Beweis

Setzet: es gehe eine Freiheit im transzendentalen Verstande, als eine

besondere Art von Kausalität, nach welcher die Begebenheiten der Welt

erfolgen könnten, nämlich ein Vermögen, einen Zustand, mithin auch

eine Reihe von Folgen desselben, schlechthin anzufangen; so wird nicht

allein eine Reihe durch diese Spontaneität, sondern die Bestimmung

dieser Spontaneität selbst zur Hervorbringung der Reihe, d.i. die

Kausalität, wird schlechthin anfangen, so daß nichts vorhergeht,

wodurch diese geschehende Handlung nach beständigen Gesetzen bestimmt

sei. Es setzt aber ein jeder Anfang zu handeln einen Zustand der noch

nicht handelnden Ursache voraus, und ein dynamisch erster Anfang der

Handlung einen Zustand, der mit dem vorhergehenden eben derselben

Ursache gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat, d.i. auf keine

Weise daraus erfolgt. Also ist die transzendentale Freiheit dem

Kausalgesetze entgegen, und eine solche Verbindung der sukzessiven

Zustände wirkender Ursachen, nach welcher keine Einheit der Erfahrung

möglich ist, die also auch in keiner Erfahrung angetroffen wird,

mithin ein leeres Gedankending.

Wir haben also nichts als Natur, in welcher wir den Zusammenhang

und Ordnung der Weltbegebenheiten suchen müssen. Die Freiheit

(Unabhängigkeit) von den Gesetzen der Natur, ist zwar eine Befreiung

vom Zwange, aber auch vom Leitfaden aller Regeln. Denn man kann nicht

sagen, daß, anstatt der Gesetze der Natur, Gesetze der Freiheit in die

Kausalität des Weltlaufs eintreten, weil, wenn diese nach Gesetzen

bestimmt wäre, so wäre sie nicht Freiheit, sondern selbst nichts

anderes als Natur. Natur also und transzendentale Freiheit

unterscheiden sich wie Gesetzmäßigkeit und Gesetzlosigkeit, davon jene

zwar den Verstand mit der Schwierigkeit belästigt, die Abstammung

der Begebenheiten in der Reihe der Ursachen immer höher hinauf zu

suchen, weil die Kausalität an ihnen jederzeit bedingt ist, aber zur

Schadloshaltung durchgängige und gesetzmäßige Einheit der Erfahrung

verspricht, dahingegen das Blendwerk von Freiheit zwar dem forschenden

Verstande in der Kette der Ursachen Ruhe verheißt, indem sie ihn zu

einer unbedingten Kausalität führt, die von selbst zu handeln anhebt,

die aber, da sie selbst blind ist, den Leitfaden der Regeln abreißt,

an welchem allein eine durchgängig zusammenhängende Erfahrung möglich

ist.

Anmerkung zur dritten Antinomie

I. zur Thesis

Die transzendentale Idee der Freiheit macht zwar bei weitem nicht den

ganzen Inhalt des psychologischen Begriffs dieses Namens aus, welcher

großenteils empirisch ist, sondern nur den der absoluten Spontaneität

der Handlung, als den eigentlichen Grund der Imputabilität derselben;

ist aber dennoch der eigentliche Stein des Anstoßes für die

Philosophie, welche unüberwindliche Schwierigkeiten findet,

dergleichen Art von unbedingter Kausalität einzuräumen. Dasjenige

also in der Frage über die Freiheit des Willens, was die spekulative

Vernunft von jeher in so große Verlegenheit gesetzt hat, ist

eigentlich nur transzendental, und geht lediglich darauf, ob ein

Vermögen angenommen werden müsse, eine Reihe von sukzessiven Dingen

oder Zuständen von selbst anzufangen. Wie ein solches möglich sei, ist

nicht ebenso notwendig beantworten zu können, da wir uns ebensowohl

bei der Kausalität nach Naturgesetzen damit begnügen müssen, a priori

zu erkennen, daß eine solche vorausgesetzt werden müsse, ob wir gleich

die Möglichkeit, wie durch ein gewisses Dasein das Dasein eines

anderen gesetzt werde, auf keine Weise begreifen, und uns desfalls

lediglich an die Erfahrung halten müssen. Nun haben wir diese

Notwendigkeit eines ersten Anfangs einer Reihe von Erscheinungen

aus Freiheit, zwar nur eigentlich insofern dargetan, als zur

Begreiflichkeit eines Ursprungs der Welt erforderlich ist, indessen

daß man alle nachfolgenden Zustände für eine Abfolge nach bloßen

Naturgesetzen nehmen kann. Weil aber dadurch doch einmal das Vermögen,

eine Reihe in der Zeit ganz von selbst anzufangen, bewiesen (obzwar

nicht eingesehen) ist, so ist es uns nunmehr auch erlaubt, mitten im

Laufe der Welt verschiedene Reihen, der Kausalität nach, von selbst

anfangen zu lassen, und den Substanzen derselben ein Vermögen

beizulegen, aus Freiheit zu handeln. Man lasse sich aber hierbei nicht

durch einen Mißverstand aufhalten: daß, da nämlich eine sukzessive

Reihe in der Welt nur einen komparativ ersten Anfang haben kann, indem

doch immer ein Zustand der Dinge in der Welt vorhergeht, etwa kein

absolut erster Anfang der Reihen während dem Weltlaufe möglich sei.

Denn wir reden hier nicht vom absolutersten Anfange der Zeit nach,

sondern der Kausalität nach. Wenn ich jetzt (zum Beispiel) völlig

frei, und ohne den notwendig bestimmenden Einfluß der Naturursachen,

von meinem Stuhle aufstehe, so fängt in dieser Begebenheit, samt deren

natürlichen Folgen ins Unendliche, eine neue Reihe schlechthin an,

obgleich der Zeit nach diese Begebenheit nur die Fortsetzung einer

vorhergehenden Reihe ist. Denn diese Entschließung und Tat liegt gar

nicht in der Abfolge bloßer Naturwirkungen, und ist nicht eine bloße

Fortsetzung derselben, sondern die bestimmenden Naturursachen hören

oberhalb derselben, in Ansehung dieser Ereignis, ganz auf, die zwar

auf jene folgt, aber daraus nicht erfolgt, und daher zwar nicht der

Zeit nach, aber doch in Ansehung der Kausalität, ein schlechthin

erster Anfang einer Reihe von Erscheinungen genannt werden muß.

Die Bestätigung von der Bedürfnis der Vernunft, in der Reihe der

Naturursachen sich auf einen ersten Anfang aus Freiheit zu berufen,

leuchtet daran sehr klar in die Augen: daß (die epikurische Schule

ausgenommen) alle Philosophen des Altertums sich gedrungen sahen, zur

Erklärung der Weltbewegungen einen ersten Beweger anzunehmen, d.i.

eine freihandelnde Ursache, welche diese Reihe von Zuständen zuerst

und von selbst anfing. Denn aus bloßer Natur unterfangen sie sich

nicht, einen ersten Anfang begreiflich zu machen.

Kritik der reinen Vernunft (Erste Fassung 1781) · 第 59 / 70 题