a) Schwachen Reflex der Pupillen;
b) Zittern der Hände;
c) geringe dynamometrische Kraft.
Alle diese Eigentümlichkeiten sind den Familien der erblich
Degenerierten mit ungenügender Entwickelung gemeinsam, von denen die
Blödsinnigen, die Nervösen, die Verbrecher, die moralisch Irrsinnigen
und die, welche leicht in frühzeitige Paranoia verfallen, herstammen.
Alle diese Anomalien vervollständigen das Bild, welches die
historisch-psychische Betrachtung des M... ergab. Sie beweisen, daß der
Körper des M... eine Verzögerung und Ungleichheit der Entwickelung
erfahren hat, aber diese Anomalien sind im einzelnen nicht genügend
entwickelt, um eine derselben besonders hervortreten zu lassen. Auch
hier hat sich die reversive Degeneration des M... auf einen
rudimentären Grad beschränkt; daher das gleichzeitige Auftreten so
vieler funktioneller Manifestationen verschiedener oder unentwickelter
Natur.
Das pathologische Fundament der nervös-psychischen Anomalien des M...
haben wir hauptsächlich in der Epilepsie gefunden, um welche sich als
symptomatische oder coordinierte Erscheinungen alle anderen reihen:
Verbrechertum, moralischer Irrsinn, Genialität, Verfolgungs-und
Größenwahn. Das pathologisch-anatomische Fundament der Anomalie des
Körperbaues, der Sinnesempfindungen und der Bewegungen tritt nicht so
evident hervor, aber es ist ohne Zweifel die gehemmte Entwickelung der
morphologischen Konstitution der Nervenzentren. Wie die psychische
Epilepsie nicht bis zu den konvulsivischen Störungen vorschritt, so sind
auch die Störungen des anatomischen Baues rudimentär, auch mit Beziehung
zur Epilepsie, da sie nicht so weit gehen, dem Schädel die sonst bei den
anderen Formen der Epilepsie gewöhnliche Form des Plattkopfes zu geben.
Das Benehmen des M... in dem Irrenhause war ein solches, wie man es nach
Kenntnis und Schätzung seiner Antecedentien erwarten konnte. M... war
intelligent, vielleicht glaubte er, daß das Irrenhaus und das Urteil der
Irrenärzte allein ihn der Justiz entziehen könnte. Zuversichtlich und
selbstvertrauend hatte er den festen Vorsatz, zum Ziel zu gelangen. Auch
er hatte seine Periode gewöhnlichen Simulantentums, worin sich die Eile,
das gewünschte Urteil zu erlangen, äußerte. Aber sein scharfer Verstand
mag ihm gesagt haben, daß er seine Position verdarb, und daß in den
Augen der Psychiater die Simulation lächerlich und unwirksam ist.
Deshalb wechselte er seine Taktik und suchte durch sein Benehmen das
Wohlwollen und das Mitleid derer, die direkt oder indirekt einen Einfluß
auf sein Urteil üben könnten, für sich zu gewinnen.
Aber sein Leiden enthüllte sich uns ohnehin, weil wir in den
unnachahmlichen und physischen Anomalien die volle Übereinstimmung mit
den psychischen Anomalien fanden. Jeder begreift, wie sehr seine
Manuskripte Zeugnisse sind, die unser volles Vertrauen verdienen. In
ihnen zeigt sich, ohne daß der Schreiber es gewollt hatte, die ganze
krankhafte Anlage seines Temperaments, und sie sind eine treue
Wiedergabe seines Charakters und eine genaue Formel der ganzen Dynamik,
die ihn immer wieder zum Verbrechen hintrieb.
Gesamturteil.
Wir halten es für voll erwiesen, daß M... ein durch erbliche Veranlagung
degenerierter Mensch ist, welcher Zeichen einer leichten anatomischen
und funktionellen Entwickelungshemmung und atavistische und
pathologische Zeichen aufweist, welche auf das Gebiet der nicht zur
vollen Reife gelangten Entwickelung gehören.
Genau gesprochen halten wir ihn befallen von Formen des instinktiven
Verbrechertums, des moralischen Irrsinns, des Verfolgungs- und
Größenwahns, welche alle, obgleich ursprünglich die Erzeugnisse der
reversiven Degeneration, von der Epilepsie beherrscht werden, an der
M... auch leidet, und auch diese ist, wie die anderen krankhaften
Erscheinungen, im rudimentären Zustande vorhanden.
Wir haben vorher gesagt, wie aus der Gesamtheit der krankhaften Natur
des M... die Beweggründe zu seinen verbrecherischen Thaten entspringen
mußten, denn er empfand und urteilte exzessiv, wie er auch subjektiv im
Handeln und Reagieren war. Er tötete, verwundete und beleidigte, weil er
sich beleidigt und verfolgt glaubte. Er tötete, verwundete und
beleidigte ohne Erregung und ohne Mitleid, weil er keine normale
Empfindung für Moral und Mitleid hatte. Er tötete, verwundete und
beleidigte, wo kein genügender Grund dazu vorlag, denn in seinem
heftigen impulsiven Charakter kamen die hemmenden und mäßigenden
Faktoren nicht genügend zur Geltung. Der Fall des versuchten
Brudermordes wird durch unsere Definierung des M... vollständig erklärt.
Er haßte seinen Bruder infolge seiner Verfolgungswahnidee und der
mangelhaften Art, verwandtschaftliche Liebe, Dankbarkeit und
Verträglichkeit zu empfinden. Er bereitete das Verbrechen zähe und
umsichtig vor, infolge seines exzessiv reizbaren und rachsüchtigen
Temperaments. Er schoß den unschuldigen Bruder mitten in die Brust, weil
in ihm Zorn und Haß blind, die Empfindungen verworren waren und jedes
Maß fehlte. Er bereitete seine Verteidigung mit Zähigkeit und
Verlogenheit vor, weil in ihm das ursprüngliche Gefühl der
Selbsterhaltung riesenhaft überwog, jenes riesenhafte Gefühl, welches
alle anderen sozialen Gefühle in ihm verdrängt, soweit sie nicht seiner,
dem bürgerlichen Leben widerstrebenden Natur sich anpassen. Er handelte
stets zum augenfälligen Nachteil für sich und die andern, oft auch unter
der Illusion des unmittelbaren eigenen Nutzens. Er war kein Verbrecher
aus Dummheit, denn er war intelligent; er war ein Verbrecher aus
Instinkt, in ihm war ein Charakter der Unordnung, des Schadens, des
sozialen Umsturzes personifiziert.
Er ist der Typus des Verbrechers, den die Gesellschaft =bösartig= nennt,
jener Typus, den die Lombrososche Doktrin zu leugnen drohte, und welcher
der gewöhnlichen Ansicht von der Geißel entspricht, die Gott entsendet,
um die sündige Gesellschaft zu strafen.
In meinen Augen ist das in Wirklichkeit der Fall, denn wissenschaftlich
gesprochen ist er einer der Faktoren des sozialen Gleichgewichts, und er
blüht und gedeiht in der Gesellschaft, wo sich die biologische
Notwendigkeit der Beschränkung der Bevölkerung geltend macht. Die
flüchtigen und seltenen Anzeichen des Genies in ihm deuten darauf hin,
daß die Natur von demselben Stoff wie für die abnormale Entwickelung die
Elemente jedes für die Erhaltung des Gleichgewichts in der menschlichen
Gesellschaft bestimmten Instruments nimmt. M..., in dem die
Charakteristik des Verbrechers vorherrscht, wurde ein vorwiegend
negatives Element.
War M..., als er den Brudermord versuchte, in einem Zustand, daß er
nicht das vom Gesetz erforderliche Bewußtsein seiner strafbaren Handlung
hatte? Das würde außer Zweifel sein, wenn er die That während einer den
epileptischen Anfällen vorausgehenden Verrücktheit begangen hätte. Aber
er gebrauchte lange Vorbereitungen dazu, und in dieser Zeit wußte er,
was er thun wollte und was er auch gethan hat, er wußte es bis auf den
Tag und die Minute.
Aber war es wirkliches Bewußtsein von seiner That, das M... hatte?
Wir unterscheiden zwei Bewußtseinsformen, eine intellektuelle und eine
moralische. Daß er die erstere hatte, ist klar -- aber die zweite? Hier
muß man das sogenannte moralische Bewußtsein in der =Erkenntnis= der
Immoralität einer Handlung und in der =Empfindung= dieser Immoralität
unterscheiden.
Bei der ersten weiß ein Individuum, daß eine gewisse Handlung nicht nur
andern schädlich ist, sondern auch, daß sie in der Gesellschaft, in der
er lebt, für tadelnswert und verdammungswürdig gehalten wird; bei der
zweiten empfindet er einen instinktiven Schauder, die That zu begehen,
welche die Gesellschaft tadelt und verdammt. In der Regel existieren bei
der bürgerlichen Erziehung beide Formen gleichzeitig neben einander.
Aber es ist möglich, daß die Erkenntnis der Immoralität vorhanden und
die =Empfindung= derselben nicht zur Ausbildung gelangt ist. Dies ist
der Fall bei dem Zustande der Anomalie in der Formation der geistigen
Persönlichkeit; bei den entgegengesetzten Zuständen der Dekadenz kann
das moralische Empfinden vorhanden sein, während die Erkenntnis
verschwunden oder verändert oder verdunkelt ist -- oder umgekehrt; diese
kann bleiben, während die Empfindung der Moralität verloren,
abgeschwächt oder verändert sein kann. Auch können beide nicht gebildet,
oder schlecht gebildet, oder verfallen oder verändert sein.[3]
[3] Vergl. mein Buch: _Degenerazioni psicosessuali_, das Kapitel
»Immoralität«.
Von grundlegender Bedeutung für die strafgesetzliche Verantwortlichkeit
ist die Erkenntnis der Handlung; demgemäß muß diese Verantwortlichkeit
die Erkenntnis der Immoralität voraussetzen und der Empfindung der
Immoralität allmählich näher kommen.
Hatte nun M... in dem Augenblick, wo er den Brudermord versuchte, die
Erkenntnis der Immoralität seiner Handlung? Gewiß, aber nicht
entsprechend der Erkenntnis, welche in der Gesellschaft, in der er
lebte, gewöhnlich ist. Er wußte, daß die Gesellschaft seine Handlung
tadeln würde, aber er wußte bei sich selbst, daß die anderen und nicht
er Unrecht hatten, und daß er natürlicher Weise das Recht habe, das zu
thun, was er that. Ein Mensch von seinem Charakter hatte sich eine
eigene Welt gestaltet, die seinen eigenen Gedanken entspricht, und er
handelte in der Ueberzeugung, etwas zu thun, was von den andern getadelt
werden würde, aber nicht von den Gesetzen der Gerechtigkeit, wie er sie
auffaßte. Er hatte, um es so auszudrücken, das intellektuelle Bewußtsein
der juristischen Immoralität seines Verbrechens, aber nicht die
eigentliche Überzeugung der Immoralität der That selbst. Es ist genau
die Sache wie mit einem Menschenfresser, der hier zu Lande einen
Menschen verzehren würde: Er weiß, daß dies für schändlich gehalten
wird, aber er selbst findet es in der Ordnung. Und da dieser Wilde nicht
von der Immoralität überzeugt ist, als welche die andern seine Handlung
erklären, so kann sich in ihm, so lange diese seine Meinung andauert,
nicht eine Empfindung festsetzen, welche ihn spontan von seiner Handlung
zurückschrecken lassen würde.
Das moralische Empfinden des M... wurde sicherlich nach dem Muster des
speziellen Begriffs der Moralität, die er in sich trug, gebildet.
Heutzutage will das Gesetz, daß nur die im intellektuellen Bewußtsein
begangenen Handlungen bestraft werden, oder meint es mit dem allgemeinen
Wort »Bewußtsein« auch das moralische Bewußtsein? Wenn es auch dieses
fordert, so ist klar, daß es dasselbe nach dem Muster desjenigen
verlangt, wie es das Erbteil der gesunden und normalen Gesellschaft ist,
und nicht wie es als Produkt irgend welcher krankhaften Geisteszustände
erscheinen kann, und ohne Zweifel soll das Gesetz auch die Existenz des
moralischen Bewußtseins fordern; denn das natürliche Fundament eines
jeden Gesetzes ist bei einem freien Volke die allgemeine Überzeugung von
seiner moralischen Nützlichkeit.
Hatte nun M..., als er die That beging, die volle Freiheit des Handelns?
Man kann sagen, er hatte sie weder ganz, noch fehlte sie ihm
vollständig. Die freiwillige Handlung ist nicht ein freies Produkt des
Geistes. Sie ist das Resultat vorhergehender psychologischer Motive,
deren Intensität einen analogen freiwilligen Akt als Resultat giebt, und
die Intensität der psychologischen Motive und der darauf folgenden
Handlung steht in Beziehung mit der gewöhnlichen Art zu empfinden und zu
urteilen und entspricht der Persönlichkeit.
Wir haben gesagt, daß M... durch seine epileptische Anlage exzessiv,
heftig und impulsiv war. Daraus geht hervor, daß die Freiheit, über
welche M... anscheinend verfügte, keine eigentliche, sondern durch sein
Temperament beeinflußt war. Es ist bekannt, daß die Epileptiker leicht
zu übertriebener Reaktion hingerissen werden.
Der Wille ist der Ausdruck einer kordialen Funktion, er ist das Produkt
einer langsamen Evolutionsarbeit, welche als entfernte Antecedentien die
automatischen Bewegungen und als Vermittler die Reflexhandlungen hat.
Das, was automatisch und reflexiv ist, ist eine Nervenkraft, die noch
nicht so weit ausgestaltet ist, daß sie ein Ausdruck bewußter Funktion
ist. Das, was in den Willensakten exzessiv ist, ist eine Nervenkraft,
die unter dem Impuls automatischer oder reflexiver Aktionen handelt.
Zwischen dem Willensakt und dem Urteil, das ihm vorhergeht, besteht bei
normalen Bedingungen ein Äquivalent der Intensität; der Exzeß des
Willens stellt ein Gewicht dar, welches von außen dem Gleichgewicht
hinzugefügt ist, ebenso wie das Gegenteil bei der Willenlosigkeit der
Fall ist.
Die Epilepsie ist an sich selbst eine krankhafte Thatsache, welche einen
Zustand der ungenügenden Willensentwickelung darstellt; sie ist der
Ausdruck der Permanenz automatischer oder halbreflexiver Einflüsse. Um
so eher mischt sie sich in diejenigen Willensakte, die von dem Urteil
oder der Empfindung hervorgerufen sind, je weniger sie voll entwickelt,
d. h. je mehr sie diffus ist.
M... leidet an dem, was ich =diffuse Epilepsie= nenne, und was
gewöhnlich epileptisches Temperament genannt wird, und deshalb können
seine Willensakte niemals richtig an der Intensität der logischen
Motive, die sie hervorrufen, gemessen werden. Wenn er gegen seinen
Bruder gerechten Grund zum Haß zu haben glaubte, und wenn seine Vernunft
ihm das Urteil eingegeben hatte, sich zu rächen, so ging sein Wille
außerordentlich über die Vorschriften der Vernunft hinaus, bis zum Mord.
Und deshalb war M... am Tage des Verbrechens nicht freier Herr seiner
Handlungen.
Demnach würde M... im Sinne des Gesetzes nicht für das begangene
Verbrechen verantwortlich gewesen sein, sondern entweder
unverantwortlich oder halb verantwortlich.
Ist er unverantwortlich oder halb verantwortlich?
Das sind Fragen, die gewöhnlich dem Richter vorgelegt werden, der sie
löst, indem er die Umstände, Thatsachen und Folgerungen sich in seiner
Weise zurechtlegt.
Der Irrenarzt hat nicht die subtilen und endlosen Unterscheidungen des
Rhetorikers oder Metaphysikers zur Verfügung, die ihm gestatten, die
Schuld oder das Verdienst an einer gegebenen Handlung zum Teil auf die
Seele und zum Teil auf den Körper zu verteilen.
Als ich mich dem dunklen Abgrund näherte, wo die Seelenthätigkeit sich
vollzieht, da hat mir die schwache Leuchte der Wissenschaft flüchtig
einige der Faktoren enthüllt, welche die gröbsten Äußerungen des Geistes
bestimmen. Und dieses geringe Ergebnis genügte, um mich zu überzeugen,
daß auch in der Thätigkeit des Geistes ein unabänderlicher Determinismus
herrscht, daß unter gegebenen Umständen besondere Aktionen bestimmte
notwendige Wirkungen hervorrufen. Aber in der langen Kette von Reizen,
welche jede Bewegung des Geistes bestimmt, vermag man nicht zu sagen,
wie weit eine Aktion durch eine andere aufgehoben oder beeinflußt werden
kann.
Wenn in M... beim Begehen seines Verbrechens der Einfluß realer äußerer
Motive die Reaktion bestimmt, so wissen wir nicht, einerseits inwieweit
diese Motive Unterstützung oder Widerstand in seinem habituellen
Charakter fanden (d. h. in seiner gewöhnlichen Art zu denken und zu
reagieren, die durch erbliche und erworbene Neigungen, welche allmählich
aus der Erfahrung hergenommen werden, bewirkt ist), und inwieweit
andererseits die realen Motive einen Antrieb oder eine mehr oder minder
starke Färbung durch jenes Mittelmaß empfangen haben, welches
gewöhnlichen Menschen zukommen würde, die ungefähr in seiner Lage und
seinen Verhältnissen sich befinden. Wenn man also sagen wollte, daß M...
bis zu dem oder jenem Grade die moralische Verantwortung für sein
Verbrechen trage, so hieße das glauben machen, daß man den Vorgang, der
sich in der Seele bis zum Zustandekommen eines bestimmten Willensaktes
abspielt, genau übersieht.
Der Wissenschaft soll man solche Fragen nicht vorlegen, sie gehören den
Metaphysikern und den Theologen, welche den Fuß auf den festen Boden
setzen, der ihnen durch ein Axiom oder ein Dogma gegeben wird, und von
wo aus sie durch Syllogismen weiter schließen. Uns fehlen beide
Prämissen.
Was heißt verantwortlich oder unverantwortlich für den Gelehrten?
Wir können bezüglich des M... nur die Erklärung abgeben: das Verbrechen
erfolgte als Reaktion auf Motive, die zum großen Teil delirienartiger
Natur waren, und die in dem krankhaften Temperament des M... günstige
Konditionen gefunden haben, um exzessive und unmoralische Wirkungen
hervorzubringen.
Ist M... strafbar oder nicht?
Auch auf diese Frage hat der Irrenarzt nicht zu antworten.
Der Begriff der Strafe, wie er vom Gesetzbuch verstanden wird, ist eine
soziale Konvention, welche, um angenommen zu werden, als notwendige
Voraussetzung die allgemeinen und besonderen Bedingungen hat, unter
welchen im allgemeinen Verträge als giltig anerkannt werden. Dazu gehört
in erster Linie die geistige Gesundheit des Kontrahenten.
In unserm Fall ist M... nicht gesund; folglich hat man mit Bezug auf ihn
nicht von einer »Strafe« zu sprechen. Vielmehr hat der Irrenarzt sich zu
fragen: Ist es möglich und wahrscheinlich, daß er unter denselben oder
ähnlichen Umständen die That wiederholt, und glaubt die Behörde
eventuell ein Mittel zu finden, ihn für die Gesellschaft unschädlich zu
machen?
Auf diese Frage antworten wir: M... wird nie von seiner Krankheit
gesunden und wird deshalb immer geneigt sein, die Verbrechen zu
wiederholen, von denen seine Existenz bis heute voll ist. Und deshalb
hat die Behörde, in der Ueberzeugung, daß in dem vorliegenden Fall den
M... keine Schuld trifft und ihn darum keine Strafe treffen kann, dafür
zu sorgen, daß er unschädlich gemacht werde.
Soll sie ihn in die Verbrecherirrenanstalt schicken?
Er müßte an einen sicheren Ort gebracht werden, den er nicht eher
verlassen dürfte, bis er unschädlich ist.
Wird das nie eintreten?
Man wird im Ernst nicht glauben, daß das vermittelst der Heilkunst
geschehen kann, aber vielleicht könnte in dem Laufe der organischen
Entwicklung des M... ein Moment kommen, wo M... für die Gesellschaft
unschädlich ist. Vielleicht könnte das Alter das herbeiführen.
Der erfahrene Mann, der mit der Überwachung des M... vertraut ist,
könnte seiner Zeit beurteilen, ob der Fall eingetreten ist.
Und ohne den Makel der Schuld und ohne irgend eine Form der Strafe müßte
M... der Öffentlichkeit die Sicherheit bieten, daß von ihm jetzt keine
den Mitmenschen nachteilige Handlung mehr ausgehen wird.
Wenn übrigens der Gerichtshof die Sache anders auffaßt und M... zu einer
langen Kerkerstrafe verurteilt, so würde der Irrenarzt sich dabei
beruhigen, daß dem gefährlichen Menschen, wenn auch vermittelst des
Gefängnisses, die Gelegenheit, weitere Verbrechen zu begehen, entzogen
wird.
Wenn über der Kerkerthür nicht das Wort »Strafe« geschrieben stände,
oder wenn, besser noch, diesem Wort eine vernünftigere Bedeutung
beigelegt würde, wie etwa =Besserung= oder =Abwehr=, wieviel besser
würde dann dieser Kerker sein als die Verbrecherirrenanstalt, aus der
ein gefälliger Richter nach einem unqualifizierbaren Artikel des
gegenwärtigen Gesetzbuchs die gefährlichen Menschen entlassen kann,
welche Mittel haben, sich ihm zu empfehlen.
Girifalco, Juli 1891.
Prof. Silvio Venturi,
Direktor des Provinzial-Irrenhauses.