Anlage 6.
(Türkische Kaukasusarmee.) Bakou, le 25-9-34.
Excellence,
J’ai reçu votre télégramme et votre honoré du 20.9.18 informant les
évènements arrivés à Bakou.
Ces nouvelles ne peuvent être de si authentique comme d’annonce.
Le premier jour de l’offensive générale de nos troupes contre Bakou, la
résistance de l’ennemi n’avait pas été rompu tout à fait.
Le lendemain, par suite de la défense et durable et définitive de
l’ennemi, l’armée a été obligée d’entrer en combat à la ville.
Plusieurs musulmans déjà chagrinés du massacre des musulmans fait par
les arméniens en date 18 Mars 1918, et surtout les gaspilleurs ouvriers
Persans, profitèrent instantanément de l’occasion présentée et se
mirent à commettre quelques offenses.
Ces évènements a pu se rétablir en sûreté par les preuves et les
mesures énergiques prit par l’armée et par la condamnation à mort de
centaines de musulmans coupables de ces atrocités.
Dès lors, la ville possède une sûreté extraordinaire de sorte qu’aucun
du peuple ne porte plainte.
Les renseignements que vous venez de recevoir sur les sujets allemands
tombés victimes des atrocités ne sont pas ni vrais et ni réels, si
il y a de même des offenses commis envers les sujets allemands, le
Gouvernement Azerbaydjanien est obligé de dédommager les pertes
désignées.
Les troupes turcs ont déjà rétabli l’ordre et la sûreté public. Voilà
pourquoi il ne serait pas nécessaire d’envoyer les troupes allemandes
pour la sauvegarde des sujets allemands.
C’est un de mes spéciaux devoirs la charge de protéger les vies et les
intérêts des sujets allemands.
Noury, Général de Division.
Son Excellence le Général von Kreß,
Délégué Impérial Allemand Tiflis
443.
Auswärtiges Amt. Berlin, den 29. Oktober 1918.
Die Meldung der Tribune de Genève[157] ist unzutreffend. Der wahre
Sachverhalt ist folgender:
Bereits am 4. Juni hat die Türkei in Batum mit der damals neu
gegründeten armenischen Republik einen Friedensvertrag geschlossen,
dessen Bestimmungen in territorialer Hinsicht für die Armenier sehr
ungünstig waren. Die türkische Grenze war weit über die im Frieden
von Brest-Litowsk gezogene Linie vorgeschoben. Das den Armeniern
verbleibende unfruchtbare Gebirgsland reichte nicht aus, um außer den
ursprünglichen Bewohnern, den vielen Flüchtlingen aus Türkisch-Armenien
und den von den Türken besetzten kaukasischen Gebieten Unterkommen und
Nahrung zu bieten. Wir haben den Vertrag von Batum nicht anerkannt und
alsbald energische Schritte unternommen, um die Türken zur Innehaltung
der Bestimmungen des Brester Friedens zu veranlassen. Lange zeigte
sich die türkische Regierung taub gegen alle Vorstellungen. Auch unser
Versuch, den armenischen Flüchtlingen wenigstens zur Bergung der Ernte
die Rückkehr in ihre verlassenen Dörfer zu ermöglichen, blieb zunächst
erfolglos.
Erst bei den Verhandlungen, die im September hier mit dem Großwesir
geführt wurden, gelang es uns, ihn zum Entgegenkommen gegenüber den
Wünschen der Armenier zu bewegen und das Versprechen einer Revision der
territorialen Bestimmungen des Vertrages von Batum zu erlangen. Die
seit Anfang Juni in Berlin anwesenden armenischen Delegierten haben an
den deutsch-türkischen Verhandlungen nicht teilgenommen. Talaat Pascha
hat sich aber ihnen gegenüber im gleichen Sinne ausgesprochen.
Unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Konstantinopel hat er dann sein
uns gegebenes Versprechen erfüllt und mit der armenischen Republik eine
Vereinbarung über Wiederabtretung und Räumung des armenischen Gebiets
bis zur Grenze von Brest-Litowsk abgeschlossen.
I. A.:
von Langwerth.
An die Deutsche Gesandtschaft, Bern.
_November._
444.
Société Impériale ottomane
du Chemin de Fer de Bagdad. Konstantinopel, den 5. November 1918.
An den Verwaltungsrat der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft, Berlin,
betreffend Armenierfrage.
In dieser Frage haben wir Ihnen in den Jahren 1915 und 1916 --
hauptsächlich im Sommer und Herbst 1915 -- vielfach und eingehend zu
berichten gehabt.
Wie Sie sich erinnern werden, hatten wir Kämpfe zu bestehen, um unsere
armenischen Angestellten ihrem Dienst an unseren Bahnen zu erhalten.
Die kritischste Periode war im August 1915, als die türkische Regierung
unvermittelt eines Tages an die Ausführung ihrer Absicht ging, unsere
armenischen Angestellten in der Zahl von etwa 850 zwangsweise mit
ihren Familien in die entfernteren Gegenden des Reiches abzuführen.
Sie erinnern sich, daß der Zeichner dieses damals zunächst einen
Aufschub der Maßregeln erwirkte dadurch, daß er erklärte, zur selbigen
Stunde den Betrieb auf der ganzen Linie einzustellen, weil ein solcher
in geregelter Weise nach der Herausnahme von 850 geschulten und
eingearbeiteten Beamten eine Unmöglichkeit sei. An unserer ohnehin
geschwächten Organisation zu rühren, bilde überhaupt eine Gefahr von
ungeheurer Tragweite, die sogar den Gang des Krieges beeinflussen könne.
Es war dann eine sehr schwierige Aufgabe, den Aufschub in eine
Aufhebung der Maßregeln gegen unsere armenischen Angestellten
umzuwandeln, und, wie Sie wissen, haben wir diese Aufgabe trotz
vielfacher und immer wieder aufs neue einsetzender starker Pression
siegreich durchgeführt.
In diesen Tagen war nun eine Deputation unserer armenischen
Angestellten bei uns, um zu erklären, daß sie erst jetzt die
Freiheit besäßen, uns auszusprechen, was sie seit 1915 in steigender
Lebhaftigkeit empfunden hätten, nämlich daß sie und ihre Familien Leben
und Existenz nur unserem damaligen festen Eingreifen zu danken hätten.
Daß sie seien, und was sie seien, dankten sie einzig der Leitung der
anatolischen Eisenbahn-Gesellschaft, und es gäbe in den armenischen
Familien an unseren Linien kein Familienmitglied, daß dieser Tatsache
nicht jeden Tag, den Gott gibt, dankbar gedächte. In diesem Sinne
sprach sich die Deputation aus, und unsere Erwiderung bewegte sich
in der Richtung, daß wir an unseren armenischen Angestellten stets
gewissenhafte Mitarbeiter besessen hätten, und daß es sich um ein
einfaches Gebot der Pflicht für uns gehandelt hätte, Treue mit Treue
zu entgelten. Den Dank nähmen wir gerne entgegen und hofften, daß wir
ihn in der Gestalt von treuer Pflichterfüllung und Hingabe an unsere
gemeinsame Aufgabe betätigt sähen. Wenn wir uns wie bisher auf unsere
armenischen Angestellten verlassen könnten, so könnten sie sich mit
Zuversicht auch auf uns -- die Leitung -- verlassen, und auf diese
Weise könnten wir in gemeinsamer ernster Arbeit jeder von seinem Platze
aus die Aufgabe erfüllen, die unseren Bahnen in der Türkei zum Besten
des Landes und seiner Bewohner gestellt ist.
Einige Tage nach dem Erscheinen dieser Deputation sandte der armenische
Patriarch in seiner Vertretung einen Herrn zu uns, dessen offizielle
Tätigkeit die Führung der Geschäfte des armenischen Patriarchats ist.
Im Namen des Patriarchs und des ganzen armenischen Volkes dankte er
mir für meine Intervention zugunsten unserer armenischen Angestellten
und deren Familien. Die armenische Nation habe eine Dankesschuld
abzutragen, die Ehrensache eines jeden Armeniers sein müsse.
Ich möchte hier noch beifügen, daß unmittelbar nach meinem ersten
Vorgehen im August 1915 und meiner stürmischen Auseinandersetzung mit
den Behörden der damalige armenische Patriarch einen Vertrauten zu mir
sandte mit folgender Botschaft: Er (der Patriarch) sei ein alter Mann
und hoffe bald vor Gottes Thron zu stehen. Er sehne diesen Augenblick
herbei, und er werde sich dem Throne Gottes mit einem Gebet auf den
Lippen für mich nähern. Das sei alles, was er mir für jetzt im Namen
der Armenier sagen lassen könne.
Die Armenier werden jetzt wieder in ihre ursprünglichen Wohnorte
zurückgeführt. Das Elend der Armen ist nach ihren mehrjährigen Leiden
ungeheuer. Um im Gebiet unserer Bahn den Leuten etwas Hilfe zu
leisten, haben Herr Huguenin und Zeichner dieses im Hinblick auf die
Unmöglichkeit einer vorhergehenden Verständigung mit Ihnen jeder von
sich aus Ltq. 500 dem bestehenden Komitee gespendet.
Hochachtungsvoll
Der Generaldirektor.
Günther.