[Illustration:
Phot. Sir George Scott.
Abb. 436. Szene aus einem Tanz der Padaungmänner.
Einer schlägt die Trommel zum Ton einer Flöte und ein anderer geht
dabei auf und ab oder setzt sich nieder und steht abwechselnd auf
zwischen Trommelfell und Trommelschläger. Eine Strafe muß von ihm
bezahlt werden, wenn er dabei von diesem berührt wird. Das Ganze ist
mehr ein Trick als ein Tanz.]
Mit dem Augenblick der Aufnahme in den Orden ist der Knabe zum Mann,
mit dem Augenblick der Ohrdurchbohrung das Mädchen zur Frau geworden.
Es hat jetzt das Recht erworben, Juwelen zu tragen und die Lehrzeit
im Spinnen, Weben, Kochen und Wassertragen überwunden. Zum Zeichen
dessen, daß sie nun erwachsen sind, eröffnen die meisten Mädchen im
Basar oder auf dem Markte ihres Heimatsdorfes eine Verkaufsbude. Hier
verkaufen sie alle nur denkbaren Gegenstände (Drogen und Medikamente
ausgenommen); die reicheren handeln mit Vorliebe mit Seide. Der
Verkehr mit dem Publikum schärft ihren kaufmännischen Blick, fördert
ihre Auffassungsgabe und läßt sie Kenntnisse sammeln, die sie später
zu der fähigeren Ehehälfte machen. Außerdem hat dieser Umstand noch
den Vorteil, daß die Mädchen mit den Jünglingen Bekanntschaften
anknüpfen. Hat das Mädchen einen weiten Weg zu ihrem Verkaufsladen,
so geht es im einfachen Hauskleid dorthin und putzt sich erst an
Ort und Stelle. Da der Stand ringsum offen ist, so kann jedermann
Zeuge von der Vornahme ihrer Toilette sein. Zu allererst gibt sich
das Mädchen Teint, indem es Thanaka, eine Paste aus feingemahlener
Borke und der Wurzel eines Strauches, auf das ganze Gesicht und den
Hals aufträgt. Da die Paste ungefähr eine Stunde zum Eintrocknen
gebraucht, so benutzt es die Zwischenzeit, um ihr Haar in Ordnung zu
bringen. Sie kämmt und flechtet es, salbt es mit Kokosnußöl ein und
befestigt es mit einer Nadel. Bei erwachsenen Mädchen ist das Kopfhaar
ziemlich lang; man bemißt es nur nach Armlängen. Aber bei jüngeren
muß dem Chignon durch Flechten nachgeholfen werden, die zumeist von
dem abgeschnittenen Haar der Brüder herstammen. Nach Beendigung der
Haarfrisur wird auf das inzwischen trocken gewordene Gesicht eine Art
Schmelz in die Haut eingerieben. Zum Schluß werden noch die Augenbrauen
nachgezeichnet und eine gelbe Blume, eine Rose oder eine Orchidee, in
das glänzende, rabenschwarze Haar gesteckt. Ein graziös um Hals und
Schultern geschlungener Schal vervollständigt die Toilette, und ein
Blick in den Spiegel überzeugt das junge Mädchen, daß es sich sehen
lassen kann. Es zündet sich nun eine Zigarre an und plaudert lustig
mit seinen Nachbarinnen, den Vorübergehenden und den Käufern. Dabei
benimmt es sich aber durchaus dezent, spricht ungezwungen und harmlos
mit jedermann und nimmt gelassen und leidenschaftslos die Komplimente
entgegen, geradeso als wüßte es nur zu gut, daß es im Besitze der „fünf
Schönheitspunkte der vollendeten Frau“ ist. Einem Birmanen kommt es
niemals in den Sinn, einem Mädchen öffentlich den Hof zu machen; er
sagt ihm wohl im Vorübergehen gelegentlich Komplimente, die sie mit
einem verächtlichen Hintenüberwerfen des Kopfes und einem Blick aus den
schwarzen Augen quittiert, er denkt aber nicht daran, vor oder in der
Bude herumzustehen und einen Flirt zu beginnen. Alle Klatschmäuler des
Ortes würden sonst ihre Köpfe zusammenstecken und über ihn herfallen.
Der rechte Ort für eine Werbung ist die Wohnung des Mädchens, wofür
auch nach altem Brauche eine bestimmte Stunde festgesetzt ist.
„Burschen-gehen-Werbezeit“, „Treu-Liebender-Stelldichein“ ist die
landesübliche Bezeichnung für den Zeitraum zwischen acht und zehn
Uhr abends. Wer ernste Absichten hat, wählt diese Zeit aus. Indessen
geht alles dabei in Ehren zu. Sogar feste Grundsätze herrschen über
diese Zusammenkünfte. Jedes Dorf oder jedes Stadtviertel hat nämlich
einen sogenannten Junggesellenführer, dem die Aufgabe zufällt, solche
Zusammenkünfte für Liebende zusammenzubringen. Die Jünglinge treffen
sich auf Verabredung und marschieren unter Führung dieser Personen
geschlossen durch den Ort; wo ein Verehrer seine Liebste wohnen
hat, bleibt er zurück und gibt durch ein besonderes Kennzeichen zu
verstehen, daß er angekommen sei. Manche spielen die Flöte, andere
klatschen sich mit der rechten Hand auf den linken Arm oder husten,
noch andere rufen „Ma Meit (Fräulein Liebchen), bist du da?“ und so
weiter. Die Erlaubnis zum Betreten der Wohnung, in der das junge
Mädchen angeputzt und siegesbereit dasitzt, wird fast niemals
verweigert. Die Eltern sind in der Regel zunächst anwesend, nachdem sie
aber lange genug über das Wetter, die Ernte oder irgendein anderes
Ereignis geplaudert haben, schützen sie Müdigkeit vor und ziehen sich
zurück. Indessen können sie, wenn sie es wollen, von ihrem Schlafzimmer
aus durch Gucklöcher das Treiben des jungen Paares beobachten, und
erörtern manchmal mit hörbarer und staunenswerter Offenheit das Äußere
des Jünglings. Dieser bringt die Bewerbung seiner Angebeteten vor,
zumeist in ganz poetischer Form, wie er es selbst vermag oder aus
Liederbüchern gelernt oder auf der Bühne gesehen hat. Das Mädchen
beschränkt sich für gewöhnlich aufs Zuhören oder auf kurze Antworten.
Ein Küssen während der Brautzeit gilt für sehr unschicklich, auch
schon das Sich-die-Händegeben für unfein. Der Dauer des Besuches wird
nach der schicklichen Zeit von dem Junggesellenführer draußen durch
krampfhaftes Husten oder, wenn dies nicht genügt, durch deutlichere
Bemerkungen eine Grenze gesetzt.
Die +Birmanin+ hat völlige Freiheit in der Wahl ihres Lebensgefährten,
und die Eltern treten keineswegs hindernd dazwischen. Sie regeln aber
doch die Einzelheiten der an sie zu zahlenden Summe, lediglich eine von
früher her überkommene Sitte. Entführungen sind durchaus keine seltenen
Erscheinungen und werden von den Eltern auch zumeist geduldet. Alles,
was die Frau in die Gemeinschaftsehe mitbringt, bleibt ihr Eigentum.
Bei einer Trennung steht ihr das Recht zu, es wieder mit sich zu
nehmen, desgleichen die Hälfte dessen, was gemeinsam erworben wurde,
sowie eine etwaige Erbschaft, die ihr während der Ehe zufiel.
[Illustration:
Phot. D. A. Ahuja.