Sogar ein Mann wie der sonst so maßvolle Simson erhob gegen
Bismarck den Vorwurf der Unfähigkeit: »Ich verlange nicht,« äußerte
er, »denn das Verlangen wäre ein übermäßiges, daß eine Regierung
allezeit den kühnen Flug des Genies einzuhalten imstande sein soll.
Mehr gerechtfertigt wäre schon die mildere Forderung, daß sie den
ruhigen, sicheren Gang des Talentes und der Erfahrung zu gehen
verstände. Aber in jedem Falle wird die Bewunderung dafür, daß
jemand nicht fällt, die Bewunderung, die man jedem Seiltänzer würde
zuwenden müssen, eine Bewunderung sein, nach der nicht jedermanns
Gaumen und jedermanns Appetit stände.« Bismarck hielt es nicht für
seiner Würde entsprechend, hierauf die entsprechende Antwort zu
geben.
In jenen Zeiten langten auch die ersten »Todesurteile« gegen
Bismarck an; das erste am 3. April aus Warschau, angeblich von einem
Polenkomitee mit der Anzeige, daß er wegen seines Auftretens gegen
die polnische Nation zum Tode verurteilt sei und auf offener Straße
ermordet werden solle. Am 21. Mai empfing er dann aus »Ost-Coczya bei
Thoren« ein von der »Warschauer Henkerkommission« unterzeichnetes
Schreiben in Begleitung eines Holzkastens, in dem ein mit schwarzweißer
Schleife gezierter Strang lag. Auch Regreßansprüche wollte man gegen
ihn geltend machen: Die Minister seien für die von ihnen ohne Budget
verausgabten Summen mit ihrer Person und ihrem Vermögen haftbar. Man
riet Bismarck, seinen Grundbesitz im Interesse der Seinen an einen
Verwandten abzutreten. Er lehnte das entschieden ab, um den Schein
einer Besorgnis für sein Vermögen zu vermeiden. Ein Nachbar aber
von Schönhausen, ein Herr von Katte, hatte tatsächlich Vorkehrungen
getroffen, um im Fall eines Regresses dem Minister ein ansehnliches
Kapital zur Verfügung zu stellen.
Seine Stimmung wurde jedoch hierdurch nicht in besonderem Maße
verdüstert. Dafür zeugte auch die kleine Episode vom 17. April,
die Herr Virchow heraufbeschwor, weil Bismarck sich für kurze Zeit
aus dem Sitzungssaale in das von ihm nur durch eine Türe getrennte
Ministerzimmer begeben hatte. Herr Virchow beantragte deshalb die
Vertagung der Debatte und die Einladung der Minister auf Grund des
Artikels 60 der Verfassung. Da ereignete sich folgende Szene: