Gegen die indirekt durch den Menschen hervorgerufene Verminderung
der Trappe können wir keine Maßnahmen treffen. Wir schützen die
Trappe aus ideellen Gründen. Sie ist der größte sächsische Landvogel
und ein Charaktertier der Kultursteppe. Sie ist Kulturfolger und
Kulturflüchter zugleich, je nachdem, was man unter Kultur versteht. Wer
auch die materielle Seite berücksichtigen will, sei darauf hingewiesen,
daß das, was die Trappe an Schaden verursacht, durch »Zertrappen«
der Saat usw. sicher aufgewogen wird durch den Nutzen, den sie durch
Vertilgung von – für die Landwirtschaft schädlichen – Insekten bringt.
An Maßnahmen sind zu treffen:
1. Die Trappe wird zum Naturdenkmal erklärt, ihre Jagdbarkeit
aufgehoben.
2. Mit Geld- bzw. Haftstrafe wird Fangen, Töten und absichtliches
Ausnehmen und Zerstören der Gelege bestraft.
3. Innerhalb des Brutgebietes ist die ländliche Bevölkerung durch einen
(Lichtbilder-)Vortrag auf die hohe Bedeutung des Trappenvorkommens
hinzuweisen.
=Schrifttum=: Rich. Schlegel: Der frühere und gegenwärtige Bestand des
Großtrappen bei Leipzig, Journal für Ornithologie 1923.