einer Zeit wo London verödet war, mit hastiger Eil und wie durch
Ueberrumpelung ein Gesetz von höchster Wichtigkeit zu erlassen,
ein Gesetz, das rückwirkend eine harte Strafe über viele hundert
achtbare Gentlemen verhängte, ein Gesetz, als in jeder Stadt, von
Berwick bis St. Ives die heftigsten Leidenschaften aufregen und das
einen sehr ernsten Einfluß auf die Zusammensetzung des Hauses selbst
haben mußte. Die einfachsten Schicklichkeitsrücksichten verlangten
wenigstens einen Aufschub. Dieser wurde beantragt, der Antrag aber
mit hundertsiebenundzwanzig gegen neunundachtzig Stimmen verworfen.
Hierauf wurde die Frage gestellt, ob Sacheverell's Klausel einen
Bestandtheil der Bill bilden solle, und mit hundertdreiunddreißig gegen
sechsundsechzig Stimmen bejaht. Sir Robert Howard stellte nun sofort
den Antrag, daß Jeder, der, nachdem er nach der Sacheverell'schen
Klausel zur Bekleidung eines städtischen Amtes unfähig geworden, sich
dennoch erkühne, ein solches Amt zu übernehmen, eine Geldbuße von
fünfhundert Pfund verwirken und für seine ganze Lebenszeit unfähig
sein sollte, irgend ein öffentliches Amt, welcher Art es auch sei, zu
bekleiden. Die Tories wagten es nicht, darüber abstimmen zu lassen.[35]
Nach den Regeln des Hauses stand es in der Macht einer Minorität,
den Gang einer Bill zu hemmen, und dies war gewiß eine von den sehr
seltenen Gelegenheiten, wo die Ausübung dieser Befugniß ganz am rechten
Orte gewesen wäre. Die parlamentarischen Taktiker der damaligen Zeit
scheinen jedoch nicht gewußt zu haben, in wie weit eine kleine Anzahl
Mitglieder den Gang eines Geschäfts aufhalten kann, ohne irgend eine
Form zu verletzen.
Es wurde auf der Stelle beschlossen, daß die durch Sacheverell's und
Howard's Klauseln erweiterte Bill mundirt werden solle. Die heftigsten
Whigs hätten sie am liebsten binnen achtundvierzig Stunden definitiv
angenommen. Es stand allerdings nicht zu erwarten, daß die Lords sie mit
günstigen Augen ansehen würden; aber einige desperate Männer schienen
sich vorgenommen zu haben, die Geldbewilligungen vorzuenthalten, bis sie
angenommen war, ja sogar sie der Bewilligungsbill einzuverleiben und so
das Oberhaus in die Nothwendigkeit zu versetzen, entweder in eine
umfassende Proscription der Tories zu willigen, oder der Regierung die
Mittel zur Fortsetzung des Kriegs zu verweigern.[36] Viele Whigs waren
jedoch so rechtschaffen, daß sie der Gegenpartei offenes Spiel gönnen
wollten, und klug genug, um zu wissen, daß ein durch Gewalt und List
erlangter Vortheil nicht von Dauer sein konnte. Diese Männer bestanden
darauf, daß man bis zur dritten Lesung mindestens acht Tage verstreichen
lassen solle, und sie setzten dies auch durch. Ihre minder skrupulösen
Verbündeten beklagten sich bitter, daß die gute Sache verrathen werde.
Was seien dies für neue Kriegsgesetze? Warum wolle man gegen Feinde, die
keine Kriegslist für unmoralisch hielten und welche nie Pardon gegeben
hätten, eine chevalereske Courtoisie beobachten? Und sei etwas
geschehen, was nicht in genauester Uebereinstimmung mit der
Parlamentsordnung stehe? Diese Ordnung wisse nichts von kurzen und
langen Notificationen, von schwach besetzten und vollen Häusern. Es sei
Pflicht des Volksvertreters an seinem Platze zu sein. Wenn es ihm
beliebe, auf seinem Landsitze zu jagen und zu zechen, während zu
Westminster wichtige Dinge berathen würden, mit welchem Rechte könne er
dann darüber murren, daß redlichere und fleißigere Diener der
Oeffentlichkeit in seiner Abwesenheit eine Bill annahmen, die ihnen für
das Gemeinwohl nothwendig erschienen war? Da sich indessen ein Aufschub
von einigen Tagen als unvermeidlich herausstellte, so leugneten
Diejenigen, welche beabsichtigt hatten, den Sieg durch eine List zu
erringen, jetzt diese Absicht. Sie versicherten dem Könige, der nicht
umhin konnte, einiges Mißfallen an ihrer Handlungsweise zu äußern und
dessen Unwillen viel stärker war als er ihn blicken ließ, auf das
Feierlichste, daß sie der Ueberraschung nichts verdankten und daß sie
auch in dem gefülltesten Hause einer Majorität ganz gewiß seien.
Sacheverell soll mit großer Lebhaftigkeit erklärt haben, daß er seinen
Sitz verwetten und nie wieder sein Gesicht im Parlamente zeigen wolle,
wenn er sich geirrt habe. Anfangs war man in der That allgemein der
Ansicht, daß die Whigs den Sieg davon tragen würden. Bald aber zeigte es
sich klar, daß ein harter Kampf bevorstehe. Die Briefposten hatten nach
allen Richtungen hin die Nachricht mitgenommen, daß die Gemeinen am
2. Januar ein rückwirkendes Strafgesetz gegen die ganze Torypartei
bewilligt hätten und daß dieses Gesetz am 10. zum letzten Male in
Erwägung genommen werden solle. Das ganze Königreich von Northumberland
bis Cornwall gerieth in Aufruhr. Hundert Ritter und Squires verließen
ihre mit Mistel- und Stechpalmenzweigen geschmückten Hallen und ihre
unter der Last der Bratenteller und Suppenschüsseln zusammenbrechenden
Tafeln und eilten, die kurzen Tage, das kalte Wetter, die schlechten
Wege und die schurkischen Whigs verwünschend, nach der Hauptstadt. Auch
die Whigs zogen Verstärkung an sich, doch nicht in gleichem Umfange,
denn die Klauseln waren im allgemeinen unpopulär, und das nicht ohne
guten Grund. Kein Billigdenkender, welcher Partei er auch angehören
möge, wird leugnen, daß die Tories einen großen Fehler begingen,
indem sie alle Municipalgerechtsame des Landes und damit zugleich die
Befugniß, die Verfassung des Hauses der Gemeinen zu ändern, der Krone
zurückgaben. Doch hatte die Nation an diesem Fehler selbst mit Schuld.
Wenn die Mayors und Aldermen, deren Bestrafung jetzt beantragt wurde,
sich zu der Zeit, als die Loyalitätsfluth am höchsten stand, trotzig
geweigert hätten, dem Willen ihres Souverains nachzukommen, so würde
man sie auf offener Straße als schurkische Rundköpfe bezeichnet haben,
der Rector würde auf der Kanzel vor ihnen gewarnt haben, sie würden
in Spottliedern verhöhnt und wahrscheinlich vor ihren eigenen Thüren
+in effigie+ verbrannt worden sein. Es ist allerdings ein großer
Uebelstand, daß eine Gesellschaft abwechselnd durch die Furcht vor
Tyrannei und durch die Furcht vor Anarchie zu Verirrungen getrieben
werden kann. Aber diesem Uebelstande ist nicht dadurch abzuhelfen, daß
man wegen solcher Verirrungen einige Personen bestraft, welche mit den
Uebrigen fehlten und später ihren Fehler mit den Uebrigen bereueten.
Auch hätte man nicht vergessen sollen, daß die Uebelthäter, gegen
welche Sacheverell's Klausel gerichtet war, die Sünden, die sie 1683
begangen, im Jahre 1688 reichlich wieder gut gemacht hatten. Sie hatten
sich, als Gesammtheit, energisch gegen das Dispensationsrecht erhoben,
und die meisten von ihnen waren wirklich von Jakob ihrer städtischen
Aemter entsetzt worden, weil sie sich geweigert hatten, seine Politik
zu unterstützen. Es ist daher kein Wunder, daß der Versuch, über alle
diese Männer ohne Ausnahme eine schimpfliche Strafe zu verhängen,
einen Sturm des öffentlichen Unwillens heraufbeschwor, dem viele
whiggistische Mitglieder des Parlaments nicht geneigt waren zu trotzen.
Mit dem Herannahen des entscheidenden Kampfes und dem Anwachsen der
zurückkehrenden Tories vermehrte sich die Besorgniß Sacheverell's und
seiner Verbündeten. Sie sahen ein, daß sie kaum auf einen vollständigen
Sieg hoffen durften, daß sie ein Zugeständniß machen, die Zurückweisung
der Bill an den Ausschuß vorschlagen und sich bereit erklären mußten zu
erwägen, ob zwischen den Hauptsündern und den Vielen, welche durch böses
Beispiel verleitet worden waren, ein Unterschied zu machen sei. Aber in
dem Maße wie der Muth der einen Partei sank, stieg der Muth der andren.
Die von nur zu gerechtem Unwillen erfüllten Tories beschlossen, auf
keine Vergleichsvorschläge zu hören.
Der 10. Januar erschien und noch vor dem späten Tagesanbruch dieser
Jahreszeit war das Haus gedrängt voll. Mehr als hundertsechzig
Mitglieder waren binnen einer Woche nach der Hauptstadt gekommen. Von
der Morgendämmerung an bis die Lichter tief herabgebrannt waren, blieben
die Reihen dicht geschlossen, und nur wenige Mitglieder verließen ihre
Plätze, außer auf einige Augenblicke, um ein Stück Brod oder ein Glas
Wein zu sich nehmen. Boten standen bereit, um das Resultat nach
Kensington zu bringen, wo Wilhelm trotz eines heftigen Hustens in
gespannter Erwartung bis Mitternacht aufsaß und an Portland schrieb, den
er in einer wichtigen Angelegenheit nach dem Haag geschickt hatte.
Der einzige noch vorhandene Bericht über die Debatte ist unvollständig
und verworren. Doch läßt sich soviel daraus erkennen, daß die Aufregung
groß war und daß sehr starke Aeußerungen fielen. Ein junges
whiggistisches Mitglied führte eine so heftige Sprache, daß er in
Gefahr war, vor die Schranke gefordert zu werden. Der Sprecher wurde
mehrmals getadelt, daß er seinen Freunden zuviel Freiheit gestatte. Es
kam jedoch eigentlich nicht viel darauf an, ob er die Uebertreter zur
Ordnung rief oder nicht. Das Haus war schon längst völlig unlenksam, und
alte Mitglieder vermißten schmerzlich den würdevollen Anstand der
Debatte und die Autorität des Präsidentenstuhls vergangener Zeiten.[37]
Daß Somers die Heftigkeit der Partei, der er angehörte, nicht billigte,
kann man sowohl aus dem ganzen Laufe seines öffentlichen Lebens, wie aus
dem sehr bezeichnenden Umstande schließen, daß er, obgleich ihm die
Durchsetzung der Corporationsbill oblag, die Strafklauseln nicht
beantragte, sondern dieses unangenehme Amt ungestümeren und minder
scharfsinnigen Männern als er war überließ. Doch ließ er seine
Bundesgenossen deshalb nicht im Stich, sondern sprach für sie und
versuchte aus einer schlechten Sache so viel als möglich zu machen. Das
Haus stimmte mehrere Male ab. Bei der ersten Abstimmung waren
hundertvierundsiebzig Stimmen für Sacheverell und hundertneunundsiebzig
gegen ihn. Der Kampf wurde hartnäckig fortgesetzt; aber die Majorität
stieg von fünf auf zehn, von zehn auf zwölf, und von zwölf auf achtzehn
Stimmen. Jetzt endlich gaben sich die Whigs nach einer vierzehnstündigen
stürmischen Sitzung für besiegt. Es war kurz vor Mitternacht, als der
Sekretär zum unaussprechlichen Jubel und Triumphe der Tories von dem
Pergamente, auf welches die Bill abgeschrieben worden war, die
gehässigen Klauseln Sacheverell's und Howard's abriß.[38]
[_Debatten über die Indemnitätsbill._] Durch diesen großen Sieg dreist
gemacht, versuchten die Tories nun, die Indemnitätsbill, welche seit
vielen Wochen unbeachtet bei Seite gelegen hatte, wieder zur Sprache zu
bringen.[39] Aber die Whigs bildeten trotz ihrer eben erlittenen
Niederlage noch immer die Majorität des Hauses, und viele Mitglieder,
welche die Unpopularität gescheut hatten, die sie sich durch
Unterstützung der Sacheverell'schen und Howard'schen Klauseln zugezogen
haben würden, waren vollkommen bereit, zur Verzögerung einer allgemeinen
Amnestie beizutragen. Sie brachten noch immer ihre Lieblingsalternative
vor. Wie, fragten sie, sei es möglich, diesen Amnestieplan zu
vertheidigen, ohne die Revolution zu verdammen? Könne man behaupten, daß
Verbrechen, welche schwer genug gewesen waren, um Widerstand zu
rechtfertigen, nicht schwer genug gewesen seien, um Bestrafung zu
verdienen? Und wenn diese Verbrechen von solcher Größe wären, daß sie
mit Recht an dem Souverain heimgesucht werden dürften, den die
Verfassung von jeder Verantwortlichkeit entbinde, nach welchem Prinzip
könne seinen Rathgebern und Werkzeugen, welche doch ohne Zweifel
verantwortlich seien, Straflosigkeit gewährt werden? Ein joviales
Mitglied kleidete dieses Argument in eine eigenthümliche Form. Er wußte
auf den Stuhl des Präsidenten ein Papier zu bringen, das sich bei der
Untersuchung als eine Indemnitätsbill für König Jakob herausstellte, mit
einer spöttischen Einleitung über die Milde, welche seit der Revolution
gegen schwere Verbrecher geübt worden sei, und über die Nachsicht,
welche einem Könige gebühre, der sein Volk nur tyrannisirt habe, weil
alle Könige es thäten.[40]
An dem nämlichen Tage, an welchem diese persiflirte Indemnitätsbill die
Heiterkeit der Gemeinen erregte, wurde der Antrag gestellt, daß das Haus
sich zur Berathung der wirklichen Bill zu einem Ausschusse erklären
sollte. Die Whigs verwarfen den Antrag durch eine Majorität von
hundertdreiundneunzig Stimmen gegen hundertsechsundfunfzig. Hierauf
beschlossen sie, daß eine Strafbill gegen Delinquenten unverzüglich
eingebracht und mit der Indemnitätsbill verbunden werden sollte.[41]
[_Der Fall Sir Robert Sawyer's._] Wenige Stunden später ging ein
Beschluß durch, welcher deutlicher als irgend etwas bis dahin
Geschehenes bewies, wie wenig Aussicht vorhanden war, daß die
öffentliche Meinung durch eine Amnestie schnell begütigt werden würde.
Wenige Personen standen in der Achtung der Torypartei höher als Sir
Robert Sawyer. Er war ein Mann von großem Vermögen und aristokratischen
Verbindungen, von orthodoxen Glaubensansichten und regelmäßigem Wandel,
ein talentvoller und erfahrener Jurist, ein tüchtiger Gelehrter und, ein
wenig Prahlsucht abgerechnet, ein guter Redner. Er war zur Zeit der
Entdeckung des Ryehousecomplots Generalfiscal gewesen, war bei den
darauffolgenden Untersuchungen im Interesse der Krone verwendet worden,
und hatte diese Untersuchungen mit einer Energie betrieben, welche
heutzutage von allen Parteien Grausamkeit genannt werden würde, die aber
seiner Zeit und seiner Partei nur als ein lobenswerther Eifer erschien.
Seine Freunde behaupteten zwar, er sei in Dingen, wo es sich um Leben
und Tod handle, peinlich gewissenhaft,[42] doch ist dies ein Lob, das
Männer, welche die Staatsprozesse des 17. Jahrhunderts mit Augen des
19. Jahrhunderts prüfen und studiren, nicht recht begreifen werden. Die
einzige Entschuldigung, die sich für diese Periode seines Lebens geltend
machen läßt, ist, daß er den Schandfleck unschuldigen Blutes mit fast
allen ausgezeichneten Staatsmännern jener schlimmen Zeit gemein hatte.
Wenn wir ihn tadeln, weil er den Prozeß Russell's geführt, so dürfen wir
nicht vergessen, daß Russell den Prozeß Stafford's geführt hatte.
So groß Sawyer's Vergehen waren, er hatte sie großentheils wieder gut
gemacht. Er war mit Entschiedenheit gegen Papismus und Despotismus
aufgetreten, hatte sich im Audienzzimmer selbst auf das Bestimmteste
geweigert, im Widerspruch mit Parlamentsacten Verhaftsbefehle zu
erlassen, hatte lieber sein einträgliches Amt niedergelegt, als daß er
in Westminster Hall als Verfechter des Dispensationsrechts erschienen
wäre, war der erste Rechtsbeistand für die sieben Bischöfe gewesen und
hatte am Tage ihres Prozesses seine Pflicht mit Gewandtheit,
Rechtschaffenheit und Unerschrockenheit gethan. Er war daher ein
Liebling der Hochkirchlichen, und man hätte denken sollen, daß auch die
Whigs ihm wohl verzeihen konnten. Aber die Whigs waren jetzt nicht zum
Vergeben gestimmt und Sawyer wurde wegen seines Verfahrens bei dem
Prozesse Sir Thomas Armstrong's zur Verantwortung gezogen.
Wenn Armstrong nicht verleumdet worden ist, so war er in die
schlimmsten Geheimnisse des Ryehousecomplots tief eingeweiht und
einer von Denen, die es übernommen hatten, die beiden königlichen
Brüder zu ermorden. Als die Verschwörung entdeckt war, floh er auf den
Continent und wurde außerhalb des Gesetzes erklärt. Die Behörden der
Stadt Leyden ließen sich durch Bestechung bewegen ihn auszuliefern;
er wurde schleunigst auf ein englisches Schiff gebracht, nach London
transportirt und vor die Kings Bench gestellt. Sawyer trug darauf
an, daß der Gerichtshof auf Vollziehung der Acht erkenne, wogegen
Armstrong geltend machte, daß seit seiner Aechtung noch kein Jahr
verstrichen sei und daß, laut einer unter der Regierung Eduard's VI.
erlassenen Verordnung, ein Geächteter, der sich binnen Jahresfrist
stellte, berechtigt sei, auf Cassation seines Urtels anzutragen und an
sein Vaterland zu appelliren. Darauf wurde erwiedert, daß Armstrong
sich nicht selbst gestellt habe, sondern als Gefangener vor Gericht
geführt worden sei und daß er daher keinen Anspruch auf ein Recht habe,
welches offenbar nur Denjenigen zuzugestehen sei, die sich freiwillig
den Händen der Gerechtigkeit überlieferten. Jeffreys und die anderen
Richter verwarfen einstimmig Armstrong's Einwand und genehmigten den
Vollziehungsantrag. Nun ereignete sich eine der entsetzlichsten von
den vielen entsetzlichen Scenen, welche damals unsere Gerichtshöfe
schändeten. Die Tochter des Unglücklichen stand an seiner Seite.
»Mylord,« rief sie aus, »Sie werden meinen Vater nicht morden! Denn
dies wäre ein Mord!« »Was soll das heißen?« brüllte der Oberrichter.
»Wer ist dieses Weib? Ergreift sie, Kerkermeister, und führt sie fort!«
Sie wurde mit Gewalt hinausgeführt und rief im Fortgehen: »Gott der
Allmächtige wird Euch richten!« -- »Gott der Allmächtige wird die
Verräther richten!« sagte Jeffreys. »Solch' Geschrei kann mich Gott sei
Dank nicht beirren.« Als sie fort war, berief sich ihr Vater nochmals
auf sein vermeintliches Recht. »Ich verlange nichts weiter,« sagte er,
»als die Wohlthat des Gesetzes.« -- »Und die soll Euch, bei der Gnade
Gottes zu Theil werden,« versetzte der Richter. »Herr Sheriff, Sie
werden dafür sorgen, daß die Execution nächsten Freitag stattfindet.
Das ist die Wohlthat des Gesetzes für Euch!« Am darauf folgenden
Freitage wurde Armstrong gehängt, geschleift und geviertheilt und sein
Kopf auf Westminster Hall ausgesteckt.[43]
Jeffrey's Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit erregen, selbst noch nach
einer so langen Reihe von Jahren, einen Unwillen, der es einem schwer
macht, gerecht gegen ihn zu sein. Einem vollkommen vorurtheilsfreien
Richter wird es indessen vielleicht durchaus nicht klar scheinen, daß
das Executionsurtheil gesetzwidrig war. Einen Präcedenzfall gab es
nicht, und der Wortlaut der Acte Eduard's VI. kann, ohne ihm Gewalt
anzuthun, so ausgelegt werden, wie der Gerichtshof ihn auslegte. Hätte
die Strafe nur in einer Geldbuße oder in Gefängnißhaft bestanden, so
würde in der That Niemand in dem Verfahren etwas Verwerfliches erblickt
haben. Aber einen Menschen als Hochverräther an den Galgen zu schicken,
ohne ihn mit seinen Anklägern zu confrontiren, ohne seine Vertheidigung
zu hören, einzig und allein deshalb, weil eine Verzagtheit, die mit der
Unschuld wohl vereinbar ist, ihn getrieben hatte, sich zu verbergen, ist
sicherlich eine Verletzung, wenn nicht eines geschriebenen Gesetzes, so
doch der großen Prinzipien, mit denen alle Gesetze in Einklang stehen
müssen. Der Fall wurde vor das Haus der Gemeinen gebracht. Die verwaiste
Tochter Armstrong's erschien vor der Schranke, um Rache zu fordern, und
es folgte eine heiße Debatte. Sawyer wurde heftig angegriffen und
kräftig vertheidigt. Die Tories erklärten, ihrer Ansicht nach habe er
nur das gethan, wozu er als Anwalt der Krone verbunden war, und seine
Pflicht gegen Gott, gegen den König und gegen den Gefangenen erfüllt.
Wenn das Erkenntniß gesetzlich sei, könne man Niemandem einen Vorwurf
machen, und sei es ungesetzlich, so treffe der Vorwurf nicht den
Generalfiskal, sondern die Richter. Es würde mit aller Redefreiheit vor
Gericht vorbei sein, wenn ein Advokat deshalb bestraft werden solle,
weil er ein streng ordnungsmäßiges Gesuch an einen Gerichtshof gestellt
und dargethan habe, daß gewisse Worte eines Gesetzes in einem gewissen
Sinne zu verstehen seien. Die Whigs hingegen nannten Sawyer einen
Mörder, einen Bluthund, einen Henker. Wenn mit der von den Advokaten
beanspruchten Redefreiheit die Freiheit gemeint sei, die Leute an den
Galgen zu haranguiren, so sei es hohe Zeit, daß die ganze Nation
aufstände und das ganze Geschlecht der Juristen vertilge. »Es wird nicht
eher besser werden,« sagte ein Redner, »als bis an einigen Mitgliedern
dieses Standes ein Exempel statuirt wird.« -- »Es soll kein Verbrechen
sein, Execution zu verlangen!« rief Johann Hampden. »Nächstens wird man
uns sagen, daß es kein Verbrechen von den Juden gewesen sei zu rufen
'Kreuziget ihn.'« Ein einsichtsvoller und gerechter Mann würde
wahrscheinlich der Meinung gewesen sein, daß dies kein Fall war, wo
Strenge geübt werden durfte. Sawyer's Verfahren mochte bis zu einem
gewissen Punkte wohl strafbar gewesen sein; aber wenn eine
Indemnitätsacte überhaupt erlassen wurde, so wurde sie doch im Interesse
solcher Personen erlassen, deren Verhalten strafbar gewesen war. Es
fragte sich nicht, ob er schuldlos war, sondern ob seine Schuld so
absonderlich schwer war, daß er trotz aller seiner Opfer und Dienste
speciell von der Amnestie ausgenommen werden mußte, welche vielen
Tausenden von Uebelthätern zu Theil werden sollte. Besonnene und
unparteiische Richter würden diese Frage wahrscheinlich zu seinen
Gunsten entschieden haben. Es wurde jedoch beschlossen, daß er von der
Amnestie ausgenommen und aus dem Hause gestoßen werden solle.[44]
Am folgenden Morgen wurde die nunmehr in eine Straf- und Bußbill
verwandelte Amnestiebill nochmals berathen. Die Whigs willigten ein, daß
sie einem Ausschusse des ganzen Hauses überwiesen werde, schlugen aber
vor, dem Ausschusse zu bedeuten, daß er seine Arbeiten mit der
Anfertigung einer Liste der zu proscribirenden Uebelthäter beginnen
solle. Die Tories beantragten die vorläufige Frage. Das Haus stimmte ab,
und die Whigs trugen mit hundertneunzig gegen hundertdreiundsiebzig
Stimmen den Sieg davon.[45]