alten

zaristischen Gesetzen tatsächlich durchgeführt worden. In unserer

Strafgesetzgebung existiert aber dieses Prinzip nicht. Im gegenwärtigen

Prozeß muß die Frage in folgender Weise gestellt werden: _wenn eine

gewisse führende Körperschaft, die die Tätigkeit aller lokalen

Organisationen leitet, erklärt, daß sie für die Tätigkeit aller dieser

Organisationen die Verantwortung trägt, so unterliegen ihre Mitglieder

einer kollektiven Verantwortung_.

Auf alle kategorischen Aussagen der zweiten Angeklagtengruppe antworten

die Angeklagten der ersten Gruppe: „Davon ist nichts wahr, das habt Ihr

alles nur erfunden.“ Ich frage Euch nun, aus welchem moralischen,

logischen oder politischen Grunde könnt Ihr behaupten, daß sie lügen?

... Auf die Fragen, die Euch unangenehm sind, antwortet Ihr nicht.

Ich muß noch einmal auf die bereits in meiner ersten Rede behandelte

Frage des Strafausmaßes zurückgreifen. Ich gehe ausschließlich vom

Standpunkte der Nützlichkeit oder Gefährlichkeit der betreffenden Bürger

aus. Mir scheint, daß diese Frage bereits klar vor uns stehen kann. Es

liegen uns die Erklärungen Gotz, Hendelmanns und Timofejews vor. Gotz

erklärte: „Wir sterben, aber wenn wir sterben, so sterben wir mutig, und

wenn wir leben werden, so werden wir so handeln, wie wir bisher

gehandelt haben.“ Timofejew sagte: „Weder Lossagung noch Reue werdet Ihr

von diesen Bänken hören.“ Und Hendelmann schloß seine Rede mit der

Erklärung, daß sie uns tot und lebendig gefährlich sein werden.

Wie sollen wir uns diesen Erklärungen gegenüber verhalten? müssen wir

oder müssen wir nicht das höchste Strafausmaß anwenden? Kann denn diese

Frage im Interesse der Staatszweckmäßigkeit anders gestellt werden?

Nein! Wenn wir um uns blicken, was in der Vergangenheit geschah, so

sehen wir: Petrograd – Junkeraufstand – Blut; Moskau – Oktoberaufstand –

Blut. Bei allen Bewegungen in Petrograd wurde Blut vergossen. Ferner:

die Epoche von Archangelsk, wo während eines ganzen Jahres die

englischen Kapitalisten herrschten. Auch dort – Blut und Blut. Samara,

Sibirien, Südrußland – Blut und Blut. Tambow – Blut und Blut. Kronstadt

– wiederum nur Blut und Blut. Überall, wo die S.R. nur auftraten, war

nichts anderes als Blut und Blut. Deshalb können wir hier mit einer

vollständigen Seelenruhe sagen: „Damit in der Zukunft kein Blut oder

weniger Blut fließe, muß hier Blut vergossen werden.

* * * * *

Die Angeklagten ergreifen – jeder Einzelne – nochmals das Wort zu

längeren Ausführungen, die sich einen vollen Tag hinziehen; die

Angeklagten der ersten Gruppe beharren auf ihrer gegnerischen

Einstellung, bestreiten noch einmal die Sanktionierung des Terrors durch

das Z.K., verklären die demokratische Idee und bekennen, den Kampf gegen

die Sowjets nicht ruhen zu lassen. Die Angeklagten der zweiten Gruppe

bekennen sich nochmals zu ihren Verbrechen an der Revolution und der

Arbeiterschaft, gestehen ihre Reue und als letzter spricht Semjonow:

„Meine Verbrechen lassen sich weder rechtfertigen noch wieder gutmachen.

Mein revolutionäres Gewissen hat mich bereits verurteilt.“

* * * * *

Nach fünftägiger Beratung wird am 8. August 1922 das Urteil des Obersten

Tribunals des Allrussischen Zentralexekutivkomitees, bestehend aus dem

Vorsitzenden, Genossen G. L. Pjatakow und den Mitgliedern, Genossen O.

J. Karklin und A. W. Galkin verlesen.

Man führt die Namen der 34 Angeklagten auf, bemerkenswert ist die Angabe

der Klassenzugehörigkeit eines jeden Angeklagten, unter den 34

Angeklagten befinden sich 29 Personen, die bürgerlichen Verhältnissen

entstammen, Hochschulbildung genossen, in der Marine oder im Heer des

Zaren gedient haben; einige Personen sind vom Adel, der Angeklagte

Utgoff ist der Sohn eines Gendarmerieoffiziers, bei Gotz wird

ausdrücklich vermerkt: Kaufmannssohn, Donskoi, Hendelmann sind die Söhne

von Ärzten, Semjonow ist der Sohn eines Beamten, L. Konoplewa stammt aus

einer Lehrerfamilie. Pelewin ist Bauer, nur Usow, Kozlow und Subkow sind

Arbeiter. Der bürgerliche Charakter der S.R. Partei wird auf diese Weise

noch einmal besonders grell hervorgehoben. Die Arbeiter und Bauern, für

die vielleicht die S.R. Partei durch ihre Tradition noch immer von einem

Schimmer heroischer revolutionärer Tapferkeit umstrahlt war, sollten

wissen, aus welchen Kreisen diese Führer stammten; das Ziel war

Entlarvung der S.R. Partei als einer bürgerlichen Partei, die die

Arbeiterbewegung ins Schlepptau zu nehmen sucht. Immer wieder findet man

mit allem Nachdruck hervorgehoben: die Bewegung richtete sich gegen die

Arbeiter.

Das Urteil gibt zunächst eine längere marxistische Analyse der

revolutionären Bewegung. In den Vordergrund wird der Kampf um den

Staatsapparat gestellt, dessen sich das Proletariat im Oktober 1917

bemächtigte. Ihre Vollmacht erhielt die proletarische Regierung vom 2.

Allrussischen Rätekongreß der Arbeiter- und Bauerndelegierten, er

bestätigte am 27. Oktober die durch den Aufstand zur Macht gelangte

Arbeiter- und Bauernregierung. Als ihre erste Aufgabe erblickte sie die

Vernichtung des Widerstandes der Bourgeoisie, das Ziel war: die

Vernichtung der Klassenunterschiede durch Änderung der ökonomischen

Verhältnisse. Die Entscheidungsfrage lautete: Mit der Bourgeoisie oder

gegen sie? Kampf für oder gegen die Sowjetmacht?

Die S.R. boten alles auf, um die Sowjetmacht zu stürzen. So arbeiteten

sie im Interesse der Bourgeoisie, und im Bunde mit ihr. Das Urteil geht

auf die einzelnen Aktionen ausführlich ein, die sich gegen den Staat,

der zugleich den Vertreter der Interesse der Arbeiter und Bauern

repräsentierte, richteten.

Schon einen Tag nach der Bestätigung der Sowjetregierung durch den

Rätekongreß marschiert der S.R. Kerenski im Bunde mit dem General

Krasnow gegen Petrograd. In der Stadt selbst erheben sich die Junker

unter Führung eines Stabes, dem der S.R. Gotz angehört, der persönlich

wieder mit Krasnow in Verbindung steht. Krasnow und die Junker werden

geschlagen. Nach ihrer ersten Niederlage versuchen die S.R. einen

technischen Apparat zu organisieren. Für den Tag der Eröffnung der

Konstituante wird der Aufstand geplant, der als Farce endet. Das Gericht

sieht als erwiesen an, daß die S.R. in verschiedenen Regimentern

arbeiteten. Aber die Massen waren nicht zu gewinnen. Das Zentralkomitee

gab seinen Plan auf. Zweiter Mißerfolg. Nach der Auflösung der

Konstituante beginnt die geheime, die konspirative Tätigkeit der S.R.

Eine militärische Organisation arbeitet unter den Soldaten der Roten

Armee. Das Z.K. selbst nimmt Verbindung mit bürgerlichen Verbänden auf

und erhält von ihnen Gelder; man scheut sich sogar nicht mit einer

Organisation Fühlung zu nehmen, die Fäden zum deutschen

Hauptquartier-Ost gesponnen hat. Ein Mitglied der S.R., der Oberst

Postnikow, soll sogar ins deutsche Hauptquartier fahren, um mit dem

Vertreter Ludendorffs zu verhandeln. In Moskau bestehen engste

Beziehungen zu Bürgerwehren und Verbänden der Bischöfe. Die

Spionagetätigkeit in der Armee wurde fortgesetzt, die betreffenden

Organisationen ausgebaut; dabei wurde auf den Oberst Machin hingewiesen,

der als Mitglied der S.R. Partei und im Auftrag des Z.K. einen hohen

Posten in der Roten Armee bekleidete und im Kampf mit der Ufaregierung

zum Feinde überging.

Der 8. Parteitag im Mai 1918 beschließt den Kampf mit der

Sowjetregierung auf allen Fronten und mit allen Mitteln aufzunehmen. Im

Wolgagebiet, in Archangelsk und Wologda kommt es zu erbitterten Kämpfen.

In Verbindung mit der französischen Mission gewinnt die S.R. die

tschechoslowakische Legion, die unter Führung französischer Offiziere

offenen Krieg mit den Sowjets führt. Die Tschechoslowaken werden die

Elitetruppe der Regierung von Samara, die sich unter Führung der S.R.

bildet. An der Regierung beteiligen sich Vertreter des Großgrundbesitzes

und der Industrie. In Archangelsk operieren die S.R. in engster Fühlung

mit den Ententetruppen und der russischen Bourgeoisie. In diesen Kämpfen

fiel den S.R. die entscheidende politisch organisatorische Rolle zu,

während die militärische Führung in den Händen der Ententegenerale und

russischer Weißgardisten lag.

In der Ukraine, in Kuban und am Don bestanden Verbindungen zwischen den

S.R. und den dortigen sowjetfeindlichen Regierungsorganen. In der

bürgerlichen ukrainischen Rada sanktionierte die S.R. Fraktion die

Okkupation der Ukraine durch den deutschen und österreichischen

Imperialismus. Direkt oder indirekt erhielt die Partei finanzielle

Unterstützung von den Missionen der Verbündeten. Ferner bestand eine

direkte organisatorisch-persönliche Verbindung des Z.K. mit Vertretern

der Entente. Außerdem bestand eine enge Verbindung mit bürgerlichen

Organisationen; genannt werden die Organisation Filonenko, Iwanow und

der „Verband der Wiedergeburt“, dem Kadetten und weiter rechtsstehende

Vertreter angehören. Es kam zur Bildung einer zukünftigen russischen

Regierung, dem „Allrussischen Direktorium“, in dem Führer der S.R.

saßen.

Nach dem Siege der Roten Armee 1919 vollzog sich ein Umschwung. Einige

Mitglieder der Konstituante von Samara gaben eine Erklärung ab, in der

sie auf den bewaffneten Kampf gegen die Sowjetmacht verzichteten. Aber

das Plenum des Z.K. spricht sich gegen jede Versöhnung mit den Sowjets

aus und veranlaßt sogar eine Untersuchung gegen die versöhnlichen

Mitglieder des Z.K. Diese Wendung hat den Austritt verschiedener

Mitglieder zur Folge. Um so entschiedener wird die Haltung der

Unversöhnlichen. Eine Resolution des Z.K., von Gotz, Helene Ratner und

Timofejew unterzeichnet, erklärt:

„Die S.R. Partei darf ihre alten Positionen nicht verlassen und nicht

für einen einzigen Moment auf den bewaffneten Angriff verzichten. Wenn

die Bewegung ... gegen die Bolschewiki im gegebenen Augenblick nicht

erneuert werden kann, so wird die Aufgabe unserer Partei in der weiteren

Vorbereitung der Massen und Zusammenfassung der Elemente der Demokratie

bestehen, dort, wo diese Elemente sich noch erhalten haben.“

Am 13. Mai 1920 erläßt das Z.K. ein Rundschreiben, das einen bestimmten

Arbeitsplan der S.R. auf dem flachen Lande enthält: 1. Befestigung der

organisatorischen Position der S.R. Partei unter den sowjetfeindlichen

Elementen des Dorfes; 2. Provozierung bewaffneter Zusammenstöße der

Bauern mit der Sowjetmacht.

Eine Folge dieses Zirkulars sieht das Urteil in der Bauernrebellion in

Tambow unter Führung des Banditen Antonow. 1921 versuchten die S.R. eine

ähnliche Bewegung in Sibirien zu organisieren. Für die Teilnahme der

S.R. an Unruhen in den Küstengebieten des Schwarzen Meeres wird ein

Aufsatz des Oberst Machin herangezogen; ferner gilt als Beweis ein

Aufsatz Tschernows, in dem die Taktik der S.R. gerühmt wird, endlich

Akten des „Administrativen Zentrums“. Der Oberst Woronowitsch wurde zu

den Aufständigen entsandt.

Das „Administrative Zentrum“ beauftragt Woronowitsch in einem Briefe vom

19. August 1921, gezeichnet vom Sekretär der S.R. Partei, Fabrikant,

„mit der Bauernorganisation am Schwarzen Meer, mit dem Obersten Stab der

Bauernwehr usw. Verbindungen herzustellen.“

Die Septemberkonferenz der S.R. im Jahre 1920 beschloß in einer

Resolution den „bewaffneten Sturz der bolschewistischen Diktatur“.

Darauf senden die in Haft befindlichen Mitglieder der S.R. Partei Gotz,

Hendelmann, Wedenjapin, Donskoj, Lichatsch, Morosow, Rakow, H. Ratner,

Timofejew und Zeitlin anläßlich jener Resolution einen Brief an das

neugewählte Z.K., in dem es heißt: „Mit Freude erfuhren wir den

günstigen Ausgang der 10. Konferenz. Die 10. Konferenz erkennt

vollkommen richtig, daß die Hauptaufgabe der Partei in der Liquidierung

der Diktatur der gegenwärtig herrschenden Regierung besteht.“

Der Kronstadter Aufstand im Jahre 1921 ist von den S.R. gefördert

worden. Hinweise auf Telegramme und Artikel Tschernows, Akten des

„Administrativen Zentrums“.

Einen breiten Raum nehmen im Urteil die Feststellungen des Obersten

Tribunals hinsichtlich der terroristischen Akte, Expropriationen und

Sprengungen ein.

1. Wird auf eine Erklärung der S.R. Gotz, Ratner und Tschernow

hingewiesen, in der terroristische Akte gebilligt wurden. Dieser

Erklärung wurde nicht widersprochen.

2. Im Februar 1918 fand eine Aussprache über den Terror im Z.K. statt.

Das Urteil stellt folgendes fest: Bei der Erwägung der Frage im Z.K.

kamen zwei Ansichten zum Ausdruck. Es gelang dem Gerichte nicht, den

Text des Z.K.-Beschlusses festzustellen. Es wurde nur festgestellt, daß

in der Motivierung die Mitglieder des Z.K. nicht einig waren. Eine

Motivierung wurde nicht angenommen, der Berichtigungsantrag des

Z.K.-Mitgliedes Zuntin (eines Gegners des Terrors) wurde abgelehnt; die

Resolution Tschernows (Anhänger des Terrors) wurde angenommen. Zuntin

trat aus dem Z.K. aus. Der Beschluß des Z.K. wurde nicht nur nicht in

weiteren Kreisen veröffentlicht, sondern war nicht einmal den

verantwortlichen Parteifunktionären bekannt, wie z. B. dem Leiter der

Militärkommission beim Z.K., Daschewski. Als Tschernow auf die

Enthüllungen Semjonows und Konopljewas hin die terroristische Tätigkeit

der S.R. Partei in Abrede stellte, hat er nicht ein einziges Mal diesen

Beschluß erwähnt.

3. Hinweis auf die Terrorgruppe Semjonow, die von Z.K.-Mitgliedern

Aufträge erhielt.

4. Als erwiesen wird angesehen, daß diese Gruppe von den

Z.K.-Mitgliedern Gotz und Donskoi Weisungen erhielt und auf Befehl des

Z.K. oder einer Gruppe von Z.K.-Mitgliedern handelte.

5. Die Z.K.-Mitglieder Gotz, Donskoj, Gerstejn und der Bevollmächtigte

des Z.K. Rabinowitsch nahmen an der Organisation terroristischer

Aktionen, Expropriationen und Sprengungen teil. Die Z.K.-Mitglieder

Timofejew, Iwanow, H. Ratner und Wedenjapin hatten wenigstens teilweise

von dieser Tätigkeit Kenntnis.

6. Die Ermordung des Genossen Wolodarski, das Attentat auf den Genossen

Lenin, das Attentat auf den Eisenbahnzug des Genossen Trotzki wurde

durch die Kampforganisation der Partei organisiert. Der Mörder des

Genossen Wolodarski, Sergejew und die Attentäterin auf den Genossen

Lenin, F. Kaplan, waren Mitglieder dieser Organisation und der S.R.

Partei.

7. Diese Kampforganisation beging eine Reihe von Expropriationen, das

auf der Station Buij von Angestellten des Ernährungskommissariats

entnommene Geld im Betrage von ungefähr einer Million Rubel wurde auf

Beschluß des Z.K. in seine Kasse eingezahlt.

8. Der Agent der französischen Mission für Sprengungen, Henry Virtimon,

stand mit dem Z.K. und mit Timofejew in enger Verbindung und erwies der

Sprengungsgruppe des Z.K. eine materielle Unterstützung. Timofejew hielt

die Annahme dieser Unterstützung für unbedenklich.

9. Die Teilnahme aller Mitglieder des Z.K. an dieser verbrecherischen

Tätigkeit ist bewiesen worden. Die Teilnahme der Z.K.-Mitglieder und

anderer Parteimitglieder an den terroristischen Aktionen,

Expropriationen und an der Sprengungsarbeit wird in bezug auf jeden

Angeklagten einzeln festgestellt.

Das Tribunal kam für die einzelnen Angeklagten zu folgenden

Feststellungen:

Gotz, Wedenjapin, Hendelmann, Donskoi, Gerstein, Lichatsch, Iwanow,

Ratner-Elkind, Rakow, Federowitsch, Timofejew waren Mitglieder des Z.K.

der S.R. Partei, deren Ziel der Sturz der Arbeiter- und Bauernregierung

war, die Hochverrat im Bunde mit fremden Mächten beging, Verträge

verletzte, die die Sowjetrepublik abgeschlossen hatte, und Gebiete von

der Republik abzutrennen suchte. Gotz, Donskoi und Gerstein leiteten die

Tätigkeit terroristischer Terrorgruppen, die Attentate auf Lenin und

Trotzki planten und Wolodarski töteten. Timofjejew, Iwanow, H. Ratner,

Wedenjapin sind als Mitwisser zu verurteilen; ferner empfingen sie

Gelder, die in einem staatlichen Büro geraubt waren. Donskoi war

Anstifter dieses Raubes. Endlich unterhielten sie Beziehungen zu

ausländischen Staaten, die sich mit der Sowjetrepublik im Kriegszustand

befanden! Sie leiteten Sprengungsarbeiten.

Artemjew, Morosow und G. Ratner waren Mitglieder des Moskauer Büros der

Z.K. und führten mit einigen Mitgliedern des Z.K. die ganze Tätigkeit

der Partei auf dem Gebiete der Arbeiter- und Bauernregierung. Sie haben

von der Existenz der Semjonowschen Kampfgruppe Kenntnis gehabt.

Agapow, Altowski, Liberow, Gorkow, Lwow, Berg, Slobin, H. Iwanowa und

Utgoff waren Mitglieder verschiedener führender Organe der S.R. Partei

und vollzogen die Direktiven ihres Zentralkomitees; außerdem leitete

Agapow die Sprengungsgruppe des Z.K., die für Sprengungen,

Brandstiftungen und Zerstörung der Verkehrswege zu gegenrevolutionären

Zwecken organisiert wurde.

Semjonow, Konopljewa, H. Iwanowa, Ussow, Subkow, Fedorow-Koslow,

Jefimow, Pelewin nahmen an der Tätigkeit der Kampfgruppe des Z.K. teil,

die terroristische Aktionen gegen die Führer der proletarischen

Revolution, bewaffnete Überfälle und bewaffnete Plünderungen zugunsten

der S.R. Partei ausführte, wobei Semjonow der Führer dieser Gruppe war,

und Semjonow, Konopljewa und Iwanowa für ihre Verbindung mit dem Z.K.

sorgten. Stawskaja trat später in die erwähnte Gruppe ein, nahm aber an

ihrer Tätigkeit keinen tatsächlichen Anteil.

Daschewski leitete die militärische Organisation der S.R. Partei, wofür

er amnestiert wurde; außerdem aber half er der Ausführerin des

Attentates auf Genossen Lenin, dem Mitglied der S.R. Partei, Fanny

Kaplan, bei ihrem Eintritt in die Semjonowsche Kampfgruppe und hatte von

der Existenz dieser Gruppe Kenntnis.

Ignatjew war Mitglied des Z.K. der Volkssozialistischen Partei und

handelte in unmittelbarer Verbindung mit den Mitgliedern des Z.K. der

S.R. Partei; nahm bis zu seiner Verhaftung an der gegenrevolutionären

Tätigkeit zum Sturze der Sowjetmacht teil, trat dem Komitee zur „Rettung

des Vaterlandes und der Revolution“ bei, beteiligte sich an der

Tätigkeit dieser Organisation gegen die Sowjetmacht, setzte sich mit den

gegenrevolutionären Organisationen Filonenkos und Iwanows und mit der

militärischen Kommission der S.R. Partei in Verbindung, trat in den

Kriegsstab des Verbandes der Wiedergeburt ein, wohnte den Sitzungen des

politischen Zentrums des Verbandes der Wiedergeburt bei und leitete die

gegenrevolutionären Aktionen in Wologda. Er setzte sich außerdem mit den

Vertretern der verbündeten Missionen und weißgardistischen

Organisationen in Verbindung, um die Sowjetmacht zu stürzen.

Demzufolge verfügt das Tribunal:

Der Moskauer Prozeß gegen die Sozialrevolutionäre 1922. Revolution und Konterrevolution · 第 5 / 10 题