VII. Die Vorteile der Ehe »auf Sicht«

»Die Ehe ist abschreckend, aber auch ein kaltes und verlassenes

Alter ist es.«

_R. L. Stevenson._

Von allen revolutionären Vorschlägen zur Verbesserung des gegenwärtigen

Ehesystems erscheint mir die Ehe »nach Billigung« -- mit anderen Worten

die »Ehe auf Sicht« die vernünftigste und durchführbarste. Das Verfahren

wäre ungefähr folgendes: Ein Paar, das heiraten will, würde einen

gesetzlichen Vertrag schließen des Inhalts, daß sie einander für eine

begrenzte Zahl von Jahren -- sagen wir drei -- zu Gatten wählen. Dieser

Zeitraum würde zwei Jahre Versuchszeit bieten, nachdem das abnormale und

außergewöhnlich kritische erste Jahr vorüber wäre. Eine kürzere Zeit

wäre ungenügend. Nach Ablauf der drei Jahre hätten die Kontrahenten das

Recht auf Lösung der Ehe, die Lösung sollte aber erst nach weiteren

sechs Monaten in Kraft treten und so jede Gelegenheit bieten, die

Echtheit des Scheidungswunsches zu erhärten. Wenn keine Scheidung

gewünscht wird, würde die Ehe durch eine religiöse oder endgültige

gesetzliche Zeremonie genehmigt und für immer bindend werden.

Im Falle einer geschiedenen Ehe hätte jeder Teil die Freiheit, wieder zu

heiraten; aber der zweite Versuch müßte vom Anfang an endgültig und

bindend sein. Diese Einschränkung ist absolut notwendig, wenn die »Ehe

auf Sicht« nicht in eine Art gesetzlich geregelter »freier Liebe«

ausarten soll, da es viele Männer und manche Frauen gibt, die immer von

neuem solche Ehen schließen würden, und das Ende der Sache wäre nichts

anderes als die »Probeehe« für den kurzen Zeitraum von drei Jahren.

Man wird gegen diesen Plan einwenden, daß viele Paare, die am

gefährlichen Wendepunkte des Ehelebens -- d.i. nach ca. zehn Jahren --

Malheur haben, in den ersten Jahren vollkommen glücklich sind. Aber da

mal die menschliche Liebe so veränderlich ist und die Leute wie die

Lebensbedingungen dem Wechsel so unterworfen sind, ist es unmöglich,

zu irgend einem feststehenden System zu gelangen, das darauf Rücksicht

nimmt. Es muß jedoch daran erinnert werden, daß in der Mehrzahl der

unglücklichen Ehen nicht das System zu tadeln ist, sondern die

Individuen. Die Einführung des ehelichen Noviziates würde jedoch die

Zahl der Scheidungen dadurch beträchtlich vermindern, daß durch sie das

jetzt so häufige Nichtzusammenpassen der Temperamente weit seltener

würde. Das eheliche Noviziat würde jenen eine zweite Chance bieten, die

eine schlechte Wahl getroffen haben, ohne jedoch in jene Promiskuität

auszuarten, die für die Gesellschaft eine Gefahr und für die höchsten

Interessen der Rasse verhängnisvoll ist. Von welchem anderen System kann

man das sagen?

Für die im Noviziat lebenden Frauen müßte man eine neue Bezeichnung

erfinden, die sie nach gelöster Verbindung beibehalten würden. »Frau«

wäre nach wie vor die unterscheidende Bezeichnung für jene weiblichen

Wesen, die in den endgültigen und bindenden Ehestand eingetreten sind.

Ob die Frau den Zunamen des Mannes während der Probezeit annehmen

sollte, wäre eine andere, durch die Majorität zu entscheidende Frage;

ich wäre dafür, daß sie ihren Mädchennamen mit obbesagter Bezeichnung

behielte und den Namen des Mannes nur mit dem endgültigen Titel »Frau«

annähme. Aber das sind bloße Details.

Was die wichtige Frage der Kinder anbetrifft, so würde die

Nachkommenschaft aus einer »Probeverbindung« natürlich legitim sein,

aber ich meine, daß kluge Leute darauf bedacht sein würden, keine Kinder

zu bekommen, so lange die Ehe nicht endgültig geschlossen ist. Gewiß

würden Kinder eher die Ausnahme als die Regel sein, und die Frage ihrer

Fürsorge in den Fällen gelöster Ehen würde die durchdachteste

Gesetzgebung erheischen. Den Aufenthalt des Kindes zwischen den Eltern

zu teilen, ist ein nicht wünschenswertes Auskunftsmittel, das bis zu

einem gewissen Grad nachteilig wirken muß, da ein ständiger

Aufenthaltsort mit regelmäßigen Gewohnheiten von ungeheurer Wichtigkeit

für das Wohlergehen der Kinder ist. Den Vater jedoch ganz zu berauben,

ist ebenso unangebracht.

Das »eheliche Noviziat« ist kein neues System. Es war vor der

Reformation in Schottland unter dem Namen »Händeschütteln« üblich.

Die Männer und Mädchen trafen sich bei den jährlichen Jahrmärkten und

erklärten einander durch die Zeremonie des »Händedrucks« zu Gatten auf

ein Jahr. Am Jahrestag dieser Zeremonie wurden sie -- wenn alles gut

gegangen war -- durch einen Priester gesetzlich getraut. Wenn sie die

Verbindung als einen Mißgriff erkannt hatten, so schieden sie.

Die moderne Ehe und wie man sie ertragen soll · 第 33 / 45 题