11. =Anomalien der Bewegung.= Unter dieser Rubrik verzeichnen wir:

a) Schwachen Reflex der Pupillen;

b) Zittern der Hände;

c) geringe dynamometrische Kraft.

Alle diese Eigentümlichkeiten sind den Familien der erblich

Degenerierten mit ungenügender Entwickelung gemeinsam, von denen die

Blödsinnigen, die Nervösen, die Verbrecher, die moralisch Irrsinnigen

und die, welche leicht in frühzeitige Paranoia verfallen, herstammen.

Alle diese Anomalien vervollständigen das Bild, welches die

historisch-psychische Betrachtung des M... ergab. Sie beweisen, daß der

Körper des M... eine Verzögerung und Ungleichheit der Entwickelung

erfahren hat, aber diese Anomalien sind im einzelnen nicht genügend

entwickelt, um eine derselben besonders hervortreten zu lassen. Auch

hier hat sich die reversive Degeneration des M... auf einen

rudimentären Grad beschränkt; daher das gleichzeitige Auftreten so

vieler funktioneller Manifestationen verschiedener oder unentwickelter

Natur.

Das pathologische Fundament der nervös-psychischen Anomalien des M...

haben wir hauptsächlich in der Epilepsie gefunden, um welche sich als

symptomatische oder coordinierte Erscheinungen alle anderen reihen:

Verbrechertum, moralischer Irrsinn, Genialität, Verfolgungs-und

Größenwahn. Das pathologisch-anatomische Fundament der Anomalie des

Körperbaues, der Sinnesempfindungen und der Bewegungen tritt nicht so

evident hervor, aber es ist ohne Zweifel die gehemmte Entwickelung der

morphologischen Konstitution der Nervenzentren. Wie die psychische

Epilepsie nicht bis zu den konvulsivischen Störungen vorschritt, so sind

auch die Störungen des anatomischen Baues rudimentär, auch mit Beziehung

zur Epilepsie, da sie nicht so weit gehen, dem Schädel die sonst bei den

anderen Formen der Epilepsie gewöhnliche Form des Plattkopfes zu geben.

Das Benehmen des M... in dem Irrenhause war ein solches, wie man es nach

Kenntnis und Schätzung seiner Antecedentien erwarten konnte. M... war

intelligent, vielleicht glaubte er, daß das Irrenhaus und das Urteil der

Irrenärzte allein ihn der Justiz entziehen könnte. Zuversichtlich und

selbstvertrauend hatte er den festen Vorsatz, zum Ziel zu gelangen. Auch

er hatte seine Periode gewöhnlichen Simulantentums, worin sich die Eile,

das gewünschte Urteil zu erlangen, äußerte. Aber sein scharfer Verstand

mag ihm gesagt haben, daß er seine Position verdarb, und daß in den

Augen der Psychiater die Simulation lächerlich und unwirksam ist.

Deshalb wechselte er seine Taktik und suchte durch sein Benehmen das

Wohlwollen und das Mitleid derer, die direkt oder indirekt einen Einfluß

auf sein Urteil üben könnten, für sich zu gewinnen.

Aber sein Leiden enthüllte sich uns ohnehin, weil wir in den

unnachahmlichen und physischen Anomalien die volle Übereinstimmung mit

den psychischen Anomalien fanden. Jeder begreift, wie sehr seine

Manuskripte Zeugnisse sind, die unser volles Vertrauen verdienen. In

ihnen zeigt sich, ohne daß der Schreiber es gewollt hatte, die ganze

krankhafte Anlage seines Temperaments, und sie sind eine treue

Wiedergabe seines Charakters und eine genaue Formel der ganzen Dynamik,

die ihn immer wieder zum Verbrechen hintrieb.

Gesamturteil.

Wir halten es für voll erwiesen, daß M... ein durch erbliche Veranlagung

degenerierter Mensch ist, welcher Zeichen einer leichten anatomischen

und funktionellen Entwickelungshemmung und atavistische und

pathologische Zeichen aufweist, welche auf das Gebiet der nicht zur

vollen Reife gelangten Entwickelung gehören.

Genau gesprochen halten wir ihn befallen von Formen des instinktiven

Verbrechertums, des moralischen Irrsinns, des Verfolgungs- und

Größenwahns, welche alle, obgleich ursprünglich die Erzeugnisse der

reversiven Degeneration, von der Epilepsie beherrscht werden, an der

M... auch leidet, und auch diese ist, wie die anderen krankhaften

Erscheinungen, im rudimentären Zustande vorhanden.

Wir haben vorher gesagt, wie aus der Gesamtheit der krankhaften Natur

des M... die Beweggründe zu seinen verbrecherischen Thaten entspringen

mußten, denn er empfand und urteilte exzessiv, wie er auch subjektiv im

Handeln und Reagieren war. Er tötete, verwundete und beleidigte, weil er

sich beleidigt und verfolgt glaubte. Er tötete, verwundete und

beleidigte ohne Erregung und ohne Mitleid, weil er keine normale

Empfindung für Moral und Mitleid hatte. Er tötete, verwundete und

beleidigte, wo kein genügender Grund dazu vorlag, denn in seinem

heftigen impulsiven Charakter kamen die hemmenden und mäßigenden

Faktoren nicht genügend zur Geltung. Der Fall des versuchten

Brudermordes wird durch unsere Definierung des M... vollständig erklärt.

Er haßte seinen Bruder infolge seiner Verfolgungswahnidee und der

mangelhaften Art, verwandtschaftliche Liebe, Dankbarkeit und

Verträglichkeit zu empfinden. Er bereitete das Verbrechen zähe und

umsichtig vor, infolge seines exzessiv reizbaren und rachsüchtigen

Temperaments. Er schoß den unschuldigen Bruder mitten in die Brust, weil

in ihm Zorn und Haß blind, die Empfindungen verworren waren und jedes

Maß fehlte. Er bereitete seine Verteidigung mit Zähigkeit und

Verlogenheit vor, weil in ihm das ursprüngliche Gefühl der

Selbsterhaltung riesenhaft überwog, jenes riesenhafte Gefühl, welches

alle anderen sozialen Gefühle in ihm verdrängt, soweit sie nicht seiner,

dem bürgerlichen Leben widerstrebenden Natur sich anpassen. Er handelte

stets zum augenfälligen Nachteil für sich und die andern, oft auch unter

der Illusion des unmittelbaren eigenen Nutzens. Er war kein Verbrecher

aus Dummheit, denn er war intelligent; er war ein Verbrecher aus

Instinkt, in ihm war ein Charakter der Unordnung, des Schadens, des

sozialen Umsturzes personifiziert.

Er ist der Typus des Verbrechers, den die Gesellschaft =bösartig= nennt,

jener Typus, den die Lombrososche Doktrin zu leugnen drohte, und welcher

der gewöhnlichen Ansicht von der Geißel entspricht, die Gott entsendet,

um die sündige Gesellschaft zu strafen.

In meinen Augen ist das in Wirklichkeit der Fall, denn wissenschaftlich

gesprochen ist er einer der Faktoren des sozialen Gleichgewichts, und er

blüht und gedeiht in der Gesellschaft, wo sich die biologische

Notwendigkeit der Beschränkung der Bevölkerung geltend macht. Die

flüchtigen und seltenen Anzeichen des Genies in ihm deuten darauf hin,

daß die Natur von demselben Stoff wie für die abnormale Entwickelung die

Elemente jedes für die Erhaltung des Gleichgewichts in der menschlichen

Gesellschaft bestimmten Instruments nimmt. M..., in dem die

Charakteristik des Verbrechers vorherrscht, wurde ein vorwiegend

negatives Element.

War M..., als er den Brudermord versuchte, in einem Zustand, daß er

nicht das vom Gesetz erforderliche Bewußtsein seiner strafbaren Handlung

hatte? Das würde außer Zweifel sein, wenn er die That während einer den

epileptischen Anfällen vorausgehenden Verrücktheit begangen hätte. Aber

er gebrauchte lange Vorbereitungen dazu, und in dieser Zeit wußte er,

was er thun wollte und was er auch gethan hat, er wußte es bis auf den

Tag und die Minute.

Aber war es wirkliches Bewußtsein von seiner That, das M... hatte?

Wir unterscheiden zwei Bewußtseinsformen, eine intellektuelle und eine

moralische. Daß er die erstere hatte, ist klar -- aber die zweite? Hier

muß man das sogenannte moralische Bewußtsein in der =Erkenntnis= der

Immoralität einer Handlung und in der =Empfindung= dieser Immoralität

unterscheiden.

Bei der ersten weiß ein Individuum, daß eine gewisse Handlung nicht nur

andern schädlich ist, sondern auch, daß sie in der Gesellschaft, in der

er lebt, für tadelnswert und verdammungswürdig gehalten wird; bei der

zweiten empfindet er einen instinktiven Schauder, die That zu begehen,

welche die Gesellschaft tadelt und verdammt. In der Regel existieren bei

der bürgerlichen Erziehung beide Formen gleichzeitig neben einander.

Aber es ist möglich, daß die Erkenntnis der Immoralität vorhanden und

die =Empfindung= derselben nicht zur Ausbildung gelangt ist. Dies ist

der Fall bei dem Zustande der Anomalie in der Formation der geistigen

Persönlichkeit; bei den entgegengesetzten Zuständen der Dekadenz kann

das moralische Empfinden vorhanden sein, während die Erkenntnis

verschwunden oder verändert oder verdunkelt ist -- oder umgekehrt; diese

kann bleiben, während die Empfindung der Moralität verloren,

abgeschwächt oder verändert sein kann. Auch können beide nicht gebildet,

oder schlecht gebildet, oder verfallen oder verändert sein.[3]

[3] Vergl. mein Buch: _Degenerazioni psicosessuali_, das Kapitel

»Immoralität«.

Von grundlegender Bedeutung für die strafgesetzliche Verantwortlichkeit

ist die Erkenntnis der Handlung; demgemäß muß diese Verantwortlichkeit

die Erkenntnis der Immoralität voraussetzen und der Empfindung der

Immoralität allmählich näher kommen.

Hatte nun M... in dem Augenblick, wo er den Brudermord versuchte, die

Erkenntnis der Immoralität seiner Handlung? Gewiß, aber nicht

entsprechend der Erkenntnis, welche in der Gesellschaft, in der er

lebte, gewöhnlich ist. Er wußte, daß die Gesellschaft seine Handlung

tadeln würde, aber er wußte bei sich selbst, daß die anderen und nicht

er Unrecht hatten, und daß er natürlicher Weise das Recht habe, das zu

thun, was er that. Ein Mensch von seinem Charakter hatte sich eine

eigene Welt gestaltet, die seinen eigenen Gedanken entspricht, und er

handelte in der Ueberzeugung, etwas zu thun, was von den andern getadelt

werden würde, aber nicht von den Gesetzen der Gerechtigkeit, wie er sie

auffaßte. Er hatte, um es so auszudrücken, das intellektuelle Bewußtsein

der juristischen Immoralität seines Verbrechens, aber nicht die

eigentliche Überzeugung der Immoralität der That selbst. Es ist genau

die Sache wie mit einem Menschenfresser, der hier zu Lande einen

Menschen verzehren würde: Er weiß, daß dies für schändlich gehalten

wird, aber er selbst findet es in der Ordnung. Und da dieser Wilde nicht

von der Immoralität überzeugt ist, als welche die andern seine Handlung

erklären, so kann sich in ihm, so lange diese seine Meinung andauert,

nicht eine Empfindung festsetzen, welche ihn spontan von seiner Handlung

zurückschrecken lassen würde.

Das moralische Empfinden des M... wurde sicherlich nach dem Muster des

speziellen Begriffs der Moralität, die er in sich trug, gebildet.

Heutzutage will das Gesetz, daß nur die im intellektuellen Bewußtsein

begangenen Handlungen bestraft werden, oder meint es mit dem allgemeinen

Wort »Bewußtsein« auch das moralische Bewußtsein? Wenn es auch dieses

fordert, so ist klar, daß es dasselbe nach dem Muster desjenigen

verlangt, wie es das Erbteil der gesunden und normalen Gesellschaft ist,

und nicht wie es als Produkt irgend welcher krankhaften Geisteszustände

erscheinen kann, und ohne Zweifel soll das Gesetz auch die Existenz des

moralischen Bewußtseins fordern; denn das natürliche Fundament eines

jeden Gesetzes ist bei einem freien Volke die allgemeine Überzeugung von

seiner moralischen Nützlichkeit.

Hatte nun M..., als er die That beging, die volle Freiheit des Handelns?

Man kann sagen, er hatte sie weder ganz, noch fehlte sie ihm

vollständig. Die freiwillige Handlung ist nicht ein freies Produkt des

Geistes. Sie ist das Resultat vorhergehender psychologischer Motive,

deren Intensität einen analogen freiwilligen Akt als Resultat giebt, und

die Intensität der psychologischen Motive und der darauf folgenden

Handlung steht in Beziehung mit der gewöhnlichen Art zu empfinden und zu

urteilen und entspricht der Persönlichkeit.

Wir haben gesagt, daß M... durch seine epileptische Anlage exzessiv,

heftig und impulsiv war. Daraus geht hervor, daß die Freiheit, über

welche M... anscheinend verfügte, keine eigentliche, sondern durch sein

Temperament beeinflußt war. Es ist bekannt, daß die Epileptiker leicht

zu übertriebener Reaktion hingerissen werden.

Der Wille ist der Ausdruck einer kordialen Funktion, er ist das Produkt

einer langsamen Evolutionsarbeit, welche als entfernte Antecedentien die

automatischen Bewegungen und als Vermittler die Reflexhandlungen hat.

Das, was automatisch und reflexiv ist, ist eine Nervenkraft, die noch

nicht so weit ausgestaltet ist, daß sie ein Ausdruck bewußter Funktion

ist. Das, was in den Willensakten exzessiv ist, ist eine Nervenkraft,

die unter dem Impuls automatischer oder reflexiver Aktionen handelt.

Zwischen dem Willensakt und dem Urteil, das ihm vorhergeht, besteht bei

normalen Bedingungen ein Äquivalent der Intensität; der Exzeß des

Willens stellt ein Gewicht dar, welches von außen dem Gleichgewicht

hinzugefügt ist, ebenso wie das Gegenteil bei der Willenlosigkeit der

Fall ist.

Die Epilepsie ist an sich selbst eine krankhafte Thatsache, welche einen

Zustand der ungenügenden Willensentwickelung darstellt; sie ist der

Ausdruck der Permanenz automatischer oder halbreflexiver Einflüsse. Um

so eher mischt sie sich in diejenigen Willensakte, die von dem Urteil

oder der Empfindung hervorgerufen sind, je weniger sie voll entwickelt,

d. h. je mehr sie diffus ist.

M... leidet an dem, was ich =diffuse Epilepsie= nenne, und was

gewöhnlich epileptisches Temperament genannt wird, und deshalb können

seine Willensakte niemals richtig an der Intensität der logischen

Motive, die sie hervorrufen, gemessen werden. Wenn er gegen seinen

Bruder gerechten Grund zum Haß zu haben glaubte, und wenn seine Vernunft

ihm das Urteil eingegeben hatte, sich zu rächen, so ging sein Wille

außerordentlich über die Vorschriften der Vernunft hinaus, bis zum Mord.

Und deshalb war M... am Tage des Verbrechens nicht freier Herr seiner

Handlungen.

Demnach würde M... im Sinne des Gesetzes nicht für das begangene

Verbrechen verantwortlich gewesen sein, sondern entweder

unverantwortlich oder halb verantwortlich.

Ist er unverantwortlich oder halb verantwortlich?

Das sind Fragen, die gewöhnlich dem Richter vorgelegt werden, der sie

löst, indem er die Umstände, Thatsachen und Folgerungen sich in seiner

Weise zurechtlegt.

Der Irrenarzt hat nicht die subtilen und endlosen Unterscheidungen des

Rhetorikers oder Metaphysikers zur Verfügung, die ihm gestatten, die

Schuld oder das Verdienst an einer gegebenen Handlung zum Teil auf die

Seele und zum Teil auf den Körper zu verteilen.

Als ich mich dem dunklen Abgrund näherte, wo die Seelenthätigkeit sich

vollzieht, da hat mir die schwache Leuchte der Wissenschaft flüchtig

einige der Faktoren enthüllt, welche die gröbsten Äußerungen des Geistes

bestimmen. Und dieses geringe Ergebnis genügte, um mich zu überzeugen,

daß auch in der Thätigkeit des Geistes ein unabänderlicher Determinismus

herrscht, daß unter gegebenen Umständen besondere Aktionen bestimmte

notwendige Wirkungen hervorrufen. Aber in der langen Kette von Reizen,

welche jede Bewegung des Geistes bestimmt, vermag man nicht zu sagen,

wie weit eine Aktion durch eine andere aufgehoben oder beeinflußt werden

kann.

Wenn in M... beim Begehen seines Verbrechens der Einfluß realer äußerer

Motive die Reaktion bestimmt, so wissen wir nicht, einerseits inwieweit

diese Motive Unterstützung oder Widerstand in seinem habituellen

Charakter fanden (d. h. in seiner gewöhnlichen Art zu denken und zu

reagieren, die durch erbliche und erworbene Neigungen, welche allmählich

aus der Erfahrung hergenommen werden, bewirkt ist), und inwieweit

andererseits die realen Motive einen Antrieb oder eine mehr oder minder

starke Färbung durch jenes Mittelmaß empfangen haben, welches

gewöhnlichen Menschen zukommen würde, die ungefähr in seiner Lage und

seinen Verhältnissen sich befinden. Wenn man also sagen wollte, daß M...

bis zu dem oder jenem Grade die moralische Verantwortung für sein

Verbrechen trage, so hieße das glauben machen, daß man den Vorgang, der

sich in der Seele bis zum Zustandekommen eines bestimmten Willensaktes

abspielt, genau übersieht.

Der Wissenschaft soll man solche Fragen nicht vorlegen, sie gehören den

Metaphysikern und den Theologen, welche den Fuß auf den festen Boden

setzen, der ihnen durch ein Axiom oder ein Dogma gegeben wird, und von

wo aus sie durch Syllogismen weiter schließen. Uns fehlen beide

Prämissen.

Was heißt verantwortlich oder unverantwortlich für den Gelehrten?

Wir können bezüglich des M... nur die Erklärung abgeben: das Verbrechen

erfolgte als Reaktion auf Motive, die zum großen Teil delirienartiger

Natur waren, und die in dem krankhaften Temperament des M... günstige

Konditionen gefunden haben, um exzessive und unmoralische Wirkungen

hervorzubringen.

Ist M... strafbar oder nicht?

Auch auf diese Frage hat der Irrenarzt nicht zu antworten.

Der Begriff der Strafe, wie er vom Gesetzbuch verstanden wird, ist eine

soziale Konvention, welche, um angenommen zu werden, als notwendige

Voraussetzung die allgemeinen und besonderen Bedingungen hat, unter

welchen im allgemeinen Verträge als giltig anerkannt werden. Dazu gehört

in erster Linie die geistige Gesundheit des Kontrahenten.

In unserm Fall ist M... nicht gesund; folglich hat man mit Bezug auf ihn

nicht von einer »Strafe« zu sprechen. Vielmehr hat der Irrenarzt sich zu

fragen: Ist es möglich und wahrscheinlich, daß er unter denselben oder

ähnlichen Umständen die That wiederholt, und glaubt die Behörde

eventuell ein Mittel zu finden, ihn für die Gesellschaft unschädlich zu

machen?

Auf diese Frage antworten wir: M... wird nie von seiner Krankheit

gesunden und wird deshalb immer geneigt sein, die Verbrechen zu

wiederholen, von denen seine Existenz bis heute voll ist. Und deshalb

hat die Behörde, in der Ueberzeugung, daß in dem vorliegenden Fall den

M... keine Schuld trifft und ihn darum keine Strafe treffen kann, dafür

zu sorgen, daß er unschädlich gemacht werde.

Soll sie ihn in die Verbrecherirrenanstalt schicken?

Er müßte an einen sicheren Ort gebracht werden, den er nicht eher

verlassen dürfte, bis er unschädlich ist.

Wird das nie eintreten?

Man wird im Ernst nicht glauben, daß das vermittelst der Heilkunst

geschehen kann, aber vielleicht könnte in dem Laufe der organischen

Entwicklung des M... ein Moment kommen, wo M... für die Gesellschaft

unschädlich ist. Vielleicht könnte das Alter das herbeiführen.

Der erfahrene Mann, der mit der Überwachung des M... vertraut ist,

könnte seiner Zeit beurteilen, ob der Fall eingetreten ist.

Und ohne den Makel der Schuld und ohne irgend eine Form der Strafe müßte

M... der Öffentlichkeit die Sicherheit bieten, daß von ihm jetzt keine

den Mitmenschen nachteilige Handlung mehr ausgehen wird.

Wenn übrigens der Gerichtshof die Sache anders auffaßt und M... zu einer

langen Kerkerstrafe verurteilt, so würde der Irrenarzt sich dabei

beruhigen, daß dem gefährlichen Menschen, wenn auch vermittelst des

Gefängnisses, die Gelegenheit, weitere Verbrechen zu begehen, entzogen

wird.

Wenn über der Kerkerthür nicht das Wort »Strafe« geschrieben stände,

oder wenn, besser noch, diesem Wort eine vernünftigere Bedeutung

beigelegt würde, wie etwa =Besserung= oder =Abwehr=, wieviel besser

würde dann dieser Kerker sein als die Verbrecherirrenanstalt, aus der

ein gefälliger Richter nach einem unqualifizierbaren Artikel des

gegenwärtigen Gesetzbuchs die gefährlichen Menschen entlassen kann,

welche Mittel haben, sich ihm zu empfehlen.

Girifalco, Juli 1891.

Prof. Silvio Venturi,

Direktor des Provinzial-Irrenhauses.

Der Roman eines geborenen Verbrechers Selbstbiographie des Strafgefangenen Antonino M... · 第 7 / 24 题