2. Von den erblichen Fürstenthümern.

Von Republiken will ich nicht reden, weil dies von mir bereits in einem

andern Werke ausführlich geschehen ist. Ich wende mich zur

Alleinherrschaft, und werde nach der oben angegebenen Ordnung erörtern,

wie solche erworben und behauptet werden kann. Ich sage also, daß in den

erblichen Fürstenthümern, die an die Dynastie ihrer Herren gewöhnt sind,

viel weniger Schwierigkeiten entstehen, sie zu erhalten und zu behaupten,

als bei neuen: weil es nur darauf ankommt, die Verhältnisse, so wie sie

unter den Vorfahren waren, nicht zu verändern, und bei allen Vorfällen in

die Gelegenheit zu sehen. Ein solcher Fürst wird sich also stets auf dem

Throne erhalten, es sei denn, daß ganz ungewöhnliche und außerordentliche

äußere Gewalt ihn desselben beraube; und wird er der Herrschaft beraubt,

so vermag er sie wieder zu erlangen, sobald dem, der sie ergriffen hat,

etwas Widriges begegnet. Wir haben in Italien ein Beispiel an dem Herzoge

von Ferrara, der den Venezianern im Jahre 1484 und darauf dem Papst Julius

dem Zweiten durch nichts Anderes Widerstand geleistet hat, als durch seine

in langer Zeit fest begründete Herrschaft. Denn der angeborne Fürst hat

weniger Veranlassung, und ist selten in der Nothwendigkeit, zu beleidigen.

Er ist daher mehr beliebt, und es ist natürlich, daß die Seinigen ihm

wohlwollen, wenn er sich nicht durch außerordentliche Last verhaßt macht.

In der Länge der Zeit einer fortgesetzten Herrschaft wird die Veranlassung

und die Erinnerung der Neuerungen vergessen, wohingegen Eine Neuerung

immer durch sich selbst die Veranlassung zu andern nachfolgenden

zurückläßt.

Macchiavellis Buch vom Fürsten · 第 6 / 32 题