M. Erzberger, Mitglied des Reichstags.

Anlage.

Denkschrift über die Maßnahmen zugunsten der Christen in der Türkei.

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Die Lage der katholischen Armenier.

1. Die katholischen Armenier, deren Zahl von einigen auf annähernd

100000, von anderen höher geschätzt wird, sind scharf zu unterscheiden

von den sogenannten gregorianischen oder orthodoxen, wie von den

protestantischen Armeniern. Sie stehen unter einem eigenen Patriarchen,

sind von der türkischen Regierung als Millet anerkannt und haben in

nationaler Hinsicht nie Anlaß zur Beschwerde gegeben.

2. Trotz der loyalen Gesinnung der katholischen Armenier und trotz der

Zusicherungen, die man ihnen gab, widerfuhr ihnen dasselbe Schicksal

wie ihren Volksgenossen. Die Verluste an Menschenleben und Gütern sind

bei ihnen relativ ebenso groß wie bei den anderen, nur der Unterschied

wurde gewöhnlich gemacht, daß bei ihnen Exekution und Deportation um

einige Tage oder Wochen aufgeschoben wurden.

3. Man hatte nach den Versprechungen, die die türkische Regierung dem

apostolischen Delegaten gegenüber abgab, gehofft, daß der Rest der

katholischen Armenier zurückkehren dürfe. Tatsächlich ist keiner von

ihnen zurückgekehrt. Im Gegenteil. Nach zuverlässigen Nachrichten,

die in diesen Tagen eingingen, geht man jetzt auch gegen die

zurückgebliebenen Armenier in Marasch, Aintab und Aleppo vor.

Die Interessen der türkischen Regierung erfordern es, daß noch während

des Krieges eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt werden. Als solche

Maßregeln zur sofortigen Durchführung werden vorgeschlagen:

1. Möglichkeit der direkten Annäherung an die Deportierten, und

zwar nicht durch Privatpersonen, sondern durch eine Mission des

Malteser-Ritterordens, die in Deutschland ausgerüstet wird und

kostenlos arbeitet. Brot und andere nötige Subsistenzmittel werden

durch diese Mission verteilt, aber von der deutschen oder türkischen

Regierung geliefert.

2. Allmählicher Rücktransport der Deportierten und Neuansiedlung

derselben. Die Ansiedlung darf sich indes nur auf Kleinasien und

nicht auf Syrien und Arabien erstrecken. Die Ansiedlung erfolgt in

geschlossenen Ortschaften. Die Regierung stellt den heimkehrenden

Armeniern soviel und so gutes Land zur Verfügung, als sie vorher

besessen haben. Für den Verlust der Wohnungen und Inventars sollen sie

dadurch entschädigt werden, daß ihnen Brennmaterial, Ackergeräte und

Saatfrüchte gratis zur Verfügung gestellt werden. Der Rücktransport und

die Ansiedlung erfolgen durch die Delegation des Malteser-Ritterordens.

3. Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Armenier. Es sind z.

B. in Angora immer noch 2000 katholische Armenier ohne Bischof und

Priester, obwohl schon vielfach Schritte unternommen wurden, ihnen

einen Priester zu schicken. Die geschlossenen Kirchen müssen wieder

geöffnet werden, das Kirchengut zurückgegeben und den Armeniern, die

aus Angst zum Islam übergetreten sind, die Rückkehr zu ihrer Kirche

nicht zur Unmöglichkeit gemacht werden.

4. Die städtischen Armenier dürfen in ihre Städte, soweit sie nicht

Kriegsgebiet sind, zurückkehren.

5. Das Liquidationsgesetz wird suspendiert oder findet wenigstens auf

diejenigen Armenier keine Anwendung, die zurückkehren.

6. Da die katholischen Armenier sich anerkanntermaßen von

revolutionären Umtrieben fernhielten, sollen sie beim Rücktransport

zuerst berücksichtigt werden.

7. Die türkische Regierung wird gebeten, den Patriarchen der

katholischen Armenier, Msgr. Terzian, nach kirchlich-katholischen

Prinzipien anzuerkennen.

Durch die Ausführung dieser Maßnahmen würde erreicht werden, daß die

auch unter den Christen der Mittelmächte vorhandene Erregung nachlassen

würde. Gerade der Malteserorden eignet sich sehr für die Durchführung

dieser Maßnahmen. Die hierfür notwendigen Gelder müßten von der

deutschen Regierung zu Lasten der türkischen zur Verfügung gestellt

werden.

Diese Vorschläge sind von dem Bestreben diktiert, die Hindernisse,

die der Erreichung der türkischen Kriegsziele im Wege liegen, zu

beseitigen. Wir glauben auch allen berechtigten Ansprüchen der

türkischen Regierung weitgehendst Rechnung zu tragen. Diese Vorschläge

geben auf der anderen Seite den ausländischen und einheimischen

Katholiken in der Türkei die Garantie für völlige Glaubensfreiheit.

247.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 5. März 1916.

Auswärtiges Amt an Botschaft Pera.

Auf Bericht vom 28. Februar.

Bitte eventuell nach Rückfrage in Aleppo für Waisenkinder

intervenieren.[123]

Zimmermann.

248.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 10. März 1916.

Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.

Wie Konsulat Aleppo meldet, ist Abreise der Waisen vorläufig verschoben

worden.[124]

Metternich.

249.

Basel, den 6. März 1916.

An Seine Exzellenz Freiherrn von Romberg, Kaiserlich Deutschen

Gesandten in Bern.

Euere Exzellenz hatten die Güte, am 4. März eine Delegation des

Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien, bestehend aus Herrn

Dr. Andreas Vischer und dem Unterzeichneten zu empfangen und ihr

mitzuteilen, daß unsere Bitte um Unterstützung des Bestrebens, den

notleidenden Armeniern unter Ausschluß aller politischen Nebenzwecke

Hilfe zu leisten, an den zuständigen deutschen Amtsstellen wohlwollend

aufgenommen worden ist. Wir bitten Euere Exzellenz nochmals, den

Ausdruck unseres wärmsten Dankes dafür entgegen zu nehmen und auch

weiterleiten zu wollen. Die Wünsche, die wir auf Grund der Unterredung

glauben formulieren zu dürfen, sind folgende:

Da es sich auf Grund Euerer Exzellenz Mitteilungen nicht wird darum

handeln können, eine schweizerische Hilfsexpedition in die Türkei zu

schicken, so möchten wir die gütig angebotene Vermittelung gerne in

Anspruch nehmen, um notleidenden Armeniern Hilfe zukommen zu lassen,

vor allem aber auch, um mit den Persönlichkeiten, die Unterstützungen

an Ort und Stelle austeilen, in Verbindung zu treten. Wir denken, daß

außer dem Kaiserlich Deutschen Konsul Herrn Rößler in Aleppo, vor allem

der Reichsdeutsche Herr F. Eckart, Mitglied der deutschen Orientmission

in Urfa, und die Schweizer, Herr Jakob Künzler, ebenfalls Mitglied der

deutschen Orientmission in Urfa, und der Kaufmann Herr E. Zollinger

in Aleppo bereit wären, sich an dem schweizerischen Hilfswerk für die

Armenier zu beteiligen. Wie weit diese Herren persönlich für das Werk

werden arbeiten können, oder wen sie sonst vorzuschlagen haben, wird

sich aus der Korrespondenz ergeben. Ebenso wird es sich zeigen, ob die

Verhältnisse so sind, daß es sich hauptsächlich um Rettung Deportierter

vor dem Hungertode handelt, oder ob unsere Mittel für Bedürfnisse

anderer Art, Kleidung, ärztliche Hilfeleistung usw. Verwendung finden

können.

Indem wir uns noch gestatten, nach Euerer Exzellenz Vorschlag einen

Brief für Herrn Konsul Rößler und einen Fragebogen für andere Stellen,

die sich unter Umständen mit Unterstützung von Armeniern beschäftigen

könnten, beizulegen, danken wir zum voraus für alle weiteren

freundlichen Bemühungen und zeichnen

mit vollkommener Hochachtung

Schweizerisches Hilfswerk 1915 für Armenier.

Dr. A. Oeri, Sekr.

250.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 7. März 1916.

Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.

Am 5. d. M. drahtet Graf Schulenburg aus Erzindjan: Lage unverändert.

Wahib Pascha heute fast ohne Aufenthalt hier durchgereist. Bitlis von

Russen genommen. Armenische Banden haben dort Blutbad unter Bevölkerung

angerichtet, das angeblich 2-3000 Opfer gekostet hat.[125]

Metternich.

251.

Kuratorium der Deutschen

Orientmission.

Potsdam, den 10. März 1916.

Exzellenz!

Die unterzeichneten Gesellschaften, die mit ihrer Arbeit unter den

Christen des Orients ausschließlich humanitäre und kulturelle Zwecke

verfolgen, wünschen eine Hilfsexpedition auszurüsten nach den Gebieten

in Syrien und Mesopotamien, in welche die Frauen und Kinder des

armenischen Volkes der Türkei deportiert worden sind.

Die Expedition soll aus Ärzten und Krankenschwestern und solchen

Herren bestehen, die der Landesverhältnisse kundig sind. Der Zweck

der Expedition ist, unter der Masse der deportierten Frauen und

Kinder, die nach Hunderttausenden zählt und ohne Fürsorge, Hilfsmittel,

Pflege und Obdach der langsamen Vernichtung durch Hunger und Krankheit

preisgegeben ist, Lebensmittel und Unterstützungen zu verteilen, für

sanitäre Maßnahmen zu sorgen und ärztliche Hilfe zu bringen.

Wir bitten Euere Exzellenz, die Genehmigung der türkischen Regierung

für die Samariterarbeit dieser Expedition erwirken zu wollen.

Die türkische Regierung hat, soviel uns bekannt ist, derartige

Hilfeleistungen von neutraler Seite abgelehnt. Um so mehr ist es die

Pflicht der humanitären Kreise Deutschlands, die mit den einschlägigen

Verhältnissen vertraut sind, durch die Vermittelung der Reichsregierung

einen Notstand lindern zu helfen, für dessen Fortbestand Deutschland

als Bundesgenosse der Türkei von der übrigen Welt moralisch

verantwortlich gemacht wird.

Die türkische Regierung hat seit Kriegsbeginn ein solidarisches

Interesse für die muhammedanischen Völker auch in den nichttürkischen

Ländern geltend gemacht. Dieselbe Solidarität darf von der deutschen

Christenheit in Anspruch genommen werden für ein humanitäres Werk

unter den notleidenden Christen der Türkei. Der Untergang einer halben

Million von Frauen und Kindern kann in keinem Falle als politisches

Interesse der Türkei anerkannt werden. Dagegen erscheint es uns als ein

wesentliches politisches Interesse Deutschlands, sich vor der Welt von

dem Vorwurf der moralischen Mitverantwortlichkeit für den Untergang

eines christlichen Volkes zu entlasten.

Zur Rechtfertigung unserer Bitte dürfen wir uns auf die Antwort

berufen, die Euer Exzellenz am 12. November v. J. auf die Eingaben

von evangelischer und katholischer Seite erteilt haben, und auf die

Zusicherung von amtlicher Stelle bei Gelegenheit der Veröffentlichung

dieser Antwort, daß sich die deutschen Christen darauf verlassen

dürfen, daß ihre humanitären Bestrebungen zur Linderung bestehender Not

seitens der deutschen Regierung nachdrückliche Unterstützung finden

werden.

Das Kuratorium der Deutschen Orientmission.

Dr. Johannes Lepsius. Dr. Paul Rohrbach.

Prof. Adolf Deißmann. Roedenbeck, Superintendent.

Das Notwendige Liebeswerk.

Prof. D. Martin Rade, Prof. D. Dr. H. Guthe,

Marburg. Leipzig.

Die Deutsch-Armenische Gesellschaft.

Pfarrer Stier, Marburg.

Seiner Exzellenz dem Herrn Reichskanzler

Dr. von Bethmann Hollweg, Berlin.

252.

Auswärtiges Amt. Berlin, den 14. März 1916.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 83 / 134 题