Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wi

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VERSUCH

EINER KRITIK

ALLER OFFENBARUNG.

VON

JOHANN GOTTLIEB FICHTE.

* * * * *

_Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage._

* * * * *

KÖNIGSBERG 1793.

IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG.

VORREDE.

Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei

Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse,

und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_

mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies

sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten

Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer

beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken,

sie dem Publicum vorzulegen, gaben.

Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die

Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das

Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß

einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung

unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unpartheiisch.

Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte.

Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publicum.

Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich

dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit

zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich

mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publicum. Ohne

Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür

anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür

anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publicum verzeihe es mir

dieses erste und einzige mal, vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm

kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für

mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen.

Königsberg, im December 1791.

DEM

HERRN OBER-HOF-PREDIGER

D. FRANZ VOLKMAR REINHARD

ALS EIN REINES OPFER

DER FREISTEN VEREHRUNG

VOM VERFASSER.

_Verehrungswürdigster Mann_,

Nicht meine eigne Meinung von dieser Schrift, sondern das vortheilhafte

Urtheil würdiger Männer über sie, machte mich so kühn, ihr in dieser

zweiten Auflage jene für sie so ehrenvolle Bestimmung zu geben.

So wenig mir es zukommt, vor dem Publikum Ihre Verdienste zu rühmen, so

wenig würde Ihnen es möglich seyn, selbst von einem würdigern, das

anzuhören: das größte Verdienst war immer das bescheidenste.

Doch erlaubt selbst die Gottheit ihren vernünftigen Geschöpfen, die

Empfindungen ihrer Verehrung und Liebe gegen sie in Worte ausströmen zu

lassen, um das Bedürfniß ihres vollen Herzens zu befriedigen, und der

gute Mensch versagt es gewiß nicht dem Menschen.

Gewiß nehmen Sie also die aus der gleichen Quelle fließende Versicherung

ähnlicher Empfindungen gütig auf von

_Eurer Hochwürdigen_

_Magnificenz_

innigstem Verehrer

_Johann Gottlieb Fichte._

VORREDE[1]

ZUR ERSTEN AUFLAGE.

Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei

Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse,

und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_

mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies

sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten

Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer

beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken,

sie dem Publikum vorzulegen, gaben.

Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die

Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das

Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß

einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung

unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unparteiisch.

Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte.

Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publikum.

Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich

dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit

zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich

mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publikum. Ohne

Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür

anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür

anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publikum verzeihe es mir,

dieses erste und einzige mal vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm

kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für

mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen.

Königsberg, im December 1791.

VORREDE

ZUR ZWEITEN AUFLAGE.

Auch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwärtige Schrift noch immer

ein Versuch; so unangenehm es mir auch war, mich der gütigen Meinung,

die ein verehrungswürdiger Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser

gefaßt haben könnte, nur aus einer großen Entfernung anzunähern. So fest

auch meines Erachtens noch die Kritik der Offenbarung auf dem Boden der

praktischen Philosophie als ein einzelnes Nebengebäude stehet; so kommt

sie doch erst durch eine kritische Untersuchung der ganzen Familie, wozu

jener Begriff gehört, und welche ich die der Reflexions-Ideen nennen

möchte, mit dem ganzen Gebäude in Verbindung, und wird erst dadurch

unzertrennlich mit ihm vereiniget.

Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, welche ich lieber, als eine

zweite Ausgabe der gegenwärtigen Schrift hätte geben mögen, wenn meine

Muße hingereicht hätte, mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet

habe. Jedoch werde ich, ohne Anstand, zur Bearbeitung der dafür

gesammelten Materialien schreiten, und dann wird diese Schrift eine

weitere Auseinandersetzung eines dort nur kurz zu behandelnden Theils

jener Kritik seyn.

Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefügt, oder geändert habe, und

warum -- wird hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. Einige

Erinnerungen, worunter ich deren in den Göttingischen gelehrten Anzeigen

mit Achtung erwähne, kamen mir zu spät zu Gesicht, als daß ich

ausdrücklich auf sie hätte Rücksicht nehmen können. Da sie jedoch nicht

mein Verfahren im Ganzen treffen, sondern durch eine weitläuftigere

Erläuterung einzelner Resultate zu heben sind, so hoffe ich in der

künftigen Kritik der Reflexions-Ideen den würdigen Recensenten völlig zu

befriedigen.

Noch bin ich eine nähere Bestimmung des in der ersten Vorrede gegebnen

Versprechens, mich auf jeden mir ungegründet scheinenden Einwurf gegen

diese Kritik einzulassen, dem Publikum schuldig. -- Ich konnte dieses

Versprechen nur in dem Sinne geben, insofern es mir scheinen würde, daß

die Wahrheit selbst, oder ihre Darstellung durch Erörterung der Einwürfe

gewinnen könnte; und dieser Zweck scheint mir auf keine würdigere Art

erreicht werden zu können, als wenn ich in meinen künftigen Arbeiten auf

Einwürfe gegen das, was ich wirklich behaupte, oder zu behaupten

scheine -- nicht aber etwa gegen das, was ich ausdrücklich läugne -- da,

wo ich den Urheber derselben nicht mit der größten Hochachtung nennen

könnte, nur stillschweigend Rücksicht nehme.

Zur Jubilate-Messe 1793.

* * * * *

VERSUCH

EINER

CRITIK ALLER OFFENBARUNG.

§. 1.

EINLEITUNG.

Es ist ein wenigstens merkwürdiges Phänomen für den Beobachter, bei

allen Nationen, so wie sie sich aus dem Zustande der gänzlichen Rohheit

bis zur Gesellschaftlichkeit emporgehoben haben, Meinungen von einer

Gegenmittheilung zwischen höhern Wesen, und Menschen, -- Traditionen von

übernatürlichen Eingebungen, und Einwirkungen der Gottheit auf

Sterbliche, -- hier roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, den

Begriff der _Offenbarung_ vorzufinden. Dieser Begriff scheint also schon

an sich, wäre es auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige Achtung

zu verdienen; und es scheint einer gründlichen Philosophie anständiger,

seinem Ursprunge nachzuspüren, seine Anmaaßungen und Befugnisse zu

untersuchen, und nach Maaßgabe dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu

sprechen, als ihn geradezu, und unverhört, entweder unter die

Erfindungen der Betrüger, oder in das Land der Träume zu verweisen. Wenn

diese Untersuchung philosophisch seyn soll, so muß sie aus Principien _a

priori_, und zwar, wenn dieser Begriff, wie vorläufig wenigstens zu

vermuthen ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, aus denen der

practischen Vernunft angestellt werden; und wird von dem besondern, das

in einer gegebenen Offenbarung möglich wäre, gänzlich abstrahiren, ja

sogar ignoriren, ob irgend eine gegeben sey, um allgemein für jede

Offenbarung gültige Principien aufzustellen.

Da man bei Prüfung eines Gegenstandes, der so wichtige Folgen für die

Menschheit zu haben scheint, über den jedes Mitglied derselben sein

Stimmrecht hat, und bei weitem die meisten, es in Ausübung bringen, und

der daher entweder unbegränzt verehrt, oder unmäßig verachtet, und

gehaßt ist, nur zu leicht von einer vorgefaßten Meinung fortgerissen

wird; so ist es hier doppelt nöthig, blos auf den Weg zu sehen, den die

Critik vorzeichnet; ihn geradefort, ohne ein mögliches Ziel in den Augen

zu haben, zu gehen; und ihren Ausspruch zu erwarten, ohne ihn ihr in den

Mund zu legen.

§. 2.

_Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der Religion

überhaupt._

Sich mit dem Bewußtseyn eigner Thätigkeit zur Hervorbringung einer

Vorstellung bestimmen, heißt _Wollen_; das Vermögen sich mit diesem

Bewußtseyn der Selbstthätigkeit zu bestimmen, heißt _das

Begehrungsvermögen_: beides in der weitesten Bedeutung. Das Wollen

unterscheidet sich vom Begehrungsvermögen, wie das Wirkliche vom

Möglichen. -- Ob das im Wollen vorkommende Bewußtseyn der

Selbstthätigkeit uns nicht vielleicht täuschen möge, bleibt vor der Hand

ununtersucht, und unentschieden.

Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder _gegeben_, insofern

nemlich eine Vorstellung gegeben seyn kann, die ihrem _Stoffe_ nach, wie

aus der theoretischen Philosophie als ausgemacht und anerkannt

vorausgesetzt wird; oder die Selbstthätigkeit _bringt_ sie auch sogar

ihrem Stoffe nach _hervor_, wovon wir die Möglichkeit oder Unmöglichkeit

vor der Hand noch ganz an ihrem Orte gestellt seyn lassen.

I.

Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er nicht durch absolute

Spontaneität hervorgebracht seyn soll, nur der Receptivität, und dieses

nur in der Sinnenempfindung gegeben seyn; -- denn selbst die _a priori_

gegebnen Formen der Anschauung, und der Begriffe müssen, insofern sie

den _Stoff_ einer Vorstellung ausmachen sollen, der Empfindung, in

diesem Falle der innern, gegeben werden; -- folglich steht jedes Object

des Begehrungsvermögens, dem eine Vorstellung entspricht, deren Stoff

nicht durch absolute Spontaneität hervorgebracht ist, unter den

Bedingungen der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In dieser Rücksicht

also ist das Begehrungsvermögen gar keiner Bestimmung _a priori_ fähig;

was Object desselben werden soll, muß empfunden seyn, und sich empfinden

lassen, und jedem Wollen muß die Vorstellung der _Materie_ des Wollens

(des _Stoffs_ der hervorzubringenden Vorstellung) vorhergegangen seyn.

Nun aber ist mit dem bloßen Vermögen, sich durch die Vorstellung des

Stoffs einer Vorstellung zur Hervorbringung dieser Vorstellung

selbst -- zu bestimmen, noch gar nicht die Bestimmung gesetzt, so wie

mit dem Möglichen noch nicht das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung

nemlich soll nicht bestimmen, in welchem Falle sich das Subject blos

leidend verhielte, -- bestimmt _würde_, nicht aber sich

_bestimmte_ -- sondern _wir_ sollen uns durch die Vorstellung

bestimmen, welches »durch« sogleich völlig klar seyn wird. Es muß nemlich

ein _Medium_ seyn, welches von der einen Seite durch die Vorstellung,

gegen welche das Subject sich blos leidend verhält, von der ändern durch

Spontaneität, deren Bewußtseyn der ausschließende Charakter alles

Wollens ist, bestimmbar sey; und dieses Medium nennen wir _den Trieb_.

Was _von der einen Seite_ das Gemüth in der Sinnenempfindung als blos

leidend afficirt, ist der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre

Form, welche ihr vom Gemüthe durch seine Selbstthätigkeit gegeben

wird[2]. Der Trieb ist also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht,

nur durch das Materielle derselben, durch das in dem Afficirtwerden

unmittelbar empfundne, bestimmbar. -- Was in der Materie der

Sinnenempfindung von der Art ist, daß es den Trieb bestimmt, nennen wir

_angenehm_, und den Trieb, insofern er dadurch bestimmt wird, den

_sinnlichen_ Trieb: welche Erklärungen wir vor der Hand für nichts

weiter, als für Worterklärungen geben.

Nun theilt die Sinnempfindung überhaupt sich in die des _äußern_, und

die des _innern_ Sinnes; davon der erstere die Veränderungen der

Erscheinungen im Räume mittelbar, der zweite die Modificationen unsers

Gemüths, insofern es Erscheinung ist, in der Zeit unmittelbar anschaut;

und der Trieb kann, insofern er auf Empfindungen der erstem Art geht,

der _grobsinnliche_, und insofern er durch Empfindungen der zweiten Art

bestimmt wird, der _feinsinnliche_ genannt werden: aber in beiden Fällen

bezieht er sich doch blos auf das angenehme, _weil_, und _inwiefern_

es angenehm ist; ein angemaaßter Vorzug des letztern könnte sich doch auf

nichts weiter gründen, als daß seine Objecte _mehr_ Lust, nicht aber

eine _der Art nach_ verschiedene Lust gewährten; jemand, der sich

vorzugsweise durch ihn bestimmen ließe, könnte höchstens etwa das von

sich rühmen, daß er sich besser auf das Vergnügen verstehe, und könnte

auch sogar das dem nicht beweisen, der ihn versicherte: er mache aus

seinen feinern Vergnügungen einmal nichts, er lobe sich seine

gröbern; -- da das auf den Sinnengeschmack ankommt, über den sich nicht

streiten läßt; und da alle angenehme Affectionen des innern Sinnes sich

doch zuletzt auf angenehme äußere Sensationen dürften zurückführen

lassen.

Soll _von der andern Seite_ dieser Trieb durch Spontaneität bestimmbar

seyn; so geschieht diese Bestimmung _entweder_ nach gegebnen

Gesetzen[TN1], die durch die Spontaneität auf ihn blos angewendet

werden, mithin nicht unmittelbar durch Spontaneität, _oder_ sie

geschieht ohne alle Gesetze, mithin unmittelbar durch absolute

Spontaneität.

Für den erstern Fall ist dasjenige Vermögen in uns, das gegebne Gesetze

auf gegebnen Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich müßte die

Urtheilskraft es seyn, die den sinnlichen Trieb den Gesetzen des

Verstandes gemäß bestimmte. -- Dies kann sie nun nicht so thun, wie die

Empfindung es thut, daß sie ihm Stoff gebe, denn die Urtheilskraft giebt

überhaupt nicht, sondern sie ordnet nur das gegebne Mannigfaltige unter

die synthetische Einheit.

Zwar geben alle obern Gemüthsvermögen durch ihre Geschäfte reichlichen

Stoff _für_ den sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht _dem_ Triebe;

ihm giebt sie die Empfindung. Die Thätigkeit des Verstandes bei'm

Denken, die hohen Aussichten, die uns die Vernunft eröfnet, gegenseitige

Mittheilung der Gedanken unter vernünftigen Wesen u. dergl. sind

allerdings ergiebige Quellen des Vergnügens; aber wir schöpfen aus

diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom Küzzel des Gaumens afficiren

lassen -- durch die Empfindung.

Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie _für die Bestimmung des

sinnlichen Triebes_ ordnet, nicht das _Einer_ gegebnen Anschauung an

sich seyn, wie sie es für den Verstand, um es zum Behuf einer

theoretischen Erkenntniß auf Begriffe zu bringen, thun muß; also keine

Bestimmung des Stoffs durch Form, weil der sinnliche Trieb blos durch

den Stoff, und gar nicht durch Begriffe bestimmt wird; -- eine

Anmerkung, die für die Theorie des Begehrungsvermögens sehr wichtig ist,

da man durch Vernachlässigung derselben von ihr aus in das Gebiet der

ästhetischen Urtheilskraft irre geleitet wird: -- sondern

_mannigfaltige_ angenehme Empfindungen. Die Urtheilskraft steht während

dieses Geschäfts ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit; diese

liefert Mannigfaltiges, und Maaßstab der Vergleichung: der Verstand

giebt nichts, als die Regeln des Systems.

Der _Qualität_ nach ist das zu beurtheilende durch die Empfindung

unmittelbar gegeben; es ist positiv _das angenehme_, welches eben so

viel heißt, als das den sinnlichen Trieb bestimmende, und keiner weitern

Zergliederung fähig ist. Das Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb

bestimmt, und es bestimmt den Trieb, weil es angenehm ist. _Warum_ etwas

der Empfindung unmittelbar wohlthue, und _wie_ es beschaffen seyn müsse,

wenn es ihr wohlthun solle, untersuchen wollen, hieße sich geradezu

widersprechen; denn dann sollte es ja auf Begriffe zurückgeführt werden,

mithin der Empfindung nicht unmittelbar; sondern vermittelst eines

Begriffs wohlthun. Negativ, das unangenehme; limitativ, das

indifferente für die Empfindung.

Der _Quantität_ nach werden die Objecte des sinnlichen Triebes

beurtheilt ihrer Extension und Intension nach; alles nach dem Maaßstabe

der unmittelbaren Empfindung. -- Der _Relation_ nach, wo wieder blos das

angenehme blos auf das angenehme bezogen wird, 1) in Absicht seines

Einflusses auf die Beharrlichkeit des Empfindungsvermögens selbst, wie

sie nemlich unmittelbar durch die Empfindung dargestellt wird, 2) in

Absicht seines Einflusses auf Entstehung oder Vermehrung andrer

angenehmen Sinnenempfindungen -- der Causalität des angenehmen aufs

angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit oder Nichtbestehbarkeit

mehrerer angenehmer Empfindungen neben einander. -- Endlich der

_Modalität_ nach wird beurtheilt 1) die Möglichkeit, ob eine Empfindung

angenehm seyn könne, nach Maasgabe vorhergegangener Empfindungen

ähnlicher Art, 2) die Wirklichkeit -- daß sie angenehm sey; 3) die

Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, wobei der Trieb Instinct wird.

Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, das in der Empfindung blos

_angenehm_ ist, nach Verstandesgesetzen, -- durch dieses Ordnen

desselben entsteht der Begriff des _Glücks_; der Begriff von einem

Zustande des empfindenden Subjects, in welchem nach Regeln genossen

wird: so daß eine angenehme Empfindung einer andern von größerer

Intension, oder Extension, -- eine, die dem Empfindungsvermögen schadet,

einer andern, die es stärkt -- eine, die in sich isolirt ist, einer

andern, die selbst wieder Ursache angenehmer Empfindungen wird, oder

viele andre neben sich duldet, und erhöht -- endlich ein blos möglicher

Genuß, Empfindungen, die nothwendig angenehm seyn müssen, oder die man

als wirklich angenehm empfindet, nachgesetzt und aufgeopfert werden.

Ein nach diesem Grundrisse verfertigtes System gäbe eine

Glückslehre -- gleichsam eine Rechenkunst des Sinnengenusses[3], welche

aber keine Gemeingültigkeit haben könnte, da sie blos empirische

Principien hätte. Jeder müßte sein eignes System haben, da jeder nur

selbst beurtheilen kann, was _ihm_ angenehm, oder noch angenehmer sey;

nur in der Form kämen diese individuellen Systeme überein, weil diese

durch die nothwendigen Verstandesgesetze gegeben ist, nicht aber in der

Materie. Den Begriff des Glücks, so bestimmt ist es völlig richtig, daß

wir nicht wissen können, was das Glück des andern befördre, ja, worin

wir selbst in der nächsten Stunde unser Glück setzen werden.

Wird dieser Begriff des Glücks durch die Vernunft aufs unbedingte und

unbegränzte ausgedehnt, so entsteht die Idee der Glückseeligkeit,

welche, als gleichfals lediglich auf empirischen Principien beruhend,

nie allgemeingültig bestimmt werden kann. Jeder hat in diesem Sinne

seine eigne Glückseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ allgemeine

ist unmöglich, und widersprechend.

Aber mit einer solchen _blos mittelbaren_ Bestimmbarkeit des sinnlichen

Triebes durch Spontaneität reichen wir zur Erklärung der wirklichen

Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für die Möglichkeit dieser

Bestimmbarkeit mußten wir wenigstens ein Vermögen, die durch die

Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens _aufzuhalten_,

stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und

Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum

Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser

Vergleichung, gar nicht möglich wäre. Dieses Aufhalten nemlich kann gar

nicht durch die Urtheilskraft selbst nach Verstandesgesetzen geschehen;

denn dann müßten Verstandesgesetze auch practisch seyn können, welches

ihrer Natur geradezu widerspricht. Wir müssen demnach den obengesetzten

zweiten Fall annehmen, daß dieses Aufhalten _unmittelbar_ durch die

Spontaneität geschehe.

Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern auch die endliche wirkliche

Bestimmung des Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet

werden; denn alles, was wir nach ihnen in unserm Gemüthe zu Stande

bringen, geschiehet mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, welches dem

jedes Wollen characterisirenden Bewußtseyn der Selbstthätigkeit

widerstreitet: sondern sie muß unmittelbar durch Spontaneität geschehen.

Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht zu voreilig, als ob wir es

uns hier bequem machten, und aus unserm Bewußtseyn der Selbstthätigkeit

im Wollen unmittelbar auf die wirkliche Existenz dieser Selbstthätigkeit

schlössen. Allerdings _könnte_ nicht blos dies Bewußtseyn der

Selbstthätigkeit, oder der Freiheit, welches an sich und seiner Natur

nach nicht anders als negativ (eine Abwesenheit des Gefühls der

Nothwendigkeit) ist, blos aus dem _Nicht_bewußtseyn der eigentlichen

erst aufhaltenden, dann bestimmenden Ursache entstehen; sondern wenn wir

keinen anderweitigen Grund für Freiheit, d. i. Unabhängigkeit vom Zwange

des Naturgesetzes fänden, _müßte_ es sogar daher entstehen: dann wäre

die Jochsche Philosophie die einzige wahre, und einzige consequente:

aber dann gäbe es auch gar keinen Willen, die Erscheinungen desselben

wären erweisbare Täuschungen, Denken und Wollen wären nur dem Anscheine

nach verschieden, und der Mensch wäre eine Maschine, in der

Vorstellungen in Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Räder in

Räder. (Gegen diese durch die bündigsten Schlüsse abzuleitenden

Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen

Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs

derselben). -- Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den

_vorausgesetzten_ Begriff eines Willens, insofern er durch das untere

Begehrungsvermögen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt,

_wenn_ ein Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb

möglich sey; _daß_ aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder

erweisen gewollt, noch gekonnt, noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher

Erweis dürfte vielleicht aus Untersuchung des oben angenommenen zweiten

Falls, daß nemlich die durch die Handlung des Willens hervorzubringende

Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach, nicht durch Empfindung, sondern

durch absolute Spontaneität, d. i. durch Spontaneität mit Bewußtseyn

hervorgebracht sey, sich ergeben.

II.

Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die

Empfindung gegeben; die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die

angenommene Vorstellung müßte demnach eine Vorstellung von so etwas

seyn, das _an sich Form_, und nur als Object einer Vorstellung von ihr,

_relativ_ (in Beziehung auf diese Vorstellung) _Stoff_ wäre; so wie

z. B. Raum und Zeit, -- an sich Formen der Anschauung -- von einer

Vorstellung von Raum oder Zeit der Stoff sind.

Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte

an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden Formen

der Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem

Gefühl der Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen sich demnach dem

Bewußtseyn _mit Zwang_, und _nicht mit Freiheit_ an, und heißen daher

auch _gegeben_, nicht _hervorgebracht_.

Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute

Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so

muß sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares

Object thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein

solches gegeben ist, -- _das Begehrungsvermögen;_ mithin muß jene Form,

objectiv betrachtet, _Form des Begehrungsvermögens_ seyn. Wird diese

Form Stoff einer Vorstellung, so ist dieser Vorstellung Stoff durch

absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie

wir sie suchten -- welches aber die einzige in ihrer Art seyn muß, weil

die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das Begehrungsvermögen

passen -- und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun wirklich eine

solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein

ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in

unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist _Thatsache dieses

Bewußtseyns_; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip

aller Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch

diese Thatsache nun wird es erst gesichert, _daß_ der Mensch einen

Willen habe.

In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im

Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene

einzige, deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch

absolute Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten,

möglich sind, welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt

hinausgehen; -- wie der _Stoff_ dieser Vorstellungen, der reingeistig

ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen werden zu können, durch die uns für

Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen _Formen_ müsse bestimmt werden;

welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen des Dinges

an sich, sondern durch die Bedingungen unsers Selbstbewußtseyns

nothwendig gemacht wurden, nicht für _objectiv_, sondern nur für

_subjectiv_ -- doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen

Selbstbewußtseyns gründen, für _allgemeingültig_ für jeden discursiven

Verstand angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als

ihre Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im

letztern Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß

dieser Übergang in das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der

einzig mögliche sey.

Insofern nun -- um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen,

wo wir ihn fallen ließen -- insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich

seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object

bestimmt, sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst:

d. h. wird diese Form Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung

Object des Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die

Idee des _schlechthin rechten_. Auf den Willen bezogen treibt dieses

Vermögen, -- zu wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare

Vermögen in uns nun nennt man das _obere_ Begehrungsvermögen, und sein

characteristischer Unterschied von dem _niedern_ Begehrungsvermögen ist

der, daß dem erstern kein Object gegeben wird, sondern daß es sich

selbst eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben werden muß.

Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht

blos leidend.

Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein

_Vermögen_ ist, -- ein _Wollen_, als wirkliche _Handlung_ des Gemüths,

mithin eine empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas

mehr erfordert. Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths

betrachtet, geschieht mit dem Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann

dasjenige, worauf die Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht

selbst wieder Selbstthätigkeit seyn, wenigstens in dieser Function

nicht, sondern es ist, insofern die Spontaneität auf dasselbe wirkt,

blos leidend, mithin eine Affection. Die dem obern Begehrungsvermögen _a

priori_ beiwohnende nothwendige Willensform aber kann nie durch eine im

empirischen Selbstbewußtseyn gegebne Spontaneität afficirt werden,

welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer Nothwendigkeit schlechthin

widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit des Willens in

endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz aufgegeben

werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der einen Seite

durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der

andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn

bestimmbar sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es _leidend_

bestimmbar, mithin eine _Affection des Empfindungsvermögens_ seyn.

Insofern es aber, der erstern Bedingung gemäß, durch absolute

Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es nicht eine Affection der

Receptivität durch gegebne _Materie_ -- mithin, da sich außer dieser

keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt, überhaupt

keine positive, sondern nur eine _negative_ Affection -- eine

Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das

Empfindungsvermögen, insofern es _bloße Receptivität_ ist, weder positiv

noch negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden

eines Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative

Bestimmung überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine

Verstopfung oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie

muß sich auf die Sinnlichkeit beziehen, _insofern sie durch Spontaneität

bestimmbar ist_, (s. oben) _sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher

Trieb heißt_.

Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität

zurückbezogen wird, ist sie blos negativ -- eine Unterdrückung der

willensbestimmenden Anmaaßung des Triebes; -- insofern sie auf die

Empfindung dieser geschehenen Unterdrückung bezogen wird, ist sie

positiv, und heißt das _Gefühl der Achtung_. Dieses Gefühl ist gleichsam

der Punct, in welchem die vernünftige und die sinnliche Natur endlicher

Wesen innig zusammenfließen.

Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten,

wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des

Urtheilens nach, reflectiren. -- Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert

worden, der _Qualität_ nach eine positive Affection des innern Sinnes,

die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, als _alleinigen_

Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus Einschränkung desselben

entsteht. Die _Quantität_ desselben ist _bedingt-bestimmbar_, der Grade

der Intension und Extension fähig, in Beziehung der Willensformen

empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; -- _unbedingt, und völlig

bestimmt_, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, _Achtung

schlechthin_, gegen die einfache Idee des Gesetzes; -- _unbedingt, und

unbestimmbar_, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und

Willensform Eins ist. Der _Relation_ nach bezieht sich dieses Gefühl auf

das _Ich_, als Substanz, entweder im _reinen_ Selbstbewußtseyn, und

wird dann _Achtung unsrer höhern geistigen Natur_, die sich

ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im _empirischen_, in

Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem

Gesetze -- _Selbstzufriedenheit_, -- _Scham vor sich selbst_: -- oder

auf _das Gesetz_, als _Grund_ unsrer Verbindlichkeit -- die Achtung

schlechthin, das Gefühl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und

unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: -- oder, auf das

_Gesetz als Substanz_ gedacht, -- unser Ideal. Endlich der _Modalität_

nach ist Achtung _möglich_ gegen empirisch bestimmbare vernünftige

Wesen; _wirklich_ gegen das Gesetz, und _nothwendig_ gegen das

alleinheilige Wesen.

So etwas nun, wie _Achtung_ ist, welches wir hier blos zur Erläuterung

hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die

nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig

Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung,

Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht

denken.

Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches

Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit

bestimmbar ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns

aufsuchen mußten, heißt es _Trieb_. -- Trieb aber eines wirklichen

Wollens kann es, da kein Wollen ohne _Selbstbewußtseyn_ (der Freiheit)

möglich ist, nur durch Beziehung auf das _Ich_, folglich nur in der Form

der _Selbstachtung_ seyn. -- Daß diese Selbstachtung nun entweder

_rein_, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder

_empirisch_, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey,

haben wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit

edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, -- durch den

einfachen Gedanken, ich _muß_ so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will,

als durch die empirische, -- durch den Gedanken, wenn ich so handle,

werde ich als Mensch mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen:

aber in der Ausübung fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es

selbst dem aufmerksamsten Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den

der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung hatte, genau von

einander zu scheiden. -- Aus dem gesagten erhellet, daß es eine völlig

richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire dich selbst; und

erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich selbst weit mehr

Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten

Natur, -- und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als

die Lobpreisungen einer ganzen Welt.

Insofern nun diese Selbstachtung als _activer_, den Willen zwar nicht

nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung

bestimmender Trieb betrachtet wird, heißt sie _sittliches Interesse_;

welches entweder _rein_ ist, -- Interesse für die Würde der Menschheit

an sich, oder _empirisch_ -- Interesse für die Würde der Menschheit in

unserm empirisch bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von

einem Gefühle der Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes

Interesse empirisch ein Gefühl der Lust hervorbringen, daher auch die

empirische Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit äußert[TN2].

Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das Selbst, aber nicht auf

die _Liebe_, sondern auf die _Achtung_ dieses Selbst, welches Gefühl

seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb,

den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so

kann man zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint

diese Benennung da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem,

da auch der sittliche Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich

auf das Selbst beziehen muß; und empirische Merkmale da, wo man die oben

erörterten transscendentalen hat, überflüssig. -- Daß aber die

ursprüngliche nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermögens ein

Interesse, und zwar ein alles Sinnliche unterjochendes Interesse

hervorbringt, entsteht aus der _categorisch_-gesetzlichen Form

desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man

erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben.

Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde

wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich

nicht erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt

unmittelbar hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses

Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von

einem unnennbaren, der Art nach von jeder Sinnenlust gänzlich

verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich übertreffenden Vergnügen

begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal innig empfand,

möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des Rheinfalls,

oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu drohen

scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: _ich_ trotze

eurer Macht[6] -- oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl

überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen

nothwendigen Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine

Neigung oder seine Meinung -- oder endlich sein Selbstgefühl bei der

freien Aufopferung seines Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen

sinnlichen Genuß vertauschen? Daß der sinnliche Trieb von einer, und der

reinsittliche Trieb von der andern Seite im menschlichen Willen sich die

Waage halten, ließe sich wohl daraus erklären, weil sie beide in einem

und eben demselben Subjecte erscheinen; daß aber der erstere dem

letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der bloßen Idee

eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen aus

seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt -- dieses,

oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und

unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf

unsre geistige Abkunft -- ist ein göttlicher Funke in uns, und ein

Unterpfand, daß Wir Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die

Betrachtung in Bewunderung und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend

verzeiht man der kühnsten Phantasie ihren Schwung, und wird mit der

liebenswürdigen Quelle aller Schwärmereien der Pythagoräer und

Platoniker, wenn auch nicht mit ihren Ausflüssen völlig ausgesöhnt.

Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer,

besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs

schlechthin Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden

Ausspruchs der Critik, daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit

bezogen werden müßte, erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf

ihrem Selbstgefühle bestehen, daß sie zu wirklich guten Entschließungen

doch nur durch das Interesse bestimmt werden; nur müssen sie den

Ursprung dieses Interesse, wenn ihre Entschließung rein sittlich war,

nicht im Sinnengefühle, sondern in der Gesetzgebung der reinen Vernunft

aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig bestimmende, aber doch eine

Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres Willens ist freilich das

Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; daß aber eine

solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt der Grund gar nicht

in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff

jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der _a priori_

vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern

Vermögens. -- Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du

keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern

dein Leben aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch

unter dieser Bedingung würde ich lieber sterben, und das _um mein selbst

willen_, weil ein unter unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir

weit erträglicher ist, als ein, in dem Gefühle der Unwürdigkeit zu

leben, unter Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes Leben -- so

würde er darinn, insofern er von dem empirischen Bestimmungstriebe

seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber in diesem

Falle sich selbst würde verachten müssen -- daß die Aussicht auf eine

solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben

aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund

vergebens wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so

etwas, wie Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde

herauskünsteln können.

Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein

wirkliches Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der

Spontaneität erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung

unsers Gemüthes, erst vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens

dem Bewußtseyn empirisch gegebne _Freiheit der Willkühr_ (_libertas

arbitrii_), die auch bei einer Bestimmung des Willens durch die

sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem Vermögen zwischen der

Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, sondern

auch zwischen mehrern sich widerstreitenden Bestimmungen durch den

letzteren -- zum Behuf einer Beurtheilung derselben -- zu wählen

besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten Äußerung der

Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa

Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit

Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom

Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar

keinen in der theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als

seinen Prämissen, beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich

unabhängig von Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese

absolut-erste Äußerung der Freiheit wäre die zweite blos empirische

nicht zu retten, sie wäre ein bloßer Schein, und das erste ernsthafte

Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in dem wir uns einen

Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit losgefesselt

wähnten. -- Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei sehr

verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man

sich die _moralische_ (nicht etwa physische) _Nothwendigkeit_, womit ein

Gesetz der _Freiheit_ gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man

nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal der _Willkühr_ hinein

(ein Gedanke, dessen noch immer viele sich nicht erwehren können), so

läßt damit sich freilich auch die _moralische_ Nothwendigkeit nicht

vereinigen. Aber davon ist bei der ersten ursprünglichen Äußerung der

Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt bewährt, gar nicht die

Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von irgend etwas außer

ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der einzig

richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun

gebietet, eben _weil_ es _Gesetz_ ist, nothwendig und unbedingt, und da

findet keine Willkühr, kein Auswählen zwischen verschiednen

Bestimmungen durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf _eine_ Art

bestimmt. -- Folgendes noch zur Erläuterung. Diese transscendentale

Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft, insofern sie

practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem

Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische

Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in

diesem Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit

der Willkühr da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch

andere als das practische Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch

dieses Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als Achtung fürs Gesetz,

oder Interesse am Schlechthinrechten anzunehmen; und die Philosophen,

welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, als durch die Schranken

der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht.

Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte

Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht

hatte, einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt

aufzuklären, und den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben

eine neue Thür zu eröfnen, um in sie einzudringen, nicht von critischen

Philosophen selbst misverstanden, und so gedeutet werde, als sey dadurch

die Tugend abermals zur Magd der Lust herabgewürdigt, so machen wir

unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch deutlicher:

_Wollen_, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer

Vorstellung, als _Handlung_ des Gemüths betrachtet, ist

A.

_rein_,

wenn _Vorstellung_ sowohl, als _Bestimmung_, durch absolute

Selbstthätigkeit hervorgebracht ist. -- Dieses ist nur in einem Wesen

möglich, das blos _thätig_ und nie _leidend_ ist, in Gott.

B.

_nicht rein_,

_a._

wenn zwar die _Bestimmung_, aber nicht die _Vorstellung_ durch

Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Bei der Bestimmung durch den

sinnlichen Trieb in endlichen Wesen.

_b._

wenn zwar die _Vorstellung_, aber nicht die _Bestimmung_ durch

Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Nun aber soll schon vermöge des

Begriffs des Wollens die Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit

hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall nur unter der Bedingung

denkbar, daß zwar die eigentliche _Bestimmung_ als _Handlung_ durch

Spontaneität geschehe, der _bestimmende Trieb_ aber eine Affection

sey. -- Sittliche Bestimmung des Willens in endlichen Wesen vermöge des

Triebs der Selbstachtung, als eines sittlichen Interesse.

Reines _Wollen_ ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich,

weil das Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern

des empirisch-bestimmbaren Wesens ist; aber wohl ein reines

_Begehrungsvermögen_, als _Vermögen_, welches nicht dem

empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt, und

allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. -- Anders hat

sich denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine

Vernunft durch ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht

erklärt, wie aus einer Vergleichung dieser Darstellung mit der in der

Critik der practischen Vernunft sich ergeben dürfte[7].

III.

Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz

zur Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, _als_

Glückseeligkeitstrieb, blos _negativ_: auch die Selbstachtung wirkt so

wenig Glückseeligkeit, wenn Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos

in das _angenehme_ gesetzt wird, daß sie vielmehr steigt, so wie jene

fällt, und daß man sich nur um so mehr achten kann, je mehr von seiner

Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu

erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst _als_

Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch _positiv_ afficiren

werde, um Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren

Menschen zu bringen; und da dieses Gesetz ein _Primat_ in uns verlangt,

so ist es sogar zu fordern[8].

Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz

nach Regeln eingeschränkt; ich _darf_ nicht alles wollen, wozu dieser

Trieb mich bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative

Gesetzmäßigkeit nun kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom

Ohngefähr oder der blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter

ein Gesetz, und Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses

Gesetz nur für ihn _alleingültig_ ist, eben durch das Stillschweigen des

Gesetzes, _positiv_ gesetzmäßig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich

_nicht_ wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich alles

wollen, was es _nicht_ verbietet -- nicht aber, ich _soll_ es wollen,

denn das Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien

Willkühr ab. -- Dieses _Dürfen_ ist einer der Begriffe, die ihren

Ursprung an der Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch das

Sittengesetz bedingt; -- die Naturphilosophie weiß nur von _können_,

oder _nicht können_, aber von keinem _dürfen_: -- aber er ist durch

dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die positive Bestimmung

lediglich der Neigung.

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 1 / 14 段