VIII.

Wir setzten uns am nächsten Abend, Samstags, mit Zwirner im Parke unter

einen schattigen Baum und baten um die längst versprochenen Aufschlüsse

über die Frauen. Zwirner sagte Folgendes: Man habe ursprünglich in den

Tag hinein gelebt und die vorsorgliche Regierung habe sich begnügt,

täglich den Geburtenüberschuß bekannt zu geben und allmonatlich eine

Uebersicht des wachsenden Mißverhältnisses der Erwachsenen und der

erziehungsbedürftigen Jugend ziffermäßig nachzuweisen.

Man begriff sofort, daß man zum Rechten sehen und daß das Volk über

eine Gesetzgebung in Ehesachen schlüssig werden müsse. Ein Grübler

verwies auf die Bemerkungen Platos in seinem Buche vom Staate und auf

die Lehren Christi im Evangelium Matthäus 19, 11. 12, welche er auf

seine Weise auslegte. Man verlangte Gesetze und in allen Gemeinden

berieth man hin und her, um den richtigen Ausweg zu finden. Da

entstand nun die Frauencurie. Die stimmberechtigten Mädchen und Frauen

wollten sich in diesen Fragen nicht überstimmen lassen und forderten

Abstimmung nach Curien. Diese Curien stimmten später auch noch

abgesondert über Mutterrechte und einen Gesammtcodex für den Verkehr

der Geschlechter.

Es wurde ermittelt, daß zur Zeit der alten Gesellschaftsordnung von

sechs, sieben oder acht Frauenspersonen im Alter von 16-45 Jahren

jährlich nur _=eine=_ ein Kind zur Welt brachte. Man kannte die ältere

Literatur für und wider den Malthusianismus und kannte die Geschichte

des Verkehrs der beiden Geschlechter seit Onan, dem Gatten Thamars.

Nach mehrmonatlichen Verhandlungen, Anhörung der Aerzte, und nachdem

auch festgestellt worden war, daß durch die vermehrten Geburten

vor allem eine bedenkliche Vermehrung der Cretins, Krüppel und

voraussichtlich Arbeitsunfähigen herbeigeführt wurden, wurde unter

Annahme vieler Detailgesetze beschlossen, daß nur die gesündesten

Mädchen und Jünglinge in einer bestimmten, verhältnismäßigen Anzahl zur

Ehe zugelassen werden sollten und die anderen Mädchen, wenn sie ein

illegitimes Kind zur Welt brächten, in Strafe zu nehmen seien.

»Nun sehen wir doch endlich die Tyrannei eingestanden,« rief Mr. Forest

frohlockend aus.

»Es handelte sich um ein offenbares Volksinteresse und die Gesetze

wurden vom Volke selbst vorgeschlagen und angenommen und es waren

doch unter den Gesetzgebern die von der Ehe Ausgeschlossenen in der

Mehrheit, also ist von einer Unfreiheit keine Rede. Uebrigens werdet

ihr hören, daß ich nur von einer vorübergehenden Phase unserer

Gesetzgebung im vorigen Jahrhundert spreche.«

»Aber wie kann ein solches Gesetz aufrecht erhalten werden und welche

Unsittlichkeiten muß das im Gefolge habe?«

Zwirner sagte, die künftigen Ehefrauen seien zu jener Zeit, wie auch

heute noch, schon als kleine Kinder ausgewählt worden, da die Aerzte

ein scharfes Auge hätten für Konstitution und Gesundheit und da auch

die Sektionen der Voreltern bekannt wären. Auch auf Schönheit sehe

man und nun ließe man den künftigen Ehefrauen die Haare frei wachsen,

den anderen schneide man die Haare kurz, und so wüchsen sie auf und

erführen in einem Alter, wo noch jedes Verständniß mangelt, was ihnen

bestimmt sei. So spielten sie auch ihre Rollen und es falle bis zu

einem bestimmten Alter nicht auf, wenn etwa, späterer Beobachtungen

wegen, das eine Mädchen, das Flechten trug, geschoren würde, einem

anderen, das geschoren war, die Haare in Flechten wüchsen. »Sind

die Mädchen einmal schon nahezu reif zur Ehe, haben sie schon Pläne

im Kopfe und sich den Hochzeitstag ausgemalt, dann sind allerdings

schonende Mittheilungen und Vorstellungen erforderlich, wenn ein

Irrthum zu corrigiren ist; aber es muß sich jedes Mädchen fügen. Man

sieht sie, ehe die Flechten fallen, mit rothen Augen und sie verlangen

auch wohl, vorher in die Fremde gebracht zu werden, weil sie sich vor

ihren Gespielinnen schämen, den Haarschmuck zu verlieren, der ihr Stolz

war.«

»Wenn eine künftige Braut eines Fehltrittes überwiesen wird, begegnet

ihr dasselbe strafweise, es wäre denn, daß ein junger Mann, gewiß der

Mitschuldige, vorausgesetzt, daß ihm die Ehe verstattet ist, sich

innerhalb acht Tagen erböte, die Ehe mit ihr einzugehen.«

»Nun muß ich auf die ältere Periode unseres gegenwärtigen Volkslebens

zurückgreifen und jener Gesetzgebung erwähnen, die außer Kraft gesetzt

wurde. Wegen der Geburt eines illegitimen Kindes verfiel damals das

Mädchen, wegen Ehebruches die verheirathete Frau, in öffentliche

Strafe. Die härteste Strafe war damals, daß man die Schuldige zum

Büßerhemde verurtheilte. Es war aus grauer Leinwand und hat den ganzen

Leib eingehüllt, nur Mund und Augen sind freigeblieben. In ihrer

Schlafkammer allein durfte die Sünderin es ablegen, außer ihrer Kammer

nie und außer ihrer Kammer durfte auch niemand mit ihr verkehren, noch

über andere, als dienstliche Angelegenheiten mit ihr sprechen. Bei

Abstimmungen oder Belustigungen mußte sie hinter allen zurückbleiben.

Sonst ist ihr kein Leid widerfahren, aber das Erscheinen dieser Person

hatte etwas erschütterndes.«

»Die Schuldigen selbst haben sich bald daran gewöhnt und, wenn es ihnen

zu hart schien, konnten sie ja, was wir jedem erlauben, der mit seinem

Lose in der Gesellschaft unzufrieden ist, ausscheiden und sich ihren

Antheil am Nationalvermögen herausgeben lassen, womit sie aber auf die

Vortheile der Gesellschaft verzichteten, und mußten sie dann zusehen,

wie sie sich selbst fortbrächten, oder sie konnten in die Colonieen,

die wir in Afrika haben, auswandern und so ihr Büßerhemd loswerden.

Auch in den Colonieen genießt der Oesterreicher volle Versorgung vom

Staate, er ist nicht seinem guten Glücke überlassen und er beginnt dort

wie hier mit geregelter Arbeit und gesicherter Lebensstellung, wie wir

auch jedem auf Wunsch Grund und Boden und ein Haus in der Colonie zu

Lehen geben, wenn er allein oder in Familie leben will. Allein dort ist

die Sterblichkeit für Einwanderer so groß, daß wir es für Mord halten

würden, jemand zur Auswanderung dorthin zu zwingen. Wollte die Sünderin

mit ihren Kindern sonst wohin auswandern, so ermöglichte es der Staat,

aber die Liebe zur Heimath ist so groß, daß zu jener Zeit beinahe alle

diese schönen Sünderinnen das Büßerhemd vorzogen. Junge Leute wandern

übrigens unternehmungslustig zuweilen aus, bevor sie mit den Gesetzen

in Widerspruch gerathen, und will ich nur noch bemerken, daß wir wegen

Mord oder anderer großer Verbrechen niemals Strafe verhängen, wenn der

Verbrecher die Verbannung selbst wählt. Wir wollen, daß die Verbannung

härter scheinen solle, als selbst der Tod.«

»Nun muß ich weiters erwähnen, daß übrigens auch damals das Gesetz

gegen illegitime Geburten nur im Nothfalle angewendet wurde, wenn

nämlich deren Zahl derart überhand nahm, daß es wirklich bedrohlich

wurde. Einige tausend solcher Geburten, besonders wenn die Kinder doch

kräftig und gesund waren, erschienen nicht als eine Last, die zu großer

Strenge berechtigt hätte; es sollte nur Nothwehr geübt werden, wenn

große Uebelstände drohten. Sehr oft also wurde ein solches Mädchen nur

mit einem Verweise der ältesten Frau im Orte entlassen.«

»Allein selbst diese schonende Anwendung eines Gesetzes, das an eine

böse Vergangenheit erinnerte, war unsern Vätern ein Gräuel und so fand

sich bald ein Ausweg. Die Hauptgrundsätze sollten beibehalten werden;

Fortpflanzung der kräftigsten Menschen innerhalb einer Grenze, die kein

zu rasches Anwachsen der Bevölkerung erwarten ließ, Kinderlosigkeit

der von der Ehe ausgeschlossenen Mädchen, Ahndung des Ehebruches einer

Frau, die nicht die Scheidung erwirkt hatte; aber wir hoben die alten

Strafgesetze auf.«

»Die Frauencurie, von der wir noch zu sprechen haben werden und die

ihre geheime Organisation hat und von weiblichen Aerzten vortrefflich

und auch über manche uns geheim gebliebene Naturgesetze berathen ist,

stellte den Antrag, wir sollten jene Strafgesetze aufheben und alle

verwirkten Strafen erlassen; sie wolle sich dafür verbürgen, daß, was

das Gesetz beabsichtige, ohne solche Strafen erreicht werde, man möge

es aber der Frauencurie überlassen, das so zu bewirken, wie sie es für

gut hielte.«

»Aber bei der Auswahl der künftigen Ehefrauen, dem Abschneiden und

Wachsenlassen der Haare möge es wie von altersher verbleiben, nur

verlange man, daß die Begutachtung der Gesundheit von Mädchen nicht

von den Aerzten allein, sondern von ihnen in Gemeinschaft mit einer

Vertrauensperson der Frauencurie und einer Vertrauensperson der Mutter

des Mädchens geschehe, und darauf ist man eingegangen. Wir können damit

ganz zufrieden sein; es ist zur feststehenden Sitte geworden, daß

kein weibliches Geschöpf das Gesetz übertritt, und ist übrigens das

Frauenleben zum Theile ein Geheimniß für uns.«

»Die Frage, was die Nothwendigkeit, das Geschlechtsleben mit den

gesellschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, für Folge

für die Sittlichkeit mit sich bringe, könnt ihr euch ja zum Theile

selbst beantworten, da mir Dr. Kolb erzählt, daß darüber vor euch

im hygienischen Congresse verhandelt wurde. Wir pflegen nicht davon

zu sprechen, da es Dinge giebt, die man heilig hält und die eine

Besprechung bloß der Neugierde wegen nicht gestatten. Wer dazu

berufen ist, mag darüber in gelehrten Versammlungen zum Zwecke der

Förderung des öffentlichen Wohles sprechen, oder in gleicher Absicht

in Fachblättern schreiben, aber ein Gesprächsstoff allgemeiner Art

ist dergleichen nicht. Entbindet mich daher von der Aufgabe, mich auf

Einzelheiten einzulassen, die unserem Zartgefühle widerstreben. Wir

geben uns aber nicht für Heilige aus, wir verabscheuen nichts mehr als

den Pharisäismus, wir schweigen nicht, weil wir Gott danken, daß wir

nicht sind, wie diese und jene, sondern weil wir uns die Freude am

Weibe nicht selbst zerstören wollen.«

»Im Allgemeinen nur sagen wir, daß man von den Menschen nichts

Unmögliches, also Unvernünftiges, hoffen darf; es ist uns nicht

gestattet, jemand Lasten aufzubürden, die wir selbst mit dem Finger

nicht berühren möchten. Unter vielen Uebeln das kleinste zu wählen,

ist in sittlicher Beziehung genug, und Aufgabe der Menschen ist,

vorwärts zu streben und unablässig auch für das kleinste Uebel wieder

Abhilfe zu suchen, sei es auch, daß wir doch wieder nur ein neues,

wenn auch kleineres Uebel fänden. Wir können nur sagen, daß einerseits

aus religiöser Schwärmerei, die manche alte Männer zu verbreiten

suchen, andererseits aus Schamhaftigkeit sich sehr viele Mädchen von

der Geschlechtsliebe ganz zurückziehen. Aber es bestehen gerechte

Zweifel, ob das selbst für jene, die der Ehe entsagen mußten, sittlich

gerechtfertigt ist. Es wird behauptet, daß sie sich dadurch das

Leben verkürzen, und die Schwachheit des anderen Geschlechtes, der

unvermählten Männer, erheischt ja auch Schonung.«

»Wie ihr bemerken werdet, sind unsere Mädchen und Wittwen gleichweit

von Prüderie, wie von Frechheit entfernt, und ist uns eine anmuthige

Geschichte aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts überliefert. Ein

fremder Prinz, der für Frauenschönheit schwärmte, war in der Hofburg

abgestiegen und unser damaliger Kronprinz hörte, daß jener besonders

das goldblonde Loreleyhaar vergöttere. Noch am selben Morgen hatte

der Kronprinz festgestellt, daß Oesterreich über 150 der schönsten

Mädchen mit langen goldblonden Haaren besitze, die im Alter von 15-18

Jahren ständen, und auf seine Einladung waren alle am nächsten Morgen

mit ihren Müttern in Wien angekommen. Am Abend, als die Versammlung

im großen, weißen Marmorsaale conversirte, wurde die Mitte des Saales

geräumt und Hof und Gäste sich im Kreise auf Stühlen niederzulassen

eingeladen, worauf sich Feenmusik hören ließ und durch die geöffnete

Saalthüre eine Schaar von Elfen in weißer Tracht und Geschmeide

tanzenden Schrittes hereinschwebte, mehrmals den Saal langsam umkreiste

und wieder verschwand. Die Mädchen kleideten sich sofort um, um

heimzufahren. Niemand durfte folgen. Aber man war wie gelähmt davon,

zu sehen, daß die jungen Damen, welchen die goldenen Haare frei um

den Rücken flatterten, nicht nur die nackten Füße in goldschimmernden

Sandalen stecken hatten, sondern daß auch ihr künstlich drapirtes

mattweißes Oberkleid, nur auf der rechten Schulter von einer Agraffe

festgehalten, die linke Achsel und Brust frei ließ. Der Kronprinz

hatte diese Oberkleider, die ja nicht an den Leib zu schneidern waren,

mittlerweile anfertigen lassen und Geschmeide und Sandalen gab es von

den Bühnen und in der Schatzkammer in Menge. Die jungen Damen und ihre

Mütter waren, an dem Vorschlage überrascht, nach kurzem Besinnen darauf

eingegangen und so war es gelungen.

Die Kronprinzessin schmollte, der Kaiser zweifelte, ob man nicht zu

weit gegangen sei, aber der fremde Prinz erging sich in lebhaften

Danksagungen.

Das Reichsblatt berichtete alles getreulich und die Curien der Frauen

und Mädchen traten sofort zusammen, um zu berathen, was zu thun

sei. Die Frauenzeitung, welche von Frauen redigirt und gedruckt, in

gut verschlossenen Couverts verschickt, nur von Frauen und Mädchen

gelesen wird und in die noch nie ein Männerauge einen Blick geworfen

hat, muß vielerlei Bemerkungen und Anträge enthalten haben, bis

nach vierzehn Tagen das Verdict der Frauen und Mädchen Oesterreichs

verlautbart wurde. Die Elfen und ihre Mütter wurden von aller Schuld

freigesprochen, da sie überrascht worden waren. Gerade auf Betreiben

der älteren Frauen wurde auch erkannt, die Schicklichkeit sei doch

nicht verletzt und man befürchte keine üblen Folgen, da man strenges

Regiment führe und nicht dulden werde, daß dergleichen zu weit gehe.

Auch wüßte jedes Mädchen in Oesterreich, Bewerber in gebührende

Schranken zu weisen, aber daß dergleichen einem fremden Prinzen zu

Ehren geschehen und man glauben könnte, von solchem müsse sich eine

Oesterreicherin mehr gefallen lassen, als von ihres gleichen, das

habe empört und man beauftragte das Reichstribunat, dem Kronprinzen

die Mißbilligung auszusprechen. Es verfügte sich auch der älteste

Reichstribun im Auftrage seiner Collegen zum Kronprinzen, der die

Mittheilung achtungsvoll anhörte und bat, die Frauen und Mädchen in

Kenntniß zu setzen, daß er sich schuldig bekenne und dergleichen nicht

wieder thun wolle, aber um die Gunst nachsuche, wieder zu Gnaden

aufgenommen zu werden. Das meldete wieder pflichtschuldigst die

Reichszeitung und zum Zeichen der Versöhnung wurde beschlossen, der

Kronprinzessin ein Spitzentuch zu klöppeln, wie ein schöneres noch

niemals zu sehen gewesen.«

»In Anlehnung an jene Scene hat sich für die jährliche Brautschau, wo

die Ehecandidaten beider Geschlechter, insgesammt unbewacht, aber gewiß

in strenger Zucht und Ehren, verkehren, eine Sitte, oder nennen wir

es eine Unsitte, herausgebildet, von welcher man aber Fremden nichts

verrathen darf.«

Zwirner schien aber seine Gedanken jetzt nicht bei uns zu haben.

Wir schwiegen und gedachten unserer Liebesabenteuer auf der Reise nach

Abbazzia. Denn so ganz unbegnadet verläßt ein Reisender nicht leicht

das gastfreie Land, wo jede unschädliche Freiheit Duldung findet. Die

Wittwen und die Mädchen mit verschnittenen Haaren verkehren frei mit

jungen Männern, ohne aber lästige Zudringlichkeit zu dulden. Es ist

auch nicht im geringsten anstößig, wenn sie Fremde oder männliche

Genossen auf ihre Stube laden, um mit ihnen ungestört zu plaudern,

mit ihnen ein Buch zu lesen, ihnen Stickereien oder Zeichnungen zu

zeigen und hört man überall in den Frauencorridoren, viele von ihnen

wohnen in ihnen besonders vorbehaltenen Corridoren, schäckern, lachen

und plaudern und weiß man auch, daß solchen Besuchen eine Einladung

vorausgegangen sein muß, so weiß man doch auch, daß daraus noch nicht

das geringste gefolgert werden kann und es sich in der Regel nur um

eine Höflichkeit handelt. Es gilt das auch keineswegs schon als eine

Aufmunterung und meistens folgt dem leisesten Zeichen von Galanterie,

die Wünsche verrathen läßt, auf welche die Schöne nicht eingehen will,

eine deutliche, aber nicht unfreundliche Ablehnung. Es bleibt die

Antwort aus, das Lächeln macht einem leichten Stirnrunzeln Platz, auch

heißt es wohl: »Ergehen wir uns lieber im Garten«, und wird dann die

Einladung auf die Stube schwerlich wiederholt. Unter zehnmal mag es

aber doch einmal vorkommen, daß man fühlt, man dürfe langsam weiter

gehen, und so ist es mir, vielleicht auch Mr. Forest, ja auch einmal

ergangen, aber wehe mir, wenn jemand hätte errathen können, wer mir

hold gewesen. Ich hätte unfehlbar abreisen müssen; Oesterreicher aber,

die nicht schweigen können, werden in Bann gethan und Fluch derjenigen,

die einem solchen Gunst erweist. Sie wäre vervehmt.

Ich dürfte nicht einmal verrathen, an welchem Orte mir Heil widerfahren

war. Das wäre eine schöne Sache, wenn die Welt erführe, die Frauen in

dieser oder jener Gegend seien entgegenkommender, als wo anders. Es

sehe jeder, wie er's treibe.

Man fühlt es bald heraus, wo man Hoffnung hat, Gunst zu finden,

obgleich die Anzeigen einem Dritten nicht erkennbar sind. Nur die

Frauen scheinen sich immer zu verstehen; ihre Wege kreuzen sich nie.

Dann aber ist es nicht gestattet, täppisch zuzugreifen. Die kleinste

Gunst will erworben und erstritten sein; es entspinnt sich ein Kampf,

zu dem sich zwar beide Theile stellen, der aber den Sieg verzögert,

oft lange verzögert. Das brennendste Verlangen muß der begehrende Mann

zu zähmen wissen, will er der Gunst theilhaft werden, deren sich nur

jener erfreut, der weiß, und gesteht, daß er sie nicht verdient und daß

sie ihm nur als Geschenk gewährt werden kann. Dieses lang hingehaltene

Warten erhöht aber auch das Glück und wir lernen in diesem Lande die

käufliche Gunst hassen. Wie kann sich ein Mann so erniedrigen, ein Weib

zu umarmen, das, von Allen verachtet, sich selbst verachtet?

Giebt uns aber nach langem Zögern ein Blick der Umworbenen

Vollmacht, die Thüre zu verriegeln, dann entschädiget uns auch eine

unvergleichliche Liebesglut für die Selbstbeherrschung, die wir uns

auferlegen mußten, und wer die Umarmung eines Weibes genossen hat, das

sich seiner Würde bewußt bleibt, wird niemals an einer Hetäre Gefallen

finden.

Eines noch sei erwähnt. Zu ganz hoffnungslosem Werben verleitet uns die

Oesterreicherin nie. Das grausame Spielen mit Gefühlen, die unerwidert

bleiben sollen, hält das Weib hier zu Lande für eine Verruchtheit. --

Die ganze Gesellschaft in Oesterreich durchweht ein so homogener Zug

eines lebendigen Gefühls für Würde und Wahrhaftigkeit, daß jeder, der

diese Luft einathmet, erzogen wird und er sich bald zurechtfindet in

diesem Liede ohne Worte: »Liebe und Frauengunst«, ein Lied, das in

Vergessenheit gerathen war in der traurigen Epoche, in der das feile

Weib mit dem gleichermaßen feilen Manne verächtliche Buhlschaft trieb.

* * * * *

Man hörte »Zwirner« rufen und dieser erhob sich mit den Worten:

»Kommt mit auf meine Stube, wir haben Versammlung.« -- Es erwarteten

ihn dort acht Altersgenossen, die uns begrüßten und nachdem man

fehlende Stühle aus den Nebengemächern herbeigeschafft hatte, wählte

man Zwirner zum Obmanne, der die Versammlung eröffnete. Er begann:

»Ihr wißt, Freunde, daß zwei Gesetzesvorschläge in Berathung stehen;

die Aufhebung des Adels und die Beseitigung der Monarchie. Die nach

der Verfassung erforderlichen zwanzig, beziehungsweise vierzig

Bezirke haben zugestimmt und der Antrag ist genügend unterstützt. Die

Verfassung schreibt vor:« -- Zwirner hatte die Verfassungsurkunde

mit den beigedruckten Voten sachkundiger Forscher vor sich liegen

und es ging daraus hervor, daß der erste Antrag sofort mit einfacher

Stimmenmehrheit angenommen werden kann, der Beschluß aber im Falle

eingelegten Vetos über ein Jahr erneuert werden muß. Dann kann das

Veto nicht wiederholt werden; wird der Antrag aber bei der ersten oder

zweiten Abstimmung vom Volke verworfen, so darf er vor Ablauf von zehn

Jahren nicht wieder eingebracht werden.

Der zweite Antrag erfordert zur Annahme eine volle Zweidrittelmajorität

und es ist zwar kein Veto zulässig, der Beschluß tritt aber erst

nach fünf Jahren, wenn es sich bloß um die Absetzung des Kaisers

handelt, nur mit Zustimmung der kaiserlichen Familie in Kraft und kann

mittlerweile widerrufen werden. Auch setzt der Vollzug des Beschlußes

auf Abschaffung der Monarchie voraus, daß innerhalb der nächsten fünf

Jahre eine neue Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller

Stimmen genehmigt wird, wider welchen Beschluß aber auch kein Veto

stattfindet.

Die Debatte wurde eröffnet und wurden viele Meinungen vorgebracht.

Ein junger Mann schrie laut, daß der Adel überflüssig sei, die

Monarchie könne beibehalten werden. Der Redner war auffallend

vernachlässigt und unreinlich und wir erfuhren später, daß er nie in

die Adelscirkel sei zugelassen worden, was aber allgemein gebilligt

worden war, daher das Tribunat sich seiner nicht annahm.

Ein anderer sagte, es lägen Voten der Professorencollegien und

Studentenverbindungen vor, daß man sich an diese Zirkel gewöhnt habe

und man sie nicht missen wolle.

Die meisten Stimmen sprachen sich dahin aus, daß der Adel Functionen

verrichte, die nicht entbehrt werden könnten und wozu andere

Volksgenossen nicht besser geeignet wären. Einige beklagten die Höhe

der Civilliste, aber andere fanden nichts zu bemerken; man sehe ja

klar, wie sie verwendet werde. Von der Aufhebung der Monarchie wollte

niemand hören. Ein Antrag auf Verminderung der Civilliste wurde

nicht in Verhandlung gezogen, weil es sich jetzt um andere concrete

Angelegenheiten handle und die Verhandlung in diesem Stadium nicht

gestört werden solle. Die Mehrheit war gegen beide Anträge.

Als sich Zwirner erhob, fragte ich: »Was sollen nun diese neun

Stimmen?« -- Zwirner erwiderte hierauf: »Dieselbe Berathung haben

alle anderen Genossen und Genossinnen in Oesterreich heute gepflogen

und ich werde in einer Stunde mit den Obmännern meiner Section

zusammentreten. Jede Gemeinde und jedes Quartier hat sechs bis

zehn Sectionen weiblicher und männlicher Staatsbürger, die sich

in Urversammlungen gliedern, deren einer ihr beigewohnt habt. Die

Obmänner der Urversammlungen berathen dann, tauschen die Berichte

über die Urversammlungen aus, erwähnen der vorgebrachten Argumente,

vergleichen die Stimmen für und wieder und stellen dann fest, wie viel

schwankende Stimmen abgegeben wurden. -- Nach eingehender Berathung

wird das wahrscheinliche Stimmenergebnis der Sectionen festgestellt und

es wählt jede Section den Obmann, der mit den Obmännern der übrigen

Sectionen zusammentritt, um noch einmal zu berathen. Der letzteren

Versammlung wohnen die Beamten und Tribunen bei und kann die Berathung

auch mehreremale an die Urversammlungen zurückgeleitet werden, wenn

bis zum vorausbestimmten Abstimmungstage noch genügend Zeit übrig ist.

Der Endabstimmung gehen meist noch Versammlungen des ganzen Bezirkes

voraus, in welchen man Redner anhört, und kann die Versammlung jedem

Redner das Wort entziehen.«

Oesterreich im Jahre 2020: Socialpolitischer Roman · 第 29 / 44 题