Wir setzten uns am nächsten Abend, Samstags, mit Zwirner im Parke unter
einen schattigen Baum und baten um die längst versprochenen Aufschlüsse
über die Frauen. Zwirner sagte Folgendes: Man habe ursprünglich in den
Tag hinein gelebt und die vorsorgliche Regierung habe sich begnügt,
täglich den Geburtenüberschuß bekannt zu geben und allmonatlich eine
Uebersicht des wachsenden Mißverhältnisses der Erwachsenen und der
erziehungsbedürftigen Jugend ziffermäßig nachzuweisen.
Man begriff sofort, daß man zum Rechten sehen und daß das Volk über
eine Gesetzgebung in Ehesachen schlüssig werden müsse. Ein Grübler
verwies auf die Bemerkungen Platos in seinem Buche vom Staate und auf
die Lehren Christi im Evangelium Matthäus 19, 11. 12, welche er auf
seine Weise auslegte. Man verlangte Gesetze und in allen Gemeinden
berieth man hin und her, um den richtigen Ausweg zu finden. Da
entstand nun die Frauencurie. Die stimmberechtigten Mädchen und Frauen
wollten sich in diesen Fragen nicht überstimmen lassen und forderten
Abstimmung nach Curien. Diese Curien stimmten später auch noch
abgesondert über Mutterrechte und einen Gesammtcodex für den Verkehr
der Geschlechter.
Es wurde ermittelt, daß zur Zeit der alten Gesellschaftsordnung von
sechs, sieben oder acht Frauenspersonen im Alter von 16-45 Jahren
jährlich nur _=eine=_ ein Kind zur Welt brachte. Man kannte die ältere
Literatur für und wider den Malthusianismus und kannte die Geschichte
des Verkehrs der beiden Geschlechter seit Onan, dem Gatten Thamars.
Nach mehrmonatlichen Verhandlungen, Anhörung der Aerzte, und nachdem
auch festgestellt worden war, daß durch die vermehrten Geburten
vor allem eine bedenkliche Vermehrung der Cretins, Krüppel und
voraussichtlich Arbeitsunfähigen herbeigeführt wurden, wurde unter
Annahme vieler Detailgesetze beschlossen, daß nur die gesündesten
Mädchen und Jünglinge in einer bestimmten, verhältnismäßigen Anzahl zur
Ehe zugelassen werden sollten und die anderen Mädchen, wenn sie ein
illegitimes Kind zur Welt brächten, in Strafe zu nehmen seien.
»Nun sehen wir doch endlich die Tyrannei eingestanden,« rief Mr. Forest
frohlockend aus.
»Es handelte sich um ein offenbares Volksinteresse und die Gesetze
wurden vom Volke selbst vorgeschlagen und angenommen und es waren
doch unter den Gesetzgebern die von der Ehe Ausgeschlossenen in der
Mehrheit, also ist von einer Unfreiheit keine Rede. Uebrigens werdet
ihr hören, daß ich nur von einer vorübergehenden Phase unserer
Gesetzgebung im vorigen Jahrhundert spreche.«
»Aber wie kann ein solches Gesetz aufrecht erhalten werden und welche
Unsittlichkeiten muß das im Gefolge habe?«
Zwirner sagte, die künftigen Ehefrauen seien zu jener Zeit, wie auch
heute noch, schon als kleine Kinder ausgewählt worden, da die Aerzte
ein scharfes Auge hätten für Konstitution und Gesundheit und da auch
die Sektionen der Voreltern bekannt wären. Auch auf Schönheit sehe
man und nun ließe man den künftigen Ehefrauen die Haare frei wachsen,
den anderen schneide man die Haare kurz, und so wüchsen sie auf und
erführen in einem Alter, wo noch jedes Verständniß mangelt, was ihnen
bestimmt sei. So spielten sie auch ihre Rollen und es falle bis zu
einem bestimmten Alter nicht auf, wenn etwa, späterer Beobachtungen
wegen, das eine Mädchen, das Flechten trug, geschoren würde, einem
anderen, das geschoren war, die Haare in Flechten wüchsen. »Sind
die Mädchen einmal schon nahezu reif zur Ehe, haben sie schon Pläne
im Kopfe und sich den Hochzeitstag ausgemalt, dann sind allerdings
schonende Mittheilungen und Vorstellungen erforderlich, wenn ein
Irrthum zu corrigiren ist; aber es muß sich jedes Mädchen fügen. Man
sieht sie, ehe die Flechten fallen, mit rothen Augen und sie verlangen
auch wohl, vorher in die Fremde gebracht zu werden, weil sie sich vor
ihren Gespielinnen schämen, den Haarschmuck zu verlieren, der ihr Stolz
war.«
»Wenn eine künftige Braut eines Fehltrittes überwiesen wird, begegnet
ihr dasselbe strafweise, es wäre denn, daß ein junger Mann, gewiß der
Mitschuldige, vorausgesetzt, daß ihm die Ehe verstattet ist, sich
innerhalb acht Tagen erböte, die Ehe mit ihr einzugehen.«
»Nun muß ich auf die ältere Periode unseres gegenwärtigen Volkslebens
zurückgreifen und jener Gesetzgebung erwähnen, die außer Kraft gesetzt
wurde. Wegen der Geburt eines illegitimen Kindes verfiel damals das
Mädchen, wegen Ehebruches die verheirathete Frau, in öffentliche
Strafe. Die härteste Strafe war damals, daß man die Schuldige zum
Büßerhemde verurtheilte. Es war aus grauer Leinwand und hat den ganzen
Leib eingehüllt, nur Mund und Augen sind freigeblieben. In ihrer
Schlafkammer allein durfte die Sünderin es ablegen, außer ihrer Kammer
nie und außer ihrer Kammer durfte auch niemand mit ihr verkehren, noch
über andere, als dienstliche Angelegenheiten mit ihr sprechen. Bei
Abstimmungen oder Belustigungen mußte sie hinter allen zurückbleiben.
Sonst ist ihr kein Leid widerfahren, aber das Erscheinen dieser Person
hatte etwas erschütterndes.«
»Die Schuldigen selbst haben sich bald daran gewöhnt und, wenn es ihnen
zu hart schien, konnten sie ja, was wir jedem erlauben, der mit seinem
Lose in der Gesellschaft unzufrieden ist, ausscheiden und sich ihren
Antheil am Nationalvermögen herausgeben lassen, womit sie aber auf die
Vortheile der Gesellschaft verzichteten, und mußten sie dann zusehen,
wie sie sich selbst fortbrächten, oder sie konnten in die Colonieen,
die wir in Afrika haben, auswandern und so ihr Büßerhemd loswerden.
Auch in den Colonieen genießt der Oesterreicher volle Versorgung vom
Staate, er ist nicht seinem guten Glücke überlassen und er beginnt dort
wie hier mit geregelter Arbeit und gesicherter Lebensstellung, wie wir
auch jedem auf Wunsch Grund und Boden und ein Haus in der Colonie zu
Lehen geben, wenn er allein oder in Familie leben will. Allein dort ist
die Sterblichkeit für Einwanderer so groß, daß wir es für Mord halten
würden, jemand zur Auswanderung dorthin zu zwingen. Wollte die Sünderin
mit ihren Kindern sonst wohin auswandern, so ermöglichte es der Staat,
aber die Liebe zur Heimath ist so groß, daß zu jener Zeit beinahe alle
diese schönen Sünderinnen das Büßerhemd vorzogen. Junge Leute wandern
übrigens unternehmungslustig zuweilen aus, bevor sie mit den Gesetzen
in Widerspruch gerathen, und will ich nur noch bemerken, daß wir wegen
Mord oder anderer großer Verbrechen niemals Strafe verhängen, wenn der
Verbrecher die Verbannung selbst wählt. Wir wollen, daß die Verbannung
härter scheinen solle, als selbst der Tod.«
»Nun muß ich weiters erwähnen, daß übrigens auch damals das Gesetz
gegen illegitime Geburten nur im Nothfalle angewendet wurde, wenn
nämlich deren Zahl derart überhand nahm, daß es wirklich bedrohlich
wurde. Einige tausend solcher Geburten, besonders wenn die Kinder doch
kräftig und gesund waren, erschienen nicht als eine Last, die zu großer
Strenge berechtigt hätte; es sollte nur Nothwehr geübt werden, wenn
große Uebelstände drohten. Sehr oft also wurde ein solches Mädchen nur
mit einem Verweise der ältesten Frau im Orte entlassen.«
»Allein selbst diese schonende Anwendung eines Gesetzes, das an eine
böse Vergangenheit erinnerte, war unsern Vätern ein Gräuel und so fand
sich bald ein Ausweg. Die Hauptgrundsätze sollten beibehalten werden;
Fortpflanzung der kräftigsten Menschen innerhalb einer Grenze, die kein
zu rasches Anwachsen der Bevölkerung erwarten ließ, Kinderlosigkeit
der von der Ehe ausgeschlossenen Mädchen, Ahndung des Ehebruches einer
Frau, die nicht die Scheidung erwirkt hatte; aber wir hoben die alten
Strafgesetze auf.«
»Die Frauencurie, von der wir noch zu sprechen haben werden und die
ihre geheime Organisation hat und von weiblichen Aerzten vortrefflich
und auch über manche uns geheim gebliebene Naturgesetze berathen ist,
stellte den Antrag, wir sollten jene Strafgesetze aufheben und alle
verwirkten Strafen erlassen; sie wolle sich dafür verbürgen, daß, was
das Gesetz beabsichtige, ohne solche Strafen erreicht werde, man möge
es aber der Frauencurie überlassen, das so zu bewirken, wie sie es für
gut hielte.«
»Aber bei der Auswahl der künftigen Ehefrauen, dem Abschneiden und
Wachsenlassen der Haare möge es wie von altersher verbleiben, nur
verlange man, daß die Begutachtung der Gesundheit von Mädchen nicht
von den Aerzten allein, sondern von ihnen in Gemeinschaft mit einer
Vertrauensperson der Frauencurie und einer Vertrauensperson der Mutter
des Mädchens geschehe, und darauf ist man eingegangen. Wir können damit
ganz zufrieden sein; es ist zur feststehenden Sitte geworden, daß
kein weibliches Geschöpf das Gesetz übertritt, und ist übrigens das
Frauenleben zum Theile ein Geheimniß für uns.«
»Die Frage, was die Nothwendigkeit, das Geschlechtsleben mit den
gesellschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, für Folge
für die Sittlichkeit mit sich bringe, könnt ihr euch ja zum Theile
selbst beantworten, da mir Dr. Kolb erzählt, daß darüber vor euch
im hygienischen Congresse verhandelt wurde. Wir pflegen nicht davon
zu sprechen, da es Dinge giebt, die man heilig hält und die eine
Besprechung bloß der Neugierde wegen nicht gestatten. Wer dazu
berufen ist, mag darüber in gelehrten Versammlungen zum Zwecke der
Förderung des öffentlichen Wohles sprechen, oder in gleicher Absicht
in Fachblättern schreiben, aber ein Gesprächsstoff allgemeiner Art
ist dergleichen nicht. Entbindet mich daher von der Aufgabe, mich auf
Einzelheiten einzulassen, die unserem Zartgefühle widerstreben. Wir
geben uns aber nicht für Heilige aus, wir verabscheuen nichts mehr als
den Pharisäismus, wir schweigen nicht, weil wir Gott danken, daß wir
nicht sind, wie diese und jene, sondern weil wir uns die Freude am
Weibe nicht selbst zerstören wollen.«
»Im Allgemeinen nur sagen wir, daß man von den Menschen nichts
Unmögliches, also Unvernünftiges, hoffen darf; es ist uns nicht
gestattet, jemand Lasten aufzubürden, die wir selbst mit dem Finger
nicht berühren möchten. Unter vielen Uebeln das kleinste zu wählen,
ist in sittlicher Beziehung genug, und Aufgabe der Menschen ist,
vorwärts zu streben und unablässig auch für das kleinste Uebel wieder
Abhilfe zu suchen, sei es auch, daß wir doch wieder nur ein neues,
wenn auch kleineres Uebel fänden. Wir können nur sagen, daß einerseits
aus religiöser Schwärmerei, die manche alte Männer zu verbreiten
suchen, andererseits aus Schamhaftigkeit sich sehr viele Mädchen von
der Geschlechtsliebe ganz zurückziehen. Aber es bestehen gerechte
Zweifel, ob das selbst für jene, die der Ehe entsagen mußten, sittlich
gerechtfertigt ist. Es wird behauptet, daß sie sich dadurch das
Leben verkürzen, und die Schwachheit des anderen Geschlechtes, der
unvermählten Männer, erheischt ja auch Schonung.«
»Wie ihr bemerken werdet, sind unsere Mädchen und Wittwen gleichweit
von Prüderie, wie von Frechheit entfernt, und ist uns eine anmuthige
Geschichte aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts überliefert. Ein
fremder Prinz, der für Frauenschönheit schwärmte, war in der Hofburg
abgestiegen und unser damaliger Kronprinz hörte, daß jener besonders
das goldblonde Loreleyhaar vergöttere. Noch am selben Morgen hatte
der Kronprinz festgestellt, daß Oesterreich über 150 der schönsten
Mädchen mit langen goldblonden Haaren besitze, die im Alter von 15-18
Jahren ständen, und auf seine Einladung waren alle am nächsten Morgen
mit ihren Müttern in Wien angekommen. Am Abend, als die Versammlung
im großen, weißen Marmorsaale conversirte, wurde die Mitte des Saales
geräumt und Hof und Gäste sich im Kreise auf Stühlen niederzulassen
eingeladen, worauf sich Feenmusik hören ließ und durch die geöffnete
Saalthüre eine Schaar von Elfen in weißer Tracht und Geschmeide
tanzenden Schrittes hereinschwebte, mehrmals den Saal langsam umkreiste
und wieder verschwand. Die Mädchen kleideten sich sofort um, um
heimzufahren. Niemand durfte folgen. Aber man war wie gelähmt davon,
zu sehen, daß die jungen Damen, welchen die goldenen Haare frei um
den Rücken flatterten, nicht nur die nackten Füße in goldschimmernden
Sandalen stecken hatten, sondern daß auch ihr künstlich drapirtes
mattweißes Oberkleid, nur auf der rechten Schulter von einer Agraffe
festgehalten, die linke Achsel und Brust frei ließ. Der Kronprinz
hatte diese Oberkleider, die ja nicht an den Leib zu schneidern waren,
mittlerweile anfertigen lassen und Geschmeide und Sandalen gab es von
den Bühnen und in der Schatzkammer in Menge. Die jungen Damen und ihre
Mütter waren, an dem Vorschlage überrascht, nach kurzem Besinnen darauf
eingegangen und so war es gelungen.
Die Kronprinzessin schmollte, der Kaiser zweifelte, ob man nicht zu
weit gegangen sei, aber der fremde Prinz erging sich in lebhaften
Danksagungen.
Das Reichsblatt berichtete alles getreulich und die Curien der Frauen
und Mädchen traten sofort zusammen, um zu berathen, was zu thun
sei. Die Frauenzeitung, welche von Frauen redigirt und gedruckt, in
gut verschlossenen Couverts verschickt, nur von Frauen und Mädchen
gelesen wird und in die noch nie ein Männerauge einen Blick geworfen
hat, muß vielerlei Bemerkungen und Anträge enthalten haben, bis
nach vierzehn Tagen das Verdict der Frauen und Mädchen Oesterreichs
verlautbart wurde. Die Elfen und ihre Mütter wurden von aller Schuld
freigesprochen, da sie überrascht worden waren. Gerade auf Betreiben
der älteren Frauen wurde auch erkannt, die Schicklichkeit sei doch
nicht verletzt und man befürchte keine üblen Folgen, da man strenges
Regiment führe und nicht dulden werde, daß dergleichen zu weit gehe.
Auch wüßte jedes Mädchen in Oesterreich, Bewerber in gebührende
Schranken zu weisen, aber daß dergleichen einem fremden Prinzen zu
Ehren geschehen und man glauben könnte, von solchem müsse sich eine
Oesterreicherin mehr gefallen lassen, als von ihres gleichen, das
habe empört und man beauftragte das Reichstribunat, dem Kronprinzen
die Mißbilligung auszusprechen. Es verfügte sich auch der älteste
Reichstribun im Auftrage seiner Collegen zum Kronprinzen, der die
Mittheilung achtungsvoll anhörte und bat, die Frauen und Mädchen in
Kenntniß zu setzen, daß er sich schuldig bekenne und dergleichen nicht
wieder thun wolle, aber um die Gunst nachsuche, wieder zu Gnaden
aufgenommen zu werden. Das meldete wieder pflichtschuldigst die
Reichszeitung und zum Zeichen der Versöhnung wurde beschlossen, der
Kronprinzessin ein Spitzentuch zu klöppeln, wie ein schöneres noch
niemals zu sehen gewesen.«
»In Anlehnung an jene Scene hat sich für die jährliche Brautschau, wo
die Ehecandidaten beider Geschlechter, insgesammt unbewacht, aber gewiß
in strenger Zucht und Ehren, verkehren, eine Sitte, oder nennen wir
es eine Unsitte, herausgebildet, von welcher man aber Fremden nichts
verrathen darf.«
Zwirner schien aber seine Gedanken jetzt nicht bei uns zu haben.
Wir schwiegen und gedachten unserer Liebesabenteuer auf der Reise nach
Abbazzia. Denn so ganz unbegnadet verläßt ein Reisender nicht leicht
das gastfreie Land, wo jede unschädliche Freiheit Duldung findet. Die
Wittwen und die Mädchen mit verschnittenen Haaren verkehren frei mit
jungen Männern, ohne aber lästige Zudringlichkeit zu dulden. Es ist
auch nicht im geringsten anstößig, wenn sie Fremde oder männliche
Genossen auf ihre Stube laden, um mit ihnen ungestört zu plaudern,
mit ihnen ein Buch zu lesen, ihnen Stickereien oder Zeichnungen zu
zeigen und hört man überall in den Frauencorridoren, viele von ihnen
wohnen in ihnen besonders vorbehaltenen Corridoren, schäckern, lachen
und plaudern und weiß man auch, daß solchen Besuchen eine Einladung
vorausgegangen sein muß, so weiß man doch auch, daß daraus noch nicht
das geringste gefolgert werden kann und es sich in der Regel nur um
eine Höflichkeit handelt. Es gilt das auch keineswegs schon als eine
Aufmunterung und meistens folgt dem leisesten Zeichen von Galanterie,
die Wünsche verrathen läßt, auf welche die Schöne nicht eingehen will,
eine deutliche, aber nicht unfreundliche Ablehnung. Es bleibt die
Antwort aus, das Lächeln macht einem leichten Stirnrunzeln Platz, auch
heißt es wohl: »Ergehen wir uns lieber im Garten«, und wird dann die
Einladung auf die Stube schwerlich wiederholt. Unter zehnmal mag es
aber doch einmal vorkommen, daß man fühlt, man dürfe langsam weiter
gehen, und so ist es mir, vielleicht auch Mr. Forest, ja auch einmal
ergangen, aber wehe mir, wenn jemand hätte errathen können, wer mir
hold gewesen. Ich hätte unfehlbar abreisen müssen; Oesterreicher aber,
die nicht schweigen können, werden in Bann gethan und Fluch derjenigen,
die einem solchen Gunst erweist. Sie wäre vervehmt.
Ich dürfte nicht einmal verrathen, an welchem Orte mir Heil widerfahren
war. Das wäre eine schöne Sache, wenn die Welt erführe, die Frauen in
dieser oder jener Gegend seien entgegenkommender, als wo anders. Es
sehe jeder, wie er's treibe.
Man fühlt es bald heraus, wo man Hoffnung hat, Gunst zu finden,
obgleich die Anzeigen einem Dritten nicht erkennbar sind. Nur die
Frauen scheinen sich immer zu verstehen; ihre Wege kreuzen sich nie.
Dann aber ist es nicht gestattet, täppisch zuzugreifen. Die kleinste
Gunst will erworben und erstritten sein; es entspinnt sich ein Kampf,
zu dem sich zwar beide Theile stellen, der aber den Sieg verzögert,
oft lange verzögert. Das brennendste Verlangen muß der begehrende Mann
zu zähmen wissen, will er der Gunst theilhaft werden, deren sich nur
jener erfreut, der weiß, und gesteht, daß er sie nicht verdient und daß
sie ihm nur als Geschenk gewährt werden kann. Dieses lang hingehaltene
Warten erhöht aber auch das Glück und wir lernen in diesem Lande die
käufliche Gunst hassen. Wie kann sich ein Mann so erniedrigen, ein Weib
zu umarmen, das, von Allen verachtet, sich selbst verachtet?
Giebt uns aber nach langem Zögern ein Blick der Umworbenen
Vollmacht, die Thüre zu verriegeln, dann entschädiget uns auch eine
unvergleichliche Liebesglut für die Selbstbeherrschung, die wir uns
auferlegen mußten, und wer die Umarmung eines Weibes genossen hat, das
sich seiner Würde bewußt bleibt, wird niemals an einer Hetäre Gefallen
finden.
Eines noch sei erwähnt. Zu ganz hoffnungslosem Werben verleitet uns die
Oesterreicherin nie. Das grausame Spielen mit Gefühlen, die unerwidert
bleiben sollen, hält das Weib hier zu Lande für eine Verruchtheit. --
Die ganze Gesellschaft in Oesterreich durchweht ein so homogener Zug
eines lebendigen Gefühls für Würde und Wahrhaftigkeit, daß jeder, der
diese Luft einathmet, erzogen wird und er sich bald zurechtfindet in
diesem Liede ohne Worte: »Liebe und Frauengunst«, ein Lied, das in
Vergessenheit gerathen war in der traurigen Epoche, in der das feile
Weib mit dem gleichermaßen feilen Manne verächtliche Buhlschaft trieb.
* * * * *
Man hörte »Zwirner« rufen und dieser erhob sich mit den Worten:
»Kommt mit auf meine Stube, wir haben Versammlung.« -- Es erwarteten
ihn dort acht Altersgenossen, die uns begrüßten und nachdem man
fehlende Stühle aus den Nebengemächern herbeigeschafft hatte, wählte
man Zwirner zum Obmanne, der die Versammlung eröffnete. Er begann:
»Ihr wißt, Freunde, daß zwei Gesetzesvorschläge in Berathung stehen;
die Aufhebung des Adels und die Beseitigung der Monarchie. Die nach
der Verfassung erforderlichen zwanzig, beziehungsweise vierzig
Bezirke haben zugestimmt und der Antrag ist genügend unterstützt. Die
Verfassung schreibt vor:« -- Zwirner hatte die Verfassungsurkunde
mit den beigedruckten Voten sachkundiger Forscher vor sich liegen
und es ging daraus hervor, daß der erste Antrag sofort mit einfacher
Stimmenmehrheit angenommen werden kann, der Beschluß aber im Falle
eingelegten Vetos über ein Jahr erneuert werden muß. Dann kann das
Veto nicht wiederholt werden; wird der Antrag aber bei der ersten oder
zweiten Abstimmung vom Volke verworfen, so darf er vor Ablauf von zehn
Jahren nicht wieder eingebracht werden.
Der zweite Antrag erfordert zur Annahme eine volle Zweidrittelmajorität
und es ist zwar kein Veto zulässig, der Beschluß tritt aber erst
nach fünf Jahren, wenn es sich bloß um die Absetzung des Kaisers
handelt, nur mit Zustimmung der kaiserlichen Familie in Kraft und kann
mittlerweile widerrufen werden. Auch setzt der Vollzug des Beschlußes
auf Abschaffung der Monarchie voraus, daß innerhalb der nächsten fünf
Jahre eine neue Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller
Stimmen genehmigt wird, wider welchen Beschluß aber auch kein Veto
stattfindet.
Die Debatte wurde eröffnet und wurden viele Meinungen vorgebracht.
Ein junger Mann schrie laut, daß der Adel überflüssig sei, die
Monarchie könne beibehalten werden. Der Redner war auffallend
vernachlässigt und unreinlich und wir erfuhren später, daß er nie in
die Adelscirkel sei zugelassen worden, was aber allgemein gebilligt
worden war, daher das Tribunat sich seiner nicht annahm.
Ein anderer sagte, es lägen Voten der Professorencollegien und
Studentenverbindungen vor, daß man sich an diese Zirkel gewöhnt habe
und man sie nicht missen wolle.
Die meisten Stimmen sprachen sich dahin aus, daß der Adel Functionen
verrichte, die nicht entbehrt werden könnten und wozu andere
Volksgenossen nicht besser geeignet wären. Einige beklagten die Höhe
der Civilliste, aber andere fanden nichts zu bemerken; man sehe ja
klar, wie sie verwendet werde. Von der Aufhebung der Monarchie wollte
niemand hören. Ein Antrag auf Verminderung der Civilliste wurde
nicht in Verhandlung gezogen, weil es sich jetzt um andere concrete
Angelegenheiten handle und die Verhandlung in diesem Stadium nicht
gestört werden solle. Die Mehrheit war gegen beide Anträge.
Als sich Zwirner erhob, fragte ich: »Was sollen nun diese neun
Stimmen?« -- Zwirner erwiderte hierauf: »Dieselbe Berathung haben
alle anderen Genossen und Genossinnen in Oesterreich heute gepflogen
und ich werde in einer Stunde mit den Obmännern meiner Section
zusammentreten. Jede Gemeinde und jedes Quartier hat sechs bis
zehn Sectionen weiblicher und männlicher Staatsbürger, die sich
in Urversammlungen gliedern, deren einer ihr beigewohnt habt. Die
Obmänner der Urversammlungen berathen dann, tauschen die Berichte
über die Urversammlungen aus, erwähnen der vorgebrachten Argumente,
vergleichen die Stimmen für und wieder und stellen dann fest, wie viel
schwankende Stimmen abgegeben wurden. -- Nach eingehender Berathung
wird das wahrscheinliche Stimmenergebnis der Sectionen festgestellt und
es wählt jede Section den Obmann, der mit den Obmännern der übrigen
Sectionen zusammentritt, um noch einmal zu berathen. Der letzteren
Versammlung wohnen die Beamten und Tribunen bei und kann die Berathung
auch mehreremale an die Urversammlungen zurückgeleitet werden, wenn
bis zum vorausbestimmten Abstimmungstage noch genügend Zeit übrig ist.
Der Endabstimmung gehen meist noch Versammlungen des ganzen Bezirkes
voraus, in welchen man Redner anhört, und kann die Versammlung jedem
Redner das Wort entziehen.«