Aus „Neuer Strauß fürs Haus“. 1864. (Zu Seite 85.)]

Kaiser Wilhelm I. hatte im Jahre 1871 dem Komponisten der „Wacht am

Rhein“ und dem Schöpfer des Hermannsdenkmals auf dem Teutoburger

Walde einen Ehrensold ausgesetzt. Der Bildhauer von Bandel war der

erste von beiden, der das Zeitliche segnete, und nun wurde am 11.

Oktober 1876 unser Altmeister vom Kaiser mit diesem Ehrensold auf

Lebenszeit bedacht. Am 1. Dezember 1876 trat unser Meister nach einer

achtundvierzigjährigen Dienstzeit in den wohlverdienten Ruhestand.

Das Ministerium des Innern hatte mit König Alberts Genehmigung in

Anerkennung seines künstlerischen Wirkens den Ausfall am Gehalt als

„Ehrengehalt“ ersetzt, den die Landstände ihm dann auch bestätigten,

so daß ihm sein seither bezogener voller Gehalt als Pension verblieb.

Von der Mitgliedschaft des „Akademischen Rates“ wurde er aber noch

nicht enthoben, er mußte an den Sitzungen desselben nach wie vor noch

teilnehmen, was ihm sehr beschwerlich war; aber er blieb dadurch doch

noch in Verbindung mit der Akademie und fühlte sich nicht so ganz

abseits.

[Illustration: Abb. 156. +Beiß mal ab, Hänschen!+

Ludwig Richter · 第 61 / 72 题