Abkürzungen IX
Einleitung 1
_Erster Teil:_ Das Wesen des Klassenstreiks.
§ 1. Definition 3
§ 2. Eigenschaften des Klassenstreiks 6
§ 3. Ziele des Klassenstreiks 9
§ 4. Wirkungsweise des Klassenstreiks 12
§ 5. Die Arten des Klassenstreiks 17
§ 6. Vergleich des Klassenstreiks mit verwandten
Aktionsmitteln 21
_Zweiter Teil:_ Geschichte des Klassenstreiks und der
Klassenstreik-Idee.
Erstes Kapitel: _Vorläufer_.
§ 7. Klassenstreikähnliche Bewegungen im Altertum und
in neuerer Zeit 30
§ 8. Die Klassenstreik-Idee im englischen Chartismus 32
§ 9. Die Klassenstreik-Idee unter dem zweiten Kaiserreich 38
Zweites Kapitel: _Die moderne Arbeiterbewegung_.
(a) Geschichte des politischen Massenstreiks.
§ 10. Belgien 41
§ 11. Schweden 50
§ 12. Österreich 55
§ 13. Deutschland 58
(b) Geschichte des Generalstreiks.
§ 14. Frankreich 72
§ 15. Schweiz 80
§ 16. Italien 80
§ 17. Spanien 89
§ 18. Holland 90
§ 19. Rußland 95
(c) Die internationalen Arbeiterkongresse und der
Klassenstreik.
§ 20. 99
_Dritter Teil:_ Zur Kritik des Klassenstreiks.
Erstes Kapitel: _Bedingungen des Klassenstreiks_.
§ 21. Bedingungen des Ausbruchs des Klassenstreiks 103
§ 22. Bedingungen der Durchführung des Klassenstreiks 116
§ 23. Bedingungen des Erfolgs des Klassenstreiks 125
Zweites Kapitel: _Wert des Klassenstreiks_.
§24. 131
_Schlußwort:_ Aufgaben der Gesellschaft. 135
Literaturverzeichnis 137
Übersichtstafel über die Streikarten 144
Abkürzungen.
Allg. Ztg. = Allgemeine Zeitung München.
Arb. Ztg. = Arbeiter-Zeitung Wien.
Bernstein,
"Pol. M-str. u.
pol. Lage" = Bernstein, "Der politische
Massenstreik und die politische
Lage der Sozialdemokratie in
Deutschland".
Congrès général
... Paris 1899 = Congrès général des organisations
socialistes françaises, Paris 1899,
compte rendu sténographique
officiel.
Enquête = Lagardelle, "La Grève Générale
et le Socialisme, Enquête
internationale."
Friedeberg,
"Weltansch." = Friedeberg, "Weltanschauung und
Taktik des deutschen Proletariats".
Frankf. Ztg. = Frankfurter Zeitung.
G-str. = Generalstreik.
Hdwb. d. Staatswft. = Handwörterbuch der Staatswissenschaften.
Kl-str. = Klassenstreik.
Leitart. = Leitartikel.
M-str. = Massenstreik.
N. Z. Z. = Neue Zürcher Zeitung.
N. Zt. = "Die Neue Zeit".
Prot. Gwft. Kongr. = Protokoll des Gewerkschaftskongresses
zu ...
Prot. int. Kongr. = Protokoll des internationalen
Kongresses zu ...
Prot. Parteitg. = Protokoll des Parteitags zu ...
Rdsch. Soz. Mh. = Rundschau der Sozialistischen
Monatshefte.
Roland-Holst,
"G-str. u. Sozd." = Roland-Holst. "Generalstreik u.
Sozialdemokratie".
Soz. Mh. = Sozialistische Monatshefte.
Soz. Prx. = Soziale Praxis.
Str., str. = Streik.
Einleitung.
Auch dem oberflächlichsten Beobachter der modernen Arbeiterbewegung kann
es nicht entgehen, welche Bedeutung seit einiger Zeit das
"Generalstreik"-Problem erlangt hat. Kaum ein Monat, ohne daß irgendwo
ein "Generalstreik" ausbricht, versucht oder angedroht wird, kaum ein
Gewerkschafts- oder Parteikongreß, kaum eine sozialistische Zeitung oder
Zeitschrift, die sich nicht auch damit zu beschäftigen hätte. Eine
umfassende Darstellung des "Generalstreiks" wäre daher gewiß eine
verlockende und lohnende, aber auch eine äußerst schwierige Aufgabe. Ein
vielsprachiges, in Flugschriften, Vereinsberichten, Zeitungsartikeln
zerstreutes Material müßte gesammelt werden. Dies kann besonders dem,
der der Arbeiterbewegung fernsteht, nicht leicht fallen. Zu dieser
äußeren Schwierigkeit tritt aber noch eine bedeutendere innere. Sie
ergibt sich daraus, daß die "Generalstreik"-Frage aufs Engste mit allen
übrigen sozialen Problemen verknüpft ist.
Der Versuch, trotzdem ein solches Thema zu behandeln, läßt sich aber
vielleicht dadurch rechtfertigen, daß die folgenden Seiten
nur den Zweck verfolgen, den Leser mit den hauptsächlichsten
"Generalstreik"-Erfahrungen und "Generalstreik"-Lehren bekannt zu
machen.
_Erster Teil:_
Das Wesen des Klassenstreiks.
§ 1. Definition.
Wollen wir aus dem Begriffskonglomerat, das sich hinter dem Schlagwort
"Generalstreik" versteckt, einen wissenschaftlich brauchbaren Begriff
herausschälen, so müssen wir von vornherein jene Streikformen
ausschalten, die lediglich Spezialfälle des innergewerblichen Kampfes
der Arbeiter darstellen,[1] also Streiks, die lediglich eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die beteiligten
Berufsangehörigen bezwecken.
[Fußnote 1: Vgl. _Umrath_, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15.]
Zu diesen auszuschaltenden Streiks gehört z.B. der große
österreichische Kohlengräberausstand, der, dank seinem ökonomischen
Druck (Mangel an Brennmaterial, Gefährdung der Industrie) und der ihm in
der öffentlichen Meinung zu teil gewordenen Unterstützung, das Gesetz
über die Arbeitsdauer in Bergwerken, den gesetzlichen Neunstundentag
herbeiführte.[2] Ferner gehört hierher der Bergarbeiterstreik im
Ruhrgebiet 1905, der ebenfalls einzig gegen die Unternehmer
gerichtet,[3] ebenfalls von der Öffentlichkeit unterstützt war[4] und
ebenfalls die Zusicherung einer legislativen Regelung wirtschaftlicher
Verhältnisse herbeiführte.[5] Hierher gehört weiter der ungarische
Eisenbahnerstreik 1904, der mit einem Mißerfolg endigte,[6] in gewissem
Sinne läßt sich endlich noch der erfolgreiche "Musterstreik" der
Arbeiter und Beamten der Schweizerischen Nordostbahn im Jahre 1897
hierzu rechnen.[7] Alle diese Ausstände werden häufig als
"Generalstreiks", günstigstenfalls als "Berufsgeneralstreiks"
bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber von einem gewöhnlichen Ausstand
in nichts, als in ihrer Ausdehnung. Und allein um eben dieser Ausdehnung
willen wurden sie zu "Generalstreiks" gestempelt.
[Fußnote 2: Soz. Prx. 17./1. 07, "Wahlreform und Sozialpolitik in
Österreich"; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 305; Prot. Parteitg. Wien 03,
p. 45; vgl. auch _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd." p. 42, dort auch über
den Massenstreik der pennsylvanischen und den der französischen
Bergleute (p. 42).]
[Fußnote 3: 200 000 Arbeiter streikten, trotz Abratens der Führer,
trotz schlechter Konjunktur, so groß war die allgemeine Erregung über
das Vorgehen der Unternehmer (betr. das "Wagennullen", Berechnung der
Ein- und Ausfahrtszeit usw.); vgl. _Hue_ über den Generalstreik im
Ruhrgebiet.]
[Fußnote 4: Die Streikenden fanden Unterstützung sowohl in den Kreisen
der Arbeiterschaft, (auch bei den ausländischen Arbeitern; die
belgischen Arbeiter traten in den Solidaritätsstreik, vgl.
_Roland-Holst_ a. a. O. p. 10, Note), als auch im Bürgertum: die
Öffentlichkeit stellte sich auf ihre Seite; die Regierung unterstützte
die Streikleitung; die Polizei besorgte Säle für die Ausständigen,
schaltete die Anwendung einer Reihe von Bestimmungen des Vereinsgesetzes
aus, hielt mit der Streikleitung vielfach telephonische Verbindung; es
kam überhaupt nicht zu Ruhestörungen (_Leimpeters_, "Die
sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften", p. 929); der Streik
mußte aus Mangel an Mitteln abgebrochen werden.]
[Fußnote 5: Die spärliche Berggesetznovelle, die den Arbeitern aber
keineswegs genügte, vgl. z.B. _Bebel_, Prot. Parteitg. Jena 05, p.
305.]
[Fußnote 6: Seit 1899 hatte das Eisenbahnpersonal sich mehrfach um
wirtschaftliche Verbesserungen bemüht; mit dem endlich 1904
erscheinenden Gesetzentwurf betr. die Regelung der Bezüge der
Staatsbahnangestellten waren diese nicht zufrieden. Ein geringfügiger
Anlaß am 19./4. 04 genügte, um sofort den allgemeinen Streik
herbeizuführen. Der Eisenbahnbetrieb im ganzen Land ruhte. Es streikten
30 000 (Chronique du Musée social, Mai 04, p. 193, 194; nach "Der
Massenstreik der Eisenbahner in Ungarn", von einem _Ungarn_, streikten
42 000 Personen); die Streikenden strömten nach Pest; am 20. April wurde
mit der Regierung unterhandelt, aber erfolglos. 10 000 Streikende wurden
als Reservisten eingezogen (vgl. _Umrath_, "Zur Generalstreikdebatte",
p. 15; auch _Ungar_, a. a. O.), das Eisenbahnregiment mobilisiert, die
Arbeiterführer verhaftet, die Truppen konsigniert. Nach 5 Tagen nahmen
die Arbeiter die Arbeit wieder auf, nachdem die oppositionellen
Abgeordneten ihnen die Förderung ihrer Angelegenheit zugesichert hatten;
die Eisenbahnerforderungen wurden erst 3/4 Jahre später erfüllt (vgl.
Soz. Prx. XIV. 51. Sp. 1347, 1348).]
[Fußnote 7: Vgl. _ab-Yberg_, "Die Strikes und ihre Rechtsfolgen", p.
15, 16; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 307.]
Ein großer Streik ist aber an sich noch kein "Generalstreik". Vielmehr
wird der "Generalstreik" definiert bald als "einheitliche Verabredung
verschiedener Berufskategorien zum Zwecke gewaltsamer Erzwingung von
Zugeständnissen der Unternehmer oder gar der Staatsgewalt,... die zu dem
geltenden Recht in Widerspruch stehen",[8] bald als friedliche
Arbeitsniederlegung in einem ganzen Staatswesen, sodaß alle Produktion
und aller Verkehr gehemmt wird,[9] bald als gleichzeitige
Arbeitseinstellung der "wichtigsten Gruppen, welche das ganze
Reproduktionssystem repräsentieren".[10] Aber Ausdehnung über das ganze
Land, oder Gleichzeitigkeit, oder Hemmung allen Verkehrs und aller
Produktion, oder friedliche Form, oder rechtswidrige Forderungen lassen
sich keineswegs bei sämtlichen der in Frage kommenden Erscheinungen
konstatieren. Diese differieren vielmehr in Eigenschaften, Zielen und
Wirkungsweise ganz außerordentlich von einander; nur ein äußerst
weitmaschiges Begriffsnetz wird zugleich den schwedischen und den
italienischen, die spanischen und die russischen sogenannten
Generalstreiks, die Anschauungen von _Pouget_ und _Bernstein_,
_Nieuwenhuis_ und _Kautsky_ zu umspannen vermögen. Daher müssen wir uns
begnügen, den sogenannten Generalstreik als _demonstrativen
Massenausstand zur Förderung proletarischer Klasseninteressen_ zu
definieren.
[Fußnote 8: _v. Reiswitz_, "Generalstreik?", p. 82, 83.]
[Fußnote 9: _Eckstein_, "Was bedeutet der Generalstreik?", p. 358.]
[Fußnote 10: _ab-Yberg_, "Die Strikes und ihre Rechtsfolgen"; ebenso
fordert _Jaurès_ (Enquête, p. 97) "que les corporations les plus
importantes, celles qui dominent tout le système de la production,
arrêteront à la fois le travail".]
Aber der lässige Sprachgebrauch etikettiert nicht nur Unternehmungen und
Theorien allerverschiedensten Stils gleichmäßig mit der Marke
"Generalstreik". Er ersetzt diese auch beliebig durch verwandte
Ausdrücke, wie "Massenstreik", "politischer Massenstreik",
"Solidaritätsstreik", "Sympathiestreik", "generalisierter
Sympathiestreik (grève généralisée)"; ja, er versteht unter
"Generalstreik" ("general strike", "grève générale", "sciopero
generale")[11] bald die Gesamtheit der in Frage stehenden Erscheinungen,
bald nur einen Spezialfall derselben.[12]
[Fußnote 11: Der Ausdruck stammt aus der Chartistenbewegung, wo man
neben "sacred week", resp. "sacred month" auch von "national holiday",
"national strike", "general holiday" und "_general strike_" sprach.]
[Fußnote 12: Als nämlich in den 1890er Jahren neue Klassenstreikarten
auftauchten, drangen die Vertreter sowohl der alten, wie auch der neuen
Lehre auf eine Differenzierung in der Benennung, um das eigne Dogma vor
der diskreditierenden Verwechslung mit dem der feindlichen Schule zu
bewahren (vgl. z.B. _Ledebours_ Äußerungen gegen Friedeberg auf der
Generalvers. des Wahlvereins für den 6. Wahlkreis am 29. IX. 1905
["Vorwärts" Nr. 230, 1. X. 05]; _Kautsky_: "Der Bremer Parteitag", p.
7-9). In den interessierten Kreisen wird unter "Generalstreik" daher
jetzt im allgemeinen das alte Steckenpferd der Anarchisten verstanden,
während das bei den Sozialdemokraten akkreditierte Kampfmittel
"politischer Massenstreik" heißt.]
Zur Vermeidung der üblichen Verwechslungen ist daher die Einführung
eines neuen Terminus für unsere Untersuchung unentbehrlich. So brauchen
wir denn im folgenden für den _Oberbegriff_, also den demonstrativen
Massenausstand zur Förderung proletarischer Klasseninteressen, die
Bezeichnung "_Klassenstreik_", und wir reservieren den Ausdruck
"_Generalstreik_" für den _Unterbegriff_, für eine ganz spezielle Form
des Klassenstreiks.
§ 2. Eigenschaften des Klassenstreiks.
(a) _Größe._
Die Ausdehnung des Klassenstreiks wird nach oben begrifflich durch die
Gesamtheit der Lohnarbeiter begrenzt. Ein _totaler_ Streik, d. h. ein
Streik aller Arbeiter, aller Gewerbe, allüberall, ein Stillstehen "aller
Räder" im mathematischen Sinne, wie es den ersten anarchistischen
Generalstreikpropagandisten vorschweben mochte, wird heute von keiner
Seite mehr als Erfordernis irgend einer Klassenstreik-Spezies
betrachtet,[13] sondern es wird nur von gewissen Gesichtspunkten aus
eine _relative Allgemeinheit_ verlangt. Die _untere_ Grenze des
Klassenstreiks liegt nämlich (räumlich) bei derjenigen Arbeitergruppe,
deren Streik in einer gegebenen Zeit, und (zeitlich) bei demjenigen
Zeitraum, während dessen der Streik einer gegebenen Arbeitergruppe
genügt, um eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung zu erzielen.
Demzufolge weist die Ausdehnung des Klassenstreiks zahlreiche
Variationen auf.
[Fußnote 13: _Girardin_ forderte seinerzeit für seine grève universelle
die Beteiligung "de toutes les professions manuelles dans tous les pays
civilisés" (cit. bei _Weill_, "Histoire du Mouvement social en France",
p. 34).]
Die _räumliche Ausdehnung_ kann in gewerblicher oder geographischer
Richtung liegen.
1. Bei der _gewerblichen_ Ausdehnung des Klassenstreiks handelt es sich
vor allem um die _Bedeutung_ der beteiligten _Gewerbe_; diese richtet
sich einerseits rein _quantitativ_ nach der Anzahl der zugehörigen
Lohnarbeiter, andererseits _qualitativ_ nach dem Grad ihrer sozialen
Unentbehrlichkeit. Je weniger die Gesamtwirtschaft und das Gesamtleben
auf die Funktion einer bestimmten Gewerbegruppe angewiesen ist, eine
umso größere quantitative Ausdehnung ist zum Zustandekommen eines
Klassenstreiks erforderlich; je größer aber die qualitative Bedeutung
einer Gewerbegruppe, eine umso geringere Teilnehmerzahl genügt zur
Herbeiführung des Klassenstreiks.[14] Die _qualitative_ Ausdehnung läßt
sich _positiv_ umschreiben, z.B. Beteiligung derjenigen Gewerbe, die
das ganze Produktionssystem und das ganze Verkehrsleben stützen,[15] die
das ganze soziale Leben unterhalten: also Streik nicht nur im
Transportgewerbe und den Kraftlieferungsbetrieben (Kohle, Gas,
Elektrizität), sondern auch bei der Lebensmittellieferung (ausnahmsweise
nur wird auch die Beteiligung der Landarbeiter gefordert[16]) und in den
sogenannten öffentlichen Diensten. Sie läßt sich auch _negativ_
bestimmen, z.B. werden unter Umständen "die wesentlichen Erfordernisse
des öffentlichen Lebens, die Produktionszweige von unbedingter
allgemeiner Notwendigkeit" vom Ausstand ausgenommen;[17] doch zeigt sich
hierbei das Bestreben, "keine Masche im Gewebe der Solidarität unnötig"
zu zerschneiden.[18] Die wenigsten gehen so weit, wie _Turati_, der
Licht, Brot, Trinkwasser, Sanitätsdienst, Post und Telegraph,
Tagespresse usw. respektiert wünscht (da "die Aufhebung dieser
Institutionen... den höheren Forderungen der Zivilisation" widerstreite,
auch dem Ziel des Streiks durch Verstärkung der "reaktionären
Strömungen" schade).[19] Die prinzipiellen Streikeinschränkungen richten
sich im allgemeinen nach dem Zwecke des Streiks.[20] Natürlich werden
regelmäßig Ausnahmen zu gunsten der Nahrungsmittelversorgung der
Arbeiter selbst gemacht.
[Fußnote 14: Vgl. _Roland-Holst_, "G-str. und Sozd.", p. 6;
_Cohnstaedt_, "Generalstreik, Massenstreik und Sozialdemokratie" p.
748.]
[Fußnote 15: So z.B. _Briand_ (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28);
Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 54; _Jaurès_, "Aus Theorie und Praxis", p.
98, 99; ders. in der "Petite République", 29. Aug. 01 (cit. bei
_Umrath_, p. 18); so schon _Lovett_ (vgl. _Gammage_, History of the
Chartist Movement, p. 127); auch der "_Weckruf_" vom 28. Mai 04, Nr. 7,
2. Jahrg., im Leitart. "Der Generalstreik".]
[Fußnote 16: So durch _Herbert_-Stettin (Prot. Parteitg. Mannheim 06,
p. 285); vgl. auch _Marchioni_, "Massenstreik und Landarbeiter".]
[Fußnote 17: _Turati_, "Lehren und Folgen des Generalstreiks in
Italien", p. 867.]
[Fußnote 18: _Olberg_; _Roland-Holst_, a. a. O. p. 132.]
[Fußnote 19: Das Weitererscheinen der Presse wünscht auch _Branting_,
("Die Generalstreikprobe in Schweden", p. 420ff.); _Olberg_ ("Der
italienische Generalstreik", p. 23) aber erblickt hierin eine
ungerechtfertigte Ausnahme von der allgemeinen Arbeitsruhe; übrigens
tritt sie für Aufrechterhaltung der Krankenpflege und der
Nahrungsmittelversorgung der Hospitäler ein.]
[Fußnote 20: Vgl. _Bernstein_, "Ist der politische Streik in
Deutschland möglich?", p. 32.]
Außer nach der Bedeutung der beteiligten Gewerbe kann der Umfang des
Klassenstreiks auch nach ihrer _Betriebsform_ differieren; im
allgemeinen handelt es sich um die Beteiligung der Groß- und
Mittelbetriebe; die des Kleinbetriebes ist selten und wird auch kaum
gefordert.
2. Die _geographische_ Ausdehnung des Klassenstreiks hängt einerseits
_quantitativ_ von der Größe des Streikgebiets ab. Hiernach unterscheidet
man lokale, regionale, nationale und internationale Klassenstreiks; je
kleiner das Streikgebiet, umso größer im allgemeinen die gewerbliche
Ausdehnung. Ausstand möglichst aller Lohnarbeiter an einem einzelnen
Platze, das ist der typische Umfang des romanisch-anarchistischen
Generalstreiks, des sogenannten Solidaritäts- und Sympathiestreiks, der
übrigens stets die Tendenz nach Erweiterung bis zum Weltstreik zeigt,
sich auch nicht selten zum regionalen Ausstand (sogenannte "grève
généralisée") verallgemeinert. -- Gewöhnlich wird Ausdehnung über ein
von vornherein beträchtliches Wirtschaftsgebiet gewünscht, das umso
größer sein muß, je mehr auf gewerbliche Vollzähligkeit verzichtet wird.
-- Andererseits hängt die geographische Ausdehnung _qualitativ_ von der
sozialen Bedeutung des Streikgebietes ab; denn der Ausstand kann an
allen Plätzen des Streikgebietes ausbrechen, sich unterschiedslos über
Stadt und Land erstrecken, oder aber sich auf industrielle Zentren, vor
allem auf die großen Städte beschränken.[21]
[Fußnote 21: Vgl. hierüber Prot. Parteitg. Wien 1894, _Schuhmeier_, p.
67, _Resel_, p. 70 ff.; ferner _Lafargue_, Enquête p. 67.]
Zwei Ausnahmefälle, übrigens ohne praktische Bedeutung, bildet die
räumliche Umgrenzung eines Klassenstreiks einerseits nach dem
Konsumtionskreis (nur die Arbeit für die "herrschenden Klassen",[22]
oder für die mobilisierte Armee [so _Nieuwenhuis_] soll unterbrochen
werden), oder andererseits nach der Zahl der einem Armeeverband (sei es
im aktiven Dienst, sei es als Reservisten) angehörigen Proletarier.
[Fußnote 22: "Weckruf" vom Dez. 04, Nr. 14 (cit. vom Sekretariat des
_Schweiz_. _Gewerbevereins_, "Begleiterscheinungen bei Streiks", p. 11
ff.).]
Die _zeitliche Ausdehnung_ muß über die Dauer der gewöhnlichen
Demonstration hinausgehen. Gleichzeitigkeit und Kontinuität sind nicht
unbedingt erforderlich; der Streik kann vielmehr "intermittieren", "in
Unterbrechungen und Pausen arbeiten",[23] und zwar sowohl geographisch
intermittieren (wie in Rußland), als auch gewerblich intermittieren (wie
in Marseille).
[Fußnote 23: Vgl. _Göhre_, "Sturmzeichen"; ferner _Roland-Holst_, a. a.
O. p. 104 ff. und dieselbe "Der politische Massenstreik in der
russischen Revolution", p. 215.]
(b) _Form._
Wie jeder Streik bedeutet der Klassenstreik nicht nur eine rein passive
Arbeits_ruhe_, sondern auch eine ostentative Arbeits_verweigerung_. Die
Form des Klassenstreiks hängt also von der Ausgestaltung der
Arbeitsverweigerung ab.
Bei _friedlicher_ Form gelangt die Arbeitsverweigerung nur durch die
sich auf der Straße zeigende Masse der Feiernden zum Ausdruck, die sich
prinzipiell in den Schranken der Gesetzlichkeit, "in den Grenzen der
Mäßigung, Gesittung und Vernunft" halten oder doch halten wollen.[24]
[Fußnote 24: Vgl. _Turati_, a. a. O.; _Bernstein_, a. a. O. p. 36;
_Eckstein_, "Was bedeutet der Generalstreik", p. 358; systematische
Anwendung des Streikrechts, nicht verhüllte Gewalt, fordert _Jaurès_,
"Aus Theorie und Praxis", p. 99 ff., gewaltlose Demonstration
_Bernstein_ ("Pol. M-str. und pol. Lage", p. 40).]
Bei _gewaltsamer_ Form zeigt sich die Arbeitsverweigerung in
absichtlicher Verletzung des Rechtszustandes, in absichtlicher
Vollführung von Akten der physischen Gewalt. Die "bewaffnete Hand",[25]
"Feuer und Schwert",[26] der "ökonomische Furor"[27] sind hierbei die
normalen Attribute des Klassenstreiks.
[Fußnote 25: Vgl. "Der Generalstreik", Leitart. des "_Weckruf_" vom 28.
Mai 04.]
[Fußnote 26: "Und arbeiten wir überhaupt nie mehr für die Ausbeuter!
Brennen wir sie von dem Lande weg, auf dem wir leben wollen" (Conrad
_Froehlich_, "Der Weg zur Freiheit", p. 10).]
[Fußnote 27: Beim Generalstreik in Triest: Demolieren von Gebäuden,
Umstürzen von Gaslaternen, Einschlagen von Fensterscheiben, Ermordung
eines Polizeikommissärs, vgl. "Weckruf" Nr. 7, April 1905; ähnlich auch
"Weckruf" Nr. 14, Dez. 04 (beide cit. vom Sekretariat des Schweiz.
Gewerbevereins, a. a. O. p. 11, 12).]
Eine dritte Richtung schließt "rohe Gewalt" zwar aus,[28] doch soll sich
im übrigen hierbei die Form der Arbeitsverweigerung nach den besonderen
Umständen richten. Rechtsverletzungen werden weder gesucht noch
gemieden, spielen überhaupt eine ganz sekundäre Rolle. Das Proletariat
dürfe sich nämlich "nicht blenden lassen durch das Wörtchen
Gesetzlichkeit",[29] brauche in der Notwehr "die Gesetze des
Klassenstaats" nicht mehr zu respektieren,[30] sondern "wenn die
herrschenden Klassen den Boden der Gesetzlichkeit zertrümmern", dann sei
das Proletariat "im Recht, zu sagen: ich stelle mich auf den granitenen
Boden meiner Macht".[31]
[Fußnote 28: _Friedeberg_, "Parlamentarismus und Generalstreik", p.
31.]
[Fußnote 29: _Zetkin_, Vortrag in einer öffentlichen Versammlung der
Filiale Berlin des Zentralverbandes der Stukkateure am 21./8. 05 über
den pol. M-str. (Bericht im Vorwärts, 23. Aug. 05).]
[Fußnote 30: _Friedeberg_, a. a. O. p. 28, 29.]
[Fußnote 31: _Zetkin_, Vortrag in einer öffentlichen Versammlung der
Filiale Berlin des Zentralverbandes der Stukkateure am 21./8. 05 über
den pol. M-str. (Bericht im Vorwärts, 23. Aug. 05).]
§ 3. Ziele des Klassenstreiks.
Das Ziel eines Klassenstreiks kann die Erfüllung von Forderungen sein,
die nur einen Teil der Streikenden unmittelbar interessieren, um
deren Durchsetzung willen aber aus Solidaritätsgefühl auch nicht
unmittelbar interessierte Arbeiterkategorien in den Ausstand treten;
indem sie die Sonderforderung zu der ihren machen, bringen sie die
Klassenzusammengehörigkeit des Proletariats zum Ausdruck, verwandeln sie
das Sonderziel in ein _mittelbares Klassenziel_, wollen sie mittelbar
die proletarischen Klasseninteressen fördern. (Hierher gehören vor allem
die romanischen Sympathiestreiks.)
Das Ziel des Klassenstreiks kann aber auch die Erfüllung von Forderungen
sein, an denen die Gesamtheit des Proletariats interessiert ist (oder
interessiert sein könnte), ein _unmittelbares Klassenziel_; und zwar
handelt es sich hierbei um jede Art von Gesamtforderungen, um
Teilpostulate, wie um Endpostulate.
Die _Teilforderung_ kann _wirtschaftlicher_ Natur sein, sich z.B. auf
die Einführung des Achtstundentages,[32] auf die Einführung von
Versicherungseinrichtungen[33] usw. für eine Gesamtarbeiterschaft
beziehen. Oder die Einzelforderung trägt, wie dies bei den bisherigen
Klassenstreiks mit unmittelbarem Klassenziel die Regel war,
_politischen_ Charakter.
[Fußnote 32: Vgl. den auf dem intern. Kongr. in Zürich 1893
aufgetauchten Plan.]
[Fußnote 33: Vgl. _Girardins_ Vorschlag.]
In erster Linie handelt es sich hierbei um _prinzipielle_ politische
Forderungen, um politische Rechte,[34] in allererster Reihe um das
politische Wahlrecht.[35] In der _Defensive_: Schutz der Verfassung
gegen den Staatsstreich;[36] Verteidigung des Wahlrechts gegen
"reaktionäre Anschläge"; Bekämpfung eines als ungenügend und
entwicklungshemmend empfundenen neuen Wahlprojekts (wie 1902 in
Schweden); Effektuierung nur theoretisch vorhandener Rechte.[37] In der
_Offensive_: Eroberung parlamentarischer Grundrechte (z.B. in
Begleitung der bürgerlichen Revolution; Rußland); Ausbau der Demokratie,
Erzwingung "drängender politischer Forderungen",[38] vor allem Eroberung
des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts.[39]
[Fußnote 34: _Umrath_, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15;
_Roland-Holst_ (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 25); Amsterdamer
Resolution über den Generalstreik (Prot. p. 24 ff.); _v. Elm_ (Prot.
Gwft. Kongreß Köln 05); _Destrée_ und _Vandervelde_, "Le Socialisme en
Belgique", p. 22; _Bernstein_, "Ist der politische Streik in Deutschland
möglich?", p. 36.]
[Fußnote 35: Durch das zugleich das Koalitionsrecht bedingt wird, vgl.
_Kloth_, "Generalstreik und Maifeier auf dem Gewerkschaftskongreß in
Köln"; _Liebknecht_ (Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 195, 196); vgl. auch
Prot. Parteitg. Jena 05; _A. v. Elm_, "Rückblick auf den 5. deutschen
Gewerkschaftskongreß".]
[Fußnote 36: Vgl. z.B. _Girardins_ Plan von 1851 (unten p. 38);
_Parvus_, "Staatsstreich und politischer Massenstreik".]
[Fußnote 37: So wünscht _Lensch_ ("Politischer Massenstreik und
politische Krisis") den Klassenstreik, um die tatsächliche Bedeutung des
dem Proletariat zugänglichen Parlaments zu erhöhen; "pour briser la
force de la soldatesque", die sich in der Dreifuskrise über das
Parlament hinwegzusetzen schien, also um dieses und die parlamentarische
Regierung zu unterstützen, würde _Kautsky_ ("Jaurès et Millerand",
Mouvement socialiste 1899) seinerzeit den französischen Proletariern den
Eintritt in einen Klassenstr. empfohlen haben, wenn _Kautsky_ nicht
selbst -- und mit Recht -- gezweifelt hätte, daß ein bürgerliches
Ministerium sich dieses Hilfsmittels bedienen würde.]
[Fußnote 38: _Cohnstaedt_, a. a. O. p. 743, 744; ähnl. Amsterdamer
Resolution über den Generalstreik, a. a. O.; Prot. Parteitg. Bremen 04,
p. 193.]
[Fußnote 39: Die Wahlrechtsforderung erschien schon in der
Chartistenbewegung, und die verlockende "Idee, durch Einstellung der
Arbeit die Gewährung politischer Forderungen zu erzwingen", taucht "in
der Geschichte der modernen Demokratie" immer wieder auf (_Bernstein_,
"Der Streik als politisches Kampfmittel", p. 689).]
Außerdem kommen auch _gelegentliche_ politische Teilforderungen vor, die
sich auf einzelne unliebsame Maßnahmen der Regierung beziehen, deren
Ausführung oder Wiederholung verhindert werden soll, z.B. auf
kriegerische Unternehmungen,[40] oder auf die Beeinflussung der
Wirtschaftskämpfe durch die öffentliche Gewalt.[41]
[Fußnote 40: Durch den Kriegsstreik (Prot. int. Kongr. Brüssel 1891, p.
24, 27, 31; Prot. int. Kongr. Zürich 1893, p. 20 ff.; Prot. int. Kongr.
London 1896, p. 24;) _Jaeckh_, "Die Internationale", p. 76; _Hervé_ (cit.
in der "Hilfe", XI. Jahrg. Nr. 21); Enquête sur l'idée de patrie et la
classe ouvrière [Mouvement socialiste 1. und 15. Nov. 05, p. 327]; La
"Patria" e l'Antimilitarismo, Inchiesta fra la classe operaia
organizzata ["Il Divenire sociale", 16. XII. 04, p. 387, 388] und zwar
entweder spez. Militärstreik (Dienst- und Stellungsweigerung), oder
Streik der auf den Krieg bezüglichen Gewerbe, oder überhaupt
Klassenstreik im Moment des Kriegsausbruchs.]
[Fußnote 41: Klassenstreik z.B. als Protest gegen Soldatenverwendung
bei Streiks (Italien 1904); oder als Protest gegen die Hinderung des
Streikpostenstehens ("die famose Idee des Genossen _Wiesenthal_", deren
Mitteilung durch _Bömelburg_ auf dem Kölner Gewerkschaftskongreß 05
große Heiterkeit erregte [vgl. Prot. p. 219]).]
Bei den _Endzielen_, den proletarisch-revolutionären Zielen, handelt es
sich einerseits um _positive Forderungen_: Eroberung der Staatsgewalt,
"Ergreifung der politischen Macht",[42] "Diktatur des Proletariats",[43]
sei es, daß der Klassenstreik nur als "letzte, ernsteste Drohung vor dem
Sturm", als "Präludium" der Revolution auftritt,[44] sei es, daß er die
direkte Einführung der proletarischen Aera beabsichtigt.
[Fußnote 42: _Parvus_, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p.
394.]
[Fußnote 43: _Leipziger Volkszeitung_ vom 8. 3. 04, Art. "Märzluft",
zit. von _David_, "Rückblick auf Jena", p. 842, Note 1.]
[Fußnote 44: _Eckstein_, "Was bedeutet der Generalstreik?" p. 363;
--_Zetkin_, a.a.O.; _Block_, "Formen und Möglichkeiten des
Massenstreiks"; _Cohnstaedt_, a. a. O.]
Andererseits handelt es sich um _negative_ Forderungen: Beseitigung der
kapitalistischen Ausbeutung,[45] Beseitigung, "Zersprengung des
Klassenstaats",[46] "um Raum zu machen für die Freiheit",[47] in deren
Schutz sich alsdann die neue Gesellschaftsordnung entwickeln werde.[48]
Mehrfach wird übrigens auch die "transformation sociale" selbst, die
Aneignung des gesellschaftlichen Eigentums und die Einführung der neuen
Ordnung, also nicht bloß das Niederreißen, zu den Obliegenheiten dieses
sogenannten "Expropriationsstreiks" oder "absoluten Generalstreiks"[49]
gerechnet.[50]
[Fußnote 45: _Friedeberg_, "Weltansch."; ähnlich _Thesing_, "Per la
questione dello sciopero generale."]
[Fußnote 46: "Der Generalstreik" ("_Weckruf_", 28. Mai 04); _Sorel_,
"Lo sciopero generale"; _Friedeberg_, "Parlamentarismus und
Generalstreik", p. 4, 15, 26, 27, 31; derselbe, "Weltansch.", Nr. 40;
_Mazuel_, vom P. S. R. ("Congrès général des organisations socialistes
françaises Paris 1899", p. 254, 255).]
[Fußnote 47: "_Weckruf_", a. a. O.]
[Fußnote 48: So z.B. _Friedeberg_, "Weltansch."; "Antimilitarismus u.
Generalstreik" (Beilage zur "_Wahrheit_", Nr. 11, p. 11).]
[Fußnote 49: _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd.", p. 5; _Louis_,
"L'Avenir du Socialisme", p. 297.]
[Fußnote 50: So _Bakunins_ Anhänger auf dem Kongreß in Brüssel
(_Umrath_, "Zur Generalstreik-Debatte", p. 13, 14); so die in Brüssel
erscheinende "Internationale" im März 1869, daß der G-str. "in einem
die Gesellschaft erneuernden Zusammenbruch endigen" werde; so der
Kongreß in Genf 1873 (vgl. _Weill_, p. 163); so die Allemanisten
(_Richard_, "Manuel socialiste", p. 78 ff.); -- so die "Jungen" (vgl.
_Kampffmeyer_, "Der Generalstreik und die Eroberung der ökonomischen
Macht"); _Briand_, "La grève générale et la révolution". -- _López
Montenegro_ wünscht (in der Broschüre "La huelga general") die
Herbeiführung der sozialen Revolution durch den allgemeinen, womöglich
internationalen Ausstand, der nicht eher beendigt werden solle, "bis die
Häuser den Bewohnern gehörten, die Erde und ihr Ertrag den Bebauern..."
usw.; "Die Neugestaltung der Produktion werde sich schon von selber
machen" (vgl. _Eltzbacher_, "Der Anarchismus und die soziale Revolution
in Barcelona", p. 7).]
§ 4. Wirkungsweise des Klassenstreiks.
Die Wirkung des Klassenstreiks kann sich einerseits in einem Druck auf
die Gegner zur Herbeiführung des Zieles äußern; andererseits kann der
Streik aber auch eine Beeinflussung der Arbeiter selbst zur Folge haben.
Der _Druck auf die Gegner_ kann auf zweierlei Weise erfolgen: durch
wirkliche Ausführung des Klassenstreiks, oder durch seine bloße
Ankündigung.
Bei der _wirklichen Ausführung_ kann dieser Druck vorwiegend _ideeller_
Natur sein: _Manifestations- oder Demonstrationsstreik_. Durch die
Arbeitsverweigerung soll der Gegner und sollen die Indifferenten
nachdrücklichst auf das Begehren der Arbeiter aufmerksam gemacht, zu
seiner Erfüllung aufgefordert werden;[51] der Demonstrationsstreik
bedeutet also einen starken "Appell an die Gewissen... eine Aufrüttelung
der schlafenden Rechtsempfindung", einen "Gewissensschärfer", soll aber
nicht bloß einen "Bittgang", sondern "immer auch ein eindrucksvolles
Mene-Tekel",[52] eine Drohung darstellen; es soll "der Einheit des
Willens der Massen in Bezug auf ein bestimmtes Ziel der stärkste,
nachhaltigst wirkende Ausdruck gegeben",[53] "die in der Zahl liegende
Wucht der Arbeiterklasse mit der nötigen Zähigkeit und Energie
entfaltet" werden, damit sich "die herrschenden Klassen der Stärke der
Gegner bewußt werden",[54] erkennen, "wie ernst es ihnen sei"[55] und
aus diesem "Anschauungsunterricht"[56] lernen. Der auch vom
Demonstrationsstreik unzertrennliche mehr oder minder starke materielle
Druck soll zur Verschärfung des psychologischen Effekts dienen,
zugleich, durch Erweckung von Furcht vor der Wiederholung oder
Verstärkung der Arbeitseinstellung, wie eine Drohung wirken.
[Fußnote 51: Denn die Arbeitsniederlegung ziehe so weite Kreise in
Mitleidenschaft, "daß sich die Öffentlichkeit wohl oder übel genötigt
sieht, sich mit dem Streik und seinen Ursachen eingehend zu befassen"
(_Bernstein_, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 39).]
[Fußnote 52: _Bernstein_, "Politischer Massenstreik und
Revolutionsromantik".]
[Fußnote 53: _Bernstein_, "Der Kampf in Belgien und der politische
Massenstreik", p. 417; _Kampffmeyer_, a. a. O. meint, auch der
Kleinbetrieb könne sich Arbeitsruhe "im Interesse einer allgemeinen
politischen Demonstration auferlegen".]
[Fußnote 54: _Olberg_, "Nachträgliches zum Eisenbahnerstreik".]
[Fußnote 55: _v. Elm_ (Prot. Gewft. Kongr. Köln 05, p. 226). -- In
einem Aufruf der tschecho-slawischen Sozialisten zur Demonstration am
10. Okt. 05 in Prag für das allg. gl. Wahlrecht heißt es: "Erhebet Euch
in Massen, damit Euer Wille unabwendbar erscheine, wie das Schicksal!...
Erheben wir uns zu einer Manifestation, damit sie die Kraft und
Entschlossenheit von Hunderttausenden klarlege, wenn sie gezwungen
wären, von der Abwehr zum Angriff überzugehn" (vgl. Dokumente des
Sozialismus, Nov. 05, p. 521).]
[Fußnote 56: Z.B. "Der Generalstreik" ("_Weckruf_", 28. Mai 04), und
_Kampffmeyer_, a. a. O. p. 877.]
Beim _Pressionsstreik_ aber ist der beabsichtigte Druck vorwiegend
_materieller_ Natur. Durch die Wirkungen des Ausstandes soll die
Gegenseite unentrinnbar zu einem Tun oder Unterlassen genötigt
werden.[57]
[Fußnote 57: Vgl. _Heine_, "Politischer Massenstreik im gegenwärtigen
Deutschland?"; vgl. auch Block, a. a. O.]
Der Pressionsstreik ist in seiner zeitlichen Ausdehnung prinzipiell von
der Kapitulation einer der beiden Parteien abhängig; seine Dauer läßt
sich also gar nicht von vornherein bestimmen. Der Demonstrationsstreik,
der nur Eindruck machen soll, ohne daß mit einer sofortigen Erzwingung
von Konzessionen gerechnet würde, kann von Anfang an für eine bestimmte,
meist kurze Dauer proklamiert werden.
Von der _bloßen Ankündigung_, der "proklamierten Bereitschaft",[58] der
Androhung des Klassenstreiks wird erwartet, daß sie unter Umständen
genüge, um die Gegner zur Nachgiebigkeit zu veranlassen.[59] Und zwar
kommt die Drohung sowohl für Teilziele in Betracht, (besonders Schutz
der Volksrechte, "Hinter dem allgemeinen Wahlrecht muß stehen der Wille
zum Generalstreik"),[60] als auch zur Durchsetzung des Endziels; man
glaubt, daß die Gegner, wenn sie die Arbeiter im Besitz einer solchen
Waffe wüßten, eher einen friedlichen Ausgleich suchen würden.[61]
[Fußnote 58: Dr. _Liebknecht_, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 281.]
[Fußnote 59: Ähnlich wie mitunter bei Lohnkämpfen "die Besorgnis vor
der Waffe, welche die Arbeiter gebrauchen können", die Unternehmer zu
Konzessionen veranlasse (_Stieda_, Art. Arbeitseinstellungen im Hdwb.
der Staatsw. 2. Aufl.); -- aus diesem Grund will z. B, _Adler_ den
polit. M.str. nicht abschwören (vgl. Prot. Parteitg. Wien 03, p. 131).]
[Fußnote 60: Dies der vielfach angefochtene Satz von _Hilferding_ ("Zur
Frage des Generalstreiks"). -- Beispiele solcher Klassenstreikdrohung:
in Belgien soll auf diese Weise Ende der 1890er Jahre der Versuch einer
Wahlrechtsverschlechterung verhindert worden sein; in Frankreich soll
die Kl-Str.-Drohung die Zurücknahme einer Antistreikvorlage bewirkt
(_Briand_ a. a. O. p. 12 ff.), die Angst vor dem Generalstreik
seinerzeit den Eintritt Millerands ins Ministerium gefördert
haben (?), (vgl. _Dejeante_, "Congrès générale des Organisation
socialistes françaises Paris 1899," p. 257 ff.), während z.B. die
Generalstreikdrohungen, die Ende Juli 1906 in Zürich laut wurden, das
kantonale Verbot des Streikpostenstehens, das bis Ende 1906 dauerte,
nicht zu beseitigen vermochten.]
[Fußnote 61: So _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 739, 740.]
Die Androhung wird verschieden wirken, je nachdem ein Klassenstreik
schon vorangegangen ist oder nicht, je nachdem eine größere oder
geringere Beeinträchtigung zu erwarten steht.[62] Wie die Ausführung, so
kann auch die Androhung unter Umständen das Gegenteil des gewünschten
Effekts herbeiführen, indem sie z.B. den Gegner zu umso energischerem
Widerstand reizt; oder indem sie von Dritten in verhängnisvoller Weise
in Rechnung gezogen wird.[63]
[Fußnote 62: Daß die Furcht vor dem Unbekannten, vor dem "adversaire
mysterieux, dont la force doit être présumé d'autant plus grande, plus
irrésistible, qu'on n'a pas eu encore l'occasion de la mesurer"
(_Briand_, a. a. O. p. 12 ff.) hierbei eine Rolle spiele, ist bei den
gegenwärtigen Verhältnissen des intern. Nachrichtendienstes, sowie bei
dem Stande der an Hand der Statistik und der täglichen Erfahrung
erlangten Voraussicht kaum anzunehmen.]
[Fußnote 63: _Bernstein_, "Patriotismus, Militarismus und
Sozialdemokratie", sagt: "Die Vorstellung, daß in dem in Frage kommenden
Lande eine machtvolle Partei existiert, die nur auf den Krieg wartet, um
der eigenen Regierung Schwierigkeiten zu bereiten, einen Militärstreik
und dergleichen ins Werk zu setzen, kann zur größten Kriegsgefahr
werden, für abenteuernde Politiker geradezu ein Anreiz sein, auf einen
Krieg mit jenem Lande hinzuarbeiten."]
Die _Wirkung auf die Arbeiter selbst_ kommt einerseits bei der
_wirklichen Ausführung_ des Klassenstreiks zu Stande. Zunächst handelt
es sich hierbei um eine Beeinflussung der _aktiv am Streik beteiligten
Arbeiter_, die "im Kampf ihre Kraft erproben und sich für den späteren
siegreichen Kampf schulen" sollen;[64] denn der Klassenstreik stärke das
Klassenbewußtsein,[65] das revolutionäre Bewußtsein;[66] außerdem
handelt es sich um die Wirkung auf die _übrigen Proletarier_, also um
einen propagandistischen Zweck;[67] der Klassenstreik, der auch dem
letzten Proletarier die gegenseitige soziale Abhängigkeit klar vor Augen
führe, vermöge Gebiete und Gewerbe aufzurütteln, die für gewöhnlich der
sozialistischen Agitation unzugänglich seien.[68] Außer der Propaganda
für die proletarische Bewegung im allgemeinen soll aber auch die
Propaganda für den Klassenstreik als solchen gefördert werden. Und in
der Tat läßt sich eine derartige Wirkung, sogar über nationale Grenzen
hinaus, auch mehrfach wahrnehmen.[69]
[Fußnote 64: _Vanêk_ (Prot. Parteitg. Wien 03, p. 125); ähnl. _Olberg_,
"Nachträgliches zum Eisenbahnerstreik"; _Block_, a. a. O. p. 563.]
[Fußnote 65: _Umrath_, a. a. O. p. 18, 19; Resolution der Guesdisten
(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 30).]
[Fußnote 66: Dieses habe im Generalstreik "sein neues kommunistisches
Manifest" geschrieben; die Generalstreikidee bedeute "nichts anderes,
als die Ersetzung der großen unpersönlichen stimmzettelfrohen Masse
durch die Vereinigung der zielklaren und zielwollenden Persönlichkeiten"
(E. Th. "Der Parteitag von Jena und der Generalstreik" ["Einigkeit", 9.
Dez. 05]; _Friedeberg_, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3, 31,
32), während der Parlamentarismus dem "Klassenkampf den Todesstoß"
gegeben habe, da er das Proletariat an der Legalität des "Klassenstaats"
interessiere, das revolutionäre Bewußtsein einschläfere; nur durch die
Erfahrung des Generalstreiks könne das Proletariat den endlichen Zerfall
der bürgerlichen Gesellschaft kennen lernen (_Louis_, p. 301 ff.).]
[Fußnote 67: _Luxemburg_ ("Und zum dritten Mal das belgische
Experiment") nennt den Klassenstreik ein "wirksamstes Mittel der
sozialistischen Agitation"; der "_Weckruf_" (Art. vom 9. Jan. 04, "Wo
wollen wir hin? Der Generalstreik") nennt ihn "wirksamstes
Propagandamittel"; die "_Wahrheit_" (Beilage zu Nr. 11,
"Antimilitarismus und Generalstreik", p. 12) sagt: "Kein anderes
Propagandamittel hat... so bedeutende Erfolge erzielt"; vgl. auch
_Block_, p. 563; _Weill_, p. 410.]
[Fußnote 68: So sei ein Teil der Hausindustrie beim belgischen
Wahlrechtsstreik aufgerüttelt worden; der "_Weckruf_" (28. Mai) rühmt
diesen Effekt den Solidaritätsstreiks nach, behauptet auch einen großen
propagandistischen Erfolg (?) des Genfer Generalstreiks ("_Weckruf_" vom
9. Jan. 04).]
[Fußnote 69: Einfluß des belgischen Kl-streiks auf den schwedischen von
1902 (vgl. Enquête, p. 377; Allg. Ztg. 21. 4. 02); Eindruck des
finnischen Nationalstreiks auf die schwedischen Arbeiter (_Branting_
[Soz. Mh. Aug. 06, p. 664]); Einfluß der beiden belgischen Kl-streiks
auf die österreichische Wahlrechtsbewegung (Prot. Parteitg. Wien 1894,
p. 4-6, 31, 34, 58; Prot. Parteitg. Wien 1903, p. 131); Einfluß des
schwedischen Streiks (_Bracke_, Enquête, p. 86), ital. Streiks
(_Bömelburg_, Prot. Gwkft. Kongr. Köln 05, p. 215), der belgischen und
österreichischen Bewegung (_Bernstein_, Prot. Parteitg. Bremen 04, p.
193), der russischen Revolutionsstreiks (_Bernstein_, "Politischer
Massenstreik und Revolutionsromantik"; Prot. Parteitg. Jena, _Bebel_ [p.
307], _David_ [p. 328]; Prot. Parteitg. Mannheim, _Luxemburg_ [p. 261],
_David_ [p. 259]) auf die deutsche Klassenstreikdiskussion.]
Nicht nur mit der Ausführung, auch mit der _bloßen Verbreitung der Idee_
werden gewisse Wirkungen auf das Proletariat bezweckt. Einerseits soll
die Überzeugung von der Anwendungsmöglichkeit dieses Mittels das
"erhebende und stählende Gefühl der eigenen Kraft und Siegeszuversicht"
entfachen und hierdurch dem Proletariat den Verzicht auf schwächende
Zwergkämpfe (durch die es den Zusammenbruch hinauszuschieben trachte)
ermöglichen.[70] Andererseits soll die Vorstellung einer scheinbar so
gut fundamentierten, scheinbar so leicht zu erreichenden Eingangspforte
zu den Herrlichkeiten des Zukunftsstaates, soll die "anziehende",
"verführerische", "fascinierende" Idee, durch bloßes Nicht-Arbeiten die
Erlösung von aller Mühsal zu erlangen,[71] im Proletariat den Glauben an
eine bessere Zukunft befestigen. Der Klassenstreik erscheint in dieser
Auffassung als "weithin leuchtende Fackel",[72] "Leitstern",
"Richtschnur", "Symbol",[73] "Ideal",[74] "das große Endziel",[75] kurz,
als Ersatz für die schon abgegriffene Vorstellung vom Zukunftsstaat. Wie
diese wird auch die Klassenstreikidee als Propaganda-, Organisations-,
Erziehungsmittel betrachtet,[76] und zwar soll sie nicht nur das
Klassenbewußtsein fördern, indem sie die "Ideale des Klassenkampfes" in
den Vordergrund rücke,[77] sondern durch Kräftigung des revolutionären
Willens auch eine Beschleunigung der Entwicklung herbeiführen können; so
daß sich infolge der Klassenstreik-Propaganda die Umwandlung der
kapitalistischen in die sozialistische Gesellschaft weit früher
vollziehen könne, als dies der bloß mechanische Ablauf der ökonomischen
Verhältnisse gestatten würde.
[Fußnote 70: _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 740.]
[Fußnote 71: Diese Vorstellung sei nur zu sehr geeignet, den vielen
"utopisch angelegten Naturen" in den Arbeiterkreisen aller Länder
Nahrung zu geben (_Vliegen_, "Der Generalstreik als politisches
Kampfmittel", p. 195).]
[Fußnote 72: _Friedeberg_, "Parlamentarismus und Generalstreik", p.
31.]
[Fußnote 73: Der Sozialismus befasse sich mit dem Mysteriösen, der
Transformation der Produktion; von dieser schweren Lehre gebe der
Generalstreik ein leicht faßliches Bild (_Sorel_, "Lo sciopero
generale").]
[Fußnote 74: Vgl. z.B. auch _Weill_, p. 409 ff.]
[Fußnote 75: _Friedeberg_, "Weltansch.".]
[Fußnote 76: Vgl. _Thesing_, "Per la questione dello sciopero
generale"; _Polledro_, "Per la terminologia dello sciopero generale";
die Erfüllung des proletarischen Seelenlebens mit der Generalstreikidee
werde die Organisationen so stärken, daß gewaltsame Kämpfe vielleicht
vermieden werden können (_Friedeberg_, a. a. O., und "Parlamentarismus
und Generalstreik", p. 27 ff.); "En indiquant aux travailleurs un but
d'organisation, en leurs offrant un moyen d'emancipation, à l'efficacité
duquel ils croient fermément, elle (die G-streiksidee) a puissament
contribué à donner à l'action syndicale plus de confiance et de methode"
(_Briand_, p. 15).]
[Fußnote 77: _Friedeberg_, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3,
4, 26, 27; derselbe: Prot. Parteitg. Dresden 03; ähnl. _Allemane_ (Prot.
int. Kongr. Amsterdam, p. 26); sowie die programmatische Erklärung des
7. Kongresses der "freien Vereinigung" im April 1906 (cit. bei _v. Elm_,
"Die Gewerkschaftsdebatte auf dem Mannheimer Parteitag").]
§ 5. Die Arten des Klassenstreiks.
Da der Begriff Klassenstreik so verschiedenerlei Eigenschaften, Ziele
und Wirkungsweisen eines Ausstandes in sich schließt, so kann der
Klassenstreik auch in einer großen Zahl von Variationen auftreten, unter
denen man zwei Hauptarten zu unterscheiden pflegt: _Generalstreik_ und
_politischer Massenstreik_.
Der _Generalstreik_ strebt im allgemeinen mehr nach quantitativem, der
_politische Massenstreik_ mehr nach qualitativem Umfang; ersterer
begnügt sich unter Umständen mit lokaler, strebt aber meist nach
internationaler Ausdehnung, letzterer tendiert in der Regel zu
nationaler Ausdehnung.
Der _Generalstreik_ neigt meist, doch nicht ausnahmslos (_Friedeberg_;
_Briand_), zu gewaltsamen Formen; es soll ihm jeder gesetzliche Inhalt
fehlen; er soll, insbesondere nach Ansicht der revolutionären
Syndikalisten, "nicht mehr als Ausführung eines gesetzlich verbrieften
Rechts, sondern... als der Typus der revolutionären Tat" gelten
(_Lagardelle_). Der _politische Massenstreik_ hingegen fordert meist,
aber ebenfalls nicht ausnahmslos (man denke an einige deutsche
"Ultra-Radikale"!), nur eine friedliche Arbeitsverweigerung.
Der _Generalstreik_ vertritt vorwiegend wirtschaftliche,
antiparlamentarische, anarchistisch-revolutionäre mittelbare und
unmittelbare Klassenziele, ohne doch politisch-parlamentarische
Forderungen unter allen Umständen auszuschließen;[78] der _politische
Massenstreik_ kennt nur politisch-parlamentarische, also nur
unmittelbare Klassenziele.
[Fußnote 78: Vgl. z.B. _Briand_, a. a. O. p. 6; Resolution der
Kommissionsminderheit (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32); ebenda p.
7; Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28-30; ähnlich die Allemanisten
(vgl. _Richard_, Mouvement socialiste, 1899, I. p. 619 ff.); Congrès
corporatif de Marseille 1892; Conféd. générale du travail (vgl.
"Antimilitarismus und Generalstreik", Beilage zu Nr. 11 der
"_Wahrheit_"); "_Weckruf_" (28. Mai 04, "Der Generalstreik").]
Der Zweck des _Generalstreiks_ besteht zum großen Teil in der Wirkung
auf die Arbeiter selbst, der des _politischen_ Massenstreiks fast
ausschließlich in der Wirkung auf ihre Gegner.
Doch selbst diese hauptsächlichsten Unterscheidungspunkte ergeben keine
feste Grenzlinie. Denn die Tatsachen der als Generalstreiks und der als
politische Massenstreiks rubrizierten Unternehmungen und Projekte stehen
sich oft außerordentlich nahe. Der einzige wirklich durchgreifende
Unterschied zwischen Generalstreik und politischem Massenstreik besteht
überhaupt nicht in objektiven Merkmalen, sondern in der _subjektiv_
umschriebenen Stellung und Funktion des Klassenstreiks, in dem
_subjektiv_ ihm zugewiesenen Rang _innerhalb der proletarischen
Bewegung_.
Ein Klassenstreik heißt nämlich _Generalstreik_, sobald er als "_seule_
lutte qui soit digne de la classe ouvrière",[79] als das
prinzipiell-proletarische, weil vom Parlamentarismus unabhängige[80]
_Hauptmittel_ aller und jeder proletarischen Betätigung auftritt (so bei
den Anarchisten, revolutionären Syndikalisten).[81] Dabei beschränken
sich die Ergänzungswaffen des Klassenkampfs teils nur auf die übrigen
Mittel der "direkten Aktion", (also Boykott, Sabot, bewaffneter
Widerstand),[82] unter ausdrücklichem Ausschluß des Streiks zu
politischen Zwecken;[83] teils umfassen sie aber neben allem anderen
auch die parlamentarische Tätigkeit und den Streik zu politischen
Zwecken,[84] und sei es eventl. auch nur, damit bei der Anwendung des
letzteren den Arbeitern die Bedeutung der Massenaktion und des
eigentlichen Generalstreiks klar werde.[85]
[Fußnote 79: Léon _Quatrehomme_, ouvrier typographe (Enquête sur l'idée
de patrie et la classe ouvrière, p. 337).]
[Fußnote 80: Vgl. z.B. E. Th., "Der Parteitag von Jena"; _Friedeberg_,
"Parlamentarismus und Generalstreik", p. 26, 27; _Thesing_, a. a. O.;
_Kautsky_, "Maifeier und Generalstreik"; Prot. int. Kongr. Amsterdam 04,
p. 26, 28, 30, 71; _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd.", p. 157; _Umrath_,
a. a. O. p. 19, 20. Nicht nur die Idee des Generalstreiks sei "concetto
genuinamento operaio, che la classe lavoratrice ha ricavato dall'
esperienza della vita" (_Labriola_, "Riforme e Rivoluzione sociale", p.
211; ähnl. _Briand_, p. 4, 5; _Kautsky_, a. a. O.; derselbe, "Die
soziale Revolution" I. p. 51), sei das Produkt "de la mentalité ouvrière
elle même", entspreche einer "profonde intuition populaire" (_Louis_, p.
293 ff.), sondern auch die Anwendung stehe "en dehors de toute direction
politique" (_Richard_, "Manuel socialiste", p. 78, 79).]
[Fußnote 81: Als stärkste, wirksamste, entscheidenste Waffe erscheint
der Klassenstreik z.B. in der Resolution der Allemanisten (Prot. int.
Kongr. Amsterdam 04, p. 29, 30), in der Resol. der Kommissionsminderheit
(Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32), in der Auffassung der
"Lokalisten" (vgl. Bericht im Vorwärts vom 18. Juli 06 über die
Generalversammlung der "Freien Vereinigung der Bauarbeiter Berlins und
Umgebung" am 15. Juli 1906) usw. --Nach dem Bericht der Étudiants
socialistes révolutionnaires internationalistes de Paris an den
internationalen revolutionären Arbeiterkongreß, der 1900 in Paris
stattfinden sollte (aber verboten wurde), ist der (gewaltsame)
allgemeine Ausstand "unter den gegenwärtigen Verhältnissen das beste und
sicherste Mittel zur Herbeiführung der sozialen Revolution" (vgl.
_Eltzbacher_, p. 5, 6).]
[Fußnote 82: Der letzte Anarchistenkongreß (3. Aug. 1907 in Amsterdam)
betrachtete übrigens, gemäß der Resolution _Malatesta_, die
Gewerkschaften und den Generalstreik zwar "als mächtige revolutionäre
Mittel, aber nicht als Surrogat der Revolution"; über diesen beiden
dürfe man nicht "die direkteren Mittel im Kampf gegen die militärische
Macht vergessen" (vgl. Frankf. Ztg. Sept. 07).]
[Fußnote 83: Sobald der Generalstreik "zum Hilfsmittel politischer
Aktionen herabsinkt" ("_Weckruf_", 28. Mai 04, vgl. auch z.B.
_Friedeberg_, "Weltansch." Nr. 37, 40; derselbe: "Parlamentarismus und
Generalstreik", p. 3; _Sorel_, a. a. O. p. 23, 24; usw.) bedeutet er für
die Anarchisten höchstens eine "kindliche Naivetät" ("_Weckruf_", 9.
Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der Generalstreik"), die dazu führe, "den
kraftvollen Gedanken des proletarischen Kampfes... zu verwässern"
(_Friedeberg_, "Weltansch."; ähnl. Franz _Winter_, "Brief aus
Österreich" ["_Weckruf_", 9. Jan. 1904]; "Der Generalstreik"
["_Weckruf_", 28. Mai 04]).]
[Fußnote 84: Der Generalstreik "non sostituice, nè elimina l'uso degli
altri mezzi risolutivi che la storia suggerisce, e che lo sciopero o
condiziona o rafforza o potenzia"; denn der Generalstreik sei die "forma
specifica della rivoluzione proletaria e delle successive conquiste che
alla rivoluzione menano" (_Labriola_, a. a. O.).]
[Fußnote 85: _Winter_, a. a. O.: "die Arbeiterschaft wird schon
dahinter kommen, daß mit ihm (dem Kl-str.) nicht nur politische Rechte,
sondern auch nützliche ökonomische Vorteile ... erobert werden können";
ähnl. das Anarchistenblatt "_Neues Leben_" (cit. in der Allg. Ztg.
19./4. 02); ferner "_Weckruf_" (9. Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der
Generalstreik"); _Berth_ (vgl. Notes Bibliograph. du Mouvement
socialiste, I. et 15. XI. 05, p. 374 ff.).]
Ein Klassenstreik heißt aber _politischer Massenstreik_, sobald er als
bloßes _Hilfsmittel_ im proletarischen Kampfe auftritt,[86] nur aus
Zweckmäßigkeitsgründen angewandt,[87] dem Parlamentarismus höchstens
koordiniert, fast regelmäßig subordiniert[88] wird. Dabei bedeutet er
meist überhaupt nur ein ausnahmsweises Hilfsmittel, das, wie _Turati_
sagt, "niemals zum normalen Kampfmittel des Proletariats erhoben werden
darf", die "ultima ratio",[89] die letzte, äußerste Kraftanstrengung in
extremen Fällen.[90]
[Fußnote 86: Prot. Parteitg. Jena 05, _Zetkin_, p. 324, _Bebel_, p.
338; _Adler_ (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105).]
[Fußnote 87: _Hilferding_, "Zur Frage des Generalstreiks", p.
141 ff.; _Delory_, P. O. F. (Congrès général des Organisations
socialistes françaises Paris 1899, p. 246 ff); _Umrath_, a. a. O.;
Kommissionsresolution des int. Kongr. Zürich, 1893 (cit. Prot. Parteitg.
Jena 05, p. 302).]
[Fußnote 88: Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 24 ff.; _Liebknecht_,
(Prot. Parteitg. Jena 05, p. 327); _Zetkin_ (Prot. Parteitg. Bremen 04,
p. 196); _Bebel_ (Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227-241); Resolution
der ital. Integralisten (vgl. _Olberg_, "Der Parteitag von Rom");
Congrès général... Paris 1899, p. VII, 236-60; _Kautsky_, "Die soziale
Revolution", p. 50; ders. "Maifeier und Generalstreik"; _Zetkin_ (vgl.
Vorwärts 23. Aug. 05); _Luxemburg_, "Und zum dritten Mal das belgische
Experiment"; _Hilferding_, "Zur Frage des Generalstreiks", p. 141;
_Umrath_, a. a. O.; _Jaurès_, "Aus Theorie und Praxis", p. 97-121.]
[Fußnote 89: Z.B. _v. Elm_, (Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 226);
ähnl. _Adler_ (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 129); _Bernstein_,
"Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik".]
[Fußnote 90: Z.B. _v. Elm_, "Die Gewerkschaftsdebatte auf dem
Mannheimer Parteitag"; _Kautsky_, "Maifeier und Generalstreik"; Prot.
Parteitg. Wien 1894, p. 105 (Resolution _Adler_); Prot. Parteitg. Wien
03, p. 126; Prot. Parteitg., Wien 05, p. 66 ff., 121; Prot. int. Kongr.
Amsterdam, p. 8, 24 ff.]
Als solch extremer Fall erscheint einerseits die _soziale Revolution_;
und zwar wird dem politischen Massenstreik eine um so bedeutendere Rolle
"in den revolutionären Kämpfen der Zukunft"[91] zugewiesen, je mehr das
Vertrauen auf die ökonomisch-automatische Einführung des Sozialismus
verschwindet, der Glaube an den gewaltsamen Charakter der sozialen
Umwälzung bestehen bleibt,[92] zugleich aber auch die "Revolution im
Heugabelsinn"[93] an Kredit verliert. Durch die Entdeckung des
politischen Massenstreiks soll daher das bis anhin verschwommene Bild
von der proletarischen Revolution Leben und Farbe gewonnen haben.[94]
Daneben wird der politische Massenstreik übrigens unter Umständen auch
noch zu gelegentlicher Unterstützung des Klassenkampfs in seinen
vorrevolutionären Stadien vorgesehen.[95]
[Fußnote 91: _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 738; ders. "Die
soziale Revolution" ("Formen und Waffen der sozialen Revolution");
_Umrath_, p. 19, 20; Enquête, p. 208; _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd.",
p. 169; _Parvus_, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 394;
_Willert_, Guesdist (Prot. int. Kongr. Amsterdam, 04, p. 27). --Über den
Kl-str. als modernen Ersatz für die Erhebung: _Bissolati_, "Das Ergebnis
der italienischen Wahlen", p. 958; vgl. auch _Eckstein_, p. 360.]
[Fußnote 92: Vgl. _Roland-Holst_, a. a. O., p. XII ff.]
[Fußnote 93: _Liebknecht_ (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 327); vgl. auch
_Briand_ (Congrès général... Paris 1899, p. 156); _Parvus_, a. a. O.;
_Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 694; Prot. Parteitg. Bremen
04, p. 193; "'Der politische Massenstreik' und der Staatsanwalt",
Bericht über die Verhandlung im Prozeß gegen _Löbe_ (wegen Abdruck der
_Bernstein_'schen Rede), im Vorwärts, 1. Beilage zu Nr. 196, 23. Aug.
05. -- Andere, wie z.B. _Hue_ (vgl. "Partei und Gewerkschaft"),
_Vliegen_ (vgl. "Der zehnte Parteitag der niederländischen
Sozialdemokratie"), _Bömelburg_ (vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln 05)
glauben, daß es auch noch andere "schärfere" Mittel zur ev.
Herbeiführung der Katastrophe gäbe, als den Klassenstreik, und daß der
Augenblick diese schon mit sich bringen werde.]
[Fußnote 94: Dies rühmt z.B. _Roland-Holst_, a. a. O. p. 182 ff.]
[Fußnote 95: So spricht z.B. _Roland-Holst_ (p. 95 ff.) vom pol.
M-str. am Anfang (zur Erwerbung), im Verlauf des politischen Kampfes
(zur Erhaltung von Rechten) und am Schluß desselben (als soziale
Revolution), während z.B. nach der _Leipziger Volkszeitung_ vom 8. März
04 (cit bei _David_, "Rückblick auf Jena") der Klassenstr. einzig für
die soz. Revolution in Frage käme.]
Andererseits erscheint die Bedrohung der _sozialen Evolution_ als der
extreme Fall, der die ausnahmsweise Anwendung des politischen
Massenstreiks rechtfertigen könne. Und entsprechend dem
Parlamentarismus, den er schützen soll, erscheint hierbei auch der
politische Massenstreik entweder als wirksamster, wenn auch nicht
einziger "Faktor eines stetigen, organischen Fortschritts auf dem Wege..
der proletarischen.. Emanzipation",[96] oder geradezu als Voraussetzung
des Sozialismus überhaupt.[97]
[Fußnote 96: _Bernstein_, "Ist der politische Streik in Deutschland
möglich?"; _Kampffmeyer_, "Der Generalstreik und die Eroberung der
ökonomischen Macht"; _Bernstein_, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 8 ff.,
34; ders. "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik";
_Bernstein_ als Zeuge im Prozeß gegen _Löbe_, a. a. O.; _v. Elm_ (Prot.
Parteitg. Jena 05, p. 323;) _Jaurès_, a. a. O.; -- _Olberg_, "Der
italienische Generalstreik", p. 22. -- _Hilferding_, p. 142; _Destrée
und Vandervelde_, p. 22; _Bebel_ (Prot. Parteitg. Jena 05).]
[Fußnote 97: "Hinter dem allgemeinen Wahlrecht muß stehen der Wille zum
Generalstreik" (_Hilferding_, a. a. O. p. 139 ff.), der Generalstr.
müsse die "regulative Idee" im Klassenkampf sein; z.B. von _Vliegen_
("Der Generalstreik als politisches Kampfmittel") als "Phrase"
abgelehnt; (vgl. oben p. 14).]
§ 6. Vergleich des Klassenstreiks mit verwandten Aktionsmitteln.
Dem Klassenstreik sind eine Reihe anderer Aktionsmittel des Proletariats
verwandt, die ebenfalls auf massenhafter Verweigerung notwendiger
Funktionen beruhen oder beruhen können.
Praktisch kommt fast ausschließlich der Entzug _wirtschaftlicher_
Funktionen in Betracht, und zwar vor allem der Entzug wirtschaftlicher
Funktionen innerhalb des Produktionskreises; hierbei handelt es sich in
erster Linie um die Mittel mit _obligatorischer_ Arbeitsverweigerung.
Unter diesen begreift der Normalfall, die _offene_ Arbeitsverweigerung,
also der _Streik_, auch den Klassenstreik in sich. Und zwar gleicht
letzterer in seinem gewerblichen Wirkungsvermögen völlig den übrigen
großen Streiks, steht hierin also, wie diese, in genauem Gegensatz zum
partiellen Streik.
Die _gewerbliche Wirkung_ eines Streiks auf die Unternehmer beruht im
allgemeinen auf dem Interesse derselben am Fortgang der Produktion.
Dieses Interesse, das den Unternehmer unter Umständen zur Nachgiebigkeit
gegenüber den Forderungen seiner Arbeiter bestimmt, ist ein doppeltes.
Der Fortgang der Produktion sichert einerseits die Verzinsung des im
Betrieb angelegten Kapitals, sowie den Unternehmergewinn (zugleich die
Erhaltung der Betriebseinrichtungen in brauchbarem Zustand): positives
Interesse, und erschwert andererseits die Verdrängung durch die
Konkurrenz (Einführung neuer Verfahren, Abfangen der Kundschaft usw.
während des Streiks): negatives Interesse.
Das _positive Interesse_ wird zwar vom Massenstreik, also auch vom
Klassenstreik, ähnlich berührt, wie vom partiellen Streik; etwas stärker
noch insofern, als beim Massenstreik von einer Aushilfe durch die
Streikversicherung viel weniger zu erwarten steht, als bei einem
partiellen Ausstand; dafür vermindert sich aber beim Massenstreik (und
erst recht beim Klassenstreik) die Rücksichtnahme seitens der Arbeiter
auf die wirtschaftlichen Konjunkturverhältnisse,[98] so daß hierbei
wohl ausnahmslos auch solche Unternehmungen getroffen werden, denen
gerade eine momentane Betriebsstockung zum Vorteil gereicht; ja,
auch die dem Unternehmer gewöhnlich aus dem Streik erwachsenden
Schwierigkeiten gegenüber Dritten (Nichteinhaltung von Lieferfristen,
Konventionalstrafen usw.) verringern sich, je größere Dimensionen der
Streik annimmt, je mehr er als Kasus angesehen werden darf.[99]
[Fußnote 98: Es kann beim Kl-str. um so weniger Rücksicht auf die
wirtschaftliche Konjunktur genommen werden, je mehr Rücksicht auf den
politisch günstigen Moment genommen werden muß (vgl. _Hanich_, Prot.
Parteitg. Wien, 1894, p. 65); eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Konjunktur wird überdies um so schwerer, je größer der Streik ist, da
sich bei starker gewerblicher und geographischer Differenzierung der
Beteiligten kaum ein Zeitpunkt finden läßt, wo sich alle fraglichen
Gewerbe und Plätze annähernd gleicher Prosperität erfreuen.]
[Fußnote 99: Schon die gewöhnlichen Streiks, bes. Angriffsstreiks,
pflegen als Casus angesehen zu werden (vgl. _ab-Yberg_, p. 95).]
Erscheint hiernach schon das positive Interesse des Unternehmers
normalerweise durch den Massenstreik eher weniger bedroht, als durch den
partiellen Streik, so tritt eine völlige Umkehrung des Verhältnisses
bezüglich des _negativen Interesses_ ein. Die Unternehmerkonkurrenz
spielt nämlich eine um so kleinere Rolle, je größere Dimensionen der
Streik annimmt; denn je vollständiger die Einbeziehung aller miteinander
konkurrierender Unternehmungen, um so geringer für jede einzelne die
Gefahr der Konkurrenzstärkung während der Arbeitsunterbrechung.[100] Den
kräftigeren Unternehmungen kann der Massenstreik durch die Beseitigung
schwächerer Konkurrenten[101] sogar noch direkten Vorteil bringen. --Das
Konkurrenzmoment als Faktor des Entgegenkommens, als Faktor des
Streikerfolges, verliert also mit Ausdehnung des Streiks immer mehr an
Bedeutung[102] und verschwindet überhaupt völlig, sobald die Gesamtheit
der konkurrierenden Betriebe stillliegt.[103]
[Fußnote 100: Ähnlich liegen die Verhältnisse beim partiellen Streik
gegen Monopolisten (vgl. _Düwell_, "Zur Frage des Generalstreiks").]
[Fußnote 101: Da diese sich ev. schon an den positiven
Beeinträchtigungen durch den Streik verbluten; um die großen Unternehmer
empfindlicher zu treffen, schlug daher _Ellenbogen_ (Prot. Parteitg.
Wien 1894, p. 54) vor, den Kleinbetrieb von einem ev. Wahlrechtsstreik
ausdrücklich auszunehmen.]
[Fußnote 102: _Eckstein_, p. 258, 259; _Grosch_, "Der Generalstreik",
p. 14, 15; vgl. auch _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 687 ff.]
[Fußnote 103: Soweit dies nicht der Fall ist, können die Unternehmer
übrigens durch internationale und nationale Vereinbarungen den
Konkurrenzausschluß selbst herbeiführen (vgl. _Düwell_).]
Der Massenstreik, und mit ihm der Klassenstreik, werden also in ihrer
Wirkung auf das Unternehmertum stets hinter der Wirkung des partiellen
Streiks zurückbleiben müssen, da das positive Interesse des Unternehmers
an der Aufrechterhaltung des Betriebes keinesfalls stärker berührt, sein
negatives Interesse aber ausgeschaltet wird. Der Massenstreik kann also
keineswegs von vornherein als der Superlativ des partiellen Streiks
angesehen werden; noch weniger ist die Berechtigung seiner Anwendung aus
etwaiger Erfolglosigkeit partieller Ausstände zu folgern.[104]
[Fußnote 104: Dies tut z.B. _Briand_ (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p.
32, und "La grève générale et la révolution", p. 4, 5); vgl. auch
_Umrath_, a. a. O.; _Dejeante_ (Congrès général... Paris 1899, p. 257
ff.). -- Die tatsächliche Zunahme der Massenstreiks und die Wahrnehmung,
daß dieselben immer häufiger den Charakter politischer Ereignisse tragen
(bes. im Eisenbahnbetrieb und im Bergbau: Pennsylvanien, Kolorado,
Frankreich, England, Belgien, Deutschland, Österreich usw.), förderte
die Überzeugung, diese Waffe, die "die technische Entwicklung den
Arbeitern in die Hand gegeben" habe (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 132),
sei auch im politischen Kampf anzuwenden (vgl. _Kautsky_, "Der Kongreß
in Köln"; ders.: "Die soziale Revolution", p. 49, 50; _Roland-Holst_,
"G-str. u. Sozd.", p. 32 ff., 54; _Bernstein_, "Trust und Streik";
ders.: "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 416;
ders. am Parteitg. in Jena, Prot. p. 315; _Stadthagen_, ebenda, p.
330).]
Was dem Massenstreik aber an gewerblicher Wirkung abgeht, das kann unter
Umständen die außergewerbliche, die _soziale Wirkung_ ersetzen, die den
partiellen Streiks überhaupt fehlt, oder doch nur den exzeptionellen
unproletarischen Streiks[105] zukommt.
[Fußnote 105: Streiks der Schüler, Advokaten, Ingenieure, Richter,
Handelsgehilfen, Ärzte, Apotheker, Munizipalbeamten (Streik der
Gemeinderäte bei der südfranzösischen Winzerbewegung 1907). Die
österreichische Hausbesitzerversammlung soll gar den abenteuerlichen
Plan gefaßt haben (sofern keine Zeitungsente vorliegt), alle Wohnungen
zu kündigen, falls die Regierung nicht unverzüglich an die Abänderung
der Hauszins- und Gebäudesteuer ginge (gemäß "Fremdenblatt", cit. von
der Arbeiterzeitung Wien, 24. Juni 1906).]
Die soziale Wirkung des Massenstreiks kann von der _Zahl_ der
Streikenden abhängen; denn jede Arbeitsniederlegung sehr vieler Menschen
veranlaßt eine allgemeine Beunruhigung, Erregung, Unsicherheit, eine
allgemeine Störung von Handel und Wandel.[106]
[Fußnote 106: _Resel_ (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 70 ff.) Die
Minderung der Kaufkraft der Ausständigen wird sich auf dem das
Proletariat versorgenden Markte fühlbar machen; das Stillliegen vieler
Betriebe zwingt, infolge der arbeitsteiligen Entwickelung, auch
zahlreiche Dritte zur Arbeitsunterbrechung; die Verlängerung der
Umschlagsdauer des Kapitals wird ein Sinken der Industriewerte nach sich
ziehen usw.]
Doch es kommt nicht nur auf die Zahl der Ausständigen, sondern auch auf
die soziale _Bedeutung_ der stillgelegten Werke an, wonach sich die
soziale Wirkung in qualitativer Richtung bestimmt. Unter den sozial
wichtigen Unternehmungen aber wird die Arbeitsruhe derjenigen Gruppen
den bedeutendsten Effekt herbeiführen, von deren fortwährenden
Leistungen, also von deren ununterbrochener Inbetriebhaltung das
gesellschaftliche Dasein in besonderem Maße abhängt (wie Kraft- und
Lebensmittelversorgung, Transport, Sanitätsdienst usw.). Je allgemeiner
in diesen Unternehmungen der Streik, um so empfindlicher seine Wirkung
auf die Gesellschaft.[107]
[Fußnote 107: Zur Förderung des sozialen Druckes bemühen sich die
Arbeiter daher auch um Fernhaltung der Konkurrenz beim Streik; so wurde
z.B. beim Streik im Ruhrgebiet seitens der Arbeiterschaft versucht, die
belgische und englische Kohle durch Verständigung mit den dortigen
Genossen fernzuhalten.]
Auch das staatliche Leben ist durch den Massenstreik mannigfachen
Beunruhigungen, unter Umständen sogar geradezu einer Gefährdung
ausgesetzt, -- ganz abgesehen davon, daß der Staat durch jede
gesellschaftliche Krise indirekt mitgetroffen wird.
Einerseits handelt es sich auch dem Staat gegenüber um quantitativ
bestimmte Wirkungen, sofern dieser nämlich die streikenden Massen um
ihrer Zahl willen nicht mehr in den Schranken von Recht und Ordnung zu
halten vermag; andererseits um qualitativ bestimmte Wirkungen, wenn
große Streiks "an Stellen, wo sie dem Staat und der öffentlichen Gewalt
am empfindlichsten sind", ausbrechen (Verkehrs- und Nachrichtendienst,
Militärverproviantierung usw.), infolge der Natur der streikenden
Betriebe die eigensten Funktionen des Staates stören und eine
"Desorganisation des Staatsmechanismus" einleiten würden.[108]
[Fußnote 108: Auf eine solche Wirkung rechnen _Parvus_, a. a. O.;
_Zetkin_ (vgl. Vorwärts, 23. Aug. 05); _Roland-Holst_, a. a. O. p. 100
ff.; _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres" p. 208.]
Wenn qualitativ und quantitativ bestimmte gesellschaftliche Wirkungen
sich vereinigen, wenn der Massenstreik "der ganzen bürgerlichen
Gesellschaft Unbequemlichkeiten und Verluste" zufügt,[109] "die
notwendigen Funktionen der Wirtschaft" stilllegt und Störungen im
öffentlichen Betrieb bewirkt,[110] den "Lebensprozeß der
kapitalistischen Gesellschaft" bedroht, wenn er als "maladie
publique",[111] als "nationale Kalamität"[112] auftritt oder auftreten
soll, dann wird es sich kaum um den _innergewerblichen Massenstreik_
handeln, dann wird in der Regel ein _Klassenstreik_ vorliegen, oder zum
mindesten doch ein solcher gewerblicher Massenstreik, dem wir, eben um
dieser Wirkungen willen, eine Grenzstellung anweisen, den wir als
_Pseudo-Klassenstreik_ bezeichnen müssen.
[Fußnote 109: _Kautsky_, a. a. O. p. 690.]
[Fußnote 110: _Adler_ (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 126).]
[Fußnote 111: M. _Fazy_, Zu den Motionen _Scherrer_ und _Sulzer_ (Amtl.
Stenogr. Bulletin der Schweiz. Bundesversammlung, Jahrg. XVI, p. 912).]
[Fußnote 112: _Kautsky_, "Die Soziale Revolution", p. 49 ff.; ähnl.
_Ulrich_, "Die Arbeiterausstände und der Staat", p. 1, 2.]
Die gewerblichen und die außergewerblichen Wirkungen des Klassenstreiks
treten in verschiedenen Kombinationen auf, je nachdem es sich um
Forderungen an die Unternehmer oder um solche an die Öffentlichkeit
handelt. (Natürlich versuchen wir hier nur eine Schematisierung des
Vorgangs, eine sozusagen geometrische Skizzierung der typischen
Grundformen, die unter der vielfarbigen Übermalung durch die stets
veränderliche Wirklichkeit noch hervorschimmern.)
Bei _wirtschaftlichen_ Forderungen wird die Druckkraft des Streiks bloß
auf die Unternehmer zwar nicht eben bedeutende Erfolge herbeiführen;
hingegen vermag vielleicht der zugleich auftretende gesellschaftliche
Druck die Öffentlichkeit dermaßen zu beunruhigen, daß sie einzuschreiten
versucht, den empfangenen Druck weiterleitet, ihn auf die
"widerspenstigen Unternehmer" überträgt. Je weniger die Allgemeinheit
unter der Erfüllung der Streikforderung zu leiden hat, je mehr sie den
Standpunkt der Arbeiter teilt und den der Unternehmer tadelt (wie dies
manchmal großen Monopolisten gegenüber der Fall ist), um so energischer
wird sie auch die Erfüllung der proletarischen Wünsche verlangen, so daß
also auf den Unternehmern außer dem allerdings nur schwachen
gewerblichen Druck ev. indirekt noch der bedeutendere gesellschaftliche
Druck lastet. Von der politischen Stärkeverteilung hängt es ab, ob die
Unternehmer ev. auch durch gesetzliche Regelung der fraglichen
Verhältnisse zur Gewährung der Forderung gezwungen werden können.[113]
[Fußnote 113: Ein derartiger Vorgang lag beim österr. Kohlengräberstr.
vor (vgl. _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 689 ff.), wäre aber
auch beim reinen Kl-str. denkbar.]
Bei _politischen_ Forderungen kommt es zwar hauptsächlich auf die Stärke
des direkten gesellschaftlichen Druckes an, doch läßt sich dieser
indirekt noch durch den gewerblichen Druck, den der Streik auf die
Unternehmer ausübt, steigern; denn zeigen letztere auch wenig
Entgegenkommen bei ökonomischen Forderungen, die sie ev. aus der eigenen
Tasche befriedigen müßten, so neigen sie hier naturgemäß eher ein wenig
zu Konzessionen, wo sich der immerhin auch bei Massenstreiks erwünschte
gewerbliche Frieden auf Kosten dritter, nämlich auf Kosten der Regierung
erkaufen läßt. Je nachdem im Arbeitgeber der Staatsbürger oder der
Unternehmer vorherrscht, wird er seinen Einfluß für oder gegen die
Arbeiterforderung in die Wagschale werfen.[114]
[Fußnote 114: Je mehr der Unternehmer seinen Schaden "auf die
politische Maschine" übertragen könne, "um so wirksamer wird der Streik
sein" (_Adler_, Prot. Parteitg. Wien 05, p. 126 ff.; ähnl. _Kautsky_, a.
a. O.).]
Bricht der Klassenstreik in einem revolutionären Moment aus, wenn also
eine Kluft zwischen der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staat besteht,
so kann auf letzterem außer dem direkten unter Umständen auch noch der
von Gesellschaft und Unternehmertum auf die Regierung überwälzte, also
ein indirekter Streikdruck lasten.
Eine Überwälzung eines indirekten Streikdrucks auf die Regierung ist
natürlich in wirklich demokratischen Staatswesen völlig
gegenstandslos,[115] da in solchen eine Kluft zwischen Regierung und
Volksmajorität prinzipiell ausgeschlossen ist. Überhaupt ist in der
durchgeführten politischen Demokratie jeder politische Streik so
überflüssig,[116] wie es der gewöhnliche Streik bei durchgeführter
gewerblicher Demokratie sein würde.[117] Nur wer, wie die französischen
revolutionären Syndikalisten, an die ausschlaggebende Bedeutung
sektiererischer Minoritäten glaubt, der wird auch in der Demokratie den
Streik predigen.[118]
[Fußnote 115: Gegen den pol. M-str. in der Demokratie äußerte sich z.
B. der Schweizer. Arbeitersekretär _Greulich_; vgl. auch z.B.
_Bourdeau_, p. 442.]
[Fußnote 116: _Kautsky_, a. a. O. p. 732, 733.]
[Fußnote 117: _Bernstein_, z.B. "Der Kampf in Belgien und der
politische Massenstreik", p. 416 ff.]
[Fußnote 118: "La démocratie... opprime la minorité qui porte en elle
l'avenir. La tactique de combat syndicaliste n'a aucun égard à la masse,
qui ne veut pas vouloir, et met au premier rang ceux qui sont décidés à
agir" (_Pouget_, cit. bei _Bourdeau_, p. 44; vgl. auch _Lagardelle_,
"Die syndikalistische Bewegung in Frankreich", und _Deville_,
"Revolutionärer und reformistischer Sozialismus in Frankreich", p. 26,
27). _Jaurès_ (vgl. "Aus Theorie u. Praxis", p. 119 ff., und "Grève et
Révolution" [Humanité, 5. Nov. 05]), der diesen Standpunkt ursprünglich
bekämpfte, macht den Syndikalisten doch insoweit Konzessionen, als er
zugibt, "la grève générale en France... pourra communiquer à la masse
lourde de la démocratie l'animation concentrée dans la classe ouvrière
organisée. Elle pourra même abreger l'agonie du régime capitaliste".]
Treten politische und wirtschaftliche Forderungen zusammen auf[119] so
kann der Gesamtdruck hierdurch verringert oder verstärkt werden, je nach
der Stellungnahme der Unternehmerschaft. Ist diese von vornherein zu
unbedingter Ablehnung der wirtschaftlichen Forderungen entschlossen, so
wird sie sich kaum für die Durchsetzung der politischen Wünsche bemühen,
wenn deren Erfüllung den Streik doch noch nicht beendigen würde. Liegt
den Unternehmern aber die politische Forderung selbst am Herzen, so
kommen sie vielleicht ausnahmsweise den Arbeitern in ökonomischer
Hinsicht entgegen, um deren Streikfähigkeit zu steigern.[120]
[Fußnote 119: Bei den meisten polit. M-streiks traten die Arbeiter auch
mit spez. wirtschaftlichen Forderungen an die Unternehmer heran: schon
beim Plug-Plot; in Belgien, usw.; auch 1894 von einem Teil der österr.
Sozialdemokratie für den projektierten Wahlrechtsstreik geplant (vgl.
_Hueber_, Prot. Parteitg. Wien 94, p. 58, _Adler_, Prot. Parteitg. Wien
05, p. 131).]
[Fußnote 120: Dies soll in Rußland vorgekommen sein (vgl. z.B.
_Roland-Holst_, "Der politische Massenstreik in der russischen
Revolution", p. 216).]
Ähnlich wie zu den verschiedenen Arten des Streiks, der offenen
Arbeitsunterbrechung, verhält sich der Klassenstreik zu denen der
versteckten, der trotz formeller Weiterarbeit tatsächlichen
Arbeitsunterbrechung, zu den Arten des _verschleierten Streiks_.
Seine legale Form bildet die sogenannte _passive Resistenz_ oder
_Dienstobstruktion_. Durch verabredete, peinlichste Befolgung eines den
Betriebserfordernissen nicht, resp. nicht mehr angepaßten
Dienstreglements wird der Arbeitseffekt so herabgesetzt, daß
tiefgreifende Betriebsstörungen oder Betriebslähmungen eintreten, die
den Wirkungen einer direkten Arbeitsverweigerung völlig gleichen. In
großem Maßstab wurde diese Methode bisher nur im Eisenbahnbetrieb
angewandt (in Italien und Österreich, wo sie völlig den Effekt eines
Massenstreiks ausübte).[121] Die Dienstobstruktion ist wirklich eine
"verteufelt schlaue Idee..., wenn sie auch in der Praxis, weil zu fein
zugespitzt, bald schartig werden kann";[122] "steht und fällt" sie doch
mit dem Reglement, nach dessen zweckmäßiger Revision sie entweder
erlöschen, oder den ihr eigentümlichen Boden formeller Legalität
verlassen und in den _Sabot_[123] übergehen muß. Der Sabot bedeutet
"systematisch langsam arbeiten oder Pfuscharbeit liefern",[124]
"Unsichermachung des Betriebs, Zerstörung von Produktionsmitteln",[125]
ist also völlig verwerflich.
[Fußnote 121: Vgl. Rdsch. Soz. Mh. Juni 05, p. 557-558; _Olberg_,
"Nachträgliches zum Eisenbahnerstreik", p. 380, 381; Rudolf Graf
_Czernin_, "Die Bekämpfung der passiven Resistenz", p. 7 ff.]
[Fußnote 122: Soz. Prx. 1905, Nr. 22.]
[Fußnote 123: Sabot = Hemmschuh, Radschuh, Bremse. -- _Lagardelle_
("Die syndikalistische Bewegung in Frankreich", p. 119) nennt das
englische Ca' canny als Ursprung der Sabotage; letztere müsse man
übrigens "als ein Kampfmittel der Verzweiflung betrachten, welches in
das System der an sich nötigen Werkstättearbeiten, das der Syndikalismus
aufstellt, nicht gehört".]
[Fußnote 124: Aus der Taktik der Confédération générale du Travail
(vgl. "Antimilitarismus und Generalstreik", Beilage zu Nr. 11 der
"_Wahrheit_").]
[Fußnote 125: "_Weckruf_" 05, cit. in der N. Z. Z. vom 12./10. 05, Nr.
283.]
Auch _Demonstration_ und _Insurrektion_ sind häufig mit
Arbeitsniederlegung verknüpft und kommen dann, da sie zudem meist Ziele
verfolgen, wie sie auch bei gewissen Klassenstreiks begegnen, diesen
äußerst nahe.
Wenn z.B. die Versammlungs- oder Straßendemonstration durch Arbeitsruhe
verstärkt wird,[126] so verwandelt sie sich bei genügender Ausdehnung
und genügender Dauer in den demonstrativen Klassenstreik. Insbesondere
kann dies bei der _Maifeier_ der Fall sein. Die Maifeier war
ursprünglich wohl als ein kurzer demonstrativer Weltstreik geplant.[127]
Entstammt sie doch der gleichen Quelle, wie der anarchistische
Generalstreik selbst;[128] möglich auch, daß der internationale
Arbeiterkongreß in Paris 1889 für die internationale Kundgebung zum 1.
Mai 1890 die Arbeitsruhe im Sinne hatte; doch enthielt er sich jeder
Vorschrift über die Form der Kundgebung;[129] auch auf den folgenden
nationalen und internationalen Kongressen wurde die Arbeitsruhe nur als
"würdigste" und "wirksamste", daher erstrebenswerteste Form der
Maifeier, keineswegs als deren Bedingung hingestellt.[130] Da zudem,
neben Tendenzen zur Abschaffung der Maifeier[131] auch Bestrebungen
aufgetaucht sind, aus praktischen Gründen von der Arbeitsruhe überhaupt
ganz abzusehen,[132] so läßt sich die Maifeier höchstens als "tentative
de grève générale",[133] nur ganz ausnahmsweise als wirklicher
Klassenstreik ansehen.
[Fußnote 126: Durch die Arbeitsruhe soll die Wirkung der Demonstration
in Bezug auf Eindrücklichkeit und Propagandakraft vertieft werden (vgl.
_Eckstein_, p. 361; "'Der politische Streik' und der Staatsanwalt", a.
a. O.; Bericht der Delegation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei
Rußlands... p. 51; A. _Rudolph_, "Zur Maifeier"; _Bernstein_, "Pol.
M-str. u. pol. Lage", p. 33, 34; ders. "Der Kampf in Belgien und der
politische Massenstreik", p. 415, 416; _Block_, p. 563; _Cohnstaedt_, a.
a. O.; _Bömelburg_, Prot. Parteitg. Jena 05, p. 233; Prot. Parteitg.
Bremen 04, p. 193; Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 62.)]
[Fußnote 127: Die Maifeier ist eine Demonstration "für die gesetzliche
Einführung des achtstündigen Arbeitstags, für die Klassenforderungen des
Proletariats und für den Weltfrieden" zwecks Aufrüttelung der
"öffentlichen Gewalten" (vgl. die Protokolle der int. Kongr. von
Amsterdam 04, p. 53 ff.; Paris 1889, p. 123; Brüssel 1891; Zürich 1893,
p. 35; London 96, p. 29; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 141).]
[Fußnote 128: Im Dez. 1888 beschloß der Kongreß der Federation of
Labour in St. Louis, am 1. Mai 1890 eine Kundgebung für die
Arbeiterforderungen zu veranstalten (vgl. z.B. Flugschrift zum 1. Mai
1895 [Buchdruckerei des Schweizerischen Grütlivereins]).]
[Fußnote 129: Prot. Int. Kongr. Paris 1889, p. 123.]
[Fußnote 130: _Kampffmeyer_, "Zur Maifeierfrage"; Protokolle der int.
Kongresse Brüssel 91; Zürich 93, p. 35; London 96, p. 29; Amsterdam 04,
p. 53 ff.]
[Fußnote 131: So z.B. auf der 9. Generalvers. des Zentralverbandes der
Schiffszimmerer Deutschlands im Mai 05; doch wurde der diesbezügl.
Antrag abgelehnt (vgl. Vorwärts, 25. 5. 05).]
[Fußnote 132: Vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln 05; man wollte die Feier auf
den Abend (Resolution _Schmidt_ auf dem Gewerkschaftskongr. Köln), oder
auf den ersten Sonntag im Mai verlegen (vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln;
Rdsch. Soz. Mh., Juni 05, über den Kongr. der belg. Arbeiterpartei
Ostern 05; Prot. int. Kongr. Brüssel 1891), wie dies tatsächlich in
einigen Ländern geschehen ist (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 53
ff.).]
[Fußnote 133: _Briand_, "La grève générale et la révolution", p. 14.]
Hingegen wird die _Insurrektion_ wohl stets mit Arbeitsruhe verknüpft
sein. Bei früheren Revolutionen, zur Zeit der Vorherrschaft der
handwerksmäßigen Technik, mag die Arbeitsruhe freilich nur eine geringe
Rolle gespielt haben, denn die unterbrochene Handwerksarbeit läßt sich
nicht allzuschwer wieder aufnehmen, und wo etwa doch eine ernstliche
Störung eintrat, berührte diese, wegen der Enge des Marktgebiets, nur
einen verhältnismäßig kleinen Kreis; bei der heutigen industriellen
Entwicklung aber dürfte die Revolution fast notwendig mit dem
Klassenstreik verbunden sein.[134]
[Fußnote 134: Ein Beispiel hierfür scheint die russ. Revolution zu
bieten.]
Neben der _Verweigerung_ der _Produktionskraft_ des Proletariats tritt
die allgemeine Zurückziehung seiner _Konsumkraft_ aus dem bürgerlichen
Wirtschaftsleben sowohl wegen der geringen proletarischen Kaufkraft, als
auch wegen der fast unüberwindlichen Schwierigkeiten selbständiger
Verproviantierung an Bedeutung vollständig zurück.[135] -- Praktisch
ebenso erfolglos ist die Zurückhaltung von Leistungen gegenüber dem
Staat, sei es auf dem legalen Weg der parlamentarischen
Steuerverweigerung oder des Boykotts steuerbelasteter Waren,[136] sei es
in rechtswidriger Weise durch die militärische Dienstverweigerung oder
eigenmächtige Steuerverweigerung.
[Fußnote 135: Schon in der Chartistenbewegung wurde "exclusive dealing"
und "run on the banks for gold" (_Gammage_, p. 109), während der österr.
M-streikdebatten Bezugsbeschränkung auf Konsumvereine und Kleinhändler
vorgeschlagen (Prot. Parteitg. Wien 1903, p. 122ff.); es tauchte in
Österreich auch der Plan auf, einen ev. pol. M-str. durch Verweigerung
des Wohnungszinses zu unterstützen (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105).
Das Umgekehrte liegt bei den "Hungerstreiks" vor, wo nur das eigene
Leben einer Gefahr ausgesetzt wird, um hierdurch zu demonstrieren, um
"durch Imponderabilien, durch Furcht vor Skandalen, durch Erweckung
menschlicher Empfindungen doch einen Eindruck zu erzielen" (vgl.
_Liebknecht_, Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 195).]
[Fußnote 136: "Abstinence from all excisable articles" (_Gammage_)
schon bei den Chartisten geplant, ähnl. in der österr.
Wahlrechtsbewegung vorgeschlagen (Prot. Parteitg. Wien 03, p. 122ff.).]
_Zweiter Teil:_
Geschichte des Klassenstreiks und der Klassenstreikidee.
Erstes Kapitel:
_Vorläufer._
§ 7. Klassenstreikähnliche Bewegungen im Altertum und in neuerer Zeit.
Der Klassenstreik ist keineswegs so neu, wie es ihm manche seiner
heutigen Entdecker nachrühmen.[137] Denn er trat schon in den
sozialistischen "Flegeljahren" auf,[138] er erschien bereits an der
Wiege der modernen Arbeiterbewegung. Und eigentlich ist er noch viel
älter; eigentlich stammt er aus dem _Altertum_. Die antike Geschichte
kennt zwar keinen wirklichen Klassenstreik in unserem modernen Sinn,
aber doch immerhin klassenstreikähnliche Bewegungen: nämlich den
"sagenhaften _Massenstreik der Juden in Ägypten_, der nach der Bibel
ausbrach, weil die Beamten des Pharao den jüdischen Ziegelarbeitern
nicht das nötige Stroh zum Ziegelbrennen lieferten, und am Ende der
Dinge die Folge hatte, daß Pharao mit seinen Truppen im roten Meer
ertrank".[139] Und eine klassenstreikähnliche Bewegung war auch der
_Auszug der Plebejer auf den heiligen Berg_ im Jahre 494 v. Chr.[140]
Wollten die gedrückten Bauern die Patrizier durch diesen Entzug
militärischer und ökonomischer Kräfte in Verlegenheit setzen und dadurch
zur Nachgiebigkeit bewegen? Wollten sie nur den unerträglichen Lasten
entfliehen? Jedenfalls war den Römern die Wirkung der Sezession
empfindlich genug, um ihre Beendigung durch ein kostbares politisches
Recht, das Volkstribunat, zu erkaufen.[141]
[Fußnote 137: Von der "neuen Strategie" spricht z.B. E. Th. in dem
Artikel "Der Parteitag von Jena und der Generalstreik" ("Einigkeit" 9.
12. 05).]
[Fußnote 138: _Vliegen_ (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28).]
[Fußnote 139: _Bernstein_, "Der politische Massenstreik und die
politische Lage der Sozialdemokratie in Deutschland", p. 18; auf den
jüdischen Volksstreik verweist auch _Penzig_, "Massenstr. und Ethik", p.
3; ferner Nationalrat _Scherrer_, der Moses als Streikführer bezeichnet
(vgl. das amtl. stenogr. Bulletin der schweizerischen Bundesversammlung,
Bern 1906, Jahrg. XVI, p. 864); vgl. Exodus, Kap. 5 ff.]
[Fußnote 140: Freilich handelte es sich auch hierbei nicht gerade um
freie Lohnarbeiter. --Das aus dem Krieg heimkehrende römische Heer
erfährt, daß die Reformen zu Gunsten der Bauern vom Senat abgelehnt
worden sind; es verläßt darauf den Feldherrn und zieht in militärischer
Ordnung auf den heiligen Berg, wo es Miene macht, eine neue
Plebejerstadt zu gründen. "Dieser Abmarsch tat selbst den hartnäckigsten
Pressern auf eine handgreifliche Art dar, daß ein solcher Bürgerkrieg
auch mit ihrem ökonomischen Ruin enden müsse: der Senat gab nach."
(_Mommsen_, "Römische Geschichte", 3. Aufl. 1861, 1. Band, 2. Buch, Kap.
II, p. 263, 264).]
[Fußnote 141: Auf den Auszug der Plebejer als auf einen der ältesten
Klassenstreiks verweisen _Bernstein_ ("pol. M. Str. u. pol. Lage", p.
19; ders., "Der Streik", p. 9); _Penzig_ a. a. O. p. 3ff.; _Bourdeau_,
"Les grèves politiques", p. 425.]
Auch das ausgehende _Mittelalter_ weist, mit dem Beginn der
kapitalistischen Produktionsweise, Erscheinungen auf, die dem modernen
Klassenstreik nicht unähnlich sind. So in _Flandern_, wo sich im 14.
Jahrhundert die soziale Gärung, deren Träger hauptsächlich die Arbeiter
der Wollindustrie waren, in Volksbewegungen geltend machte, "bei denen
sich leicht alle für einen Arbeiterstreik charakteristischen
Erscheinungen wahrnehmen lassen".[142] Auch der sogenannte
_Ciompi_-Aufstand in Florenz 1378, der von den niedersten Elementen der
Wollenzunft ausging, scheint streikartigen Charakter getragen zu
haben.[143] Als Vorläufer in neuerer Zeit wäre z.B. aus den 90er Jahren
des 18. Jahrhunderts die Lohnbewegung der _Hamburger_ Schlosser zu
nennen, der sich aus Solidarität zunächst andere Gesellen, dann auch die
Fabrikarbeiter anschlossen, so daß eine Zeit lang allgemeine Arbeitsruhe
herrschte; die Bewegung wurde jedoch, da die Demonstrationen bald einen
aufrührerischen Charakter annahmen, mit Waffengewalt beendigt.[144]
[Fußnote 142: Vgl. _Pirenne_, Geschichte Belgiens, p. 419, 420.]
[Fußnote 143: Vgl. _Doren_, "Die Florentiner Wollentuchindustrie", p.
240 ff., 410. --]
[Fußnote 144: Vgl. A. _Heinrich_, "Ein Generalstreik in Hamburg vor 100
Jahren", p. 507.]
Wenige Jahre, ehe sich in Hamburg aus einem partiellen Streik zufällig
eine klassenstreikartige Erscheinung entwickelte, hatte bereits
_Mirabeau_ geäußert, das Volk könne "se croiser les bras pour obtenir
justice",[145] und als "erster Verkünder des Generalstreiks" den
privilegierten Ständen in der Nationalversammlung zugerufen: "Prenez
garde!... n'irritez pas ce peuple qui produit tout,[146] et qui pour
être formidable n'aurait qu'à être immobile".[147]
[Fußnote 145: Vgl. _Destrée_ und _Vandervelde_, "Le socialisme en
Belgique", p. 258.]
[Fußnote 146: Unter "peuple" ist natürlich der Tiers-Etat, also
Bürgertum inkl. Lohnarbeiter, zu verstehen.]
[Fußnote 147: Cit. bei _Jaurès_, (Enquête, p. 111) und _Umrath_, a. a.
O. p. 13.]
Nach den angeführten Beispielen kann zugegeben werden, daß "das große
Wort 'Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will!', dieses
Wort mit allen Phantasien, mit allen Konsequenzen, besonders mit aller
Begeisterung, die sich daran knüpft.... dem Proletariat
selbstverständlich in Fleisch und Blut" liegt, so daß der Gedanke des
Klassenstreiks "ganz selbstverständlich ... in verschiedenen Ländern, zu
verschiedenen Zeiten, in verschiedenen Formen und mit verschiedener
Bestimmtheit" auftritt.[148] Dennoch darf der proletarische
Masseninstinkt nicht als einzige Quelle der Klassenstreikidee angesehen
werden; diese wurde vielmehr zu gleicher Zeit "von Theoretikern
ausgeheckt... philosophisch begründet... von einzelnen Denkern des
Proletariats ersonnen".[149] Der theoretische und der praktische Faktor
haben gemeinsam an der Ausgestaltung dieses Gedankens gearbeitet.
[Fußnote 148: Dr. V. _Adler_ (Prot. Parteitg. Wien, 05, p. 125).]
[Fußnote 149: Dies bestreitet _Adler_ a. a. O.]
§ 8. Die Klassenstreikidee im englischen Chartismus.
In den 1830er Jahren tauchte in England mehrfach der Plan eines
"Universalstreiks" auf.[150] Doch der Gedanke, die allgemeine
Arbeitseinstellung auch in den Dienst politischer Forderungen zu
stellen, ist nicht in den englischen Arbeitermassen, sondern in den
Köpfen bürgerlicher Chartistenführer entstanden. Es soll ihnen dabei der
Auszug auf den heiligen Berg vorgeschwebt und sie zur Bezeichnung ihres
projektierten Streiks als "heilige" Woche veranlaßt haben;[151] sonach
wäre also auch unser moderner Klassenstreik durch ein geistiges Band mit
der Antike verknüpft.
[Fußnote 150: So forderte _Fielden_, angeregt durch die energische
Propaganda der "Gesellschaft für nationale Wiedergeburt" (von _Owen_ im
Dez. 1833 gegründet), die Textilarbeiter von Lancashire zu einem
"Universalstreik" zur Erlangung des 8-St.-Tages auf. Ein derartiger
Versuch, unter Führung der Baumwollspinner, scheiterte (vgl. S. & B.
_Webb_, "Geschichte des britischen Trade-Unionismus", p. 102, 103, 124,
125). -- 1834 trat die "grand national consolidated trades union" ins
Leben, und "es war die eingestandene Politik der Föderation, einen
Generalstreik aller Lohnarbeiter des ganzen Landes ins Werk zu setzen"
(S. & B. _Webb_, a. a. O. p. 104-106).]
[Fußnote 151: Vgl. _Bernstein_, "Der Streik als politisches
Kampfmittel", p. 960.]
Die Klassenstreikidee, die im Frühling 1838 im Chartismus erschien, ging
von der Birminghamer "political union" aus und wurde ganz besonders von
_Atwood_ propagiert.[152] Würde das Parlament "wahnsinnig genug" sein,
um die Petition[153] zu verachten, so wolle er das Volk "zu einem
feierlichen, heiligen, allgemeinen Ausstand aufrufen, nicht des
Arbeiters gegen den Herrn, sondern einem Ausstand aller gegen den
gemeinsamen Feind!", "then the working men with such of the middle class
as might be disposed to favour their views,[154] should proclaim a
solemn and sacred strike from every kind of labour. Not a hand was to be
raised to work, but every heart, every head, and every arm was to be
directed to the furtherance of the people's cause, until victory smiled
upon their efforts".[155] Denn durch "a national strike for one week,
during which time not a hammer was to be wielded, nor an anvil sounded,
nor a shuttle moved, throughout the country", könne das Volk auf das
Unterhaus "exercise... a little gentle compulsion".[156] -- _Atwood_ war
Gegner von Gewalttätigkeiten, bekämpfte also auch die Gruppe der
"physischen Gewalt" im Chartismus. Wenn er trotzdem ein Mittel empfahl,
das unweigerlich zur Revolution führen mußte, so war er sich entweder
dieser Konsequenz nicht bewußt,[157] oder -- und dies erscheint als das
Wahrscheinlichere -- er durfte diese Konsequenz außer Acht lassen, weil
er gar nicht die Absicht hatte, die holy week wirklich zu inszenieren.
Denn Atwood kannte sehr genau die Voraussetzungen ihrer siegreichen
Durchführung und wußte, daß, wenn diese Voraussetzungen einmal erfüllt
wären, die Chartisten auch ohne Streik siegen konnten. Aber die
Vorbereitung eines solchen Ausstandes konnte nach seiner Ansicht die
moralische Kraft des Volkes stärken und hierdurch gerade "die wilden und
verbrecherischen Verirrungen physischer Kraft" erdrücken;[158]
vielleicht glaubte er auch, daß das Parlament vor der Streikdrohung
kapitulieren und die Charte gewähren würde, wodurch sich die Frage der
heiligen Woche ja ohne weiteres erledigt hätte.
[Fußnote 152: Vgl. _Gonner_, "The Early History of Chartism", p. 636.
--_Atwood_ sprach für den Kl.Str. anläßlich der von der Birminghamer
"political union" am 21. u. 28. Mai 1838 veranstalteten Meetings, an
denen sich 150 000, resp. 200 000 Demonstranten beteiligten und ihm
zujubelten (Birminghamer Journal, 26./5. 1838, cit. bei _Tildsley_, "Die
Entstehung und die Grundsätze der Chartistenbewegung", p. 36, 37); am
16. Aug. 1838 setzte er in der Demonstrationsversammlung im Midland "die
heilige Frist von einer Woche fest, wenn das Unterhaus die Petition
nicht annähme" (_Tildsley_, a. a. O. p. 38); ähnlich sprach er auch auf
dem großen Birminghamer Meeting 1838.]
[Fußnote 153: Mit den 5 chartistischen Forderungen.]
[Fußnote 154: Es sollte also nicht eine reine Lohnarbeiterbewegung
werden.]
[Fußnote 155: _Gammage_, "History of the Chartist Movement".]
[Fußnote 156: Diese Worte machten großen Eindruck auf die Zuhörer (vgl.
_Gammage_, a. a. O. p. 43).]
[Fußnote 157: _Gammage_ a. a. O.]
[Fußnote 158: _Tildsley_, a. a. O. p. 48, 49.]
Dieser friedfertige Charakter des "national holiday" verschwand aber,
als im Winter 1838/39 die Führung der Chartistensache mehr und mehr auf
den extremen Flügel überging. Aus der demonstrativen "heiligen Woche"
wurde ein "heiliger Monat" mit Pressionscharakter;[159] die
linksstehenden Konventsmitglieder, die ihr eigenes revolutionäres
Empfinden in die Massen projizierten, rechneten sogar stark mit seiner
baldigen Verwirklichung. Immerhin befragte der Konvent das Volk in einem
Manifest noch direkt nach seiner Kampfbereitschaft, ob es bei ev.
Ablehnung der Charte "ulterior means", z.B. "an universal cessation of
labour" anzuwenden geneigt sein würde.[160] Die sogenannten Simultaneous
Meetings (Monstre-Versammlungen im ganzen Lande vom Mai-Juli 1839),
bereiteten unter dem Einfluß der extremen Chartistenführer dem Manifest
eine begeisterte Aufnahme.[161] Schließlich glaubte der ganze Konvent,
"a holiday, or sacred month would be found to be the only effectual
remedy for the sufferings of the people",[162] "that, until they had a
sacred holiday they would never have universal suffrage".[163] Die
Bedächtigeren freilich verlangten doch noch zuerst einen Versuch mit den
übrigen Mitteln, oder mindestens eine Vorbereitung des heiligen Monats
(z.B. Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung des besten
Aktionsplans, "to select a few trades whose cessation from labour would
cause all other trades to leave off work"; Errichtung eines Streikfonds,
dessen Größe zugleich einen Gradmesser für die Streikbereitschaft der
großen Massen abgeben könne), und hintertrieben die sofortige Fixierung
eines Termins für seinen Anfang; doch vermochten auch sie den
"voreiligen und törichten Beschluß", daß der Konvent, bei Ablehnung der
Charte, am 13. Juli zusammenkommen müsse, um den definitiven Tag des
Streikbeginns festzusetzen,[164] nicht zu verhindern. -- Am 12. Juli
wurde die Charte wirklich vom Unterhaus abgelehnt, und am folgenden Tage
proklamierte der nur schwach besuchte Nationalkonvent, aller Warnungen
unerachtet, den 12. August als Eröffnungstag des heiligen Monats.[165]
Nun endlich aber kehrte dem Konvent die Einsicht in die realen
Machtverhältnisse zurück, endlich kam er zur Erkenntnis, warum das
Unterhaus sich durch die Streikdrohung nicht hatte einschüchtern lassen:
war es doch ganz unmöglich, den heiligen Monat in irgendwie erheblichem
Umfang zu verwirklichen; gerade unter der Majorität der wichtigsten
Distrikte fehlte, bei aller Begeisterung für die Charte, doch jede
Stimmung für den Ausstand;[166] nur die schlechtest gestellten Arbeiter
traten für ihn ein, während die Gewerkvereine ihn durchweg
ablehnten.[167] Daher erklärte sich der Konvent schon am 16. Juli für
inkompetent, Zeit und Umstände eines nationalen Generalstreiks
festzusetzen, und überließ dem Volke selbst die Entscheidung.[168] Die
Kommission, der die Befragung desselben aufgetragen worden war, riet
dringend, den Streikplan aufzugeben, und die ausschlaggebenden
Konventsmitglieder pflichteten ihr bei.[169] Am 6. Aug. vervollständigte
der Konvent seinen Rückzug durch die ausdrückliche Warnung vor dem
heiligen Monat; alles, was von dem stolzen Plane übrig blieb, war die
Empfehlung einer "grand national moral demonstration" (2-3tägige
Arbeitsruhe vom 12. Aug. an,[170] die auch zu Stande kam); die Bewegung
für den national holiday war vorläufig beendet.
[Fußnote 159: Von einer Beteiligung der Mittelklassen war nicht mehr
die Rede.]
[Fußnote 160: _Gammage_, p. 109; auch _Tildsley_, p. 46.]
[Fußnote 161: Wenigstens sagen dies die Berichte der Konventsmitglieder
beim Wiederzusammentritt des Konvents am 1. Juli 1839 in Birmingham;
vgl. _Gonner_, a. a. O. p. 640.]
[Fußnote 162: _Gammage_, a. a. O. p. 127.]
[Fußnote 163: So _O'Connor_; vgl. _Gammage_, a. a. O.]
[Fußnote 164: Dieser sog. Motion Dr. _Taylor_ stimmten auch solche
Konventsmitglieder zu, die von der Undurchführbarkeit eines heiligen
Monats zwar überzeugt waren, aber fürchteten, bei Ablehnung als
Feiglinge zu gelten; andere stimmten dafür, weil die Unternehmer mit
einer einmonatlichen Aussperrung drohten (_Gammage_ a. a. O. p.
126-130).]
[Fußnote 165: Man meinte, "the best time for commencing the sacred
month was when the corn was ripe and the potatoes were on the ground"
(cit. bei _Gammage_, a. a. O. p. 145).]
[Fußnote 166: Zwar berichtete Dr. _Taylor_ noch nach Ablehnung der
Charte, in den Industriebezirken sei die Organisation für den heiligen
Monat "going on like a house on fire"; zwar verpflichtete sich auch noch
nach Ablehnung der Charte ein Meeting in Newcastle einstimmig für den
heiligen Monat; aber diese, wie die früheren Streikbeschlüsse,
entstanden in der Aufwallung leidenschaftlicher Volksversammlungen und
entbehrten jeder reellen Grundlage (vgl. _Gammage_ a. a. O. p.
129-145).]
[Fußnote 167: Vgl. _Brentano_, "Die englische Chartistenbewegung".]
[Fußnote 168: Weil der Konvent durch "desertion, absence and arbitrary
arrests" sehr reduziert sei; weil sich im Konvent und in der
Arbeiterschaft Meinungsdifferenzen über die momentane Durchführbarkeit
eines heiligen Monats gezeigt hätten; weil man die Allgemeinheit des
Streiks bezweifeln müsse, ein bloß partieller Streik aber als großes
Unglück anzusehen sei, deshalb solle das Volk selbst entscheiden (vgl.
_Gammage_, a. a. O. p. 146).]
[Fußnote 169: _O'Connor_ verstieg sich jetzt sogar zu der ebenso kühnen
wie unzutreffenden Behauptung, er und alle hervorragenden Führer seien
von jeher gegen das Projekt überhaupt gewesen (_Gonner_, a. a. O. p.
641, 642; _Gammage_, a. a. O. p. 147, 148; _Tildsley_, a. a. O. p. 47,
48; _Bernstein_, "Der Streik als polit. Kampfmittel", p. 691).]
[Fußnote 170: Für diese wurde die Unterstützung der "united trades"
angerufen (_Gammage_, p. 154ff.).]