Abb. 435. Tawadeinthafest mit Padethabäumen.]

[Illustration:

Phot. Sir George Scott.

Abb. 436. Szene aus einem Tanz der Padaungmänner.

Einer schlägt die Trommel zum Ton einer Flöte und ein anderer geht

dabei auf und ab oder setzt sich nieder und steht abwechselnd auf

zwischen Trommelfell und Trommelschläger. Eine Strafe muß von ihm

bezahlt werden, wenn er dabei von diesem berührt wird. Das Ganze ist

mehr ein Trick als ein Tanz.]

Mit dem Augenblick der Aufnahme in den Orden ist der Knabe zum Mann,

mit dem Augenblick der Ohrdurchbohrung das Mädchen zur Frau geworden.

Es hat jetzt das Recht erworben, Juwelen zu tragen und die Lehrzeit

im Spinnen, Weben, Kochen und Wassertragen überwunden. Zum Zeichen

dessen, daß sie nun erwachsen sind, eröffnen die meisten Mädchen im

Basar oder auf dem Markte ihres Heimatsdorfes eine Verkaufsbude. Hier

verkaufen sie alle nur denkbaren Gegenstände (Drogen und Medikamente

ausgenommen); die reicheren handeln mit Vorliebe mit Seide. Der

Verkehr mit dem Publikum schärft ihren kaufmännischen Blick, fördert

ihre Auffassungsgabe und läßt sie Kenntnisse sammeln, die sie später

zu der fähigeren Ehehälfte machen. Außerdem hat dieser Umstand noch

den Vorteil, daß die Mädchen mit den Jünglingen Bekanntschaften

anknüpfen. Hat das Mädchen einen weiten Weg zu ihrem Verkaufsladen,

so geht es im einfachen Hauskleid dorthin und putzt sich erst an

Ort und Stelle. Da der Stand ringsum offen ist, so kann jedermann

Zeuge von der Vornahme ihrer Toilette sein. Zu allererst gibt sich

das Mädchen Teint, indem es Thanaka, eine Paste aus feingemahlener

Borke und der Wurzel eines Strauches, auf das ganze Gesicht und den

Hals aufträgt. Da die Paste ungefähr eine Stunde zum Eintrocknen

gebraucht, so benutzt es die Zwischenzeit, um ihr Haar in Ordnung zu

bringen. Sie kämmt und flechtet es, salbt es mit Kokosnußöl ein und

befestigt es mit einer Nadel. Bei erwachsenen Mädchen ist das Kopfhaar

ziemlich lang; man bemißt es nur nach Armlängen. Aber bei jüngeren

muß dem Chignon durch Flechten nachgeholfen werden, die zumeist von

dem abgeschnittenen Haar der Brüder herstammen. Nach Beendigung der

Haarfrisur wird auf das inzwischen trocken gewordene Gesicht eine Art

Schmelz in die Haut eingerieben. Zum Schluß werden noch die Augenbrauen

nachgezeichnet und eine gelbe Blume, eine Rose oder eine Orchidee, in

das glänzende, rabenschwarze Haar gesteckt. Ein graziös um Hals und

Schultern geschlungener Schal vervollständigt die Toilette, und ein

Blick in den Spiegel überzeugt das junge Mädchen, daß es sich sehen

lassen kann. Es zündet sich nun eine Zigarre an und plaudert lustig

mit seinen Nachbarinnen, den Vorübergehenden und den Käufern. Dabei

benimmt es sich aber durchaus dezent, spricht ungezwungen und harmlos

mit jedermann und nimmt gelassen und leidenschaftslos die Komplimente

entgegen, geradeso als wüßte es nur zu gut, daß es im Besitze der „fünf

Schönheitspunkte der vollendeten Frau“ ist. Einem Birmanen kommt es

niemals in den Sinn, einem Mädchen öffentlich den Hof zu machen; er

sagt ihm wohl im Vorübergehen gelegentlich Komplimente, die sie mit

einem verächtlichen Hintenüberwerfen des Kopfes und einem Blick aus den

schwarzen Augen quittiert, er denkt aber nicht daran, vor oder in der

Bude herumzustehen und einen Flirt zu beginnen. Alle Klatschmäuler des

Ortes würden sonst ihre Köpfe zusammenstecken und über ihn herfallen.

Der rechte Ort für eine Werbung ist die Wohnung des Mädchens, wofür

auch nach altem Brauche eine bestimmte Stunde festgesetzt ist.

„Burschen-gehen-Werbezeit“, „Treu-Liebender-Stelldichein“ ist die

landesübliche Bezeichnung für den Zeitraum zwischen acht und zehn

Uhr abends. Wer ernste Absichten hat, wählt diese Zeit aus. Indessen

geht alles dabei in Ehren zu. Sogar feste Grundsätze herrschen über

diese Zusammenkünfte. Jedes Dorf oder jedes Stadtviertel hat nämlich

einen sogenannten Junggesellenführer, dem die Aufgabe zufällt, solche

Zusammenkünfte für Liebende zusammenzubringen. Die Jünglinge treffen

sich auf Verabredung und marschieren unter Führung dieser Personen

geschlossen durch den Ort; wo ein Verehrer seine Liebste wohnen

hat, bleibt er zurück und gibt durch ein besonderes Kennzeichen zu

verstehen, daß er angekommen sei. Manche spielen die Flöte, andere

klatschen sich mit der rechten Hand auf den linken Arm oder husten,

noch andere rufen „Ma Meit (Fräulein Liebchen), bist du da?“ und so

weiter. Die Erlaubnis zum Betreten der Wohnung, in der das junge

Mädchen angeputzt und siegesbereit dasitzt, wird fast niemals

verweigert. Die Eltern sind in der Regel zunächst anwesend, nachdem sie

aber lange genug über das Wetter, die Ernte oder irgendein anderes

Ereignis geplaudert haben, schützen sie Müdigkeit vor und ziehen sich

zurück. Indessen können sie, wenn sie es wollen, von ihrem Schlafzimmer

aus durch Gucklöcher das Treiben des jungen Paares beobachten, und

erörtern manchmal mit hörbarer und staunenswerter Offenheit das Äußere

des Jünglings. Dieser bringt die Bewerbung seiner Angebeteten vor,

zumeist in ganz poetischer Form, wie er es selbst vermag oder aus

Liederbüchern gelernt oder auf der Bühne gesehen hat. Das Mädchen

beschränkt sich für gewöhnlich aufs Zuhören oder auf kurze Antworten.

Ein Küssen während der Brautzeit gilt für sehr unschicklich, auch

schon das Sich-die-Händegeben für unfein. Der Dauer des Besuches wird

nach der schicklichen Zeit von dem Junggesellenführer draußen durch

krampfhaftes Husten oder, wenn dies nicht genügt, durch deutlichere

Bemerkungen eine Grenze gesetzt.

Die +Birmanin+ hat völlige Freiheit in der Wahl ihres Lebensgefährten,

und die Eltern treten keineswegs hindernd dazwischen. Sie regeln aber

doch die Einzelheiten der an sie zu zahlenden Summe, lediglich eine von

früher her überkommene Sitte. Entführungen sind durchaus keine seltenen

Erscheinungen und werden von den Eltern auch zumeist geduldet. Alles,

was die Frau in die Gemeinschaftsehe mitbringt, bleibt ihr Eigentum.

Bei einer Trennung steht ihr das Recht zu, es wieder mit sich zu

nehmen, desgleichen die Hälfte dessen, was gemeinsam erworben wurde,

sowie eine etwaige Erbschaft, die ihr während der Ehe zufiel.

[Illustration:

Phot. D. A. Ahuja.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 180 / 207 题