I. Zweck und Organisation

§ 1.

Name, Zweck und Sitz des Vereins.

Der Landesverein »Sächsischer Heimatschutz« bezweckt, die sächsische

Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart zu

schützen, Neuentstehendes im Sinne dieser Eigenart zu beeinflussen,

sowie das Bau- und Wohnungswesen zu fördern.

Sein Arbeitsgebiet umfaßt namentlich:

~a~) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen

Bauweise, Beratung für Bauten und Anlagen aller Art,

Maßnahmen gegen die Verunstaltung von Stadt und Land, sowie

die Erstattung von Gutachten über alle diese Fragen;

~b~) Pflege der Volkskunde und Volkskunst;

~c~) Schutz der landschaftlichen Natur, der einheimischen Tier-

und Pflanzenwelt, sowie der geologischen Eigentümlichkeiten

des Landes.

Entsprechend diesen Aufgaben des Vereins bestehen drei Hauptgruppen

unter je einem besonderen Leiter, nämlich:

Gruppe ~A~: Bauberatungsstelle,

Gruppe ~B~: Volkskunde und Volkskunst,

Gruppe ~C~: Naturschutz.

Außerdem besteht als besondere Abteilung:

eine Beratungsstelle für Bebauungspläne.

Die Verfassung und Tätigkeit dieser Abteilung, sowie ihre Stellung

im Gesamtverein wird durch eine vom geschäftsführenden Vorstand

aufzustellende Geschäftsordnung geregelt.

Der Sitz des Vereins ist Dresden.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2.

Die Organe des Vereins sind:

~a~) der geschäftsführende Vorstand,

~b~) der Gesamt-Vorstand,

~c~) die Hauptversammlung.

§ 3.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis mit 31. Dezember.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XIII, Heft 5-6 · 第 91 / 100 题