Einführung.
Kolonisationsidee in Deutschland. -- Erwerbung Deutsch-Ostafrikas.
-- Verträge in Usegua, Nguru, Usagara und Ukami. -- Kaiserlicher
Schutzbrief. -- Gesellschaft für deutsche Kolonisation. --
Gegenbestrebungen des Sultans. -- Erste Stationen in Ostafrika. --
Expeditionen zu Gebietserwerbungen. -- Expedition des Verfassers.
-- Protest des Sultans Said Bargasch gegen den kaiserlichen
Schutzbrief. -- Araber in Ostafrika. -- Besitzstand des Sultans an
der Küste. -- Stellung der Walis. -- Bismarcks Ultimatum. -- Deutsche
Flottendemonstration in Sansibar. -- Der Sultan erkennt die deutschen
Ansprüche an. -- Diplomatische Verhandlungen zwischen Deutschland
und England. -- Londoner Vertrag. -- Die Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft. -- Der Küstenvertrag mit dem Sultan. -- Stationsbestand
der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
Eine Geschichte des Araberaufstandes in Deutsch-Ostafrika kann nicht
gedacht werden ohne eingehende Betrachtung der Verhältnisse, welche
diesem Aufstande vorhergingen. Die Erwerbung Deutsch-Ostafrikas,
die einzelnen Phasen im Aufbau der Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft, die rein politischen und handelspolitischen Faktoren,
welche im Zusammenwirken mit den Völkerverhältnissen an der Küste
Deutsch-Ostafrikas zum Aufstand führten, bilden ~eine~ große
logische Kette.
Die Entwickelung der Kolonisationsidee in Deutschland braucht nur mit
wenigen Worten gestreift zu werden.
Die allgemeinen Ursachen, auf denen sich diese Idee aufbaute,
sind selbstverständlich in erster Linie in der außerordentlichen
Machtstellung zu suchen, welche Deutschland besonders nach dem
französischen Kriege in der Welt sich erworben. Diese Machtstellung
brachte dann eine unerwartete Entwicklung der Industrie mit sich
und diese wieder trieb ganz von selbst zu der Notwendigkeit neue
Absatzgebiete im Ausland zu schaffen. Während von der einen Seite
her diese Absatzgebiete lediglich auf dem Handelswege im Ausland
oder in den Kolonien anderer Nationen gesucht wurden, verlangte das
wiederbelebte Nationalgefühl der Deutschen seinerseits einen Anteil
an der Welt in Gestalt von Kolonien, um auf diese Weise die großen
wirtschaftlichen Faktoren im eigenen kolonialen Auslande nutzbar
verwerten zu können: mit einem Wort, die politische Unabhängigkeit auch
auf dem Gebiete des Handels und der Industrie zu erwerben. Gegenüber
allen Verdächtigungen feindlicher Kreise muß den ersten Beförderern der
Kolonialidee zweifellos der Ruhm zuerkannt werden, den Weg zu einer
solchen Unabhängigkeit ehrlich gesucht und auch thatsächlich gefunden
zu haben.
Welch außerordentliche Rolle bei diesen Bestrebungen Deutsch-Ostafrika
von vornherein gespielt hat und immer spielen wird, braucht kaum
besonders hervorgehoben zu werden. Einmal haben wir es mit einem
Gebiete zu thun, welches nach dem übereinstimmenden Urteil aller
unbefangenen Beobachter und Forscher zweifellos die wertvollsten Teile
Afrikas entweder in sich begreift oder handelspolitisch zu beherrschen
in der Lage ist. Ferner verfügt gerade unser Gebiet über eine durchaus
eigentümliche, im ganzen schwarzen Kontinent sich nicht wiederfindende
Entwicklung der Handelsbeziehungen nach dem Innern und vom Innern
heraus. Endlich besitzen wir in dem Volksstamm, welcher die Handelswege
nach dem tiefsten Innern eröffnet hat und auch gegenwärtig noch als
alleiniger Träger dieses Handelsverkehrs aufzufassen ist, in den
Arabern nämlich, Handelsvermittler von einer kaufmännischen Begabung
und gerade für das in Betracht kommende Land geeigneten Vorbildung, wie
sie wenigstens für Afrika nicht besser gedacht werden können.
Abgesehen von der wesentlichen Bedeutung aber, welche das
deutsch-ostafrikanische Gebiet für Deutschland selbst besitzt,
muß darauf hingewiesen werden, in welch ungewöhnlicher Weise die
Erwerbung dieses Gebietes durch eine deutsche Privatgesellschaft zur
Kolonisation ganz Afrikas und im weiteren zur Lösung kultureller und
zivilisatorischer Aufgaben von höchster Bedeutung mitgewirkt hat.
Der Eintritt des deutschen Reiches in die Reihe der Kolonialstaaten,
die internationale Verteilung Afrikas zwischen Deutschland, England,
Frankreich, Italien und Portugal in den Verträgen des Jahres 1890,
die internationale Regelung der Sklavereifrage durch die Brüsseler
Konferenz vom Jahre 1889 sind lediglich Folgen der deutschen Erwerbung,
und es darf gewiß als ein eigenartiges Wirken der Vorsehung angesehen
werden, wenn gerade das jüngste Kolonialvolk den Anstoß zur Regelung
von Fragen gegeben hat, welche einen ganzen Erdteil betreffen.
Wenige Worte mögen dem Leser den Gang der Erwerbung ins Gedächtnis
zurückrufen.
Einige wenige patriotische Männer vereinigten sich am 3. April 1884 zur
Gesellschaft für deutsche Kolonisation. Sie stellten sich auf den Boden
der von +Dr.+ Karl Peters vorgeschlagenen Thesen, welche darin
gipfelten, daß, bis das Reich sich entschlösse in eine Kolonialpolitik
einzutreten, es nötig sei, daß das deutsche Volk selbst mit praktischen
Schritten, d. h. in erster Linie mit Gebietserwerbungen in fremden
Erdteilen, zunächst in Ostafrika, vorginge. Im November 1884 traf
bereits die erste Expedition (+Dr.+ Peters, +Dr.+ Jühlke,
Graf Joachim Pfeil und Kaufmann Otto) in Sansibar ein. Am 10. November
brach die Expedition nach Überwindung unendlicher Schwierigkeiten nach
dem Festlande auf, erwarb innerhalb 6 Wochen durch Verträge in den
Landschaften Usegua, Nguru, Usagara und Ukami die Hoheits- und eine
Reihe von Privatrechten von 10 eingeborenen Häuptlingen (Jumbes),
hißte die deutsche Flagge an den entsprechenden Punkten und bestimmte
einige Plätze für die Anlegung von Stationen. Anfang Februar 1885
traf +Dr.+ Peters bereits wieder in Berlin ein und erhielt auf
Verwendung Sr. Durchlaucht des Fürsten Bismarck am 27. Februar 1885
den Allerhöchsten Schutzbrief Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm +I.+
für die gemachten Erwerbungen. Mit Erlangung dieses Schutzbriefes
wurden alle Anfeindungen, welche gegen die völker- und staatsrechtliche
Gültigkeit jener Verträge erhoben waren, ohne weiteres niederschlagen,
-- Anfeindungen, welche nicht nur in Deutschland selbst seitens der
Kolonialgegner, sondern besonders durch das auf das höchste betroffene
England in Szene gesetzt waren. Die Erlangung dieses Schutzbriefes ist
daher als ein außerordentlich wesentliches Zugeständnis des deutschen
Reiches und zwar in erster Linie des Fürsten Reichskanzlers anzusehen.
Es ist der eigentliche Ausgangspunkt der afrikanischen Kolonialpolitik
des deutschen Reiches. Die Gesellschaft für deutsche Kolonisation
hatte damit ihren ersten und zweifellos größten Erfolg erreicht,
einen Erfolg, welcher jedoch der Gesellschaft selbst große und über
den Rahmen ihres eigentlichen Wirkungskreises weit hinausgehende
Verpflichtungen auferlegte. Es stellte sich sofort die Notwendigkeit
heraus, mit weit größeren Kapitalmitteln als bisher die bereits
erworbenen Gebiete in thatsächlichen Besitz zu nehmen, andrerseits aber
diesen Erwerbungen, welche ja nur als Kern und Ausgangspunkt gedacht
waren, neue in weiterem Umkreise hinzuzufügen und den Kolonialbesitz
in Ostafrika abzurunden. Besonders die letztere Aufgabe bedingte die
allergrößte Eile. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Peters'schen
Erwerbung machten sich sowohl von englischer Seite als auch (und
zwar vermutlich auf Betreiben der Engländer) seitens des Sultans von
Sansibar Bestrebungen geltend, welche darauf abzielten, den erworbenen
Besitz zu isolieren und die umliegenden Landschaften rechtlich für
den Sultan von Sansibar in Besitz zu nehmen. In richtiger Erkenntnis
der Sachlage wurde daher aus der Mitte der Gesellschaft für deutsche
Kolonisation heraus bereits am 2. April 1885 eine Kommanditgesellschaft
gegründet, welche unter dem Namen »Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft, Karl Peters und Genossen« in das Handelsregister
eingetragen wurde und so eine Rechtsform für das weitere Vorgehen
darstellte.
Als Zweck der Gesellschaft wurde in die Satzungen aufgenommen
»Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Ländern sowie
deutsche Kolonisation im Osten Afrikas«. +Dr.+ Peters erhielt
Generalvollmacht und zwar in einer solchen Ausdehnung, daß thatsächlich
die ganze Gesellschaft in jeder Beziehung durch ihn allein geleitet
wurde.
Für +Dr.+ Peters selbst hatte sich nach seiner Rückreise nach
Deutschland die Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes in der
Heimat herausstellt, um die schwierigen, dort der Gesellschaft
harrenden Aufgaben in Angriff zu nehmen, besonders in den Finanzkreisen
Deutschlands die nötigen Kapitalien zu schaffen, ferner die weitere
Ausbildung der Gesellschaftsformen herbeizuführen und dieser als
Direktor vorzustehen. In Ostafrika standen von den mit Peters
ausgezogenen Herren noch +Dr+. Jühlke und Graf Pfeil zur
Verfügung, da der Kaufmann Otto in Usagara einer Krankheit zum
Opfer gefallen war. Dem +Dr+. Jühlke wurde die Vertretung der
Gesellschaft in Sansibar und Ostafrika übertragen; während Graf Pfeil
als erste Aufgabe die Errichtung der Station Sima in Usagara zugewiesen
erhielt.
In Deutschland wurden von +Dr+. Peters nach der Erteilung des
kaiserlichen Schutzbriefes eine Reihe von Persönlichkeiten für den
Gesellschaftsdienst engagiert, um zur Erweiterung des Gebietes eine
Reihe von Expeditionen zu unternehmen. Einer der engagierten Herren,
der Gärtner Schmidt, löste den Grafen Joachim Pfeil auf Sima ab mit dem
Auftrag dort eine landwirtschaftliche Station zu gründen. Dadurch wurde
Graf Pfeil für Uebernahme weiterer Expeditionen frei und ging zunächst
auf der von Bagamoyo nach dem Innern sich hinziehenden Karawanenstraße
nach Süden, woselbst er der Gesellschaft durch einen Vertrag Ansprüche
auf die Landschaft Kutu sicherte. Hieran schlossen sich folgende
weitere Expeditionen:
Die Expedition Jühlke, welcher Premier-Lieutenant Weiß zugeteilt war,
gewann Rechtstitel auf die Landschaft Usambara.
Graf Pfeil schloß zusammen mit Premier-Lieutenant Schlüter Verträge in
den Landschaften zwischen dem Rufidji und Rovuma.
Die Herren Baumeister Hörnecke und Lieutenant von Anderten waren zu
gleichem Zweck am Tana und an der Somaliküste thätig und erwarben
Ansprüche, die im Jahre 1886 durch eine Expedition des +Dr+.
Jühlke an der Benadirküste erweitert wurden. Hierbei fiel dieser um die
Erwerbung unserer Kolonien hochverdiente Mann den heimtückischen Somali
leider zum Opfer.
Der Verfasser selbst sicherte der Gesellschaft durch Verträge Rechte
auf die Landschaft Usaramo.
Es würde zu weit führen, und ist nicht Aufgabe dieses Buches, die
erwähnten Expeditionen im Detail zu verfolgen. Doch dürfte es nicht
uninteressant sein, eine solche Expedition etwas ausführlicher zu
erzählen, um hierdurch ein Bild von den damals in Ostafrika für die
Gesellschaft bestehenden Schwierigkeiten zu geben.
Es wird zu diesem Zweck die vom Verfasser selbst ausgeführte Expedition
gewählt; nicht etwa als ob dieser ein besonderer Wert zugesprochen
werden soll, sondern weil sie naturgemäß dem Verfasser am nächsten
liegt.
Mein Auftrag, den ich nach meiner Ankunft in Sansibar vom
Generalvertreter der Gesellschaft, +Dr+. Jühlke, erhielt, bestand
darin, in Sansibar zunächst eine Expedition zusammenzustellen und mit
dieser von Bagamoyo aus Usaramo zu durchziehen, das Land zwischen dem
Kingani und Rufidji der Gesellschaft zu sichern und dann nach Usagara
zu gehen, wo mir weitere Befehle von Seiten der Gesellschaftsvertretung
zugehen sollten.
Ich suchte dem erhaltenen Befehle gemäß so schnell wie möglich die
für die Expedition nötigen Träger anzuwerben, kaufte die im Inlande
gangbaren Tauschartikel ein, verpackte sie in Lasten und war 5 Tage
nach meiner Ankunft in Sansibar so weit, daß ich nach Bagamoyo, dem
Anfangspunkt meiner Expedition auf dem Festland überfahren konnte.
Es war für mich notwendig, die Zahl der für die Expedition nötigen
Träger auf ein Minimum zu reduzieren, da Said Bargasch, der damalige
Sultan von Sansibar, uns die Anwerbung der Leute, wie überhaupt die
Expedition in jeder Weise zu erschweren suchte. Ich sah mich genötigt,
nachdem es mir gelungen war, 70 Träger anzuwerben, auch unsere
eigenen Bedürfnisse sehr zu beschränken und für diese Trägerzahl
die Verpackung der nötigsten Lasten einzurichten. Von der sonst bei
einer Expedition üblichen Mitnahme von Karawanen-Askari (Soldaten)
mußte ich Abstand nehmen, weil mir die Anwerbung solcher, wenn sie
einigermaßen zuverlässig sein sollten, unmöglich war. Meiner Expedition
war der 3 Monate vor mir in Ostafrika angelangte Kaufmann Söhnge
zugeteilt worden. Von den Schwarzen sind zu erwähnen: der Hetmann
der Karawane, der Komorenneger Ramassan, ferner 2 sansibaritische
Waniampara (Unterführer) -- alle drei mit Gewehren bewaffnet. Im
übrigen bestand die Expedition außer unseren schwarzen Dienern nur noch
aus sansibaritischem Trägerpersonal. Beim Aufbruch war für mich die
größte Eile geboten, schon aus dem Grunde um, bevor das Ziel der Reise
bekannt geworden war, Aufhetzungen des Sultans in Usaramo vorzubeugen.
Der Sultan konnte uns nicht nur in Sansibar an der Anwerbung der Träger
und der Zusammenstellung der Expedition aufs äußerste hinderlich sein,
sondern auch im Innern. Hier besaß er zwar an den meisten Plätzen
nicht eine direkte Macht, aber doch einen großen moralischen Einfluß,
wie sich dies bei mehreren deutschen Expeditionen, z. B. in Usambara
gezeigt hat, wo von Said Bargasch die entsprechenden Empfehlungen
vorausgeschickt wurden. Durch meinen schnellen Aufbruch indes, und
da der Sultan über den Zweck meiner Reise sich im Unklaren befand,
die Expedition auch so angelegt war, als ob sie direkt nach Usagara
marschierte, welches sich ja bereits in deutschem Besitz befand, wurden
wir vor Schädigungen bewahrt.
So war es mir möglich, im ganzen 7 Tage nach meiner Ankunft in
Sansibar, von Bagamoyo aus abzurücken, von wo ich zunächst südlich
nach Bueni marschierte, um von hier aus den kleinen von Pangani
nach Kutu führenden Karawanenweg bis an den Kingani nach Dundanguru
einzuschlagen. Auch hier war es wieder mein Bestreben, möglichst
schnell vorwärts zu kommen, um nach dem Bekanntwerden meiner Route
in Bagamoyo und Sansibar durch die Schnelligkeit des Marsches mich
dem Einfluß der Küstenmachthaber zu entziehen. In der That wurde
auch die Expedition zunächst von den Eingeborenen überall freundlich
aufgenommen, die damals trotz der großen Nähe der Küste Europäer
noch gar nicht gesehen hatten, weil diese nur in ganz vereinzelten
Ausnahmefällen bislang das Land seitlich der großen Karawanenstraße
betreten hatten. Es bildete sich fast überall ein ganz friedlicher
Verkehr mit der Bevölkerung heraus, und dieselbe war in der Regel
leicht dazu zu bewegen, die Verträge, deren Abschließung der alleinige
Zweck der Expedition war, mit uns einzugehen. Wie schon ganz im
Eingang erwähnt worden, sind ja diese Verträge sowohl in Deutschland
wie im Ausland auf das heftigste angegriffen und verspottet worden. Das
Letztere vielleicht mit einem gewissen Recht; denn es konnte sich ja
niemand verhehlen, daß der faktische Wert derselben gering war, da die
eingeborenen Häuptlinge sich sehr selten, obgleich es ihnen auseinander
gesetzt wurde, dessen, was sie mit einigen Krähenfüßen unterschrieben,
voll bewußt waren und sie zumeist auch gegen reiche Geschenke in
der augenblicklichen Laune waren, alles Mögliche was man von ihnen
verlangte, abzutreten, ohne an das Bindende solcher Zugeständnisse für
die Zukunft zu denken. Andererseits repräsentierte auch die zweite
Vertrag schließende Partei, die ostafrikanische Gesellschaft, damals
nur eine geringe Macht und bedurfte dringend des Rückhalts an der
Reichsregierung.
Nichtsdestoweniger haben die Verträge ihren Zweck vollkommen erfüllt,
da infolge der ungeordneten innerafrikanischen Zustände und infolge der
zivilisatorischen und humanitären Verpflichtungen, die wir den auf der
tiefsten Kulturstufe stehenden Negern gegenüber zu übernehmen willens
waren, die staatsrechtliche Grundlage für die spätere Abgrenzung
unserer Interessensphäre durch sie gegeben wurde.
Fand ich nun in der ersten Zeit überall eine gute Aufnahme und volles
Entgegenkommen seitens der Eingeborenen auf meiner Expedition, so blieb
doch die Aufhetzung des Sultans von Sansibar nicht ohne Erfolg. Denn
diejenigen in der Expedition, auf die ich am meisten angewiesen war und
von denen der Erfolg derselben abhing, die Träger, warteten nur auf die
Gelegenheit, mich während des Marsches im Stich zu lassen und thaten
dies auch gleich während der ersten Tage nach meinem Aufbruch von der
Küste.
Wie sehr der Sultan auf die Träger einzuwirken im Stande gewesen war,
konnte ich daraus ersehen, daß dem treu zu mir haltenden Dolmetscher
Ramassan öfters von den Sansibariten gedroht wurde, ihn beim Sultan
zu denunzieren, weil er auf Kosten der Interessen des Sultans unsere
Bestrebungen zu sehr fördere. Ramassan schwebte daher auch in steter
Angst vor der Strafe des Sultans.
Durch das Entgegenkommen der eingeborenen Jumbes oder Pasi, wie sie
in Usaramo genannt werden, ist es mir zunächst immer gelungen, die
notwendige Zahl von Aushilfeträgern zu erhalten. Doch sah ich mich
wegen der steten Zunahme von Desertion der Träger in Dundanguru
veranlaßt, zu einem andern Auskunftsmittel zu greifen, da von hier an
die Wasaramo nicht mehr willens waren, mir auf meiner nach Süden nach
dem Rufidji abbiegenden Route bis an die Grenze der gefürchteten
Mahenge zu folgen.
Ich erklärte meinen Trägern, daß, wer nicht weiter mit mir ziehen
wollte, die Erlaubnis habe nach Sansibar zurückzukehren, da ich
nur solche Leute, die mir freiwillig und gern folgen würden, mit
mir zu nehmen wünsche. In Sansibar würde ich die Bestrafung der
Davongelaufenen durch Vermittlung des deutschen Konsulats herbeiführen,
dagegen die mir während der ganzen Expedition treu bleibenden Träger
über meine Verpflichtung hinaus belohnen. So behielt ich nicht ganz 30
Mann bei mir.
Es war mir ganz Unmöglich, mit diesen die Lasten der Karawane
weiterzutransportieren. Daher erteilte ich dem Kaufmann Söhnge den
Auftrag, am Kingani ein provisorisches Lager zu beziehen und so gut es
ging, zu befestigen, während ich selbst mit den für die Dauer eines
Monats notwendigen Tauschwaren, die ich in sehr leichte Lasten verpackt
hatte, mit 13 Trägern den Marsch nach Süden fortsetzte. Die übrigen
Träger ließ ich Herrn Söhnge zur Bewachung und Einrichtung des Lagers.
Ich durchzog nun allein das Land direkt nach Süden bis zum Rufidji
verfolgte diesen drei Tagereisen östlich und marschierte dann nach
Nordwest zurück, um wieder zum übrigen Teil meiner Expedition am
Kingani zu stoßen.
Ich fand bei den Häuptlingen des südlichen Usaramo nicht dasselbe
Entgegenkommen wie im nördlichen Teil und wurde überall mißtrauisch
aufgenommen; es gelang mir jedoch auch hier, wenn auch nicht mit
derselben Leichtigkeit wie vordem, die gewünschten Verträge, 25 an der
Zahl, abzuschließen.
Nach meiner Wiedervereinigung mit Söhnge trat ich den weiteren
Vormarsch der Expedition nach Usagara an, da es Söhnge gelungen war,
sich mit den Parsis der Ortschaften am Kingani zu befreunden und von
diesen die für den Weitermarsch nötige Zahl von Trägern anzuwerben. Die
große Karawanenstraße von Bagamoyo wurde am Gerengere erreicht und auf
dieser der Marsch nach Muini Sagara und von da nach Sima fortgesetzt.
In Sima traf ich den Generalvertreter der Gesellschaft +Dr.+
Jühlke an, welcher die für die weitere Fortsetzung der Expedition oder
für Stationsanlagen nötigen Lasten, die ich aus Mangel an Trägern von
Sansibar nicht hatte mitnehmen können, mir nachbrachte und ferner
den Auftrag des deutschen Generalkonsuls hatte, einen mit dem alten
Usagara-Sultan Muini Sagara und einer arabischen Karawane vorgekommenen
Streitfall zu untersuchen und zu schlichten. Dieser Auftrag ging in
Folge der Erkrankung Jühlkes auf mich über und hielt mich für die
nächste Woche noch in Usagara fest.
Endlich im letzten Drittel des Oktober erreichte mich der Befehl
nach Sansibar zurückzukehren und dort eine neue Expedition
zusammenzustellen, um mit dieser von der Rovuma-Mündung aus zum Zweck
weiterer Erwerbungen ins Innere abzumarschieren.
Mein Begleiter Söhnge war bereits vor mir mit den abgeschlossenen
Verträgen nach Sansibar zurückgesandt worden, und es schloß sich mir
der mit mir zugleich nach Ostafrika gekommene +Dr.+ Hentschel,
welcher sich damals ebenfalls in Usagara befand, auf dem Rückmarsche
an. Diese Rücktour sollte indes für mich verhängnisvoll werden und
einen Strich durch die Ausführung meiner Instruktion machen.
Am 28. Oktober, Morgens, verließen wir unsern Lagerplatz bei Kidete.
Die ersten Stunden des Marsches von Kidete aus waren ruhig verlaufen,
und wir glaubten, obgleich wir sowohl durch Kidete-Leute, wie auch
durch passierende Jäger von den in jener Gegend angesessenen Wakamba
des öfteren belästigt worden waren, durchaus nicht an eine ernstere
Gefahr, als wir plötzlich etwa um 1/2-12 Mittags von hinten beschossen
wurden. Die Karawane bestand damals außer uns beiden Europäern noch
aus 20 unbewaffneten Trägern, welche bei diesem Angriffe ebenso wie
unsre Boys ihre Lasten fortwarfen und sich schleunigst davonmachten.
Wir waren daher auf uns allein angewiesen. Unter dem fortgeworfenen
Gepäck befanden sich auch +Dr.+ Hentschels Patronen. Da ich eine
größere Anzahl Patronen selbst bei mir trug, half ich hiermit meinem
Gefährten aus. Seine Doppelbüchse hatte ein etwas größeres Kaliber als
der Büchsenlauf meiner Büchsflinte, weshalb auch seine Schüsse nicht
so präzis sein konnten. Wir suchten indes durch schnelle und möglichst
gut gezielte Schüsse der uns numerisch überlegenen Bande -- es waren
etwa 30 an der Zahl -- möglichst viel Verluste beizubringen. Die Gegner
haben, wie späteren Besuchern der Gegend mitgeteilt wurde, 5 Tote und
mehrere Verwundete gehabt. Aber wir selbst wurden beide gleich bei
Beginn der Schießerei verwundet. +Dr.+ Hentschel erhielt einen
Schuß in die linke Wade und ich einen in den rechten Unterschenkel über
dem Knöchel.
Glücklicherweise machten uns unsere Wunden nicht kampfunfähig; wir
suchten so gut wie möglich Deckung im Terrain und setzten, obgleich
verwundet, das Feuer fort.
Bei den Gegnern wurde dasselbe immer schwächer; doch traf mich eine
der letzten gegnerischen Kugeln in die Brust und ging durch meine
rechte Lunge hindurch. Das genügte in jenem Augenblick für mich. Die
Gegner stellten, wahrscheinlich wegen der verhältnismäßig großen
Verluste, die sie hatten, das Feuer ein und verschwanden zu meinem
Glück vom Kampfplatz. +Dr.+ Hentschel hielt an meiner Seite
aus, bis mich das Bewußtsein verließ, worauf er sich bei seiner ihn
am Gehen hindernden Verwundung zum Teil auf allen Vieren nach dem
nächsten Dorfe hin fortbewegte, um Hilfe für mich herbeizuschaffen,
oder, wenn diese zu spät käme, mich zu beerdigen. Er mußte zu diesem
Zweck die davongelaufenen Träger, vor allem Ramassan, wiederbekommen;
denn allein konnte er, selbst verwundet, mir nicht helfen. Daher bewog
er eine Anzahl Leute im nächsten Dorfe, zu mir zurückzugehen, um mich
nach jenem Dorf zu bringen; er gab ihnen als Lohn das einzige, was
er gerettet, sein eigenes Gewehr. Die Leute sind indessen nie zu mir
gekommen.
+Dr.+ Hentschel selbst kam nicht zurück, weil er hörte, englische
Missionare seien etwas weiter vorwärts auf der Straße, aber in der
Nähe. Er sah ein, daß das richtigste sei, von diesen ärztliche Hilfe
und Medizin zu erbitten, da wir alles verloren hatten. So ließ er sich
zu diesen tragen und sandte Ramassan zurück, der indes Angst hatte
und erst später zu mir kam. Die englischen Missionare traf Hentschel;
dieselben erklärten sich natürlich bereit, auf mich zu warten, während
Hentschel sich in Eilmärschen nach Sadani tragen ließ, um von dort
nach Sansibar zu fahren und dort den Vorfall zu melden, damit mir
ein Arzt und Hilfe entgegengeschickt würde, wenn es auch damals
unwahrscheinlich erschien, daß ich am Leben war. +Dr.+ Hentschel
hat in dieser Weise durchaus korrekt und besonnen gehandelt; durch
seine Handlungsweise hat er wesentlich dazu beigetragen, mir das Leben
zu retten, und mich zu Dank verpflichtet.
Nun ein paar Worte über meine Angreifer. Diese bestanden, wie wir
später erfuhren, in einer Räuberbande, sogenannten Ruga-Ruga, die
es auf Beutemachen und Plünderung Unsrer Sachen abgesehen hatten.
Diese Absicht ist nun nicht einmal von ihnen erreicht worden, da die
Angreifer nach ihren verhältnismäßig großen Verlusten sich schleunigst
empfahlen. Es waren Dritte, denen die Beute zufiel und zwar Kidete-
und Mamboialeute, die, während ich bewußtlos auf dem Kampfplatz lag,
alles stahlen und dabei mit großer Gewissenhaftigkeit verfuhren. Bis
auf das, was ich persönlich am Leibe trug, ließen sie nichts zurück;
doch war ich indessen noch gut daran, daß mir die Ruga-Ruga selbst
nicht noch einen Besuch abstatteten, da sie mir sicher das Messer an
den Hals gesetzt hätten.
Ich selbst blieb besinnungslos bis zur Zeit der Dämmerung liegen. Da
erst, also 6-7 Stunden nach meiner Verwundung, kam ich zum Bewußtsein
meiner Hilflosigkeit. Einige Neger befanden sich in meiner Nähe, die,
als ich die Augen aufmachte, auf und davon liefen. Brennender Durst
peinigte mich. Ich suchte ihn zu stillen, indem ich mir den rechten
Stiefel, in dem sich eine Portion Blut, von dem angeschossenen Bein
herrührend, angesammelt hatte, auszog und das darin enthaltene Blut
begierig trank. Da das Blut aber nachher trocknete und die Wunden
überhaupt nur wenig nachbluteten, so gab es für mich bald nichts mehr
zu trinken. Die ganze Nacht lag ich bei vollem Bewußtsein da; ich
hätte mir gern schleunige Erlösung von meinen Leiden gewünscht. Meine
Versuche, aufzustehen, mißlangen. Am nächsten Morgen kaute ich den
Thau aus den Gräsern; den Tropenhelm legte ich mir unter den Kopf,
um diesen etwas erhöht zu halten, und zog es vor, hierfür mir die
glühende Tropensonne auf den Schädel scheinen zu lassen. Die Neger,
welche vorbeikamen und mich liegen sahen, hatten kein Mitleid mit
mir, verhöhnten mich teilweise noch, ließen mich alle liegen und
gaben mir nicht einmal einen Tropfen Wasser zu trinken. Ein altes,
fürchterlich häßliches Weib warf mir ein Stück von ihr ausgesogenen
Kürbis ins Gesicht mit den Worten »da friß«, während ein Gemütsmensch
darunter war, der auf mein Ansuchen, mich von der Stelle zu tragen,
nur erwiderte: »Du wirst doch gleich sterben«. So lag ich, bis die
Sonne am Himmel reichlich 2 Uhr zeigte, so daß ich also 26-27 Stunden
an jener traurigen Stätte zugebracht habe. Da fanden sich endlich zwei
hilfsbereite Leute, die mich ins nächste Dorf trugen. Als ich die erste
Pfütze passierte, trank ich soviel Wasser, wie meine braven Träger nach
ihrer Aussage noch nie einen Menschen hatten trinken sehen.
Ich wurde im nächsten Dorf in der Hütte des Jumbe untergebracht,
der mich, so gut er konnte, verpflegte, indem er mich auf eine
Negerbettstelle legen ließ und mir aus Matama gemachte Suppe zum
Löschen des Durstes gab. Auch kam mein Karawanenführer Ramassan bald
nach diesem Dorfe zurück, wusch, nachdem er mir die Sachen, welche über
und über voll Blut waren, vom Leibe gezogen hatte, meine Wunden aus,
und verklebte den Einschuß an der Brust, den Ausschuß am Rücken und den
Einschuß am Bein mit je einem Stück Cigarettenpapier. Das war für die
nächste Zeit die einzige Wundbehandlung. Außerdem warb Ramassan zehn
Leute in jenem Wasagara-Dorf an mit dem Versprechen, ihnen wenn sie
mich an die Küste nach Sadani brächten, reichlichen Lohn auszuzahlen.
Diese zehn trugen mich ununterbrochen die ganze Tageszeit mit Ausnahme
einer kurzen Rast während des Mittags in der Hängematte, immer zwei und
zwei abwechselnd, nach der Küste zu. Bei diesem Transport wurde in
jenem gebirgigen Terrain aber nicht besser als mit einem Stück Waare
mit mir umgegangen. Die Aufnahme, welche ich in den nächsten Dörfern
während dieser Zeit fand, war eine durchaus hartherzige. In keinem
Dorf wurde mir Unterkunft gewährt. Überall mußte ich mit meinen Leuten
außerhalb des Dorfes auf einem harten Graslager zubringen. Dabei hatte
ich von der während der Nächte verhältnismäßig großen Kälte viel zu
leiden, da ich nur mit meinen blutdurchtränkten Kleidern bedeckt war.
Nahrung bekam ich nur von meinen eigenen Leuten, und zwar während
dieser ganzen Zeit nur eine Matamasuppe. Das Mißgeschick wollte es
zudem, daß ich erst nach mehreren Tagen die englischen Missionare
erreichte, welche bereits erwähnt sind. Sie hatten mir Boten mit
Medizin und Lebensmitteln entgegengeschickt, doch waren diese einen
andern Weg gegangen, als ich.
Bei den Missionaren wurde mir nun selbstverständlich alles zu teil, was
mir diese Leute bieten konnten. Sie behandelten und verbanden meine
Wunden, brachten mich in einem Zelte unter, gaben mir bessere Nahrung
und eine bessere Hängematte, in der ich bis zur Küste unter ihrer
Obhut getragen wurde. Allerdings war mein Zustand auf diesem Transport
ein derartiger, daß man daran zweifelte, ob ich die Küste noch lebend
erreichen würde. Am letzten Tage, bevor wir in Sadani ankamen, trafen
wir auf dem Marsch den Maler Hellgrewe und Herrn Söhnge, die, nachdem
sie von +Dr.+ Hentschel Kunde über mich erhalten hatten, sich
sofort aufgemacht hatten, mir Hilfe zu bringen. Sie fuhren an Bord der
»Möwe« über die Herr Admiral Knorr auf die empfangene Nachricht hin so
gütig war, nach Sadani zu schicken, damit der Arzt der »Möwe«, Herr
+Dr.+ Schubert, mir Hilfe leisten könnte. In Ndumi, 2 Stunden
von der Küste entfernt, traf mich auch ein kleines Detachement unter
Lieutenant Mandt und +Dr.+ Schubert, die für meinen weiteren
Transport nach Sansibar auf S. M. S. »Möwe« Sorge trugen. Zur
Erinnerung an jene Zeit stiftete mir Hellgrewe später zwei von seiner
Meisterhand gemalte Bilder, die gegenwärtig mein Zimmer schmücken. --
Kehren wir nach dieser Abschweifung zu der Entwickelung der
ostafrikanischen Verhältnisse zurück. Bereits oben ist von den
Bestrebungen die Rede gewesen, welche sich seitens des Sultans gegen
die Erwerbungen der ostafrikanischen Gesellschaft geltend machten.
Diese Bestrebungen nahmen eine greifbare Form an, als der Sultan am
25. April 1885 offizielle Kenntnis von dem kaiserlichen Schutzbrief
erhielt. Der Sultan Said Bargasch erhob nunmehr einen formellen Protest
gegen diesen Schutzbrief und die deutschen Erwerbungen überhaupt.
Dieser telegraphisch nach Berlin übermittelte Protest hatte folgenden
Wortlaut: »Wir haben vom Generalkonsul Rohlfs Abschrift von Ew.
Majestät Proklamation vom 27. Februar empfangen, wonach Gebiete in
Usagara, Nguru und Ukami, von denen es heißt, daß sie westlich von
unsern Besitzungen liegen, Eurer Oberhoheit und deutscher Regierung
unterstellt sind. Wir protestieren hiergegen, weil diese Gebiete uns
gehören und wir dort Militärstationen halten und jene Häuptlinge,
welche die Abtretung von Souveränitätsrechten an die Agenten der
Gesellschaft anbieten, dazu nicht Befugnis haben: Diese Plätze haben
uns gehört seit der Zeit unsrer Väter.« Gleichzeitig sandte Said
Bargasch Truppen nach Witu, Dschagga und Usagara, um durch eine
thatsächliche Machtentfaltung die Häuptlinge einzuschüchtern und eine
Art Besitzrecht auszuüben.
Es dürfte geeignet erscheinen, an dieser Stelle die Stellung der Araber
in Sansibar und ihre Beziehungen zu Ostafrika kurz zu skizzieren. Wann
die erste Einwanderung derselben in Ostafrika erfolgte, läßt sich
mit Sicherheit nicht feststellen. Die zahlreichen Ruinen arabischer
Gebäude an der ganzen Küste entlang legen Zeugnis davon ab, daß die
arabische Kultur hier bereits in früheren Jahrhunderten in hoher Blüte
gestanden haben muß; auf dem Boden der Geschichte erscheinen die Araber
jedoch erst mit der portugiesischen Einwanderung. Es ist bekannt, daß
das arabische Element durch die Portugiesen im 16. Jahrhundert fast
gänzlich vertrieben wurde und daß die arabischen Städte insgesamt in
portugiesische Hände fielen. Ebenso darf die spätere Vertreibung der
Portugiesen durch die Maskataraber als bekannt voraussetzt werden.
Erst seit dem Jahre 1840 ist Sansibar der unbestrittene Hauptort der
arabischen Oberherrschaft. In diesem Jahr verlegte der Sultan Said
Said seine Residenz von Maskat nach Sansibar. Ihm folgte 1856 Said
Madjid, dem 1870 dann Said Bargasch nachfolgte; unter diesem gewann
der englische Einfluß in Sansibar vollkommen das Übergewicht über alle
andern Nationen. Said Bargasch starb 1888 und hinterließ die Regierung
seinem Bruder Said Kalifa.
Die Stellung, welche die Araber in Ostafrika gegenwärtig und zwar
seit der Vertreibung der Portugiesen einnehmen, ist eine durchaus
eigentümliche, wie sie sich ein zweites Mal kaum irgendwo auf der Welt
wiederfinden dürfte. Der eigentliche Mittelpunkt ihrer Herrschaft ist
Sansibar selbst; aber von diesem Zentralsitz aus laufen die von Arabern
gesponnenen Fäden bis in das tiefste Innere des schwarzen Kontinents
hinein. Ihre weitesten Vorposten liegen gegenwärtig weit über den
Tanganjika westlich im Congostaat.
Ein faktisches Besitzrecht hatte der Sultan ganz zweifellos am
Küstenstreifen von der Tanamündnng bis zum Rovuma. Denn auf diesem
ganzen Küstenstreifen unterhielt er in allen Hauptplätzen Walis
(Statthalter), zum Teil auch Garnison. Er übte hier also wirkliche
Hoheitsrechte aus. Der Machtbezirk der einzelnen Walis war jedoch
außerordentlich begrenzt und erstreckte sich im großen und ganzen immer
nur auf die nächste Umgebung ihres Wohnsitzes.
Fast unmittelbar hinter dem Küstenstreifen herrschten die eingeborenen
Häuptlinge und zwar meist nach patriarchalischem Brauch unumschränkt,
so daß von einem Besitztitel des Sultans hier gar keine Rede sein
konnte. Die Ansprüche, welche der Sultan für dieses Innere erhob,
begründete er mit dem Umstand, daß in einzelnen Plätzen sich von ihm
ernannte Walis befänden. Damit kann jedoch von einer thatsächlichen
Besitzergreifung seitens des Sultans nicht die Rede sein. Es erklärt
sich das vielmehr lediglich aus Folgendem: Die arabischen Kaufleute,
welche in den Plätzen des Innern, von denen hier die Rede ist, also z.
B. in Tabora, Mamboia und anderen sich ansiedelten, ließen vom Sultan
einen Wali ernennen, nur um durch einen solchen Beamten eine größere
Autorität unter sich zu schaffen. Hätten sie einen Wali selbständig
aus ihrer Mitte erwählt, so würde sich kein einziger der Araber an
dessen Richterspruch gekehrt haben; ernannte aber der Sultan den
Statthalter, so war demselben immer ein wesentlicher Einfluß gesichert,
weil der Sultan die Endfäden des Gewebes in Händen hielt, d. h. weil
er die ungehorsamen Araber bei ihrer Rückkehr nach Sansibar bestrafen
konnte. Thatsächlich aber haben diese Walis den Eingeborenen gegenüber
keine Rechte ausgeübt; diese standen wenigstens im jetzigen deutschen
Interessengebiet nach wie vor unter ihren angestammten Häuptlingen.
Der Protest des Sultans wurde daher mit Recht durch den Fürsten
Bismarck am 19. Juni 1885 formell abgelehnt, die Ansprüche für
unbegründet erklärt und gegen die nachträgliche Besetzung von Gebieten,
welche innerhalb des deutschen Schutzgebietes lagen, Einspruch erhoben.
Die deutsche Antwort trug den Charakter eines Ultimatum und wurde durch
ein deutsches Geschwader, bestehend aus den Schiffen: Bismarck, Prinz
Adalbert, Gneisenau, Stosch, Elisabeth, Olga, Möwe nebst zwei Tendern:
Adler und Ehrenfels nachdrücklich unterstützt.
Die Sultanstruppen waren bereits am 24. Juni zurückberufen worden und
am 14. August erkannte der Sultan rückhaltlos die Schutzherrschaft
Deutschlands über die Länder Usagara, Nguru, Usegua, Ukami und über
das Gebiet von Witu an. Diese Erklärung des Sultan wurde vom deutschen
Reich als vollkommen genügend angesehen und obwohl thatsächlich niemand
in Sansibar, weder die Araber noch die Engländer und Franzosen,
daran zweifelten, daß das Geschwader lediglich gesandt worden sei,
um das Sultanat zu annektieren, wurde seitens Deutschlands, um die
freundschaftlichen Beziehungen zu England nicht zu erschüttern, von
diesem Schritte abgesehen. Nicht nur die Deutschen, sondern überhaupt
alle Einwohner bis zum Sklaven herunter faßten dies nicht anders, denn
als einen Mißerfolg Deutschlands auf. Die gewaltige Flottenentfaltung
war gänzlich ohne Resultat, ja die Araber betrachteten sogar die vom
Sultan gegebene Erklärung lediglich als ein durch die Not erzwungenes,
diplomatisches Auskunftsmittel.
Für die europäischen Mächte bildete jedoch diese diplomatische
Korrespondenz die Grundlage für weitere Verhandlungen. England hatte
richtig erkannt, wie nahe die Gefahr einer Annexion des ganzen
Sultanats gelegen hatte. Um für die Zukunft eine solche Möglichkeit
auszuschließen, ging das englische Bestreben jetzt dahin, Deutschland
zum Beitritt zu dem englisch-französischen Vertrage vom Jahr 1862 zu
bringen, in welchem die ~Unabhängigkeit des Sultans von Sansibar~
anerkannt wurde. Die Verhandlungen über die ostafrikanische Frage
begannen zwischen England und Deutschland im Dezember 1885 und fanden
ihren Abschluß in dem internationalen Abkommen zu London am 1. November
1886.
Das Londoner Abkommen erkannte dem Sultan die Souveränität über
Sansibar, Pemba, Lamu und Mafia zu, sowie einen Besitz an der
Küste in einer Tiefe von 10 Seemeilen vom Rovuma bis Kipini. Um
jedoch der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft einen Zugang zur
See zu verschaffen, ohne welchen der Besitz des Innern ja gänzlich
wertlos gewesen wäre, machte England im Londoner Abkommen sich
anheischig, im Einverständnis mit Deutschland beim Sultan auf die
Verpachtung der Zölle in den Häfen von Daressalam und Pangani an die
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft hinzuwirken, nachdem bereits
im September 1885 die Mitbenutzung Daressalams zugestanden worden
war. Gleichzeitig kamen beide Mächte überein, eine Abgrenzung ihrer
gegenseitigen Interessensphäre in diesem Teile des ostafrikanischen
Festlandes vorzunehmen. Der letztgenannte Punkt bildet die Grundlage
des deutsch-englischen Abkommens von 1890.
Mit dem Londoner Vertrage war nunmehr endlich eine politische,
internationale Grundlage für die deutsche Kolonisation Ostafrikas
geschaffen. Die erste günstige Wirkung derselben war die
Erkenntnis, daß nicht wie bisher durch verhältnismäßig geringfügige
Kapitalbeteiligung ein Erfolg zu erzielen sei. Das Großkapital sollte
und mußte herangezogen werden und die Gesellschaft selbst verlangte
eine Neuorganisation.
Im Februar 1887 verwandelte sich die Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft, die Leitung wurde in die Hände
eines Verwaltungsrats gelegt und +Dr.+ Peters zum Generalvertreter
in Sansibar ernannt.
In der That gelang es Peters schon im Jahre 1887, den Sultan Said
Bargasch zu einer Abtretung der Zölle zu bringen, aber die Ratifikation
des Vertrages durch die Direktoren der Gesellschaft verzögerte sich
so lange, daß Said Bargasch darüber hinstarb und erst unter Said
Kalifa im April 1888 der überaus wichtige ~Küstenvertrag~ zu
Stande kam, durch welchen die gesamten Festlandszölle, so weit sie die
Ausfuhr betrafen, an die Gesellschaft abgetreten wurden. Da dieser
Küstenvertrag die eigentliche Grundlage und Ursache des Aufstandes
bildet, so mögen seine Bestimmungen hier Platz finden:
»Dem Sultan sollen keine Verbindlichkeiten erwachsen weder aus den
Kosten der Besitzergreifung der Küste durch die Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft, noch auch aus den daraus etwa entstehenden
Kriegszuständen. Dagegen willigt er ein, alle Akte und Handlungen,
welche erforderlich sind, um die Bestimmungen des Vertrags zur
Ausführung zu bringen, vorzunehmen und der Gesellschaft mit seiner
ganzen Autorität und Macht zu helfen.«
»Im ersten Jahre liefert die Gesellschaft den ganzen Betrag der
erhobenen Ein- und Ausfuhrzölle an den Sultan ab, abzüglich der
Geschäftsunkosten (nicht über 272000 M.) und einer Kommissionsgebühr
von 5 Prozent. Auf Grund der im ersten Jahre gemachten Erfahrungen soll
die Durchschnittssumme der jährlich zu zahlenden Pacht festgestellt
werden.«
»Die Gesellschaft wird ermächtigt, Beamte einzusetzen, Gesetze zu
erlassen, Gerichtshöfe einzurichten, Verträge mit Häuptlingen zu
schließen; alles noch nicht in Besitz genommene Land zu erwerben,
Steuern, Abgaben und Zölle zu erheben, Vorschriften für den Handel und
Verkehr zu erlassen, die Einfuhr von Waaren, Waffen und Munition und
allen andern Gütern, welche nach ihrer Ansicht der öffentlichen Ordnung
schädlich sind, zu verhindern; alle Häfen in Besitz zu nehmen und von
den Schiffen Abgaben zu erheben.«
»Die Verwaltung soll im Namen des Sultans und unter seiner Flagge,
sowie unter Wahrung seiner Souveränitätsrechte geführt werden. Der
Sultan erhält eine nach einem Jahr festzustellende Pachtsumme, ferner
50 Prozent des Reineinkommens, welches aus den Zollabgaben der Häfen
fließen wird; endlich die Dividende von zwanzig Anteilscheinen der
Gesellschaft +à+ 10000 M., nachdem Zinsen in der Höhe von 8
Prozent auf das eingezahlte Kapital der Anteilscheinbesitzer bezahlt
worden sind.«
Zur Zeit dieses Vertragsabschlusses besaß die Ostafrikanische
Gesellschaft in Deutsch-Ostafrika folgende 18 Stationen:
Auf Sansibar selbst: die Hauptstation Sansibar;
in Usaramo: Bagamoyo, Daressalam, Dunda, Madimola, Usungula;
in Usambara: Pangani, Korogwe, Mafi;
im Süden zwischen Rufidji und Rovuma: Kilwa, Lindi, Mikindani;
in Usagara: Sima und Kiora;
weiter westlich in Ugogo: Mpapua;
in Usegua: Mbusini (Petershöhe);
am Kilimandscharo: Moschi und Aruscha.
Von diesen waren nur Kilwa, Lindi und Mikindani Zollstationen. Im
übrigen wurden die Zölle in Sansibar selbst erhoben, da der gesamte
Verkehr von der Nordküste sich über Sansibar bewegte. Die Stationen
im Innern waren vor der Hand als Stützpunkte für Erwerbungen oder
eventuelle spätere wirtschaftliche Ausnutzung anzusehen. Den Beamten
der Gesellschaft, welche die betreffenden Stationen inne hatten, blieb
es je nach ihrer Befähigung und Initiative überlassen, daraus zu
machen, was sie konnten oder wollten.