An einem sehr nebligen Oktober-Abend sprach sich in dem entlegensten
Vorort einer norddeutschen großen Handelsstadt die unheimliche Kunde
herum, der Apotheker des Ortes sei auf der Eisenbahn während der
Rückfahrt aus der Stadt von einem Raubmörder erschossen worden.
Es war das ungefähr um dieselbe Zeit, als in einem Vorort der
deutschen Reichshauptstadt Berlin ein aus dem Zuchthaus entlassener
Schustergeselle die ganze zeitunglesende Menschheit zu unvergeßlichem
Gelächter bewegte, indem er kraft einer abgetragenen preußischen
Offiziersuniform nebst dazu passender Körperhaltung den versammelten
Magistratspersonen die hirnberückende Vorstellung eingab -- oder,
wie die gebildeten Deutschen sich damals ausdrückten, suggerierte
-- er solle auf allerhöchsteignen Befehl Seiner Majestät des
Kaisers den obrigkeitlichen Geldschrank ausräumen. Auch in jener
norddeutschen Villenkolonie war über den musterhaften Gaunerstreich
dieses sogenannten Hauptmanns von Köpenick, bei aller damals üblichen
Ehrfurcht vor der Würde und Weisheit der Staatsvertreter, noch
am Tage des Mordes reichlich gelacht worden; nun aber geriet die
Einwohnerschaft, die größtenteils aus begüterten Kaufleuten und
gutgestellten Beamten bestand, in eine zunehmende Ernsthaftigkeit.
Fast alle mußten sie täglich zur Stadt fahren, um ihren Geschäften
nachzugehen; jeder von ihnen sagte sich also, es hätte ihm nach
erfüllter Berufspflicht, während er als gebildeter Bürger eines
gesitteten Staatswesens auf dem besteuerten Bahnwagenpolster
in den wohlverdienten Genuß einer Zeitung oder eines kleinen
Schlummers versunken saß, genau desgleichen ergehen können wie
dem bemitleidenswerten Apotheker, ja es könnte vielleicht sogar
noch geschehen. Denn der Gemordete wurde begraben, ohne daß von
dem Raubmörder auch nur die geringste Spur entdeckt war; und
wochenlang setzten die städtischen Waffenhändler erstaunliche
Mengen von Taschenrevolvern, Stockdegen, Schlagringen und andern
Verteidigungswerkzeugen an die erregte Bevölkerung der sämtlichen
umliegenden Ortschaften ab, während zugleich bei der Bahnverwaltung die
verschiedensten dringlichen Sicherheitsvorschläge zum Umbau des ganzen
Wagenparks einliefen, und bei der Polizeidirektion die mannigfachsten
Verdachtsanzeigen, die immer weniger zur Ergreifung des Mörders und
immer mehr zur Erregung der Bürgerschaft beitrugen.
Es ließ sich einstweilen nur ermitteln, daß auf der Böschung der
Vorortbahn unweit der letzten Haltestelle ein alter Kavallerie-Revolver
mit zwei abgeschossenen, zwei noch geladenen und zwei ungeladenen
Patronenkammern die Mordtat sowohl wie die Flucht des Täters
hinlänglich bezeichnete; auch fanden die Untersuchungsbeamten
in nächster Nähe des Mordwerkzeuges die goldene Uhr und Kette
des Apothekers, und in dem Bahnwagen hatte bei dem Gemordeten
seine entleerte Banknotentasche blutbefleckt auf dem Polster
gelegen. Augenscheinlich also war der Verbrecher nach der planvoll
durchgeführten Beraubung während der Fahrt aus dem Wagen gesprungen,
hatte die Tür wieder zugeschlagen, den Revolver im Sprunge fallen
gelassen und dabei in der Hast auch die Uhr verloren; oder er
hatte Uhr wie Revolver, um sich nicht später dadurch zu verraten,
absichtlich sofort aus der Hand geworfen. Eine Fußspur war aus dem
Graswuchs der Böschung nirgends zu erkennen gewesen, und in dem
dichten Nebel konnte der Täter sehr leicht noch an demselben Abend
nach dem Hafen der Handelsstadt auf offener Straße entkommen sein,
hatte sich erst wohl unterwegs an irgend einem Feldteich gesäubert
und war dann vermutlich mit falschen Papieren auf einem der vielen
Auslandschiffe als Kohlenschipper oder dergleichen schon nächster Tage
in See gegangen. Die meisten Umwohner wollten freilich aus allerlei
Meldungen entnehmen, er streife noch heimlich im Lande herum; und
da der massenhafte Vertrieb von Taschenwaffen jeder Art natürlich
etliche freche Burschen zu neuen Gewalttaten anreizte, so schob sie
der allgemeine Argwohn immer wieder auf den entschlüpften Raubmörder,
obgleich diese ungeübten Gelegenheitsräuber stets bald der Polizei
in die Hände fielen. Im übrigen blieben alle Nachforschungen, auch
Zeitungsaufrufe und Säulenanschläge, ob irgendwer im deutschen Reich
einen alten Kavallerie-Revolver kürzlich an irgendwen verkauft habe,
trotz ausgesetzter Belohnung erfolglos; man mußte leider den Schluß
ziehen, daß der Verbrecher die Waffe wohl schon in seiner militärischen
Dienstzeit irgendwie beiseite gebracht und für seine spätere Laufbahn
aufbewahrt hatte.
Was die Bevölkerung ganz besonders erregte, war der sehr viel
Gesprächsstoff bietende Umstand, daß der erschossene Apotheker,
trotzdem ihm der eine Schuß die Schläfe durchbohrt, der andre die
Schädeldecke zerschlagen hatte, noch lebend, wenn auch bereits
bewußtlos in dem Bahnwagen aufgefunden ward. Die ärztliche Leichenschau
ergab, daß die Bewußtlosigkeit wahrscheinlich erst einige Minuten
nach der Verwundung unter heftigen Schmerzen eingetreten war; und
jedermann suchte sich nun zu vergegenwärtigen, was für Gedanken dem
Unglückseligen in seinen letzten Augenblicken durch das zerfetzte
Gehirn gestürmt sein mochten. Dies umso angelegentlicher, als der
Entseelte bei Lebzeiten in der Ausübung seines Berufes fast jedem
einzigen Ortsinsassen mehr oder minder nahe gekommen und auch
als Persönlichkeit weit beliebt war: ein sanfter, schmiegsamer,
schlanker Herr mit einem blonden Christuskopf und -- was bei seiner
Aufgeklärtheit manchem verwunderlich erschien -- von förmlich
gottgläubiger Frömmigkeit. So legten denn alle Nachdenklichen sich
selbst und Andern die Frage vor, wie wohl das Gottvertrauen des
Apothekers die letzte kurze Bewußtseinsfrist nach dieser gräßlichen
Lebenserfahrung innerst bestanden haben möge, zumal da bekannt geworden
war, daß die Witwe beim ersten Anblick des Toten nur die verzweifelten
Worte herausgebracht hatte: „es gibt keinen Gott, es gibt keinen
Gott!“ Auch daß sie den ziemlich hohen Betrag von 150000 Mark, auf
den der knapp vierzigjährige Mann erst unlängst sein Leben versichert
hatte, und welchen ihr die Versicherungsgesellschaft unverzüglich
überwies, mit keinerlei Regung des Trostes entgegennahm, sondern
vor Schluchzen kaum zu quittieren vermochte, gab der gemütvollen
Bürgerschaft zu vielen teilnehmenden Reden Anlaß. Das menschliche
Mitgefühl der Bevölkerung erstreckte sich so weit in die Runde, daß der
Friedhofsgärtner nach der Beerdigung reichliche vierzehn Tage brauchte,
um die Gräber und Beete wieder zurecht zu machen, die unter dem nicht
zu hemmenden Andrang von Leidtragenden jeden Alters und Standes,
einheimischen und auswärtigen, zertreten oder zerrauft worden waren.
Und noch mehrere Wochen nach dem Ereignis konnte man in der ganzen
Gegend keiner gebildeten Unterhaltung beiwohnen, die nicht schließlich
zu der Erörterung führte, ob dem verewigten Apotheker, falls es ein
Fortleben über das Grab hinaus gäbe, die Nichtentdeckung seines
irdischen Mörders als ein völlig sachgemäßes Verfahren der himmlischen
Gerechtigkeit einleuchten würde.
Da geschah es an einem schönen Nachmittag, daß ein Gemüsehändler
des Ortes, der seine Mistbeete für den Winter herrichtete, durch
eine Gartenhecke hindurch ein sonderbares Gespräch mit anhörte, das
zwischen dem Eigentümer des Nachbarhäuschens und dessen einzigem
Freunde stattfand. Dieser Nachbar war allen Leuten ein Rätsel. Als
früherer Eisenbahnschaffner hatte er infolge einer Zugentgleisung eine
leichte Kopfverletzung erlitten, von der ihm, wenn sein Gebaren nicht
trog, eine dauernde Geistesstörung verblieben war, zwar keine richtig
irrsinnige, aber die ihn nach Meinung der Ärzte doch dienstunfähig
erscheinen ließ; und so hatte er vor Gericht erlangt, daß ihm die
Bahnverwaltung den Abschied nebst angemessenem Sühnegeld und -- bis
sein Geist vielleicht wieder dienstfähig würde -- auch Ruhegehalt
bewilligen mußte. Nun tat er von Morgens bis Abends nichts weiter,
als daß er vor seinem dürftigen Häuschen, für dessen Erwerbung das
Sühnegeld draufgegangen war, in verbiesterter Weise hin und her
schritt. Zu jeder Tages- und Jahreszeit, bei schlechter wie guter
Witterung, marschierte er da in dem schmalen Raum zwischen Hauswand
und Straßenhecke wie ein Wolf im Käfig auf und ab, mit verwildertem
buschigem rotbraunem Bart, beide Fäuste in die Taschen vergraben,
die Mütze tief ins Gesicht gedrückt und scheu die Vorübergehenden
musternd, manchmal mit mißtrauisch zugekniffenen, manchmal mit
feindselig aufgerissenen Augen; sodaß die Leute im Ort schließlich
sagten, wenn er nicht wirklich geisteskrank sei, müsse er es bei
dieser Art Übung allmählich bis zur Vollkommenheit lernen. Außer zu
seinen Mahlzeiten und sonstigen häuslichen Geschäften, die seine Frau
nicht für ihn verrichten konnte, wies sein öffentlicher Lebenswandel
nur dann eine Unterbrechung auf, wenn in der Nachbarschaft irgend ein
Todesfall vorkam oder auch blos zu erwarten stand. Dann verschwand
er sofort aus dem Straßengärtchen, schloß sich Tagelang in seine
Schlafkammer ein oder trollte während der Leichenzeit, wie ein von
bösen Geistern Verfolgter, in den dichten Haidegehölzen herum, die an
den Friedhof angrenzten. Deswegen hatte ein Lehrer der Ortsschule, der
sich in seinen Mußestunden mit Abhandlungen über Gespenstersagen und
Schauermärchen beschäftigte, einmal am Biertisch im Scherz geäußert,
der rätselhafte rotbärtige Kerl werde sich noch als Werwolf entpuppen;
und dieses hingeworfene Wort war als Spitzname an ihm hängen geblieben
und dermaßen gang und gäbe geworden, daß kein Kind sich allein in die
Haide wagte, aus Furcht, vielleicht von dem wilden Mann überfallen und
abgewürgt zu werden.
Ob der Werwolf selbst merkte oder ahnte, was über ihn gemunkelt
wurde, das wußte wohl nicht einmal seine Frau; denn zu Gesprächen
neigte er nicht, sondern gab auf Anreden entweder garnichts oder
höchstens ein unwirsches Knurren zurück. Nur ein kleiner krötiger
buckliger Flickschneider, mit dem sich sonst niemand recht einlassen
mochte, hatte sich an ihn angenistet und verstand ihm zuweilen
ein paar Worte oder gar ein Schmunzeln abzugewinnen. Das passierte
allerdings selten genug, und blos an besonders schönen Tagen; denn
des Flickschneiders elenden Knochenbau flog beim leichtesten Lüftchen
das Zipperlein an, und außerdem war er so schwach auf den Beinen, daß
er dem unermüdlichen Werwolf kaum ein halbes Stündchen lang Schritt
halten konnte. Geschah es aber, dann schien sich dieser voll tiefen
Behagens daran zu weiden, wie das kleine klägliche Klümpchen Unglück
mit seinem bartlosen Unkengesicht und seiner keuchenden Kläfferstimme
da neben ihm hin und her hampelte, und wie die Leute das seltsame
Freundespaar verstohlen von ferne besichtigten. An einem solchen
schönen Nachmittag also -- es war ein ungewöhnlich milder November --
vernahm der erwähnte Gemüsehändler, hinter der Gartenhecke knieend,
wie der Flickschneider plötzlich den Werwolf fragte, ob er nicht
früher, vor seinem Eisenbahndienst, Sergeant oder so’was gewesen
sei. Und als der mißtrauisch antwortete, er könne sich nicht mehr an
alles erinnern, zog der Andre ein Zeitungsblatt aus dem Rock, das den
berüchtigten Kavallerie-Revolver in größengetreuer Abbildung zeigte,
und fragte mit pfiffiger Miene weiter, ob er sich hieran vielleicht
erinnern könne; worauf der Werwolf erst wie entgeistert stillstand,
dann in ein schreckliches Toben und Schluchzen ausbrach und den Krüppel
wahrscheinlich entzweigemacht hätte, wäre nicht die Frau aus dem
Hause dazwischengestürzt und auch der Gemüsehändler zu Hilfe geeilt.
Natürlich meldete dieser den Vorgang ohne Aufschub der Polizei, und am
andern Morgen wurde der Unhold von zwei Gendarmen zur Stadt befördert
und ins Untersuchungsgefängnis gesteckt.
Beim Verhör erklärte zunächst der Flickschneider mit untertänigstem
Selbstgefühl, daß er sich feierlich dagegen verwahren müsse, als Freund
des Verhafteten zu gelten. Er sei ein unbescholtener Staatsbürger und
habe sich mit dem verdächtigen Menschen lediglich deshalb abgegeben,
um heimlich dabei herauszustudieren, ob derselbe in Wirklichkeit
verrückt sei oder blos immerfort so tue. Die verfängliche Frage nach
dem Revolver habe er eigentlich nur gestellt, weil einem solchen
heimtückischen Müßiggänger doch alles zuzutrauen sei. Er wolle
keineswegs die Behauptung aufstellen, daß der Werwolf den Apotheker
umgebracht habe; es bleibe ja immerhin die Möglichkeit, daß derselbe
den greulichen Wutanfall aus reinem Ärger über die Frage gekrigt
oder auch blos geheuchelt habe. Aber er möchte doch nicht verfehlen,
die Aufmerksamkeit der hohen Behörde auf den bedenklichen Umstand
hinzulenken, daß der Verhaftete am Tage des Mordes schon seit dem
Mittag verschwunden gewesen und erst wieder am Tage nach dem Begräbnis
vor seiner Haustür erschienen sei. Wenn sich also derselbe nach alledem
vor dem hohen Gerichtshof als schuldig erweisen sollte, so möchte er
-- und bei diesen Worten blies sich des Flickschneiders Busenwölbung
wie ein Truthahn vor dem ebenfalls verhörten Gemüsehändler auf -- ganz
ergebenst befürworten, daß er allein den vollen Anspruch auf die für
die Entdeckung des Mörders ausgesetzte Belohnung erheben dürfe. Der
Beschuldigte saß währenddem mit gänzlich verstocktem Gesichtsausdruck
da; nur als sein Verschwinden zur Rede kam, geriet er in merkliche
Unruhe, und sein zusammengebissener Mund schien wieder mit inneren
Tränen zu kämpfen. Doch bewirkte seine Vernehmung nichts weiter, als
daß er hartnäckig leugnete oder zumeist blos den Kopf schüttelte,
beständig die Augenbrauen runzelnd, wie wenn er die Sache nicht recht
begriffe. Und da seine Frau nur in einem fort aussagte, sie könne
sich hoch und teuer verschwören, daß sie nie einen solchen oder
andern Revolver an ihrem Mann beobachtet habe, so mußte das lebhafte
Rechtsbedürfnis der aufs stärkste gespannten Zeitungsleser einstweilen
damit zufrieden sein, sich in neue entrüstete Leitartikel über die
öffentliche Unsicherheit im allgemeinen, wie über den unheimlichen
Werwolf und sein jahrelang freies Herumgerenne im besonderen zu
vertiefen.
Indessen ergab der Fortgang der Nachforschungen, daß der Beschuldigte
um die Zeit, als Revolver des vielgenannten Systems in der Armee
geführt wurden, tatsächlich Sergeant gewesen war, und zwar bei der
reitenden Artillerie; auch daß er sich wirklich zur Stunde des Mordes
nicht in seiner Behausung befunden hatte. Vor allem aber gelang es
dem Flickschneider, der inzwischen zusehends in der Achtung der
teilnahmvollen Bürgerschaft stieg und von Tag zu Tag mehr Zuspruch
gewann, durch eifrige Umfragen festzustellen, daß die Frau des
Verhafteten schon seit Jahren bei sämtlichen Krämern und Händlern des
Ortes, bei Schlachtern, Bäckern und Handwerksleuten, beträchtliche
kleine Schulden gemacht und ihren Mann für sein lumpiges Ruhegehalt
und seine schuftige Faullenzerei -- das waren ihre eigenen Worte --
einmal laut vor den Nachbarn ausgeschimpft hatte; und außerdem war sie
am Tag vor dem Raubmord in der Familie des Apothekers beim Aufscheuern
mitbeschäftigt gewesen, sodaß sie von dessen Bahnfahrt zur Stadt wohl
irgend etwas vorausgehört und dem Werwolf hinterbracht haben konnte. Es
zweifelte demnach niemand mehr, daß dieser sein kärgliches Gnadenbrot,
sei es mit, sei es ohne Wissen der Frau, durch den blutigen Handstreich
hatte aufbessern wollen und die geraubten Banknoten noch irgendwo
verborgen hielt; geteilter Meinung war man einzig darüber, ob er den
ruchlosen Entschluß aus echtem Irrsinn gefaßt haben mochte oder immer
nur wieder in der Berechnung, daß sich bei standhaft geheuchelter
Geistesstörung jede Schandtat ungestraft ausführen lasse.
Zur großen Befriedigung sämtlicher Wohlgesinnten schien durch die
nächste Gerichtsverhandlung, die eine öffentliche war, die letztbesagte
Meinung bestätigt zu werden; denn als dem Verhafteten all jene
Einzelheiten seiner verdächtigen Lebensführung der Reihe nach
vorgehalten wurden, war deutlich zu sehn, wie der handfeste Mann aus
seiner gewohnten Halsstarrigkeit allmählich gleichsam herausstrauchelte
und schließlich einen hilflosen Blick auf den freundlich lächelnden
Staatsanwalt warf. Und als dieser den Blick -- was in damaliger Zeit
ganz erstaunlich an einem Staatsanwalt war -- ohne Strenge erwiderte,
vielmehr den erschütterten Angeklagten mit herzgewinnender Stimme
fragte, ob er nicht endlich sein Gewissen erleichtern und durch ein
mutiges Geständnis vor Gott und den Menschen reinigen wolle, da
übermannte den Werwolf ein solches Weinen, daß die meisten Damen im
Zuschauerraum, sogar auch die Witwe des Apothekers, nicht anders
konnten und laut mitweinten. Das alles aber machte ihn dermaßen wirr,
daß er vor fassungslosem Stammeln kein klares Wort zu entgegnen wußte,
sondern nur krampfhaft, während die Tränen ihm in den zitternden
Bart niederrollten, bald Ja und bald Nein aus der Kehle würgte,
bald mit zerknirschten Geberden nickte, bald widerspenstig den Kopf
schüttelte. Mehr war aus ihm nicht herauszubringen; und also mußte
er, bis sein Gewissen zum vollen Geständnis gereift sein würde, oder
bis andere sichere Anzeichen für seine Schuld zutage kämen, in die
Untersuchungshaft zurückgeführt werden.
Während sich nun die Bevölkerung zwar im Grunde bereits beruhigt
fühlte, aber sich umso gründlicher der immer noch schwebenden
Sorge annahm, ob der Gerichtshof den Verbrecher füglich zum Tode
verurteilen dürfe oder blos lebenslänglich ins Irrenhaus sperren,
ward der sittlichen Spannung der Gemüter durch zwei fast unglaublich
widerspruchsvolle, jedoch polizeilich verbürgte Zeitungsberichte ein
wahrhaft erschreckliches Ziel gesetzt. Der erste Bericht verkündigte
nämlich, daß sich der Werwolf frühmorgens nach jener Verhandlung an
einem abgerissenen Hemdärmelstreifen in seiner Haftzelle erhängt und
auf die Kalkwand der Zelle die Worte gekritzelt hatte: „Ich kann nicht
mehr. Ich weiß nicht mehr. Gerechter Himmel, es gibt einen Gott.“
Wohingegen der zweite Bericht besagte, daß der Staatsanwalt am selben
Vormittag von dem Anwalt der Apothekerswitwe einen langen Eilbrief
empfangen hatte, demzufolge der Werwolf nicht der Mörder, sondern
ihr Gatte ein Selbstmörder war. Und zwar wußte die schwergeprüfte
Dame dies schon seit dem ersten Anblick der Leiche, da ihr zugleich
von den Untersuchungsbeamten der Kavallerie-Revolver gezeigt und
von ihr als Eigentum des Toten, aus seinem -- wie man es damals
nannte -- freiwilligen Militärjahr her, an einem Rostfleck erkannt
worden war. Um indessen -- so legte ihr Anwalt dar -- den guten
Ruf des Dahingegangenen, sowohl den moralischen wie besonders den
christlichen, ihrer ehelichen Pflicht gemäß nach Kräften aufrecht
zu erhalten, habe sie voller Selbstverleugnung so lange wie möglich
zu schweigen versucht und deshalb auch die Versicherungssumme ohne
Widerspruch hingenommen, zumal ihr Anrecht nach dem Vertragswortlaut
als unanfechtbar gelten könne. Da aber nunmehr ein Unschuldiger für
die blutige Tat scheine büßen zu sollen, und da inzwischen auch durch
die Versicherungsgesellschaft bedauerlicherweise ermittelt worden,
daß der Dahingegangene sein Vermögen in Börsenspekulationen verspielt
und demnach vermutlich die Ermordung nur zu dem Zweck veranstaltet
habe, seine Familie vor dem Bankrott zu retten, so glaube Klientin die
traurige Wahrheit nicht länger unterdrücken zu dürfen. Dieselbe gebe
der Hoffnung Raum, daß, möge ihr Gatte auch schwer gefehlt haben, das
allgemein menschliche Mitgefühl doch seinen furchtbaren Opfertod als
genügende Sühne anerkennen und nicht noch seine Namenserben denselben
entgelten lassen werde. Welcher Hoffnung dann in der Tat sowohl
der freundliche Staatsanwalt wie die gemütvolle Bürgerschaft aufs
offenherzigste entsprach, besonders als man noch erfuhr, daß sich die
wohlgesinnte Witwe mit der Versicherungsgesellschaft gütlich geeinigt
und ein Drittel der empfangenen Summe in aller Stille zurückgezahlt
hatte.
Für den erhängten Werwolf freilich war ihr Bekenntnis leider Gottes
einige Poststunden zu spät gekommen. Aber zum Glück war vorauszusehen,
daß sich die Witwen der beiden Selbstmörder, da die zweite die erste
gerechterweise auf Entschädigung verklagen konnte, im stillen ebenfalls
gütlich einigen mußten. Auch blieb ja immerhin unentschieden, ob sich
der Werwolf nicht doch vielleicht, als er an jenem Tag seine Wohnung
verließ, mit der sträflichen Absicht getragen hatte, den Andern
meuchlings auszurauben; und jedenfalls ließ sich gewissermaßen eine
Art höherer Gerechtigkeit in dem sonst peinlichen Umstand entdecken,
daß dieser auf Staatskosten lebende Heuchler, dessen schlechtes
Gewissen ihm nicht einmal den ruhigen Genuß seiner Rente erlaubte,
sich kurzerhand selbst gerichtet hatte. Viel erschrecklicher war
dem gebildeten Teil der überraschten Bevölkerung die ungeheure
Verstellungskraft, die den sanften gottgläubigen Apotheker bis zur
letzten Minute befähigt hatte, den Schein des Raubmordes herzustellen
und Revolver nebst Uhr noch im Todeskampf aus dem Bahnwagenfenster
herauszuschleudern. Doch am allerbedenklichsten war die Ungewißheit und
bot jedem gründlichen Zeitungsleser noch auf lange Zeit reichlichen
Gesprächsstoff, ob der Werwolf nun doch zuguterletzt, laut seiner
rätselhaften Wandinschrift, in wirklichen Irrsinn verfallen sei und
sich, dem freundlichen Staatsanwalt folgend, für den Mörder gehalten
habe. Den Feinden der bürgerlichen Ordnung natürlich erschien das als
ausgemachte Gewißheit; ja, ein ruchloser Schriftsteller jener Zeit
nannte es gradezu einen Staatsfall und ein fast noch musterhafteres
Beispiel von hirnberückender Eingebung -- oder, wie die gebildeten
Deutschen sich damals ausdrückten, Suggestion -- als das des berühmten
Hauptmanns von Köpenick.