erhielten von ihm während der Jahre 1918/19 20000 Francs und im Jahre
1920 einige hundert Pfund Sterling. Woher stammen diese Gelder? Darüber
schreibt am 21. März 1921 der S.R. Ter-Pogosian an den S.R. Minor: „Die
Gelder im Besitze L. Bitscherachows stammen aus zwei Quellen. Nach der
Auflösung der persischen Front durch die Bolschewiki organisierte
Bitscherachow eine Freischärlerabteilung. Die Engländer zahlten ihm
monatlich einen bestimmten Betrag für die Unterhaltung dieser Truppe.
Die englischen Subsidien überstiegen die Ausgaben, so daß bei
Bitscherachow Reste blieben. Außerdem hatte er noch Gelder aus jenen
Beträgen, die nach dem Umsturz und der Beseitigung der bolschewistischen
Regierung in Baku und Petrowsk in den Besitz der Bakuschen weißen
Diktatur kamen. Hauptsächlich die Gelder der Staatsbahnen, folglich also
Staatsgelder ... In Anbetracht dessen hatten wir Grund, diese Summen
nicht als Bitscherachow persönlich gehörig aufzufassen, ihre
Bereitstellung für soziale und politische Zwecke erscheint als völlig
gerechtfertigt.“
Endlich gaben die russischen Industriellen selbst große Summen. Zur Zeit
des Kronstadter Aufstandes öffneten sie ihre Portefeuilles.
Ein Teil der Dokumente beleuchtete die engen Beziehungen zwischen den
S.R. und der französischen Regierung. Kerenski hat verschiedene Male mit
Berthelot, dem Direktor des französischen Außenministeriums, und mit
Briand selbst korrespondiert und mündlich verhandelt.
Im Besitz solcher Mittel und Beziehungen legten die S.R. ein
Spionagenetz an, das von Konstantinopel bis Reval reichte, sie schickten
Sendboten ins Innere des Landes, trieben militärische Spionage und
sondierten die Kommandeure der Roten Armee. Ein Oberst Machin ist der
Leiter dieses militärischen Spionagedienstes; aus einem Briefe geht
hervor, daß Machin sich in Reval mit französischen Offizieren in
Verbindung zu setzen hatte. Kerenski entsandte einen Oberst nach
Konstantinopel und gab ihm einen Brief an den französischen
Militärvertreter mit, den General Pellet. Die Minister der Randstaaten
empfingen die Boten der S.R., und wenn den S.R. der Empfang zu kühl
schien, versuchten sie durch englische Vermittlung einen Druck ausüben
zu lassen. In allen Hauptstädten Europas entfalteten die S.R. eine
fieberhafte Tätigkeit; sie hielten verschiedene Zeitungen, bauten ihren
Apparat aus, saßen in den Vorzimmern der Minister und Bankiers,
versuchten die Errichtung einer großen weißen Front, schüchterten die
Kleinstaaten durch die Großmächte ein, nutzten sämtliche Verbindungen
aus, verbreiteten Märchen über Rußland und ließen kein Mittel
unversucht, um dem neuen Staate zu schaden. Dies alles vollzog sich mit
der Skrupellosigkeit, dem Raffinement, der Hartnäckigkeit und dem Haß
des Unterlegenen und Verdrängten, dessen Zeit vorüber ist, und der eine
rastlose Tätigkeit zu entfalten sucht, um sich zu betäuben und der Welt
zugleich seine Brauchbarkeit zu beweisen.
Im Januar 1921 schien der Same aufzugehen. In Kronstadt brach eine
Meuterei aus; über das Eis der Newa drangen die Truppen der Sowjets und
nahmen mit stürmender Hand die Seefestung. Der Aufruhr ist unzweifelhaft
von den S.R. entfacht worden. Damals weilte Tschernow in Reval und
schickte Telegramme nach Kronstadt; andere bemühten sich um Proviant und
Munition für die aufständige Festung. In einem Flugblatt des
„Revolutionären Rußland“ schreibt Tschernow:
„Kronstadt hat sich erhoben. Durch sein heroisches, aufopferndes
Beispiel ruft es ganz Rußland zu dem langersehnten Befreiungswerke.
Petrograd hat den Generalstreik erklärt. Ihr aber, Tyrannen und
Despoten, laßt es Euch gesagt sein, daß die Tage Eurer, dem gesamten
Volke verhaßt gewordenen Herrschaft gezählt sind. Wenn Ihr um Euer Leben
bangt, wenn Ihr am Leben hängt, verschwindet aus dem Wege. Das Volk
kommt, es wird Euch richten.“
Im Laufe des Jahres versuchte man im Kaukasus eine Bewegung zu
entfachen; das „Administrative Zentrum“ hielt verschiedene Sitzungen ab,
in denen die Vorbereitungen zu Aufständen beraten wurden. Es existiert
das Protokoll einer solchen Sitzung, in der Machin die finanzielle und
ökonomische Vorbereitung „zum Aufstande und Sturze der Bolschewisten“
verlangt. Bruschwit spricht von der Notwendigkeit, „Militärkaders
vorzubereiten und eine starke, leistungsfähige militärpolitische
Organisation zu haben.“ Kerenski erklärt: Wir haben unsere Fachleute und
unsere Leiter in den bestehenden Organisationen in Rußland und verlangen
ihre Unterschrift als Garantie ihres politischen und militärischen
Lebenswandels.
Im November 1921 wird sogar schon wieder eine „terroristische
Kampfgruppe“ gegründet. Ihre Haupttätigkeit aber entfalten jetzt die
S.R. im Kaukasus, man gründet im Inneren Geheimorganisationen, erbittet
und erhält von den Franzosen materielle Unterstützung und erklärt sich
bereit im Falle eines Fehlschlages die eingegangenen Schulden durch
Übermittlung von Nachrichten an die französische Konterspionage
abzutragen.
Bis ins Jahr 1922 hinein reichten die schriftlichen Beweise dieser
konspirativen Tätigkeit der S.R. Die Angeklagten in Moskau waren an
diesen Unternehmungen aktiv nicht beteiligt. Man legte ihnen sämtliche
Dokumente vor. Man stellte ihnen die Frage: billigt ihr diese Methoden
der Auslandsdelegation eurer Partei, im Bunde mit der großen und kleinen
Entente neue Interventionskriege herbeizuführen, dank materieller
Unterstützung der Westmächte das Land mit einem Netz von
Geheimorganisationen zu überziehen und Rußland in neues unsagbares Elend
zu stürzen. Die Angeklagten wichen aus. Die Methoden ihrer Kameraden im
Auslande schienen ihnen verwerflich; aber im Angesicht ihres eigenen
Todes weigerten sie sich, von ihren Parteigenossen abzurücken. „Also
billigt ihr, was jene tun?“ „Wir sind, wie am ersten Tage eurer
Herrschaft, gegen euch und werden euch mit _allen_ Mitteln bekämpfen.“
* * * * *
Nach fünfzig Sitzungstagen, nach einer Vernehmung von etwa 100 Zeugen
und der Verlesung einer Fülle von Dokumenten begannen die Plaidoyers.
Die Vertreter des Arbeiter- und Bauernrußlands erhielten zuerst das
Wort; dann sprachen die Vertreter der III. Internationale: Klara Zetkin,
der Tscheche Mune, der Ungar Bokanyi. Auf die Angeklagten hat die Rede
Klara Zetkins einen niederschmetternden Eindruck gemacht. Der Name
dieser tapferen, unermüdlich im Dienste der Sache des Proletariats
tätigen Frau, die immer in der vordersten Front stand, noch als Greisin
in die Kerker des deutschen Kaiserreiches wanderte, war auch für die
S.R. ein – man muß schon sagen – heiliger Name. Sie wußten, daß diese
Frau die letzte war, die sich beeinflussen ließ. Diese Frau erhob ihre
Anklage ganz gewiß aus eigenster innerster Überzeugung, die Reinheit
ihres Willens und Denkens war unantastbar. Erhob sich auch diese Frau
gegen sie, so fühlten sie sich in ihrem Innersten schuldig. Es ist
verbürgt, daß das Auftreten der Klara Zetkin die Angeklagten außer
Fassung brachte, sie haben es selbst gestanden.
Klara Zetkin hielt den S.R. vor, es handele sich nicht um die Wege und
Mittel, deren sich eine Partei bediene, es handele sich vielmehr um die
Ziele, in deren Interesse diese Mittel angewendet wurden. Die S.R.
wollten das Proletariat wieder der Bourgeoisie unterwerfen, deren Joch
es durch den heldenhaften Kampf der russischen Arbeiter und Bauern
abgeschüttelt hatte. Die S.R.P. habe alles getan, um die Revolution zu
untergraben: „Ein Verbrechen, mit dem man nicht einmal den Mord von
Hunderten, den Mord von Tausenden, den Mord von Millionen vergleichen
kann.“ Die S.R. stehen vor dem Gericht der russischen Arbeiter und
Bauern, vor dem Gericht des proletarischen Staates. Es ist wahr, daß sie
vor einem Klassengericht stehen. Aber wo gibt es ein Gericht, das über
den Klassen steht? Es gibt zwei Arten von Klassengerichten: das
bürgerliche und das proletarische Klassengericht. Das revolutionäre
Gericht der Arbeiter ist eine mächtige Waffe in den Händen des
Proletariats im Kampfe gegen die Bourgeoisie.
Die russischen Arbeiter begannen die Weltrevolution. Die S.R. haben
alles getan, um ihren Weg aufzuhalten, sie behaupten, daß sie gegen
Usurpatoren kämpfen, aber es gibt keine Usurpatoren, die ohne Massen die
Macht behaupten können. Die S.R. sind das beste Beispiel: sie ergriffen
die Macht, ohne Massen hinter sich zu haben – mit Hilfe des Auslandes.
Die S.R. berufen sich auf ihre revolutionäre Vergangenheit – ja, sie
haben den Zarismus tapfer bekämpft. Aber als sie selbst an der Macht
waren, stellten sie sich, statt die Revolution im Bunde mit dem
Proletariat fortzusetzen, auf die Seite der Bourgeoisie; in ihrer
äußeren Politik waren sie abhängig von der internationalen Bourgeoisie,
in ihrer inneren von der russischen Bourgeoisie. Die S.R. nannten sich
eine Bauernpartei, aber sie haben auf dem Lande mit den Waffen in der
Hand den Kampf der Bauern gegen die Gutsbesitzer unterdrückt. In der
äußeren Politik haben sie den imperialistischen Krieg fortgeführt.
Die S.R. haben durch ihren Kampf gegen die Sowjets den Wiederaufbau des
russischen Wirtschaftslebens verhindert; sie haben in diesem Kampfe
gegen die Sowjetmacht alle möglichen Mittel angewendet: Bündnis mit dem
Ausland, Bündnis mit der Reaktion, den Terror.
Klara Zetkin setzte sich dann für die geständigen, reuigen Angeklagten
der II. Gruppe ein, die geglaubt hatten, für die Revolution zu kämpfen,
aber später erkannten, daß sie gegen die Revolution gekämpft hatten. Sie
gerieten in einen tragischen Konflikt, und standen vor der Frage: Wie
können wir unsere Verbrechen sühnen? Sie fanden nur den einen Weg:
Offenes Geständnis. So sühnten sie ihre Schuld. „Die Arbeiter, Bauern
und das Oberste Tribunal sind sich dieser Beichte bewußt und werden
Milde walten lassen. Aber die Stimme des Gewissen wird sie bis zum Tod
wegen ihrer Verbrechen am Proletariat verfolgen. Und das ist für sie
Strafe genug!“
Die Verteidiger, die aus dem Auslande den S.R. zu Hilfe eilten, haben
nie daran gedacht, Arbeiter in ihren eigenen Ländern zu verteidigen.
Vandervelde war als Justizminister Seiner Majestät der höchste Richter
in jenen Prozessen, die von der belgischen Bourgeoisie gegen die
flämischen Autonomisten und Anarchisten geführt wurden. 1500 Menschen
wurden in die Zuchthäuser gesteckt, viele wurden zum Tode verurteilt.
Und niemals haben die Vertreter der 2. und 2½. Internationale zu
protestieren gewagt, nur jetzt erscheinen sie plötzlich auf dem Plan.
Klara Zetkin verweist auf die Justiz in Deutschland, in dessen Kerkern
6000 politische Gefangene schmachten, für die kein Vertreter der II.
Internationale seine Stimme erhoben hat.
„Im Namen der III. Internationale gebe ich der Überzeugung Ausdruck, daß
das Gericht es verstehen wird, die Errungenschaften des Proletariats zu
schützen und die notwendigen Mittel zu finden!“
Der Ungar Bokanyi, der Volkskommissar der ungarischen Räterepublik,
erinnert an seine eigene Kerkerzeit nach dem Sieg der Horthys: „Damals
kam uns Vandervelde nicht zu Hilfe!“ Er vergleicht die weiße und die
rote Justiz, er spricht aus eigensten Erfahrungen und schließt: „Das
Oberste Tribunal kann auf seine Unparteiischkeit und Objektivität stolz
sein. Das Oberste Tribunal wird ein Urteil fällen, das den Interessen
des Proletariats entspricht!“
Der Tscheche Muna hatte zweimal in den Kerkern der tschechischen
Republik gesessen, im Weltkrieg war er in russische Gefangenschaft
geraten, aber er hatte sich nicht jenen tschechischen Legionen
angeschlossen, die unter Führung von Ententeoffizieren und im Bunde mit
den S.R. den Kampf gegen das Rote Moskau geführt hatten. Muna schildert
die Lage der tschechischen Legion, ihren Kampf im Interesse der
besitzenden Klasse, er schildert das reaktionäre tschechische
Offizierkorps, weist auf Zeugnisse tschechischer Offiziere hin, aus
denen klar hervorgeht, daß sie die Verbindung mit den S.R. suchten und
gemeinsam mit weißen Offizieren arbeiteten. Er führt die belastenden
Aussagen der Prozeßzeugen Pascal, Mariski und Dworschets an. Der Zeuge
Dworschets hatte bekundet, daß die S.R. nur mit Hilfe der
Tschechoslowaken in Samara ihre Macht behaupten konnten. Die S.R. Partei
war mit Hilfe der Tschechoslowaken der Kernpunkt, um den sich die ganze
russische Gegenrevolution sammelte. Infolgedessen trägt die S.R. Partei
die volle Verantwortung für alle Opfer des Bürgerkrieges; für das Blut
der Arbeiter und Bauern, für das Blut der Rotarmisten, das an allen
Fronten des Bürgerkrieges vergossen wurde. Die gegenrevolutionäre
Haltung der S.R. Partei nützten auch die Sozialpatrioten der
westeuropäischen Staaten aus, und nur mit ihrer Hilfe gelang es der
Bourgeoisie Westeuropas, die durch den Krieg erschütterte
kapitalistische Ordnung vorübergehend zu befestigen.
Ich werde mich nicht auf irgendeinen Gesetzesparagraphen berufen, indem
ich die Bestrafung der Angeklagten fordere, da ja die Arbeiterklasse
Rußlands und das revolutionäre Proletariat Europas bereits sein Urteil
fällte, ohne das Urteil des Obersten Revolutionären Tribunals
abzuwarten.
Das Urteil des revolutionären Proletariats lautet: „Vollständiger
politischer Tod der S.R. Partei!“ Wie immer das Urteil des Obersten
Tribunals ausfallen sollte, es kann nicht so streng werden, als das
bereits gefällte Urteil des revolutionären Proletariats aller Länder.
Die S.R. Partei hat sich mit ihren Handlungen ein tiefes Grab
geschaufelt. Das internationale Proletariat stößt sie mit seinem Urteil
in dieses Grab, und dem Obersten Tribunal bleibt nichts übrig, als über
dem Leichnam der S.R. Partei das Grabmal zu errichten.
Am nächsten Tage begründet Krylenko als „Oberster Ankläger“ in einer
ununterbrochenen zehnstündigen Rede sämtliche Anklagepunkte: Das
proletarische Gericht hat die Aufgabe, den Arbeiterstaat gegen
verbrecherische und gefährliche Handlungen zu verteidigen. Dieser Prozeß
ist nicht da, um Rache zu üben, sondern um Verbrechen zu sühnen, zu
unterbinden, zu verhüten. Einige Angeklagte haben selbst erklärt, daß
sie auf das Recht, Aufstände gegen die Sowjetmacht zu organisieren,
nicht verzichten werden. Vom Standpunkte des revolutionären Rechtes aus
hätte das Gericht nach dieser Erklärung sofort den Prozeß abbrechen und
die Frage umgehender Anwendung sozialer Schutzmaßregeln in Erwägung
ziehen können.
Krylenko hält es für bewiesen, daß die S.R. schon in den ersten Tagen
der Oktoberrevolution in den vordersten Reihen der bürgerlichen
Bataillone standen; er hält es für bewiesen, daß die S.R. Gelder von der
Entente erhielten, und beruft sich auf das Geständnis des Angeklagten
Lichatsch, er hält ihnen die konspirative Verbindung mit bürgerlichen
Verbänden vor, die Zersetzungsversuche in der Roten Armee und ruft
erregt aus: „Die Arbeiter und Bauern Rußlands werden Ihnen schon ihre
Rechnung vorlegen! Wir werden mit Ihnen nicht scherzen! Es handelt sich
um den Schutz und die Verteidigung des proletarischen Staates, für den
so viel Blut geflossen ist, und für den wir alle unser Leben eingesetzt
haben!“
Die Verbindung mit der Entente erstrebte den Sturz des neuen Staates;
die S.R. stellten mit Vertretern der Entente gemeinsame Programme auf:
Die Entente sendet Offiziere und Techniker und liefert Sprengmittel. Die
S.R. sprengen Brücken, Eisenbahnen; organisieren den Terror. Krylenko
schildert die Aufstände der S.R. in Samara, Archangelsk und in der
Ukraine, im Don- und Kubangebiet, er verweist auf die Dokumente des
„Administrativen Zentrums,“ aus denen hervorgeht, daß die Partei bis in
die letzte Zeit hinein am Sturz der Sowjetmacht gearbeitet hat.
„Ich stelle jetzt die Fragen, ob die Angeklagten eine für die
Sowjetrepublik gefährliche Tätigkeit ausgeübt haben oder nicht, und ob
ihnen gegenüber die Maßnahmen angewendet werden sollen, die gegen
Personen, die die Sicherheit des Staates bedrohen, vorgesehen sind.“
Beide Fragen beantwortet Krylenko mit Ja.
Er geht dann zur terroristischen Tätigkeit der Partei der S.R. über, und
stellt an Hand von Dokumenten und Zeugenaussagen fest, daß die
Mitglieder des Zentralkomitees der Partei der S.R. für die
terroristische Tätigkeit der Partei voll verantwortlich sind.
Für die Angeklagten der ersten Gruppe – mit Ausnahme von drei
Angeklagten – fordert Krylenko die Anwendung des höchsten Strafausmaßes.
„Das Revolutionstribunal ist ein Organ des Klassenkampfes der
Arbeiterklasse, das gegen die Feinde des Proletariats gerichtet ist, und
aus diesem Grunde kann es für die Angeklagten der ersten Gruppe, mit
Ausnahme jener, die ich schon genannt habe, nur eine Strafe geben: den
Tod durch Erschießen. Für alles Blut, alle Schrecken, alle Leiden, die
wir in Laufe von fünf Jahren erdulden mußten, und die von ihnen
wissentlich verursacht wurden. Die Angeklagten haben hier erklärt, daß
sie auch in Zukunft alle ihre Kräfte darauf richten wollen, jenes Werk,
für das wir nun schon fünf Jahre lang kämpfen, zu vernichten. Wir haben
das Recht auf Selbstschutz und Selbstverteidigung.“
* * * * *
Die Angeklagten erheben sich zum letzten Waffengang. Fast ein jeder
ergeht sich in stundenlangen, sehr eingehenden Ausführungen; vielleicht
zum letzten Male bietet sich ihnen Gelegenheit, in aller Öffentlichkeit
mit ihren Feinden abzurechnen, im Saale sitzen Verwandte und Freunde,
sie haben ein kleines Publikum, das mit ihnen sympathisiert und ihr
Testament weiterverkünden wird. Sie verteidigen noch einmal ihre
Positionen, die von ihnen in der Februarrevolution so leicht erobert
wurden, wie sie ihnen wieder verloren gingen. Sie vermeiden es, sich
allzu sehr in Einzelheiten zu verlieren und schieben den Kampf mit ihren
Gegnern auf die Plattform der großen Auseinandersetzung zwischen
Demokratie und Diktatur, zwischen Klassenausgleich und Klassenkampf. Sie
leugnen nie, daß sie Feinde dieses Staates sind, vor dessen Gericht sie
stehen müssen, und dem sie nur Rede stehen, weil sie ihrer Partei dienen
zu können glauben.
Hendelmann, ehedem Rechtsanwalt, der im Prozeß Anklägern und Tribunal
oft Schwierigkeiten bereitet hatte, erhebt nochmals prozessuale
Einwände, schützt das Zentralkomitee vor der Anklage, daß es den Terror
sanktioniert habe – im Gegenteil: die Partei habe stets den
Massenaufstand propagiert, das geplante Attentat auf den Zug Trotzkis
wäre eine „bloße Demonstration“ gewesen, mit der Organisierung eines
Attentats auf Lenin hätte sich die Konoplewa nur wichtig machen wollen,
Wolodarskis Ermordung sei ein rein individueller Akt der
Kampforganisation Semjonow gewesen; in der Frage der Expropriationen
kann Hendelmann nichts bestreiten, er versucht den Eindruck nur
abzuschwächen: es habe sich nur um ... simulierte Expropriationen
gehandelt; den Einbruch ins Postamt habe man mißbilligt ... Krylenko
unterbricht Hendelmann mit der Frage: „Weshalb habt ihr das Verbot des
Terrors und der Expropriationen nicht in aller Öffentlichkeit
kundgegeben, weshalb habt ihr Semjonows Gruppe nicht aufgelöst?“ Und
Hendelmann weicht aus.
„Ich ersuche das Tribunal, über sämtliche Mitglieder der ersten Gruppe
dasselbe Urteil zu fällen, denn keiner wünscht den anderen zu
überleben!“
Der Angeklagte Lichatsch, Organisator des Aufstandes im Gebiet von
Archangelsk, verzichtet aufs Wort.
Timofejew eröffnet seine Rede mit einer Erklärung:
„Ich erkläre kategorisch, daß Ihr von uns weder Reue noch Versöhnung
noch Lossagung von unserer Vergangenheit erwarten sollt. Krylenko
bezeichnete uns als Rückfällige. Ja, wir sind rückfällig von Eurem
Gesichtspunkte. Wir bestehen auf unserem früheren Standpunkte, und in
dieser Hinsicht sind wir reuelose Rückfällige.“
Die Verhandlungen mit Ententevertretern gibt er zu, den Empfang von
Geldern bestreitet er. Aber: „Die Landung der Verbündeten in Archangelsk
war uns willkommen! Denn ihr Ziel war die Fortsetzung des Krieges gegen
Deutschland, und nur aus diesem Grunde traten wir mit der Entente in
Verbindung. Wir haben nichts zu bereuen, wir leugnen unsere
Vergangenheit nicht.“
Gotz gibt einen historischen Abriß der russischen Revolution und
beleuchtet von Fall zu Fall die Niederlage der S.R. Die
Verteidigungsrede von Gotz schildert das Fiasko der ganzen Partei: Wir
hatten keine Kräfte in entscheidenden Augenblicken, das Militär war
nicht für uns, die Massen waren nicht auf unserer Seite. „Wir haben eine
richtige Politik geführt, und künftig werden wir ebenso arbeiten wie
bisher ...“
Eugenie Ratner versucht die Partei von dem Vorwurf des Kleinbürgertums
zu befreien, Rakow wehrt sich gegen die Behauptung, die Partei habe die
Interessen der Großbourgeoisie wahrgenommen, er rühmt die Haltung der
Partei gegen Koltschak und bestreitet die Verbindung mit dem
Banditenführer Antonow im Gouvernement Tambow.
* * * * *
Als erster Verteidiger erscheint der junge Advokat Tschlenow,
Verteidiger der Konoplewa und Daschewkis, die zur zweiten Gruppe der
Angeklagten gehörten.
Seine Aufgabe bestehe darin, seine Klienten vom Vorwurf der Provokateure
und Verräter zu befreien.
Die erste Gruppe stellt eine kollektive Einheit dar, repräsentiert das
Z.K. der Partei. Dies Z.K. veröffentlichte in den Zeitungen, daß keine
einheitliche Parteiorganisation zu den terroristischen Akten Beziehungen
hatte. Kann man unter solchen Umständen Aussagen erwarten, durch die sie
feststellen würden, daß das Z.K. lügt? In dieser Frage sind sie alle
gebunden und werden die Wahrheit um so weniger sagen, da sie das
Tribunal als ihre Feinde betrachten.
Sie selbst machten vor dem Prozeß keine Aussagen, und hier handeln sie
geschlossen nach den Direktiven des Z.K.; deshalb ist es
selbstverständlich, daß in ihren eigenen Aussagen keine Widersprüche
erscheinen können. Um so schlimmer, wenn man einige Widersprüche in
ihren Aussagen findet.
So kann man sich auf E. Iwanowa berufen. Sie benahm sich recht
lächerlich, aber sie benahm sich so, weil es die Interessen der Partei
erfordern. Sie hat schon einmal eine Aussage vor der Tscheka abgegeben.
Was hat sie dort ausgesagt? Parteizugehörigkeit: Sie gehöre keiner
Partei an. Ferner: Bitte mich nicht zu verhören, da ich nicht normal
bin. Endlich: Ich bin eine Anhängerin der Sowjetmacht, aber habe in
manchen Beziehungen andere Ansichten, als die Kommunisten.
So muß angenommen werden, daß die Angeklagten als Parteimitglieder alle
Tatsachen ableugnen, die ihnen unangenehm sind. Daher stammt die
Theorie: Wer ein anständiges Parteimitglied sein will, der darf keine
unangenehmen Aussagen machen; wer aber solche Aussagen macht, ist ein
Verräter. „In diesem Falle dürfen Sie aber nicht verlangen, daß das
Tribunal Ihnen Glauben schenken soll. Und wenn sich einige in Ihrer
Partei enttäuscht fühlten und zu den Kommunisten übergingen, wie sollten
sie Unwahres aussagen, wenn sie damit beginnen, daß sie die schwersten
Verbrechen auf sich nehmen.“
Angenommen aber, daß Semjonow und Konoplewa nicht die Wahrheit gesagt
hätten, könnte Hendelmann auch in diesem Falle nicht behaupten, daß die
terroristischen Akte ohne Billigung des Z.K. durchgeführt wurden.
Die kriegerischen Reden Tschernows und der Eugenia Ratner auf dem
Vierten Parteikongreß und der dort veröffentlichte Brief Gotz’, in dem
er für den Fall der Auflösung der Konstituante mit der Anwendung „der
alterprobten Taktik“ droht, sind natürlich noch kein Beweis dafür, daß
der Vierte Kongreß der Sowjetmacht den terroristischen Krieg erklärt
hat. Aber diese Drohung mit dem Terror hatte in den Reihen der
Parteimitglieder eine terroristische Stimmung hervorgerufen. Es waren
keine Beschlüsse über den Terror da, aber die einzelnen Mitglieder des
Z.K. haben sich so benommen, daß in den aktivsten Elementen der Partei
die tiefe Überzeugung erweckt wurde, der Terror wäre nützlich und vom
Z.K. gebilligt.
In den Statuten der Kampforganisation heißt es: daß die
Kampforganisation den bereits begonnenen terroristischen Akt auch gegen
das Verbot des Z.K. durchführen könne, und daß der Führer sich nur mit
einem Z.K.-Mitglied und nicht mit allen Z.K.-Mitgliedern ins
Einverständnis zu setzen brauche. Deshalb war es nicht notwendig, daß
Semjonow den Fall außer mit Gotz noch mit anderen besprach.
Die Untersuchung stellte fest, daß mehrere Z.K.-Mitglieder, wie Iwanow,
Tschernow und Gotz, den Terror gegen die Vertreter der Sowjetmacht
prinzipiell anerkannt haben.
Sehr interessant ist die Geschichte des Verbesserungsantrages Zumgins
zur Resolution Tschernows über den Terror. Merkwürdigerweise erinnern
sich dessen alle angeklagten Mitglieder des Z.K. nicht, obwohl dieser
Fall durch Burewitschs Aussagen festgestellt wurde.
Nach Annahme der Tschernowschen Resolution wird sie nicht
veröffentlicht. Und als man die Angeklagten über die Ursache dieser
Verheimlichung fragte, antwortete Gotz, daß es auch Sachen gebe, die das
Gericht nicht zu wissen brauchte. Hendelmann gab eine andere Antwort:
Die Parteimitglieder waren nicht terroristisch gestimmt, deshalb lag
kein Grund zur Veröffentlichung der Resolution vor. Wenn aber eine
solche Resolution angenommen wurde, so beweist das doch, daß eine solche
Stimmung vorhanden war.
Nehmen wir das erste Attentat auf Lenin. Da wurde nach Aussagen Jefimows
und Rabinowitschs das Moskauer Büro des Z.K. befragt. Dieses Attentat
versuchten die Angeklagten als eine Operette hinzustellen. Die
Mitglieder des Z.K. erklären, daß sich sehr viele Parteimitglieder an
sie wandten, mit dem Vorschlag, terroristische Aktionen zu organisieren.
Und wenn das Z.K. von einer solchen Stimmung nichts wußte, hätte es sich
nach der Ermordung Wolodarskis und nach dem Attentat auf Lenin von ihrem
Vorhandensein überzeugen können. Man schoß. Es gab Opfer. Kann man von
Stimmungen sprechen? Es handelt sich um Tatsachen. Den Terror offen zu
erklären, war nicht erwünscht, aber wenn jemand einen terroristischen
Akt durchführte, mit dem das Z.K. sich nicht solidarisch zu erklären
brauchte, so war das dem Z.K. sehr angenehm.
Aus dem Vergleich der Aussage Rabinowitschs mit den Aussagen Gotz und
Semjonows geht klar hervor, daß die Ermordung Wolodarskis mit Kenntnis
des Z.K. durchgeführt wurde, obwohl zu einer äußerst ungelegenen Zeit,
da sie die Wahlkampagne der S.R. sehr ungünstig beeinträchtigte.
Auch das zweite Attentat auf Lenin wurde mit Kenntnis und Einverständnis
des Z.K. unternommen. Usow, Fedorow, Kozlow, Subkow und anderen waren
die Sanktionen des Z.K. bekannt. Und zwar nicht nur durch Semjonow,
sondern auch durch E. Iwanowa. Besonders Iwanowa überredete Usow, daß er
auf Lenin schießen solle. Dem Z.K. schien es besonders notwendig, das
Attentat später als Symptom des Volkszornes hinstellen zu können. Die
Angeklagten Gotz, Hendelmann und andere wundern sich, weshalb Semjonow
die terroristischen Akte mit Donskoj und Gotz und nicht auch mit
Timofejew besprochen habe. Das ist nicht verwunderlich. Nicht alle
Mitglieder des Z.K. waren Anhänger des Terrors; nur einige. Und die
Anhänger des Terrors verbargen ihre terroristischen Bestrebungen vor den
übrigen Mitgliedern und handelten hinter ihrem Rücken. Timofejew war
Gegner des Terrors. Deshalb hat man ihm die terroristischen Pläne nicht
mitgeteilt. Deshalb hat man Semjonow nicht zu ihm gelassen. Semjonow war
ein Werkzeug in den Händen derjenigen Mitglieder des Z.K., die für den
Terror waren. Diese Mitglieder dachten: Gelingt es nicht, kann man es
ableugnen, und der Partei wird kein Schaden erwachsen. Gelingt es aber –
die Sieger verurteilt man nicht.
Auf die Uneinigkeit in den Reihen der S.R. weist der Verteidiger
Semjonows, Schubin, hin. Auch er erklärt die Verdunkelungsversuche in
der Terrorfrage ähnlich wie Tschlenow: _Das Z.K. war in der Frage des
Terrors nicht einig. Ein Teil war für, der andere gegen den Terror._ Die
Anhänger des Terrors handelten selbständig, ohne die Gegner des Terrors
in ihre terroristischen Pläne einzuweihen.
Noch ein charakteristischer Umstand. _Weshalb zog Timofejew Semjonow
nicht zu den Sprengungsarbeiten heran, sondern organisierte die
Spezialabteilung Davidows? Weil die Kampforganisation eigene Aufgaben –
die terroristischen Aktionen – gehabt hat._ Außerdem mußte die
Sprengungsabteilung mit den Verbündeten in Verbindung treten, und
_Semenow war offensichtlich kein Anhänger der Beziehungen zu den
Verbündeten, besonders war er kein Anhänger des Geldempfangens von
ihnen_. Die _angeklagten_ Z.K.-Mitglieder berufen sich selbst auf das
Buch Semjonows und anerkennen alles das, was man nicht mehr ableugnen
kann. Sie gestehen die _Expropriationen in Buja_ und die _ganze
Kriegstätigkeit_. Aber das, was _ihnen_ unangenehm ist, und was _man_
ableugnen _kann_, _verwerfen_ sie. Die objektive Logik der Dinge sagt
uns aber, daß die angeklagten Z.K.-Mitglieder die Lossagung vom zweiten
_Teil der Semjonow-Broschüre_ nicht _begründen_ können.
Hendelmann erklärte in seiner Verteidigungsrede, daß die in der
Semjonowschen Broschüre angeführten Tatsachen der Sowjetmacht schon
längst vor der Herausgabe der Broschüre bekannt waren, daß sie es aber
nicht für möglich hielt, die Angaben Semjonows auszunützen, und gegen
die S.R. Partei eine Gerichtsverhandlung zu eröffnen. Diese Erklärung
Hendelmanns ist Unsinn. Es ist doch nicht denkbar, daß die Sowjetmacht,
die über die Beteiligung bestimmter Personen an terroristischen Aktionen
gegen Wolodarski, Lenin und Trotzki unterrichtet gewesen wäre, die
Attentäter auf freiem Fuß gelassen hätte, ohne gegen sie gerichtlich
einzuschreiten.
Weshalb schrieb Semjonow seine Broschüre? Er war im Auslande, er sah,
wie das administrative Zentrum gegen die Sowjetmacht arbeitet, und
welchen Schaden es der Revolution bereitet. Diese Tätigkeit wollte
Semjonow durch seine Enthüllungen verhindern.
Vor dem Obersten Tribunal sitzt derselbe Semjonow, der Wolodarski
ermordet, der auf Lenin geschossen hat. Wenn in ihm der alte Semjonow
nicht vernichtet ist, dann muß der auf der Anklagebank sitzende Semjonow
vernichtet werden. Wenn aber der alte Semjonow sich selbst vernichtet
hat, und vor uns hier ein neuer Semjonow sitzt, dann muß diesem neuen
Semjonow das Leben erhalten werden, da die Revolution dessen Leben
bedarf.
* * * * *
_Stawskaja_ war die Tochter eines unteren Beamten, ein hübsches,
schlankes Mädchen mit kleinem lieblichen Gesicht und schwarzen Haaren.
Die Achtjährige muß schon ihr Brot selbst verdienen. Die Fünfzehnjährige
ist Mitglied der S.R. Partei. Und mit 18 Jahren versucht sie den
zaristischen Gouverneur von Jekaterinoslaw zu erschießen, man macht ihr
den Prozeß, sperrt sie drei Jahre lang in den Kerker, „begnadigt“ sie zu
zwanzigjähriger Zwangsarbeit. Erst die Februarrevolution schenkt ihr die
Freiheit wieder, sie fährt in die Krim, folgt den Parolen der S.R.,
tritt aus Empörung über den Brester Vertrag in die Kampforganisation
Semjonows, vollführt seine Befehle. Aber auf die Kunde des Verhaltens
der S.R. Partei zu den terroristischen Anschlägen bekennt sie sich: Dies
ist nicht mein Weg. Und da ist _Usow_, dessen Familie seit Jahren eng
mit den S.R. verwachsen ist. Mit 16 Jahren ist er Mitglied der Partei,
und außer der Partei hat für ihn nichts mehr existiert. Er war Arbeiter,
von Mißtrauen gegen die Intellektuellen erfüllt, ihm wollte man den
Revolver in die Hand drücken, um auf Lenin zu schießen – er konnte es
nicht und brach zusammen – er, der Arbeiter, konnte nie und nimmer auf
Lenin schießen, obschon es die Intellektuellen verlangten. Er verließ
die Partei, kehrte unter die Masse zurück, arbeitete in der Fabrik und
wollte büßen. Hernach ist er Rotarmist, Mitglied der R.K.P., aber erst
nach der Publikation von Semjonows Broschüre macht er sein Geständnis.
Er kann nicht schweigen.
Der alte polnische Sozialist Felix Kon, ein hagerer Hüne mit wallenden
weißen Haaren und einer gewaltigen Stimme, verteidigt diese beiden
Menschen, schilderte ihre Herkunft, ihre Tragik und forderte
Freisprechung, denn „Ihr müßt ihnen durch Euer Urteil nicht nur das
Leben, sondern auch ihre revolutionäre Ehre zurückgeben.“ Der Georgier
Katanjan sprach für den Terroristen Jefimow, der vor langen Jahren mit
Gotz in Zwangsarbeit gewesen war. Gotz kennt Jefimow sehr gut, er hält
ihn für einen ehrlichen Menschen. Katanjan bemüht sich, den Beweis zu
führen, daß Jefimow die Wahrheit gesagt hat. Er war Mitglied einer
Terrorgruppe, aber als er die Richtung erkannte, in der sich die Politik
der S.R. bewegte, trat er aus der Partei aus. Katanjan plädiert für
Freispruch.
Nun der blonde, bewegliche Bucharin: klein von Gestalt, aber immer
geladen mit Energien, so daß man zu glauben scheint, jeden Augenblick
wird eine Bombe explodieren; immer im Angriff, verschwenderisch in
seiner Satire, seiner Laune, seinem Hohn und seiner Boshaftigkeit. Er
war der „Allgemeine Verteidiger“ der zweiten Gruppe der Angeklagten. In
seiner Rede führte er in großen Zügen aus, was die S.R. und Bolschewiki
unterscheidet, es ist ein Sondergericht über die ganze Politik der S.R.
Partei, die nach Bucharin vom Ausbruche des Weltkrieges an durch Verrat
gekennzeichnet ist. Ihm liegt daran, zu beweisen, auf welchen Stühlen
vor Gericht die wahren Verräter sitzen.
„Es kam mir gelegen, daß Eugenia Ratner hier die Zimmerwalder und
Kientaler Konferenzen erwähnt hat, denen auch Victor Tschernow
beiwohnte. Auf der Zimmerwalder und Kientaler Konferenz wurden zwei
Grundsätze angenommen: erstens keine Abstimmung für Kriegskredite und
zweitens keine Teilnahme an einer bürgerlichen Regierung.
Die anwesenden Vertreter der S.R. Partei schlossen sich diesen
Resolutionen an. Folglich: wenn eine Parteiorganisation sich
sozialistisch nennt, und auf der Zimmerwalder Konferenz erklärt, daß sie
an keiner bürgerlichen Regierung teilnehmen und in der Periode des
imperialistischen Krieges für keine Kriegskredite stimmen wird – wenn
eine solche Parteiorganisation dies später dennoch tut, so ist sie ein
Verräter am Sozialismus.
Bürgerin Ratner! Sie müssen zugeben, daß Ihre Partei, kaum einige Monate
nach der Zimmerwalder Konferenz, beide Punkte auf die beschämendste
Weise verraten hat. Ihre Partei nahm bei der erstbesten Gelegenheit an
einer Koalitionsregierung teil. Ihre Partei nahm an einer
imperialistischen Regierung teil, deren imperialistischer Charakter von
niemandem bestritten werden kann. Dadurch habt Ihr den einen Punkt der
Resolution verraten.
Und wenn Ihr jetzt sagen wollt, daß Ihr keine formelle Erklärung, keine
formelle Abstimmung bezüglich der Kriegskredite abgegeben habt, so wird
dieser Umstand durch die Junioffensive aufgehoben, zu der Euch Mister
Buchanan gezwungen hat. Wenn Ihr dabei nicht vom bösen Willen geleitet,
sondern einfach gefoppt wurdet, so habt auch den Mut, das hier offen zu
gestehen.“
Weshalb fühlen die S.R. sich der II. Internationale so sehr verbunden?
Hat Tschernow nicht erklärt, die II. Internationale sei tot und werde
nie wieder auferstehen? weshalb erklärt hier Timofejew, sie ist wieder
auferstanden? Die II. Internationale hat Berge von Verbrechen an der
Arbeiterklasse aufeinander getürmt. Vielleicht besteht Eurer Meinung
nach die Korrektur der Stellungnahme der II. Internationale darin, daß
ihr Vertreter, Bürger Vandervelde, den niederträchtigsten
Friedensvertrag der Geschichte, den Versailler Vertrag unterzeichnet
hat, bei dessen Anblick man vor Scham vergehen muß. Oder erblickt Ihr
vielleicht den Glorienschein über dem Haupte der II. Internationale
darin, daß die Regierung der deutschen Sozialdemokratie, eine der
wichtigsten Organisationen der II. Internationale, Rosa Luxemburg
ermordet hat?
Nein, es wird Euch nicht gelingen zu beweisen, daß die II.
Internationale ihre Stellung auch nur um ein Haar geändert hat. Im
Gegenteil, ihre Handlungen seit Kriegsende sind noch viel
niederträchtiger, noch viel schmutziger, tausendmal verbrecherischer als
ihr Verrat bei Kriegsausbruch.
Werfen wir jetzt einen Blick auf die inneren Verhältnisse der Partei.
Eugenia Ratner hat uns den General Krasnow, diese schöne Figur der
russischen Gegenrevolution geschildert: Ich kann sagen, daß die Welt
einen solchen Terror gegen das Proletariat und hauptsächlich gegen das
Bauerntum, wie es der Terror Krasnows in Rostow und Umgebung war, noch
nie gesehen hat. Und jetzt bitte ich Euch, Genossen Richter, Euch dessen
zu erinnern, daß es derselbe Krasnow war, mit dem Gotz seinen Feldzug
zur Erwürgung der revolutionären Arbeiter Petrograds führen ließ. Bürger
Gotz hat mit dem Krasnowschen Heer die größten und fortgeschrittensten
revolutionären Kräfte angegriffen, die sich auf dem Gebiete des frühern
russischen Imperiums befanden. Diese Aktion ist die beste Charakteristik
der S.R. Partei.
Was die „äußere Politik“ – wir nennen sie einfach Spionage – der S.R.
Partei betrifft, so sehen wir hier die S.R. Partei an einem Tische mit
Dumas, mit Ehrlich und anderen Vertretern des französischen
Imperialismus, die die S.R. Organisationen mit Geld und Sprengmaterial
versorgt haben.
Als den S.R. hier vorgeschlagen wurde, die Tätigkeit des Administrativen
Zentrums entweder anzuerkennen oder aber zu verurteilen, erklärte Gotz,
daß sie sich unter Drohungen nicht lossagen können. Und der Angeklagte
Hendelmann gab seinem Zweifel an der Echtheit der Dokumente Ausdruck und
berief sich auf den Kölner Kommunistenprozeß. Dort erklärten aber die
Kommunisten kategorisch, daß die Londoner Dokumente Fälschungen seien.
Sie gaben nicht ablehnende und zweideutige Erklärungen ab. Dasselbe
sollten auch die Angeklagten des Prozesses tun.
Es gibt hier nur drei Möglichkeiten: Entweder sind die Dokumente falsch,
dann müssen es die Angeklagten gerade heraus, kategorisch erklären, um
die Falschheit derselben zu beweisen. Wenn aber die Dokumente echt sind,
dann müssen sie entweder ihre Solidarität mit diesen Dokumenten ehrlich
erklären oder aber sich offen auf den Standpunkt stellen, daß sie mit
den in diesen Dokumenten figurierenden Personen nichts gemein haben, daß
daher also diese Personen als einfache Provokateure zu betrachten sind.
Und wenn ein Teil der Dokumente echt, ein anderer Teil falsch ist, dann
müssen die Angeklagten erklären, daß sie den echten Teil der Dokumente
entweder anerkennen oder sich von ihm lossagen und beweisen, daß der
andere Teil der Dokumente tatsächlich falsch sei.
Die Angeklagten aber haben weder das eine, noch das andere getan. Weder
anerkannten sie die Dokumente, noch sagten sie sich von ihnen los.
Anzuerkennen wagten sie diese Dokumente nicht, sich von ihnen lossagen
konnten sie nicht, da sie noch bis heute mit dem Administrativen Zentrum
in Verbindung stehen.
Es ist festgestellt worden, daß das Moskauer Zentralbüro der S.R. Partei
mit dem Administrativen Zentrum in Verbindung steht und von ihm Geld
erhält. Wenn sie sich also lossagen wollten, so hätten sie sich vom
_ganzen übrigen Teil der eigenen Partei lossagen müssen_.
Von dem Standpunkte jenes Kriteriums, das der Zimmerwalder und Kientaler
Konferenz zum Ausgangspunkt diente, hat sich die S.R. Partei sowohl in
ihrer inneren, wie auch in ihrer äußeren Politik als systematische
Verräterin der Interessen der Arbeiterklasse und des Sozialismus
erwiesen. Und wenn sich in dieser Partei einige Leute befinden, die auf
Grund ihrer sozialen Abstammung mit diesem systematischen Verrat eine
Zeitlang sympathisierten, im Laufe ihrer weiteren Entwicklung aber die
Verräter preisgaben, so haben sie ein nützliches Werk geleistet.
Wenn eine bestimmte Gruppe, nachdem sie aus der S.R. Partei austrat, den
Verrat enthüllte, veröffentlichte und ihre Führer an den Pranger
stellte, so ist das ein historisches Verdienst. Vom Standpunkte der
moralischen Rehabilitation könnt Ihr denken, was Ihr wollt. _Uns
interessiert nur, was vom Standpunkte der internationalen Revolution und
der revolutionären Arbeiterklasse nützlich und richtig ist._
Seit der Oktoberrevolution wart Ihr unter dem Pseudonym „Komitee zur
Rettung des Vaterlandes und der Revolution“, dann als „Verband der
Wiedergeburt“ und schließlich als „Komitee der Konstituante“ tätig. Nach
der Auflösung der Konstituante kam es so, daß jede zwei S.R., die zwei
Tage lang Mitglied der Konstituante waren, hier und da eine Macht
gründeten und sich für eine Staatsmacht hielten, für die die Partei
keine Verantwortung trägt. Es ist ganz natürlich, daß, sobald in letzter
Zeit die Möglichkeit unter fremdem Namen in Rußland aufzutreten schwand,
Ihr Euch im Auslande ein Pseudonym schaffen mußtet und Ihr habt es Euch
geschaffen. Es verblieb Euch die merkwürdige „Pariser Konstituante“ und
das „Administrative Zentrum“.
Bei einer flüchtigen Analyse der S.R.-Spitzen muß eine besondere
Tatsache in die Augen fallen: In keiner revolutionären oder
pseudo-revolutionären Gruppierung kann man unter den führenden Kreisen
soviel Millionäre finden wie in der S.R. Partei. Vandervelde ist auch
ein Millionär und sprach hier vor dem Gericht im Namen seiner Millionen
und nicht im Namen von Millionen Arbeitern. Was die S.R. Partei
betrifft, so ist _Gotz Inhaber einer Handels- und Industrie-Firma,
Gunakow macht in Brillanten, Rabinowitsch war Inhaber einer Pelzfirma,
während Semjonow Eigentümer großer Teeplantagen ist_ usw. usw. Der
Kernbestand der S.R. Parteiführer geht nicht einfach aus den Familien
der demokratischen Intelligenz, sondern aus den Familien des
Großkapitals hervor. Der Umstand, daß in die S.R. Partei auch Arbeiter
und Bauern eingetreten sind, bedeutet nichts anderes, als daß in einer
bestimmten geschichtlichen Periode die Handels- und Industriebourgeoisie
und andere bürgerliche Gruppierungen versuchen, mit den Massen in
Verbindung zu treten. Während des Kampfes gegen den Zarismus versuchten
diese Gruppierungen einerseits die Intelligenz auszunützen, andererseits
sich auf das Bauerntum und teilweise auch auf die Arbeiterklasse zu
stützen. Als Resultat entstand eine ihrem sozialen Bestande nach aus
verschiedenen Elementen zusammengesetzte Gruppierung, die sich S.R.
Partei nennt. Es war ganz richtig, als sie Bürger Vandervelde hier mit
den Girondisten verglich, da ja die Girondisten eben eine
_großbürgerliche Gruppierung_ und nicht eine _Kleinbürger- und
Bauerngruppe_ waren. Unsere _russischen Girondisten stützen sich_ auf
dieselbe soziale Basis, und es war nur natürlich, daß sie während der
proletarischen Revolution ihr eigenes Gesicht gezeigt haben.
Timofejew legt es den Kommunisten zur Last, daß sie als erste den
Bürgerkrieg begonnen haben. Erinnert Ihr Euch, wie wir in die Revolution
eingetreten sind? Ihr habt über den ganzen Apparat der Staatsmacht und
über die ganze Armee verfügt, wir aber waren nur ein kleines Häuflein –
wie Ihr Euch ausdrückt – deutscher Spione. Wenn man die Lage, von Eurem
Gesichtspunkte, von dem Gesichtspunkte der freien Konkurrenz, der für
die Massenorganisation kämpfenden Faktoren aus betrachtet, so waren alle
Vorteile dieses Kampfes auf Eurer Seite. Trotzdem wurdet Ihr geschlagen.
Und wenn wir dann, als wir an der Macht waren, die Euch verhaßte Tscheka
gegründet haben, so geschah das erst später. In dieser ungeheueren
Gärung hat nur diejenige Kraft das Recht zur geschichtlichen Existenz,
die in der gegeebenen historischen Phase das Land _organisieren, über
das Land regieren kann. Weder Nikolaus II. noch Ihr, noch die
Bourgeoisie konnten regieren._
Ich erlaube mir, einen Freispruch für die ganze zweite Gruppe zu
fordern, schon aus dem Grunde, weil Ihr, Mitglieder des Revolutionären
Tribunals, ja selbst erklärt habt, daß für Euch der Wille des
organisierten Proletariats nicht gleichgültig ist. Und das zu fordern,
beauftragte mich – wenn auch nicht formell – die Masse der organisierten
Arbeiter. Die Demonstration vom 20. Juni gab mir dieses Mandat. Ich
wandte mich damals an die Masse der demonstrierenden Arbeiter mit der
Frage, ob sie es für richtig halte, daß wir diese und diese Leute
verteidigen, und diese proletarische Riesenmasse antwortete: „Ja, Ihr
seid verpflichtet, es zu tun.“
Und nun im Namen dieser Arbeitermassen, die unsere Stellungnahme
billigen, fordere ich einen Freispruch für alle meine Klienten ohne
Ausnahme.“
Nach einer kurzen Rede von Sadoul, der für ein mildes Urteil plädiert,
folgt eine Replik des Staatsanklägers Lunatscharskis, in der er auf
verschiedene Einwände der Angeklagten eingeht und besonders ausführlich
auf den Vorwurf Gotz’ zu sprechen kommt, die Absicht wäre, durch diesen
Prozeß die S.R. Partei zu vernichten: „Gotz sagt: Ihr wollt unsere
Partei ermorden!“ Ja, ja, wir wollen es! Dieser Prozeß verfolgt dies
Ziel. Wir werden die Partei vernichten! Denn sie ist schädlich,
abscheulich und lächerlich, ihre Unreife und Unerfahrenheit, wie jede
kleinbürgerliche Schichtung, wie jeder Zwerg, der gegen elementare
Kräfte zu kämpfen gedenkt.
Krylenko hebt in seiner Replik den Unterschied zwischen alter und neuer
Rechtsauffassung hervor:
„Hendelmann rollte hier die Frage der prinzipiellen, individuellen und
kollektiven Verantwortlichkeit im strafrechtlichen Sinne auf. Hendelmann
erwähnte das richtige Prinzip, daß in Strafsachen jeder nur für sich die
Verantwortung tragen kann. Ein solches Prinzip war in den alten
zaristischen Gesetzen tatsächlich durchgeführt worden. In unserer
Strafgesetzgebung existiert aber dieses Prinzip nicht. Im gegenwärtigen
Prozeß muß die Frage in folgender Weise gestellt werden: _wenn eine
gewisse führende Körperschaft, die die Tätigkeit aller lokalen
Organisationen leitet, erklärt, daß sie für die Tätigkeit aller dieser
Organisationen die Verantwortung trägt, so unterliegen ihre Mitglieder
einer kollektiven Verantwortung_.
Auf alle kategorischen Aussagen der zweiten Angeklagtengruppe antworten
die Angeklagten der ersten Gruppe: „Davon ist nichts wahr, das habt Ihr
alles nur erfunden.“ Ich frage Euch nun, aus welchem moralischen,
logischen oder politischen Grunde könnt Ihr behaupten, daß sie lügen?
... Auf die Fragen, die Euch unangenehm sind, antwortet Ihr nicht.
Ich muß noch einmal auf die bereits in meiner ersten Rede behandelte
Frage des Strafausmaßes zurückgreifen. Ich gehe ausschließlich vom
Standpunkte der Nützlichkeit oder Gefährlichkeit der betreffenden Bürger
aus. Mir scheint, daß diese Frage bereits klar vor uns stehen kann. Es
liegen uns die Erklärungen Gotz, Hendelmanns und Timofejews vor. Gotz
erklärte: „Wir sterben, aber wenn wir sterben, so sterben wir mutig, und
wenn wir leben werden, so werden wir so handeln, wie wir bisher
gehandelt haben.“ Timofejew sagte: „Weder Lossagung noch Reue werdet Ihr
von diesen Bänken hören.“ Und Hendelmann schloß seine Rede mit der
Erklärung, daß sie uns tot und lebendig gefährlich sein werden.
Wie sollen wir uns diesen Erklärungen gegenüber verhalten? müssen wir
oder müssen wir nicht das höchste Strafausmaß anwenden? Kann denn diese
Frage im Interesse der Staatszweckmäßigkeit anders gestellt werden?
Nein! Wenn wir um uns blicken, was in der Vergangenheit geschah, so
sehen wir: Petrograd – Junkeraufstand – Blut; Moskau – Oktoberaufstand –
Blut. Bei allen Bewegungen in Petrograd wurde Blut vergossen. Ferner:
die Epoche von Archangelsk, wo während eines ganzen Jahres die
englischen Kapitalisten herrschten. Auch dort – Blut und Blut. Samara,
Sibirien, Südrußland – Blut und Blut. Tambow – Blut und Blut. Kronstadt
– wiederum nur Blut und Blut. Überall, wo die S.R. nur auftraten, war
nichts anderes als Blut und Blut. Deshalb können wir hier mit einer
vollständigen Seelenruhe sagen: „Damit in der Zukunft kein Blut oder
weniger Blut fließe, muß hier Blut vergossen werden.
* * * * *
Die Angeklagten ergreifen – jeder Einzelne – nochmals das Wort zu
längeren Ausführungen, die sich einen vollen Tag hinziehen; die
Angeklagten der ersten Gruppe beharren auf ihrer gegnerischen
Einstellung, bestreiten noch einmal die Sanktionierung des Terrors durch
das Z.K., verklären die demokratische Idee und bekennen, den Kampf gegen
die Sowjets nicht ruhen zu lassen. Die Angeklagten der zweiten Gruppe
bekennen sich nochmals zu ihren Verbrechen an der Revolution und der
Arbeiterschaft, gestehen ihre Reue und als letzter spricht Semjonow:
„Meine Verbrechen lassen sich weder rechtfertigen noch wieder gutmachen.
Mein revolutionäres Gewissen hat mich bereits verurteilt.“
* * * * *
Nach fünftägiger Beratung wird am 8. August 1922 das Urteil des Obersten
Tribunals des Allrussischen Zentralexekutivkomitees, bestehend aus dem
Vorsitzenden, Genossen G. L. Pjatakow und den Mitgliedern, Genossen O.
J. Karklin und A. W. Galkin verlesen.
Man führt die Namen der 34 Angeklagten auf, bemerkenswert ist die Angabe
der Klassenzugehörigkeit eines jeden Angeklagten, unter den 34
Angeklagten befinden sich 29 Personen, die bürgerlichen Verhältnissen
entstammen, Hochschulbildung genossen, in der Marine oder im Heer des
Zaren gedient haben; einige Personen sind vom Adel, der Angeklagte
Utgoff ist der Sohn eines Gendarmerieoffiziers, bei Gotz wird
ausdrücklich vermerkt: Kaufmannssohn, Donskoi, Hendelmann sind die Söhne
von Ärzten, Semjonow ist der Sohn eines Beamten, L. Konoplewa stammt aus
einer Lehrerfamilie. Pelewin ist Bauer, nur Usow, Kozlow und Subkow sind
Arbeiter. Der bürgerliche Charakter der S.R. Partei wird auf diese Weise
noch einmal besonders grell hervorgehoben. Die Arbeiter und Bauern, für
die vielleicht die S.R. Partei durch ihre Tradition noch immer von einem
Schimmer heroischer revolutionärer Tapferkeit umstrahlt war, sollten
wissen, aus welchen Kreisen diese Führer stammten; das Ziel war
Entlarvung der S.R. Partei als einer bürgerlichen Partei, die die
Arbeiterbewegung ins Schlepptau zu nehmen sucht. Immer wieder findet man
mit allem Nachdruck hervorgehoben: die Bewegung richtete sich gegen die
Arbeiter.
Das Urteil gibt zunächst eine längere marxistische Analyse der
revolutionären Bewegung. In den Vordergrund wird der Kampf um den
Staatsapparat gestellt, dessen sich das Proletariat im Oktober 1917
bemächtigte. Ihre Vollmacht erhielt die proletarische Regierung vom 2.
Allrussischen Rätekongreß der Arbeiter- und Bauerndelegierten, er
bestätigte am 27. Oktober die durch den Aufstand zur Macht gelangte
Arbeiter- und Bauernregierung. Als ihre erste Aufgabe erblickte sie die
Vernichtung des Widerstandes der Bourgeoisie, das Ziel war: die
Vernichtung der Klassenunterschiede durch Änderung der ökonomischen
Verhältnisse. Die Entscheidungsfrage lautete: Mit der Bourgeoisie oder
gegen sie? Kampf für oder gegen die Sowjetmacht?
Die S.R. boten alles auf, um die Sowjetmacht zu stürzen. So arbeiteten
sie im Interesse der Bourgeoisie, und im Bunde mit ihr. Das Urteil geht
auf die einzelnen Aktionen ausführlich ein, die sich gegen den Staat,
der zugleich den Vertreter der Interesse der Arbeiter und Bauern
repräsentierte, richteten.
Schon einen Tag nach der Bestätigung der Sowjetregierung durch den
Rätekongreß marschiert der S.R. Kerenski im Bunde mit dem General
Krasnow gegen Petrograd. In der Stadt selbst erheben sich die Junker
unter Führung eines Stabes, dem der S.R. Gotz angehört, der persönlich
wieder mit Krasnow in Verbindung steht. Krasnow und die Junker werden
geschlagen. Nach ihrer ersten Niederlage versuchen die S.R. einen
technischen Apparat zu organisieren. Für den Tag der Eröffnung der
Konstituante wird der Aufstand geplant, der als Farce endet. Das Gericht
sieht als erwiesen an, daß die S.R. in verschiedenen Regimentern
arbeiteten. Aber die Massen waren nicht zu gewinnen. Das Zentralkomitee
gab seinen Plan auf. Zweiter Mißerfolg. Nach der Auflösung der
Konstituante beginnt die geheime, die konspirative Tätigkeit der S.R.
Eine militärische Organisation arbeitet unter den Soldaten der Roten
Armee. Das Z.K. selbst nimmt Verbindung mit bürgerlichen Verbänden auf
und erhält von ihnen Gelder; man scheut sich sogar nicht mit einer
Organisation Fühlung zu nehmen, die Fäden zum deutschen
Hauptquartier-Ost gesponnen hat. Ein Mitglied der S.R., der Oberst
Postnikow, soll sogar ins deutsche Hauptquartier fahren, um mit dem
Vertreter Ludendorffs zu verhandeln. In Moskau bestehen engste
Beziehungen zu Bürgerwehren und Verbänden der Bischöfe. Die
Spionagetätigkeit in der Armee wurde fortgesetzt, die betreffenden
Organisationen ausgebaut; dabei wurde auf den Oberst Machin hingewiesen,
der als Mitglied der S.R. Partei und im Auftrag des Z.K. einen hohen
Posten in der Roten Armee bekleidete und im Kampf mit der Ufaregierung
zum Feinde überging.
Der 8. Parteitag im Mai 1918 beschließt den Kampf mit der
Sowjetregierung auf allen Fronten und mit allen Mitteln aufzunehmen. Im
Wolgagebiet, in Archangelsk und Wologda kommt es zu erbitterten Kämpfen.
In Verbindung mit der französischen Mission gewinnt die S.R. die
tschechoslowakische Legion, die unter Führung französischer Offiziere
offenen Krieg mit den Sowjets führt. Die Tschechoslowaken werden die
Elitetruppe der Regierung von Samara, die sich unter Führung der S.R.
bildet. An der Regierung beteiligen sich Vertreter des Großgrundbesitzes
und der Industrie. In Archangelsk operieren die S.R. in engster Fühlung
mit den Ententetruppen und der russischen Bourgeoisie. In diesen Kämpfen
fiel den S.R. die entscheidende politisch organisatorische Rolle zu,
während die militärische Führung in den Händen der Ententegenerale und
russischer Weißgardisten lag.
In der Ukraine, in Kuban und am Don bestanden Verbindungen zwischen den
S.R. und den dortigen sowjetfeindlichen Regierungsorganen. In der
bürgerlichen ukrainischen Rada sanktionierte die S.R. Fraktion die
Okkupation der Ukraine durch den deutschen und österreichischen
Imperialismus. Direkt oder indirekt erhielt die Partei finanzielle
Unterstützung von den Missionen der Verbündeten. Ferner bestand eine
direkte organisatorisch-persönliche Verbindung des Z.K. mit Vertretern
der Entente. Außerdem bestand eine enge Verbindung mit bürgerlichen
Organisationen; genannt werden die Organisation Filonenko, Iwanow und
der „Verband der Wiedergeburt“, dem Kadetten und weiter rechtsstehende
Vertreter angehören. Es kam zur Bildung einer zukünftigen russischen
Regierung, dem „Allrussischen Direktorium“, in dem Führer der S.R.
saßen.
Nach dem Siege der Roten Armee 1919 vollzog sich ein Umschwung. Einige
Mitglieder der Konstituante von Samara gaben eine Erklärung ab, in der
sie auf den bewaffneten Kampf gegen die Sowjetmacht verzichteten. Aber
das Plenum des Z.K. spricht sich gegen jede Versöhnung mit den Sowjets
aus und veranlaßt sogar eine Untersuchung gegen die versöhnlichen
Mitglieder des Z.K. Diese Wendung hat den Austritt verschiedener
Mitglieder zur Folge. Um so entschiedener wird die Haltung der
Unversöhnlichen. Eine Resolution des Z.K., von Gotz, Helene Ratner und
Timofejew unterzeichnet, erklärt:
„Die S.R. Partei darf ihre alten Positionen nicht verlassen und nicht
für einen einzigen Moment auf den bewaffneten Angriff verzichten. Wenn
die Bewegung ... gegen die Bolschewiki im gegebenen Augenblick nicht
erneuert werden kann, so wird die Aufgabe unserer Partei in der weiteren
Vorbereitung der Massen und Zusammenfassung der Elemente der Demokratie
bestehen, dort, wo diese Elemente sich noch erhalten haben.“
Am 13. Mai 1920 erläßt das Z.K. ein Rundschreiben, das einen bestimmten
Arbeitsplan der S.R. auf dem flachen Lande enthält: 1. Befestigung der
organisatorischen Position der S.R. Partei unter den sowjetfeindlichen
Elementen des Dorfes; 2. Provozierung bewaffneter Zusammenstöße der
Bauern mit der Sowjetmacht.
Eine Folge dieses Zirkulars sieht das Urteil in der Bauernrebellion in
Tambow unter Führung des Banditen Antonow. 1921 versuchten die S.R. eine
ähnliche Bewegung in Sibirien zu organisieren. Für die Teilnahme der
S.R. an Unruhen in den Küstengebieten des Schwarzen Meeres wird ein
Aufsatz des Oberst Machin herangezogen; ferner gilt als Beweis ein
Aufsatz Tschernows, in dem die Taktik der S.R. gerühmt wird, endlich
Akten des „Administrativen Zentrums“. Der Oberst Woronowitsch wurde zu
den Aufständigen entsandt.
Das „Administrative Zentrum“ beauftragt Woronowitsch in einem Briefe vom
19. August 1921, gezeichnet vom Sekretär der S.R. Partei, Fabrikant,
„mit der Bauernorganisation am Schwarzen Meer, mit dem Obersten Stab der
Bauernwehr usw. Verbindungen herzustellen.“
Die Septemberkonferenz der S.R. im Jahre 1920 beschloß in einer
Resolution den „bewaffneten Sturz der bolschewistischen Diktatur“.
Darauf senden die in Haft befindlichen Mitglieder der S.R. Partei Gotz,
Hendelmann, Wedenjapin, Donskoj, Lichatsch, Morosow, Rakow, H. Ratner,
Timofejew und Zeitlin anläßlich jener Resolution einen Brief an das
neugewählte Z.K., in dem es heißt: „Mit Freude erfuhren wir den
günstigen Ausgang der 10. Konferenz. Die 10. Konferenz erkennt
vollkommen richtig, daß die Hauptaufgabe der Partei in der Liquidierung
der Diktatur der gegenwärtig herrschenden Regierung besteht.“
Der Kronstadter Aufstand im Jahre 1921 ist von den S.R. gefördert
worden. Hinweise auf Telegramme und Artikel Tschernows, Akten des
„Administrativen Zentrums“.
Einen breiten Raum nehmen im Urteil die Feststellungen des Obersten
Tribunals hinsichtlich der terroristischen Akte, Expropriationen und
Sprengungen ein.
1. Wird auf eine Erklärung der S.R. Gotz, Ratner und Tschernow
hingewiesen, in der terroristische Akte gebilligt wurden. Dieser
Erklärung wurde nicht widersprochen.
2. Im Februar 1918 fand eine Aussprache über den Terror im Z.K. statt.
Das Urteil stellt folgendes fest: Bei der Erwägung der Frage im Z.K.
kamen zwei Ansichten zum Ausdruck. Es gelang dem Gerichte nicht, den
Text des Z.K.-Beschlusses festzustellen. Es wurde nur festgestellt, daß
in der Motivierung die Mitglieder des Z.K. nicht einig waren. Eine
Motivierung wurde nicht angenommen, der Berichtigungsantrag des
Z.K.-Mitgliedes Zuntin (eines Gegners des Terrors) wurde abgelehnt; die
Resolution Tschernows (Anhänger des Terrors) wurde angenommen. Zuntin
trat aus dem Z.K. aus. Der Beschluß des Z.K. wurde nicht nur nicht in
weiteren Kreisen veröffentlicht, sondern war nicht einmal den
verantwortlichen Parteifunktionären bekannt, wie z. B. dem Leiter der
Militärkommission beim Z.K., Daschewski. Als Tschernow auf die
Enthüllungen Semjonows und Konopljewas hin die terroristische Tätigkeit
der S.R. Partei in Abrede stellte, hat er nicht ein einziges Mal diesen
Beschluß erwähnt.
3. Hinweis auf die Terrorgruppe Semjonow, die von Z.K.-Mitgliedern
Aufträge erhielt.
4. Als erwiesen wird angesehen, daß diese Gruppe von den
Z.K.-Mitgliedern Gotz und Donskoi Weisungen erhielt und auf Befehl des
Z.K. oder einer Gruppe von Z.K.-Mitgliedern handelte.
5. Die Z.K.-Mitglieder Gotz, Donskoj, Gerstejn und der Bevollmächtigte
des Z.K. Rabinowitsch nahmen an der Organisation terroristischer
Aktionen, Expropriationen und Sprengungen teil. Die Z.K.-Mitglieder
Timofejew, Iwanow, H. Ratner und Wedenjapin hatten wenigstens teilweise
von dieser Tätigkeit Kenntnis.
6. Die Ermordung des Genossen Wolodarski, das Attentat auf den Genossen
Lenin, das Attentat auf den Eisenbahnzug des Genossen Trotzki wurde
durch die Kampforganisation der Partei organisiert. Der Mörder des
Genossen Wolodarski, Sergejew und die Attentäterin auf den Genossen
Lenin, F. Kaplan, waren Mitglieder dieser Organisation und der S.R.
Partei.
7. Diese Kampforganisation beging eine Reihe von Expropriationen, das
auf der Station Buij von Angestellten des Ernährungskommissariats
entnommene Geld im Betrage von ungefähr einer Million Rubel wurde auf
Beschluß des Z.K. in seine Kasse eingezahlt.
8. Der Agent der französischen Mission für Sprengungen, Henry Virtimon,
stand mit dem Z.K. und mit Timofejew in enger Verbindung und erwies der
Sprengungsgruppe des Z.K. eine materielle Unterstützung. Timofejew hielt
die Annahme dieser Unterstützung für unbedenklich.
9. Die Teilnahme aller Mitglieder des Z.K. an dieser verbrecherischen
Tätigkeit ist bewiesen worden. Die Teilnahme der Z.K.-Mitglieder und
anderer Parteimitglieder an den terroristischen Aktionen,
Expropriationen und an der Sprengungsarbeit wird in bezug auf jeden
Angeklagten einzeln festgestellt.
Das Tribunal kam für die einzelnen Angeklagten zu folgenden
Feststellungen:
Gotz, Wedenjapin, Hendelmann, Donskoi, Gerstein, Lichatsch, Iwanow,
Ratner-Elkind, Rakow, Federowitsch, Timofejew waren Mitglieder des Z.K.
der S.R. Partei, deren Ziel der Sturz der Arbeiter- und Bauernregierung
war, die Hochverrat im Bunde mit fremden Mächten beging, Verträge
verletzte, die die Sowjetrepublik abgeschlossen hatte, und Gebiete von
der Republik abzutrennen suchte. Gotz, Donskoi und Gerstein leiteten die
Tätigkeit terroristischer Terrorgruppen, die Attentate auf Lenin und
Trotzki planten und Wolodarski töteten. Timofjejew, Iwanow, H. Ratner,
Wedenjapin sind als Mitwisser zu verurteilen; ferner empfingen sie
Gelder, die in einem staatlichen Büro geraubt waren. Donskoi war
Anstifter dieses Raubes. Endlich unterhielten sie Beziehungen zu
ausländischen Staaten, die sich mit der Sowjetrepublik im Kriegszustand
befanden! Sie leiteten Sprengungsarbeiten.
Artemjew, Morosow und G. Ratner waren Mitglieder des Moskauer Büros der
Z.K. und führten mit einigen Mitgliedern des Z.K. die ganze Tätigkeit
der Partei auf dem Gebiete der Arbeiter- und Bauernregierung. Sie haben
von der Existenz der Semjonowschen Kampfgruppe Kenntnis gehabt.
Agapow, Altowski, Liberow, Gorkow, Lwow, Berg, Slobin, H. Iwanowa und
Utgoff waren Mitglieder verschiedener führender Organe der S.R. Partei
und vollzogen die Direktiven ihres Zentralkomitees; außerdem leitete
Agapow die Sprengungsgruppe des Z.K., die für Sprengungen,
Brandstiftungen und Zerstörung der Verkehrswege zu gegenrevolutionären
Zwecken organisiert wurde.
Semjonow, Konopljewa, H. Iwanowa, Ussow, Subkow, Fedorow-Koslow,
Jefimow, Pelewin nahmen an der Tätigkeit der Kampfgruppe des Z.K. teil,
die terroristische Aktionen gegen die Führer der proletarischen
Revolution, bewaffnete Überfälle und bewaffnete Plünderungen zugunsten
der S.R. Partei ausführte, wobei Semjonow der Führer dieser Gruppe war,
und Semjonow, Konopljewa und Iwanowa für ihre Verbindung mit dem Z.K.
sorgten. Stawskaja trat später in die erwähnte Gruppe ein, nahm aber an
ihrer Tätigkeit keinen tatsächlichen Anteil.
Daschewski leitete die militärische Organisation der S.R. Partei, wofür
er amnestiert wurde; außerdem aber half er der Ausführerin des
Attentates auf Genossen Lenin, dem Mitglied der S.R. Partei, Fanny
Kaplan, bei ihrem Eintritt in die Semjonowsche Kampfgruppe und hatte von
der Existenz dieser Gruppe Kenntnis.
Ignatjew war Mitglied des Z.K. der Volkssozialistischen Partei und
handelte in unmittelbarer Verbindung mit den Mitgliedern des Z.K. der
S.R. Partei; nahm bis zu seiner Verhaftung an der gegenrevolutionären
Tätigkeit zum Sturze der Sowjetmacht teil, trat dem Komitee zur „Rettung
des Vaterlandes und der Revolution“ bei, beteiligte sich an der
Tätigkeit dieser Organisation gegen die Sowjetmacht, setzte sich mit den
gegenrevolutionären Organisationen Filonenkos und Iwanows und mit der
militärischen Kommission der S.R. Partei in Verbindung, trat in den
Kriegsstab des Verbandes der Wiedergeburt ein, wohnte den Sitzungen des
politischen Zentrums des Verbandes der Wiedergeburt bei und leitete die
gegenrevolutionären Aktionen in Wologda. Er setzte sich außerdem mit den
Vertretern der verbündeten Missionen und weißgardistischen
Organisationen in Verbindung, um die Sowjetmacht zu stürzen.
Demzufolge verfügt das Tribunal: