21. August 1915.

Ich habe heute auf dem Ministerium des Innern bei Aziz Bey (Minister

und Djambulad Bey waren nicht da) wegen Rücksendung der bereits

abtransportierten katholischen Armenier Schritte getan.

Aziz Bey wird die Sache dem Minister vortragen, und bemerkte dabei, daß

nach neuester Verfügung die katholischen Armenier von Angora und Adana

von der Vergünstigung wieder ausgenommen seien.

Ich hatte speziell gebeten, wegen der bereits nach Eskischehir und

Konia abgeführten und dort in den Konzentrationslagern internierten

katholischen und protestantischen Armenier dem Mutessarriflik

Eskischehir und Wilajet Konia telegraphische Weisungen wegen Sistierung

des Weitertransports bzw. Rücksendung der Internierten zugehen zu

lassen.

Mordtmann.

Notiz:

Pera, 23. August 1915.

Der katholische armenische Patriarch teilt mit, der Befehl, die

katholischen Armenier von der Ausweisung auszunehmen, sei rückgängig

gemacht und bittet um Verwendung.

147.

Aufzeichnung.

23. 8. 15.

Heute Talaat Bey vorgetragen, der sich ausweichend ausdrückte.

Gleichzeitig regte ich an, die bereits nach Eskischehir und Konia

abgeschobenen Armenier protestantischen und katholischen Glaubens nicht

weiter zu transportieren und ihnen eventuell die Rückkehr in ihre

Heimat zu gestatten, und erhielt gleiche unbestimmte Auskunft.

Aziz Bey, den ich hierauf aufsuchte, um ihm die Sache wegen Eskischehir

dringend zu machen, bezweifelte sehr, daß der Minister die gewünschten

Ordres geben würde.

Mordtmann.

148.

Telegramm.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Pera, den 24. August 1915.

An Deutsches Konsulat, Adana.

Kürzlich hatte die Pforte das Verbleiben der katholischen und

protestantischen Armenier in ihren Wohnsitzen zugesagt, nachträglich

aber diese Vergünstigung für Angora und Adana zurückgezogen. Daraufhin

sind von hier aus Schritte getan worden, um den letzten Beschluß der

Pforte rückgängig zu machen. Ob diese Schritte Erfolg haben werden,

erscheint zweifelhaft. Bitte eventuell Drahtbericht über die dortige

Lage.

Hohenlohe.

149.

(Oberstleutnant Stange.) Erzerum, den 23. August 1915.

Bericht über die Armeniervertreibungen.

Die Armenieraustreibungen begannen etwa Mitte Mai 1915. Bis dahin war

alles ziemlich ruhig geblieben; die Armenier konnten ihrem Handel

und Gewerbe nachgehen, übten ungestört ihre Religion aus und waren

im allgemeinen mit ihrer Lage zufrieden. Allerdings wurde am 10.

Februar d. J. der 2. Direktor der hiesigen Ottomanbank, ein Armenier,

gegen 6 Uhr abends auf offener Straße erschossen. Trotz angeblicher

Bemühungen der Regierung ist der Täter nie ermittelt worden; heute

ist kein Zweifel mehr darüber, daß der Anlaß zu diesem Morde ein rein

politischer war. Um die damalige Zeit wurde auch der armenische Bischof

von Ersindjan ermordet.

Gegen den 20. Mai war vom Oberkommandierenden Kamil Pascha die Räumung

der armenischen Dörfer nördlich Erzerum befohlen worden, was von den

türkischen Organen in rohester Weise ausgeführt wurde; hierüber liegt

die Abschrift eines Briefes der armenischen Dorfbewohner an ihren

Bischof vor: Die Leute wurden in kürzester Zeit von Haus, Hof und Feld

verjagt und zusammengetrieben, einem großen Teil ließen die Gendarmen

nicht die Zeit, das Nötigste zusammenzupacken und mitzunehmen.

Zurückgelassenes und mitgenommenes Gut wurde von den begleitenden

Gendarmen und Soldaten den Eigentümern abgenommen oder aus den Häusern

gestohlen. Bei dem damaligen schlechten Wetter mußten die Vertriebenen

unter freiem Himmel nächtigen; sie erhielten von den Gendarmen meist

nur gegen besondere Bezahlung die Erlaubnis, die Ortschaften zur

Besorgung von Lebensmitteln oder zur Entnahme von Wasser betreten

zu dürfen. Vergewaltigungen sind vorgekommen und tatsächlich haben

verzweifelte Mütter ihre Säuglinge in den Euphrat geworfen, weil sie

keine Möglichkeit mehr sahen, sie zu ernähren. Der deutsche Konsul ließ

mehrmals durch seine deutschen Konsulatsangestellten Brot verteilen,

und letztere sind in der Lage, über das Elend der Verjagten zu

berichten.

Es steht einwandfrei fest, daß diese Armenier fast ohne Ausnahme

in der Gegend von Mamachatun (Terdjan) von sogenannten Tschettäs

(Freiwilligen), Aschirets und ähnlichem Gesindel ermordet worden

sind, und zwar unter Duldung der militärischen Begleitung, sogar mit

deren Mithilfe. Der Wali gab diese Tatsachen -- natürlich nur in

beschränktem Umfange -- dem deutschen Konsul zu, und letzterer hat

über die Begebenheiten einen dem Gemetzel verwundet entkommenen alten

Armenier eingehend vernommen. Eine größere Anzahl von Leichen wurde vom

Konsulatsdiener Kriegsfreiwilligen Schlimme dort gesehen.

Anfangs Juni wurde mit der Ausweisung der Armenier aus der Stadt

Erzerum begonnen. Die Art und Weise, wie sie von den Regierungs-

und Polizeibehörden und deren Organen durchgeführt wurde, läßt

jegliche Organisation und Ordnung vermissen. Im Gegenteil ist

sie ein Musterbeispiel für rücksichtslose, unmenschliche und

gesetzwidrige Willkür, für tierische Roheit sämtlicher beteiligter

Türken gegenüber der ihnen tief verhaßten und als vogelfrei

angesehenen Bevölkerungsklasse. Hierüber liegt eine große Zahl von

sicheren Beispielen vor. Die Regierung tat nicht das geringste, den

Ausgewiesenen irgendwie behilflich zu sein, und da die Polizisten die

Gesinnung ihrer Vorgesetzten kannten, so taten sie auch ihrerseits

alles, was die Quälereien der Armenier vermehren konnte. Ausweisungen

wurden verfügt und wieder aufgehoben, dann die ausgestellten

Aufenthaltserlaubnisscheine von der Polizei nach wenigen Tagen wieder

abverlangt und vernichtet und neue Ausweisungsbefehle erteilt;

in vielen Fällen wurden letztere vom Abend zum Morgen gegeben.

Einsprüche und Beschwerden wurden nicht beachtet und nicht selten mit

Mißhandlungen beantwortet.

Die Regierung gab den Ausgewiesenen keinen Bestimmungsort an.

Sie ließ zu, daß die Preise der Beförderungsmittel eine fast

unerschwingliche Höhe erreichten, sie gab meist eine unzureichende

Zahl Begleitmannschaften mit, die schlecht ausgebildet waren und ihre

Pflicht, die Vertriebenen zu schützen, keinesfalls ernst nahmen, wie

sich später oft herausstellte. Und doch war es allgemein bekannt,

daß die Unsicherheit auf den Landstraßen einen hohen Grad erreicht

hatte, was die Behörde aber nicht abhielt, die Armenier hinauszujagen.

Sie sollten eben umkommen. In Trapezunt war es den Armeniern nach

erhaltenem Ausweisungsbefehl sogar verboten worden, irgend etwas von

ihrem Eigentum zu veräußern oder mitzunehmen. Der Diener des hiesigen

Konsulats, deutscher Kriegsfreiwilliger Schlimme (Schlimme hatte

eine Dienstreise im Auftrag des Konsulats über Baiburt Ersindjan

nach Trapezunt unternommen) hat selbst in Trapezunt gesehen, wie

Polizeimannschaften den an der Polizeiwache vorüberziehenden ihre

ärmlichen Bündel abnahmen.

Vorstehendes möge genügen, um einen, wenn auch nur schwachen Begriff

von der rohen Behandlung zu geben, der die Armenier ausgesetzt waren.

Zahlreiche weitere Einzelheiten stehen zur Verfügung.

Soweit es bei dem Bestreben der Regierung, die Ereignisse zu

verheimlichen oder abzuschwächen, übersehen werden kann, ist die Lage

folgendermaßen:

Von dem ersten Trupp, der am 16. Juni auf dem direkten Weg nach

Kharput abging, und der vorwiegend aus armenischen Notabeln bestand,

die ziemlich viel Gepäck mitführten, sind alle Männer mit wenigen

Ausnahmen umgebracht, was vom Wali für eine Anzahl von 13 Armeniern

zugegeben wurde. Die Frauen scheinen mit den kleinsten Kindern in

Kharput angekommen zu sein, von den erwachsenen Mädchen ist nichts

sicheres bekannt. Die übrigen Trupps wurden über Baiburt und Ersindjan

und weiter in Richtung Kemach (Euphrattal) geleitet. Sie „sollen“ im

allgemeinen glücklich durch das Euphrattal durchgekommen sein, haben

aber noch eine gefährliche Gegend auf dem Marsch nach Kharput und in

die Gegend von Urfa zu durchqueren.

Von den Armeniern von Trapezunt wurden die Männer abseits ins Gebirge

geführt und unter Mithilfe von Militär abgeschlachtet, während die

Frauen in bejammernswertem Zustande nach Ersindjan getrieben wurden.

Was weiter mit ihnen geschah ist zurzeit nicht bekannt. In Trapezunt

wurden Armenier aufs Meer hinausgefahren und dann über Bord geworfen.

Der Bischof von Trapezunt wurde vor das Kriegsgericht in Erzerum

geladen und auf der Reise dahin samt seinen Kawassen erdrosselt. Ein

armenischer Militärarzt wurde zwischen Trapezunt und Baiburt ermordet.

Die Armenier von Ersindjan wurden allesamt ins Kemach-(Euphrat-)Tal

getrieben, und dort abgeschlachtet. Es wird ziemlich glaubwürdig

berichtet, daß die Leichname auf schon vorher bereit gehaltenen Wagen

nach dem Euphrat geschafft und in den Fluß geworfen wurden. Der Bischof

von Ersindjan hat seine Glaubensgenossen begleitet und wird ihr Los

geteilt haben.

In Erzerum befinden sich nur noch ganz wenige Armenier, nachdem

die ursprünglich getroffene Anordnung, Frauen und Kinder ohne

männlichen Schutz dürften in der Stadt bleiben, wieder aufgehoben

und deren Vertreibung streng und rücksichtslos durchgeführt war.

Selbst diejenigen, deren man für Heeres- und Verwaltungsbetrieb

unbedingt bedurfte, Handwerker, Beschlagschmiede, Kraftwagenführer,

Lazarettpersonal, Bank- und Regierungsbeamte, Militärärzte wurden

planlos verschickt.

Die Entfernung der Armenier aus dem Kriegsgebiet von Erzerum war

gesetzlich zulässig und wird mit militärischer Notwendigkeit

begründet. In der Tat hatten sich die Armenier in verschiedenen

Gegenden als unzuverlässig erwiesen. Es kam zu Aufständen z. B. am

Wansee, in Bitlis und Musch.[86] Gelegentlich wurden Telegraphendrähte

durchgeschnitten und nicht wenig Fälle von Spionage kamen vor.

Andererseits hatte sich bisher die armenische Bevölkerung in Erzerum

vollkommen ruhig verhalten. Ob sie bei etwaiger Annäherung der Russen

an Erzerum weiter ruhig geblieben wären, ist zurzeit nicht mit

Sicherheit festzustellen. Alle wehrfähigen Armenier waren bis auf

einen verhältnismäßig geringen Bruchteil eingezogen. Ein besonderer

Anlaß, eine Erhebung zu befürchten, lag demnach nicht vor. Trotzdem

scheint die Regierung eine solche Furcht vor den Armeniern gehabt zu

haben, die in keinem Verhältnis zu dem machtlosen Zustande stand,

in dem sich zurzeit hier die Armenier befanden. Wenn nun auch immer

die Entscheidung über Entsendung dieses nicht ganz zuverlässigen

Elementes allein Sache des Oberkommandos ist, so dürfte doch erwartet

und verlangt werden, daß diese Maßnahme ohne Schaden für Leben und

Eigentum der Ausgewiesenen, denen persönlich nicht die geringste Schuld

nachzuweisen war, durchgeführt wurde. Hierdurch wird die Berechtigung

und Verpflichtung, einzelnen Schuldigen den Prozeß zu machen, nicht

berührt. Daß aber Hunderte und Tausende regelrecht ermordet wurden,

daß die Behörden über jedes zurückgelassene Eigentum (Häuser, Läden,

Waren, Hausrat) willkürlich verfügten -- in der armenischen Kirche

lagen Vorräte im Werte von etwa 150000 Ltq[87] -- daß überhaupt die

Entfernung in der unmenschlichsten Weise vor sich ging und Familien

und Frauen ohne männlichen Schutz vertrieben wurden, daß endlich die

zum muhammedanischen Glauben übergetretenen Armenier nicht mehr als

verdächtig betrachtet und also in Ruhe gelassen wurden, gibt zu der

Vermutung berechtigten Anlaß, daß militärische Gründe erst in zweiter

Linie für die Vertreibung der Armenier in Betracht kamen, und daß es

hauptsächlich darauf ankam, diese günstige Gelegenheit, wo von außen

her Einspruch nicht zu erwarten war, zu benutzen, einen lang gehegten

Plan, die gründliche Schwächung, wenn nicht Vernichtung der armenischen

Bevölkerung zur Ausführung zu bringen. Hierzu boten militärische Gründe

und die aufrührerischen Bestrebungen in verschiedenen Landesteilen

willkommenen Vorwand.

Dabei scheinen die Behörden den Grundsatz als berechtigt anzuerkennen,

an Unschuldigen Vergeltung zu üben für die Vergehen Schuldiger, deren

man aber nicht habhaft werden kann.

Bei der Durchführung der Ausweisungsmaßnahmen berief sich der Wali

einmal auf die Befehle des Oberkommandierenden, ein anderesmal auf

Befehle von Konstantinopel. Umgekehrt drängte der Oberkommandierende

dauernd auf rücksichtslose Beschleunigung der Austreibung und gab nicht

selten Befehle, für deren Ausführung er dem Wali die Verantwortung

zuschob, ohne ihm die Mittel zur Ausführung geben zu können oder zu

wollen. Der Oberkommandierende mußte von der Ermordung der ersten

Armenier Kenntnis haben, auch von dem Verhalten der begleitenden

Gendarmen; er kannte die Unsicherheit der Straßen, tat nichts zur

Beseitigung dieses Übelstandes und befahl trotzdem die Vertreibung der

Armenier auf eben diese Straßen. Dieses Verhalten entspricht allerdings

seiner Äußerung zum Konsul, „daß es nach dem Kriege eine Armenierfrage

nicht mehr geben werde“.

Nach allem vorgefallenem kann folgendes als sicher angenommen werden:

Die Austreibung und Vernichtung der Armenier war vom jungtürkischen

Komitee in Konstantinopel beschlossen, wohl organisiert und mit Hilfe

von Angehörigen des Heeres und von Freiwilligenbanden durchgeführt.

Hierzu befanden sich Mitglieder des Komitees hier an Ort und Stelle.

Hilmi Bey, Schakir Bey, der Abgeordnete für Erzerum, Seyfulla Bey;

außerdem hier im Amt: Der Polizeidirektor Chulussi Bey und der

Oberkommandierende Mahmud Kamil Pascha.

Stange,

Oberstleutnant.

An die deutsche Militärmission

Konstantinopel.

150.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 25. August 1915.

Ankunft in Pera, den 25. August 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Djemal Pascha hat gegen den klaren Befehl des Minister des Innern, daß

protestantische Armenier bleiben dürfen, Gegenbefehl gegeben. Er ist

zunächst durch den Wali auf den Widerspruch aufmerksam gemacht worden.

Rößler.

151.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 27. August 1915.

An Deutsches General-Konsulat, Jerusalem.

Die protestantischen Armenier waren durch Verfügung der Pforte von der

Ausweisung ausgenommen. Djemal Pascha hat bezüglich Wilajet Aleppo laut

Telegramm dortigen Konsuls Gegenbefehl gegeben. Bitte, falls Djemal

Pascha dort erreichbar, auf Zurücknahme des Gegenbefehls hinwirken,

eventuell dessen Gründe feststellen[88].

Hohenlohe.

152.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 27. August 1915.

An Deutsches Konsulat, Aleppo.

Ich habe Konsulat Jerusalem ersucht, bei Djemal Pascha wegen der

protestantischen Armenier vorstellig zu werden. Auf der Pforte wurde

erklärt: die Ausnahme für katholische und protestantische Armenier

bezöge sich nur auf die Stadt Aleppo, nicht auf das Wilajet.

Hohenlohe.

153.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 26. August 1915.

Ankunft in Pera, den 27. August 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Ein seinerzeit mit Waffe vom Militär geflüchteter Armenier hat am 19.

August in Urfa bei Haussuchung drei Polizisten getötet.

Daraufhin erfolgte ein regelrechtes Massakre durch Pöbel, wobei etwa

200 Männer, Armenier und Syrer, erschlagen wurden. Die Regierung hatte

am folgenden Morgen das Heft wieder in der Hand.

Rößler.

154.

(Kaiserliches

Konsulat Damaskus.)

Telegramm.

Abgang aus Damaskus, den 26. August 1915.

Ankunft in Pera, den 27. August 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Djemal Pascha ist auf dem Wege nach Jerusalem und nicht nach Damaskus

gekommen, ich konnte ihn daher nicht sprechen. Habe hiesigen Wali,

der heute zu ihm fährt, vom Inhalt des Telegramms vom 14. August in

Kenntnis gesetzt. Bisher sind 3000 Armenier mit Hedjasbahn nach der

Gegend von Kerak gebracht. Es sollen 60000 Armenier dorthin und nach

Hauran verschickt werden. Gegenwärtig könnten in Provinz Damaskus nach

Ansicht Sachverständiger nur für 12000 Einwanderer Unterkunft und

Unterhalt besorgt werden. Außerdem erklärt Hedjasbahn, nicht für 60000

Armenier ohne Gefährdung der Transporte für Eisenbahnbau Hedjas-Ägypten

für Getreidelieferung nach Hedjas und der Truppenbewegungen Züge

bereitstellen zu können. Bisherige Behandlung der Armenier soll seitens

der hiesigen Behörden ordentlich sein. Jedoch ist zu befürchten, daß

Armenier allmählich ein Opfer der Beduinen und Drusen in Kerak und

Hauran werden.

Loytved.

155.

(Kaiserliches

Konsulat Trapezunt.)

Telegramm.

Abgang aus Trapezunt, den 28. August 1915.

Ankunft in Pera, den 28. August 1915.

Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Die Armenier, die anfangs mit Erlaubnis des Wali zurückbleiben durften,

wie die Beamten der Ottomanbank und der Regie und alleinstehende

Frauen, werden nachts abgeschoben und anscheinend an der Stadtgrenze

ermordet. Der Wali, der machtlos ist, hat das Feld geräumt und begibt

sich für etwa drei Wochen ins Innere.

Ich darf gehorsamst anheimstellen, die Einrichtung eines Kriegsgerichts

in Trapezunt zur Untersuchung des Sachverhalts anzuregen. Von dieser

Maßnahme ist aber nur dann ein Erfolg zu erwarten, wenn die Einrichtung

für die Behörden, die Gendarmerie und das Jungtürkische Komitee

überraschend geschieht und die Mitglieder des Gerichts unabhängig genug

sind, um nicht der Versuchung einer Teilung der armenischen Beute und

der Furcht vor dem Jungtürkischen Komitee zu erliegen.

Bergfeld.

156.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Trapezunt, den 27. August 1915.

Bei der allgemeinen Deportation der Armenier aus Trapezunt blieben

einzelne mit der mündlichen oder schriftlichen Genehmigung des Wali

hier. Es handelt sich um die Beamten der Ottomanbank, der Tabakregie,

zwei Frauen von Beamten und einige alleinstehende Frauen. Diese werden

nun nachts abgeschoben und anscheinend unmittelbar vor der Stadt

ermordet. Der Wali von Trapezunt ist wohl Mitglied des jungtürkischen

Komitees, aber er war bestrebt, die Maßnahmen gegen die Armenier nach

Möglichkeit abzuschwächen, und bemühte sich, seine Unabhängigkeit zu

wahren. Auf seinen Einfluß dürfte die inzwischen erfolgte Abberufung

des hiesigen Inspektors und Führers des Komitees zurückzuführen sein.

Leider findet er bei seinen Beamten und den Polizeiorganen keinerlei

Unterstützung. Sie bereichern sich mit geringer Ausnahme bei der

Räumung der armenischen Häuser auf das schamloseste. So hat der Wali

gegen die Verbrecher an armenischem Leben und Eigentum nicht aufkommen

können. Andererseits müßte es seiner Natur widersprechen, machtloser

Zuschauer der von ihm gemißbilligten Übeltaten zu bleiben. Hierauf

dürfte es zurückzuführen sein, daß er das Feld geräumt und sich unter

einem unbedeutenden Vorwand auf etwa drei Wochen ins Innere begeben hat.

Die geschilderten Vorkommnisse sind nicht nur im Hinblick auf das

deutsche und das türkische Ansehen, sowie aus allgemein menschlichen

Gründen bedauerlich, sie bieten auch die Gefahr, daß die Komiteeleute

an einer derartigen mühelosen Bereicherung Gefallen finden und,

falls jetzt keine Bestrafung erfolgt, im gegebenen Moment gegen die

griechische Bevölkerung in derselben Weise vorgehen.

Bestrafung ist nur durch die Errichtung eines Kriegsgerichts in

Trapezunt zur Untersuchung und Aburteilung der Angelegenheit möglich.

Indessen wird die Stellung der Richter nicht leicht sein. Sie werden

nicht nur Versuchen von Bestechung aus der armenischen Beute ausgesetzt

sein, sondern laufen auch Gefahr, durch ein Vorgehen gegen die

Komiteeleute ihre Zukunft zu kompromittieren.

Ich habe der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel Abschrift dieses

Berichts eingereicht.

Dr. jur. Bergfeld.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

157.

Aktennotiz.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Pera, den 31. August 1915.

Der Herr Botschafter hat am 30. August in Begleitung des Botschaftsrats

den Großwesir aufgesucht und Vorstellungen wegen des Vorgehens gegen

die Armenier erhoben.

Am 31. August morgens hat der armenisch-katholische Patriarch Seine

Durchlaucht aufgesucht, Abschrift eines allgemeinen Ausweisungsbefehls

des Gouverneurs von Adana übergeben und um Fürsprache wegen

Rückgängigmachung der die armenischen Katholiken von Adana und Angora

betreffenden Ausweisungsbefehle gebeten. Seine Durchlaucht hat sich

darauf bei Talaat Bey anmelden lassen. Dieser ist aber selbst auf die

Botschaft gekommen, um mitzuteilen, daß er diese Ausweisungsbefehle

schon rückgängig gemacht habe. Er will morgen Abschrift des

Gegenbefehls schicken. Zugleich erklärte Talaat Bey, die Maßnahmen

gegen die Armenier seien überhaupt eingestellt. „La question arménienne

n’existe plus.“

Auf Anordnung des Herrn Botschafters habe ich (telephonisch) dem

armenisch-katholischen Patriarchat (Sekretär Hoissich) mitgeteilt,

daß die Ausweisung der Katholiken aus Adana und Angora nicht mehr

stattfinden solle. Der Herr Botschafter bittet, sobald wir die

versprochene Abschrift des Gegenbefehls haben, dem Patriarchen auch

noch schriftliche Nachricht zu geben.

Göppert.

158.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 31. August 1915.

Ankunft in Pera, den 31. August 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Auf meine Vorstellung hat gestern der Wali den Weitertransport der hier

befindlichen armenischen Protestanten aus Aintab und Marasch unter

der Hand um eine Woche verschoben, um das Ergebnis der von Euerer

Durchlaucht bei Djemal Pascha eingeleiteten Schritte abzuwarten.

Voraussichtlich trifft Djemal Pascha am 1. September in Jerusalem ein.

Rößler.

_September._

159.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 1. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Pera.

In Mamaret ul Aziz, Marasch und Harunije sind nach Mitteilung des

deutschen Hilfsbundes seine Anstalten infolge der Armenierverfolgung

gefährdet. Bitte dafür einzutreten, daß die Waisenkinder aus deutschen

Anstalten nicht entfernt werden.

Zimmermann.

160.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 4. September 1915.

Talaat Bey übergab mir am 2. d. M. die in Abschrift beigefügte

deutsche Übersetzung von verschiedenen telegraphischen Befehlen, die

er in Sachen der Armenierverfolgungen an die in Betracht kommenden

Provinzialbehörden gerichtet hat. Er wollte hiermit den Beweis

liefern, daß die Zentralregierung ernstlich bemüht ist, den im Innern

vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Armenier ein Ende zu machen

und für die Verpflegung der Ausgewiesenen auf dem Transporte Sorge

zu tragen. Mit Bezug hierauf hatte Talaat Bey einige Tage vorher mir

gegenüber die Äußerung getan: La question arménienne n’existe plus.

Die erste und die dritte Depesche tragen kein Datum; erstere dürfte am

31. August abgegangen sein.[89]

Indem ich mir weitere Berichterstattung vorbehalte, darf ich bemerken,

daß nach einem Telegramm des Kaiserlichen Konsulats in Trapezunt dort

noch in den letzten Tagen des August eine Anzahl bisher verschonter

Armenier (darunter Beamte der Ottomanbank, der Regie und Frauen) nachts

abgeschoben wurden und in der Nähe der Stadt umgebracht sein sollen.

Ebenso wird vom hiesigen armenisch-katholischen Patriarchat auf Grund

der Aussagen von Reisenden berichtet, daß die Armenier von Angora

(hauptsächlich Katholiken), darunter der katholische Erzbischof mit

seinem Klerus und mehreren Ordensschwestern am 30. August von Angora

abgeschoben und in einiger Entfernung sämtlich getötet worden seien.

Hohenlohe.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

Anlage 1.

(Osmanisches Ministerium

des Innern.)

Depesche.

An die Provinzialbehörden von:

Hudawendigiar, Angora, Konia, Ismid, Adana, Marasch, Urfa, Aleppo,

Zor, Siwas, Kutahia, Karassi, Nigde, Mamuret ul Aziz, Diarbekr,

Karahissar, Kaissarijeh, Erzerum.

Da die Kaiserliche Regierung durch die Versetzung der Armenier aus

ihren Wohnstätten in die im voraus bestimmten Zonen das alleinige

Ziel verfolgt, die regierungsfeindliche Tätigkeit und Unternehmung

dieser Nationalität zu verhindern, sowie dieselbe außerstand zu

setzen, ihren nationalistischen Bestrebungen bezüglich der Schaffung

eines armenischen Staates nachzujagen, nicht aber deren Vernichtung,

so wurde endgültig beschlossen, alle Maßregeln zur Beschützung und

Beköstigung der Kolonnen während der Abführung zu treffen und alle

übrigen Armenier, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits aus ihren

Wohnorten entfernt sind und ihre weitere Versetzung erwarten, sowie

gemäß der bereits erfolgten Mitteilung die Soldatenfamilien, eine den

Bedürfnissen entsprechende Zahl von Handwerkern und die Armenier von

der katholischen und protestantischen Gemeinde künftighin von ihren

Wohnorten nicht auszuweisen.

Es wird hierdurch erklärt, daß gegen alle Personen, welche die

Kolonnen angreifen, Räubereien begehen und durch ihre bestialischen

Triebe Schandtaten verüben würden, samt ihren Mithelfern, sowie gegen

alle schuldigen Beamten und Gendarmen zu ihrer strengen Bestrafung

unverzüglich das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden wird.

Diejenigen Beamten, welche sich schuldig gemacht haben, müssen genannt

werden. Bei Wiederholung solcher Missetaten werden die Wilajet- und

Livabehörden dafür verantwortlich gemacht.

Anlage 2.

(Osmanisches Ministerium

des Innern.)

Depesche vom 16. August 1331 (29. August 1915).

An das Wilajet Konia.

Für die in Eregli befindlichen armenischen Auswanderer müssen Brot und

Oliven besorgt und verteilt, sowie Zwieback bereitgestellt werden. Die

erforderlichen Spesen bekanntgeben, damit die nötige Summe von hier aus

abgeschickt wird.

Anlage 3.

(Osmanisches Ministerium

des Innern.)

Depesche.

An die Provinzialbehörden zu:

Ismid, Eskischehir, Kutahia, Karahissar, Hudawendigiar, Konia,

Angora, Adana, Aleppo.

Hierdurch sind Sie beauftragt, für die Armenier, welche sich bereits

in den Haltestellen befinden und für solche, die von den weiteren

Haltestellen hingeführt werden sollen, auf drei oder vier Tage Brot zu

besorgen und alle Maßregeln zu treffen, damit sie auf dem Wege nicht

Not leiden.

161.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 7. September 1915.

An Deutsches Konsulat, Trapezunt.

Antwort auf das Telegramm vom 28. August.

Kürzlich (angeblich am 29. August) hat die Pforte den meisten

Wilajeten, allerdings mit Ausnahme Trapezunts, eröffnet, daß

Gewalttaten gegen deportierte Armenier gerichtlich geahndet und im

Wiederholungsfalle die Provinzialbehörden dafür zur Verantwortung

gezogen werden sollen. Die Botschaft hat eine deutsche Übersetzung

dieses Rundtelegramms erhalten. Ich bitte, Näheres über die

gemeldeten Vorfälle festzustellen und, falls sie sich bestätigen,

die Aufmerksamkeit des Wali in geeigneter Form auf das erwähnte

Rundtelegramm zu lenken.

Hohenlohe.

162.

(Kaiserliches

Konsulat Trapezunt.)

Telegramm.

Abgang aus Trapezunt, den 8. September 1915.

Ankunft in Pera, den 9. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Von Schritten bei dem Wali, welcher noch nicht zurückgekehrt und

dem jungtürkischen Komitee gegenüber machtlos ist, verspreche ich

mir keinen Erfolg. Werde den Auftrag gleichwohl ausführen, bitte

aber inzwischen das erwähnte Rundtelegramm der Pforte der hiesigen

Provinzregierung zukommen zu lassen.

Bergfeld.

163.

(Kaiserliches

Konsulat Jerusalem.)

Telegramm.

Abgang aus Jerusalem, den 9. September 1915.

Ankunft in Pera, den 9. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Antwort auf Telegramm vom 27. August.

Djemal Pascha erklärte, daß Talaat Bey bestimme, in welcher Ausdehnung

die Ausweisung stattfände, während er -- Djemal Pascha -- lediglich für

die militärischen Ausführungen der vom Minister des Innern erlassenen

Verfügungen zu sorgen habe.

Schmidt.

164.

(Kaiserlich Deutsches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 9. September 1915.

Ankunft in Pera, den 9. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Die Regierung hat seit einigen Tagen anscheinend allgemeine Weisung

erteilt, daß die Armenier, die noch in ihren Wohnsitzen sind, dort

belassen werden. Die als verdächtig Bezeichneten werden aber doch

verschickt. Unter den Emigranten in Aleppo ist die Zahl der täglichen

Todesfälle von 25 auf 40, dann auf 60 gestiegen. Hier herrscht

Dysenterie, auf anderen Stationen wütet der Typhus. Die Etappenstraßen

der Armee sind in Gefahr, verseucht zu werden. Es liegt daher im

militärischen Interesse, daß die Emigranten ärztliche Behandlung

erhalten.

Die Zahl der Hungerleidenden wird immer größer. Hilfe in irgend

einer Gestalt wird immer dringender, z. B. Geldüberweisung durch den

Patriarchen.

Rößler.

165.

(Kaiserliches

Konsulat Adana.)

Telegramm.

Abgang aus Adana, den 10. September 1915.

Ankunft in Pera, den 10. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Die von der Pforte der Kaiserlichen Botschaft gemachte Mitteilung vom

31. August bezüglich der Armenier ist lediglich eine dreiste Täuschung,

weil nachher die Pforte auf Betreiben des hierher entsandten Inspektors

An Munif Bey diese Verfügung vollkommen aufgehoben hat. Die Behörden

handeln selbstredend nur nach der zweiten Weisung und fahren mit der

Ausweisung ohne Unterschied des Bekenntnisses fort. Die Zahl der auf

Order ermordeten Armenier übersteigt hier wahrscheinlich schon die

Masse der Opfer der jungtürkischen Massakres von 1909[90]. Es ist

möglich, daß die nichtdeutsche Presse trotz der bisher von türkischen

Konsuln veranlaßten Dementis den Greueln näher treten wird.

Übrigens hatte der hiesige Komiteeführer, wenn die Armenier nicht

deportiert würden, mit allgemeinem Christenmassakre gedroht.

Büge.

166.

Schreiben des Militärkommissars an die Bauabteilung III der Bagdadbahn.

Commissariat Militaire.

Alep le 28 Août, 10 Septembre 1915.

Monsieur l’Ingénieur en Chef,

La quatrième Armée ayant été informée que certains Ingénieurs et

Employés du Chemin de Fer de Bagdad prennent les photographies de vue

de transports des Arméniens, Son Excellence, Djémal Pacha, Commandant

en Chef de l’Armée, a donné ordre afin que ces Ingénieurs et Employés

remettent de suite et dans le délai de 48 heures, au Commissariat

Militaire tous les clichés des photographies avec toutes les copies

qu’ils ont pris. Tous ceux qui ne remettront pas ces photographies

seront soumis aux punitions et jugés comme ayant pris des photographies

sur le champ de guerre sans autorisation.

Veuillez, je vous prie, donner les instructions nécessaires en

conséquence à qui de droit et agréez, Monsieur l’Ingénieur en Chef,

l’assurance de ma parfaite considération.

pr. le Commissaire Militaire.

Nizami.

167.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 11. September 1915.

Der Kaiserliche Konsulatsverweser Holstein telegraphiert unter dem 9.

d. M. aus Mossul, daß nach den von anderer Seite bestätigten Angaben

türkischer Truppen, die auf dem Marsche von Djezireh nach Bagdad

durch Mossul kamen, etwa eine Woche vorher Banden von Kurden, die zu

diesem Zwecke von dem Deputierten von Diarbekir angeworben waren,

unter Duldung der Ortsbehörden und Teilnahme des Militärs die gesamte

christliche Einwohnerschaft der Stadt Djezire (Wilajet Diarbekr)

niedergemetzelt haben.

Die Bevölkerung von Djezireh wurde im Jahre 1891 auf etwa 10000

Seelen geschätzt, von denen die Hälfte Muhammedaner (darunter über

2000 Kurden); die andere Hälfte setzte sich zusammen aus 4750

Armeniern (2500 Gregorianern, 1250 Katholiken, 1000 Protestanten), 250

katholischen Chaldäern und 100 syrischen Jakobiten.

Dieser Vorfall sowie die bereits gemeldeten Vorfälle in Trapezunt

und Angora stehen in offenem Widerspruch mit den kürzlich vom

Ministerium des Innern erlassenen Weisungen, die hoffen ließen, daß

die Armenierverfolgungen und die damit im Zusammenhange stehenden

Ausschreitungen nunmehr aufhören würden.

Hohenlohe.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

168.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 12. September 1915.

Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.

Bereits vor einiger Zeit hat die Kaiserliche Botschaft wegen der

Anstalten des Deutschen Hilfsbundes wiederholt Schritte bei der Pforte

getan mit folgendem Ergebnis:

Pfarrer Ehmann drahtete am 10. September aus Mamuret:

„Die Witwen- und Waisenarbeit mit über 450 Pfleglingen ist bis jetzt

ohne ernste Störungen fortgesetzt worden. Sämtliche Schulgebäude

und ein Waisenhaus sind seit sechs Monaten mit Militär belegt,

der Schulbetrieb ist daher eingestellt. Mehr als die Hälfte des

Lehrpersonals hier; Tagesschüler mit den Familien sind größtenteils

ausgewiesen. Die Wiedereröffnung unserer Schulen in früherem Umfang mit

türkischer und deutscher Unterrichtssprache wäre erwünscht.“

Das Kaiserliche Konsulat in Aleppo drahtete unterm 7. September:

„Die Anstalten in Marasch werden weiter betrieben; das deutsche und

armenische Personal sowie die Schüler bleiben.“

Was Harunijeh betrifft, so gab der Minister des Innern Anfang

August den Befehl, die deutschen Waisenanstalten in keiner Weise zu

belästigen. Auf meine diesbezügliche telegraphische Anfrage hat das

Kaiserliche Konsulat in Adana noch nicht geantwortet.

Hohenlohe.

169.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 12. September 1915.

Ankunft in Pera, den 13. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Hiesiger Wali versteht die Instruktionen der Pforte dahin, daß nur

solche Protestanten und Katholiken nicht mehr verschickt werden sollen,

die noch nicht von ihrem Wohnsitz deportiert sind. Dagegen will er die

von auswärts in Aleppo angesammelten, nicht nur Altarmenier, sondern

auch Protestanten und Katholiken, weiterverschicken. Erbitte gehorsamst

Erwirkung erneuter klarer Befehle, daß sie allgemein da bleiben dürfen,

wo sie sind. Eile ist geboten.

Rößler.

170.

(Kaiserliches

Konsulat Adana.)

Telegramm.

Abgang aus Adana, den 13. September 1915.

Ankunft in Pera, den 13. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Die gegen die Armenier getroffenen Maßregeln sind verschärft worden:

Witwen, Waisen und Soldatenfamilien, selbst Kranke und Blinde sollen

sofort abreisen! Das Konsulat wird von Hilfe suchenden Frauen umlagert.

Ich bitte gehorsamst um Bescheid, ob Aussicht besteht, daß diese

Verfügung rückgängig gemacht wird.

Büge.

171.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Konstantinopel, den 15. September 1915.

An Deutsches Konsulat, Adana.

Antwort auf das Telegramm vom 13. September.

Der Minister des Innern sagte zu, heute nach Adana zu telegraphieren,

daß die erwähnten Kategorien von der Verschickung ausgenommen werden.

Hohenlohe.

172.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 14. September 1915.

Ankunft in Pera, den 14. September 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Da die Türken nicht imstande sind, die organisatorische Aufgabe der

Massenernährung zu lösen, muß trotz des Befehls der Pforte, die

Deportierten zu ernähren, die Mehrzahl mit der Zeit verhungern. Wenn

noch irgend eine Hoffnung besteht, auf die Entscheidungen der Pforte

Einfluß auszuüben, so stelle ich gehorsamst anheim, dafür einzutreten,

daß wenigstens die Protestanten und Katholiken da bleiben dürfen, wo

sie sich aufhalten.

Rößler.

173.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 16. September 1915.

An Deutsches Konsulat, Aleppo.

Antwort auf Telegramm vom 14. September.

Der Notstand der armenischen Auswanderer in Aleppo ist von mir erneut

auf der Pforte zur Sprache gebracht worden. Talaat Bey hat materielle

Hilfe zugesagt, sich jedoch gegen das Verbleiben von Katholiken und

Protestanten ausgesprochen.

Hohenlohe.

174.

(Auswärtiges Amt.) Berlin, den 22. September 1915.

An die Deutsche Botschaft, Pera.

Auf den Bericht vom 11. d. M.

Ich darf annehmen, daß Euere Exzellenz die gemeldeten Ausschreitungen

gegen die christliche Bevölkerung der Stadt Djezireh bei der

Pforte zur Sprache gebracht haben. Nötigenfalls bitte ich, erneut

und in entschiedener Weise dahin vorstellig zu werden, daß die

Zentralregierung ihren zum Schutz der christlichen, insbesondere

armenischen Bevölkerung an die Provinzialbehörden erlassenen Weisungen

Nachdruck verleiht und deren Ausführung streng überwacht.

Zimmermann.

175.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 25. September 1915.

Weitere Meldungen der Kaiserlichen Konsuln in Adana und Aleppo

bestätigen, daß die bekannten telegraphischen Weisungen der Pforte,

um das Los der ausgesiedelten Armenier zu verbessern, infolge der

verschiedenen Ausnahmen, die die Pforte selber von vornherein und

nachträglich von den gewährten Vergünstigungen gemacht hat, und durch

die Willkür der Provinzialbehörden, ihren Zweck zum größten Teil

verfehlt haben.

Wie Herr Dr. Büge unter dem 13. d. M. berichtet, sollten in Adana

Witwen, Waisen, Soldatenfamilien, selbst Kranke und Blinde verschickt

werden.

Gleichzeitig meldet Herr Rößler aus Aleppo, daß trotz des Befehls der

Pforte, die Deportierten mit Nahrungsmitteln zu versehen, die Mehrzahl

derselben an Hunger zugrunde gehen müßten, da die Behörden nicht

imstande seien, eine solche Massenernährung zu organisieren.

Letzthin ging von Herrn Rößler noch das folgende Telegramm vom 18. d.

M. ein:

„Lange Züge fast verhungerter armenischer Frauen und Kinder sind dieser

Tage vom Osten zu Fuß hier eingetroffen und weiter transportiert,

soweit sie nicht alsbald hier starben.

Der Befehl der Pforte, die noch an ihrem Wohnsitz befindlichen

zu belassen, wird illusorisch, da jeder beliebige als verdächtig

bezeichnet werden kann. Davon wird vielfach Gebrauch gemacht.

Entgegen dem Befehl werden Soldatenfamilien nicht ausgenommen. Auch

schwer Kranke werden unbarmherzig abtransportiert.

Transporte erfolgen neuerdings auch wieder nach Mossul und Der es Zor.

Trotz gegenteiliger Versicherung der Pforte läuft alles auf Vernichtung

des armenischen Volkes hinaus.

Armenier haben mich gebeten, Ew. Durchlaucht dies noch einmal

vorzustellen.“

Talaat Bey, den ich auf diese Zustände habe aufmerksam machen lassen,

hat zwar bereitwilligst Abhilfe zugesagt; ich glaube indes kaum, daß

die Befehle der Zentrale eine wesentliche Besserung in der Lage der

ausgesiedelten Armenier herbeiführen werden.

Hohenlohe.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

176.

(v. Tyszka.) Konstantinopel, den 30. September 1915.

Die türkischen Maßregeln zur Vernichtung der Armenier.

In den Wilajets von Smyrna und Adrianopel beläßt man die Armenier,

ebenfalls zum Teil in Konstantinopel. In allen anderen Provinzen sind

die Armenier nach Aleppo, Mossul, Der es Zor und anderen Orten verbannt

worden, wo sie nicht eingetroffen sind. Der frühere Deputierte Zohrab,

einer der bedeutendsten Anwälte in Konstantinopel, ist auf dem Wege von

Alexandrette nach Urfa gestorben, der Deputierte Wartkes in Diarbekr,

wohin er verbannt war, nicht eingetroffen.

Die Walis von Smyrna, Rahmi Bey, und von Adrianopel, Hadji Adil Bey,

haben erklärt, die Armenier nicht ausweisen zu wollen. Zum Bericht beim

Minister des Innern eingetroffen, sind beide bei ihrem Entschlusse

geblieben. Auch ein Zeichen von Unstimmigkeit im Komitee. Talaat ist

extrem, was er wollte, geschah bisher. Rahmi hat mehr gelernt als

Talaat, ist mehr in der Welt herumgekommen, ein praktischer aber

auch humaner Charakter, dessen klares Urteil als Deputierten über

verschiedene politische Fragen von mir wiederholt eingeholt wurde. Er

hat großen Anhang im Komitee.

Im allgemeinen schenkt man alarmierenden Gerüchten in der Türkei

wenig Aufmerksamkeit, weil man weiß, daß viel übertrieben wird, aber

auch weil man der heutigen Regierung möglichst viel Armfreiheit

gewährt. Die heutige Regierung ist ganz zu Unrecht in den Geruch einer

liberalen gekommen. Sie ist alles eher als dieses, sie ist absoluter,

diktatorischer als die Abdul Hamids war. Die Presse ist geknebelt und

kennt nur das Lob der jetzigen Machthaber.

So sprach man von strengen Maßregeln, die die Regierung gegen die

Armenier wegen des Aufstandes in Wan in Anwendung brachte, als von

einer gerechten Selbsthilfe, zu der der Staat greifen muß, um Ordnung

zu schaffen. Die Schuld der Armenier erschien um so größer, als sie

sich im Pakt mit dem Nationalfeinde, dem Russen, befanden, die der

armenischen revolutionären Erhebung in Wan Vorschub leisteten.

Daß die Regierung mit eiserner Hand eingreift und niederzwingt, was

sich loslösen will, ist ihr gutes Recht, denn das Land besteht aus

vielen disparaten Elementen, die nur auf eine passende Gelegenheit

warten, es den Armeniern nachzutun, und nichts wirkt nachteiliger, als

Schwäche zu zeigen, wo nur Kraft das Ansehen der Regierung stärken

kann. Aber sie muß, wenn der Freiheitsmantel nicht zum Popanz werden

soll, eine Grenze, eine Beschränkung kennen und darf nicht statt

Schuldige zu strafen, Unschuldige und Wehrlose vernichten, weil sie zur

Rasse der Empörer gehören.

Es handelt sich heute um Opfer, wie sie die an Gewaltakten wahrlich

nicht arme türkische Geschichte noch nicht kennt. Das ist eine

erschütternde Wahrheit, die Hilfe erheischt von Jedem, der zu helfen

imstande ist.

Ob die Opfer, die die Armenier gebracht haben, 500000 übersteigen

oder nicht erreichen, ist im Prinzip gleichgültig. Was ins Gewicht

fällt, ist die Ruhe und Selbstverständlichkeit, die bei der Verfolgung

vor sich geht und von einem Selbstdünkel zeugt, der jeder fremden

Einmischung spottet.

Es waren nicht Armenier, die meine tiefere Beschäftigung mit Ursachen

und Folgen der Handlung der türkischen Regierung wachriefen, als

Vertreter des Rechts und der Humanität zu erscheinen, es waren

türkische Senatoren des hiesigen Senats, Männer von größtem Verdienst

und tadellosem Charakter, die Ekel empfanden über Taten, die ihre

Regierung mit unerschütterlicher Ruhe und Selbstverständlichkeit

ausübte.

Als dann ein armenischer intimer Freund von mir, ein Zivilinspektor

im Ministerium des Innern, der 26 Jahre lang als Conseiller légiste,

als Vertreter von Gouverneuren und Generalgouverneuren, Agop Hamamdjan

Effendi, mit großem Eifer und unerschütterlicher Loyalität beschäftigt

war und plötzlich ohne Pension aus dem Dienst entlassen wurde, da

verlangte ich Aufklärung, da dem ersten Schritte bald ein zweiter,

vernichtender für das Leben einer Familie folgen konnte.

Von dem mir befreundeten Direktor im Ministerium des Innern, Hassan

Fehmy Bey, bekam ich unter dem 14. September d. J. folgenden Bescheid:

„Die Ehrlichkeit Ihres Freundes steht außer Zweifel. Nur infolge einer

angenommenen, allgemein gültigen Maßregel wird er in den Ruhestand

versetzt.“

So lautet der Verlegenheitsausweis; denn der Mann ist der fähigste,

beste Arbeiter und, wie auch amtlich erklärt wird, von erprobter

Ehrlichkeit. Er hat aber eine zahlreiche Familie, ist ihr einziger

Ernährer und kann jeden Augenblick nach außerhalb versandt werden,

woher er nicht zurückkehrt.

Am 20. d. M. erklärte mir Hassan Fehmi Bey, daß der Minister

Talaat Bey alle Armenier aus dem Ministerium des Innern entfernen

wolle, da die türkischen Beamten nicht mehr mit ihnen arbeiten

wollen. Diese türkische Weigerung könne aber nur schädlich auf den

Dienstbetrieb wirken und fortgesetzt weitere Schwierigkeiten in der

inneren Verwaltung im Gefolge haben. So habe denn der Minister des

Innern entschieden, alle Armenier in seinem Ressort ohne Ansehen

der Person aus dem Dienste zu entlassen. In der inneren Verwaltung

hätten die Armenier mehr als in jedem anderen Ministerium die

Gelegenheit, gemeinsam Pläne zu schmieden und Empörungen anzuzetteln.

Mit den Armeniern müsse aufgeräumt werden, denn sie haben einen

unversöhnlichen, rachsüchtigen Charakter, und da sie mutig sind, seien

sie gleichzeitig ein staatsgefährliches Element.

Auf meinen Einwand, daß in anderen Ministerien, wie in denen der

Justiz, der Finanzen, der öffentlichen Arbeiten, der Forsten und

Landwirtschaft, wie auch im Conseil d’Etat, sich doch ebenfalls

Armenier befänden, erhielt ich zum Bescheide, daß mit den Armeniern

reiner Tisch gemacht werden müsse. Es müßte im Ministerium des Innern

der Anfang gemacht werden, mit der Zeit würden auch die anderen

Staatsbehörden folgen.

Es ist mithin in der Türkei beschlossene Tatsache, aus allen

staatlichem Zweigen die Armenier zu entfernen und das osmanische Reich

auf rein türkischer Grundlage weiter zu bauen.

Der türkische Plan, alle Armenier aus den Provinzen fortzujagen und

sie in Mesopotamien anzusiedeln, ist alten Datums. Die Türken trauten

den Armeniern nicht als russischen Grenznachbarn. Ein Anstoß, die

Vertreibung der Armenier durchzuführen, war durch die Erhebung in Wan

gegeben. Einem Mann von so eisernem Willen wie Talaat Bey, der zu dem

extremsten Schritte neigt, wenn er ihn für richtig hält, sich von

Niemandem beeinflussen läßt und jede Art der Ausführung für gut hält,

wenn sie ihn zum Ziele bringt, einem solchen Mann war mit der Erhebung

in Wan die Vertreibung der Armenier zur Notwendigkeit geworden.

Welche Ungerechtigkeiten und Härten dabei unterlaufen, gilt gleich.

Talaat Bey ist Optimist par excellence, insbesondere bezüglich seiner

eigenen Entschlüsse. Wie er heiteren Sinnes dekretiert, so nimmt er

gleichmütig alle Beschwerden entgegen. Bis vor kurzem, anfangs dieses

Jahres, galt das armenische Element als das zuverlässigste, ja das

allein zuverlässige von den christlichen Elementen in der Türkei.

Man las es in allen Zeitungen, und die türkischen Großwürdenträger

bestätigten es bei allen sich bietenden Gelegenheiten.

Seit dem März hat sich die Änderung vollzogen, so allgemein, so

bestimmt, als ob die Türken bisher nicht gewußt hätten, wie gefährliche

Nattern sie am Busen gewärmt hätten.

Wo keine Erfahrung die Handlungen reguliert und bestimmt, da gibts

nur Willkür und Unstätigkeit. Djemal Pascha, als Marineminister, war

der eifrigste Förderer des türkisch-französischen Komitees. Auch dem

Todfeinde, den Russen, sollten goldene Brücken gebaut werden. Take

Jonesku, der vielgenannte rumänische Minister des Innern, war der

vertrauteste Freund Talaat Beys.

Was können die Armenier im allgemeinen für ein Interesse haben, sich

von den Türken loszureißen? Sie haben keinen Anschluß, wie Bulgaren,

Griechen und Serben in der Türkei an ihr Königreich und sehen zu

klar, um den Russen zu trauen. Die Waffen aber, die die Türken bei

den Armeniern fanden, waren großenteils dieselben, die sie von den

Türken 1908 erhielten, damit sie dem Komitee bei der Verteidigung

gegen die Reaktion Helferdienste leisten konnten. Wenn die Türken

aber den Armeniern, die an der russischen Grenze echeloniert waren,

nicht trauten, warum schaffte man sie mit derselben Härte wie an der

russischen Grenze aus Jalova, Angora, Brussa, Kastamuni fort? Aus

diesen Orten sind allein 250000 Armenier vertrieben. In 48 Stunden

hatten sie ihre Wohnungen zu verlassen und in die Verbannung nach

Aleppo, Zor, Hama, Mossul, ja nach dem Hauran zu gehen.

Nichts war geschehen seitens der türkischen Regierung, um die

Vertriebenen an den Ort ihrer Verbannung zu befördern. Die Bahnzüge

waren durch den Truppentransport besetzt. Kein Armenier fand dort

Platz. Für die Sicherheit auf dem Wege war keine Fürsorge getroffen.

Die Tschettäs, die alten Baschiboschuks vom Kriege 1877/78, waren

wieder da, wo billig Beute zu machen und zu morden war, ohne dabei

etwas zu riskieren. So tapfer der türkische Soldat ist und so

menschlich er fühlt, wenn er nicht religiös aufgestachelt wird,

so feige und unmenschlich ist der Irreguläre. Daß die Tschettäs

von Jungtürken angestiftet und geführt wurden, wird mit Sicherheit

behauptet.

In den Plätzen, wo Massakres der armenischen Bevölkerung stattfanden,

wie in Baiburt, Marasch, Schabin-Karahissar, Angora, Malatia, wurden

die Männer von der Familie getrennt. Was die Weiber in der Eile

zusammenraffen konnten, führten sie mit sich. Die Tschettäs folgten

den Zügen der Wehrlosen, beraubten, vergewaltigten und töteten, wie es

ihnen beliebte. Ein türkischer Oberstleutnant, der an den Dardanellen

kämpft und mit kurzem Urlaub in der Hauptstadt eintraf, erzählte

weinend, was ihm seine Verwandten aus Trapezunt und Siwas über die

türkischen Massakres an den Armeniern geschrieben hatten.

Von der hohen armenischen Geistlichkeit weiß man heute nur, daß der

Bischof von Smyrna am Leben ist, mit der Ermordung der meisten anderen

fürchtet der Patriarch rechnen zu müssen. Was mit den armenischen

Kirchen, mit den durch Jahrhunderte gesammelten Schätzen in den Kirchen

geschehen ist, weiß niemand. Jede Anfrage des armenischen Patriarchen

beim Minister des Innern bleibt ohne Antwort.

Die Türken lassen sich gern loben. Zu früherer Zeit hörten sie das Lob

und freuten sich darüber, ohne daß das Lob eine nachhaltige Wirkung auf

ihr Verhalten ausübte. Heute nehmen die Jungtürken alles Lob für bare

Münze und sonnen sich an ihrer Unfehlbarkeit.

Es ist wirklich Zeit, daß die so gänzlich überflüssigen Lobhudeleien

den Türken gegenüber eingestellt werden. Will man doch in den höheren

Schulen in Hessen die türkische Sprache als Lehrgegenstand einsetzen.

Dies zu einer Zeit, da man durch die Straßen irrt, ohne sich durch

die rein türkischen Inschriften der Schilder zurecht zu finden und

die Türken alle Bescheinigungen über angekommene Wertsendungen dem

Europäer bis auf seinen Namen in türkischer Sprache schicken, so daß

man nicht wissen kann, ob man der Empfangsberechtigte ist, oder nicht.

Man darf in der Sentimentalität doch nicht zu weit gehen und den an

Größenwahn Leidenden nicht immer neuen Stoff für ihren unberechtigten

Dünkel zuführen. Ein inspirierter Artikel des „Hilal“ verlangt, daß

deutsche Professoren, die auf der hiesigen Universität dozieren

wollen, nicht ihre Dolmetscher aus der Heimat mitbringen, sondern sie

hier suchen und, um mit Erfolg zu lehren, sich bemühen müßten, das

Türkische so zu erlernen, daß sie die Lehrgegenstände in dieser Sprache

vortrügen. Ein anderer Leitartikel des „Hilal“ stellt Enver Pascha an

Dispositionsfähigkeit, Willenskraft und genialer Ausführung auf gleiche

Stufe mit Hindenburg.

Ohne Voreingenommenheit sehen die Dinge aber ganz anders aus. Die

Expedition nach dem Suezkanal mußte versagen, da sie zu unrichtiger

Zeit und mit ungenügenden Mitteln, als dem Mangel an schweren

Geschützen und an Lasttieren, Kamelen, deren Lieferung man sich

rechtzeitig beschaffen mußte, unternommen war.

Im arabischen Irak wurden die Türken durch den englischen Vormarsch

überrascht und hatten von den langen Vorbereitungen zur Expedition

seitens der Engländer in Basra keine Kenntnis. Die Expedition nach dem

Kaukasus erfolgte mit ungenügend bekleideten Truppen, deren Bedürfnisse

nicht gedeckt waren. Der Typhus, dem ein Armeekorps an Zahl zum Opfer

fiel, war auf die schweren Strapazen zu schieben, die den Truppen ohne

Grund und ohne Resultat zugemutet wurden. Wan ist noch in den Händen

der Russen, die auch in der Nähe von Erzerum sind. Zum Schutz der

Dardanellen ist viel geschehen. Die Truppen sind gut ausgerüstet und

werden gut verpflegt. Nach den außerordentlichen Resultaten daselbst,

die sich vor den Augen Europas vollziehen, wird die Kraft der Türkei

beurteilt. Und doch lägen die Dinge auch dort anders, wenn dort nur

Türken kommandierten. Die Bravour der Truppen tut es nicht allein. Die

Türken sind keine Systematiker. Die meisten Generale verstehen nicht zu

befehlen, sie können den Unterführern nicht in die Hand arbeiten. Sie

bedürfen des Lehrers, der ihnen zeigt, wie der einzelne nur im Rahmen

des Ganzen mit Erfolg tätig sein kann und ihnen daher den Blick für

eine Offensive eröffnet, die ihnen noch fremd ist. Deutsche Arbeit kann

hierbei Großes schaffen. Ihr unvergeßlicher alter Lehrmeister v. d.

Goltz Pascha müßte noch einmal die Zügel in seine feste Hand nehmen und

Einheitlichkeit in das ganze Getriebe bringen.

Enver Paschas Verdienst um die Ausstattung dieser türkischen

Musterarmee an den Dardanellen soll gewiß nicht verkleinert werden;

er hat geschaffen, was guter Wille und Fleiß und Aufgehen im Berufe

schaffen kann. Ohne die Deutschen wäre es aber nicht so gegangen, wie

es gegangen ist.

v. Tyszka,

Zeitungskorrespondent.

177.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 30. September 1915.

An Auswärtiges Amt.

Bis Mitte September war die Anstalt in Harunijeh in ungestörtem

Betrieb, obschon die armenischen Lehrer wiederholt mit Ausweisung

bedroht wurden. Auf Intervention der Botschaft war die Pforte geneigt,

die armenischen Lehrer und das Dienstpersonal dort zu belassen, während

der Wali auf Ausweisung bestand; schließlich ist die Belassung der

Lehrer unterm 25. September von der Pforte telegraphisch angeordnet

worden.

Hohenlohe.

_Oktober._

178.

(Auswärtiges Amt.)

Notiz.

Berlin, 1. Oktober 1915.

Dem türkischen Botschaftsrat wurden heute eindringlich alle Argumente

vor Augen geführt, die für schonende Behandlung der armenischen

Bevölkerung in der Türkei sprechen. Durch Verfolgung und Vernichtung

des armenischen Elementes, das einer der Hauptträger von Handel und

Gewerbe in der Türkei sei, würde die Türkei selbst wirtschaftlich aufs

schwerste geschädigt. Die Nachrichten über die Armenierverfolgungen

erregten nicht nur im feindlichen, sondern auch im neutralen Auslande

großes Aufsehen und seien für das Ansehen der türkischen Regierung

abträglich. In Deutschland selbst beginne in philantropischen Kreisen

lebhafte Beunruhigung sich bemerkbar zu machen.

Edhem Bey versprach, mit dem Botschafter zu sprechen und auch nach

Konstantinopel zu berichten. Er gab zu, daß es zu Ausschreitungen

gekommen sei, wenn auch die im Auslande verbreiteten Nachrichten stark

übertrieben seien. Bis zum Frühjahr dieses Jahres habe ein durchaus

gutes Verhältnis zwischen Armeniern und Türken bestanden, was um so

erklärlicher sei, als ja die Armenier während der Revolutionszeit mit

dem Komitee sympathisiert hätten und gemeinsam mit ihm gegen das alte

Regime vorgegangen seien. Der Umschwung sei erst im April eingetreten,

als es während des türkischen Vormarsches nach Aserbeidschan zu einer

Armenierrevolte im Rücken des türkischen Heeres gekommen sei, bei der

nicht weniger als 180000 Muhammedaner umgebracht worden seien[91]. Es

sei nicht verwunderlich, daß die Muhammedaner hierfür Rache genommen

hätten. Der Abtransport der Armenier ins Innere sei aus militärischen

Gründen und im Interesse der Selbsterhaltung der Türkei notwendig

gewesen. Wenn es dabei zu Übergriffen gekommen sei, so würden diese von

der Zentralregierung durchaus gemißbilligt. Bei den großen räumlichen

Entfernungen und den primitiven Verhältnissen des Reichs sei die

Zentralregierung leider nicht immer in der Lage, Ungeschicklichkeiten

und Nachlässigkeiten unterer Behörden zu verhindern.

Rosenberg.

179.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 5. Oktober 1915.

Der Dr. med. Roupen Tschilinguirian, eine in den hiesigen armenischen

Kreisen bekannte Persönlichkeit, wurde mit vielen anderen Armeniern

am 24. April d. J. verhaftet, um nach Anatolien verbannt zu werden.

Ursprünglich sollte er nach Ajasch bei Angora verschickt werden, wo

die schwerer belasteten Persönlichkeiten untergebracht und zum Teil in

Polizeihaft gehalten wurden. Auf diesseitige Verwendung wurde er in

Tschangri (Kiangri) interniert, wo sich die Verbannten frei bewegen und

ihren Berufen nachgehen konnten.

Frau Dr. Tschilinguirian[92] und ihre Mutter, Frau Apell, haben dann

Schritte unternommen, um für den Genannten die Erlaubnis zur Rückkehr

hierher und zur Übersiedelung nach Deutschland zu erwirken. Die

türkischen Behörden lehnten indes beides ab, weil sie -- wie aus den

Äußerungen der betreffenden Beamten hervorging -- den Dr. T. für einen

jener „Intellektuellen“ hielten, deren Einfluß auf die Massen sie

fürchteten. Wie Frau Apell hier angab, hatte zwar der Polizeipräfekt

Bedri Bey geäußert, daß dem Dr. T. unter genügender Garantie für sein

Wohlverhalten die Reise nach Deutschland gestattet werden könnte, doch

hat Bedri Bey, als er von einem Beamten der Kaiserlichen Botschaft

darüber befragt wurde, jede dahingehende Äußerung in Abrede gestellt.

Schließlich versuchten noch die beiden Damen für den Dr. T. die

Erlaubnis zu erwirken, seinen Aufenthalt in Angora zu nehmen, als hier

am 26. August ein Telegramm von ihm einging, daß er denselben Tag nach

Ajasch überführt werden sollte. Das Ministerium des Innern gab auf

die diesseitigen Schreiben hin sofort telegraphische Anweisung, den

Genannten in Tschangri zu belassen bzw. ihn dorthin zurückzubefördern.

In Beantwortung dieses Telegramms meldete dann der Gouverneur von

Tschangri unter dem 30. August, daß der Dr. T., nachdem er am 26.

desselben Monats Tschangri verlassen hatte, in der Nähe von Kaledjik

von Wegelagerern angefallen und umgebracht worden war, sowie daß 4 von

der aus 12 Individuen bestehenden Bande durch die Behörden festgenommen

waren.

In Vertretung

Freiherr von Neurath.

An den Herrn Reichskanzler.

180.

Kaiserliches

Konsulat Aleppo.

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 9. Oktober 1915.

Ankunft in Pera, den 9. Oktober 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Der armenischen Bevölkerung Urfa droht Verschickung, hat aber

beschlossen, den Greueln des Verschickunsgtodes sofortiges Ende

vorzuziehen und sich verbarrikadiert. Fachri Pascha soll selbst in Urfa

sein, hat Armenierviertel blockiert und Zerstörung durch Artillerie

angeordnet. Fortschritte der türkischen Truppen sollen bisher gering

sein. Deutsche in Urfa wohlbehalten.

Hoffmann.

181.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Abgang aus Pera, den 13. Oktober 1915.

Ankunft in Berlin, den 14. Oktober 1915.

Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.

Von Seiner Heiligkeit dem Papst ist an den Sultan ein Handschreiben

gerichtet worden, in welchem dessen Mitleid für die verfolgten

Armenier in Anspruch genommen wird. Monsignore Dolci war von der Kurie

beauftragt, dem Sultan das Handschreiben in besonderer Audienz zu

übergeben. Da die Pforte in der päpstlichen Kundgebung eine Kritik

ihrer eigenen Politik erblickte und den Standpunkt einnahm, daß,

solange die diplomatischen Beziehungen nicht hergestellt seien, der

päpstliche Delegierte nicht offiziell vom Sultan empfangen werden

könne, hatten seine Bemühungen bisher keinen Erfolg. Auf Bitte

Dolcis habe ich dem Großwesir vorgestellt, daß gerade das päpstliche

Handschreiben der Pforte Gelegenheit biete, in ihrer Antwort den

türkischen Standpunkt zu der Armenierfrage darzulegen. Der offizielle

Empfang des Delegierten durch den Sultan werde überall den Eindruck

hervorrufen, als ob die diplomatischen Beziehungen im Begriff ständen,

hergestellt zu werden oder hergestellt seien.

Der Großwesir ließ sich überzeugen und stellte in Aussicht, daß Audienz

gewährt werde.

Wangenheim.

182.

Deutsche Realschule in Aleppo. Aleppo, den 15. Oktober 1915.

Als Lehrer einer deutschen Schule, der sich ein weites Feld der

Tätigkeit eröffnet hat, halten wir Unterzeichneten es für unsere

Pflicht, das Auswärtige Amt auf die traurige Wirkung hinzuweisen, die

diese hoffnungsvolle Arbeit durch die Gräßlichkeiten erleidet, die sich

in der Austreibung der Armenier tagtäglich vor unseren Augen abspielen.

Wir wollen nicht bei den blutigen Greueln verweilen, mit denen die

Wegführung der Armenier aus ihrem Gebirgslande zu beginnen pflegt; den

Tausenden von Männern, die abgesondert oder manchmal vor den Augen

der ihrigen abgeschlachtet wurden; nicht bei den zahllosen Mädchen,

Frauen und Kindern, die der Schändung oder der Verstümmelung durch

ihre Wächter und deren Spießgesellen anheimfielen und deren nackte

Leichen an den Wegen liegen, die die immer neuen Scharen der Verbannten

wandern müssen; nicht bei den unsäglichen Roheiten, dem Verdursten, dem

Hunger, die die übriggebliebenen, meist bis aufs letzte ausgeplünderten

Witwen und Waisen dezimierten, ehe sie, oft zu Gerippen geworden, hier

anlangen, um dann vielleicht -- eine von sechs, die auszogen -- auf

einem ähnlichen Leidenswege ohne Existenzmöglichkeit wieder in die

Wüste geschickt zu werden, auf daß der armenische Name verschwinde.

Das alles, nehmen wir an, wird dem Auswärtigen Amt durch seine

Vertreter hier im Lande bekannt sein.

Dagegen sei uns erlaubt, einen kleinen Ausschnitt aus dem Massenelend

dieser Volksvertilgung zu beleuchten, einen Ausschnitt, der uns

dicht unmittelbar neben unserer Schule, nur durch eine schmale Gasse

getrennt, entgegentritt.

Es ist da ein alter großer Chan, den die türkischen Behörden den

Armeniern für ihre Vertriebenen, besonders die schwer Kranken, zur

Verfügung gestellt haben. Also eine Art Krankenhaus, sollte man meinen.

Treten wir durch den engen, schmalen Gang ein.

Einige Gewölbe, mit elenden, ausgemergelten Gestalten, in Lumpen

gehüllt, auf der nackten Erde, bestenfalls auf einigen ärmlichen Resten

ihrer fahrenden Habe gelagert. Frauen und Kinder. Hin und wieder ein

Greis. Das Mannesalter fehlt.

Wir treten auf den Hof. Er ist ein einziger Abort geworden. Am

Rande, vor jenen Gewölben, Haufen von Kranken, Sterbenden, Toten,

durcheinander in ihrem Unrat liegend. Millionen Fliegen auf den

erschöpften Kranken und auf den Leichen. Stöhnen, Wimmern, hier und

da ein Schrei nach dem Arzt, eine Klage wegen der von Hunderten von

Fliegen gepeinigten Augenhöhlen. Neben der nackten Leiche eines Greises

zwei Kinder, die ihre Notdurft verrichten.

Wir steigen über den mit Exkrementen bedeckten Hof in ein Gewölbe.

Ein Dutzend Kinder, halb verhungert, stumpf; einige sterbende -- oder

tote? -- darunter. Keiner nimmt sich ihrer an. Aus einer finsteren

Nische wurde eine halbverweste Knabenleiche hervorgezogen, auf die

man erst durch den Verwesungsgeruch aufmerksam geworden war. Da sind

Waisen, deren Mütter in diesen letzten Tagen in diesen Räumen starben.

Kein Arzt erscheint hier. Keine Arznei bringt Linderung. Auch sie

sind einem schrecklichen Tode geweiht. Sie werden verhungern. Die

Regierung liefert diesem „Krankenhause“ Linsen oder Burgul (eine

Art Weizenschrot), oder schwarzes Soldatenbrot. Der geschwächte

Magen dieser elenden, oft Wochen, ja Monate durch wasserlose Hitze

getriebenen Geschöpfe verträgt solche Nahrung nicht mehr, die ohnehin

nicht entfernt hinreichen würde. Dysenterie, Entkräftung, Typhus folgen.

Inzwischen sind Lastträger mit Särgen erschienen. Ein Teil der in

den letzten Tagen Gestorbenen wird, wie sie sind, hineingelegt, zum

nächsten Kirchhof getragen, in das Massengrab entleert. Der Transport

mit Särgen (die bloße Traggelegenheit sind) genügt nicht; sterben doch

täglich 100 bis 150 der hierher gelangten Überlebenden; auf Lastwagen

werden die Leichen ladungsweise abgefahren; eine Plane deckt das

Schlimmste. Beine, ein Kopf hier und da, baumeln herunter, wie der

Karren über die Straße rattert.

Unmittelbar neben dem Schauplatz dieser Szenen sind wir deutschen

Lehrer gezwungen, unsere Schüler einzuführen in deutsche Kultur.

Sie haben vielleicht auf dem Gange zur Schule einen solchen Wagen

voll Leichen gekreuzt oder das Stöhnen der elenden Opfer aus dem

offenen Fenster der Gewölbe gehört oder sind von den Jammergestalten

angebettelt worden, die, um Luft zu schöpfen, auf die enge Straße

hinausgekrochen sind, aber in ihrer Schwäche sich nicht wieder haben

zurückschleppen können, und die nun fliegenbedeckt und sterbend auf der

Straße liegen.

In welcher Stimmung sollen die Schüler, wenn sie Armenier sind, sich

von uns, ihren Lehrern, in Geschichte und Heimatkunde, in Religion u.

a. unterweisen lassen, wenn in den der Schule benachbarten Höfen ihre

Volksgenossen verhungern?!

Ja, glaubt man, daß die muhammedanischen Kinder nicht irre werden,

wenn sie angesichts solcher Bilder unsere Lehren hören? Gibt es

doch zahllose, anständige Muhammedaner, die dieses Massenmorden an

unschuldigen Frauen und Kindern voll Abscheu als Sünde wider die Gebote

Gottes des Barmherzigen verurteilen und, nicht fassend, daß ihre

eigene Regierung die Urheberin solcher sündhaften Greuel sein könne,

in den Deutschen die Urheber suchen. Gräßliche Flecken drohen hier dem

Ehrenschilde Deutschlands in der zukünftigen geschichtlichen Erinnerung

der morgenländischen Völker!

Es ist nicht unsere Sache, die politische Berechtigung der Vertreibung

der Armenier aus ihrem Gebirgslande zu erörtern. Darauf aber wollen und

müssen wir mit lauter Stimme hinweisen: daß die deutsche Schularbeit

bei der Fortdauer dieser gräßlichen Art der Vertreibung in Form eines

Massenmordens an Frauen und Kindern, eines Massenmordens, wie es die

Geschichte wohl noch nicht erlebt hat, in diesem Lande einen nicht

wieder gut zu machenden Schaden erleidet.

Wir haben die Zuversicht zu dem Auswärtigen Amt, daß es seinem Einfluß

gelingt, diesem schmählichen Morden noch in letzter Stunde Halt zu

gebieten und uns deutsche Lehrer von der Scham zu befreien, die uns

der Verdacht der Mittäterschaft schon jetzt hier -- bei Christen und

Muhammedanern -- wie aber später erst in der ganzen Welt! -- täglich

mehr auf der Seele lasten läßt.

Oberlehrer Dr. Niepage.

Die Darstellung des Kollegen Dr. Niepage übertreibt in keiner Weise.

Wir atmen hier seit Monaten Leichengeruch und leben unter Sterbenden.

Nur die Hoffnung auf ein baldiges Ende des himmelschreienden Zustandes

erlaubt uns noch, an der Schule weiter zu arbeiten, und der Wille, der

hiesigen nichttürkischen Bevölkerung mit unseren schwachen Hilfskräften

zu beweisen, daß wir Deutsche persönlich nichts mit den entsetzlichen

Methoden dieses Landes zu tun haben.

Schuldirektor Huber.

Eduard Graeter, Dr. phil.

Marie Spieker.

An das Auswärtige Amt, Berlin.

183.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Der Kaiserliche Botschafter an Auswärtiges Amt.

Abgang aus Pera, den 15. Oktober 1915.

Ankunft in Berlin, den 15. Oktober 1915.

Der amerikanische Botschafter, Herr Morgenthau, mit welchem ich den im

englischen Oberhaus und in der feindlichen Presse gegen die deutsche

Regierung und die deutschen konsularischen Vertreter in der Türkei

erhobenen Vorwurf der Begünstigung der Armenierverfolgungen besprochen

habe, betonte wiederholt, er wisse genau, daß deutscherseits alles

geschehen sei, um Ausschreitungen zu verhindern und um die türkische

Regierung von ihrem Vorgehen gegen den unschuldigen Teil der Armenier

abzubringen. Auch sei ihm aus Berichten seiner Konsuln bekannt, daß

sich die deutschen Konsuln stets und überall der Armenier angenommen

haben.

Wangenheim.

184.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 15. Oktober 1915.

Der Inhalt der hierher gelangten Meldung über die Metzeleien von

Djezireh ist seinerzeit dem Ministerium des Innern mitgeteilt worden,

das angeblich keine Kenntnis von diesen Vorfällen hatte. Als der

Minister kürzlich von neuem darüber interpelliert wurde, erklärte er,

daß er die fraglichen Nachrichten in Abrede stellen müsse; in der

Türkei kämen keine Massakres vor. Aus dieser wenig befriedigenden

Antwort dürfte zu schließen sein, daß es tatsächlich in Djezireh zu

Ausschreitungen gekommen ist und die Pforte durch ein Dementi sich

unbequemen Erörterungen entziehen zu können glaubt.

Wangenheim.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

185.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 18. Oktober 1915.

Ankunft in Pera, den 19. Oktober 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Gestern wurde Räumung der Stadt von verschickten Armeniern

(20000) binnen 14 Tagen angeordnet. Einstweilen Sammlung in

Konzentrationslagern außerhalb der Stadt. Südlich Taurus soll

Eisenbahn nicht mehr zur Verschickung benutzt werden. Familien ohne

eigene Fuhrmittel werden zu Fuß abtransportiert. Jede Familie soll

ein Kamel für Gepäck erhalten, welches aber notgedrungen oftmals

zurückbleibt. Nach Angabe des Direktors der politischen Angelegenheiten

des Wilajets sind bei Radju und Katma 40000 konzentriert. Weitere

Scharen aus West-Mittel-Nord-Anatolien im Anzug. Zur „Ansiedelung“

nach Süden (westlicher Hauran, Rakka, Der-es-Zor) weitergesandt

300000. Diese werden nach genanntem Beamten am Ziel notgedrungen sich

selbst überlassen und „werden alle sterben“; die Regierung hätte

„vielleicht“ im Frieden Ansiedlung fertiggebracht, obwohl Ansiedlung

von Muhammedanern vielfach ebenso gescheitert, habe aber jetzt weder

Geld noch Beamte. Jedenfalls fehlt zur Ansiedlung alles und jedes,

für Konzentrationslager werden weder Zelte noch ausreichendes Mehl,

noch Brennmaterialien geliefert; verschickten Bauern sind von Behörde

selbst Hacken, Spaten abgenommen. Allgemeine Überzeugung, daß

sämtliche Verschickte dem Tode verfallen. Einverständnis Deutschlands

mit diesem Massenmord wird übrigens nicht nur von gesamten Christen,

sondern, teils billigend, teils aber auch mißbilligend, von

muhammedanischer Bevölkerung des Landes angenommen.

Hoffmann.

186.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 18. Oktober 1915.

Ankunft in Pera, den 19. Oktober 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Seit heute wird bemittelten Armeniern Benutzung Bahn oder eigenes

Fuhrwerk behufs Selbstansiedelung gestattet. Wenn unsererseits noch

Eindämmung dieses schon rein wirtschaftlich betrachtet unsinnigen

Massenmordes beabsichtigt und möglich sein sollte, so käme in Frage:

1. Belassung aller, die noch nicht verschickt sind, vor allem auch

der ansässigen Bevölkerung Aleppos (die ebenfalls Verschickungsorder

fürchtet), sowie derjenigen Verschickten, die feste Wohnung in Städten

gefunden. 2. Sofortige Organisation der Ansiedlung unter Opferung

bedeutender Mittel; dabei stärkere Heranziehung der Städte wie

Damaskus, Hama, Homs, sowie ihrer Umgebung, eventuell nur vorläufig der

leichteren Unterbringung halber. 3. Gestattung Auswanderung.

Nachdem die Pforte selbst kürzlich zahlreiche feindliche Ausländer aus

Syrien (Urfa) ausgewiesen, dürften militärische Bedenken unerheblich

sein.

Hoffmann.

187.

(Auswärtiges Amt.)

Berlin, den 20. Oktober 1915.

Der Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Erzerum hat mir Abschrift

des der Kaiserlichen Botschaft unter dem 5. August d. J. erstatteten

Berichts über die Armenierfrage eingereicht.

Ich bin mit der Haltung des Kaiserlichen Vertreters in Erzerum zur

armenischen Frage einverstanden und kann es nur begrüßen, wenn er sich

der armenischen Bevölkerung nach Möglichkeit angenommen hat. Ebenso

stimme ich dem von ihm geplanten Versuche zu, durch Anbahnung einer

Verständigung zwischen den türkischen Vertretern und den Führern der

Daschnakzagan-Partei einen erträglichen Modus vivendi herzustellen.

Ew. Exzellenz bitte ich Herrn von Scheubner-Richter entsprechend zu

bescheiden.

Zimmermann.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter

Herrn Freiherrn von Wangenheim, Konstantinopel.

188.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Aleppo, den 25. Oktober 1915.

Euerer Exzellenz beehre ich mich auf die in der „Westminster

Gazette“[93] gegen mich erhobenen Beschuldigungen, ich hätte die

türkische Bewegung gegen die Armenier geleitet und ermutigt, in der

Anlage mit dem Anheimstellen geeignet scheinender Verwendung zwei

Briefe zu überreichen, welche dartun, wie die amerikanische Mission

in Marasch über meine Wirksamkeit in dieser Stadt aus Anlaß meiner

Dienstreise vom 28. März bis 10. April d. J. gedacht hat. Der erste

dieser Briefe ist an den deutschen Missionar Herrn Blank gerichtet. Der

Verfasser E. C. Woodley ist englischer Staatsangehöriger (Kanadier)

und befindet sich noch jetzt an der Spitze der amerikanischen Mission

in Marasch. Der zweite Brief ist vom Vorstand der Mission, an erster

Stelle wieder von Herrn Woodley an mich selbst gerichtet und drückt

mir den Wunsch aus, dahin zu wirken, daß Herr Blank zum deutschen

Konsularagenten in Marasch ernannt werde; offenbar in der Überzeugung,

daß damit auch den amerikanischen Missionsinteressen gedient sein

würde. Es hätte nicht geschehen können, wenn die Amerikaner und in

erster Linie Mr. Woodley nicht volles Vertrauen zu meinen Bestrebungen,

mildernd zu wirken und unnötiges Unheil abzuwenden, gehabt hätten. Ein

Beweis auch für die Stärke der europäischen Kulturgemeinschaft, deren

Empfindung unter den besonderen Verhältnissen von Marasch trotz des

Weltkrieges sich geltend machte. Beide Äußerungen der Mission sind

spontan erfolgt und in keiner Weise von mir hervorgerufen worden.

Ich bedurfte solcher Äußerungen nicht und konnte nicht voraussehen,

daß sie von mir einst noch zur Abwehr feindlicher Verleumdungen

gebraucht werden könnten. Wenn die Missionare nicht die Ernennung

eines Konsularagenten ihrer eigenen Nationalität herbeizuführen

bestrebt waren, so geschah es, weil sie eine prinzipielle Entscheidung

der amerikanischen Regierung kannten, nicht einen Missionar zum

Konsularagenten zu ernennen.

Je eine der Abschriften ist vom hiesigen amerikanischen Konsul

beglaubigt.

Rößler.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter

Herrn Freiherrn von Wangenheim.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 69 / 134 题