Im Laufe der letzten 25 Jahre sind die ärgsten Ungerechtigkeiten unseres
Ehegesetzes richtig gestellt worden, und im Vergleich zu ihnen
erscheinen die noch bleibenden Übelstände verhältnismäßig gering. Es ist
in der heutigen Zeit der fortgeschrittenen Frauen kaum zu glauben, daß
sich vor einigen Jahren ein Mann noch das Besitztum des Weibes aneignen
und es nach Belieben ausgeben konnte oder, was noch ungeheuerlicher ist,
einen Fremden als einzigen Vormund seiner Kinder nach seinem Tode
bestellen durfte, ohne auf die natürlichen Rechte der Mutter auch nur zu
achten.
Die schwerste noch bestehende Ungerechtigkeit ist, daß die Erleichterung
durch die Scheidung den Männern zugänglicher ist als den Frauen. Dieses
Gesetz wurde von den Männern zu ihren eigenen Gunsten abgefaßt, aber
seine Existenz ist ein Schandfleck auf der Ehre der englischen Justiz
und der englischen Sittlichkeit, ebenso wie der Umstand, daß die Untreue
eines Gatten so leicht genommen wird. Wir wollen hoffen, daß die Zeit
nicht mehr fern ist, wo die Scheidungsbedingungen für beide Parteien
genau dieselben sein werden.
Es wird heutzutage fast allgemein die Ansicht gehegt, daß die Lösung der
Ehe nur erreicht werden soll, wenn einer der beiden Teile ein
ausgesprochener Trunkenbold, mondsüchtig oder ein zu langer Kerkerstrafe
Verurteilter ist. Wie erniedrigend ist es für die besten Instinkte
unseres Geschlechtes, daß die Frau eine Ungültigkeitserklärung der Ehe
dadurch erhalten kann, daß sie eine gewisse physische Unfähigkeit des
Mannes beweist, die in keiner Weise ihr Glück, ihre Gesundheit oder ihre
Selbstachtung beeinträchtigt, aber auch nicht einmal die teilweise
Erleichterung der Trennung erreichen kann, wenn ihr Mann ein
Trunkenbold, ein Ehebrecher oder ein Verbrecher ist, solange sie nicht
noch dazu seine Grausamkeit oder sein böswilliges Verlassen beweisen
kann! Es ist ferner eine Ungerechtigkeit, daß die Scheidung so
kostspielig ist, daß nur reiche Leute oder die ganz armen (durch
Beibringung eines Armutszeugnisses) sich sie gestatten können.
Vielleicht die nötigste aller Reformen ist, daß die Ehe der geistig und
physisch Ungeeigneten gesetzlich verhindert werde, oder vielmehr, daß
sie verhindert werden, Kinder zu haben, was ja die Hauptsache ist. Es
wäre ganz gut durchführbar, die Kinderlosigkeit der Ungeeigneten zu
sichern, obgleich ein Gesetz hierüber die taktvollste Handhabung
erfordern würde, und man sich kaum ein Parlament von Männern denken
kann, das es mit irgendeinem Erfolg durcharbeiten könnte. Vielleicht
wird das Gesetz dann durchgehen, wenn wir die »ideale Regierung« haben,
in der beide Geschlechter und alle Klassen vertreten sein werden. Ein
von einem in Staatsdiensten stehenden Arzt unterzeichnetes Zertifikat
sollte jedenfalls obligatorisch sein, bevor eine Heirat bestätigt wird.
Wenn der Krebs, die Tuberkulose, der Wahnsinn und alle mit dem
Alkoholismus und dem ausschweifenden Leben verbundenen Übel jede Familie
im Land infiziert haben werden, dann werden unsere weitsichtigen
Gesetzgeber die Notwendigkeit einer derartigen Einschränkung einzusehen
beginnen. Gegenwärtig wird die Freiheit des Individuums als ein für die
Rasse zu schwer wiegender Wert bewahrt.
Eine andere äußerst nötige Reform ist, daß die unehelich geborenen
Kinder durch die nachträgliche Heirat der Eltern, so wie in vielen
anderen Ländern, legitimiert werden sollen. Das würde niemandem schaden,
könnte auch nicht das Laster ermutigen und würde sehr viel bitteres
Unrecht gut machen. Die gegenwärtige Regelung ist äußerst unvernünftig.
England ist beinahe das einzige europäische Land, wo es nicht angestrebt
wird, den Töchtern eine Mitgift zu geben, außer in den wohlhabenden
Klassen. Ganz bemittelte Engländer halten es für unnötig, ihren Töchtern
zu Lebzeiten irgend etwas zu geben, obgleich sie geneigt sind, sich
ernste Einschränkungen aufzuerlegen, um ihre Söhne im Leben gut zu
stellen. Die englischen Väter geben alles ihren Söhnen, in vielen
Ländern des Kontinents kommen die Töchter dem Rechte nach zuerst und in
allen Klassen, den reichen und den armen, trachten die Eltern auf
irgendeine Weise für eine Mitgift zu sorgen, indem sie vom Tage der
Geburt des Kindes an zu sparen beginnen.
Ich bin überzeugt, daß ein ungeheuerer Anstoß zur Ehe gegeben würde,
wenn die Mitgift für die Töchter in England üblich würde und viele
Mißhelligkeiten zwischen Mann und Frau könnten vermieden werden, wenn
die Frau eigene, wenn auch noch so geringe Mittel hätte. Es ist gewiß
äußerst demütigend und unangenehm für eine bessere Frau, von ihrem Mann
wegen jeder Omnibusfahrt und jedes Päckchens Haarnadeln abzuhängen.
Die Engländer sind jedoch darnach, sich mit ihren Fehlern zu brüsten und
überdies so heillos sentimental, daß sie sich's als Ehre anrechnen, in
dieser Hinsicht eine Ausnahme von allen Ländern zu bilden, und noch
damit prahlen, daß bei ihnen die Ehen nur aus Liebe geschlossen werden.
Demselben unsinnigen und unfürsorglichen Geist entspringt die übliche
Abneigung, den Töchtern etwas zu vermachen. Nur bei einem sehr reichen
Mann erwartet man das, während es doch nur gerecht ist, daß jeder Mann
seiner Frau etwas vermacht, wenn auch nur die Einrichtung oder die
Versicherungspolice.
Ein Kapitel über die Ehereformen wäre nicht vollständig ohne Hinweis auf
unsere barbarische kirchliche Ehezeremonie. Nützt es noch etwas, darüber
Klage zu führen? Seit ich lesen kann, lese ich Angriffe darauf. Es ist
klar, daß niemand ein Wort zu ihrer Verteidigung hat, nicht einmal die
Priester, und doch bleibt sie genau so, wie sie zu Zeiten James I.
vorgeschrieben wurde. Wenn je eine von den Männern verfaßte religiöse
Formel einer Revision bedurfte, um mit den Gedanken der Zeit gleichen
Schritt zu halten, so ist es diese. Wie kann die Kirche erwarten, daß
wir die Ehe als ein Sakrament betrachten, wenn ihre Bedingungen in so
roher Sprache und von einem so falschen Gesichtspunkte aus bezeichnet
werden. Ist es nicht falsch, jene Personen zu verherrlichen, die die
»Gabe der Enthaltsamkeit« haben, eine »Gabe«, die bald zum Aussterben
des Menschengeschlechtes führen würde, wenn sie der Majorität eigen
wäre? Diese spezielle Formel ist für eine reine, unschuldige Braut eine
schmähliche Beleidigung und ganz unnütz. Wenn schon keine andere
Verbesserung angebracht wird, so könnte diese einleitende Erklärung der
»Gründe für die Einrichtung der Ehe« wohl ausgelassen werden, wenn auch
nur der Tatsache halber, daß der Hauptzweck der Ehe, nämlich
»gegenseitig Hilfe und Trost zu sein« in ihr an letzter Stelle
erscheint. Die Kirche Englands kann von den Quäkern oder der
»Neu-Jerusalemer Kirche«, einer auf den Schriften des großen Mystikers
Emanuel Svedenborg gegründeten religiösen Gemeinschaft, lernen. Bei dem
»Freundschaftsbund« ist das Verfahren äußerst einfach. Nachdem eine Zeit
in stillem Gebet verbracht wird, erheben sich die Parteien und sagen
einer nach dem andern feierlich, indem sie sich bei der Hand halten:
»Freunde, ich nehme diese meine Freundin A. B. zum Weibe und verspreche,
mit göttlichem Beistand ihr ein liebender und treuer Gatte zu sein, bis
es dem Herrn gefallen wird, uns durch den Tod zu trennen.« Die Formel
der »neuen Kirche« ist länger, aber ebenso schön und einwandfrei.