1. Kapitel.

Einführung.

Kolonisationsidee in Deutschland. -- Erwerbung Deutsch-Ostafrikas.

-- Verträge in Usegua, Nguru, Usagara und Ukami. -- Kaiserlicher

Schutzbrief. -- Gesellschaft für deutsche Kolonisation. --

Gegenbestrebungen des Sultans. -- Erste Stationen in Ostafrika. --

Expeditionen zu Gebietserwerbungen. -- Expedition des Verfassers.

-- Protest des Sultans Said Bargasch gegen den kaiserlichen

Schutzbrief. -- Araber in Ostafrika. -- Besitzstand des Sultans an

der Küste. -- Stellung der Walis. -- Bismarcks Ultimatum. -- Deutsche

Flottendemonstration in Sansibar. -- Der Sultan erkennt die deutschen

Ansprüche an. -- Diplomatische Verhandlungen zwischen Deutschland

und England. -- Londoner Vertrag. -- Die Deutsch-Ostafrikanische

Gesellschaft. -- Der Küstenvertrag mit dem Sultan. -- Stationsbestand

der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.

Eine Geschichte des Araberaufstandes in Deutsch-Ostafrika kann nicht

gedacht werden ohne eingehende Betrachtung der Verhältnisse, welche

diesem Aufstande vorhergingen. Die Erwerbung Deutsch-Ostafrikas,

die einzelnen Phasen im Aufbau der Deutsch-Ostafrikanischen

Gesellschaft, die rein politischen und handelspolitischen Faktoren,

welche im Zusammenwirken mit den Völkerverhältnissen an der Küste

Deutsch-Ostafrikas zum Aufstand führten, bilden ~eine~ große

logische Kette.

Die Entwickelung der Kolonisationsidee in Deutschland braucht nur mit

wenigen Worten gestreift zu werden.

Die allgemeinen Ursachen, auf denen sich diese Idee aufbaute,

sind selbstverständlich in erster Linie in der außerordentlichen

Machtstellung zu suchen, welche Deutschland besonders nach dem

französischen Kriege in der Welt sich erworben. Diese Machtstellung

brachte dann eine unerwartete Entwicklung der Industrie mit sich

und diese wieder trieb ganz von selbst zu der Notwendigkeit neue

Absatzgebiete im Ausland zu schaffen. Während von der einen Seite

her diese Absatzgebiete lediglich auf dem Handelswege im Ausland

oder in den Kolonien anderer Nationen gesucht wurden, verlangte das

wiederbelebte Nationalgefühl der Deutschen seinerseits einen Anteil

an der Welt in Gestalt von Kolonien, um auf diese Weise die großen

wirtschaftlichen Faktoren im eigenen kolonialen Auslande nutzbar

verwerten zu können: mit einem Wort, die politische Unabhängigkeit auch

auf dem Gebiete des Handels und der Industrie zu erwerben. Gegenüber

allen Verdächtigungen feindlicher Kreise muß den ersten Beförderern der

Kolonialidee zweifellos der Ruhm zuerkannt werden, den Weg zu einer

solchen Unabhängigkeit ehrlich gesucht und auch thatsächlich gefunden

zu haben.

Welch außerordentliche Rolle bei diesen Bestrebungen Deutsch-Ostafrika

von vornherein gespielt hat und immer spielen wird, braucht kaum

besonders hervorgehoben zu werden. Einmal haben wir es mit einem

Gebiete zu thun, welches nach dem übereinstimmenden Urteil aller

unbefangenen Beobachter und Forscher zweifellos die wertvollsten Teile

Afrikas entweder in sich begreift oder handelspolitisch zu beherrschen

in der Lage ist. Ferner verfügt gerade unser Gebiet über eine durchaus

eigentümliche, im ganzen schwarzen Kontinent sich nicht wiederfindende

Entwicklung der Handelsbeziehungen nach dem Innern und vom Innern

heraus. Endlich besitzen wir in dem Volksstamm, welcher die Handelswege

nach dem tiefsten Innern eröffnet hat und auch gegenwärtig noch als

alleiniger Träger dieses Handelsverkehrs aufzufassen ist, in den

Arabern nämlich, Handelsvermittler von einer kaufmännischen Begabung

und gerade für das in Betracht kommende Land geeigneten Vorbildung, wie

sie wenigstens für Afrika nicht besser gedacht werden können.

Abgesehen von der wesentlichen Bedeutung aber, welche das

deutsch-ostafrikanische Gebiet für Deutschland selbst besitzt,

muß darauf hingewiesen werden, in welch ungewöhnlicher Weise die

Erwerbung dieses Gebietes durch eine deutsche Privatgesellschaft zur

Kolonisation ganz Afrikas und im weiteren zur Lösung kultureller und

zivilisatorischer Aufgaben von höchster Bedeutung mitgewirkt hat.

Der Eintritt des deutschen Reiches in die Reihe der Kolonialstaaten,

die internationale Verteilung Afrikas zwischen Deutschland, England,

Frankreich, Italien und Portugal in den Verträgen des Jahres 1890,

die internationale Regelung der Sklavereifrage durch die Brüsseler

Konferenz vom Jahre 1889 sind lediglich Folgen der deutschen Erwerbung,

und es darf gewiß als ein eigenartiges Wirken der Vorsehung angesehen

werden, wenn gerade das jüngste Kolonialvolk den Anstoß zur Regelung

von Fragen gegeben hat, welche einen ganzen Erdteil betreffen.

Wenige Worte mögen dem Leser den Gang der Erwerbung ins Gedächtnis

zurückrufen.

Einige wenige patriotische Männer vereinigten sich am 3. April 1884 zur

Gesellschaft für deutsche Kolonisation. Sie stellten sich auf den Boden

der von +Dr.+ Karl Peters vorgeschlagenen Thesen, welche darin

gipfelten, daß, bis das Reich sich entschlösse in eine Kolonialpolitik

einzutreten, es nötig sei, daß das deutsche Volk selbst mit praktischen

Schritten, d. h. in erster Linie mit Gebietserwerbungen in fremden

Erdteilen, zunächst in Ostafrika, vorginge. Im November 1884 traf

bereits die erste Expedition (+Dr.+ Peters, +Dr.+ Jühlke,

Graf Joachim Pfeil und Kaufmann Otto) in Sansibar ein. Am 10. November

brach die Expedition nach Überwindung unendlicher Schwierigkeiten nach

dem Festlande auf, erwarb innerhalb 6 Wochen durch Verträge in den

Landschaften Usegua, Nguru, Usagara und Ukami die Hoheits- und eine

Reihe von Privatrechten von 10 eingeborenen Häuptlingen (Jumbes),

hißte die deutsche Flagge an den entsprechenden Punkten und bestimmte

einige Plätze für die Anlegung von Stationen. Anfang Februar 1885

traf +Dr.+ Peters bereits wieder in Berlin ein und erhielt auf

Verwendung Sr. Durchlaucht des Fürsten Bismarck am 27. Februar 1885

den Allerhöchsten Schutzbrief Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm +I.+

für die gemachten Erwerbungen. Mit Erlangung dieses Schutzbriefes

wurden alle Anfeindungen, welche gegen die völker- und staatsrechtliche

Gültigkeit jener Verträge erhoben waren, ohne weiteres niederschlagen,

-- Anfeindungen, welche nicht nur in Deutschland selbst seitens der

Kolonialgegner, sondern besonders durch das auf das höchste betroffene

England in Szene gesetzt waren. Die Erlangung dieses Schutzbriefes ist

daher als ein außerordentlich wesentliches Zugeständnis des deutschen

Reiches und zwar in erster Linie des Fürsten Reichskanzlers anzusehen.

Es ist der eigentliche Ausgangspunkt der afrikanischen Kolonialpolitik

des deutschen Reiches. Die Gesellschaft für deutsche Kolonisation

hatte damit ihren ersten und zweifellos größten Erfolg erreicht,

einen Erfolg, welcher jedoch der Gesellschaft selbst große und über

den Rahmen ihres eigentlichen Wirkungskreises weit hinausgehende

Verpflichtungen auferlegte. Es stellte sich sofort die Notwendigkeit

heraus, mit weit größeren Kapitalmitteln als bisher die bereits

erworbenen Gebiete in thatsächlichen Besitz zu nehmen, andrerseits aber

diesen Erwerbungen, welche ja nur als Kern und Ausgangspunkt gedacht

waren, neue in weiterem Umkreise hinzuzufügen und den Kolonialbesitz

in Ostafrika abzurunden. Besonders die letztere Aufgabe bedingte die

allergrößte Eile. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Peters'schen

Erwerbung machten sich sowohl von englischer Seite als auch (und

zwar vermutlich auf Betreiben der Engländer) seitens des Sultans von

Sansibar Bestrebungen geltend, welche darauf abzielten, den erworbenen

Besitz zu isolieren und die umliegenden Landschaften rechtlich für

den Sultan von Sansibar in Besitz zu nehmen. In richtiger Erkenntnis

der Sachlage wurde daher aus der Mitte der Gesellschaft für deutsche

Kolonisation heraus bereits am 2. April 1885 eine Kommanditgesellschaft

gegründet, welche unter dem Namen »Deutsch-Ostafrikanische

Gesellschaft, Karl Peters und Genossen« in das Handelsregister

eingetragen wurde und so eine Rechtsform für das weitere Vorgehen

darstellte.

Als Zweck der Gesellschaft wurde in die Satzungen aufgenommen

»Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Ländern sowie

deutsche Kolonisation im Osten Afrikas«. +Dr.+ Peters erhielt

Generalvollmacht und zwar in einer solchen Ausdehnung, daß thatsächlich

die ganze Gesellschaft in jeder Beziehung durch ihn allein geleitet

wurde.

Für +Dr.+ Peters selbst hatte sich nach seiner Rückreise nach

Deutschland die Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes in der

Heimat herausstellt, um die schwierigen, dort der Gesellschaft

harrenden Aufgaben in Angriff zu nehmen, besonders in den Finanzkreisen

Deutschlands die nötigen Kapitalien zu schaffen, ferner die weitere

Ausbildung der Gesellschaftsformen herbeizuführen und dieser als

Direktor vorzustehen. In Ostafrika standen von den mit Peters

ausgezogenen Herren noch +Dr+. Jühlke und Graf Pfeil zur

Verfügung, da der Kaufmann Otto in Usagara einer Krankheit zum

Opfer gefallen war. Dem +Dr+. Jühlke wurde die Vertretung der

Gesellschaft in Sansibar und Ostafrika übertragen; während Graf Pfeil

als erste Aufgabe die Errichtung der Station Sima in Usagara zugewiesen

erhielt.

In Deutschland wurden von +Dr+. Peters nach der Erteilung des

kaiserlichen Schutzbriefes eine Reihe von Persönlichkeiten für den

Gesellschaftsdienst engagiert, um zur Erweiterung des Gebietes eine

Reihe von Expeditionen zu unternehmen. Einer der engagierten Herren,

der Gärtner Schmidt, löste den Grafen Joachim Pfeil auf Sima ab mit dem

Auftrag dort eine landwirtschaftliche Station zu gründen. Dadurch wurde

Graf Pfeil für Uebernahme weiterer Expeditionen frei und ging zunächst

auf der von Bagamoyo nach dem Innern sich hinziehenden Karawanenstraße

nach Süden, woselbst er der Gesellschaft durch einen Vertrag Ansprüche

auf die Landschaft Kutu sicherte. Hieran schlossen sich folgende

weitere Expeditionen:

Die Expedition Jühlke, welcher Premier-Lieutenant Weiß zugeteilt war,

gewann Rechtstitel auf die Landschaft Usambara.

Graf Pfeil schloß zusammen mit Premier-Lieutenant Schlüter Verträge in

den Landschaften zwischen dem Rufidji und Rovuma.

Die Herren Baumeister Hörnecke und Lieutenant von Anderten waren zu

gleichem Zweck am Tana und an der Somaliküste thätig und erwarben

Ansprüche, die im Jahre 1886 durch eine Expedition des +Dr+.

Jühlke an der Benadirküste erweitert wurden. Hierbei fiel dieser um die

Erwerbung unserer Kolonien hochverdiente Mann den heimtückischen Somali

leider zum Opfer.

Der Verfasser selbst sicherte der Gesellschaft durch Verträge Rechte

auf die Landschaft Usaramo.

Es würde zu weit führen, und ist nicht Aufgabe dieses Buches, die

erwähnten Expeditionen im Detail zu verfolgen. Doch dürfte es nicht

uninteressant sein, eine solche Expedition etwas ausführlicher zu

erzählen, um hierdurch ein Bild von den damals in Ostafrika für die

Gesellschaft bestehenden Schwierigkeiten zu geben.

Es wird zu diesem Zweck die vom Verfasser selbst ausgeführte Expedition

gewählt; nicht etwa als ob dieser ein besonderer Wert zugesprochen

werden soll, sondern weil sie naturgemäß dem Verfasser am nächsten

liegt.

Mein Auftrag, den ich nach meiner Ankunft in Sansibar vom

Generalvertreter der Gesellschaft, +Dr+. Jühlke, erhielt, bestand

darin, in Sansibar zunächst eine Expedition zusammenzustellen und mit

dieser von Bagamoyo aus Usaramo zu durchziehen, das Land zwischen dem

Kingani und Rufidji der Gesellschaft zu sichern und dann nach Usagara

zu gehen, wo mir weitere Befehle von Seiten der Gesellschaftsvertretung

zugehen sollten.

Ich suchte dem erhaltenen Befehle gemäß so schnell wie möglich die

für die Expedition nötigen Träger anzuwerben, kaufte die im Inlande

gangbaren Tauschartikel ein, verpackte sie in Lasten und war 5 Tage

nach meiner Ankunft in Sansibar so weit, daß ich nach Bagamoyo, dem

Anfangspunkt meiner Expedition auf dem Festland überfahren konnte.

Es war für mich notwendig, die Zahl der für die Expedition nötigen

Träger auf ein Minimum zu reduzieren, da Said Bargasch, der damalige

Sultan von Sansibar, uns die Anwerbung der Leute, wie überhaupt die

Expedition in jeder Weise zu erschweren suchte. Ich sah mich genötigt,

nachdem es mir gelungen war, 70 Träger anzuwerben, auch unsere

eigenen Bedürfnisse sehr zu beschränken und für diese Trägerzahl

die Verpackung der nötigsten Lasten einzurichten. Von der sonst bei

einer Expedition üblichen Mitnahme von Karawanen-Askari (Soldaten)

mußte ich Abstand nehmen, weil mir die Anwerbung solcher, wenn sie

einigermaßen zuverlässig sein sollten, unmöglich war. Meiner Expedition

war der 3 Monate vor mir in Ostafrika angelangte Kaufmann Söhnge

zugeteilt worden. Von den Schwarzen sind zu erwähnen: der Hetmann

der Karawane, der Komorenneger Ramassan, ferner 2 sansibaritische

Waniampara (Unterführer) -- alle drei mit Gewehren bewaffnet. Im

übrigen bestand die Expedition außer unseren schwarzen Dienern nur noch

aus sansibaritischem Trägerpersonal. Beim Aufbruch war für mich die

größte Eile geboten, schon aus dem Grunde um, bevor das Ziel der Reise

bekannt geworden war, Aufhetzungen des Sultans in Usaramo vorzubeugen.

Der Sultan konnte uns nicht nur in Sansibar an der Anwerbung der Träger

und der Zusammenstellung der Expedition aufs äußerste hinderlich sein,

sondern auch im Innern. Hier besaß er zwar an den meisten Plätzen

nicht eine direkte Macht, aber doch einen großen moralischen Einfluß,

wie sich dies bei mehreren deutschen Expeditionen, z. B. in Usambara

gezeigt hat, wo von Said Bargasch die entsprechenden Empfehlungen

vorausgeschickt wurden. Durch meinen schnellen Aufbruch indes, und

da der Sultan über den Zweck meiner Reise sich im Unklaren befand,

die Expedition auch so angelegt war, als ob sie direkt nach Usagara

marschierte, welches sich ja bereits in deutschem Besitz befand, wurden

wir vor Schädigungen bewahrt.

So war es mir möglich, im ganzen 7 Tage nach meiner Ankunft in

Sansibar, von Bagamoyo aus abzurücken, von wo ich zunächst südlich

nach Bueni marschierte, um von hier aus den kleinen von Pangani

nach Kutu führenden Karawanenweg bis an den Kingani nach Dundanguru

einzuschlagen. Auch hier war es wieder mein Bestreben, möglichst

schnell vorwärts zu kommen, um nach dem Bekanntwerden meiner Route

in Bagamoyo und Sansibar durch die Schnelligkeit des Marsches mich

dem Einfluß der Küstenmachthaber zu entziehen. In der That wurde

auch die Expedition zunächst von den Eingeborenen überall freundlich

aufgenommen, die damals trotz der großen Nähe der Küste Europäer

noch gar nicht gesehen hatten, weil diese nur in ganz vereinzelten

Ausnahmefällen bislang das Land seitlich der großen Karawanenstraße

betreten hatten. Es bildete sich fast überall ein ganz friedlicher

Verkehr mit der Bevölkerung heraus, und dieselbe war in der Regel

leicht dazu zu bewegen, die Verträge, deren Abschließung der alleinige

Zweck der Expedition war, mit uns einzugehen. Wie schon ganz im

Eingang erwähnt worden, sind ja diese Verträge sowohl in Deutschland

wie im Ausland auf das heftigste angegriffen und verspottet worden. Das

Letztere vielleicht mit einem gewissen Recht; denn es konnte sich ja

niemand verhehlen, daß der faktische Wert derselben gering war, da die

eingeborenen Häuptlinge sich sehr selten, obgleich es ihnen auseinander

gesetzt wurde, dessen, was sie mit einigen Krähenfüßen unterschrieben,

voll bewußt waren und sie zumeist auch gegen reiche Geschenke in

der augenblicklichen Laune waren, alles Mögliche was man von ihnen

verlangte, abzutreten, ohne an das Bindende solcher Zugeständnisse für

die Zukunft zu denken. Andererseits repräsentierte auch die zweite

Vertrag schließende Partei, die ostafrikanische Gesellschaft, damals

nur eine geringe Macht und bedurfte dringend des Rückhalts an der

Reichsregierung.

Nichtsdestoweniger haben die Verträge ihren Zweck vollkommen erfüllt,

da infolge der ungeordneten innerafrikanischen Zustände und infolge der

zivilisatorischen und humanitären Verpflichtungen, die wir den auf der

tiefsten Kulturstufe stehenden Negern gegenüber zu übernehmen willens

waren, die staatsrechtliche Grundlage für die spätere Abgrenzung

unserer Interessensphäre durch sie gegeben wurde.

Fand ich nun in der ersten Zeit überall eine gute Aufnahme und volles

Entgegenkommen seitens der Eingeborenen auf meiner Expedition, so blieb

doch die Aufhetzung des Sultans von Sansibar nicht ohne Erfolg. Denn

diejenigen in der Expedition, auf die ich am meisten angewiesen war und

von denen der Erfolg derselben abhing, die Träger, warteten nur auf die

Gelegenheit, mich während des Marsches im Stich zu lassen und thaten

dies auch gleich während der ersten Tage nach meinem Aufbruch von der

Küste.

Wie sehr der Sultan auf die Träger einzuwirken im Stande gewesen war,

konnte ich daraus ersehen, daß dem treu zu mir haltenden Dolmetscher

Ramassan öfters von den Sansibariten gedroht wurde, ihn beim Sultan

zu denunzieren, weil er auf Kosten der Interessen des Sultans unsere

Bestrebungen zu sehr fördere. Ramassan schwebte daher auch in steter

Angst vor der Strafe des Sultans.

Durch das Entgegenkommen der eingeborenen Jumbes oder Pasi, wie sie

in Usaramo genannt werden, ist es mir zunächst immer gelungen, die

notwendige Zahl von Aushilfeträgern zu erhalten. Doch sah ich mich

wegen der steten Zunahme von Desertion der Träger in Dundanguru

veranlaßt, zu einem andern Auskunftsmittel zu greifen, da von hier an

die Wasaramo nicht mehr willens waren, mir auf meiner nach Süden nach

dem Rufidji abbiegenden Route bis an die Grenze der gefürchteten

Mahenge zu folgen.

Ich erklärte meinen Trägern, daß, wer nicht weiter mit mir ziehen

wollte, die Erlaubnis habe nach Sansibar zurückzukehren, da ich

nur solche Leute, die mir freiwillig und gern folgen würden, mit

mir zu nehmen wünsche. In Sansibar würde ich die Bestrafung der

Davongelaufenen durch Vermittlung des deutschen Konsulats herbeiführen,

dagegen die mir während der ganzen Expedition treu bleibenden Träger

über meine Verpflichtung hinaus belohnen. So behielt ich nicht ganz 30

Mann bei mir.

Es war mir ganz Unmöglich, mit diesen die Lasten der Karawane

weiterzutransportieren. Daher erteilte ich dem Kaufmann Söhnge den

Auftrag, am Kingani ein provisorisches Lager zu beziehen und so gut es

ging, zu befestigen, während ich selbst mit den für die Dauer eines

Monats notwendigen Tauschwaren, die ich in sehr leichte Lasten verpackt

hatte, mit 13 Trägern den Marsch nach Süden fortsetzte. Die übrigen

Träger ließ ich Herrn Söhnge zur Bewachung und Einrichtung des Lagers.

Ich durchzog nun allein das Land direkt nach Süden bis zum Rufidji

verfolgte diesen drei Tagereisen östlich und marschierte dann nach

Nordwest zurück, um wieder zum übrigen Teil meiner Expedition am

Kingani zu stoßen.

Ich fand bei den Häuptlingen des südlichen Usaramo nicht dasselbe

Entgegenkommen wie im nördlichen Teil und wurde überall mißtrauisch

aufgenommen; es gelang mir jedoch auch hier, wenn auch nicht mit

derselben Leichtigkeit wie vordem, die gewünschten Verträge, 25 an der

Zahl, abzuschließen.

Nach meiner Wiedervereinigung mit Söhnge trat ich den weiteren

Vormarsch der Expedition nach Usagara an, da es Söhnge gelungen war,

sich mit den Parsis der Ortschaften am Kingani zu befreunden und von

diesen die für den Weitermarsch nötige Zahl von Trägern anzuwerben. Die

große Karawanenstraße von Bagamoyo wurde am Gerengere erreicht und auf

dieser der Marsch nach Muini Sagara und von da nach Sima fortgesetzt.

In Sima traf ich den Generalvertreter der Gesellschaft +Dr.+

Jühlke an, welcher die für die weitere Fortsetzung der Expedition oder

für Stationsanlagen nötigen Lasten, die ich aus Mangel an Trägern von

Sansibar nicht hatte mitnehmen können, mir nachbrachte und ferner

den Auftrag des deutschen Generalkonsuls hatte, einen mit dem alten

Usagara-Sultan Muini Sagara und einer arabischen Karawane vorgekommenen

Streitfall zu untersuchen und zu schlichten. Dieser Auftrag ging in

Folge der Erkrankung Jühlkes auf mich über und hielt mich für die

nächste Woche noch in Usagara fest.

Endlich im letzten Drittel des Oktober erreichte mich der Befehl

nach Sansibar zurückzukehren und dort eine neue Expedition

zusammenzustellen, um mit dieser von der Rovuma-Mündung aus zum Zweck

weiterer Erwerbungen ins Innere abzumarschieren.

Mein Begleiter Söhnge war bereits vor mir mit den abgeschlossenen

Verträgen nach Sansibar zurückgesandt worden, und es schloß sich mir

der mit mir zugleich nach Ostafrika gekommene +Dr.+ Hentschel,

welcher sich damals ebenfalls in Usagara befand, auf dem Rückmarsche

an. Diese Rücktour sollte indes für mich verhängnisvoll werden und

einen Strich durch die Ausführung meiner Instruktion machen.

Am 28. Oktober, Morgens, verließen wir unsern Lagerplatz bei Kidete.

Die ersten Stunden des Marsches von Kidete aus waren ruhig verlaufen,

und wir glaubten, obgleich wir sowohl durch Kidete-Leute, wie auch

durch passierende Jäger von den in jener Gegend angesessenen Wakamba

des öfteren belästigt worden waren, durchaus nicht an eine ernstere

Gefahr, als wir plötzlich etwa um 1/2-12 Mittags von hinten beschossen

wurden. Die Karawane bestand damals außer uns beiden Europäern noch

aus 20 unbewaffneten Trägern, welche bei diesem Angriffe ebenso wie

unsre Boys ihre Lasten fortwarfen und sich schleunigst davonmachten.

Wir waren daher auf uns allein angewiesen. Unter dem fortgeworfenen

Gepäck befanden sich auch +Dr.+ Hentschels Patronen. Da ich eine

größere Anzahl Patronen selbst bei mir trug, half ich hiermit meinem

Gefährten aus. Seine Doppelbüchse hatte ein etwas größeres Kaliber als

der Büchsenlauf meiner Büchsflinte, weshalb auch seine Schüsse nicht

so präzis sein konnten. Wir suchten indes durch schnelle und möglichst

gut gezielte Schüsse der uns numerisch überlegenen Bande -- es waren

etwa 30 an der Zahl -- möglichst viel Verluste beizubringen. Die Gegner

haben, wie späteren Besuchern der Gegend mitgeteilt wurde, 5 Tote und

mehrere Verwundete gehabt. Aber wir selbst wurden beide gleich bei

Beginn der Schießerei verwundet. +Dr.+ Hentschel erhielt einen

Schuß in die linke Wade und ich einen in den rechten Unterschenkel über

dem Knöchel.

Glücklicherweise machten uns unsere Wunden nicht kampfunfähig; wir

suchten so gut wie möglich Deckung im Terrain und setzten, obgleich

verwundet, das Feuer fort.

Bei den Gegnern wurde dasselbe immer schwächer; doch traf mich eine

der letzten gegnerischen Kugeln in die Brust und ging durch meine

rechte Lunge hindurch. Das genügte in jenem Augenblick für mich. Die

Gegner stellten, wahrscheinlich wegen der verhältnismäßig großen

Verluste, die sie hatten, das Feuer ein und verschwanden zu meinem

Glück vom Kampfplatz. +Dr.+ Hentschel hielt an meiner Seite

aus, bis mich das Bewußtsein verließ, worauf er sich bei seiner ihn

am Gehen hindernden Verwundung zum Teil auf allen Vieren nach dem

nächsten Dorfe hin fortbewegte, um Hilfe für mich herbeizuschaffen,

oder, wenn diese zu spät käme, mich zu beerdigen. Er mußte zu diesem

Zweck die davongelaufenen Träger, vor allem Ramassan, wiederbekommen;

denn allein konnte er, selbst verwundet, mir nicht helfen. Daher bewog

er eine Anzahl Leute im nächsten Dorfe, zu mir zurückzugehen, um mich

nach jenem Dorf zu bringen; er gab ihnen als Lohn das einzige, was

er gerettet, sein eigenes Gewehr. Die Leute sind indessen nie zu mir

gekommen.

+Dr.+ Hentschel selbst kam nicht zurück, weil er hörte, englische

Missionare seien etwas weiter vorwärts auf der Straße, aber in der

Nähe. Er sah ein, daß das richtigste sei, von diesen ärztliche Hilfe

und Medizin zu erbitten, da wir alles verloren hatten. So ließ er sich

zu diesen tragen und sandte Ramassan zurück, der indes Angst hatte

und erst später zu mir kam. Die englischen Missionare traf Hentschel;

dieselben erklärten sich natürlich bereit, auf mich zu warten, während

Hentschel sich in Eilmärschen nach Sadani tragen ließ, um von dort

nach Sansibar zu fahren und dort den Vorfall zu melden, damit mir

ein Arzt und Hilfe entgegengeschickt würde, wenn es auch damals

unwahrscheinlich erschien, daß ich am Leben war. +Dr.+ Hentschel

hat in dieser Weise durchaus korrekt und besonnen gehandelt; durch

seine Handlungsweise hat er wesentlich dazu beigetragen, mir das Leben

zu retten, und mich zu Dank verpflichtet.

Nun ein paar Worte über meine Angreifer. Diese bestanden, wie wir

später erfuhren, in einer Räuberbande, sogenannten Ruga-Ruga, die

es auf Beutemachen und Plünderung Unsrer Sachen abgesehen hatten.

Diese Absicht ist nun nicht einmal von ihnen erreicht worden, da die

Angreifer nach ihren verhältnismäßig großen Verlusten sich schleunigst

empfahlen. Es waren Dritte, denen die Beute zufiel und zwar Kidete-

und Mamboialeute, die, während ich bewußtlos auf dem Kampfplatz lag,

alles stahlen und dabei mit großer Gewissenhaftigkeit verfuhren. Bis

auf das, was ich persönlich am Leibe trug, ließen sie nichts zurück;

doch war ich indessen noch gut daran, daß mir die Ruga-Ruga selbst

nicht noch einen Besuch abstatteten, da sie mir sicher das Messer an

den Hals gesetzt hätten.

Ich selbst blieb besinnungslos bis zur Zeit der Dämmerung liegen. Da

erst, also 6-7 Stunden nach meiner Verwundung, kam ich zum Bewußtsein

meiner Hilflosigkeit. Einige Neger befanden sich in meiner Nähe, die,

als ich die Augen aufmachte, auf und davon liefen. Brennender Durst

peinigte mich. Ich suchte ihn zu stillen, indem ich mir den rechten

Stiefel, in dem sich eine Portion Blut, von dem angeschossenen Bein

herrührend, angesammelt hatte, auszog und das darin enthaltene Blut

begierig trank. Da das Blut aber nachher trocknete und die Wunden

überhaupt nur wenig nachbluteten, so gab es für mich bald nichts mehr

zu trinken. Die ganze Nacht lag ich bei vollem Bewußtsein da; ich

hätte mir gern schleunige Erlösung von meinen Leiden gewünscht. Meine

Versuche, aufzustehen, mißlangen. Am nächsten Morgen kaute ich den

Thau aus den Gräsern; den Tropenhelm legte ich mir unter den Kopf,

um diesen etwas erhöht zu halten, und zog es vor, hierfür mir die

glühende Tropensonne auf den Schädel scheinen zu lassen. Die Neger,

welche vorbeikamen und mich liegen sahen, hatten kein Mitleid mit

mir, verhöhnten mich teilweise noch, ließen mich alle liegen und

gaben mir nicht einmal einen Tropfen Wasser zu trinken. Ein altes,

fürchterlich häßliches Weib warf mir ein Stück von ihr ausgesogenen

Kürbis ins Gesicht mit den Worten »da friß«, während ein Gemütsmensch

darunter war, der auf mein Ansuchen, mich von der Stelle zu tragen,

nur erwiderte: »Du wirst doch gleich sterben«. So lag ich, bis die

Sonne am Himmel reichlich 2 Uhr zeigte, so daß ich also 26-27 Stunden

an jener traurigen Stätte zugebracht habe. Da fanden sich endlich zwei

hilfsbereite Leute, die mich ins nächste Dorf trugen. Als ich die erste

Pfütze passierte, trank ich soviel Wasser, wie meine braven Träger nach

ihrer Aussage noch nie einen Menschen hatten trinken sehen.

Ich wurde im nächsten Dorf in der Hütte des Jumbe untergebracht,

der mich, so gut er konnte, verpflegte, indem er mich auf eine

Negerbettstelle legen ließ und mir aus Matama gemachte Suppe zum

Löschen des Durstes gab. Auch kam mein Karawanenführer Ramassan bald

nach diesem Dorfe zurück, wusch, nachdem er mir die Sachen, welche über

und über voll Blut waren, vom Leibe gezogen hatte, meine Wunden aus,

und verklebte den Einschuß an der Brust, den Ausschuß am Rücken und den

Einschuß am Bein mit je einem Stück Cigarettenpapier. Das war für die

nächste Zeit die einzige Wundbehandlung. Außerdem warb Ramassan zehn

Leute in jenem Wasagara-Dorf an mit dem Versprechen, ihnen wenn sie

mich an die Küste nach Sadani brächten, reichlichen Lohn auszuzahlen.

Diese zehn trugen mich ununterbrochen die ganze Tageszeit mit Ausnahme

einer kurzen Rast während des Mittags in der Hängematte, immer zwei und

zwei abwechselnd, nach der Küste zu. Bei diesem Transport wurde in

jenem gebirgigen Terrain aber nicht besser als mit einem Stück Waare

mit mir umgegangen. Die Aufnahme, welche ich in den nächsten Dörfern

während dieser Zeit fand, war eine durchaus hartherzige. In keinem

Dorf wurde mir Unterkunft gewährt. Überall mußte ich mit meinen Leuten

außerhalb des Dorfes auf einem harten Graslager zubringen. Dabei hatte

ich von der während der Nächte verhältnismäßig großen Kälte viel zu

leiden, da ich nur mit meinen blutdurchtränkten Kleidern bedeckt war.

Nahrung bekam ich nur von meinen eigenen Leuten, und zwar während

dieser ganzen Zeit nur eine Matamasuppe. Das Mißgeschick wollte es

zudem, daß ich erst nach mehreren Tagen die englischen Missionare

erreichte, welche bereits erwähnt sind. Sie hatten mir Boten mit

Medizin und Lebensmitteln entgegengeschickt, doch waren diese einen

andern Weg gegangen, als ich.

Bei den Missionaren wurde mir nun selbstverständlich alles zu teil, was

mir diese Leute bieten konnten. Sie behandelten und verbanden meine

Wunden, brachten mich in einem Zelte unter, gaben mir bessere Nahrung

und eine bessere Hängematte, in der ich bis zur Küste unter ihrer

Obhut getragen wurde. Allerdings war mein Zustand auf diesem Transport

ein derartiger, daß man daran zweifelte, ob ich die Küste noch lebend

erreichen würde. Am letzten Tage, bevor wir in Sadani ankamen, trafen

wir auf dem Marsch den Maler Hellgrewe und Herrn Söhnge, die, nachdem

sie von +Dr.+ Hentschel Kunde über mich erhalten hatten, sich

sofort aufgemacht hatten, mir Hilfe zu bringen. Sie fuhren an Bord der

»Möwe« über die Herr Admiral Knorr auf die empfangene Nachricht hin so

gütig war, nach Sadani zu schicken, damit der Arzt der »Möwe«, Herr

+Dr.+ Schubert, mir Hilfe leisten könnte. In Ndumi, 2 Stunden

von der Küste entfernt, traf mich auch ein kleines Detachement unter

Lieutenant Mandt und +Dr.+ Schubert, die für meinen weiteren

Transport nach Sansibar auf S. M. S. »Möwe« Sorge trugen. Zur

Erinnerung an jene Zeit stiftete mir Hellgrewe später zwei von seiner

Meisterhand gemalte Bilder, die gegenwärtig mein Zimmer schmücken. --

Kehren wir nach dieser Abschweifung zu der Entwickelung der

ostafrikanischen Verhältnisse zurück. Bereits oben ist von den

Bestrebungen die Rede gewesen, welche sich seitens des Sultans gegen

die Erwerbungen der ostafrikanischen Gesellschaft geltend machten.

Diese Bestrebungen nahmen eine greifbare Form an, als der Sultan am

25. April 1885 offizielle Kenntnis von dem kaiserlichen Schutzbrief

erhielt. Der Sultan Said Bargasch erhob nunmehr einen formellen Protest

gegen diesen Schutzbrief und die deutschen Erwerbungen überhaupt.

Dieser telegraphisch nach Berlin übermittelte Protest hatte folgenden

Wortlaut: »Wir haben vom Generalkonsul Rohlfs Abschrift von Ew.

Majestät Proklamation vom 27. Februar empfangen, wonach Gebiete in

Usagara, Nguru und Ukami, von denen es heißt, daß sie westlich von

unsern Besitzungen liegen, Eurer Oberhoheit und deutscher Regierung

unterstellt sind. Wir protestieren hiergegen, weil diese Gebiete uns

gehören und wir dort Militärstationen halten und jene Häuptlinge,

welche die Abtretung von Souveränitätsrechten an die Agenten der

Gesellschaft anbieten, dazu nicht Befugnis haben: Diese Plätze haben

uns gehört seit der Zeit unsrer Väter.« Gleichzeitig sandte Said

Bargasch Truppen nach Witu, Dschagga und Usagara, um durch eine

thatsächliche Machtentfaltung die Häuptlinge einzuschüchtern und eine

Art Besitzrecht auszuüben.

Es dürfte geeignet erscheinen, an dieser Stelle die Stellung der Araber

in Sansibar und ihre Beziehungen zu Ostafrika kurz zu skizzieren. Wann

die erste Einwanderung derselben in Ostafrika erfolgte, läßt sich

mit Sicherheit nicht feststellen. Die zahlreichen Ruinen arabischer

Gebäude an der ganzen Küste entlang legen Zeugnis davon ab, daß die

arabische Kultur hier bereits in früheren Jahrhunderten in hoher Blüte

gestanden haben muß; auf dem Boden der Geschichte erscheinen die Araber

jedoch erst mit der portugiesischen Einwanderung. Es ist bekannt, daß

das arabische Element durch die Portugiesen im 16. Jahrhundert fast

gänzlich vertrieben wurde und daß die arabischen Städte insgesamt in

portugiesische Hände fielen. Ebenso darf die spätere Vertreibung der

Portugiesen durch die Maskataraber als bekannt voraussetzt werden.

Erst seit dem Jahre 1840 ist Sansibar der unbestrittene Hauptort der

arabischen Oberherrschaft. In diesem Jahr verlegte der Sultan Said

Said seine Residenz von Maskat nach Sansibar. Ihm folgte 1856 Said

Madjid, dem 1870 dann Said Bargasch nachfolgte; unter diesem gewann

der englische Einfluß in Sansibar vollkommen das Übergewicht über alle

andern Nationen. Said Bargasch starb 1888 und hinterließ die Regierung

seinem Bruder Said Kalifa.

Die Stellung, welche die Araber in Ostafrika gegenwärtig und zwar

seit der Vertreibung der Portugiesen einnehmen, ist eine durchaus

eigentümliche, wie sie sich ein zweites Mal kaum irgendwo auf der Welt

wiederfinden dürfte. Der eigentliche Mittelpunkt ihrer Herrschaft ist

Sansibar selbst; aber von diesem Zentralsitz aus laufen die von Arabern

gesponnenen Fäden bis in das tiefste Innere des schwarzen Kontinents

hinein. Ihre weitesten Vorposten liegen gegenwärtig weit über den

Tanganjika westlich im Congostaat.

Ein faktisches Besitzrecht hatte der Sultan ganz zweifellos am

Küstenstreifen von der Tanamündnng bis zum Rovuma. Denn auf diesem

ganzen Küstenstreifen unterhielt er in allen Hauptplätzen Walis

(Statthalter), zum Teil auch Garnison. Er übte hier also wirkliche

Hoheitsrechte aus. Der Machtbezirk der einzelnen Walis war jedoch

außerordentlich begrenzt und erstreckte sich im großen und ganzen immer

nur auf die nächste Umgebung ihres Wohnsitzes.

Fast unmittelbar hinter dem Küstenstreifen herrschten die eingeborenen

Häuptlinge und zwar meist nach patriarchalischem Brauch unumschränkt,

so daß von einem Besitztitel des Sultans hier gar keine Rede sein

konnte. Die Ansprüche, welche der Sultan für dieses Innere erhob,

begründete er mit dem Umstand, daß in einzelnen Plätzen sich von ihm

ernannte Walis befänden. Damit kann jedoch von einer thatsächlichen

Besitzergreifung seitens des Sultans nicht die Rede sein. Es erklärt

sich das vielmehr lediglich aus Folgendem: Die arabischen Kaufleute,

welche in den Plätzen des Innern, von denen hier die Rede ist, also z.

B. in Tabora, Mamboia und anderen sich ansiedelten, ließen vom Sultan

einen Wali ernennen, nur um durch einen solchen Beamten eine größere

Autorität unter sich zu schaffen. Hätten sie einen Wali selbständig

aus ihrer Mitte erwählt, so würde sich kein einziger der Araber an

dessen Richterspruch gekehrt haben; ernannte aber der Sultan den

Statthalter, so war demselben immer ein wesentlicher Einfluß gesichert,

weil der Sultan die Endfäden des Gewebes in Händen hielt, d. h. weil

er die ungehorsamen Araber bei ihrer Rückkehr nach Sansibar bestrafen

konnte. Thatsächlich aber haben diese Walis den Eingeborenen gegenüber

keine Rechte ausgeübt; diese standen wenigstens im jetzigen deutschen

Interessengebiet nach wie vor unter ihren angestammten Häuptlingen.

Der Protest des Sultans wurde daher mit Recht durch den Fürsten

Bismarck am 19. Juni 1885 formell abgelehnt, die Ansprüche für

unbegründet erklärt und gegen die nachträgliche Besetzung von Gebieten,

welche innerhalb des deutschen Schutzgebietes lagen, Einspruch erhoben.

Die deutsche Antwort trug den Charakter eines Ultimatum und wurde durch

ein deutsches Geschwader, bestehend aus den Schiffen: Bismarck, Prinz

Adalbert, Gneisenau, Stosch, Elisabeth, Olga, Möwe nebst zwei Tendern:

Adler und Ehrenfels nachdrücklich unterstützt.

Die Sultanstruppen waren bereits am 24. Juni zurückberufen worden und

am 14. August erkannte der Sultan rückhaltlos die Schutzherrschaft

Deutschlands über die Länder Usagara, Nguru, Usegua, Ukami und über

das Gebiet von Witu an. Diese Erklärung des Sultan wurde vom deutschen

Reich als vollkommen genügend angesehen und obwohl thatsächlich niemand

in Sansibar, weder die Araber noch die Engländer und Franzosen,

daran zweifelten, daß das Geschwader lediglich gesandt worden sei,

um das Sultanat zu annektieren, wurde seitens Deutschlands, um die

freundschaftlichen Beziehungen zu England nicht zu erschüttern, von

diesem Schritte abgesehen. Nicht nur die Deutschen, sondern überhaupt

alle Einwohner bis zum Sklaven herunter faßten dies nicht anders, denn

als einen Mißerfolg Deutschlands auf. Die gewaltige Flottenentfaltung

war gänzlich ohne Resultat, ja die Araber betrachteten sogar die vom

Sultan gegebene Erklärung lediglich als ein durch die Not erzwungenes,

diplomatisches Auskunftsmittel.

Für die europäischen Mächte bildete jedoch diese diplomatische

Korrespondenz die Grundlage für weitere Verhandlungen. England hatte

richtig erkannt, wie nahe die Gefahr einer Annexion des ganzen

Sultanats gelegen hatte. Um für die Zukunft eine solche Möglichkeit

auszuschließen, ging das englische Bestreben jetzt dahin, Deutschland

zum Beitritt zu dem englisch-französischen Vertrage vom Jahr 1862 zu

bringen, in welchem die ~Unabhängigkeit des Sultans von Sansibar~

anerkannt wurde. Die Verhandlungen über die ostafrikanische Frage

begannen zwischen England und Deutschland im Dezember 1885 und fanden

ihren Abschluß in dem internationalen Abkommen zu London am 1. November

1886.

Das Londoner Abkommen erkannte dem Sultan die Souveränität über

Sansibar, Pemba, Lamu und Mafia zu, sowie einen Besitz an der

Küste in einer Tiefe von 10 Seemeilen vom Rovuma bis Kipini. Um

jedoch der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft einen Zugang zur

See zu verschaffen, ohne welchen der Besitz des Innern ja gänzlich

wertlos gewesen wäre, machte England im Londoner Abkommen sich

anheischig, im Einverständnis mit Deutschland beim Sultan auf die

Verpachtung der Zölle in den Häfen von Daressalam und Pangani an die

Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft hinzuwirken, nachdem bereits

im September 1885 die Mitbenutzung Daressalams zugestanden worden

war. Gleichzeitig kamen beide Mächte überein, eine Abgrenzung ihrer

gegenseitigen Interessensphäre in diesem Teile des ostafrikanischen

Festlandes vorzunehmen. Der letztgenannte Punkt bildet die Grundlage

des deutsch-englischen Abkommens von 1890.

Mit dem Londoner Vertrage war nunmehr endlich eine politische,

internationale Grundlage für die deutsche Kolonisation Ostafrikas

geschaffen. Die erste günstige Wirkung derselben war die

Erkenntnis, daß nicht wie bisher durch verhältnismäßig geringfügige

Kapitalbeteiligung ein Erfolg zu erzielen sei. Das Großkapital sollte

und mußte herangezogen werden und die Gesellschaft selbst verlangte

eine Neuorganisation.

Im Februar 1887 verwandelte sich die Deutsch-Ostafrikanische

Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft, die Leitung wurde in die Hände

eines Verwaltungsrats gelegt und +Dr.+ Peters zum Generalvertreter

in Sansibar ernannt.

In der That gelang es Peters schon im Jahre 1887, den Sultan Said

Bargasch zu einer Abtretung der Zölle zu bringen, aber die Ratifikation

des Vertrages durch die Direktoren der Gesellschaft verzögerte sich

so lange, daß Said Bargasch darüber hinstarb und erst unter Said

Kalifa im April 1888 der überaus wichtige ~Küstenvertrag~ zu

Stande kam, durch welchen die gesamten Festlandszölle, so weit sie die

Ausfuhr betrafen, an die Gesellschaft abgetreten wurden. Da dieser

Küstenvertrag die eigentliche Grundlage und Ursache des Aufstandes

bildet, so mögen seine Bestimmungen hier Platz finden:

»Dem Sultan sollen keine Verbindlichkeiten erwachsen weder aus den

Kosten der Besitzergreifung der Küste durch die Deutsch-Ostafrikanische

Gesellschaft, noch auch aus den daraus etwa entstehenden

Kriegszuständen. Dagegen willigt er ein, alle Akte und Handlungen,

welche erforderlich sind, um die Bestimmungen des Vertrags zur

Ausführung zu bringen, vorzunehmen und der Gesellschaft mit seiner

ganzen Autorität und Macht zu helfen.«

»Im ersten Jahre liefert die Gesellschaft den ganzen Betrag der

erhobenen Ein- und Ausfuhrzölle an den Sultan ab, abzüglich der

Geschäftsunkosten (nicht über 272000 M.) und einer Kommissionsgebühr

von 5 Prozent. Auf Grund der im ersten Jahre gemachten Erfahrungen soll

die Durchschnittssumme der jährlich zu zahlenden Pacht festgestellt

werden.«

»Die Gesellschaft wird ermächtigt, Beamte einzusetzen, Gesetze zu

erlassen, Gerichtshöfe einzurichten, Verträge mit Häuptlingen zu

schließen; alles noch nicht in Besitz genommene Land zu erwerben,

Steuern, Abgaben und Zölle zu erheben, Vorschriften für den Handel und

Verkehr zu erlassen, die Einfuhr von Waaren, Waffen und Munition und

allen andern Gütern, welche nach ihrer Ansicht der öffentlichen Ordnung

schädlich sind, zu verhindern; alle Häfen in Besitz zu nehmen und von

den Schiffen Abgaben zu erheben.«

»Die Verwaltung soll im Namen des Sultans und unter seiner Flagge,

sowie unter Wahrung seiner Souveränitätsrechte geführt werden. Der

Sultan erhält eine nach einem Jahr festzustellende Pachtsumme, ferner

50 Prozent des Reineinkommens, welches aus den Zollabgaben der Häfen

fließen wird; endlich die Dividende von zwanzig Anteilscheinen der

Gesellschaft +à+ 10000 M., nachdem Zinsen in der Höhe von 8

Prozent auf das eingezahlte Kapital der Anteilscheinbesitzer bezahlt

worden sind.«

Zur Zeit dieses Vertragsabschlusses besaß die Ostafrikanische

Gesellschaft in Deutsch-Ostafrika folgende 18 Stationen:

Auf Sansibar selbst: die Hauptstation Sansibar;

in Usaramo: Bagamoyo, Daressalam, Dunda, Madimola, Usungula;

in Usambara: Pangani, Korogwe, Mafi;

im Süden zwischen Rufidji und Rovuma: Kilwa, Lindi, Mikindani;

in Usagara: Sima und Kiora;

weiter westlich in Ugogo: Mpapua;

in Usegua: Mbusini (Petershöhe);

am Kilimandscharo: Moschi und Aruscha.

Von diesen waren nur Kilwa, Lindi und Mikindani Zollstationen. Im

übrigen wurden die Zölle in Sansibar selbst erhoben, da der gesamte

Verkehr von der Nordküste sich über Sansibar bewegte. Die Stationen

im Innern waren vor der Hand als Stützpunkte für Erwerbungen oder

eventuelle spätere wirtschaftliche Ausnutzung anzusehen. Den Beamten

der Gesellschaft, welche die betreffenden Stationen inne hatten, blieb

es je nach ihrer Befähigung und Initiative überlassen, daraus zu

machen, was sie konnten oder wollten.

Geschichte des Araberaufstandes in Ost-Afrika · 第 15 / 37 题