Löwenheiner Spiel.[5]

Von Bethlehem komm ich zu Haus

und hab mein Sach gerichtet aus:

Viele tausend Mann hab ich erschlagen,

trotz dem, der mir ein Wort kann sagen.

Die Kinder schrien jämmerich,

bei mir war kein Verschonen nich.

Im _Schlaupitzer Spiel_ (Weinhold Seite 106) spricht _Joseph_:

Gotts Pudrament, Gotts Schwefel und Pech.

Im _Wiesaer Spiel_ bricht der große Ruprecht los:

Hopp, hopp, Gotts Perlemann, Gotts Schwefel und Pech.

Fast übereinstimmend schließen unsere _erzgebirgischen Spiele_ mit dem

Gesang der Liedstrophe:

Heut schleußt er wieder auf die Tür

zu seinem Paradeis,

der Cherub steht nicht mehr dafür,

dem Herrn sei Lob und Preis.

Dieses Lied führt _Weinhold_ (Seite 124 Anmerkung) in einer ganz

köstlichen Verballhornung an:

Jetzt schleicht er wieder aus der Tür

der fromme Paradeis.

(fehlt)

Gott sei Lob und Preis.

Daß aber auch süddeutsche Klänge, wie halbverloren, in unsere Spiele

hineintönen, zeigt die Uebereinstimmung des Anfangs des Ernstthaler

Spiels mit dem eines Paradeisspiels, das Weinhold (Seite 302) aus

Vordernberg in Obersteier mitteilt. Dort heißt es:

Ich trat herein ganz abends spat

ein glückselgen Abend geb euch Gott,

ein glückselgen Abend, ein fröhliche Zeit,

gleich wie uns Gott vom Himmel zeit.

Naturgemäß waren auch die zugewanderten Bergleute die ersten Regisseure

und Darsteller der Spiele. Man darf wohl annehmen, daß zunächst die

religiöse Begeisterung die Triebfeder des ganzen Tuns gewesen ist.

Dies spricht dafür, daß zunächst das Gotteshaus als Schauplatz der

Aufführungen in Frage kam. Diese im Gotteshause aufgeführten Spiele

sind die _Christmetten_, Ueberbleibsel jener alten geistlichen

Mysterien. Die Christmetten waren in ganz Sachsen verbreitet.

Sie wurden in den Kirchen mit aller Pracht gefeiert. Die heilige

Erzählung wandelte man, in ihren einzelnen Abschnitten, dramatisch

um. Anfangs waren nur die Geistlichen die Darsteller, später gingen

die Rollen nach und nach in den Besitz von Leuten aus dem Volke

über. Die schon angedeuteten Uebelstände führten endlich dazu, sie

durch Reskripte der Landesregierung aus der Kirche zu verbannen. Die

bei den Landtagen im Jahre 1805 und 1811 von den Landständen »~in

Consistorialibus~ angebrachten Anliegen und Beschwerden« betreffen

auch die »sogen. Christmetten.« 1805 beantragten Ritterschaft und

Städte, »die Christmetten wegen des dabei gewöhnlichen Unfugs durch

ein Landesgesetz abzustellen.« Der König[6] war zunächst nicht

für eine völlige Beseitigung der alten Sitte, er ordnete nur an,

daß bei fernerer Beibehaltung der Metten allem Unfug auf wirksame

Weise gesteuert werden möchte. Es wurden nun Berichte von den

Superindenturen des Landes eingezogen, um über die Art und Weise der

Kirchenspiele Klarheit zu erhalten. Nach den gewonnenen Unterlagen

konnte das Konsistorium zu Leipzig am 27. November 1811 an den König

berichten, »daß die Christmetten weniger als eine religiöse Feier und

Vorbereitung auf das Weihnachtsfest anzusehen seien, vielmehr als eine

Art Volksbelustigung, weshalb die Christmetten ohne allen Nachteil

abgeschafft werden können.«

Der König entschied jedoch mittels Reskriptes vom 21. August 1812,

»daß an denjenigen Orten, wo Christmetten seither stattgefunden

haben, selbige auch noch fernerhin beibehalten werden mögen, hingegen

an denjenigen Orten, wo sie abgeschafft worden sind, es bei deren

Abstellung bewenden solle.«[7]

Trotzdem ließen sich die althergebrachten Feiern nicht aus den Kirchen

verdrängen. Viele Gemeinden hielten zäh daran fest. Dies gab u. a.

Veranlassung zu einem heftigen Artikel eines anonymen Verfassers, im

»Gemeinnützigen Erzgebirgischen Anzeiger für alle Stände« (3. Stück,

Schneeberg, den 14. Januar 1815, Seite 15).

Nachdem erst die weise Verordnung des »Kirchenrathes«, die

Christmettenfeier betreffend, gepriesen worden ist, heißt es weiter:

»Man hätte nun glauben sollen, daß der zeitherige Mettenunfug die

Farcen mit den als Engel und Hirten verkleideten Kindern wie durch

einen Zauberschlag vernichtet sein würden. Aber nein! Dieser Unfug

dauert in vielen Ortschaften des Erzgebirges und Vogtlandes noch

immer fort. Engel im weißen bebänderten Gewande, mit Sonnen und Welten

tragenden Kronen, das flammende Schwert in der Rechten haltend und

Hirten mit Tasche und Stab machen ihre mystischen Herumzüge in der

Kirche, singen von der Kanzel und Altar ihre Lieder, leiern ihre

Weihnachtssprüche ab und machen ihre englischen Tänze um den Altar

herum. Bald erblickt man sie auf der obersten Emporkirche bald an den

Stufen des Altars. Auch sogar ein Wiegenlied wird gesungen. Die dem

Volke so gefälligen Schulmeister halten die Kirchenuhren zurück, damit

die Feier durch die Finsternis der Nacht begünstigt wird. Alles dieses

und die volle Erleuchtung der Kirche verbreitet einen so mystischen und

magischen Zauber, daß das tollsinnliche Volk ganz entzückt ist. Zwei

Stunden läuft es in der Nacht, um nur die lieben Engelchen zu sehen

und zu hören. Man trägt die Säuglinge auf den Armen in die Kirche.

Jede Familie kommt mit ihren Kinderchen gezogen. Auf die Predigt hört

niemand. Das Getöse der großen Volksmenge, das durch das Aufschreien

der vielen Kinderchen noch vermehrt wird, läßt auch nichts davon

vernehmen. So saugen schon kleine Kinder durch die Anschauung die

grobkörperlichsten Vorstellungen vom Geisterreiche ein, die bei dem

gemeinen Manne das ganze Leben hindurch nicht wieder zu vertilgen sind.«

Der Verfasser war wohl in den Reihen der Geistlichen zu suchen, die

in dem ganzen Treiben eine Konkurrenz des Predigtgottesdienstes

erblickten. Auch dem obersten Kirchenrat zu Dresden war eine anonyme

Zuschrift zugegangen. Dies veranlaßte einen neuen Befehl am 25.

Januar 1815 an die Superintendenturen zu Zwickau, Annaberg, Plauen

und Oelsnitz, Erkundigungen einzuziehen, welche Bewandtnis es mit der

Darstellung der Engel und Hirten überhaupt habe und inwiefern die

Geistlichen und Schullehrer beteiligt seien. Die nun erfolgten Berichte

sind nicht uninteressant. In Grünhain und Breitenbrunn waren zwar die

Schulmädchen mit weißen Kleidern und Kränzen auf dem Kopfe erschienen;

jede andere Verkleidung war unterblieben, weshalb die Pfarrherrn

keinerlei Grund gehabt hätten, die Feier zu verbieten.

Das Programm der Metten in Bernsbach war allerdings reichhaltiger.

Die Gemeinde hatte zum Eingang das Lied »Vom Himmel hoch« gesungen.

Dann kam eine Kirchenmusik, nach der das sogenannte ~Quem pastores

landavere~ von den Schulknaben gesungen worden war. Dann hatte ein

Knabe unter Orgelbegleitung die Weissagung des Jesaias von der Kanzel

gesungen. Dieser Knabe war weiß gekleidet und trug eine Krone auf dem

Kopf. Hierauf hatte der Ortspfarrer gepredigt. Zum Schluß versammelten

sich die Knaben in den Sonntagsanzügen und die Mädchen in weißen

Kleidern auf dem Altarplatz, hier haben sie Reden, Gespräche und

Gesänge gehalten, die die heilge Geburtsgeschichte zum Inhalt hatten.

Pfarrer, Schulchor und Gerichte versehen ausdrücklich, daß der ganze

Gottesdienst nichts Unziemliches enthalten habe. Prachtvoller wurden

die Christmetten in Beyerfeld gefeiert.

Erzgebirgische Christ- und Mettenspiele Ein Versuch zur Rettung alten Volksgutes · 第 9 / 75 题