Bei der zweiten Art trägt der Täter das Risiko des Irrtums und verfällt
bei unverzeihlichem Irrtum sogar der Strafe.
Ganz besonders schwer würde aber in weiten Volkskreisen eine Tötung auf
Grund irrtümlicher amtlicher Freigabe empfunden werden. Gerade deshalb
wird unseren Vorschlägen unausbleiblich der Einwand entgegengehalten
werden, die Diagnose der Unheilbarkeit sei unsicher, und so könnte die
amtliche Freigabe auch erfolgen zuungunsten eines Menschen, den ein
»Wunder« oder die Kunst der Ärzte doch vielleicht schließlich noch
hätte retten können. Solcher Vorgang sei aber im höchsten Maße anstößig.
#Die Möglichkeit des Irrtums bei der Freigabebehörde ist trotz der
geforderten Einstimmigkeit unleugbar.# Nur bei den dauernden Idioten
dürfte er fast ausgeschlossen sein. Aber Irrtum ist bei allen
menschlichen Handlungen möglich, und niemand wird die törichte Folgerung
ziehen, daß alle nützlichen und heilsamen Handlungen in Anbetracht
dieses möglichen Defekts zu unterbleiben hätten. Auch der Arzt
außerhalb der Behörde unterliegt dem Irrtum, der sehr üble Folgen
verursachen kann, und niemand wird ihn wegen seiner Fähigkeit zu irren
ausschalten wollen.
#Das Gute und das Vernünftige müssen geschehen trotz allen
Irrtumsrisikos.#
Während nun bei Tausenden von Fällen irrigen Handelns der Beweis des
Irrtums nachher bis zur Evidenz zu erbringen ist, dürfte der Beweis für
den angeblichen Irrtum der Freigabebehörde nur sehr schwer zu beschaffen
und kaum über den Grad einer Möglichkeit der Annahme des Überlebens zu
steigern sein.
Nimmt man aber auch den Irrtum einmal als bewiesen an, so zählt die
Menschheit jetzt ein Leben weniger. Dies Leben hätte vielleicht nach
glücklicher Überwindung der Katastrophe noch sehr kostbar werden können:
meist aber wird es kaum über den mittleren Wert besessen haben. Für die
Angehörigen wiegt natürlich der Verlust sehr schwer. Aber die Menschheit
verliert infolge Irrtums so viele Angehörige, daß einer mehr oder
weniger wirklich kaum in die Wagschale fällt.
Und wäre denn immer für den aus schwerer Krankheit Geretteten die
Erhaltung ein Segen gewesen? Vielleicht würde er an den Folgen der
schweren Erkrankung doch noch viel gelitten haben; vielleicht hätte ihn
schweres Schicksal später geschlagen; vielleicht hätte er einen sehr
schweren Tod gehabt: jetzt ist er -- allerdings vorzeitig -- aber sanft
entschlafen.
Sein erhaltbar gewesener Lebensrest darf als ein nicht übertriebener
Kaufpreis für die Erlösung so vieler Unrettbaren von ihren Leiden
betrachtet werden.
In seiner so wertvollen Abhandlung über den Selbstmord berichtet
#Gaupp# (S. 24) von einem Katatoniker, der sich elf Kugeln in den
Körper geschossen habe, von denen eine ins Gehirn, vier andere im
Schädel geblieben sind. »Nach langem Krankenlager genas er von seinen
Verletzungen, um weiterhin in einen tiefen _stupor_ zu verfallen, aus
dem er blöde erwachte.«
Ein furchtbares Zeugnis unserer Zeit! Mit Aufwand unendlicher Zeit und
Geduld und Sorge bemühen wir uns um die Erhaltung von Leben negativen
Wertes, auf dessen Erlöschen jeder Vernünftige hoffen muß. #Unser
Mitleiden steigert sich über sein richtiges Maß hinaus bis zur
Grausamkeit. Dem Unheilbaren, der den Tod ersehnt, nicht die Erlösung
durch sanften Tod zu gönnen, das ist kein Mitleid mehr, sondern sein
Gegenteil.#[56]
Auch bei allen anderen Handlungen des Mitleids ist der Irrtum und
vielleicht ein übles Ende möglich. Wer aber möchte die Anwendung dieses
schönsten Zuges menschlicher Natur durch den Hinweis auf solchen Irrtum
beschränkt sehen?