Mit dem Erwachen des Frühlings kommt diese Frage wieder in Fluß. Die
Vertreter der verschiedensten Rassen unsres Hausraubtiergeschlechts
schleichen sich von ihren bisher bevorzugten Lieblingsstätten hinterm
wärmenden Ofen oder auf dem weichen Pfuhl oder gar dem Schoß ihrer
Eigentümer oder Eigentümerinnen wieder hinaus ins Freie und lassen
hier aufs neue ihrem angeborenen Trieb, andern Lebewesen aufzulauern
und ihnen den Garaus zu machen, mit besonderer Vorliebe an unserer
Vogelwelt, die allmählich in immer größerer Zahl in die alte Heimat
zurückkehrt, die Zügel schießen. Während der weiten Reise glücklich
den zahlreichen, oft tödlichen Gefahren des Unwetters wie nicht minder
der Vogelsteller in Italien und anderswo entronnen, laufen die Vögel
hier in der Heimat, dem Lande hochgesteigerter (?) Zivilisation, große
Gefahr, durch ein von den Menschen gezüchtetes, sich stark vermehrendes
Haustier vernichtet zu werden, das leider infolge von mancherlei
Umständen in immer größerer Zahl gehalten wird[1]. Geschieht die
Vernichtung in einer Zeit, wo junge Vögel nach Futter schreien, so
droht diesen elender Hungertod, oder sie werden ebenfalls von der Katze
getötet.
Ich erkenne die Daseinsberechtigung der Katzen, sei es auf Grund
ihres Vertilgens von Ratten und Mäusen oder weil sie nun einmal die
erklärten, oft jedoch verhätschelten Lieblinge und Stubengenossen
verschiedener Personen beiderlei Geschlechts sind, gern an, obwohl
mir das letztere Verhältnis immer etwas unnatürlich vorkommt, denn es
gibt wahrlich genug würdigere Objekte zur Betätigung von Liebe und
allerlei Zärteleien! Aber man darf wohl anderseits verlangen, daß die
Zahl der von Mutter Natur geschaffenen räuberischen Feinde unsrer
Vogelwelt – genannt seien nur Habicht, Sperber, die Krähen usw. –
nicht noch durch solche vergrößert wird, die der Mensch gezüchtet hat,
teilweise sogar zu recht persönlichen Zwecken, wovon die Allgemeinheit
nicht das geringste hat. Es ist nicht einzusehen, daß, wenn gegen die
erstgenannten geflügelten Räuber durch deren Abschuß vorgegangen wird,
die Katzen völlig freies Schalten und Walten haben sollen, noch dazu an
Orten, wo sie nichts zu suchen haben!
Natur- und Heimatschutz erblühen Gott sei Dank an allen Orten – aber
noch nicht in allen Kreisen! Demgemäß ists bisher leider noch zu keiner
amtlichen Verordnung oder der Angabe eines Mittels gekommen, wodurch
die Zahl der Katzen bzw. deren räuberische Tätigkeit eingeschränkt
worden wäre. Da bringt nun endlich in der fraglichen Richtung eine
gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Dresden Licht in die Sache
und zwar im Sinne wahrer Vogelfreunde.
Der Sachverhalt ist kurz folgender: Der Sohn eines
Gartengrundstückbesitzers hat im Garten seines Vaters eine wildernde
fremde Katze angeschossen, nachdem der Besitzer derselben wiederholt
aufgefordert worden war, dafür Sorge zu tragen, daß seine Katze nicht
in fremde Grundstücke eindringt. Die Katze ist am Halse verletzt
worden, worauf der Besitzer einen Schadenersatz von 11 Mark für
tierärztliche Behandlung der Katze beansprucht hat. Nach längeren
Verhandlungen ist der Kläger abgewiesen und zur Tragung der Kosten
verurteilt worden!
Aus der Begründung des Urteils sei Folgendes erwähnt: Das Eindringen
einer Katze, von welcher den Singvögeln Gefahren drohen, in den
Garten eines anderen stellt einen Angriff im Sinne des § 228 BGB.
dar. Es handelt sich dabei um eine »ideale« Gefahr, deren Abwendung
den Eigentümer des Gartens zur Tötung des Tieres berechtigen kann.
Man muß dem Grundstückseigentümer das Recht zugestehen, eindringende
Katzen durch Gewehrschüsse zu vertreiben oder zu töten, sobald
sein Grundstück unter der Plage leidet. Daß der Sohn und nicht
der Grundstückseigentümer selbst geschossen hat, ist für die
Beurteilung des Falles belanglos, da jener in Wahrung der Rechte
des Grundstückseigentümers gehandelt hat. Maßgebend für das Urteil
dürfte wohl auch die Tatsache gewesen sein, daß der Besitzer der Katze
wiederholt gewarnt worden ist. –
Ich freue mich im stillen an dem Aufatmen vieler Leser und Leserinnen
der vorstehenden Zeilen, welche dazu geeignet sind, Beruhigung in all
die Kreise zu tragen, denen der Schutz hilf- und harmloser Kinder der
Natur gegenüber wildernden und falschen Zuchtprodukten von Menschen
allzeit am Herzen gelegen hat.
Fußnote:
[1] Vergleiche auch meinen Aufsatz, der unter gleicher
Überschrift im Dresdner Anzeiger erschienen ist, 1926,
Nr. 487.