Kaiser Wilhelm I. hatte im Jahre 1871 dem Komponisten der „Wacht am
Rhein“ und dem Schöpfer des Hermannsdenkmals auf dem Teutoburger
Walde einen Ehrensold ausgesetzt. Der Bildhauer von Bandel war der
erste von beiden, der das Zeitliche segnete, und nun wurde am 11.
Oktober 1876 unser Altmeister vom Kaiser mit diesem Ehrensold auf
Lebenszeit bedacht. Am 1. Dezember 1876 trat unser Meister nach einer
achtundvierzigjährigen Dienstzeit in den wohlverdienten Ruhestand.
Das Ministerium des Innern hatte mit König Alberts Genehmigung in
Anerkennung seines künstlerischen Wirkens den Ausfall am Gehalt als
„Ehrengehalt“ ersetzt, den die Landstände ihm dann auch bestätigten,
so daß ihm sein seither bezogener voller Gehalt als Pension verblieb.
Von der Mitgliedschaft des „Akademischen Rates“ wurde er aber noch
nicht enthoben, er mußte an den Sitzungen desselben nach wie vor noch
teilnehmen, was ihm sehr beschwerlich war; aber er blieb dadurch doch
noch in Verbindung mit der Akademie und fühlte sich nicht so ganz
abseits.
[Illustration: Abb. 156. +Beiß mal ab, Hänschen!+