Der Streit der Erben (Geister, Teufel, Riesen, Zwerge, Menschen) um
Wunschdinge, welche dann der von den Streitenden erwählte Schiedsrichter
sich aneignet, kömmt oft in den Märchen des Morgen- und Abendlandes vor.
Näher darauf einzugehen ist hier nicht der Ort, nur folgendes sei
bemerkt. Die Zahl der Wunschdinge ist häufig drei, und darunter befinden
sich sehr oft ein Paar Schuhe oder Stiefeln und ein Hut oder eine Mütze.
Erstere bringen den Besitzer entweder, wie hier, sofort an einen
gewünschten Ort, oder er kann wenigstens in ihnen mit jedem Schritt
Meilen (7-1000) zurücklegen. Der Hut oder die Mütze hat meistens die
Eigenschaft unsichtbar zu machen: daß der Träger des Hutes aber alles,
auch das fernste und den gewöhnlichen Menschen sonst unsichtbare, sehen
kann, ist dem ehstnischen Märchen eigen, ebenso wie der Alles
schmelzende Stock. Zwar kömmt unter den Wunschdingen in mehreren Märchen
ein Stock oder eine Keule vor, aber nicht mit dieser Eigenschaft.
Was den Umstand betrifft, daß der Hut aus Nägelschnitzeln gemacht ist,
so ist außer dem S. 143, Anm. 1 Bemerkten noch auf Schiefners
Mittheilung im Bulletin =II=, 293 zu verweisen, daß die Lithauer in
Samogitien ihre Nägelschnitzel nicht wegwerfen, sondern an ihrem Leibe
verwahren, aus Furcht, der Teufel könne dieselben auflesen und sich
einen Hut daraus machen. Schiefner erinnert auch an das aus
Nägelschnitzeln Todter gebildete Todtenschiff Naglfari in der Edda.
Daß Zwerge bei Hochzeiten unsichtbar mitessen, kömmt öfters in deutschen
Sagen vor, z. B. in Büschings Wöchentlichen Nachrichten =I=, 73,
Müllenhoff Sagen, Märchen und Lieder aus Schleswig u. s. w. S. 280, Nr.
380, Kuhn und Schwartz Norddeutsche Sagen Nr. 189, 4; 270, 2; 291. K.