1. Ein Weihnachtslied mit Pauken und Trompeten[8].

2. Das ~Quem pastores landavere~ mit abwechselnden Chören von den

Kindern allein gesungen mit Begleitung blasender Instrumente.

3. Die Weissagung des Jesaias unter musikalischer Begleitung durch

einen Knaben von der Kanzel gesungen.

4. Weihnachtslied 5. Predigt. 6. Musik. 7. Die Unterhaltung der

Kinder am Altar oder der sogenannte Auftritt, d. i. Gespräche

der Kinder mit Gesängen über die Geburt Jesu nach Anleitung der

heiligen Schrift.

8. Dankgebet, von 4 Knaben kniend nach der Reihe verrichtet. 9.

Kollekte, Szene und Schlußgesang.

Allegorische Verkleidungen der Kinder hatten stattgefunden, die Knaben

bemittelter Eltern haben grüne oder blaue Jacken, weiße Beinkleider,

Schuhe und Strümpfe und grüne Hüte oder Kappen auf dem Kopfe und

Stäbe in den Händen gehabt, die Mädchen aber sind weiß gekleidet

gewesen, mit grünen Kränzen auf dem Kopfe und Stäben in den Händen.

Der Knabe, der die Weissagung gesungen, hat, hergebrachter Gewohnheit

nach, ein weißes Gewand mit einem Bande gebunden und eine Krone oder

Kranz auf dem Kopf gehabt, aber dieses Gewand auch sogleich nach

Beendigung seines Gesanges abgelegt. Vor dem Altar ist dann noch ein

sogenanntes Theater, eine kleine Erhöhung mit Schranken von Stangen,

errichtet worden, weil der Platz zu eng sei und damit die Kinder vor

jedem Gedränge in Sicherheit wären und das Volk die Kinder besser

sehen könnten. Zu ihrer Entschuldigung bringen der Pfarrer August

Friedrich Blüher und der Schulmeister Christian Gottlob Tag vor, daß

keinerlei Ungebührnis oder Unordnung vorgefallen sey, daß die Feier

der Christmetten in diesem Orte seit den ältesten Zeiten stattgefunden

habe, daß zwar der höchste Befehl vom 21. August 1812 anstößigen und zu

Spöttereien Veranlassung gebende Ceremonien untersage, die vorerwähnte

Feier aber ihnen nicht anstößig erschien, auch niemals Anstoß erregt,

sondern zur Erbauung gedient hätte und daß es bei der Gemeinde großen

Verdruß erregt hätte, wäre die Feier unterblieben. Der Kirchenpatron

Freiherr v. Müller auf Sachsenfeld und die Gerichte zu Sachsenfeld,

Beyerfeld und Wildenau bestätigen dies durchaus. -- Der Pfarrer zu

Lauter glaubt auch, daß er bei der Beibehaltung jener Ceremonien nichts

getan habe, was der erwähnten Verordnung entgegen sei. In Oberschlema

war der Pfarrer gerade neu ins Amt gekommen und hatte, um nicht gleich

den Haß der ganzen Gemeinde auf sich zu lenken, die Ceremonien geduldet.

Der Zwickauer Superintendent fügt seinem Berichte noch hinzu: »Ich muß

selbst bezeugen, daß die Gemeinen an den Ceremonien des Engels in den

Christmetten noch sehr hängen und die Pastores, die eine Aenderung

machen wollen, bei mir hart anklagen.«

Auf Grund dieses Berichtes ergeht am 16. Juni 1815 an den Zwickauer

Superintendenten Lorenz der königliche Befehl:

»Friedrich August usw. Wie es nun bei der unterm 11. August 1812

ergangenen Verordnung, nach welcher die Feier der Christmetten, wo

dergleichen noch gewöhnlich sind, auf eine dem Geiste des Christentums

und dem Zwecke religiöser Erbauung angemessenen Weise eingerichtet und

mit einer Predigt oder Betstunde begangen, Ceremonien und Gebräuche

aber, welche mit der Absicht einer religiösen Feierlichkeit sich nicht

vereinbaren lassen oder zu Gespötte und Aberglauben Veranlassung geben,

dabei schlechterdings nicht gestattet werden sollen, bewendet, also

ergeht hiermit an euch unter Zurücksendung des beigefügten Aktenstückes

Unser gnädigster Befehl, Ihr wollet zukünftig Vorkehrung treffen, daß

die Christmetten, wo sie noch stattfinden, nur in dem vorgeschriebenen

Maße gehalten werden und daher die Geistlichen und Schullehrer

an obengedachten Orten wegen der von ihnen nachgesehenen beiden

Christmetten des vorigen Jahres vorschriftswidrig stattgefundenen

Ceremonien nicht nur rectificieren, sondern auch dieselben anweisen,

daß sie künftig weder den Anfang der Christmetten vor 6 Uhr des Morgens

zulassen, noch den Knaben, den zwar zweckmäßigere Gesänge zu singen

nachgelassen bleibt, eine besonders sich auszeichnende Kleidung oder

Kronen sich zu bedienen, Engel und Hirten vorzustellen und dergleichen

Figuren dabei zu gebrauchen oder wohl gar die Kanzeln zu betreten,

verstatten.«

Die Gemüter der einzelnen Gemeinden beruhigten sich natürlich damit

nicht. Mag. Lorenz, der Zwickauer Superus muß am 11. Dezember 1815

an den König berichten: »die Gemeinden beruhigen sich schwer bei den

Abänderungen, die ihren Metten eine andere Gestalt geben sollen und die

Pastores müssen schon in hohem Ansehen stehen, wenn die Vorstellungen,

die sie dagegen machen, noch gemäßigt und bescheiden sind.«

Eine solche Vorstellung oder Beschwerde war auch von der Gemeinde

Lauter bei dem Superintendenten eingereicht worden. Zwei Deputierte

dieser Gemeinde erschienen auf der Superintendentur und unterstützten

diese Vorstellung noch durch mündlich angebrachte Gründe. Sie waren

nicht einverstanden, daß die Metten nicht früher als 6 Uhr beginnen

sollten. Früher, wenn ihre Kinder aus den Metten kämen und durch die

Feierlichkeit besonders für Jesum Christum gestimmt wären, hätten

sie ihnen ihren heiligen Christ bescheren können, was auf sie einen

recht guten Eindruck gemacht habe. Alles dies müsse nun wegfallen,

sobald keine Zeit zwischen den Metten und dem Hauptgottesdienst übrig

bleibe. Ferner sei ihre Christmettenfeierlichkeit auch keine sogenannte

Komödie, sondern eine erhebende, fromme Gefühle erregende und tiefe

Eindrücke zurücklassende Feier der Geburt Christi.

Darauf kommt bald der kurze Entscheid an den Superintendenten zu

Zwickau, d. d. 15. Dezember 1815:

»Friedrich August usw. Uns ist geziemend vorgetragen worden, in welcher

Weise Carl Friedrich Epperlein und Consorten zu Lauter auf Abänderung

des wegen der Christmetten unter dem 16. Juni d. J. an euch ergangen.

Wir lassen es jedoch bei dem obenerwähnten Reskripte bewenden.«

Nun -- trotz aller Einschränkungen -- die Metten blühen noch heut

in einzelnen Orten. Man lese in Oskar Seyferts »Dorf und Stadt« die

entzückende Schilderung einer solchen Mettenfahrt. Auch Dr. Alfred

Müller hat an einem Mettengottesdienst in Steinbach, Bez. Annaberg,

teilgenommen und schildert seine Eindrücke in einem sehr ansprechenden

Aufsatz »Eine Mettenfahrt« (Glückauf 1900, Seite 2.)

Nach John[9] ist in vielen Orten (Neudorf, Tannenberg, Thum,

Wolkenstein, Bärenstein, Schlettau) das Turmsingen üblich. Auch in

Schneeberg wird schon früh 4 Uhr vom mächtigen Turm der hochgelegenen

Kirche gesungen, wobei die Reihenfolge und Auswahl der Stücke jedes

Jahr ein und dieselbe ist.

Erzgebirgische Christ- und Mettenspiele Ein Versuch zur Rettung alten Volksgutes · 第 10 / 75 题