Beweis

Dinge sind zugleich, sofern sie in einer und derselben Zeit

existieren. Woran erkennt man aber: daß sie in einer und derselben

Zeit sind? Wenn die Ordnung in der Synthesis der Apprehension dieses

Mannigfaltigen gleichgültig ist, d.i. von A durch B, C, D auf E, oder

auch umgekehrt von E zu A gehen kann. Denn, wäre sie in der Zeit

nacheinander (in der Ordnung, die von A anhebt, und in E endigt), so

ist es unmöglich, die Apprehension in der Wahrnehmung von E anzuheben,

und rückwärts zu A fortzugehen, weil A zur vergangenen Zeit gehört,

und also kein Gegenstand der Apprehension mehr sein kann.

Nehmet nun an: in einer Mannigfaltigkeit von Substanzen als

Erscheinungen wäre jede derselben völlig isoliert, d.i. keine wirkte

in die andere, und empfänge von dieser wechselseitig Einflüsse,

so sage ich: daß das Zugleichsein derselben kein Gegenstand einer

möglichen Wahrnehmung sein würde, und daß das Dasein der einen, durch

keinen Weg der empirischen Synthesis, auf das Dasein der anderen

führen könnte. Denn, wenn ihr euch gedenkt, sie wären durch einen

völlig leeren Raum getrennt, so würde die Wahrnehmung, die von der

einen zur anderen in der Zeit fortgeht, zwar dieser ihr Dasein,

vermittelst einer folgenden Wahrnehmung bestimmen, aber nicht

unterscheiden können, ob die Erscheinung objektiv auf die erstere

folge, oder mit jener vielmehr zugleich sei.

Es muß also noch außer dem bloßen Dasein etwas sein, wodurch A dem B

seine Stelle in der Zeit bestimmt, und umgekehrt auch wiederum B dem

A, weil nur unter dieser Bedingung gedachte Substanzen, als zugleich

existierend, empirisch vorgestellt werden können. Nun bestimmt nur

dasjenige dem anderen seine Stelle in der Zeit, was die Ursache von

ihm oder seinen Bestimmungen ist. Also muß jede Substanz (da sie

nur in Ansehung ihrer Bestimmungen Folge sein kann) die Kausalität

gewisser Bestimmungen in der anderen, und zugleich die Wirkungen von

der Kausalität der anderen in sich enthalten, d.i. sie müssen in

dynamischer Gemeinschaft (unmittelbar oder mittelbar) stehen, wenn das

Zugleichsein in irgendeiner möglichen Erfahrung erkannt werden soll.

Nun ist aber alles dasjenige in Ansehung der Gegenstände der Erfahrung

notwendig, ohne welches die Erfahrung von diesen Gegenständen selbst

unmöglich sein würde. Also ist es allen Substanzen in der Erscheinung,

sofern sie zugleich sind, notwendig, in durchgängiger Gemeinschaft der

Wechselwirkung untereinander zu stehen.

Das Wort Gemeinschaft ist in unserer Sprache zweideutig, und kann

soviel als communio, aber auch als commercium bedeuten. Wir bedienen

uns hier desselben im letzteren Sinn, als einer dynamischen

Gemeinschaft, ohne welche selbst die lokale (communio spatii) niemals

empirisch erkannt werden könnte. Unseren Erfahrungen ist es leicht

anzumerken, daß nur die kontinuierlichen Einflüsse in allen Stellen

des Raumes unseren Sinn von einem Gegenstande zum anderen leiten

können, daß das Licht, welches zwischen unserem Auge und den

Weltkörpern spielt, eine mittelbare Gemeinschaft zwischen uns und

diesen bewirken und dadurch das Zugleichsein der letzteren beweisen,

daß wir keinen Ort empirisch verändern (diese Veränderung wahrnehmen)

können, ohne daß uns allerwärts Materie die Wahrnehmung unserer

Stelle möglich mache, und diese nur vermittelst ihres wechselseitigen

Einflusses ihr Zugleichsein, und dadurch, bis zu den entlegensten

Gegenständen, die Koexistenz derselben (obzwar nur mittelbar) dartun

kann. Ohne Gemeinschaft ist jede Wahrnehmung (der Erscheinung im

Raume) von der anderen abgebrochen, und die Kette empirischer

Vorstellungen, d.i. Erfahrung, würde bei einem neuen Objekt ganz von

vorne anfangen, ohne daß die vorige damit im geringsten zusammenhänge,

oder im Zeitverhältnisse stehen könnte. Den leeren Raum will ich

hierdurch gar nicht widerlegen; denn der mag immer sein, wohin

Wahrnehmungen gar nicht reichen, und also keine empirische Erkenntnis

des Zugleichseins stattfindet; er ist aber alsdann für alle unsere

mögliche Erfahrung gar kein Objekt.

Zur Erläuterung kann folgendes dienen. In unserem Gemüte müssen

alle Erscheinungen, als in einer möglichen Erfahrung enthalten, in

Gemeinschaft (communio) der Apperzeption stehen, und sofern die

Gegenstände als zugleich existierend verknüpft vorgestellt werden

sollen, so müssen sie ihre Stelle in einer Zeit wechselseitig

bestimmen, und dadurch ein Ganzes ausmachen. Soll diese subjektive

Gemeinschaft auf einem objektiven Grunde beruhen, oder auf

Erscheinungen als Substanzen bezogen werden, so muß die Wahrnehmung

der einen, als Grund, die Wahrnehmung der anderen, und so umgekehrt,

möglich machen, damit die Sukzession, die jederzeit in den

Wahrnehmungen, als Apprehensionen ist, nicht den Objekten beigelegt

werde, sondern diese als zugleichexistierend vorgestellt werden

können. Dieses ist aber ein wechselseitiger Einfluß, d.i. eine reale

Gemeinschaft (commercium) der Substanzen, ohne welche also das

empirische Verhältnis des Zugleichseins nicht in der Erfahrung

stattfinden könnte. Durch dieses Commercium machen die Erscheinungen,

sofern sie außereinander und doch in Verknüpfung stehen, ein

Zusammengesetztes aus (compositum reale), und dergleichen Composita

werden auf mancherlei Art möglich. Die drei dynamischen Verhältnisse,

daraus alle übrigen entspringen, sind daher das der Inhärenz, der

Konsequenz und der Komposition.

* *

*

Dies sind denn also die drei Analogien der Erfahrung. Sie sind nichts

anderes, als Grundsätze der Bestimmung des Daseins der Erscheinungen

in der Zeit, nach allen drei modis derselben, dem Verhältnisse zu der

Zeit selbst, als einer Größe (die Größe des Daseins, d.i. die Dauer),

dem Verhältnisse in der Zeit, als einer Reihe (nacheinander), endlich

auch in ihr, als einem Inbegriff alles Daseins (zugleich). Diese

Einheit der Zeitbestimmung ist durch und durch dynamisch, d.i.

die Zeit wird nicht als dasjenige angesehen, worin die Erfahrung

unmittelbar jedem Dasein seine Stelle bestimmte, welches unmöglich

ist, weil die absolute Zeit kein Gegenstand der Wahrnehmung ist, womit

Erscheinungen könnten zusammengehalten werden; sondern die Regel

des Verstandes, durch welche allein das Dasein der Erscheinungen

synthetische Einheit nach Zeitverhältnissen bekommen kann, bestimmt

jeder derselben ihre Stelle in der Zeit, mithin a priori, und gültig

für alle und jede Zeit.

Unter Natur (im empirischen Verstande) verstehen wir den Zusammenhang

der Erscheinungen ihrem Dasein nach, nach notwendigen Regeln, d.i.

nach Gesetzen. Es sind also gewisse Gesetze, und zwar a priori, welche

allererst eine Natur möglich machen; die empirischen können nur

vermittelst der Erfahrung, und zwar zufolge jener ursprünglichen

Gesetze, nach welchen selbst Erfahrung allererst möglich wird,

stattfinden, und gefunden werden. Unsere Analogien stellen also

eigentlich die Natureinheit im Zusammenhange aller Erscheinungen unter

gewissen Exponenten dar, welche nichts anderes ausdrücken, als das

Verhältnis der Zeit (sofern sie alles Dasein in sich begreift) zur

Einheit der Apperzeption, die nur in der Synthesis nach Regeln

stattfinden kann. Zusammen sagen sie also: alle Erscheinungen liegen

in einer Natur, und müssen darin liegen, weil ohne diese Einheit a

priori keine Einheit der Erfahrung, mithin auch keine Bestimmung der

Gegenstände in derselben möglich wäre.

Über die Beweisart aber, deren wir uns bei diesen transzendentalen

Naturgesetzen bedient haben, und die Eigentümlichkeit derselben,

ist eine Anmerkung zu machen, die zugleich als Vorschrift für jeden

anderen Versuch, intellektuelle und zugleich synthetische Sätze a

priori zu beweisen, sehr wichtig sein muß. Hätten wir diese Analogien

dogmatisch, d.i. aus Begriffen, beweisen wollen: daß nämlich alles,

was existiert, nur in dem angetroffen werde, was beharrlich ist, daß

jede Begebenheit etwas im vorigen Zustande voraussetze, worauf es nach

einer Regel folgt, endlich in dem Mannigfaltigen, das zugleich ist,

die Zustände in Beziehung aufeinander nach einer Regel zugleich seien

(in Gemeinschaft stehen), so wäre alle Bemühung gänzlich vergeblich

gewesen. Denn man kann von einem Gegenstande und dessen Dasein auf das

Dasein des anderen, oder seine Art zu existieren, durch bloße Begriffe

dieser Dinge gar nicht kommen, man mag dieselben zergliedern, wie man

wolle. Was blieb uns nun übrig? Die Möglichkeit der Erfahrung, als

einer Erkenntnis, darin uns alle Gegenstände zuletzt müssen gegeben

werden können, wenn ihre Vorstellung für uns objektive Realität

haben soll. In diesem Dritten nun, dessen wesentliche Form in der

synthetischen Einheit der Apperzeption aller Erscheinungen besteht,

fanden wir Bedingungen a priori der durchgängigen und notwendigen

Zeitbestimmung alles Daseins in der Erscheinung, ohne welche selbst

die empirische Zeitbestimmung unmöglich sein würde, und fanden

Regeln der synthetischen Einheit a priori, vermittelst deren wir die

Erfahrung antizipieren konnten. In Ermanglung dieser Methode, und

bei dem Wahne, synthetische Sätze, welche der Erfahrungsgebrauch des

Verstandes als seine Prinzipien empfiehlt, dogmatisch beweisen zu

wollen, ist es denn geschehen, daß von dem Satze des zureichenden

Grundes so oft, aber immer vergeblich ein Beweis ist versucht worden.

An die beiden übrigen Analogien hat niemand gedacht, ob man sich

ihrer gleich immer stillschweigend bediente*, weil der Leitfaden der

Kategorien fehlte, der allein jede Lücke des Verstandes, sowohl in

Begriffen als Grundsätzen, entdecken und merklich machen kann.

* Die Einheit des Weltganzen, in welchem alle Erscheinungen verknüpft

sein sollen, ist offenbar eine bloße Folgerung des insgeheim

angenommenen Grundsatzes der Gemeinschaft aller Substanzen, die

zugleich sind: denn, wären sie isoliert, so würden sie nicht

als Teile ein Ganzes ausmachen, und wäre ihre Verknüpfung

(Wechselwirkung des Mannigfaltigen) nicht schon um des Zugleichseins

willen notwendig, so könnte man aus diesem, als einem bloß idealen

Verhältnis, auf jene, als ein reales, nicht schließen. Wiewohl wir

an seinem Ort gezeigt haben: daß die Gemeinschaft eigentlich der

Grund der Möglichkeit einer empirischen Erkenntnis, der Koexistenz

sei, und daß man also eigentlich nur aus dieser auf jene, als ihre

Bedingung, zurückschließe.

Kritik der reinen Vernunft (Erste Fassung 1781) · 第 28 / 70 题