Der Papst reicht Bismarck den Pantoffel, dieser ihm den
Kürassierstiefel zum Kuß. Hinter dem Vorhang lugt Windthorst.
(»Kladderadatsch«, März 1878)]
In der Tat erreichte das Zentrum durch seinen Einfluß in Rom, daß die
Kurie ihre Forderungen immer mehr verschärfte, so daß Bismarck die
persönlichen Verhandlungen abbrach und dem Wiener Botschafter, Prinzen
Reuß, übertrug. Aber auch hier ist nichts zum Abschluß gekommen. Erst
nach einer Reihe heftiger Kämpfe mit dem Zentrum, das allmählich zum
Kristallisationspunkt der Opposition geworden war, wurde die Brücke zu
einem neuen Kompromiß gezogen, als zu Beginn des Jahres 1880 der Papst
in einem Breve seinen guten Willen betonte und die Absicht aussprach,
die Anzeigepflicht zu akzeptieren. Falk war inzwischen aus seinem Amte
geschieden, Puttkamer an seine Stelle getreten, die Stimmung in Berlin
versöhnlich geworden. Aber auch hier ließ der Kanzler sich weder durch
Versprechungen noch durch Drohungen bestimmen, auch nur einen Zollbreit
der staatlichen Rechte aufzugeben. So stimmte das Zentrum noch
geschlossen gegen das erste kirchliche Friedensgesetz, dessen Zweck
es doch war, in den verwaisten Pfarreien und Bistümern die Seelsorge
wiederherzustellen, den Orden, die sich der Krankenpflege widmen, neue
Niederlassungen zu gestatten. Immerhin erreichte es die Regierung, daß
gerade jene Paragraphen Gesetzeskraft erhielten, die den katholischen
Gemeinden neue Seelsorger brachten. Die endgültige Errichtung
der Gesandtschaft am Vatikan schuf nicht nur neue Neigung zum
Friedensschluß, sondern brachte dem Kanzler in Herrn von Schloezer auch
einen Gehilfen, dem er die Hauptarbeit in den weiteren Verhandlungen
mit Rom getrost überlassen durfte. Ein zweites Friedensgesetz fand
jetzt auch die Zustimmung des Zentrums: Das sogenannte »Kulturexamen«
wurde beseitigt, die »Staatspfarrer« verschwanden, und in seiner
Thronrede vom November 1882 konnte Kaiser Wilhelm seine Freude über
die Befestigung freundlicher Beziehungen zu dem Oberhaupte der
katholischen Kirche und die Hoffnung aussprechen, daß die versöhnliche
Gesinnung seiner Regierung auch ferner einen günstigen Einfluß auf die
Gestaltung der kirchenpolitischen Verhältnisse ausüben werde. Noch ein
drittes Friedensgesetz ist gefolgt. Es beseitigte die Staatsprüfung,
die bisher zur Bekleidung eines geistlichen Amtes notwendig war,
gab die kirchlichen Seminare und Konvikte frei, hob den Gerichtshof
für die kirchlichen Angelegenheiten auf, schaffte die Berufung gegen
den Mißbrauch geistlicher Amtsgewalt ab, befreite die Verweigerung
der Absolution von Strafe und gab das Lesen stiller Messen und das
Spenden der Sterbesakramente frei. Der Frieden war geschlossen, und die
politische Ernte stand dem Staatsmann bereit.