IV. Maßnahmen zum Schutz der Trappen:

Gegen die indirekt durch den Menschen hervorgerufene Verminderung

der Trappe können wir keine Maßnahmen treffen. Wir schützen die

Trappe aus ideellen Gründen. Sie ist der größte sächsische Landvogel

und ein Charaktertier der Kultursteppe. Sie ist Kulturfolger und

Kulturflüchter zugleich, je nachdem, was man unter Kultur versteht. Wer

auch die materielle Seite berücksichtigen will, sei darauf hingewiesen,

daß das, was die Trappe an Schaden verursacht, durch »Zertrappen«

der Saat usw. sicher aufgewogen wird durch den Nutzen, den sie durch

Vertilgung von – für die Landwirtschaft schädlichen – Insekten bringt.

An Maßnahmen sind zu treffen:

1. Die Trappe wird zum Naturdenkmal erklärt, ihre Jagdbarkeit

aufgehoben.

2. Mit Geld- bzw. Haftstrafe wird Fangen, Töten und absichtliches

Ausnehmen und Zerstören der Gelege bestraft.

3. Innerhalb des Brutgebietes ist die ländliche Bevölkerung durch einen

(Lichtbilder-)Vortrag auf die hohe Bedeutung des Trappenvorkommens

hinzuweisen.

=Schrifttum=: Rich. Schlegel: Der frühere und gegenwärtige Bestand des

Großtrappen bei Leipzig, Journal für Ornithologie 1923.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XIII, Heft 7-8 · 第 47 / 61 题