14. August 1916 p. m.

Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. 8. 1916:

„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten

Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralen Komitee zu

erlauben in Syrien[135], wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden,

Hilfe zu schaffen.“

295.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Therapia, den 17. August 1916.

Der Erzbischof Stepan hatte vor einiger Zeit durch Vermittelung des

Patriarchats darum gebeten, von Meskene, wohin er inzwischen geschafft

worden war, in eine größere Ortschaft überführt zu werden. Nach

Mitteilung des Patriarchats ist nunmehr der Statthalter von Aleppo

angewiesen worden, dem Genannten die Übersiedelung nach Jerusalem zu

gestatten.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

296.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Therapia, den 23. August 1916.

Das von der Pforte erlassene Gesetz über das armenische Katholikat und

Patriarchat trägt das Datum des 2 Schawwal 1334/19 Temuz 1332 (d. i. 1.

August d. J.) und wurde im türkischen Reichsanzeiger (takvimi-vakaji)

vom 10. d. M., Nr. 2611, veröffentlicht.

Wie der erste Paragraph bestimmt, werden die beiden Katholikate von

Sis und Aghtamar mit den beiden Patriarchaten von Jerusalem und

Konstantinopel zu einer einzigen Würde vereinigt und der Titular als

„Katholikos-Patriarch“ zum geistlichen Oberhaupte der osmanischen

Armenier mit dem Sitze im Kloster Mar Jakub in Jerusalem eingesetzt;

die hierarchischen und sonstigen Beziehungen zum Katholikos von

Etschmiadsin werden gelöst.

Titel und Würde eines armenischen Katholikos entsprechen denen eines

Patriarchen in den griechisch-orthodoxen Kirchen. Ursprünglich gab

es nur den einen Katholikos von Etschmiadsin. Im Laufe der Zeit und

infolge der politischen Ereignisse wurden im späten Mittelalter und zu

Beginn der Neuzeit noch die Katholikate von Aghtamar (am Wansee) und

Sis (Cilicien) errichtet.

Durch die Verschmelzung der Katholikate von Aghtamar und Sis mit den

beiden Patriarchaten hat der neue Katholikospatriarch von Jerusalem

das Recht erworben, sämtlichen Bischöfen in der Türkei die Weihe zu

erteilen und ist hierarchisch unabhängig geworden. Die Auflösung

aller Beziehungen zu Etschmiadsin dürfte die weitere Folge haben, daß

den osmanischen Armeniern künftighin die Beteiligung an der Wahl des

Katholikos von Etschmiadsin nicht mehr gestattet ist.

Unstreitig hatte die Pforte ein großes politisches Interesse, das

Zwitterverhältnis, in dem der Patriarch von Konstantinopel zur

türkischen Regierung und zu dem von Rußland abhängigen Katholikos

von Etschmiadsin stand, zu beseitigen, und hat jetzt von demselben

Rechte Gebrauch gemacht, wie Rußland, als es im Jahre 1836 die

Palajenia erließ und dadurch die Stellung des Katholikos einseitig

im Reichsinteresse regelte. Formell aber steht diese Maßregel im

Widerspruch mit den Verpflichtungen, die sie durch Art. 62, Abs. 4, des

Berliner Vertrages übernommen hatten: „Aucune entrave ne pourra être

apportée soit à l’organisation hiérarchique des differentes communions,

soit, à leur rapports avec leurs chefs spirituels.“

Die zweite tief eingreifende Veränderung ist die Beseitigung des „Grand

Conseil de la Nation“, des großen Volksrats der Armenier.

Das neue Gesetz hat durch die Aufhebung des Volksrates und andere

Bestimmungen dem demokratischen Regiment ein Ende bereitet. Der

zukünftige Katholikospatriarch und seine Suffragane sind nunmehr

unabhängig von dem russisch-armenischen Kirchenfürsten von Etschmiadsin

und von dem politischen Parteien der Hauptstadt und haben den ihnen

zustehenden Einfluß als Vorsteher der Gemeinde. Andererseits ist damit

eine empfindliche Capitis deminutio verbunden. Der Patriarch der

Armenier ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen Millet („Nation“),

sondern einer Djemaët, Kultusgemeinde; denn mit diesem Ausdruck, der

im Kanzleistil der Hohen Pforte von den bescheidenen Gemeinden der

protestantischen Armenier und Karaitischen Juden gebraucht wird,

während Griechen, Juden und bisher auch die Armenier ein „Millet“

bildeten, werden die letzteren jetzt im neuen Gesetz bezeichnet.

Als einfache Gemeindevorsteher sind der Katholikospatriarch

und die Bischöfe aller politischen Befugnisse entkleidet und,

abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung der

Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes ist

aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, wo er jeder politischen

Betätigung entrückt ist; er ist nicht mehr das Exekutivorgan des

Volksrates, sondern lediglich der Befehle der Regierung; überdies darf

er fortan nur mit dem Kultusamte als vorgesetzter Behörde verkehren,

während er früher Zutritt zu sämtlichen Behörden und zum Sultan hatte.

Endlich ist die Zahl der Bischöfe dadurch erheblich verringert worden,

daß solche in Zukunft nur für Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt

werden dürfen. Nach der Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus

Kleinasien und Rumelien dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben

sein, in denen die armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht.

Das neue Gesetz vom 1. August d. J. zieht das Fazit aus den Maßregeln

der Regierung, durch die die osmanischen Armenier als lebensfähige

Nation vernichtet werden sollen; auf die Massenaussiedelungen mit

der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung der Zurückgebliebenen

und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf diese nunmehr die

Zertrümmerung der politischen Gemeinde erfolgt.

Metternich.

An Seine Exzellenz den Reichskanzler

von Bethmann Hollweg.

297.

Kaiserliches

Konsulat Aleppo. Aleppo, den 29. August 1916.

Über den Stand der Armenierverschickung in der Euphratgegend berichtet

ein deutscher Offizier, der soeben von dort zurückgekehrt ist und die

Zustände von früheren Reisen auf derselben Strecke gut kennt, folgendes:

Die Straße Aleppo-Der-es-Zor (die die Verschicktenzüge seit langen

Monaten benutzen) biete jetzt ein verändertes Bild: sie sei

verhältnismäßig leer geworden. Zwar seien bei den Aleppo zunächst

gelegenen Stationen noch größere Armenierlager vorhanden. Weiter

nach Süden zu, von Meskene ab, seien die Lager bedeutend verkleinert.

Von den großen Stationen sei Sabkha ganz, Der-es-Zor bis auf einige

hundert Handwerker, die für die Truppen arbeiteten, geleert, während

an letzterem Orte noch vor 8 Wochen viele Tausende (von anderer Seite

auf 20000 geschätzt) gelagert gewesen seien. Die geistigen Führer, wie

Lehrer, Anwälte, Geistliche habe man in der letzten Zeit aus den Lagern

gesammelt und in die Regierungsgebäude (also wohl in Gefängnisse)

gesperrt. Alle übrigen -- auch diejenigen, die in den nördlicheren

Stationen sich wirklich anzusiedeln begonnen hatten -- seien

verschwunden. Nach amtlicher Lesart seien sie nach Mossul weitergeführt

(d. h. einen Weg, auf dem die wenigsten Aussicht haben, lebend ans Ziel

zu gelangen), nach allgemeiner Volksmeinung aber in den kleinen Tälern

südöstlich von Der-es-Zor, im Winkel zwischen Euphrat und Chaburfluß,

umgebracht worden. Man habe die Armenier nach und nach in Trupps von

einigen Hunderten abgeführt und von dazu bestellten Tscherkessenbanden

abschlachten lassen. Diese Angaben wurden dem Offizier bestätigt von

einem arabischen Augenzeugen, der gerade vom Schauplatz einer solchen

Szene kam, wohin ihn die Neugier getrieben hatte. Der Mann machte auf

den Offizier einen glaubwürdigen Eindruck. Er erwähnte bei seiner

Schilderung, deren Einzelheiten ich übergehe, zurzeit harrten an der

von ihm besuchten Stelle noch dreihundert Armenier der Abschlachtung;

die Hälfte kämen noch am selben Nachmittag, der Rest in der Nacht an

die Reihe.

Manche Armenier haben Unterschlupf in Araberhäusern gefunden. Zu

deren Aufsuchung ist Gendarmerie aufgeboten, die förmliche Jagden

veranstalten soll. Die Beute wird in Euphratkähne geladen und nach

Der-es-Zor gebracht.

Die Nomaden haben nach meinem Gewährsmann jenen Winkel zwischen Euphrat

und Chabur verlassen, angeblich wegen der geschilderten Vorgänge.

In Aleppo hat die Verschickung der nicht „eingesessenen“ Armenier noch

keinen großen Umfang angenommen. Immerhin sind ihr bisher schon etwa

800 verfallen. Dabei wird rücksichtslos auf der Straße aufgegriffen.

Einen Aleppiner Bekannten traf jener deutsche Offizier beispielsweise

unterwegs in einem Trupp von 50 Leuten in Pantoffeln und Hausrock

ohne jedes Gepäck; er war beim Einkauf auf dem Markte aufgehoben, ins

Sammellager geführt und verschickt worden.

Auch für die hiesigen Waisenhäuser, in denen man die Waisen

Verschickter gesammelt, scheint die wiederholt angedrohte letzte Stunde

nunmehr geschlagen zu haben. Diese Waisenhäuser werden bekanntlich von

europäischen (Schweizer und deutschen) und amerikanischen Hilfsgeldern

unterhalten und von armenischen Geistlichen und (eins mit über

800 Waisen) Schwestern des Deutschen Hilfsbundes für christliches

Liebeswerk verwaltet. Jetzt hat die hiesige Regierung einen besonderen

Kommissar für diese Waisenhäuser ernannt, der die Übernahme in

türkische Verwaltung ausführen soll. Nach unter der Hand eingezogenen

Erkundigungen soll diese nach folgenden Grundsätzen vor sich gehen:

Die Knaben über 13 Jahre sollen verschickt, die Mädchen über 13

verheiratet werden (natürlich an Muhammedaner). Die Kinder zwischen 10

und 13 Jahren werden, weil sie schon unter dem Eindruck des Erlebten

stehen, von den jüngeren getrennt in rein türkischen Waisenhäusern

untergebracht, wo sie ein Handwerk lernen sollen. Die Kinder unter

10 Jahren werden in besonderen Waisenhäusern erzogen. Das heißt mit

anderen Worten: Die Knaben über 13 Jahre werden umgebracht, die Mädchen

dieses Alters in die Harems gesteckt -- ein auffallend hübsches 12

jähriges Mädchen wurde soeben unter Drohung von Repressalien gegen

hier lebende Verwandte aus dem neben dem Konsulat gelegenen Waisenhaus

weggenommen und zwangsweise an einen stadtbekannten 70 jährigen Pascha

verheiratet -- die kleineren Kinder dem Islam zugeführt, soweit sie die

türkische Waisenhausverwaltung überstehen.

In Hama, Homs, Damaskus usw. sind, übereinstimmenden Nachrichten

zufolge, in den letzten Wochen die Verschickten in Massen durch

die Drohung weiterer Verschickung zum Übertritt zum Islam gepreßt

worden. Dieser geht rein bürokratisch vor sich: Eingabe, und darauf

Namensveränderung.

Daß die Türkei durch diese Scheinbekehrung wirklich eine Vertürkung

der Armenier erreichen könnte, muß als Illusion angesehen werden.

Augenscheinlich schweben den Urhebern Beispiele aus der Erobererzeit

des Osmanentums vor. Sie dürften aber ihre Rechnung ohne das heute ganz

anders gestärkte Rassen- und Nationalgefühl gemacht haben und ohne

den abgrundtiefen Haß, der ganz natürlicherweise auch in den neuen

armenischen Muhammedanern gegen das eigentliche Türkentum -- den Henker

ihres Volkes -- weiter leben wird. Werden die muhammedanischen Armenier

somit nach allem Erlebten auch im Denken und Fühlen Armenier bleiben --

und sicherlich nicht nur in der gegenwärtigen Generation --, so macht

sie ihre Vermummung im Islam dem türkischen Volkstum künftig nur noch

gefährlicher, weil weniger kenntlich.

I. V.:

Hoffmann.

An die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel.

_September._

298.

Kaiserliches

Konsulat Aleppo. Aleppo, den 5. September 1916.

Die Angaben des Berichts vom 29. v. M. über die Verhältnisse der

Armenierverschickung in der Gegend von Der-es-Zor sind mir inzwischen

aus anderen vertrauenswürdigen Quellen im wesentlichen bestätigt

worden. So berichtete mir ein soeben von dort zurückgekehrter deutscher

Angestellter einer amerikanischen Firma, der gelegentlich einer

Geschäftsreise die meisten dortigen Lager besucht hat, folgendes:

„Längs der Euphratstraße ziehen sich bis Der-es-Zor nur noch kleine

Lager von je 1000-2000 Seelen hin. Die 20-30000 Armenier, die ich bei

meiner letzten Reise in Der-es-Zor sah und die unter dem menschlich

denkenden Mutessarrif aufzuatmen begannen, sind seit dessen vor einigen

Monaten erfolgten Ersetzung durch den brutalen jetzigen Mutessarrif

Sekki Bey, einen Tscherkessen, bis auf einige Handwerker und etwa

1200 Kinder, weiterverschickt, und zwar, wie ich hörte, in die Gegend

des Flusses Chabur[136]. Dort werden sie, allgemeiner Ansicht nach,

niedergemetzelt oder kommen sonstwie um. Die erwähnten 1200 Kinder sind

ganz verelendet; was man sieht, trägt den Hunger im Gesicht.

Für den Unterhalt der in den Lagern Untergebrachten tut die Regierung

gar nichts. Die Lager sind fast durchweg entfernt von Städten und

Dörfern. Deshalb ist die Versorgung mit Nahrung selbst für den, der

noch Geld hat, äußerst schwer. Sie beschränkt sich auf das, was die

arabischen Bauern täglich an Brot, Melonen usw. ins Lager bringen, d.

h. eine ganz unzureichende Menge. Viele leben nur von Melonen, die in

jenen Gegenden reichlich wachsen und die sie mit Schale und Kernen

essen. Als ich in einem kleinen Lager Brot verteilte, benahmen sich

die Leute wie die wilden Tiere, ich mußte flüchten und die Verteilung

durch Gendarmen vornehmen lassen. Wer kein Geld hat, verhungert. Das

Papierpfund gilt 45 Piaster. Aber man weist Unterstützung in Geld sogar

zurück und schreit nach Brot. Ich sah Leute, die Gerstenkörner aus dem

Pferdemist zum Essen heraussuchen.

Solange die Verschickten noch Geld haben, läßt man sie in ihrem Lager.

Ist es damit zu Ende, werden sie gegen Der-es-Zor abgeschoben. Dabei

reißt man rücksichtslos Familien auseinander. Bei El-Hammam arbeiten

6-700 armenische Männer ohne Familien an Regierungsbauten. Auch sie

sehen übrigens ganz verhungert aus.

Die Lagerinsassen setzen sich aus Angehörigen aller gesellschaftlichen

Schichten zusammen. Ich wurde bei meinen Besuchen vielfach auf

französisch, englisch und deutsch angesprochen; auf deutsch von

Zöglingen deutscher Schulen und Waisenhäuser. Viele Flüchtlinge

versuchen, in andere Lager zu flüchten, die näher bei Ansiedlungen

liegen und daher eher Nahrungsgelegenheit bieten. Auf solche

Flüchtlinge fahnden beständig Gendarmen. Wer gefaßt wird, gilt als

verloren.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 96 / 134 题