Ich habe heute auf dem Ministerium des Innern bei Aziz Bey (Minister
und Djambulad Bey waren nicht da) wegen Rücksendung der bereits
abtransportierten katholischen Armenier Schritte getan.
Aziz Bey wird die Sache dem Minister vortragen, und bemerkte dabei, daß
nach neuester Verfügung die katholischen Armenier von Angora und Adana
von der Vergünstigung wieder ausgenommen seien.
Ich hatte speziell gebeten, wegen der bereits nach Eskischehir und
Konia abgeführten und dort in den Konzentrationslagern internierten
katholischen und protestantischen Armenier dem Mutessarriflik
Eskischehir und Wilajet Konia telegraphische Weisungen wegen Sistierung
des Weitertransports bzw. Rücksendung der Internierten zugehen zu
lassen.
Mordtmann.
Notiz:
Pera, 23. August 1915.
Der katholische armenische Patriarch teilt mit, der Befehl, die
katholischen Armenier von der Ausweisung auszunehmen, sei rückgängig
gemacht und bittet um Verwendung.
147.
Aufzeichnung.
23. 8. 15.
Heute Talaat Bey vorgetragen, der sich ausweichend ausdrückte.
Gleichzeitig regte ich an, die bereits nach Eskischehir und Konia
abgeschobenen Armenier protestantischen und katholischen Glaubens nicht
weiter zu transportieren und ihnen eventuell die Rückkehr in ihre
Heimat zu gestatten, und erhielt gleiche unbestimmte Auskunft.
Aziz Bey, den ich hierauf aufsuchte, um ihm die Sache wegen Eskischehir
dringend zu machen, bezweifelte sehr, daß der Minister die gewünschten
Ordres geben würde.
Mordtmann.
148.
Telegramm.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Pera, den 24. August 1915.
An Deutsches Konsulat, Adana.
Kürzlich hatte die Pforte das Verbleiben der katholischen und
protestantischen Armenier in ihren Wohnsitzen zugesagt, nachträglich
aber diese Vergünstigung für Angora und Adana zurückgezogen. Daraufhin
sind von hier aus Schritte getan worden, um den letzten Beschluß der
Pforte rückgängig zu machen. Ob diese Schritte Erfolg haben werden,
erscheint zweifelhaft. Bitte eventuell Drahtbericht über die dortige
Lage.
Hohenlohe.
149.
(Oberstleutnant Stange.) Erzerum, den 23. August 1915.
Bericht über die Armeniervertreibungen.
Die Armenieraustreibungen begannen etwa Mitte Mai 1915. Bis dahin war
alles ziemlich ruhig geblieben; die Armenier konnten ihrem Handel
und Gewerbe nachgehen, übten ungestört ihre Religion aus und waren
im allgemeinen mit ihrer Lage zufrieden. Allerdings wurde am 10.
Februar d. J. der 2. Direktor der hiesigen Ottomanbank, ein Armenier,
gegen 6 Uhr abends auf offener Straße erschossen. Trotz angeblicher
Bemühungen der Regierung ist der Täter nie ermittelt worden; heute
ist kein Zweifel mehr darüber, daß der Anlaß zu diesem Morde ein rein
politischer war. Um die damalige Zeit wurde auch der armenische Bischof
von Ersindjan ermordet.
Gegen den 20. Mai war vom Oberkommandierenden Kamil Pascha die Räumung
der armenischen Dörfer nördlich Erzerum befohlen worden, was von den
türkischen Organen in rohester Weise ausgeführt wurde; hierüber liegt
die Abschrift eines Briefes der armenischen Dorfbewohner an ihren
Bischof vor: Die Leute wurden in kürzester Zeit von Haus, Hof und Feld
verjagt und zusammengetrieben, einem großen Teil ließen die Gendarmen
nicht die Zeit, das Nötigste zusammenzupacken und mitzunehmen.
Zurückgelassenes und mitgenommenes Gut wurde von den begleitenden
Gendarmen und Soldaten den Eigentümern abgenommen oder aus den Häusern
gestohlen. Bei dem damaligen schlechten Wetter mußten die Vertriebenen
unter freiem Himmel nächtigen; sie erhielten von den Gendarmen meist
nur gegen besondere Bezahlung die Erlaubnis, die Ortschaften zur
Besorgung von Lebensmitteln oder zur Entnahme von Wasser betreten
zu dürfen. Vergewaltigungen sind vorgekommen und tatsächlich haben
verzweifelte Mütter ihre Säuglinge in den Euphrat geworfen, weil sie
keine Möglichkeit mehr sahen, sie zu ernähren. Der deutsche Konsul ließ
mehrmals durch seine deutschen Konsulatsangestellten Brot verteilen,
und letztere sind in der Lage, über das Elend der Verjagten zu
berichten.
Es steht einwandfrei fest, daß diese Armenier fast ohne Ausnahme
in der Gegend von Mamachatun (Terdjan) von sogenannten Tschettäs
(Freiwilligen), Aschirets und ähnlichem Gesindel ermordet worden
sind, und zwar unter Duldung der militärischen Begleitung, sogar mit
deren Mithilfe. Der Wali gab diese Tatsachen -- natürlich nur in
beschränktem Umfange -- dem deutschen Konsul zu, und letzterer hat
über die Begebenheiten einen dem Gemetzel verwundet entkommenen alten
Armenier eingehend vernommen. Eine größere Anzahl von Leichen wurde vom
Konsulatsdiener Kriegsfreiwilligen Schlimme dort gesehen.
Anfangs Juni wurde mit der Ausweisung der Armenier aus der Stadt
Erzerum begonnen. Die Art und Weise, wie sie von den Regierungs-
und Polizeibehörden und deren Organen durchgeführt wurde, läßt
jegliche Organisation und Ordnung vermissen. Im Gegenteil ist
sie ein Musterbeispiel für rücksichtslose, unmenschliche und
gesetzwidrige Willkür, für tierische Roheit sämtlicher beteiligter
Türken gegenüber der ihnen tief verhaßten und als vogelfrei
angesehenen Bevölkerungsklasse. Hierüber liegt eine große Zahl von
sicheren Beispielen vor. Die Regierung tat nicht das geringste, den
Ausgewiesenen irgendwie behilflich zu sein, und da die Polizisten die
Gesinnung ihrer Vorgesetzten kannten, so taten sie auch ihrerseits
alles, was die Quälereien der Armenier vermehren konnte. Ausweisungen
wurden verfügt und wieder aufgehoben, dann die ausgestellten
Aufenthaltserlaubnisscheine von der Polizei nach wenigen Tagen wieder
abverlangt und vernichtet und neue Ausweisungsbefehle erteilt;
in vielen Fällen wurden letztere vom Abend zum Morgen gegeben.
Einsprüche und Beschwerden wurden nicht beachtet und nicht selten mit
Mißhandlungen beantwortet.
Die Regierung gab den Ausgewiesenen keinen Bestimmungsort an.
Sie ließ zu, daß die Preise der Beförderungsmittel eine fast
unerschwingliche Höhe erreichten, sie gab meist eine unzureichende
Zahl Begleitmannschaften mit, die schlecht ausgebildet waren und ihre
Pflicht, die Vertriebenen zu schützen, keinesfalls ernst nahmen, wie
sich später oft herausstellte. Und doch war es allgemein bekannt,
daß die Unsicherheit auf den Landstraßen einen hohen Grad erreicht
hatte, was die Behörde aber nicht abhielt, die Armenier hinauszujagen.
Sie sollten eben umkommen. In Trapezunt war es den Armeniern nach
erhaltenem Ausweisungsbefehl sogar verboten worden, irgend etwas von
ihrem Eigentum zu veräußern oder mitzunehmen. Der Diener des hiesigen
Konsulats, deutscher Kriegsfreiwilliger Schlimme (Schlimme hatte
eine Dienstreise im Auftrag des Konsulats über Baiburt Ersindjan
nach Trapezunt unternommen) hat selbst in Trapezunt gesehen, wie
Polizeimannschaften den an der Polizeiwache vorüberziehenden ihre
ärmlichen Bündel abnahmen.
Vorstehendes möge genügen, um einen, wenn auch nur schwachen Begriff
von der rohen Behandlung zu geben, der die Armenier ausgesetzt waren.
Zahlreiche weitere Einzelheiten stehen zur Verfügung.
Soweit es bei dem Bestreben der Regierung, die Ereignisse zu
verheimlichen oder abzuschwächen, übersehen werden kann, ist die Lage
folgendermaßen:
Von dem ersten Trupp, der am 16. Juni auf dem direkten Weg nach
Kharput abging, und der vorwiegend aus armenischen Notabeln bestand,
die ziemlich viel Gepäck mitführten, sind alle Männer mit wenigen
Ausnahmen umgebracht, was vom Wali für eine Anzahl von 13 Armeniern
zugegeben wurde. Die Frauen scheinen mit den kleinsten Kindern in
Kharput angekommen zu sein, von den erwachsenen Mädchen ist nichts
sicheres bekannt. Die übrigen Trupps wurden über Baiburt und Ersindjan
und weiter in Richtung Kemach (Euphrattal) geleitet. Sie „sollen“ im
allgemeinen glücklich durch das Euphrattal durchgekommen sein, haben
aber noch eine gefährliche Gegend auf dem Marsch nach Kharput und in
die Gegend von Urfa zu durchqueren.
Von den Armeniern von Trapezunt wurden die Männer abseits ins Gebirge
geführt und unter Mithilfe von Militär abgeschlachtet, während die
Frauen in bejammernswertem Zustande nach Ersindjan getrieben wurden.
Was weiter mit ihnen geschah ist zurzeit nicht bekannt. In Trapezunt
wurden Armenier aufs Meer hinausgefahren und dann über Bord geworfen.
Der Bischof von Trapezunt wurde vor das Kriegsgericht in Erzerum
geladen und auf der Reise dahin samt seinen Kawassen erdrosselt. Ein
armenischer Militärarzt wurde zwischen Trapezunt und Baiburt ermordet.
Die Armenier von Ersindjan wurden allesamt ins Kemach-(Euphrat-)Tal
getrieben, und dort abgeschlachtet. Es wird ziemlich glaubwürdig
berichtet, daß die Leichname auf schon vorher bereit gehaltenen Wagen
nach dem Euphrat geschafft und in den Fluß geworfen wurden. Der Bischof
von Ersindjan hat seine Glaubensgenossen begleitet und wird ihr Los
geteilt haben.
In Erzerum befinden sich nur noch ganz wenige Armenier, nachdem
die ursprünglich getroffene Anordnung, Frauen und Kinder ohne
männlichen Schutz dürften in der Stadt bleiben, wieder aufgehoben
und deren Vertreibung streng und rücksichtslos durchgeführt war.
Selbst diejenigen, deren man für Heeres- und Verwaltungsbetrieb
unbedingt bedurfte, Handwerker, Beschlagschmiede, Kraftwagenführer,
Lazarettpersonal, Bank- und Regierungsbeamte, Militärärzte wurden
planlos verschickt.
Die Entfernung der Armenier aus dem Kriegsgebiet von Erzerum war
gesetzlich zulässig und wird mit militärischer Notwendigkeit
begründet. In der Tat hatten sich die Armenier in verschiedenen
Gegenden als unzuverlässig erwiesen. Es kam zu Aufständen z. B. am
Wansee, in Bitlis und Musch.[86] Gelegentlich wurden Telegraphendrähte
durchgeschnitten und nicht wenig Fälle von Spionage kamen vor.
Andererseits hatte sich bisher die armenische Bevölkerung in Erzerum
vollkommen ruhig verhalten. Ob sie bei etwaiger Annäherung der Russen
an Erzerum weiter ruhig geblieben wären, ist zurzeit nicht mit
Sicherheit festzustellen. Alle wehrfähigen Armenier waren bis auf
einen verhältnismäßig geringen Bruchteil eingezogen. Ein besonderer
Anlaß, eine Erhebung zu befürchten, lag demnach nicht vor. Trotzdem
scheint die Regierung eine solche Furcht vor den Armeniern gehabt zu
haben, die in keinem Verhältnis zu dem machtlosen Zustande stand,
in dem sich zurzeit hier die Armenier befanden. Wenn nun auch immer
die Entscheidung über Entsendung dieses nicht ganz zuverlässigen
Elementes allein Sache des Oberkommandos ist, so dürfte doch erwartet
und verlangt werden, daß diese Maßnahme ohne Schaden für Leben und
Eigentum der Ausgewiesenen, denen persönlich nicht die geringste Schuld
nachzuweisen war, durchgeführt wurde. Hierdurch wird die Berechtigung
und Verpflichtung, einzelnen Schuldigen den Prozeß zu machen, nicht
berührt. Daß aber Hunderte und Tausende regelrecht ermordet wurden,
daß die Behörden über jedes zurückgelassene Eigentum (Häuser, Läden,
Waren, Hausrat) willkürlich verfügten -- in der armenischen Kirche
lagen Vorräte im Werte von etwa 150000 Ltq[87] -- daß überhaupt die
Entfernung in der unmenschlichsten Weise vor sich ging und Familien
und Frauen ohne männlichen Schutz vertrieben wurden, daß endlich die
zum muhammedanischen Glauben übergetretenen Armenier nicht mehr als
verdächtig betrachtet und also in Ruhe gelassen wurden, gibt zu der
Vermutung berechtigten Anlaß, daß militärische Gründe erst in zweiter
Linie für die Vertreibung der Armenier in Betracht kamen, und daß es
hauptsächlich darauf ankam, diese günstige Gelegenheit, wo von außen
her Einspruch nicht zu erwarten war, zu benutzen, einen lang gehegten
Plan, die gründliche Schwächung, wenn nicht Vernichtung der armenischen
Bevölkerung zur Ausführung zu bringen. Hierzu boten militärische Gründe
und die aufrührerischen Bestrebungen in verschiedenen Landesteilen
willkommenen Vorwand.
Dabei scheinen die Behörden den Grundsatz als berechtigt anzuerkennen,
an Unschuldigen Vergeltung zu üben für die Vergehen Schuldiger, deren
man aber nicht habhaft werden kann.
Bei der Durchführung der Ausweisungsmaßnahmen berief sich der Wali
einmal auf die Befehle des Oberkommandierenden, ein anderesmal auf
Befehle von Konstantinopel. Umgekehrt drängte der Oberkommandierende
dauernd auf rücksichtslose Beschleunigung der Austreibung und gab nicht
selten Befehle, für deren Ausführung er dem Wali die Verantwortung
zuschob, ohne ihm die Mittel zur Ausführung geben zu können oder zu
wollen. Der Oberkommandierende mußte von der Ermordung der ersten
Armenier Kenntnis haben, auch von dem Verhalten der begleitenden
Gendarmen; er kannte die Unsicherheit der Straßen, tat nichts zur
Beseitigung dieses Übelstandes und befahl trotzdem die Vertreibung der
Armenier auf eben diese Straßen. Dieses Verhalten entspricht allerdings
seiner Äußerung zum Konsul, „daß es nach dem Kriege eine Armenierfrage
nicht mehr geben werde“.
Nach allem vorgefallenem kann folgendes als sicher angenommen werden:
Die Austreibung und Vernichtung der Armenier war vom jungtürkischen
Komitee in Konstantinopel beschlossen, wohl organisiert und mit Hilfe
von Angehörigen des Heeres und von Freiwilligenbanden durchgeführt.
Hierzu befanden sich Mitglieder des Komitees hier an Ort und Stelle.
Hilmi Bey, Schakir Bey, der Abgeordnete für Erzerum, Seyfulla Bey;
außerdem hier im Amt: Der Polizeidirektor Chulussi Bey und der
Oberkommandierende Mahmud Kamil Pascha.
Stange,
Oberstleutnant.
An die deutsche Militärmission
Konstantinopel.
150.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 25. August 1915.
Ankunft in Pera, den 25. August 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Djemal Pascha hat gegen den klaren Befehl des Minister des Innern, daß
protestantische Armenier bleiben dürfen, Gegenbefehl gegeben. Er ist
zunächst durch den Wali auf den Widerspruch aufmerksam gemacht worden.
Rößler.
151.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 27. August 1915.
An Deutsches General-Konsulat, Jerusalem.
Die protestantischen Armenier waren durch Verfügung der Pforte von der
Ausweisung ausgenommen. Djemal Pascha hat bezüglich Wilajet Aleppo laut
Telegramm dortigen Konsuls Gegenbefehl gegeben. Bitte, falls Djemal
Pascha dort erreichbar, auf Zurücknahme des Gegenbefehls hinwirken,
eventuell dessen Gründe feststellen[88].
Hohenlohe.
152.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 27. August 1915.
An Deutsches Konsulat, Aleppo.
Ich habe Konsulat Jerusalem ersucht, bei Djemal Pascha wegen der
protestantischen Armenier vorstellig zu werden. Auf der Pforte wurde
erklärt: die Ausnahme für katholische und protestantische Armenier
bezöge sich nur auf die Stadt Aleppo, nicht auf das Wilajet.
Hohenlohe.
153.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 26. August 1915.
Ankunft in Pera, den 27. August 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Ein seinerzeit mit Waffe vom Militär geflüchteter Armenier hat am 19.
August in Urfa bei Haussuchung drei Polizisten getötet.
Daraufhin erfolgte ein regelrechtes Massakre durch Pöbel, wobei etwa
200 Männer, Armenier und Syrer, erschlagen wurden. Die Regierung hatte
am folgenden Morgen das Heft wieder in der Hand.
Rößler.
154.
(Kaiserliches
Konsulat Damaskus.)
Telegramm.
Abgang aus Damaskus, den 26. August 1915.
Ankunft in Pera, den 27. August 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Djemal Pascha ist auf dem Wege nach Jerusalem und nicht nach Damaskus
gekommen, ich konnte ihn daher nicht sprechen. Habe hiesigen Wali,
der heute zu ihm fährt, vom Inhalt des Telegramms vom 14. August in
Kenntnis gesetzt. Bisher sind 3000 Armenier mit Hedjasbahn nach der
Gegend von Kerak gebracht. Es sollen 60000 Armenier dorthin und nach
Hauran verschickt werden. Gegenwärtig könnten in Provinz Damaskus nach
Ansicht Sachverständiger nur für 12000 Einwanderer Unterkunft und
Unterhalt besorgt werden. Außerdem erklärt Hedjasbahn, nicht für 60000
Armenier ohne Gefährdung der Transporte für Eisenbahnbau Hedjas-Ägypten
für Getreidelieferung nach Hedjas und der Truppenbewegungen Züge
bereitstellen zu können. Bisherige Behandlung der Armenier soll seitens
der hiesigen Behörden ordentlich sein. Jedoch ist zu befürchten, daß
Armenier allmählich ein Opfer der Beduinen und Drusen in Kerak und
Hauran werden.
Loytved.
155.
(Kaiserliches
Konsulat Trapezunt.)
Telegramm.
Abgang aus Trapezunt, den 28. August 1915.
Ankunft in Pera, den 28. August 1915.
Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Die Armenier, die anfangs mit Erlaubnis des Wali zurückbleiben durften,
wie die Beamten der Ottomanbank und der Regie und alleinstehende
Frauen, werden nachts abgeschoben und anscheinend an der Stadtgrenze
ermordet. Der Wali, der machtlos ist, hat das Feld geräumt und begibt
sich für etwa drei Wochen ins Innere.
Ich darf gehorsamst anheimstellen, die Einrichtung eines Kriegsgerichts
in Trapezunt zur Untersuchung des Sachverhalts anzuregen. Von dieser
Maßnahme ist aber nur dann ein Erfolg zu erwarten, wenn die Einrichtung
für die Behörden, die Gendarmerie und das Jungtürkische Komitee
überraschend geschieht und die Mitglieder des Gerichts unabhängig genug
sind, um nicht der Versuchung einer Teilung der armenischen Beute und
der Furcht vor dem Jungtürkischen Komitee zu erliegen.
Bergfeld.
156.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat. Trapezunt, den 27. August 1915.
Bei der allgemeinen Deportation der Armenier aus Trapezunt blieben
einzelne mit der mündlichen oder schriftlichen Genehmigung des Wali
hier. Es handelt sich um die Beamten der Ottomanbank, der Tabakregie,
zwei Frauen von Beamten und einige alleinstehende Frauen. Diese werden
nun nachts abgeschoben und anscheinend unmittelbar vor der Stadt
ermordet. Der Wali von Trapezunt ist wohl Mitglied des jungtürkischen
Komitees, aber er war bestrebt, die Maßnahmen gegen die Armenier nach
Möglichkeit abzuschwächen, und bemühte sich, seine Unabhängigkeit zu
wahren. Auf seinen Einfluß dürfte die inzwischen erfolgte Abberufung
des hiesigen Inspektors und Führers des Komitees zurückzuführen sein.
Leider findet er bei seinen Beamten und den Polizeiorganen keinerlei
Unterstützung. Sie bereichern sich mit geringer Ausnahme bei der
Räumung der armenischen Häuser auf das schamloseste. So hat der Wali
gegen die Verbrecher an armenischem Leben und Eigentum nicht aufkommen
können. Andererseits müßte es seiner Natur widersprechen, machtloser
Zuschauer der von ihm gemißbilligten Übeltaten zu bleiben. Hierauf
dürfte es zurückzuführen sein, daß er das Feld geräumt und sich unter
einem unbedeutenden Vorwand auf etwa drei Wochen ins Innere begeben hat.
Die geschilderten Vorkommnisse sind nicht nur im Hinblick auf das
deutsche und das türkische Ansehen, sowie aus allgemein menschlichen
Gründen bedauerlich, sie bieten auch die Gefahr, daß die Komiteeleute
an einer derartigen mühelosen Bereicherung Gefallen finden und,
falls jetzt keine Bestrafung erfolgt, im gegebenen Moment gegen die
griechische Bevölkerung in derselben Weise vorgehen.
Bestrafung ist nur durch die Errichtung eines Kriegsgerichts in
Trapezunt zur Untersuchung und Aburteilung der Angelegenheit möglich.
Indessen wird die Stellung der Richter nicht leicht sein. Sie werden
nicht nur Versuchen von Bestechung aus der armenischen Beute ausgesetzt
sein, sondern laufen auch Gefahr, durch ein Vorgehen gegen die
Komiteeleute ihre Zukunft zu kompromittieren.
Ich habe der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel Abschrift dieses
Berichts eingereicht.
Dr. jur. Bergfeld.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
157.
Aktennotiz.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Pera, den 31. August 1915.
Der Herr Botschafter hat am 30. August in Begleitung des Botschaftsrats
den Großwesir aufgesucht und Vorstellungen wegen des Vorgehens gegen
die Armenier erhoben.
Am 31. August morgens hat der armenisch-katholische Patriarch Seine
Durchlaucht aufgesucht, Abschrift eines allgemeinen Ausweisungsbefehls
des Gouverneurs von Adana übergeben und um Fürsprache wegen
Rückgängigmachung der die armenischen Katholiken von Adana und Angora
betreffenden Ausweisungsbefehle gebeten. Seine Durchlaucht hat sich
darauf bei Talaat Bey anmelden lassen. Dieser ist aber selbst auf die
Botschaft gekommen, um mitzuteilen, daß er diese Ausweisungsbefehle
schon rückgängig gemacht habe. Er will morgen Abschrift des
Gegenbefehls schicken. Zugleich erklärte Talaat Bey, die Maßnahmen
gegen die Armenier seien überhaupt eingestellt. „La question arménienne
n’existe plus.“
Auf Anordnung des Herrn Botschafters habe ich (telephonisch) dem
armenisch-katholischen Patriarchat (Sekretär Hoissich) mitgeteilt,
daß die Ausweisung der Katholiken aus Adana und Angora nicht mehr
stattfinden solle. Der Herr Botschafter bittet, sobald wir die
versprochene Abschrift des Gegenbefehls haben, dem Patriarchen auch
noch schriftliche Nachricht zu geben.
Göppert.
158.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 31. August 1915.
Ankunft in Pera, den 31. August 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Auf meine Vorstellung hat gestern der Wali den Weitertransport der hier
befindlichen armenischen Protestanten aus Aintab und Marasch unter
der Hand um eine Woche verschoben, um das Ergebnis der von Euerer
Durchlaucht bei Djemal Pascha eingeleiteten Schritte abzuwarten.
Voraussichtlich trifft Djemal Pascha am 1. September in Jerusalem ein.
Rößler.
_September._
159.
(Auswärtiges Amt.)
Telegramm.
Berlin, den 1. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Pera.
In Mamaret ul Aziz, Marasch und Harunije sind nach Mitteilung des
deutschen Hilfsbundes seine Anstalten infolge der Armenierverfolgung
gefährdet. Bitte dafür einzutreten, daß die Waisenkinder aus deutschen
Anstalten nicht entfernt werden.
Zimmermann.
160.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 4. September 1915.
Talaat Bey übergab mir am 2. d. M. die in Abschrift beigefügte
deutsche Übersetzung von verschiedenen telegraphischen Befehlen, die
er in Sachen der Armenierverfolgungen an die in Betracht kommenden
Provinzialbehörden gerichtet hat. Er wollte hiermit den Beweis
liefern, daß die Zentralregierung ernstlich bemüht ist, den im Innern
vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Armenier ein Ende zu machen
und für die Verpflegung der Ausgewiesenen auf dem Transporte Sorge
zu tragen. Mit Bezug hierauf hatte Talaat Bey einige Tage vorher mir
gegenüber die Äußerung getan: La question arménienne n’existe plus.
Die erste und die dritte Depesche tragen kein Datum; erstere dürfte am
31. August abgegangen sein.[89]
Indem ich mir weitere Berichterstattung vorbehalte, darf ich bemerken,
daß nach einem Telegramm des Kaiserlichen Konsulats in Trapezunt dort
noch in den letzten Tagen des August eine Anzahl bisher verschonter
Armenier (darunter Beamte der Ottomanbank, der Regie und Frauen) nachts
abgeschoben wurden und in der Nähe der Stadt umgebracht sein sollen.
Ebenso wird vom hiesigen armenisch-katholischen Patriarchat auf Grund
der Aussagen von Reisenden berichtet, daß die Armenier von Angora
(hauptsächlich Katholiken), darunter der katholische Erzbischof mit
seinem Klerus und mehreren Ordensschwestern am 30. August von Angora
abgeschoben und in einiger Entfernung sämtlich getötet worden seien.
Hohenlohe.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
Anlage 1.
(Osmanisches Ministerium
des Innern.)
Depesche.
An die Provinzialbehörden von:
Hudawendigiar, Angora, Konia, Ismid, Adana, Marasch, Urfa, Aleppo,
Zor, Siwas, Kutahia, Karassi, Nigde, Mamuret ul Aziz, Diarbekr,
Karahissar, Kaissarijeh, Erzerum.
Da die Kaiserliche Regierung durch die Versetzung der Armenier aus
ihren Wohnstätten in die im voraus bestimmten Zonen das alleinige
Ziel verfolgt, die regierungsfeindliche Tätigkeit und Unternehmung
dieser Nationalität zu verhindern, sowie dieselbe außerstand zu
setzen, ihren nationalistischen Bestrebungen bezüglich der Schaffung
eines armenischen Staates nachzujagen, nicht aber deren Vernichtung,
so wurde endgültig beschlossen, alle Maßregeln zur Beschützung und
Beköstigung der Kolonnen während der Abführung zu treffen und alle
übrigen Armenier, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits aus ihren
Wohnorten entfernt sind und ihre weitere Versetzung erwarten, sowie
gemäß der bereits erfolgten Mitteilung die Soldatenfamilien, eine den
Bedürfnissen entsprechende Zahl von Handwerkern und die Armenier von
der katholischen und protestantischen Gemeinde künftighin von ihren
Wohnorten nicht auszuweisen.
Es wird hierdurch erklärt, daß gegen alle Personen, welche die
Kolonnen angreifen, Räubereien begehen und durch ihre bestialischen
Triebe Schandtaten verüben würden, samt ihren Mithelfern, sowie gegen
alle schuldigen Beamten und Gendarmen zu ihrer strengen Bestrafung
unverzüglich das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden wird.
Diejenigen Beamten, welche sich schuldig gemacht haben, müssen genannt
werden. Bei Wiederholung solcher Missetaten werden die Wilajet- und
Livabehörden dafür verantwortlich gemacht.
Anlage 2.
(Osmanisches Ministerium
des Innern.)
Depesche vom 16. August 1331 (29. August 1915).
An das Wilajet Konia.
Für die in Eregli befindlichen armenischen Auswanderer müssen Brot und
Oliven besorgt und verteilt, sowie Zwieback bereitgestellt werden. Die
erforderlichen Spesen bekanntgeben, damit die nötige Summe von hier aus
abgeschickt wird.
Anlage 3.
(Osmanisches Ministerium
des Innern.)
Depesche.
An die Provinzialbehörden zu:
Ismid, Eskischehir, Kutahia, Karahissar, Hudawendigiar, Konia,
Angora, Adana, Aleppo.
Hierdurch sind Sie beauftragt, für die Armenier, welche sich bereits
in den Haltestellen befinden und für solche, die von den weiteren
Haltestellen hingeführt werden sollen, auf drei oder vier Tage Brot zu
besorgen und alle Maßregeln zu treffen, damit sie auf dem Wege nicht
Not leiden.
161.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 7. September 1915.
An Deutsches Konsulat, Trapezunt.
Antwort auf das Telegramm vom 28. August.
Kürzlich (angeblich am 29. August) hat die Pforte den meisten
Wilajeten, allerdings mit Ausnahme Trapezunts, eröffnet, daß
Gewalttaten gegen deportierte Armenier gerichtlich geahndet und im
Wiederholungsfalle die Provinzialbehörden dafür zur Verantwortung
gezogen werden sollen. Die Botschaft hat eine deutsche Übersetzung
dieses Rundtelegramms erhalten. Ich bitte, Näheres über die
gemeldeten Vorfälle festzustellen und, falls sie sich bestätigen,
die Aufmerksamkeit des Wali in geeigneter Form auf das erwähnte
Rundtelegramm zu lenken.
Hohenlohe.
162.
(Kaiserliches
Konsulat Trapezunt.)
Telegramm.
Abgang aus Trapezunt, den 8. September 1915.
Ankunft in Pera, den 9. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Von Schritten bei dem Wali, welcher noch nicht zurückgekehrt und
dem jungtürkischen Komitee gegenüber machtlos ist, verspreche ich
mir keinen Erfolg. Werde den Auftrag gleichwohl ausführen, bitte
aber inzwischen das erwähnte Rundtelegramm der Pforte der hiesigen
Provinzregierung zukommen zu lassen.
Bergfeld.
163.
(Kaiserliches
Konsulat Jerusalem.)
Telegramm.
Abgang aus Jerusalem, den 9. September 1915.
Ankunft in Pera, den 9. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Antwort auf Telegramm vom 27. August.
Djemal Pascha erklärte, daß Talaat Bey bestimme, in welcher Ausdehnung
die Ausweisung stattfände, während er -- Djemal Pascha -- lediglich für
die militärischen Ausführungen der vom Minister des Innern erlassenen
Verfügungen zu sorgen habe.
Schmidt.
164.
(Kaiserlich Deutsches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 9. September 1915.
Ankunft in Pera, den 9. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Die Regierung hat seit einigen Tagen anscheinend allgemeine Weisung
erteilt, daß die Armenier, die noch in ihren Wohnsitzen sind, dort
belassen werden. Die als verdächtig Bezeichneten werden aber doch
verschickt. Unter den Emigranten in Aleppo ist die Zahl der täglichen
Todesfälle von 25 auf 40, dann auf 60 gestiegen. Hier herrscht
Dysenterie, auf anderen Stationen wütet der Typhus. Die Etappenstraßen
der Armee sind in Gefahr, verseucht zu werden. Es liegt daher im
militärischen Interesse, daß die Emigranten ärztliche Behandlung
erhalten.
Die Zahl der Hungerleidenden wird immer größer. Hilfe in irgend
einer Gestalt wird immer dringender, z. B. Geldüberweisung durch den
Patriarchen.
Rößler.
165.
(Kaiserliches
Konsulat Adana.)
Telegramm.
Abgang aus Adana, den 10. September 1915.
Ankunft in Pera, den 10. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Die von der Pforte der Kaiserlichen Botschaft gemachte Mitteilung vom
31. August bezüglich der Armenier ist lediglich eine dreiste Täuschung,
weil nachher die Pforte auf Betreiben des hierher entsandten Inspektors
An Munif Bey diese Verfügung vollkommen aufgehoben hat. Die Behörden
handeln selbstredend nur nach der zweiten Weisung und fahren mit der
Ausweisung ohne Unterschied des Bekenntnisses fort. Die Zahl der auf
Order ermordeten Armenier übersteigt hier wahrscheinlich schon die
Masse der Opfer der jungtürkischen Massakres von 1909[90]. Es ist
möglich, daß die nichtdeutsche Presse trotz der bisher von türkischen
Konsuln veranlaßten Dementis den Greueln näher treten wird.
Übrigens hatte der hiesige Komiteeführer, wenn die Armenier nicht
deportiert würden, mit allgemeinem Christenmassakre gedroht.
Büge.
166.
Schreiben des Militärkommissars an die Bauabteilung III der Bagdadbahn.
Commissariat Militaire.
Alep le 28 Août, 10 Septembre 1915.
Monsieur l’Ingénieur en Chef,
La quatrième Armée ayant été informée que certains Ingénieurs et
Employés du Chemin de Fer de Bagdad prennent les photographies de vue
de transports des Arméniens, Son Excellence, Djémal Pacha, Commandant
en Chef de l’Armée, a donné ordre afin que ces Ingénieurs et Employés
remettent de suite et dans le délai de 48 heures, au Commissariat
Militaire tous les clichés des photographies avec toutes les copies
qu’ils ont pris. Tous ceux qui ne remettront pas ces photographies
seront soumis aux punitions et jugés comme ayant pris des photographies
sur le champ de guerre sans autorisation.
Veuillez, je vous prie, donner les instructions nécessaires en
conséquence à qui de droit et agréez, Monsieur l’Ingénieur en Chef,
l’assurance de ma parfaite considération.
pr. le Commissaire Militaire.
Nizami.
167.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 11. September 1915.
Der Kaiserliche Konsulatsverweser Holstein telegraphiert unter dem 9.
d. M. aus Mossul, daß nach den von anderer Seite bestätigten Angaben
türkischer Truppen, die auf dem Marsche von Djezireh nach Bagdad
durch Mossul kamen, etwa eine Woche vorher Banden von Kurden, die zu
diesem Zwecke von dem Deputierten von Diarbekir angeworben waren,
unter Duldung der Ortsbehörden und Teilnahme des Militärs die gesamte
christliche Einwohnerschaft der Stadt Djezire (Wilajet Diarbekr)
niedergemetzelt haben.
Die Bevölkerung von Djezireh wurde im Jahre 1891 auf etwa 10000
Seelen geschätzt, von denen die Hälfte Muhammedaner (darunter über
2000 Kurden); die andere Hälfte setzte sich zusammen aus 4750
Armeniern (2500 Gregorianern, 1250 Katholiken, 1000 Protestanten), 250
katholischen Chaldäern und 100 syrischen Jakobiten.
Dieser Vorfall sowie die bereits gemeldeten Vorfälle in Trapezunt
und Angora stehen in offenem Widerspruch mit den kürzlich vom
Ministerium des Innern erlassenen Weisungen, die hoffen ließen, daß
die Armenierverfolgungen und die damit im Zusammenhange stehenden
Ausschreitungen nunmehr aufhören würden.
Hohenlohe.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
168.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 12. September 1915.
Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.
Bereits vor einiger Zeit hat die Kaiserliche Botschaft wegen der
Anstalten des Deutschen Hilfsbundes wiederholt Schritte bei der Pforte
getan mit folgendem Ergebnis:
Pfarrer Ehmann drahtete am 10. September aus Mamuret:
„Die Witwen- und Waisenarbeit mit über 450 Pfleglingen ist bis jetzt
ohne ernste Störungen fortgesetzt worden. Sämtliche Schulgebäude
und ein Waisenhaus sind seit sechs Monaten mit Militär belegt,
der Schulbetrieb ist daher eingestellt. Mehr als die Hälfte des
Lehrpersonals hier; Tagesschüler mit den Familien sind größtenteils
ausgewiesen. Die Wiedereröffnung unserer Schulen in früherem Umfang mit
türkischer und deutscher Unterrichtssprache wäre erwünscht.“
Das Kaiserliche Konsulat in Aleppo drahtete unterm 7. September:
„Die Anstalten in Marasch werden weiter betrieben; das deutsche und
armenische Personal sowie die Schüler bleiben.“
Was Harunijeh betrifft, so gab der Minister des Innern Anfang
August den Befehl, die deutschen Waisenanstalten in keiner Weise zu
belästigen. Auf meine diesbezügliche telegraphische Anfrage hat das
Kaiserliche Konsulat in Adana noch nicht geantwortet.
Hohenlohe.
169.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 12. September 1915.
Ankunft in Pera, den 13. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Hiesiger Wali versteht die Instruktionen der Pforte dahin, daß nur
solche Protestanten und Katholiken nicht mehr verschickt werden sollen,
die noch nicht von ihrem Wohnsitz deportiert sind. Dagegen will er die
von auswärts in Aleppo angesammelten, nicht nur Altarmenier, sondern
auch Protestanten und Katholiken, weiterverschicken. Erbitte gehorsamst
Erwirkung erneuter klarer Befehle, daß sie allgemein da bleiben dürfen,
wo sie sind. Eile ist geboten.
Rößler.
170.
(Kaiserliches
Konsulat Adana.)
Telegramm.
Abgang aus Adana, den 13. September 1915.
Ankunft in Pera, den 13. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Die gegen die Armenier getroffenen Maßregeln sind verschärft worden:
Witwen, Waisen und Soldatenfamilien, selbst Kranke und Blinde sollen
sofort abreisen! Das Konsulat wird von Hilfe suchenden Frauen umlagert.
Ich bitte gehorsamst um Bescheid, ob Aussicht besteht, daß diese
Verfügung rückgängig gemacht wird.
Büge.
171.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Konstantinopel, den 15. September 1915.
An Deutsches Konsulat, Adana.
Antwort auf das Telegramm vom 13. September.
Der Minister des Innern sagte zu, heute nach Adana zu telegraphieren,
daß die erwähnten Kategorien von der Verschickung ausgenommen werden.
Hohenlohe.
172.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 14. September 1915.
Ankunft in Pera, den 14. September 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Da die Türken nicht imstande sind, die organisatorische Aufgabe der
Massenernährung zu lösen, muß trotz des Befehls der Pforte, die
Deportierten zu ernähren, die Mehrzahl mit der Zeit verhungern. Wenn
noch irgend eine Hoffnung besteht, auf die Entscheidungen der Pforte
Einfluß auszuüben, so stelle ich gehorsamst anheim, dafür einzutreten,
daß wenigstens die Protestanten und Katholiken da bleiben dürfen, wo
sie sich aufhalten.
Rößler.
173.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 16. September 1915.
An Deutsches Konsulat, Aleppo.
Antwort auf Telegramm vom 14. September.
Der Notstand der armenischen Auswanderer in Aleppo ist von mir erneut
auf der Pforte zur Sprache gebracht worden. Talaat Bey hat materielle
Hilfe zugesagt, sich jedoch gegen das Verbleiben von Katholiken und
Protestanten ausgesprochen.
Hohenlohe.
174.
(Auswärtiges Amt.) Berlin, den 22. September 1915.
An die Deutsche Botschaft, Pera.
Auf den Bericht vom 11. d. M.
Ich darf annehmen, daß Euere Exzellenz die gemeldeten Ausschreitungen
gegen die christliche Bevölkerung der Stadt Djezireh bei der
Pforte zur Sprache gebracht haben. Nötigenfalls bitte ich, erneut
und in entschiedener Weise dahin vorstellig zu werden, daß die
Zentralregierung ihren zum Schutz der christlichen, insbesondere
armenischen Bevölkerung an die Provinzialbehörden erlassenen Weisungen
Nachdruck verleiht und deren Ausführung streng überwacht.
Zimmermann.
175.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 25. September 1915.
Weitere Meldungen der Kaiserlichen Konsuln in Adana und Aleppo
bestätigen, daß die bekannten telegraphischen Weisungen der Pforte,
um das Los der ausgesiedelten Armenier zu verbessern, infolge der
verschiedenen Ausnahmen, die die Pforte selber von vornherein und
nachträglich von den gewährten Vergünstigungen gemacht hat, und durch
die Willkür der Provinzialbehörden, ihren Zweck zum größten Teil
verfehlt haben.
Wie Herr Dr. Büge unter dem 13. d. M. berichtet, sollten in Adana
Witwen, Waisen, Soldatenfamilien, selbst Kranke und Blinde verschickt
werden.
Gleichzeitig meldet Herr Rößler aus Aleppo, daß trotz des Befehls der
Pforte, die Deportierten mit Nahrungsmitteln zu versehen, die Mehrzahl
derselben an Hunger zugrunde gehen müßten, da die Behörden nicht
imstande seien, eine solche Massenernährung zu organisieren.
Letzthin ging von Herrn Rößler noch das folgende Telegramm vom 18. d.
M. ein:
„Lange Züge fast verhungerter armenischer Frauen und Kinder sind dieser
Tage vom Osten zu Fuß hier eingetroffen und weiter transportiert,
soweit sie nicht alsbald hier starben.
Der Befehl der Pforte, die noch an ihrem Wohnsitz befindlichen
zu belassen, wird illusorisch, da jeder beliebige als verdächtig
bezeichnet werden kann. Davon wird vielfach Gebrauch gemacht.
Entgegen dem Befehl werden Soldatenfamilien nicht ausgenommen. Auch
schwer Kranke werden unbarmherzig abtransportiert.
Transporte erfolgen neuerdings auch wieder nach Mossul und Der es Zor.
Trotz gegenteiliger Versicherung der Pforte läuft alles auf Vernichtung
des armenischen Volkes hinaus.
Armenier haben mich gebeten, Ew. Durchlaucht dies noch einmal
vorzustellen.“
Talaat Bey, den ich auf diese Zustände habe aufmerksam machen lassen,
hat zwar bereitwilligst Abhilfe zugesagt; ich glaube indes kaum, daß
die Befehle der Zentrale eine wesentliche Besserung in der Lage der
ausgesiedelten Armenier herbeiführen werden.
Hohenlohe.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
176.
(v. Tyszka.) Konstantinopel, den 30. September 1915.
Die türkischen Maßregeln zur Vernichtung der Armenier.
In den Wilajets von Smyrna und Adrianopel beläßt man die Armenier,
ebenfalls zum Teil in Konstantinopel. In allen anderen Provinzen sind
die Armenier nach Aleppo, Mossul, Der es Zor und anderen Orten verbannt
worden, wo sie nicht eingetroffen sind. Der frühere Deputierte Zohrab,
einer der bedeutendsten Anwälte in Konstantinopel, ist auf dem Wege von
Alexandrette nach Urfa gestorben, der Deputierte Wartkes in Diarbekr,
wohin er verbannt war, nicht eingetroffen.
Die Walis von Smyrna, Rahmi Bey, und von Adrianopel, Hadji Adil Bey,
haben erklärt, die Armenier nicht ausweisen zu wollen. Zum Bericht beim
Minister des Innern eingetroffen, sind beide bei ihrem Entschlusse
geblieben. Auch ein Zeichen von Unstimmigkeit im Komitee. Talaat ist
extrem, was er wollte, geschah bisher. Rahmi hat mehr gelernt als
Talaat, ist mehr in der Welt herumgekommen, ein praktischer aber
auch humaner Charakter, dessen klares Urteil als Deputierten über
verschiedene politische Fragen von mir wiederholt eingeholt wurde. Er
hat großen Anhang im Komitee.
Im allgemeinen schenkt man alarmierenden Gerüchten in der Türkei
wenig Aufmerksamkeit, weil man weiß, daß viel übertrieben wird, aber
auch weil man der heutigen Regierung möglichst viel Armfreiheit
gewährt. Die heutige Regierung ist ganz zu Unrecht in den Geruch einer
liberalen gekommen. Sie ist alles eher als dieses, sie ist absoluter,
diktatorischer als die Abdul Hamids war. Die Presse ist geknebelt und
kennt nur das Lob der jetzigen Machthaber.
So sprach man von strengen Maßregeln, die die Regierung gegen die
Armenier wegen des Aufstandes in Wan in Anwendung brachte, als von
einer gerechten Selbsthilfe, zu der der Staat greifen muß, um Ordnung
zu schaffen. Die Schuld der Armenier erschien um so größer, als sie
sich im Pakt mit dem Nationalfeinde, dem Russen, befanden, die der
armenischen revolutionären Erhebung in Wan Vorschub leisteten.
Daß die Regierung mit eiserner Hand eingreift und niederzwingt, was
sich loslösen will, ist ihr gutes Recht, denn das Land besteht aus
vielen disparaten Elementen, die nur auf eine passende Gelegenheit
warten, es den Armeniern nachzutun, und nichts wirkt nachteiliger, als
Schwäche zu zeigen, wo nur Kraft das Ansehen der Regierung stärken
kann. Aber sie muß, wenn der Freiheitsmantel nicht zum Popanz werden
soll, eine Grenze, eine Beschränkung kennen und darf nicht statt
Schuldige zu strafen, Unschuldige und Wehrlose vernichten, weil sie zur
Rasse der Empörer gehören.
Es handelt sich heute um Opfer, wie sie die an Gewaltakten wahrlich
nicht arme türkische Geschichte noch nicht kennt. Das ist eine
erschütternde Wahrheit, die Hilfe erheischt von Jedem, der zu helfen
imstande ist.
Ob die Opfer, die die Armenier gebracht haben, 500000 übersteigen
oder nicht erreichen, ist im Prinzip gleichgültig. Was ins Gewicht
fällt, ist die Ruhe und Selbstverständlichkeit, die bei der Verfolgung
vor sich geht und von einem Selbstdünkel zeugt, der jeder fremden
Einmischung spottet.
Es waren nicht Armenier, die meine tiefere Beschäftigung mit Ursachen
und Folgen der Handlung der türkischen Regierung wachriefen, als
Vertreter des Rechts und der Humanität zu erscheinen, es waren
türkische Senatoren des hiesigen Senats, Männer von größtem Verdienst
und tadellosem Charakter, die Ekel empfanden über Taten, die ihre
Regierung mit unerschütterlicher Ruhe und Selbstverständlichkeit
ausübte.
Als dann ein armenischer intimer Freund von mir, ein Zivilinspektor
im Ministerium des Innern, der 26 Jahre lang als Conseiller légiste,
als Vertreter von Gouverneuren und Generalgouverneuren, Agop Hamamdjan
Effendi, mit großem Eifer und unerschütterlicher Loyalität beschäftigt
war und plötzlich ohne Pension aus dem Dienst entlassen wurde, da
verlangte ich Aufklärung, da dem ersten Schritte bald ein zweiter,
vernichtender für das Leben einer Familie folgen konnte.
Von dem mir befreundeten Direktor im Ministerium des Innern, Hassan
Fehmy Bey, bekam ich unter dem 14. September d. J. folgenden Bescheid:
„Die Ehrlichkeit Ihres Freundes steht außer Zweifel. Nur infolge einer
angenommenen, allgemein gültigen Maßregel wird er in den Ruhestand
versetzt.“
So lautet der Verlegenheitsausweis; denn der Mann ist der fähigste,
beste Arbeiter und, wie auch amtlich erklärt wird, von erprobter
Ehrlichkeit. Er hat aber eine zahlreiche Familie, ist ihr einziger
Ernährer und kann jeden Augenblick nach außerhalb versandt werden,
woher er nicht zurückkehrt.
Am 20. d. M. erklärte mir Hassan Fehmi Bey, daß der Minister
Talaat Bey alle Armenier aus dem Ministerium des Innern entfernen
wolle, da die türkischen Beamten nicht mehr mit ihnen arbeiten
wollen. Diese türkische Weigerung könne aber nur schädlich auf den
Dienstbetrieb wirken und fortgesetzt weitere Schwierigkeiten in der
inneren Verwaltung im Gefolge haben. So habe denn der Minister des
Innern entschieden, alle Armenier in seinem Ressort ohne Ansehen
der Person aus dem Dienste zu entlassen. In der inneren Verwaltung
hätten die Armenier mehr als in jedem anderen Ministerium die
Gelegenheit, gemeinsam Pläne zu schmieden und Empörungen anzuzetteln.
Mit den Armeniern müsse aufgeräumt werden, denn sie haben einen
unversöhnlichen, rachsüchtigen Charakter, und da sie mutig sind, seien
sie gleichzeitig ein staatsgefährliches Element.
Auf meinen Einwand, daß in anderen Ministerien, wie in denen der
Justiz, der Finanzen, der öffentlichen Arbeiten, der Forsten und
Landwirtschaft, wie auch im Conseil d’Etat, sich doch ebenfalls
Armenier befänden, erhielt ich zum Bescheide, daß mit den Armeniern
reiner Tisch gemacht werden müsse. Es müßte im Ministerium des Innern
der Anfang gemacht werden, mit der Zeit würden auch die anderen
Staatsbehörden folgen.
Es ist mithin in der Türkei beschlossene Tatsache, aus allen
staatlichem Zweigen die Armenier zu entfernen und das osmanische Reich
auf rein türkischer Grundlage weiter zu bauen.
Der türkische Plan, alle Armenier aus den Provinzen fortzujagen und
sie in Mesopotamien anzusiedeln, ist alten Datums. Die Türken trauten
den Armeniern nicht als russischen Grenznachbarn. Ein Anstoß, die
Vertreibung der Armenier durchzuführen, war durch die Erhebung in Wan
gegeben. Einem Mann von so eisernem Willen wie Talaat Bey, der zu dem
extremsten Schritte neigt, wenn er ihn für richtig hält, sich von
Niemandem beeinflussen läßt und jede Art der Ausführung für gut hält,
wenn sie ihn zum Ziele bringt, einem solchen Mann war mit der Erhebung
in Wan die Vertreibung der Armenier zur Notwendigkeit geworden.
Welche Ungerechtigkeiten und Härten dabei unterlaufen, gilt gleich.
Talaat Bey ist Optimist par excellence, insbesondere bezüglich seiner
eigenen Entschlüsse. Wie er heiteren Sinnes dekretiert, so nimmt er
gleichmütig alle Beschwerden entgegen. Bis vor kurzem, anfangs dieses
Jahres, galt das armenische Element als das zuverlässigste, ja das
allein zuverlässige von den christlichen Elementen in der Türkei.
Man las es in allen Zeitungen, und die türkischen Großwürdenträger
bestätigten es bei allen sich bietenden Gelegenheiten.
Seit dem März hat sich die Änderung vollzogen, so allgemein, so
bestimmt, als ob die Türken bisher nicht gewußt hätten, wie gefährliche
Nattern sie am Busen gewärmt hätten.
Wo keine Erfahrung die Handlungen reguliert und bestimmt, da gibts
nur Willkür und Unstätigkeit. Djemal Pascha, als Marineminister, war
der eifrigste Förderer des türkisch-französischen Komitees. Auch dem
Todfeinde, den Russen, sollten goldene Brücken gebaut werden. Take
Jonesku, der vielgenannte rumänische Minister des Innern, war der
vertrauteste Freund Talaat Beys.
Was können die Armenier im allgemeinen für ein Interesse haben, sich
von den Türken loszureißen? Sie haben keinen Anschluß, wie Bulgaren,
Griechen und Serben in der Türkei an ihr Königreich und sehen zu
klar, um den Russen zu trauen. Die Waffen aber, die die Türken bei
den Armeniern fanden, waren großenteils dieselben, die sie von den
Türken 1908 erhielten, damit sie dem Komitee bei der Verteidigung
gegen die Reaktion Helferdienste leisten konnten. Wenn die Türken
aber den Armeniern, die an der russischen Grenze echeloniert waren,
nicht trauten, warum schaffte man sie mit derselben Härte wie an der
russischen Grenze aus Jalova, Angora, Brussa, Kastamuni fort? Aus
diesen Orten sind allein 250000 Armenier vertrieben. In 48 Stunden
hatten sie ihre Wohnungen zu verlassen und in die Verbannung nach
Aleppo, Zor, Hama, Mossul, ja nach dem Hauran zu gehen.
Nichts war geschehen seitens der türkischen Regierung, um die
Vertriebenen an den Ort ihrer Verbannung zu befördern. Die Bahnzüge
waren durch den Truppentransport besetzt. Kein Armenier fand dort
Platz. Für die Sicherheit auf dem Wege war keine Fürsorge getroffen.
Die Tschettäs, die alten Baschiboschuks vom Kriege 1877/78, waren
wieder da, wo billig Beute zu machen und zu morden war, ohne dabei
etwas zu riskieren. So tapfer der türkische Soldat ist und so
menschlich er fühlt, wenn er nicht religiös aufgestachelt wird,
so feige und unmenschlich ist der Irreguläre. Daß die Tschettäs
von Jungtürken angestiftet und geführt wurden, wird mit Sicherheit
behauptet.
In den Plätzen, wo Massakres der armenischen Bevölkerung stattfanden,
wie in Baiburt, Marasch, Schabin-Karahissar, Angora, Malatia, wurden
die Männer von der Familie getrennt. Was die Weiber in der Eile
zusammenraffen konnten, führten sie mit sich. Die Tschettäs folgten
den Zügen der Wehrlosen, beraubten, vergewaltigten und töteten, wie es
ihnen beliebte. Ein türkischer Oberstleutnant, der an den Dardanellen
kämpft und mit kurzem Urlaub in der Hauptstadt eintraf, erzählte
weinend, was ihm seine Verwandten aus Trapezunt und Siwas über die
türkischen Massakres an den Armeniern geschrieben hatten.
Von der hohen armenischen Geistlichkeit weiß man heute nur, daß der
Bischof von Smyrna am Leben ist, mit der Ermordung der meisten anderen
fürchtet der Patriarch rechnen zu müssen. Was mit den armenischen
Kirchen, mit den durch Jahrhunderte gesammelten Schätzen in den Kirchen
geschehen ist, weiß niemand. Jede Anfrage des armenischen Patriarchen
beim Minister des Innern bleibt ohne Antwort.
Die Türken lassen sich gern loben. Zu früherer Zeit hörten sie das Lob
und freuten sich darüber, ohne daß das Lob eine nachhaltige Wirkung auf
ihr Verhalten ausübte. Heute nehmen die Jungtürken alles Lob für bare
Münze und sonnen sich an ihrer Unfehlbarkeit.
Es ist wirklich Zeit, daß die so gänzlich überflüssigen Lobhudeleien
den Türken gegenüber eingestellt werden. Will man doch in den höheren
Schulen in Hessen die türkische Sprache als Lehrgegenstand einsetzen.
Dies zu einer Zeit, da man durch die Straßen irrt, ohne sich durch
die rein türkischen Inschriften der Schilder zurecht zu finden und
die Türken alle Bescheinigungen über angekommene Wertsendungen dem
Europäer bis auf seinen Namen in türkischer Sprache schicken, so daß
man nicht wissen kann, ob man der Empfangsberechtigte ist, oder nicht.
Man darf in der Sentimentalität doch nicht zu weit gehen und den an
Größenwahn Leidenden nicht immer neuen Stoff für ihren unberechtigten
Dünkel zuführen. Ein inspirierter Artikel des „Hilal“ verlangt, daß
deutsche Professoren, die auf der hiesigen Universität dozieren
wollen, nicht ihre Dolmetscher aus der Heimat mitbringen, sondern sie
hier suchen und, um mit Erfolg zu lehren, sich bemühen müßten, das
Türkische so zu erlernen, daß sie die Lehrgegenstände in dieser Sprache
vortrügen. Ein anderer Leitartikel des „Hilal“ stellt Enver Pascha an
Dispositionsfähigkeit, Willenskraft und genialer Ausführung auf gleiche
Stufe mit Hindenburg.
Ohne Voreingenommenheit sehen die Dinge aber ganz anders aus. Die
Expedition nach dem Suezkanal mußte versagen, da sie zu unrichtiger
Zeit und mit ungenügenden Mitteln, als dem Mangel an schweren
Geschützen und an Lasttieren, Kamelen, deren Lieferung man sich
rechtzeitig beschaffen mußte, unternommen war.
Im arabischen Irak wurden die Türken durch den englischen Vormarsch
überrascht und hatten von den langen Vorbereitungen zur Expedition
seitens der Engländer in Basra keine Kenntnis. Die Expedition nach dem
Kaukasus erfolgte mit ungenügend bekleideten Truppen, deren Bedürfnisse
nicht gedeckt waren. Der Typhus, dem ein Armeekorps an Zahl zum Opfer
fiel, war auf die schweren Strapazen zu schieben, die den Truppen ohne
Grund und ohne Resultat zugemutet wurden. Wan ist noch in den Händen
der Russen, die auch in der Nähe von Erzerum sind. Zum Schutz der
Dardanellen ist viel geschehen. Die Truppen sind gut ausgerüstet und
werden gut verpflegt. Nach den außerordentlichen Resultaten daselbst,
die sich vor den Augen Europas vollziehen, wird die Kraft der Türkei
beurteilt. Und doch lägen die Dinge auch dort anders, wenn dort nur
Türken kommandierten. Die Bravour der Truppen tut es nicht allein. Die
Türken sind keine Systematiker. Die meisten Generale verstehen nicht zu
befehlen, sie können den Unterführern nicht in die Hand arbeiten. Sie
bedürfen des Lehrers, der ihnen zeigt, wie der einzelne nur im Rahmen
des Ganzen mit Erfolg tätig sein kann und ihnen daher den Blick für
eine Offensive eröffnet, die ihnen noch fremd ist. Deutsche Arbeit kann
hierbei Großes schaffen. Ihr unvergeßlicher alter Lehrmeister v. d.
Goltz Pascha müßte noch einmal die Zügel in seine feste Hand nehmen und
Einheitlichkeit in das ganze Getriebe bringen.
Enver Paschas Verdienst um die Ausstattung dieser türkischen
Musterarmee an den Dardanellen soll gewiß nicht verkleinert werden;
er hat geschaffen, was guter Wille und Fleiß und Aufgehen im Berufe
schaffen kann. Ohne die Deutschen wäre es aber nicht so gegangen, wie
es gegangen ist.
v. Tyszka,
Zeitungskorrespondent.
177.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Pera, den 30. September 1915.
An Auswärtiges Amt.
Bis Mitte September war die Anstalt in Harunijeh in ungestörtem
Betrieb, obschon die armenischen Lehrer wiederholt mit Ausweisung
bedroht wurden. Auf Intervention der Botschaft war die Pforte geneigt,
die armenischen Lehrer und das Dienstpersonal dort zu belassen, während
der Wali auf Ausweisung bestand; schließlich ist die Belassung der
Lehrer unterm 25. September von der Pforte telegraphisch angeordnet
worden.
Hohenlohe.
_Oktober._
178.
(Auswärtiges Amt.)
Notiz.
Berlin, 1. Oktober 1915.
Dem türkischen Botschaftsrat wurden heute eindringlich alle Argumente
vor Augen geführt, die für schonende Behandlung der armenischen
Bevölkerung in der Türkei sprechen. Durch Verfolgung und Vernichtung
des armenischen Elementes, das einer der Hauptträger von Handel und
Gewerbe in der Türkei sei, würde die Türkei selbst wirtschaftlich aufs
schwerste geschädigt. Die Nachrichten über die Armenierverfolgungen
erregten nicht nur im feindlichen, sondern auch im neutralen Auslande
großes Aufsehen und seien für das Ansehen der türkischen Regierung
abträglich. In Deutschland selbst beginne in philantropischen Kreisen
lebhafte Beunruhigung sich bemerkbar zu machen.
Edhem Bey versprach, mit dem Botschafter zu sprechen und auch nach
Konstantinopel zu berichten. Er gab zu, daß es zu Ausschreitungen
gekommen sei, wenn auch die im Auslande verbreiteten Nachrichten stark
übertrieben seien. Bis zum Frühjahr dieses Jahres habe ein durchaus
gutes Verhältnis zwischen Armeniern und Türken bestanden, was um so
erklärlicher sei, als ja die Armenier während der Revolutionszeit mit
dem Komitee sympathisiert hätten und gemeinsam mit ihm gegen das alte
Regime vorgegangen seien. Der Umschwung sei erst im April eingetreten,
als es während des türkischen Vormarsches nach Aserbeidschan zu einer
Armenierrevolte im Rücken des türkischen Heeres gekommen sei, bei der
nicht weniger als 180000 Muhammedaner umgebracht worden seien[91]. Es
sei nicht verwunderlich, daß die Muhammedaner hierfür Rache genommen
hätten. Der Abtransport der Armenier ins Innere sei aus militärischen
Gründen und im Interesse der Selbsterhaltung der Türkei notwendig
gewesen. Wenn es dabei zu Übergriffen gekommen sei, so würden diese von
der Zentralregierung durchaus gemißbilligt. Bei den großen räumlichen
Entfernungen und den primitiven Verhältnissen des Reichs sei die
Zentralregierung leider nicht immer in der Lage, Ungeschicklichkeiten
und Nachlässigkeiten unterer Behörden zu verhindern.
Rosenberg.
179.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 5. Oktober 1915.
Der Dr. med. Roupen Tschilinguirian, eine in den hiesigen armenischen
Kreisen bekannte Persönlichkeit, wurde mit vielen anderen Armeniern
am 24. April d. J. verhaftet, um nach Anatolien verbannt zu werden.
Ursprünglich sollte er nach Ajasch bei Angora verschickt werden, wo
die schwerer belasteten Persönlichkeiten untergebracht und zum Teil in
Polizeihaft gehalten wurden. Auf diesseitige Verwendung wurde er in
Tschangri (Kiangri) interniert, wo sich die Verbannten frei bewegen und
ihren Berufen nachgehen konnten.
Frau Dr. Tschilinguirian[92] und ihre Mutter, Frau Apell, haben dann
Schritte unternommen, um für den Genannten die Erlaubnis zur Rückkehr
hierher und zur Übersiedelung nach Deutschland zu erwirken. Die
türkischen Behörden lehnten indes beides ab, weil sie -- wie aus den
Äußerungen der betreffenden Beamten hervorging -- den Dr. T. für einen
jener „Intellektuellen“ hielten, deren Einfluß auf die Massen sie
fürchteten. Wie Frau Apell hier angab, hatte zwar der Polizeipräfekt
Bedri Bey geäußert, daß dem Dr. T. unter genügender Garantie für sein
Wohlverhalten die Reise nach Deutschland gestattet werden könnte, doch
hat Bedri Bey, als er von einem Beamten der Kaiserlichen Botschaft
darüber befragt wurde, jede dahingehende Äußerung in Abrede gestellt.
Schließlich versuchten noch die beiden Damen für den Dr. T. die
Erlaubnis zu erwirken, seinen Aufenthalt in Angora zu nehmen, als hier
am 26. August ein Telegramm von ihm einging, daß er denselben Tag nach
Ajasch überführt werden sollte. Das Ministerium des Innern gab auf
die diesseitigen Schreiben hin sofort telegraphische Anweisung, den
Genannten in Tschangri zu belassen bzw. ihn dorthin zurückzubefördern.
In Beantwortung dieses Telegramms meldete dann der Gouverneur von
Tschangri unter dem 30. August, daß der Dr. T., nachdem er am 26.
desselben Monats Tschangri verlassen hatte, in der Nähe von Kaledjik
von Wegelagerern angefallen und umgebracht worden war, sowie daß 4 von
der aus 12 Individuen bestehenden Bande durch die Behörden festgenommen
waren.
In Vertretung
Freiherr von Neurath.
An den Herrn Reichskanzler.
180.
Kaiserliches
Konsulat Aleppo.
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 9. Oktober 1915.
Ankunft in Pera, den 9. Oktober 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Der armenischen Bevölkerung Urfa droht Verschickung, hat aber
beschlossen, den Greueln des Verschickunsgtodes sofortiges Ende
vorzuziehen und sich verbarrikadiert. Fachri Pascha soll selbst in Urfa
sein, hat Armenierviertel blockiert und Zerstörung durch Artillerie
angeordnet. Fortschritte der türkischen Truppen sollen bisher gering
sein. Deutsche in Urfa wohlbehalten.
Hoffmann.
181.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Abgang aus Pera, den 13. Oktober 1915.
Ankunft in Berlin, den 14. Oktober 1915.
Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.
Von Seiner Heiligkeit dem Papst ist an den Sultan ein Handschreiben
gerichtet worden, in welchem dessen Mitleid für die verfolgten
Armenier in Anspruch genommen wird. Monsignore Dolci war von der Kurie
beauftragt, dem Sultan das Handschreiben in besonderer Audienz zu
übergeben. Da die Pforte in der päpstlichen Kundgebung eine Kritik
ihrer eigenen Politik erblickte und den Standpunkt einnahm, daß,
solange die diplomatischen Beziehungen nicht hergestellt seien, der
päpstliche Delegierte nicht offiziell vom Sultan empfangen werden
könne, hatten seine Bemühungen bisher keinen Erfolg. Auf Bitte
Dolcis habe ich dem Großwesir vorgestellt, daß gerade das päpstliche
Handschreiben der Pforte Gelegenheit biete, in ihrer Antwort den
türkischen Standpunkt zu der Armenierfrage darzulegen. Der offizielle
Empfang des Delegierten durch den Sultan werde überall den Eindruck
hervorrufen, als ob die diplomatischen Beziehungen im Begriff ständen,
hergestellt zu werden oder hergestellt seien.
Der Großwesir ließ sich überzeugen und stellte in Aussicht, daß Audienz
gewährt werde.
Wangenheim.
182.
Deutsche Realschule in Aleppo. Aleppo, den 15. Oktober 1915.
Als Lehrer einer deutschen Schule, der sich ein weites Feld der
Tätigkeit eröffnet hat, halten wir Unterzeichneten es für unsere
Pflicht, das Auswärtige Amt auf die traurige Wirkung hinzuweisen, die
diese hoffnungsvolle Arbeit durch die Gräßlichkeiten erleidet, die sich
in der Austreibung der Armenier tagtäglich vor unseren Augen abspielen.
Wir wollen nicht bei den blutigen Greueln verweilen, mit denen die
Wegführung der Armenier aus ihrem Gebirgslande zu beginnen pflegt; den
Tausenden von Männern, die abgesondert oder manchmal vor den Augen
der ihrigen abgeschlachtet wurden; nicht bei den zahllosen Mädchen,
Frauen und Kindern, die der Schändung oder der Verstümmelung durch
ihre Wächter und deren Spießgesellen anheimfielen und deren nackte
Leichen an den Wegen liegen, die die immer neuen Scharen der Verbannten
wandern müssen; nicht bei den unsäglichen Roheiten, dem Verdursten, dem
Hunger, die die übriggebliebenen, meist bis aufs letzte ausgeplünderten
Witwen und Waisen dezimierten, ehe sie, oft zu Gerippen geworden, hier
anlangen, um dann vielleicht -- eine von sechs, die auszogen -- auf
einem ähnlichen Leidenswege ohne Existenzmöglichkeit wieder in die
Wüste geschickt zu werden, auf daß der armenische Name verschwinde.
Das alles, nehmen wir an, wird dem Auswärtigen Amt durch seine
Vertreter hier im Lande bekannt sein.
Dagegen sei uns erlaubt, einen kleinen Ausschnitt aus dem Massenelend
dieser Volksvertilgung zu beleuchten, einen Ausschnitt, der uns
dicht unmittelbar neben unserer Schule, nur durch eine schmale Gasse
getrennt, entgegentritt.
Es ist da ein alter großer Chan, den die türkischen Behörden den
Armeniern für ihre Vertriebenen, besonders die schwer Kranken, zur
Verfügung gestellt haben. Also eine Art Krankenhaus, sollte man meinen.
Treten wir durch den engen, schmalen Gang ein.
Einige Gewölbe, mit elenden, ausgemergelten Gestalten, in Lumpen
gehüllt, auf der nackten Erde, bestenfalls auf einigen ärmlichen Resten
ihrer fahrenden Habe gelagert. Frauen und Kinder. Hin und wieder ein
Greis. Das Mannesalter fehlt.
Wir treten auf den Hof. Er ist ein einziger Abort geworden. Am
Rande, vor jenen Gewölben, Haufen von Kranken, Sterbenden, Toten,
durcheinander in ihrem Unrat liegend. Millionen Fliegen auf den
erschöpften Kranken und auf den Leichen. Stöhnen, Wimmern, hier und
da ein Schrei nach dem Arzt, eine Klage wegen der von Hunderten von
Fliegen gepeinigten Augenhöhlen. Neben der nackten Leiche eines Greises
zwei Kinder, die ihre Notdurft verrichten.
Wir steigen über den mit Exkrementen bedeckten Hof in ein Gewölbe.
Ein Dutzend Kinder, halb verhungert, stumpf; einige sterbende -- oder
tote? -- darunter. Keiner nimmt sich ihrer an. Aus einer finsteren
Nische wurde eine halbverweste Knabenleiche hervorgezogen, auf die
man erst durch den Verwesungsgeruch aufmerksam geworden war. Da sind
Waisen, deren Mütter in diesen letzten Tagen in diesen Räumen starben.
Kein Arzt erscheint hier. Keine Arznei bringt Linderung. Auch sie
sind einem schrecklichen Tode geweiht. Sie werden verhungern. Die
Regierung liefert diesem „Krankenhause“ Linsen oder Burgul (eine
Art Weizenschrot), oder schwarzes Soldatenbrot. Der geschwächte
Magen dieser elenden, oft Wochen, ja Monate durch wasserlose Hitze
getriebenen Geschöpfe verträgt solche Nahrung nicht mehr, die ohnehin
nicht entfernt hinreichen würde. Dysenterie, Entkräftung, Typhus folgen.
Inzwischen sind Lastträger mit Särgen erschienen. Ein Teil der in
den letzten Tagen Gestorbenen wird, wie sie sind, hineingelegt, zum
nächsten Kirchhof getragen, in das Massengrab entleert. Der Transport
mit Särgen (die bloße Traggelegenheit sind) genügt nicht; sterben doch
täglich 100 bis 150 der hierher gelangten Überlebenden; auf Lastwagen
werden die Leichen ladungsweise abgefahren; eine Plane deckt das
Schlimmste. Beine, ein Kopf hier und da, baumeln herunter, wie der
Karren über die Straße rattert.
Unmittelbar neben dem Schauplatz dieser Szenen sind wir deutschen
Lehrer gezwungen, unsere Schüler einzuführen in deutsche Kultur.
Sie haben vielleicht auf dem Gange zur Schule einen solchen Wagen
voll Leichen gekreuzt oder das Stöhnen der elenden Opfer aus dem
offenen Fenster der Gewölbe gehört oder sind von den Jammergestalten
angebettelt worden, die, um Luft zu schöpfen, auf die enge Straße
hinausgekrochen sind, aber in ihrer Schwäche sich nicht wieder haben
zurückschleppen können, und die nun fliegenbedeckt und sterbend auf der
Straße liegen.
In welcher Stimmung sollen die Schüler, wenn sie Armenier sind, sich
von uns, ihren Lehrern, in Geschichte und Heimatkunde, in Religion u.
a. unterweisen lassen, wenn in den der Schule benachbarten Höfen ihre
Volksgenossen verhungern?!
Ja, glaubt man, daß die muhammedanischen Kinder nicht irre werden,
wenn sie angesichts solcher Bilder unsere Lehren hören? Gibt es
doch zahllose, anständige Muhammedaner, die dieses Massenmorden an
unschuldigen Frauen und Kindern voll Abscheu als Sünde wider die Gebote
Gottes des Barmherzigen verurteilen und, nicht fassend, daß ihre
eigene Regierung die Urheberin solcher sündhaften Greuel sein könne,
in den Deutschen die Urheber suchen. Gräßliche Flecken drohen hier dem
Ehrenschilde Deutschlands in der zukünftigen geschichtlichen Erinnerung
der morgenländischen Völker!
Es ist nicht unsere Sache, die politische Berechtigung der Vertreibung
der Armenier aus ihrem Gebirgslande zu erörtern. Darauf aber wollen und
müssen wir mit lauter Stimme hinweisen: daß die deutsche Schularbeit
bei der Fortdauer dieser gräßlichen Art der Vertreibung in Form eines
Massenmordens an Frauen und Kindern, eines Massenmordens, wie es die
Geschichte wohl noch nicht erlebt hat, in diesem Lande einen nicht
wieder gut zu machenden Schaden erleidet.
Wir haben die Zuversicht zu dem Auswärtigen Amt, daß es seinem Einfluß
gelingt, diesem schmählichen Morden noch in letzter Stunde Halt zu
gebieten und uns deutsche Lehrer von der Scham zu befreien, die uns
der Verdacht der Mittäterschaft schon jetzt hier -- bei Christen und
Muhammedanern -- wie aber später erst in der ganzen Welt! -- täglich
mehr auf der Seele lasten läßt.
Oberlehrer Dr. Niepage.
Die Darstellung des Kollegen Dr. Niepage übertreibt in keiner Weise.
Wir atmen hier seit Monaten Leichengeruch und leben unter Sterbenden.
Nur die Hoffnung auf ein baldiges Ende des himmelschreienden Zustandes
erlaubt uns noch, an der Schule weiter zu arbeiten, und der Wille, der
hiesigen nichttürkischen Bevölkerung mit unseren schwachen Hilfskräften
zu beweisen, daß wir Deutsche persönlich nichts mit den entsetzlichen
Methoden dieses Landes zu tun haben.
Schuldirektor Huber.
Eduard Graeter, Dr. phil.
Marie Spieker.
An das Auswärtige Amt, Berlin.
183.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Telegramm.
Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.
Abgang aus Pera, den 15. Oktober 1915.
Ankunft in Berlin, den 15. Oktober 1915.
Der amerikanische Botschafter, Herr Morgenthau, mit welchem ich den im
englischen Oberhaus und in der feindlichen Presse gegen die deutsche
Regierung und die deutschen konsularischen Vertreter in der Türkei
erhobenen Vorwurf der Begünstigung der Armenierverfolgungen besprochen
habe, betonte wiederholt, er wisse genau, daß deutscherseits alles
geschehen sei, um Ausschreitungen zu verhindern und um die türkische
Regierung von ihrem Vorgehen gegen den unschuldigen Teil der Armenier
abzubringen. Auch sei ihm aus Berichten seiner Konsuln bekannt, daß
sich die deutschen Konsuln stets und überall der Armenier angenommen
haben.
Wangenheim.
184.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 15. Oktober 1915.
Der Inhalt der hierher gelangten Meldung über die Metzeleien von
Djezireh ist seinerzeit dem Ministerium des Innern mitgeteilt worden,
das angeblich keine Kenntnis von diesen Vorfällen hatte. Als der
Minister kürzlich von neuem darüber interpelliert wurde, erklärte er,
daß er die fraglichen Nachrichten in Abrede stellen müsse; in der
Türkei kämen keine Massakres vor. Aus dieser wenig befriedigenden
Antwort dürfte zu schließen sein, daß es tatsächlich in Djezireh zu
Ausschreitungen gekommen ist und die Pforte durch ein Dementi sich
unbequemen Erörterungen entziehen zu können glaubt.
Wangenheim.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
185.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 18. Oktober 1915.
Ankunft in Pera, den 19. Oktober 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Gestern wurde Räumung der Stadt von verschickten Armeniern
(20000) binnen 14 Tagen angeordnet. Einstweilen Sammlung in
Konzentrationslagern außerhalb der Stadt. Südlich Taurus soll
Eisenbahn nicht mehr zur Verschickung benutzt werden. Familien ohne
eigene Fuhrmittel werden zu Fuß abtransportiert. Jede Familie soll
ein Kamel für Gepäck erhalten, welches aber notgedrungen oftmals
zurückbleibt. Nach Angabe des Direktors der politischen Angelegenheiten
des Wilajets sind bei Radju und Katma 40000 konzentriert. Weitere
Scharen aus West-Mittel-Nord-Anatolien im Anzug. Zur „Ansiedelung“
nach Süden (westlicher Hauran, Rakka, Der-es-Zor) weitergesandt
300000. Diese werden nach genanntem Beamten am Ziel notgedrungen sich
selbst überlassen und „werden alle sterben“; die Regierung hätte
„vielleicht“ im Frieden Ansiedlung fertiggebracht, obwohl Ansiedlung
von Muhammedanern vielfach ebenso gescheitert, habe aber jetzt weder
Geld noch Beamte. Jedenfalls fehlt zur Ansiedlung alles und jedes,
für Konzentrationslager werden weder Zelte noch ausreichendes Mehl,
noch Brennmaterialien geliefert; verschickten Bauern sind von Behörde
selbst Hacken, Spaten abgenommen. Allgemeine Überzeugung, daß
sämtliche Verschickte dem Tode verfallen. Einverständnis Deutschlands
mit diesem Massenmord wird übrigens nicht nur von gesamten Christen,
sondern, teils billigend, teils aber auch mißbilligend, von
muhammedanischer Bevölkerung des Landes angenommen.
Hoffmann.
186.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 18. Oktober 1915.
Ankunft in Pera, den 19. Oktober 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Seit heute wird bemittelten Armeniern Benutzung Bahn oder eigenes
Fuhrwerk behufs Selbstansiedelung gestattet. Wenn unsererseits noch
Eindämmung dieses schon rein wirtschaftlich betrachtet unsinnigen
Massenmordes beabsichtigt und möglich sein sollte, so käme in Frage:
1. Belassung aller, die noch nicht verschickt sind, vor allem auch
der ansässigen Bevölkerung Aleppos (die ebenfalls Verschickungsorder
fürchtet), sowie derjenigen Verschickten, die feste Wohnung in Städten
gefunden. 2. Sofortige Organisation der Ansiedlung unter Opferung
bedeutender Mittel; dabei stärkere Heranziehung der Städte wie
Damaskus, Hama, Homs, sowie ihrer Umgebung, eventuell nur vorläufig der
leichteren Unterbringung halber. 3. Gestattung Auswanderung.
Nachdem die Pforte selbst kürzlich zahlreiche feindliche Ausländer aus
Syrien (Urfa) ausgewiesen, dürften militärische Bedenken unerheblich
sein.
Hoffmann.
187.
(Auswärtiges Amt.)
Berlin, den 20. Oktober 1915.
Der Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Erzerum hat mir Abschrift
des der Kaiserlichen Botschaft unter dem 5. August d. J. erstatteten
Berichts über die Armenierfrage eingereicht.
Ich bin mit der Haltung des Kaiserlichen Vertreters in Erzerum zur
armenischen Frage einverstanden und kann es nur begrüßen, wenn er sich
der armenischen Bevölkerung nach Möglichkeit angenommen hat. Ebenso
stimme ich dem von ihm geplanten Versuche zu, durch Anbahnung einer
Verständigung zwischen den türkischen Vertretern und den Führern der
Daschnakzagan-Partei einen erträglichen Modus vivendi herzustellen.
Ew. Exzellenz bitte ich Herrn von Scheubner-Richter entsprechend zu
bescheiden.
Zimmermann.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Freiherrn von Wangenheim, Konstantinopel.
188.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat. Aleppo, den 25. Oktober 1915.
Euerer Exzellenz beehre ich mich auf die in der „Westminster
Gazette“[93] gegen mich erhobenen Beschuldigungen, ich hätte die
türkische Bewegung gegen die Armenier geleitet und ermutigt, in der
Anlage mit dem Anheimstellen geeignet scheinender Verwendung zwei
Briefe zu überreichen, welche dartun, wie die amerikanische Mission
in Marasch über meine Wirksamkeit in dieser Stadt aus Anlaß meiner
Dienstreise vom 28. März bis 10. April d. J. gedacht hat. Der erste
dieser Briefe ist an den deutschen Missionar Herrn Blank gerichtet. Der
Verfasser E. C. Woodley ist englischer Staatsangehöriger (Kanadier)
und befindet sich noch jetzt an der Spitze der amerikanischen Mission
in Marasch. Der zweite Brief ist vom Vorstand der Mission, an erster
Stelle wieder von Herrn Woodley an mich selbst gerichtet und drückt
mir den Wunsch aus, dahin zu wirken, daß Herr Blank zum deutschen
Konsularagenten in Marasch ernannt werde; offenbar in der Überzeugung,
daß damit auch den amerikanischen Missionsinteressen gedient sein
würde. Es hätte nicht geschehen können, wenn die Amerikaner und in
erster Linie Mr. Woodley nicht volles Vertrauen zu meinen Bestrebungen,
mildernd zu wirken und unnötiges Unheil abzuwenden, gehabt hätten. Ein
Beweis auch für die Stärke der europäischen Kulturgemeinschaft, deren
Empfindung unter den besonderen Verhältnissen von Marasch trotz des
Weltkrieges sich geltend machte. Beide Äußerungen der Mission sind
spontan erfolgt und in keiner Weise von mir hervorgerufen worden.
Ich bedurfte solcher Äußerungen nicht und konnte nicht voraussehen,
daß sie von mir einst noch zur Abwehr feindlicher Verleumdungen
gebraucht werden könnten. Wenn die Missionare nicht die Ernennung
eines Konsularagenten ihrer eigenen Nationalität herbeizuführen
bestrebt waren, so geschah es, weil sie eine prinzipielle Entscheidung
der amerikanischen Regierung kannten, nicht einen Missionar zum
Konsularagenten zu ernennen.
Je eine der Abschriften ist vom hiesigen amerikanischen Konsul
beglaubigt.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Freiherrn von Wangenheim.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)