2. Das ~Quem pastores landavere~ mit abwechselnden Chören von den
Kindern allein gesungen mit Begleitung blasender Instrumente.
3. Die Weissagung des Jesaias unter musikalischer Begleitung durch
einen Knaben von der Kanzel gesungen.
4. Weihnachtslied 5. Predigt. 6. Musik. 7. Die Unterhaltung der
Kinder am Altar oder der sogenannte Auftritt, d. i. Gespräche
der Kinder mit Gesängen über die Geburt Jesu nach Anleitung der
heiligen Schrift.
8. Dankgebet, von 4 Knaben kniend nach der Reihe verrichtet. 9.
Kollekte, Szene und Schlußgesang.
Allegorische Verkleidungen der Kinder hatten stattgefunden, die Knaben
bemittelter Eltern haben grüne oder blaue Jacken, weiße Beinkleider,
Schuhe und Strümpfe und grüne Hüte oder Kappen auf dem Kopfe und
Stäbe in den Händen gehabt, die Mädchen aber sind weiß gekleidet
gewesen, mit grünen Kränzen auf dem Kopfe und Stäben in den Händen.
Der Knabe, der die Weissagung gesungen, hat, hergebrachter Gewohnheit
nach, ein weißes Gewand mit einem Bande gebunden und eine Krone oder
Kranz auf dem Kopf gehabt, aber dieses Gewand auch sogleich nach
Beendigung seines Gesanges abgelegt. Vor dem Altar ist dann noch ein
sogenanntes Theater, eine kleine Erhöhung mit Schranken von Stangen,
errichtet worden, weil der Platz zu eng sei und damit die Kinder vor
jedem Gedränge in Sicherheit wären und das Volk die Kinder besser
sehen könnten. Zu ihrer Entschuldigung bringen der Pfarrer August
Friedrich Blüher und der Schulmeister Christian Gottlob Tag vor, daß
keinerlei Ungebührnis oder Unordnung vorgefallen sey, daß die Feier
der Christmetten in diesem Orte seit den ältesten Zeiten stattgefunden
habe, daß zwar der höchste Befehl vom 21. August 1812 anstößigen und zu
Spöttereien Veranlassung gebende Ceremonien untersage, die vorerwähnte
Feier aber ihnen nicht anstößig erschien, auch niemals Anstoß erregt,
sondern zur Erbauung gedient hätte und daß es bei der Gemeinde großen
Verdruß erregt hätte, wäre die Feier unterblieben. Der Kirchenpatron
Freiherr v. Müller auf Sachsenfeld und die Gerichte zu Sachsenfeld,
Beyerfeld und Wildenau bestätigen dies durchaus. -- Der Pfarrer zu
Lauter glaubt auch, daß er bei der Beibehaltung jener Ceremonien nichts
getan habe, was der erwähnten Verordnung entgegen sei. In Oberschlema
war der Pfarrer gerade neu ins Amt gekommen und hatte, um nicht gleich
den Haß der ganzen Gemeinde auf sich zu lenken, die Ceremonien geduldet.
Der Zwickauer Superintendent fügt seinem Berichte noch hinzu: »Ich muß
selbst bezeugen, daß die Gemeinen an den Ceremonien des Engels in den
Christmetten noch sehr hängen und die Pastores, die eine Aenderung
machen wollen, bei mir hart anklagen.«
Auf Grund dieses Berichtes ergeht am 16. Juni 1815 an den Zwickauer
Superintendenten Lorenz der königliche Befehl:
»Friedrich August usw. Wie es nun bei der unterm 11. August 1812
ergangenen Verordnung, nach welcher die Feier der Christmetten, wo
dergleichen noch gewöhnlich sind, auf eine dem Geiste des Christentums
und dem Zwecke religiöser Erbauung angemessenen Weise eingerichtet und
mit einer Predigt oder Betstunde begangen, Ceremonien und Gebräuche
aber, welche mit der Absicht einer religiösen Feierlichkeit sich nicht
vereinbaren lassen oder zu Gespötte und Aberglauben Veranlassung geben,
dabei schlechterdings nicht gestattet werden sollen, bewendet, also
ergeht hiermit an euch unter Zurücksendung des beigefügten Aktenstückes
Unser gnädigster Befehl, Ihr wollet zukünftig Vorkehrung treffen, daß
die Christmetten, wo sie noch stattfinden, nur in dem vorgeschriebenen
Maße gehalten werden und daher die Geistlichen und Schullehrer
an obengedachten Orten wegen der von ihnen nachgesehenen beiden
Christmetten des vorigen Jahres vorschriftswidrig stattgefundenen
Ceremonien nicht nur rectificieren, sondern auch dieselben anweisen,
daß sie künftig weder den Anfang der Christmetten vor 6 Uhr des Morgens
zulassen, noch den Knaben, den zwar zweckmäßigere Gesänge zu singen
nachgelassen bleibt, eine besonders sich auszeichnende Kleidung oder
Kronen sich zu bedienen, Engel und Hirten vorzustellen und dergleichen
Figuren dabei zu gebrauchen oder wohl gar die Kanzeln zu betreten,
verstatten.«
Die Gemüter der einzelnen Gemeinden beruhigten sich natürlich damit
nicht. Mag. Lorenz, der Zwickauer Superus muß am 11. Dezember 1815
an den König berichten: »die Gemeinden beruhigen sich schwer bei den
Abänderungen, die ihren Metten eine andere Gestalt geben sollen und die
Pastores müssen schon in hohem Ansehen stehen, wenn die Vorstellungen,
die sie dagegen machen, noch gemäßigt und bescheiden sind.«
Eine solche Vorstellung oder Beschwerde war auch von der Gemeinde
Lauter bei dem Superintendenten eingereicht worden. Zwei Deputierte
dieser Gemeinde erschienen auf der Superintendentur und unterstützten
diese Vorstellung noch durch mündlich angebrachte Gründe. Sie waren
nicht einverstanden, daß die Metten nicht früher als 6 Uhr beginnen
sollten. Früher, wenn ihre Kinder aus den Metten kämen und durch die
Feierlichkeit besonders für Jesum Christum gestimmt wären, hätten
sie ihnen ihren heiligen Christ bescheren können, was auf sie einen
recht guten Eindruck gemacht habe. Alles dies müsse nun wegfallen,
sobald keine Zeit zwischen den Metten und dem Hauptgottesdienst übrig
bleibe. Ferner sei ihre Christmettenfeierlichkeit auch keine sogenannte
Komödie, sondern eine erhebende, fromme Gefühle erregende und tiefe
Eindrücke zurücklassende Feier der Geburt Christi.
Darauf kommt bald der kurze Entscheid an den Superintendenten zu
Zwickau, d. d. 15. Dezember 1815:
»Friedrich August usw. Uns ist geziemend vorgetragen worden, in welcher
Weise Carl Friedrich Epperlein und Consorten zu Lauter auf Abänderung
des wegen der Christmetten unter dem 16. Juni d. J. an euch ergangen.
Wir lassen es jedoch bei dem obenerwähnten Reskripte bewenden.«
Nun -- trotz aller Einschränkungen -- die Metten blühen noch heut
in einzelnen Orten. Man lese in Oskar Seyferts »Dorf und Stadt« die
entzückende Schilderung einer solchen Mettenfahrt. Auch Dr. Alfred
Müller hat an einem Mettengottesdienst in Steinbach, Bez. Annaberg,
teilgenommen und schildert seine Eindrücke in einem sehr ansprechenden
Aufsatz »Eine Mettenfahrt« (Glückauf 1900, Seite 2.)
Nach John[9] ist in vielen Orten (Neudorf, Tannenberg, Thum,
Wolkenstein, Bärenstein, Schlettau) das Turmsingen üblich. Auch in
Schneeberg wird schon früh 4 Uhr vom mächtigen Turm der hochgelegenen
Kirche gesungen, wobei die Reihenfolge und Auswahl der Stücke jedes
Jahr ein und dieselbe ist.