Auf der Journalistentribüne des Erfurter Volkshauses saßen u. a.
zwei Journalisten, deren österreich-feindliche Berichte Bismarcks
besonderes Mißfallen erregt hatten. Der eine dieser Herren war
der Braunschweiger Ludwig v. Rochau, der begeisterte nationale
Kämpfer und spätere Historiker, der wegen seiner Beteiligung
an den burschenschaftlichen »Umtrieben« und namentlich an dem
Frankfurter Attentat zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe verurteilt,
aber nach Paris entflohen und erst im Jahre 1848 nach Deutschland
zurückgekehrt war, wo er bis 1851 für Zeitungen schrieb. Er war
damals in Erfurt ein ebenso untadeliger deutscher Patriot wie
später, da er als Historiker und Abgeordneter des norddeutschen
Reichstags für Bismarcks Politik in trefflichen Schriften und Reden
eintrat. Der Name des anderen Urhebers von Bismarcks Mißvergnügen
ist von keiner Bedeutung. An diese beiden Herren richtete nun
Bismarck ein amtliches Schreiben, welches unterzeichnet war: »Das
Schriftführeramt des Volkshauses zu Erfurt, von Bismarck.« In
diesem Schreiben zeigte er den Herren an, daß ihnen die Plätze auf
der Journalistentribüne entzogen würden, wenn sie fortführen, ihre
Berichte in einem Österreich feindlichen Sinne zu schreiben. Der
eine Betroffene mit dem minder bekannten Namen wandte sich einfach
an =Dr.= Simson mit der Anfrage, ob denn dieser erstaunliche Erlaß
mit Wissen des Präsidenten des Volkshauses ergangen sei. Rochau
dagegen hielt diese Frage für überflüssig, da er in dem Ukas
des »Schriftführeramtes« nur eine unzweifelhaft ganz ungehörige
Eigenmächtigkeit des ihm damals wenig sympathischen Abgeordneten
von Bismarck-Schönhausen erblickte. Er schrieb daher dem Herrn
von Bismarck einen recht scharfen und beleidigenden Brief. Fast
zu gleicher Zeit empfing Präsident Simson die Nachricht von dem
ungewöhnlichen Vorfall, nämlich durch das Schreiben des minder
Berühmten und durch das persönliche Verlangen Bismarcks, ihm selbst
volle Genugtuung gegen den frechen Rochau zu verschaffen. Simson
richtete darauf an Bismarck vorläufig nur die Frage, ob dieser im
Namen des »Schriftführeramtes des Volkshauses zu Erfurt« die beiden
Schreiben an die beiden Gentlemen gerichtet habe, was Bismarck
mit der Zuversicht einer guten und gerechten Tat bejahte. Darauf
wurde der »Schriftführer des Volkshauses«, der zugleich anklagte
und verklagt war, vom Präsidenten auf eine frühe Abendstunde zu
einer Unterredung unter vier Augen eingeladen. Von dem, was dann
hier weiter vorgegangen ist, war Präsident Simson noch nach fast
zwanzig Jahren, da er dem Verfasser dieses Ereignis erzählte,
einigermaßen erregt: »Bis nach Mitternacht rangen wir förmlich
gegeneinander in Worten, so daß die Wände erdröhnten«, berichtete
er etwa von dieser Szene. »Sie müssen sich eben diesen gewaltigen
Mann um fast zwanzig Jahre jünger denken.« Schließlich fügte sich
aber Bismarck doch den Vorstellungen Simsons, indem er seinen Ukas
zurücknahm. Simson dagegen entzog Herrn v. Rochau den Sitz auf der
Berichterstattertribüne, da er sich zu einem Widerruf der an Herrn
von Bismarck-Schönhausen gerichteten Beleidigungen nicht verstehen
wollte.
[Illustration: ~Die Kaiserdeputation.~ Karikatur aus der
Revolutionszeit]
Noch ein anderer Scherz aus jener Zeit ist für Bismarck bezeichnend: