Beim +Tode+ eines Moï begeben sich sämtliche Dorfinsassen auf den Ruf
eines Gongs in das Haus des Verstorbenen; die Leiche wird mit allem
Schmuck, den der Tote besaß, aufgebahrt und mit einem Tuche bedeckt.
Am anderen Morgen wird im Walde ein großer Baum ausgesucht und zum
Sarg ausgehöhlt (Abbildung 467). Während seiner Anfertigung bleiben
die trauernden Freunde und Nachbarn im Hause des Toten und werden auf
Kosten der Familie mit Essen und Trinken bewirtet. Drei bis vier Männer
halten Leichenwache und fächeln die Fliegen mit Wedeln vom Toten ab.
In den mit Malereien verzierten Sarg werden neben den Toten allerlei
kleinere Gegenstände, die ihm gehörten, gelegt. Er wird sodann in
der Erde beigesetzt. In der Gruft werden unter dem Sarg am Kopfende
ein Korb mit Reis und ein Krug mit Reiswein, darüber eine Bambus-
und Blätterschicht gelegt und daneben zwei Bambusrohre senkrecht
aufgestellt, die bis über die Erdoberfläche hinausreichen und zur
Aufnahme von Speise und Trank dienen, die man täglich der Seele des
Toten spendet. Um das zugeschüttete +Grab+ wird noch ein etwa ein
Meter breiter und zwei Meter tiefer Graben kreisförmig herumgezogen;
die dabei ausgeworfene Erde wird zu einem mächtigen Grabhügel von
zwei bis zweieinhalb Meter Höhe aufgetürmt, aus dem die Speiseröhren
hervorragen. Später errichtet man über dem Grabhügel auf einer Stange
eine Miniaturhütte (ähnlich unserem Taubenschlag) und legt in sie
etwas zu essen hinein. Um die Seele des Verstorbenen aufzunehmen, die
sonst ins Dorf zurückkehren und seine Bewohner belästigen würde, läßt
man zum Schluß noch ein lebendiges Huhn frei. -- Die südlichen Jarai
umgeben ihre Gräber mit einem rechtwinkligen Palisadenzaun aus dicken
Bambusstäben, und setzen an die vier Ecken je einen mächtigen Pfosten,
der oben in eine geschnitzte große Trauermaske mit zwei Elefantenzähnen
endigt (Abb. 468). Die Gräber von Häuptlingen werden mit einem hohen
schmalen Dach aus geflochtenem Bambus bedeckt, das bei den nördlichen
Jarai oft die Höhe von fünf Metern erreicht und mit seltsamen
Verzierungen in Kreide und rotem Lehm bedeckt wird. Den Nächststehenden
des Verstorbenen ist es verboten, während der Monate bis zum Abschluß
der Trauer irgend einem Geschäfte nachzugehen. Bei dem Radestamm
stellen die geschnitzten Grabpfosten trauernde Frauen in hockender
Stellung dar (Abb. 469).
[Illustration:
Phot. Henri Maitre.