1. ~Die Deportation, eine administrative Maßregel.~

Die Frage der Verantwortlichkeit für die Gesamtdeportation und ihre

Folgen bedarf nach der Veröffentlichung der deutschen Dokumente keiner

Erörterung mehr. Die türkische Regierung und ihre leitenden Minister

bekennen sich selbst zu der Urheberschaft der von ihnen angeordneten

Maßregel. Jede von außen kommende Anregung oder Mitverantwortung,

insbesondere von Seiten Deutschlands, wird von ihnen nicht nur

bestritten, sondern im Prinzip abgelehnt. In einer Druckschrift, die am

1. März 1916 von der Pforte an die Vertretungen der fremden Mächte in

Konstantinopel verteilt wurde, heißt es:

„Die Behauptungen, wonach diese Maßnahmen der Hohen Pforte durch

gewisse fremde Mächte suggeriert seien, sind von Grund aus haltlos. Die

Kaiserliche Regierung, fest entschlossen, ihre absolute Unabhängigkeit

aufrecht zu erhalten, würde selbstverständlich keinerlei Einmischung,

unter welcher Form auch immer, in ihre inneren Angelegenheiten dulden,

und wäre es selbst von seiten ihrer Freunde und Bundesgenossen.“[16]

Als im türkischen Inlande und in der Presse des Auslandes Verleumdungen

verbreitet wurden, daß Deutschland die Deportationsmaßregel inspiriert

und ihre Ausführung organisiert habe, hat die Botschaft die Pforte

aufgefordert, derartigen Behauptungen entgegenzutreten, woraufhin

die Pforte den Provinzialbehörden Befehl gegeben hat, solchen

Ausstreuungen, die von türkischen Offizieren, Beamten und Geistlichen

allgemein verbreitet wurden, und bei Christen und Muhammedanern weithin

Glauben fanden, offiziell zu dementieren. Die feiner fühlenden Elemente

unter den Muhammedanern, die sich der an den Armeniern verübten

Schändlichkeiten schämten, zogen es natürlich vor, das Odium der

Maßregel auf die verbündeten Deutschen abzuwälzen. Sie wollten es nicht

glauben, daß ihre eigene Regierung der Urheber solcher Greuel sei.

Doch so oft auch die deutsche Regierung und die Botschaft wegen dieser

Lügen, die im Ausland allzu willigen Glauben fanden, bei der Pforte

Vorstellungen erhoben, so oft auch der Großwesir und der Minister des

Innern sich in der rückhaltlosesten Weise als allein verantwortlich für

die Maßnahmen gegen die Armenier erklärten, die türkischen Mollahs und

Beamten im Inneren hörten nicht auf, dem Glauben an diese Verleumdungen

Vorschub zu leisten.

Auch die Folgen, die für jeden einsichtigen Menschen die armenische

Politik der Regierung für die wirtschaftliche Zukunft des Landes und

die Friedensverhandlungen nach sich ziehen mußte, sind der Pforte

von der deutschen Regierung und der Botschaft oft und nachdrücklich

vorgehalten worden, ohne daß diese Warnungen irgend welchen Eindruck

auf die leitenden Männer machten. Wer war schuld daran?

Die Seele der armenischen Politik war das jungtürkische „Komitee für

Einheit und Fortschritt“; der Minister des Innern Talaat Bey und der

Vizegeneralissimus Enver Pascha waren für ihre Ausführung formell

verantwortlich. „Niemand hat hier mehr die Macht“, schreibt Graf

Wolff-Metternich am 30. Juni 1916, „die vielköpfige Hydra des Komitees,

den Chauvinismus und Fanatismus zu bändigen. Das Komitee verlangt

die Vertilgung der letzten Reste der Armenier, und die Regierung muß

nachgeben. Das Komitee bedeutet aber nicht nur die Organisation der

Regierungspartei in der Hauptstadt. Das Komitee ist über alle Wilajets

verbreitet. Jedem Wali bis zum Kaimakam (Landrat) herab steht ein

Komiteemitglied zur Unterstützung oder zur Überwachung zur Seite.“

Die dem „Comité Union et progrès“ affiliierten jungtürkischen Klubs

in den Provinzialstädten des Innern waren die treibenden Kräfte bei

der Vorbereitung, Organisation und erbarmungslosen Durchführung der

Gewaltmaßregeln. Sie stellten förmliche Proskriptionslisten auf. Eine

Reihe politischer Morde an armenischen Führern wird auf ihre Tätigkeit

zurückgeführt. Gegen Walis, die die Maßregel mildern oder Ausnahmen

machen wollen, setzen sie die restlose Austreibung in den brutalsten

Formen durch. Auch gegen Frauen und Kinder, Kranke, Schwangere, Blinde,

einschließlich der Soldatenfamilien, ohne Unterschied der Konfession.

Sie werben Banden von Verbrechern und kurdischen Wegelagerern an, um

die Deportiertenzüge zu überfallen und niederzumetzeln. Sie bereichern

sich an der konfiszierten Habe. Ihre ausgesprochene Tendenz ist die

Vernichtung des armenischen Volkes.

Unter den Mitgliedern des Senats gab es viele, die das Vorgehen der

Regierung ungern sahen und ihrer Mißbilligung Ausdruck gaben. Eine

Interpellation Achmed Riza Beys wurde von der Regierung in einer Weise

beantwortet, die an Zynismus nicht übertroffen werden kann.

Die ausführenden Organe des Deportationsbefehls waren die

Armeeoberkommandos und die obersten Zivilbehörden der Wilajets. Djemal

Pascha, der Oberkommandierende der 4. Armee in Syrien, zu dessen

Befehlsbereich Cilicien und das Wilajet Aleppo gehörten, nahm eine

Sonderstellung gegenüber den Machthabern in Konstantinopel ein. Er hat

schwerere Ausschreitungen in seinem Bezirk verhindert und einiges für

die Ernährung der Deportierten und die Versorgung der Anstalten getan.

Der Deportation selbst und der Islamisierung der Deportierten hat auch

er sich nicht widersetzt, da er mit dem Komitee rechnen mußte. Zu

seiner Rechtfertigung erklärte er, daß „Talaat Bey bestimme, in welcher

Ausdehnung die Ausweisung stattfinde, während er, Djemal, lediglich für

die militärischen Ausführungen der vom Minister des Innern erlassenen

Verfügungen zu sorgen habe.“

In der Regel ergingen die Befehle an die Armeeoberkommandos und von den

Oberkommandos an die Walis, Mutessarrifs und Kaimakams, die mit wenigen

Ausnahmen willig die Hand zur rücksichtslosesten Ausführung boten.

Von der Zentralregierung wurde die Durchführung der Deportation in

der härtesten und schroffsten Weise den Behörden zur Pflicht gemacht,

auch gegen Frauen und Kinder. In Erzerum war es das Oberkommando, das

den Bemühungen des Walis für den Schutz der Deportiertenkarawanen

Widerstand leistete und auch die Austreibung aller unter deutschem

Schutz stehenden armenischen Frauen und Kinder durchsetzte. Bei den

Massenabschlachtungen der Deportierten wirkten reguläre Truppen,

angeworbene Haufen von Tscherkessen, Kurden und Verbrecherbanden

zusammen. Verschiedene Walis, Mutessarrifs und Kaimakams hielten die

Verschleierungsform der Verschickung für überflüssig und ließen, wie in

Diarbekr, Djesire und Midiat, alle Christen gleich an Ort und Stelle

niedermetzeln. „Auf den Transporten ist die Tötung der Männer in den

weitaus überwiegenden Fällen nicht durch Kurden, sondern durch die

begleitenden Gendarmen erfolgt.“

Die Vernichtung der Reste, die am Verschickungsziel ankamen und

in den Konzentrationslagern dem Hungertode ausgeliefert oder

niedergemetzelt wurden, ist ebenso ein Werk der Behörden. Die nach

Bagdad entsandten Truppen Halil Beys machten auf dem Wege nach Mossul

alle „Ansiedelungen“ von Deportierten, die sie antrafen, nieder. Sie

hatten das gleiche mit den Armeniern von Mossul vor, scheiterten aber

mit ihrem Vorhaben an dem Widerstande des Feldmarschalls von der Goltz.

Die 14000 Deportierten im Konzentrationslager von Ras ul Ain wurden

„auf Befehl“ von dem Kaimakam der Stadt mit Hilfe von Tscherkessen

abgeschlachtet. Die Füsilierung der armenischen Arbeiterbataillone

geschah auf Befehl der Militärbehörden unter Kommando von Offizieren.

Regierungsbeamte, die sich der Ausführung der Befehle widersetzten,

wurden von der Regierung ihres Amtes enthoben. Der Wali von Aleppo,

Djelal Bey, wurde nach Konia versetzt, weil er in seinem Wilajet keine

Deportationen und Massaker dulden wollte. Aus Konia wurde er aus

demselben Grunde abberufen. Der Mutessarif Suad Bey in Der es Zor, der

die Befehle der Regierung in der Ausführung zu mildern suchte, wurde

durch den Tscherkessen Sekki Bey ersetzt, der die Konzentrationslager

ausräumte und die schon halb verhungerten Deportierten zu Zehntausenden

weiter verschickte, um sie auf dem Wege verschwinden zu lassen.

Die seltenen Versuche menschlich empfindender türkischer Beamter,

Notstandswerke zu organisieren, wie es Hussein Kasim Bey (vormaliger

Wali von Aleppo und Saloniki) in Damaskus und Oberst Kemal Bey in

Aleppo versuchte, scheiterten an dem Widerstand der Behörden. Der

Kaimakam von Midiat wurde auf Befehl des Wali von Diarbekr, Reschid

Bey, ermordet, weil er sich weigerte, die Christen seines Bezirks

zu massakrieren. Reschid Bey selbst, der Veranstalter des Massakers

von Diarbekr, wurde nicht etwa, wie der Konsul Holstein verlangte,

abgesetzt, sondern nach Angora versetzt. Als er nach der Kapitulation

der Türkei von der Waffenstillstandskommission verhaftet und zur

Rechenschaft gezogen werden sollte, nahm er sich das Leben.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß edlere Muhammedaner das

Vorgehen gegen die Armenier als eine Schande für die Türkei und

als Sünde gegen die göttlichen Gebote empfanden. Auch die türkische

Bevölkerung, obwohl sie der Austreibung meist gleichgültig zusah und

die verlassenen armenischen Häuser plünderte, ist nicht überall mit dem

Vorgehen der Regierung einverstanden gewesen; sie spürte sehr bald die

infolge der Vertreibung aller Handwerker und Kaufleute hereinbrechende

wirtschaftliche Not.

Nirgends aber war die Deportation, die Abschlachtung, die Aushungerung

und die Islamisierung des armenischen Volkes ein Werk gehässiger oder

fanatischer Volksleidenschaft. Genau so wie zur Zeit Abdul Hamids

war die Vernichtung der Armenier eine administrative Maßregel der

türkischen Regierung.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 45 / 134 题