Dieses zweite Schriftstück war an den deutschen Botschafter in
Wien, den Prinzen Reuß, gerichtet und hatte folgenden Wortlaut:
»Im Hinblick auf die bevorstehende Vermählung des Grafen Herbert
Bismarck in Wien teile ich Eurer Durchlaucht nach Vortrag bei
Seiner Majestät folgendes ergebenst mit: Falls der Fürst oder
seine Familie sich Eurer Durchlaucht Hause nähern sollten, ersuche
ich Sie, sich auf die Erwiderung der konventionellen Formen
zu beschränken, einer etwaigen Einladung zur Hochzeit jedoch
auszuweichen. Diese Verhaltungsmaßregeln gelten zugleich für
das Botschaftspersonal. Ich füge hinzu, daß Seine Majestät von
der Hochzeit keine Notiz nehmen werden. Eure Durchlaucht sind
beauftragt, in der Ihnen geeignet erscheinenden Weise sofort
hiervon dem Grafen Kalnoky Mitteilung zu machen.« — Neben der
deutschfreisinnigen und ultramontanen Presse fühlte sich auch
die edle »Kreuzzeitung« gedrungen, dem Grafen Caprivi für diese
»Tat« den Dank des Vaterlandes auszusprechen. »Uriasbriefe« nannte
dagegen Bismarck verächtlich diese Erlasse. In den »Hamburger
Nachrichten« vom 5. Juli wurden sie mit den Worten vernichtet:
»Wir sind der Ansicht, daß die Kontrolle privater Geselligkeit im
Auslande und die Einwirkung auf private Dinereinladungen nicht zu
den Aufgaben gehören, zu deren Lösung hochgestellte Staatsmänner
berufen und Botschaftsgehalte bewilligt werden. Wir glauben nicht,
daß die auswärtigen Akten einer anderen Großmacht, wenn sie
veröffentlicht würden, ein Gegenstück dieses deutschen Vorgangs
aufzuweisen hätten.«
[Illustration: Im besten Falle wird er ein äußerst unbequemer
Fraktionsgenosse sein. (»Ulk«, Mai 1891)]