Kanzler: »Bitte, gleichfalls!«

Der Papst reicht Bismarck den Pantoffel, dieser ihm den

Kürassierstiefel zum Kuß. Hinter dem Vorhang lugt Windthorst.

(»Kladderadatsch«, März 1878)]

In der Tat erreichte das Zentrum durch seinen Einfluß in Rom, daß die

Kurie ihre Forderungen immer mehr verschärfte, so daß Bismarck die

persönlichen Verhandlungen abbrach und dem Wiener Botschafter, Prinzen

Reuß, übertrug. Aber auch hier ist nichts zum Abschluß gekommen. Erst

nach einer Reihe heftiger Kämpfe mit dem Zentrum, das allmählich zum

Kristallisationspunkt der Opposition geworden war, wurde die Brücke zu

einem neuen Kompromiß gezogen, als zu Beginn des Jahres 1880 der Papst

in einem Breve seinen guten Willen betonte und die Absicht aussprach,

die Anzeigepflicht zu akzeptieren. Falk war inzwischen aus seinem Amte

geschieden, Puttkamer an seine Stelle getreten, die Stimmung in Berlin

versöhnlich geworden. Aber auch hier ließ der Kanzler sich weder durch

Versprechungen noch durch Drohungen bestimmen, auch nur einen Zollbreit

der staatlichen Rechte aufzugeben. So stimmte das Zentrum noch

geschlossen gegen das erste kirchliche Friedensgesetz, dessen Zweck

es doch war, in den verwaisten Pfarreien und Bistümern die Seelsorge

wiederherzustellen, den Orden, die sich der Krankenpflege widmen, neue

Niederlassungen zu gestatten. Immerhin erreichte es die Regierung, daß

gerade jene Paragraphen Gesetzeskraft erhielten, die den katholischen

Gemeinden neue Seelsorger brachten. Die endgültige Errichtung

der Gesandtschaft am Vatikan schuf nicht nur neue Neigung zum

Friedensschluß, sondern brachte dem Kanzler in Herrn von Schloezer auch

einen Gehilfen, dem er die Hauptarbeit in den weiteren Verhandlungen

mit Rom getrost überlassen durfte. Ein zweites Friedensgesetz fand

jetzt auch die Zustimmung des Zentrums: Das sogenannte »Kulturexamen«

wurde beseitigt, die »Staatspfarrer« verschwanden, und in seiner

Thronrede vom November 1882 konnte Kaiser Wilhelm seine Freude über

die Befestigung freundlicher Beziehungen zu dem Oberhaupte der

katholischen Kirche und die Hoffnung aussprechen, daß die versöhnliche

Gesinnung seiner Regierung auch ferner einen günstigen Einfluß auf die

Gestaltung der kirchenpolitischen Verhältnisse ausüben werde. Noch ein

drittes Friedensgesetz ist gefolgt. Es beseitigte die Staatsprüfung,

die bisher zur Bekleidung eines geistlichen Amtes notwendig war,

gab die kirchlichen Seminare und Konvikte frei, hob den Gerichtshof

für die kirchlichen Angelegenheiten auf, schaffte die Berufung gegen

den Mißbrauch geistlicher Amtsgewalt ab, befreite die Verweigerung

der Absolution von Strafe und gab das Lesen stiller Messen und das

Spenden der Sterbesakramente frei. Der Frieden war geschlossen, und die

politische Ernte stand dem Staatsmann bereit.

Bismarck in Geschichte, Karikatur und Anekdote · 第 246 / 334 题