Von Prof. Dr. _Bernh. Hoffmann_

Mit dem Erwachen des Frühlings kommt diese Frage wieder in Fluß. Die

Vertreter der verschiedensten Rassen unsres Hausraubtiergeschlechts

schleichen sich von ihren bisher bevorzugten Lieblingsstätten hinterm

wärmenden Ofen oder auf dem weichen Pfuhl oder gar dem Schoß ihrer

Eigentümer oder Eigentümerinnen wieder hinaus ins Freie und lassen

hier aufs neue ihrem angeborenen Trieb, andern Lebewesen aufzulauern

und ihnen den Garaus zu machen, mit besonderer Vorliebe an unserer

Vogelwelt, die allmählich in immer größerer Zahl in die alte Heimat

zurückkehrt, die Zügel schießen. Während der weiten Reise glücklich

den zahlreichen, oft tödlichen Gefahren des Unwetters wie nicht minder

der Vogelsteller in Italien und anderswo entronnen, laufen die Vögel

hier in der Heimat, dem Lande hochgesteigerter (?) Zivilisation, große

Gefahr, durch ein von den Menschen gezüchtetes, sich stark vermehrendes

Haustier vernichtet zu werden, das leider infolge von mancherlei

Umständen in immer größerer Zahl gehalten wird[1]. Geschieht die

Vernichtung in einer Zeit, wo junge Vögel nach Futter schreien, so

droht diesen elender Hungertod, oder sie werden ebenfalls von der Katze

getötet.

Ich erkenne die Daseinsberechtigung der Katzen, sei es auf Grund

ihres Vertilgens von Ratten und Mäusen oder weil sie nun einmal die

erklärten, oft jedoch verhätschelten Lieblinge und Stubengenossen

verschiedener Personen beiderlei Geschlechts sind, gern an, obwohl

mir das letztere Verhältnis immer etwas unnatürlich vorkommt, denn es

gibt wahrlich genug würdigere Objekte zur Betätigung von Liebe und

allerlei Zärteleien! Aber man darf wohl anderseits verlangen, daß die

Zahl der von Mutter Natur geschaffenen räuberischen Feinde unsrer

Vogelwelt – genannt seien nur Habicht, Sperber, die Krähen usw. –

nicht noch durch solche vergrößert wird, die der Mensch gezüchtet hat,

teilweise sogar zu recht persönlichen Zwecken, wovon die Allgemeinheit

nicht das geringste hat. Es ist nicht einzusehen, daß, wenn gegen die

erstgenannten geflügelten Räuber durch deren Abschuß vorgegangen wird,

die Katzen völlig freies Schalten und Walten haben sollen, noch dazu an

Orten, wo sie nichts zu suchen haben!

Natur- und Heimatschutz erblühen Gott sei Dank an allen Orten – aber

noch nicht in allen Kreisen! Demgemäß ists bisher leider noch zu keiner

amtlichen Verordnung oder der Angabe eines Mittels gekommen, wodurch

die Zahl der Katzen bzw. deren räuberische Tätigkeit eingeschränkt

worden wäre. Da bringt nun endlich in der fraglichen Richtung eine

gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Dresden Licht in die Sache

und zwar im Sinne wahrer Vogelfreunde.

Der Sachverhalt ist kurz folgender: Der Sohn eines

Gartengrundstückbesitzers hat im Garten seines Vaters eine wildernde

fremde Katze angeschossen, nachdem der Besitzer derselben wiederholt

aufgefordert worden war, dafür Sorge zu tragen, daß seine Katze nicht

in fremde Grundstücke eindringt. Die Katze ist am Halse verletzt

worden, worauf der Besitzer einen Schadenersatz von 11 Mark für

tierärztliche Behandlung der Katze beansprucht hat. Nach längeren

Verhandlungen ist der Kläger abgewiesen und zur Tragung der Kosten

verurteilt worden!

Aus der Begründung des Urteils sei Folgendes erwähnt: Das Eindringen

einer Katze, von welcher den Singvögeln Gefahren drohen, in den

Garten eines anderen stellt einen Angriff im Sinne des § 228 BGB.

dar. Es handelt sich dabei um eine »ideale« Gefahr, deren Abwendung

den Eigentümer des Gartens zur Tötung des Tieres berechtigen kann.

Man muß dem Grundstückseigentümer das Recht zugestehen, eindringende

Katzen durch Gewehrschüsse zu vertreiben oder zu töten, sobald

sein Grundstück unter der Plage leidet. Daß der Sohn und nicht

der Grundstückseigentümer selbst geschossen hat, ist für die

Beurteilung des Falles belanglos, da jener in Wahrung der Rechte

des Grundstückseigentümers gehandelt hat. Maßgebend für das Urteil

dürfte wohl auch die Tatsache gewesen sein, daß der Besitzer der Katze

wiederholt gewarnt worden ist. –

Ich freue mich im stillen an dem Aufatmen vieler Leser und Leserinnen

der vorstehenden Zeilen, welche dazu geeignet sind, Beruhigung in all

die Kreise zu tragen, denen der Schutz hilf- und harmloser Kinder der

Natur gegenüber wildernden und falschen Zuchtprodukten von Menschen

allzeit am Herzen gelegen hat.

Fußnote:

[1] Vergleiche auch meinen Aufsatz, der unter gleicher

Überschrift im Dresdner Anzeiger erschienen ist, 1926,

Nr. 487.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVII, Heft 3–4 · 第 15 / 68 题