Anlage.
Denkschrift über die Maßnahmen zugunsten der Christen in der Türkei.
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Die Lage der katholischen Armenier.
1. Die katholischen Armenier, deren Zahl von einigen auf annähernd
100000, von anderen höher geschätzt wird, sind scharf zu unterscheiden
von den sogenannten gregorianischen oder orthodoxen, wie von den
protestantischen Armeniern. Sie stehen unter einem eigenen Patriarchen,
sind von der türkischen Regierung als Millet anerkannt und haben in
nationaler Hinsicht nie Anlaß zur Beschwerde gegeben.
2. Trotz der loyalen Gesinnung der katholischen Armenier und trotz der
Zusicherungen, die man ihnen gab, widerfuhr ihnen dasselbe Schicksal
wie ihren Volksgenossen. Die Verluste an Menschenleben und Gütern sind
bei ihnen relativ ebenso groß wie bei den anderen, nur der Unterschied
wurde gewöhnlich gemacht, daß bei ihnen Exekution und Deportation um
einige Tage oder Wochen aufgeschoben wurden.
3. Man hatte nach den Versprechungen, die die türkische Regierung dem
apostolischen Delegaten gegenüber abgab, gehofft, daß der Rest der
katholischen Armenier zurückkehren dürfe. Tatsächlich ist keiner von
ihnen zurückgekehrt. Im Gegenteil. Nach zuverlässigen Nachrichten,
die in diesen Tagen eingingen, geht man jetzt auch gegen die
zurückgebliebenen Armenier in Marasch, Aintab und Aleppo vor.
Die Interessen der türkischen Regierung erfordern es, daß noch während
des Krieges eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt werden. Als solche
Maßregeln zur sofortigen Durchführung werden vorgeschlagen:
1. Möglichkeit der direkten Annäherung an die Deportierten, und
zwar nicht durch Privatpersonen, sondern durch eine Mission des
Malteser-Ritterordens, die in Deutschland ausgerüstet wird und
kostenlos arbeitet. Brot und andere nötige Subsistenzmittel werden
durch diese Mission verteilt, aber von der deutschen oder türkischen
Regierung geliefert.
2. Allmählicher Rücktransport der Deportierten und Neuansiedlung
derselben. Die Ansiedlung darf sich indes nur auf Kleinasien und
nicht auf Syrien und Arabien erstrecken. Die Ansiedlung erfolgt in
geschlossenen Ortschaften. Die Regierung stellt den heimkehrenden
Armeniern soviel und so gutes Land zur Verfügung, als sie vorher
besessen haben. Für den Verlust der Wohnungen und Inventars sollen sie
dadurch entschädigt werden, daß ihnen Brennmaterial, Ackergeräte und
Saatfrüchte gratis zur Verfügung gestellt werden. Der Rücktransport und
die Ansiedlung erfolgen durch die Delegation des Malteser-Ritterordens.
3. Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Armenier. Es sind z.
B. in Angora immer noch 2000 katholische Armenier ohne Bischof und
Priester, obwohl schon vielfach Schritte unternommen wurden, ihnen
einen Priester zu schicken. Die geschlossenen Kirchen müssen wieder
geöffnet werden, das Kirchengut zurückgegeben und den Armeniern, die
aus Angst zum Islam übergetreten sind, die Rückkehr zu ihrer Kirche
nicht zur Unmöglichkeit gemacht werden.
4. Die städtischen Armenier dürfen in ihre Städte, soweit sie nicht
Kriegsgebiet sind, zurückkehren.
5. Das Liquidationsgesetz wird suspendiert oder findet wenigstens auf
diejenigen Armenier keine Anwendung, die zurückkehren.
6. Da die katholischen Armenier sich anerkanntermaßen von
revolutionären Umtrieben fernhielten, sollen sie beim Rücktransport
zuerst berücksichtigt werden.
7. Die türkische Regierung wird gebeten, den Patriarchen der
katholischen Armenier, Msgr. Terzian, nach kirchlich-katholischen
Prinzipien anzuerkennen.
Durch die Ausführung dieser Maßnahmen würde erreicht werden, daß die
auch unter den Christen der Mittelmächte vorhandene Erregung nachlassen
würde. Gerade der Malteserorden eignet sich sehr für die Durchführung
dieser Maßnahmen. Die hierfür notwendigen Gelder müßten von der
deutschen Regierung zu Lasten der türkischen zur Verfügung gestellt
werden.
Diese Vorschläge sind von dem Bestreben diktiert, die Hindernisse,
die der Erreichung der türkischen Kriegsziele im Wege liegen, zu
beseitigen. Wir glauben auch allen berechtigten Ansprüchen der
türkischen Regierung weitgehendst Rechnung zu tragen. Diese Vorschläge
geben auf der anderen Seite den ausländischen und einheimischen
Katholiken in der Türkei die Garantie für völlige Glaubensfreiheit.
247.
(Auswärtiges Amt.)
Telegramm.
Berlin, den 5. März 1916.
Auswärtiges Amt an Botschaft Pera.
Auf Bericht vom 28. Februar.
Bitte eventuell nach Rückfrage in Aleppo für Waisenkinder
intervenieren.[123]
Zimmermann.
248.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 10. März 1916.
Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.
Wie Konsulat Aleppo meldet, ist Abreise der Waisen vorläufig verschoben
worden.[124]
Metternich.
249.
Basel, den 6. März 1916.
An Seine Exzellenz Freiherrn von Romberg, Kaiserlich Deutschen
Gesandten in Bern.
Euere Exzellenz hatten die Güte, am 4. März eine Delegation des
Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien, bestehend aus Herrn
Dr. Andreas Vischer und dem Unterzeichneten zu empfangen und ihr
mitzuteilen, daß unsere Bitte um Unterstützung des Bestrebens, den
notleidenden Armeniern unter Ausschluß aller politischen Nebenzwecke
Hilfe zu leisten, an den zuständigen deutschen Amtsstellen wohlwollend
aufgenommen worden ist. Wir bitten Euere Exzellenz nochmals, den
Ausdruck unseres wärmsten Dankes dafür entgegen zu nehmen und auch
weiterleiten zu wollen. Die Wünsche, die wir auf Grund der Unterredung
glauben formulieren zu dürfen, sind folgende:
Da es sich auf Grund Euerer Exzellenz Mitteilungen nicht wird darum
handeln können, eine schweizerische Hilfsexpedition in die Türkei zu
schicken, so möchten wir die gütig angebotene Vermittelung gerne in
Anspruch nehmen, um notleidenden Armeniern Hilfe zukommen zu lassen,
vor allem aber auch, um mit den Persönlichkeiten, die Unterstützungen
an Ort und Stelle austeilen, in Verbindung zu treten. Wir denken, daß
außer dem Kaiserlich Deutschen Konsul Herrn Rößler in Aleppo, vor allem
der Reichsdeutsche Herr F. Eckart, Mitglied der deutschen Orientmission
in Urfa, und die Schweizer, Herr Jakob Künzler, ebenfalls Mitglied der
deutschen Orientmission in Urfa, und der Kaufmann Herr E. Zollinger
in Aleppo bereit wären, sich an dem schweizerischen Hilfswerk für die
Armenier zu beteiligen. Wie weit diese Herren persönlich für das Werk
werden arbeiten können, oder wen sie sonst vorzuschlagen haben, wird
sich aus der Korrespondenz ergeben. Ebenso wird es sich zeigen, ob die
Verhältnisse so sind, daß es sich hauptsächlich um Rettung Deportierter
vor dem Hungertode handelt, oder ob unsere Mittel für Bedürfnisse
anderer Art, Kleidung, ärztliche Hilfeleistung usw. Verwendung finden
können.
Indem wir uns noch gestatten, nach Euerer Exzellenz Vorschlag einen
Brief für Herrn Konsul Rößler und einen Fragebogen für andere Stellen,
die sich unter Umständen mit Unterstützung von Armeniern beschäftigen
könnten, beizulegen, danken wir zum voraus für alle weiteren
freundlichen Bemühungen und zeichnen
mit vollkommener Hochachtung
Schweizerisches Hilfswerk 1915 für Armenier.
Dr. A. Oeri, Sekr.
250.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 7. März 1916.
Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.
Am 5. d. M. drahtet Graf Schulenburg aus Erzindjan: Lage unverändert.
Wahib Pascha heute fast ohne Aufenthalt hier durchgereist. Bitlis von
Russen genommen. Armenische Banden haben dort Blutbad unter Bevölkerung
angerichtet, das angeblich 2-3000 Opfer gekostet hat.[125]
Metternich.
251.
Kuratorium der Deutschen
Orientmission.
Potsdam, den 10. März 1916.
Exzellenz!
Die unterzeichneten Gesellschaften, die mit ihrer Arbeit unter den
Christen des Orients ausschließlich humanitäre und kulturelle Zwecke
verfolgen, wünschen eine Hilfsexpedition auszurüsten nach den Gebieten
in Syrien und Mesopotamien, in welche die Frauen und Kinder des
armenischen Volkes der Türkei deportiert worden sind.
Die Expedition soll aus Ärzten und Krankenschwestern und solchen
Herren bestehen, die der Landesverhältnisse kundig sind. Der Zweck
der Expedition ist, unter der Masse der deportierten Frauen und
Kinder, die nach Hunderttausenden zählt und ohne Fürsorge, Hilfsmittel,
Pflege und Obdach der langsamen Vernichtung durch Hunger und Krankheit
preisgegeben ist, Lebensmittel und Unterstützungen zu verteilen, für
sanitäre Maßnahmen zu sorgen und ärztliche Hilfe zu bringen.
Wir bitten Euere Exzellenz, die Genehmigung der türkischen Regierung
für die Samariterarbeit dieser Expedition erwirken zu wollen.
Die türkische Regierung hat, soviel uns bekannt ist, derartige
Hilfeleistungen von neutraler Seite abgelehnt. Um so mehr ist es die
Pflicht der humanitären Kreise Deutschlands, die mit den einschlägigen
Verhältnissen vertraut sind, durch die Vermittelung der Reichsregierung
einen Notstand lindern zu helfen, für dessen Fortbestand Deutschland
als Bundesgenosse der Türkei von der übrigen Welt moralisch
verantwortlich gemacht wird.
Die türkische Regierung hat seit Kriegsbeginn ein solidarisches
Interesse für die muhammedanischen Völker auch in den nichttürkischen
Ländern geltend gemacht. Dieselbe Solidarität darf von der deutschen
Christenheit in Anspruch genommen werden für ein humanitäres Werk
unter den notleidenden Christen der Türkei. Der Untergang einer halben
Million von Frauen und Kindern kann in keinem Falle als politisches
Interesse der Türkei anerkannt werden. Dagegen erscheint es uns als ein
wesentliches politisches Interesse Deutschlands, sich vor der Welt von
dem Vorwurf der moralischen Mitverantwortlichkeit für den Untergang
eines christlichen Volkes zu entlasten.
Zur Rechtfertigung unserer Bitte dürfen wir uns auf die Antwort
berufen, die Euer Exzellenz am 12. November v. J. auf die Eingaben
von evangelischer und katholischer Seite erteilt haben, und auf die
Zusicherung von amtlicher Stelle bei Gelegenheit der Veröffentlichung
dieser Antwort, daß sich die deutschen Christen darauf verlassen
dürfen, daß ihre humanitären Bestrebungen zur Linderung bestehender Not
seitens der deutschen Regierung nachdrückliche Unterstützung finden
werden.
Das Kuratorium der Deutschen Orientmission.
Dr. Johannes Lepsius. Dr. Paul Rohrbach.
Prof. Adolf Deißmann. Roedenbeck, Superintendent.
Das Notwendige Liebeswerk.
Prof. D. Martin Rade, Prof. D. Dr. H. Guthe,
Marburg. Leipzig.
Die Deutsch-Armenische Gesellschaft.
Pfarrer Stier, Marburg.
Seiner Exzellenz dem Herrn Reichskanzler
Dr. von Bethmann Hollweg, Berlin.
252.
Auswärtiges Amt. Berlin, den 14. März 1916.