Die Entscheidung über wichtige und grundsätzliche Fragen
aus dem Arbeitsgebiet des Landesvereins, soweit sie nicht
den Hauptgruppen oder Abteilungen zugewiesen sind, die
Prüfung und Richtigsprechung des vom geschäftsführenden
Vorstand erstatteten Jahres- und Kassenberichts.
3. Die Hauptversammlung der Mitglieder des Landesvereins
(§ 4) wählt den Gesamt-Vorstand, beschließt über
Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins (§ 19).
§ 12.
Über die Verhandlungen der Vereinsorgane und die von ihnen gefaßten
Beschlüsse sind Niederschriften aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden
und dem Schriftführer nach Vorlesen zu unterzeichnen sind.
§ 13.
Sitzungen können gegebenenfalls auch nach Orten außerhalb Dresdens
einberufen werden.