Dinge sind zugleich, sofern sie in einer und derselben Zeit
existieren. Woran erkennt man aber: daß sie in einer und derselben
Zeit sind? Wenn die Ordnung in der Synthesis der Apprehension dieses
Mannigfaltigen gleichgültig ist, d.i. von A durch B, C, D auf E, oder
auch umgekehrt von E zu A gehen kann. Denn, wäre sie in der Zeit
nacheinander (in der Ordnung, die von A anhebt, und in E endigt), so
ist es unmöglich, die Apprehension in der Wahrnehmung von E anzuheben,
und rückwärts zu A fortzugehen, weil A zur vergangenen Zeit gehört,
und also kein Gegenstand der Apprehension mehr sein kann.
Nehmet nun an: in einer Mannigfaltigkeit von Substanzen als
Erscheinungen wäre jede derselben völlig isoliert, d.i. keine wirkte
in die andere, und empfänge von dieser wechselseitig Einflüsse,
so sage ich: daß das Zugleichsein derselben kein Gegenstand einer
möglichen Wahrnehmung sein würde, und daß das Dasein der einen, durch
keinen Weg der empirischen Synthesis, auf das Dasein der anderen
führen könnte. Denn, wenn ihr euch gedenkt, sie wären durch einen
völlig leeren Raum getrennt, so würde die Wahrnehmung, die von der
einen zur anderen in der Zeit fortgeht, zwar dieser ihr Dasein,
vermittelst einer folgenden Wahrnehmung bestimmen, aber nicht
unterscheiden können, ob die Erscheinung objektiv auf die erstere
folge, oder mit jener vielmehr zugleich sei.
Es muß also noch außer dem bloßen Dasein etwas sein, wodurch A dem B
seine Stelle in der Zeit bestimmt, und umgekehrt auch wiederum B dem
A, weil nur unter dieser Bedingung gedachte Substanzen, als zugleich
existierend, empirisch vorgestellt werden können. Nun bestimmt nur
dasjenige dem anderen seine Stelle in der Zeit, was die Ursache von
ihm oder seinen Bestimmungen ist. Also muß jede Substanz (da sie
nur in Ansehung ihrer Bestimmungen Folge sein kann) die Kausalität
gewisser Bestimmungen in der anderen, und zugleich die Wirkungen von
der Kausalität der anderen in sich enthalten, d.i. sie müssen in
dynamischer Gemeinschaft (unmittelbar oder mittelbar) stehen, wenn das
Zugleichsein in irgendeiner möglichen Erfahrung erkannt werden soll.
Nun ist aber alles dasjenige in Ansehung der Gegenstände der Erfahrung
notwendig, ohne welches die Erfahrung von diesen Gegenständen selbst
unmöglich sein würde. Also ist es allen Substanzen in der Erscheinung,
sofern sie zugleich sind, notwendig, in durchgängiger Gemeinschaft der
Wechselwirkung untereinander zu stehen.
Das Wort Gemeinschaft ist in unserer Sprache zweideutig, und kann
soviel als communio, aber auch als commercium bedeuten. Wir bedienen
uns hier desselben im letzteren Sinn, als einer dynamischen
Gemeinschaft, ohne welche selbst die lokale (communio spatii) niemals
empirisch erkannt werden könnte. Unseren Erfahrungen ist es leicht
anzumerken, daß nur die kontinuierlichen Einflüsse in allen Stellen
des Raumes unseren Sinn von einem Gegenstande zum anderen leiten
können, daß das Licht, welches zwischen unserem Auge und den
Weltkörpern spielt, eine mittelbare Gemeinschaft zwischen uns und
diesen bewirken und dadurch das Zugleichsein der letzteren beweisen,
daß wir keinen Ort empirisch verändern (diese Veränderung wahrnehmen)
können, ohne daß uns allerwärts Materie die Wahrnehmung unserer
Stelle möglich mache, und diese nur vermittelst ihres wechselseitigen
Einflusses ihr Zugleichsein, und dadurch, bis zu den entlegensten
Gegenständen, die Koexistenz derselben (obzwar nur mittelbar) dartun
kann. Ohne Gemeinschaft ist jede Wahrnehmung (der Erscheinung im
Raume) von der anderen abgebrochen, und die Kette empirischer
Vorstellungen, d.i. Erfahrung, würde bei einem neuen Objekt ganz von
vorne anfangen, ohne daß die vorige damit im geringsten zusammenhänge,
oder im Zeitverhältnisse stehen könnte. Den leeren Raum will ich
hierdurch gar nicht widerlegen; denn der mag immer sein, wohin
Wahrnehmungen gar nicht reichen, und also keine empirische Erkenntnis
des Zugleichseins stattfindet; er ist aber alsdann für alle unsere
mögliche Erfahrung gar kein Objekt.
Zur Erläuterung kann folgendes dienen. In unserem Gemüte müssen
alle Erscheinungen, als in einer möglichen Erfahrung enthalten, in
Gemeinschaft (communio) der Apperzeption stehen, und sofern die
Gegenstände als zugleich existierend verknüpft vorgestellt werden
sollen, so müssen sie ihre Stelle in einer Zeit wechselseitig
bestimmen, und dadurch ein Ganzes ausmachen. Soll diese subjektive
Gemeinschaft auf einem objektiven Grunde beruhen, oder auf
Erscheinungen als Substanzen bezogen werden, so muß die Wahrnehmung
der einen, als Grund, die Wahrnehmung der anderen, und so umgekehrt,
möglich machen, damit die Sukzession, die jederzeit in den
Wahrnehmungen, als Apprehensionen ist, nicht den Objekten beigelegt
werde, sondern diese als zugleichexistierend vorgestellt werden
können. Dieses ist aber ein wechselseitiger Einfluß, d.i. eine reale
Gemeinschaft (commercium) der Substanzen, ohne welche also das
empirische Verhältnis des Zugleichseins nicht in der Erfahrung
stattfinden könnte. Durch dieses Commercium machen die Erscheinungen,
sofern sie außereinander und doch in Verknüpfung stehen, ein
Zusammengesetztes aus (compositum reale), und dergleichen Composita
werden auf mancherlei Art möglich. Die drei dynamischen Verhältnisse,
daraus alle übrigen entspringen, sind daher das der Inhärenz, der
Konsequenz und der Komposition.
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Dies sind denn also die drei Analogien der Erfahrung. Sie sind nichts
anderes, als Grundsätze der Bestimmung des Daseins der Erscheinungen
in der Zeit, nach allen drei modis derselben, dem Verhältnisse zu der
Zeit selbst, als einer Größe (die Größe des Daseins, d.i. die Dauer),
dem Verhältnisse in der Zeit, als einer Reihe (nacheinander), endlich
auch in ihr, als einem Inbegriff alles Daseins (zugleich). Diese
Einheit der Zeitbestimmung ist durch und durch dynamisch, d.i.
die Zeit wird nicht als dasjenige angesehen, worin die Erfahrung
unmittelbar jedem Dasein seine Stelle bestimmte, welches unmöglich
ist, weil die absolute Zeit kein Gegenstand der Wahrnehmung ist, womit
Erscheinungen könnten zusammengehalten werden; sondern die Regel
des Verstandes, durch welche allein das Dasein der Erscheinungen
synthetische Einheit nach Zeitverhältnissen bekommen kann, bestimmt
jeder derselben ihre Stelle in der Zeit, mithin a priori, und gültig
für alle und jede Zeit.
Unter Natur (im empirischen Verstande) verstehen wir den Zusammenhang
der Erscheinungen ihrem Dasein nach, nach notwendigen Regeln, d.i.
nach Gesetzen. Es sind also gewisse Gesetze, und zwar a priori, welche
allererst eine Natur möglich machen; die empirischen können nur
vermittelst der Erfahrung, und zwar zufolge jener ursprünglichen
Gesetze, nach welchen selbst Erfahrung allererst möglich wird,
stattfinden, und gefunden werden. Unsere Analogien stellen also
eigentlich die Natureinheit im Zusammenhange aller Erscheinungen unter
gewissen Exponenten dar, welche nichts anderes ausdrücken, als das
Verhältnis der Zeit (sofern sie alles Dasein in sich begreift) zur
Einheit der Apperzeption, die nur in der Synthesis nach Regeln
stattfinden kann. Zusammen sagen sie also: alle Erscheinungen liegen
in einer Natur, und müssen darin liegen, weil ohne diese Einheit a
priori keine Einheit der Erfahrung, mithin auch keine Bestimmung der
Gegenstände in derselben möglich wäre.
Über die Beweisart aber, deren wir uns bei diesen transzendentalen
Naturgesetzen bedient haben, und die Eigentümlichkeit derselben,
ist eine Anmerkung zu machen, die zugleich als Vorschrift für jeden
anderen Versuch, intellektuelle und zugleich synthetische Sätze a
priori zu beweisen, sehr wichtig sein muß. Hätten wir diese Analogien
dogmatisch, d.i. aus Begriffen, beweisen wollen: daß nämlich alles,
was existiert, nur in dem angetroffen werde, was beharrlich ist, daß
jede Begebenheit etwas im vorigen Zustande voraussetze, worauf es nach
einer Regel folgt, endlich in dem Mannigfaltigen, das zugleich ist,
die Zustände in Beziehung aufeinander nach einer Regel zugleich seien
(in Gemeinschaft stehen), so wäre alle Bemühung gänzlich vergeblich
gewesen. Denn man kann von einem Gegenstande und dessen Dasein auf das
Dasein des anderen, oder seine Art zu existieren, durch bloße Begriffe
dieser Dinge gar nicht kommen, man mag dieselben zergliedern, wie man
wolle. Was blieb uns nun übrig? Die Möglichkeit der Erfahrung, als
einer Erkenntnis, darin uns alle Gegenstände zuletzt müssen gegeben
werden können, wenn ihre Vorstellung für uns objektive Realität
haben soll. In diesem Dritten nun, dessen wesentliche Form in der
synthetischen Einheit der Apperzeption aller Erscheinungen besteht,
fanden wir Bedingungen a priori der durchgängigen und notwendigen
Zeitbestimmung alles Daseins in der Erscheinung, ohne welche selbst
die empirische Zeitbestimmung unmöglich sein würde, und fanden
Regeln der synthetischen Einheit a priori, vermittelst deren wir die
Erfahrung antizipieren konnten. In Ermanglung dieser Methode, und
bei dem Wahne, synthetische Sätze, welche der Erfahrungsgebrauch des
Verstandes als seine Prinzipien empfiehlt, dogmatisch beweisen zu
wollen, ist es denn geschehen, daß von dem Satze des zureichenden
Grundes so oft, aber immer vergeblich ein Beweis ist versucht worden.
An die beiden übrigen Analogien hat niemand gedacht, ob man sich
ihrer gleich immer stillschweigend bediente*, weil der Leitfaden der
Kategorien fehlte, der allein jede Lücke des Verstandes, sowohl in
Begriffen als Grundsätzen, entdecken und merklich machen kann.
* Die Einheit des Weltganzen, in welchem alle Erscheinungen verknüpft
sein sollen, ist offenbar eine bloße Folgerung des insgeheim
angenommenen Grundsatzes der Gemeinschaft aller Substanzen, die
zugleich sind: denn, wären sie isoliert, so würden sie nicht
als Teile ein Ganzes ausmachen, und wäre ihre Verknüpfung
(Wechselwirkung des Mannigfaltigen) nicht schon um des Zugleichseins
willen notwendig, so könnte man aus diesem, als einem bloß idealen
Verhältnis, auf jene, als ein reales, nicht schließen. Wiewohl wir
an seinem Ort gezeigt haben: daß die Gemeinschaft eigentlich der
Grund der Möglichkeit einer empirischen Erkenntnis, der Koexistenz
sei, und daß man also eigentlich nur aus dieser auf jene, als ihre
Bedingung, zurückschließe.