Setzet: es gehe eine Freiheit im transzendentalen Verstande, als eine
besondere Art von Kausalität, nach welcher die Begebenheiten der Welt
erfolgen könnten, nämlich ein Vermögen, einen Zustand, mithin auch
eine Reihe von Folgen desselben, schlechthin anzufangen; so wird nicht
allein eine Reihe durch diese Spontaneität, sondern die Bestimmung
dieser Spontaneität selbst zur Hervorbringung der Reihe, d.i. die
Kausalität, wird schlechthin anfangen, so daß nichts vorhergeht,
wodurch diese geschehende Handlung nach beständigen Gesetzen bestimmt
sei. Es setzt aber ein jeder Anfang zu handeln einen Zustand der noch
nicht handelnden Ursache voraus, und ein dynamisch erster Anfang der
Handlung einen Zustand, der mit dem vorhergehenden eben derselben
Ursache gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat, d.i. auf keine
Weise daraus erfolgt. Also ist die transzendentale Freiheit dem
Kausalgesetze entgegen, und eine solche Verbindung der sukzessiven
Zustände wirkender Ursachen, nach welcher keine Einheit der Erfahrung
möglich ist, die also auch in keiner Erfahrung angetroffen wird,
mithin ein leeres Gedankending.
Wir haben also nichts als Natur, in welcher wir den Zusammenhang
und Ordnung der Weltbegebenheiten suchen müssen. Die Freiheit
(Unabhängigkeit) von den Gesetzen der Natur, ist zwar eine Befreiung
vom Zwange, aber auch vom Leitfaden aller Regeln. Denn man kann nicht
sagen, daß, anstatt der Gesetze der Natur, Gesetze der Freiheit in die
Kausalität des Weltlaufs eintreten, weil, wenn diese nach Gesetzen
bestimmt wäre, so wäre sie nicht Freiheit, sondern selbst nichts
anderes als Natur. Natur also und transzendentale Freiheit
unterscheiden sich wie Gesetzmäßigkeit und Gesetzlosigkeit, davon jene
zwar den Verstand mit der Schwierigkeit belästigt, die Abstammung
der Begebenheiten in der Reihe der Ursachen immer höher hinauf zu
suchen, weil die Kausalität an ihnen jederzeit bedingt ist, aber zur
Schadloshaltung durchgängige und gesetzmäßige Einheit der Erfahrung
verspricht, dahingegen das Blendwerk von Freiheit zwar dem forschenden
Verstande in der Kette der Ursachen Ruhe verheißt, indem sie ihn zu
einer unbedingten Kausalität führt, die von selbst zu handeln anhebt,
die aber, da sie selbst blind ist, den Leitfaden der Regeln abreißt,
an welchem allein eine durchgängig zusammenhängende Erfahrung möglich
ist.
Anmerkung zur dritten Antinomie
I. zur Thesis
Die transzendentale Idee der Freiheit macht zwar bei weitem nicht den
ganzen Inhalt des psychologischen Begriffs dieses Namens aus, welcher
großenteils empirisch ist, sondern nur den der absoluten Spontaneität
der Handlung, als den eigentlichen Grund der Imputabilität derselben;
ist aber dennoch der eigentliche Stein des Anstoßes für die
Philosophie, welche unüberwindliche Schwierigkeiten findet,
dergleichen Art von unbedingter Kausalität einzuräumen. Dasjenige
also in der Frage über die Freiheit des Willens, was die spekulative
Vernunft von jeher in so große Verlegenheit gesetzt hat, ist
eigentlich nur transzendental, und geht lediglich darauf, ob ein
Vermögen angenommen werden müsse, eine Reihe von sukzessiven Dingen
oder Zuständen von selbst anzufangen. Wie ein solches möglich sei, ist
nicht ebenso notwendig beantworten zu können, da wir uns ebensowohl
bei der Kausalität nach Naturgesetzen damit begnügen müssen, a priori
zu erkennen, daß eine solche vorausgesetzt werden müsse, ob wir gleich
die Möglichkeit, wie durch ein gewisses Dasein das Dasein eines
anderen gesetzt werde, auf keine Weise begreifen, und uns desfalls
lediglich an die Erfahrung halten müssen. Nun haben wir diese
Notwendigkeit eines ersten Anfangs einer Reihe von Erscheinungen
aus Freiheit, zwar nur eigentlich insofern dargetan, als zur
Begreiflichkeit eines Ursprungs der Welt erforderlich ist, indessen
daß man alle nachfolgenden Zustände für eine Abfolge nach bloßen
Naturgesetzen nehmen kann. Weil aber dadurch doch einmal das Vermögen,
eine Reihe in der Zeit ganz von selbst anzufangen, bewiesen (obzwar
nicht eingesehen) ist, so ist es uns nunmehr auch erlaubt, mitten im
Laufe der Welt verschiedene Reihen, der Kausalität nach, von selbst
anfangen zu lassen, und den Substanzen derselben ein Vermögen
beizulegen, aus Freiheit zu handeln. Man lasse sich aber hierbei nicht
durch einen Mißverstand aufhalten: daß, da nämlich eine sukzessive
Reihe in der Welt nur einen komparativ ersten Anfang haben kann, indem
doch immer ein Zustand der Dinge in der Welt vorhergeht, etwa kein
absolut erster Anfang der Reihen während dem Weltlaufe möglich sei.
Denn wir reden hier nicht vom absolutersten Anfange der Zeit nach,
sondern der Kausalität nach. Wenn ich jetzt (zum Beispiel) völlig
frei, und ohne den notwendig bestimmenden Einfluß der Naturursachen,
von meinem Stuhle aufstehe, so fängt in dieser Begebenheit, samt deren
natürlichen Folgen ins Unendliche, eine neue Reihe schlechthin an,
obgleich der Zeit nach diese Begebenheit nur die Fortsetzung einer
vorhergehenden Reihe ist. Denn diese Entschließung und Tat liegt gar
nicht in der Abfolge bloßer Naturwirkungen, und ist nicht eine bloße
Fortsetzung derselben, sondern die bestimmenden Naturursachen hören
oberhalb derselben, in Ansehung dieser Ereignis, ganz auf, die zwar
auf jene folgt, aber daraus nicht erfolgt, und daher zwar nicht der
Zeit nach, aber doch in Ansehung der Kausalität, ein schlechthin
erster Anfang einer Reihe von Erscheinungen genannt werden muß.
Die Bestätigung von der Bedürfnis der Vernunft, in der Reihe der
Naturursachen sich auf einen ersten Anfang aus Freiheit zu berufen,
leuchtet daran sehr klar in die Augen: daß (die epikurische Schule
ausgenommen) alle Philosophen des Altertums sich gedrungen sahen, zur
Erklärung der Weltbewegungen einen ersten Beweger anzunehmen, d.i.
eine freihandelnde Ursache, welche diese Reihe von Zuständen zuerst
und von selbst anfing. Denn aus bloßer Natur unterfangen sie sich
nicht, einen ersten Anfang begreiflich zu machen.