VI. Das Bedenken der möglicherweise irrtümlichen Freigabe.[55]

Bei der zweiten Art trägt der Täter das Risiko des Irrtums und verfällt

bei unverzeihlichem Irrtum sogar der Strafe.

Ganz besonders schwer würde aber in weiten Volkskreisen eine Tötung auf

Grund irrtümlicher amtlicher Freigabe empfunden werden. Gerade deshalb

wird unseren Vorschlägen unausbleiblich der Einwand entgegengehalten

werden, die Diagnose der Unheilbarkeit sei unsicher, und so könnte die

amtliche Freigabe auch erfolgen zuungunsten eines Menschen, den ein

»Wunder« oder die Kunst der Ärzte doch vielleicht schließlich noch

hätte retten können. Solcher Vorgang sei aber im höchsten Maße anstößig.

#Die Möglichkeit des Irrtums bei der Freigabebehörde ist trotz der

geforderten Einstimmigkeit unleugbar.# Nur bei den dauernden Idioten

dürfte er fast ausgeschlossen sein. Aber Irrtum ist bei allen

menschlichen Handlungen möglich, und niemand wird die törichte Folgerung

ziehen, daß alle nützlichen und heilsamen Handlungen in Anbetracht

dieses möglichen Defekts zu unterbleiben hätten. Auch der Arzt

außerhalb der Behörde unterliegt dem Irrtum, der sehr üble Folgen

verursachen kann, und niemand wird ihn wegen seiner Fähigkeit zu irren

ausschalten wollen.

#Das Gute und das Vernünftige müssen geschehen trotz allen

Irrtumsrisikos.#

Während nun bei Tausenden von Fällen irrigen Handelns der Beweis des

Irrtums nachher bis zur Evidenz zu erbringen ist, dürfte der Beweis für

den angeblichen Irrtum der Freigabebehörde nur sehr schwer zu beschaffen

und kaum über den Grad einer Möglichkeit der Annahme des Überlebens zu

steigern sein.

Nimmt man aber auch den Irrtum einmal als bewiesen an, so zählt die

Menschheit jetzt ein Leben weniger. Dies Leben hätte vielleicht nach

glücklicher Überwindung der Katastrophe noch sehr kostbar werden können:

meist aber wird es kaum über den mittleren Wert besessen haben. Für die

Angehörigen wiegt natürlich der Verlust sehr schwer. Aber die Menschheit

verliert infolge Irrtums so viele Angehörige, daß einer mehr oder

weniger wirklich kaum in die Wagschale fällt.

Und wäre denn immer für den aus schwerer Krankheit Geretteten die

Erhaltung ein Segen gewesen? Vielleicht würde er an den Folgen der

schweren Erkrankung doch noch viel gelitten haben; vielleicht hätte ihn

schweres Schicksal später geschlagen; vielleicht hätte er einen sehr

schweren Tod gehabt: jetzt ist er -- allerdings vorzeitig -- aber sanft

entschlafen.

Sein erhaltbar gewesener Lebensrest darf als ein nicht übertriebener

Kaufpreis für die Erlösung so vieler Unrettbaren von ihren Leiden

betrachtet werden.

In seiner so wertvollen Abhandlung über den Selbstmord berichtet

#Gaupp# (S. 24) von einem Katatoniker, der sich elf Kugeln in den

Körper geschossen habe, von denen eine ins Gehirn, vier andere im

Schädel geblieben sind. »Nach langem Krankenlager genas er von seinen

Verletzungen, um weiterhin in einen tiefen _stupor_ zu verfallen, aus

dem er blöde erwachte.«

Ein furchtbares Zeugnis unserer Zeit! Mit Aufwand unendlicher Zeit und

Geduld und Sorge bemühen wir uns um die Erhaltung von Leben negativen

Wertes, auf dessen Erlöschen jeder Vernünftige hoffen muß. #Unser

Mitleiden steigert sich über sein richtiges Maß hinaus bis zur

Grausamkeit. Dem Unheilbaren, der den Tod ersehnt, nicht die Erlösung

durch sanften Tod zu gönnen, das ist kein Mitleid mehr, sondern sein

Gegenteil.#[56]

Auch bei allen anderen Handlungen des Mitleids ist der Irrtum und

vielleicht ein übles Ende möglich. Wer aber möchte die Anwendung dieses

schönsten Zuges menschlicher Natur durch den Hinweis auf solchen Irrtum

beschränkt sehen?

Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens Ihr Maß und ihre Form; Zweite Auflage · 第 13 / 16 题