»Die Ehe ist abschreckend, aber auch ein kaltes und verlassenes
Alter ist es.«
_R. L. Stevenson._
Von allen revolutionären Vorschlägen zur Verbesserung des gegenwärtigen
Ehesystems erscheint mir die Ehe »nach Billigung« -- mit anderen Worten
die »Ehe auf Sicht« die vernünftigste und durchführbarste. Das Verfahren
wäre ungefähr folgendes: Ein Paar, das heiraten will, würde einen
gesetzlichen Vertrag schließen des Inhalts, daß sie einander für eine
begrenzte Zahl von Jahren -- sagen wir drei -- zu Gatten wählen. Dieser
Zeitraum würde zwei Jahre Versuchszeit bieten, nachdem das abnormale und
außergewöhnlich kritische erste Jahr vorüber wäre. Eine kürzere Zeit
wäre ungenügend. Nach Ablauf der drei Jahre hätten die Kontrahenten das
Recht auf Lösung der Ehe, die Lösung sollte aber erst nach weiteren
sechs Monaten in Kraft treten und so jede Gelegenheit bieten, die
Echtheit des Scheidungswunsches zu erhärten. Wenn keine Scheidung
gewünscht wird, würde die Ehe durch eine religiöse oder endgültige
gesetzliche Zeremonie genehmigt und für immer bindend werden.
Im Falle einer geschiedenen Ehe hätte jeder Teil die Freiheit, wieder zu
heiraten; aber der zweite Versuch müßte vom Anfang an endgültig und
bindend sein. Diese Einschränkung ist absolut notwendig, wenn die »Ehe
auf Sicht« nicht in eine Art gesetzlich geregelter »freier Liebe«
ausarten soll, da es viele Männer und manche Frauen gibt, die immer von
neuem solche Ehen schließen würden, und das Ende der Sache wäre nichts
anderes als die »Probeehe« für den kurzen Zeitraum von drei Jahren.
Man wird gegen diesen Plan einwenden, daß viele Paare, die am
gefährlichen Wendepunkte des Ehelebens -- d.i. nach ca. zehn Jahren --
Malheur haben, in den ersten Jahren vollkommen glücklich sind. Aber da
mal die menschliche Liebe so veränderlich ist und die Leute wie die
Lebensbedingungen dem Wechsel so unterworfen sind, ist es unmöglich,
zu irgend einem feststehenden System zu gelangen, das darauf Rücksicht
nimmt. Es muß jedoch daran erinnert werden, daß in der Mehrzahl der
unglücklichen Ehen nicht das System zu tadeln ist, sondern die
Individuen. Die Einführung des ehelichen Noviziates würde jedoch die
Zahl der Scheidungen dadurch beträchtlich vermindern, daß durch sie das
jetzt so häufige Nichtzusammenpassen der Temperamente weit seltener
würde. Das eheliche Noviziat würde jenen eine zweite Chance bieten, die
eine schlechte Wahl getroffen haben, ohne jedoch in jene Promiskuität
auszuarten, die für die Gesellschaft eine Gefahr und für die höchsten
Interessen der Rasse verhängnisvoll ist. Von welchem anderen System kann
man das sagen?
Für die im Noviziat lebenden Frauen müßte man eine neue Bezeichnung
erfinden, die sie nach gelöster Verbindung beibehalten würden. »Frau«
wäre nach wie vor die unterscheidende Bezeichnung für jene weiblichen
Wesen, die in den endgültigen und bindenden Ehestand eingetreten sind.
Ob die Frau den Zunamen des Mannes während der Probezeit annehmen
sollte, wäre eine andere, durch die Majorität zu entscheidende Frage;
ich wäre dafür, daß sie ihren Mädchennamen mit obbesagter Bezeichnung
behielte und den Namen des Mannes nur mit dem endgültigen Titel »Frau«
annähme. Aber das sind bloße Details.
Was die wichtige Frage der Kinder anbetrifft, so würde die
Nachkommenschaft aus einer »Probeverbindung« natürlich legitim sein,
aber ich meine, daß kluge Leute darauf bedacht sein würden, keine Kinder
zu bekommen, so lange die Ehe nicht endgültig geschlossen ist. Gewiß
würden Kinder eher die Ausnahme als die Regel sein, und die Frage ihrer
Fürsorge in den Fällen gelöster Ehen würde die durchdachteste
Gesetzgebung erheischen. Den Aufenthalt des Kindes zwischen den Eltern
zu teilen, ist ein nicht wünschenswertes Auskunftsmittel, das bis zu
einem gewissen Grad nachteilig wirken muß, da ein ständiger
Aufenthaltsort mit regelmäßigen Gewohnheiten von ungeheurer Wichtigkeit
für das Wohlergehen der Kinder ist. Den Vater jedoch ganz zu berauben,
ist ebenso unangebracht.
Das »eheliche Noviziat« ist kein neues System. Es war vor der
Reformation in Schottland unter dem Namen »Händeschütteln« üblich.
Die Männer und Mädchen trafen sich bei den jährlichen Jahrmärkten und
erklärten einander durch die Zeremonie des »Händedrucks« zu Gatten auf
ein Jahr. Am Jahrestag dieser Zeremonie wurden sie -- wenn alles gut
gegangen war -- durch einen Priester gesetzlich getraut. Wenn sie die
Verbindung als einen Mißgriff erkannt hatten, so schieden sie.