Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. 8. 1916:
„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten
Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralen Komitee zu
erlauben in Syrien[135], wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden,
Hilfe zu schaffen.“
295.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Therapia, den 17. August 1916.
Der Erzbischof Stepan hatte vor einiger Zeit durch Vermittelung des
Patriarchats darum gebeten, von Meskene, wohin er inzwischen geschafft
worden war, in eine größere Ortschaft überführt zu werden. Nach
Mitteilung des Patriarchats ist nunmehr der Statthalter von Aleppo
angewiesen worden, dem Genannten die Übersiedelung nach Jerusalem zu
gestatten.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
296.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Therapia, den 23. August 1916.
Das von der Pforte erlassene Gesetz über das armenische Katholikat und
Patriarchat trägt das Datum des 2 Schawwal 1334/19 Temuz 1332 (d. i. 1.
August d. J.) und wurde im türkischen Reichsanzeiger (takvimi-vakaji)
vom 10. d. M., Nr. 2611, veröffentlicht.
Wie der erste Paragraph bestimmt, werden die beiden Katholikate von
Sis und Aghtamar mit den beiden Patriarchaten von Jerusalem und
Konstantinopel zu einer einzigen Würde vereinigt und der Titular als
„Katholikos-Patriarch“ zum geistlichen Oberhaupte der osmanischen
Armenier mit dem Sitze im Kloster Mar Jakub in Jerusalem eingesetzt;
die hierarchischen und sonstigen Beziehungen zum Katholikos von
Etschmiadsin werden gelöst.
Titel und Würde eines armenischen Katholikos entsprechen denen eines
Patriarchen in den griechisch-orthodoxen Kirchen. Ursprünglich gab
es nur den einen Katholikos von Etschmiadsin. Im Laufe der Zeit und
infolge der politischen Ereignisse wurden im späten Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit noch die Katholikate von Aghtamar (am Wansee) und
Sis (Cilicien) errichtet.
Durch die Verschmelzung der Katholikate von Aghtamar und Sis mit den
beiden Patriarchaten hat der neue Katholikospatriarch von Jerusalem
das Recht erworben, sämtlichen Bischöfen in der Türkei die Weihe zu
erteilen und ist hierarchisch unabhängig geworden. Die Auflösung
aller Beziehungen zu Etschmiadsin dürfte die weitere Folge haben, daß
den osmanischen Armeniern künftighin die Beteiligung an der Wahl des
Katholikos von Etschmiadsin nicht mehr gestattet ist.
Unstreitig hatte die Pforte ein großes politisches Interesse, das
Zwitterverhältnis, in dem der Patriarch von Konstantinopel zur
türkischen Regierung und zu dem von Rußland abhängigen Katholikos
von Etschmiadsin stand, zu beseitigen, und hat jetzt von demselben
Rechte Gebrauch gemacht, wie Rußland, als es im Jahre 1836 die
Palajenia erließ und dadurch die Stellung des Katholikos einseitig
im Reichsinteresse regelte. Formell aber steht diese Maßregel im
Widerspruch mit den Verpflichtungen, die sie durch Art. 62, Abs. 4, des
Berliner Vertrages übernommen hatten: „Aucune entrave ne pourra être
apportée soit à l’organisation hiérarchique des differentes communions,
soit, à leur rapports avec leurs chefs spirituels.“
Die zweite tief eingreifende Veränderung ist die Beseitigung des „Grand
Conseil de la Nation“, des großen Volksrats der Armenier.
Das neue Gesetz hat durch die Aufhebung des Volksrates und andere
Bestimmungen dem demokratischen Regiment ein Ende bereitet. Der
zukünftige Katholikospatriarch und seine Suffragane sind nunmehr
unabhängig von dem russisch-armenischen Kirchenfürsten von Etschmiadsin
und von dem politischen Parteien der Hauptstadt und haben den ihnen
zustehenden Einfluß als Vorsteher der Gemeinde. Andererseits ist damit
eine empfindliche Capitis deminutio verbunden. Der Patriarch der
Armenier ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen Millet („Nation“),
sondern einer Djemaët, Kultusgemeinde; denn mit diesem Ausdruck, der
im Kanzleistil der Hohen Pforte von den bescheidenen Gemeinden der
protestantischen Armenier und Karaitischen Juden gebraucht wird,
während Griechen, Juden und bisher auch die Armenier ein „Millet“
bildeten, werden die letzteren jetzt im neuen Gesetz bezeichnet.
Als einfache Gemeindevorsteher sind der Katholikospatriarch
und die Bischöfe aller politischen Befugnisse entkleidet und,
abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung der
Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes ist
aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, wo er jeder politischen
Betätigung entrückt ist; er ist nicht mehr das Exekutivorgan des
Volksrates, sondern lediglich der Befehle der Regierung; überdies darf
er fortan nur mit dem Kultusamte als vorgesetzter Behörde verkehren,
während er früher Zutritt zu sämtlichen Behörden und zum Sultan hatte.
Endlich ist die Zahl der Bischöfe dadurch erheblich verringert worden,
daß solche in Zukunft nur für Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt
werden dürfen. Nach der Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus
Kleinasien und Rumelien dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben
sein, in denen die armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht.
Das neue Gesetz vom 1. August d. J. zieht das Fazit aus den Maßregeln
der Regierung, durch die die osmanischen Armenier als lebensfähige
Nation vernichtet werden sollen; auf die Massenaussiedelungen mit
der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung der Zurückgebliebenen
und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf diese nunmehr die
Zertrümmerung der politischen Gemeinde erfolgt.
Metternich.
An Seine Exzellenz den Reichskanzler
von Bethmann Hollweg.
297.
Kaiserliches
Konsulat Aleppo. Aleppo, den 29. August 1916.
Über den Stand der Armenierverschickung in der Euphratgegend berichtet
ein deutscher Offizier, der soeben von dort zurückgekehrt ist und die
Zustände von früheren Reisen auf derselben Strecke gut kennt, folgendes:
Die Straße Aleppo-Der-es-Zor (die die Verschicktenzüge seit langen
Monaten benutzen) biete jetzt ein verändertes Bild: sie sei
verhältnismäßig leer geworden. Zwar seien bei den Aleppo zunächst
gelegenen Stationen noch größere Armenierlager vorhanden. Weiter
nach Süden zu, von Meskene ab, seien die Lager bedeutend verkleinert.
Von den großen Stationen sei Sabkha ganz, Der-es-Zor bis auf einige
hundert Handwerker, die für die Truppen arbeiteten, geleert, während
an letzterem Orte noch vor 8 Wochen viele Tausende (von anderer Seite
auf 20000 geschätzt) gelagert gewesen seien. Die geistigen Führer, wie
Lehrer, Anwälte, Geistliche habe man in der letzten Zeit aus den Lagern
gesammelt und in die Regierungsgebäude (also wohl in Gefängnisse)
gesperrt. Alle übrigen -- auch diejenigen, die in den nördlicheren
Stationen sich wirklich anzusiedeln begonnen hatten -- seien
verschwunden. Nach amtlicher Lesart seien sie nach Mossul weitergeführt
(d. h. einen Weg, auf dem die wenigsten Aussicht haben, lebend ans Ziel
zu gelangen), nach allgemeiner Volksmeinung aber in den kleinen Tälern
südöstlich von Der-es-Zor, im Winkel zwischen Euphrat und Chaburfluß,
umgebracht worden. Man habe die Armenier nach und nach in Trupps von
einigen Hunderten abgeführt und von dazu bestellten Tscherkessenbanden
abschlachten lassen. Diese Angaben wurden dem Offizier bestätigt von
einem arabischen Augenzeugen, der gerade vom Schauplatz einer solchen
Szene kam, wohin ihn die Neugier getrieben hatte. Der Mann machte auf
den Offizier einen glaubwürdigen Eindruck. Er erwähnte bei seiner
Schilderung, deren Einzelheiten ich übergehe, zurzeit harrten an der
von ihm besuchten Stelle noch dreihundert Armenier der Abschlachtung;
die Hälfte kämen noch am selben Nachmittag, der Rest in der Nacht an
die Reihe.
Manche Armenier haben Unterschlupf in Araberhäusern gefunden. Zu
deren Aufsuchung ist Gendarmerie aufgeboten, die förmliche Jagden
veranstalten soll. Die Beute wird in Euphratkähne geladen und nach
Der-es-Zor gebracht.
Die Nomaden haben nach meinem Gewährsmann jenen Winkel zwischen Euphrat
und Chabur verlassen, angeblich wegen der geschilderten Vorgänge.
In Aleppo hat die Verschickung der nicht „eingesessenen“ Armenier noch
keinen großen Umfang angenommen. Immerhin sind ihr bisher schon etwa
800 verfallen. Dabei wird rücksichtslos auf der Straße aufgegriffen.
Einen Aleppiner Bekannten traf jener deutsche Offizier beispielsweise
unterwegs in einem Trupp von 50 Leuten in Pantoffeln und Hausrock
ohne jedes Gepäck; er war beim Einkauf auf dem Markte aufgehoben, ins
Sammellager geführt und verschickt worden.
Auch für die hiesigen Waisenhäuser, in denen man die Waisen
Verschickter gesammelt, scheint die wiederholt angedrohte letzte Stunde
nunmehr geschlagen zu haben. Diese Waisenhäuser werden bekanntlich von
europäischen (Schweizer und deutschen) und amerikanischen Hilfsgeldern
unterhalten und von armenischen Geistlichen und (eins mit über
800 Waisen) Schwestern des Deutschen Hilfsbundes für christliches
Liebeswerk verwaltet. Jetzt hat die hiesige Regierung einen besonderen
Kommissar für diese Waisenhäuser ernannt, der die Übernahme in
türkische Verwaltung ausführen soll. Nach unter der Hand eingezogenen
Erkundigungen soll diese nach folgenden Grundsätzen vor sich gehen:
Die Knaben über 13 Jahre sollen verschickt, die Mädchen über 13
verheiratet werden (natürlich an Muhammedaner). Die Kinder zwischen 10
und 13 Jahren werden, weil sie schon unter dem Eindruck des Erlebten
stehen, von den jüngeren getrennt in rein türkischen Waisenhäusern
untergebracht, wo sie ein Handwerk lernen sollen. Die Kinder unter
10 Jahren werden in besonderen Waisenhäusern erzogen. Das heißt mit
anderen Worten: Die Knaben über 13 Jahre werden umgebracht, die Mädchen
dieses Alters in die Harems gesteckt -- ein auffallend hübsches 12
jähriges Mädchen wurde soeben unter Drohung von Repressalien gegen
hier lebende Verwandte aus dem neben dem Konsulat gelegenen Waisenhaus
weggenommen und zwangsweise an einen stadtbekannten 70 jährigen Pascha
verheiratet -- die kleineren Kinder dem Islam zugeführt, soweit sie die
türkische Waisenhausverwaltung überstehen.
In Hama, Homs, Damaskus usw. sind, übereinstimmenden Nachrichten
zufolge, in den letzten Wochen die Verschickten in Massen durch
die Drohung weiterer Verschickung zum Übertritt zum Islam gepreßt
worden. Dieser geht rein bürokratisch vor sich: Eingabe, und darauf
Namensveränderung.
Daß die Türkei durch diese Scheinbekehrung wirklich eine Vertürkung
der Armenier erreichen könnte, muß als Illusion angesehen werden.
Augenscheinlich schweben den Urhebern Beispiele aus der Erobererzeit
des Osmanentums vor. Sie dürften aber ihre Rechnung ohne das heute ganz
anders gestärkte Rassen- und Nationalgefühl gemacht haben und ohne
den abgrundtiefen Haß, der ganz natürlicherweise auch in den neuen
armenischen Muhammedanern gegen das eigentliche Türkentum -- den Henker
ihres Volkes -- weiter leben wird. Werden die muhammedanischen Armenier
somit nach allem Erlebten auch im Denken und Fühlen Armenier bleiben --
und sicherlich nicht nur in der gegenwärtigen Generation --, so macht
sie ihre Vermummung im Islam dem türkischen Volkstum künftig nur noch
gefährlicher, weil weniger kenntlich.
I. V.:
Hoffmann.
An die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel.
_September._
298.
Kaiserliches
Konsulat Aleppo. Aleppo, den 5. September 1916.
Die Angaben des Berichts vom 29. v. M. über die Verhältnisse der
Armenierverschickung in der Gegend von Der-es-Zor sind mir inzwischen
aus anderen vertrauenswürdigen Quellen im wesentlichen bestätigt
worden. So berichtete mir ein soeben von dort zurückgekehrter deutscher
Angestellter einer amerikanischen Firma, der gelegentlich einer
Geschäftsreise die meisten dortigen Lager besucht hat, folgendes:
„Längs der Euphratstraße ziehen sich bis Der-es-Zor nur noch kleine
Lager von je 1000-2000 Seelen hin. Die 20-30000 Armenier, die ich bei
meiner letzten Reise in Der-es-Zor sah und die unter dem menschlich
denkenden Mutessarrif aufzuatmen begannen, sind seit dessen vor einigen
Monaten erfolgten Ersetzung durch den brutalen jetzigen Mutessarrif
Sekki Bey, einen Tscherkessen, bis auf einige Handwerker und etwa
1200 Kinder, weiterverschickt, und zwar, wie ich hörte, in die Gegend
des Flusses Chabur[136]. Dort werden sie, allgemeiner Ansicht nach,
niedergemetzelt oder kommen sonstwie um. Die erwähnten 1200 Kinder sind
ganz verelendet; was man sieht, trägt den Hunger im Gesicht.
Für den Unterhalt der in den Lagern Untergebrachten tut die Regierung
gar nichts. Die Lager sind fast durchweg entfernt von Städten und
Dörfern. Deshalb ist die Versorgung mit Nahrung selbst für den, der
noch Geld hat, äußerst schwer. Sie beschränkt sich auf das, was die
arabischen Bauern täglich an Brot, Melonen usw. ins Lager bringen, d.
h. eine ganz unzureichende Menge. Viele leben nur von Melonen, die in
jenen Gegenden reichlich wachsen und die sie mit Schale und Kernen
essen. Als ich in einem kleinen Lager Brot verteilte, benahmen sich
die Leute wie die wilden Tiere, ich mußte flüchten und die Verteilung
durch Gendarmen vornehmen lassen. Wer kein Geld hat, verhungert. Das
Papierpfund gilt 45 Piaster. Aber man weist Unterstützung in Geld sogar
zurück und schreit nach Brot. Ich sah Leute, die Gerstenkörner aus dem
Pferdemist zum Essen heraussuchen.
Solange die Verschickten noch Geld haben, läßt man sie in ihrem Lager.
Ist es damit zu Ende, werden sie gegen Der-es-Zor abgeschoben. Dabei
reißt man rücksichtslos Familien auseinander. Bei El-Hammam arbeiten
6-700 armenische Männer ohne Familien an Regierungsbauten. Auch sie
sehen übrigens ganz verhungert aus.
Die Lagerinsassen setzen sich aus Angehörigen aller gesellschaftlichen
Schichten zusammen. Ich wurde bei meinen Besuchen vielfach auf
französisch, englisch und deutsch angesprochen; auf deutsch von
Zöglingen deutscher Schulen und Waisenhäuser. Viele Flüchtlinge
versuchen, in andere Lager zu flüchten, die näher bei Ansiedlungen
liegen und daher eher Nahrungsgelegenheit bieten. Auf solche
Flüchtlinge fahnden beständig Gendarmen. Wer gefaßt wird, gilt als
verloren.