Abb. 275. Braut und Bräutigam auf Java im Hochzeitstaat.]

[Illustration:

Aus: Hose, Pagan Tribes.

Abb. 276. Eine Kenjahgottheit, Bali Atap genannt,

die mit dem Speer Krankheit oder Unglück von dem Dorfe abhalten soll.

Um den Hals trägt die Figur eine Anzahl Schnüre mit Knoten; jede Schnur

bezeichnet eine Familie und jeder Knoten eine Person, die ein Opfer

dargebracht hat.]

Bei den +Balinesen+ regeln die Eltern gleichfalls durch Festsetzung des

+Kaufpreises+ die Heirat ihrer Kinder. Dabei muß streng darauf gehalten

werden, daß das Brautpaar derselben Kaste angehört, nur die Brahminen

haben das Recht, sich Frauen aus jeder der vier Kasten zu holen. Bei

Leuten mit geringeren Mitteln stellt sich eine Braut aus ungefähr

vierzig bis zweihundert, bei reicheren auf tausend Mark. Fast immer muß

der Bewerber in dem Hause der Schwiegereltern längere Zeit arbeiten,

um sich den Menadid, das heißt den Brautpreis dadurch zu verdienen.

Daher greift in neuerer Zeit mehr und mehr der +Brautraub+ um sich;

nicht selten findet direkte Entführung des Mädchens gegen den Willen

der Eltern statt. Der Räuber muß dann sein Opfer so lange verborgen

halten, bis die Eltern ihr Jawort gegeben und den Kaufpreis erhalten

haben. Weigern sie sich, dann trifft der Fürst die Entscheidung. Ohne

Zustimmung der Eltern oder Eingreifen eines Prinzen darf keine Ehe

geschlossen werden. Das Los einer Balinesin ist ein äußerst trauriges,

wenn sie dem Manne keine Kinder oder nur Töchter schenkt, denn darin

liegt eine Strafe für begangenes Unrecht; sie kann ihr Schicksal nur

dadurch bessern, daß sie einen Sohn bekommt. Selbst die Frauen der

Prinzen sind davon nicht ausgenommen. Manchmal wird die Schwierigkeit

durch Adoption eines Neffen oder eines fremden Kindes gehoben. --

Einer Witwe aus hoher Kaste ist die Wiederverheiratung bei Androhung

der schwersten und entehrendsten Strafen verboten.

Bei den +Atschinesen+ kommt die +Heirat+ durch Vermittler zustande.

Das Mädchen erhält von ihrem Verlobten ein Geschenk, das sie auch

behält, wenn die Verlobung ohne ihre Schuld aufgelöst wird. Die

Jungverheiratete lebt nach ihrer Hochzeit mit ihrer Mutter weiter und

empfängt den Besuch ihres Gatten; ihre Eltern bestreiten zunächst den

Haushalt, jedoch ist der Mann später verpflichtet, seiner Frau zur

Deckung der Unkosten für den Unterhalt Geschenke zu machen.

+Nach der Hochzeit+ lebt das junge Paar zunächst in der Wohnung

seines Schwiegervaters, wie bereits bei den Besprechungen im voraus

vereinbart wurde. Hier bleibt es während des ersten Jahres der Ehe;

währenddessen arbeitet der Ehemann auf dem Felde und hilft den Eltern

seiner Frau. Darauf erst nimmt sich das Paar eine eigene Stube im Dorfe

des Mannes und führt einen eigenen Haushalt. Während also bei den hier

geschilderten Kajandajak schon das Patriarchat herrscht, geht bei den

Punan noch der Mann bei seiner Heirat in die Gemeinde der Frau über

(Matriarchat), und dies meistens auf Lebenszeit. In diesem Falle hat er

den Eltern keinen Kaufpreis zu zahlen, sondern nur ein kleines Geschenk

in Gestalt von Tabak zu machen. -- Auf einigen Inseln ist noch die

Leviratsehe bekannt. Bei den Batakern Westsumatras darf die Witwe aber

nur den jüngeren Bruder des Verstorbenen heiraten, denn die Ehe mit dem

älteren würde als Blutschande gelten und den Freier die Todesstrafe

treffen.

[Illustration:

Phot. Ch. Hose.

Abb. 277. Friedenschluß zwischen zwei feindlichen Parteien.

Die Geister der auf beiden Seiten getöteten Schweine sollen den Göttern

den Friedenschwur bekannt geben, um ihn so für beide Parteien bindend

zu machen.]

[Illustration:

Phot. Ch. Hose.

Abb. 278. Eingeborener Krieger von Borneo,

dessen Schild dicht mit Menschenhaar geschmückt ist, um dem Feinde

Schrecken einzujagen.]

Als Gegenstück hierzu eine +Hochzeitsfeierlichkeit bei den Javanern+.

Hier wählen die Eltern für ihre Kinder die Ehegatten aus und beraten

über die Mitgiftsbedingungen. Die Eltern des Mädchens geben denen des

Knaben ein Verlobungspfand, die ihrerseits bald darauf den Kaufpreis

für die Braut in Silber, Schmucksachen, Stoffen und Eßwaren anbieten;

Vater und Mutter des Mädchens erhalten noch ein besonderes Geschenk. An

dem Tage, an dem diese Geschenke überreicht werden, finden sich Freunde

und Angehörige beider Parteien auf Einladung zu einem Festessen ein. Am

Vorabend der Hochzeit bleiben die zukünftigen Eheleute wach; täten sie

dies nicht, dann könnte ein Unglück eintreten. Am nächsten Tage findet

die Eheschließung nach mohammedanischem Brauch in der Moschee statt.

Musik geht voran, der Bräutigam, von seinen Freunden begleitet (Abb.

270 und 273), folgt mit bemaltem Gesicht in einem Prunkgewand (Abb.

272); die Braut aber bleibt zu Hause und wird in der Moschee durch

ihren Vormund vertreten. Alsdann begibt sich der Bräutigam, nachdem er

ein anderes kostbares Gewand angelegt hat, in das Haus seiner Frau, die

ihn erwartet. Sie ist aufs feinste geschmückt (Abb. 275); ihr Gesicht

ist gleichfalls bemalt, ihr Oberkörper und die Arme sind unbedeckt,

jedoch mit einer Mischung aus Mohnöl und Safran gesalbt. Nachdem sie

ihrem Gatten zum Zeichen des Gehorsams die Füße gewaschen hat (Abb.

274), wird sie im feierlichen Zuge zu dem Heim ihrer neuen Familie

geleitet, wo für alle Gäste ein Festessen stattfindet. Am nächsten

Tage wiederholt sich das Fest im Hause der Eltern der Braut, und erst

am dritten Tage darf sich das junge Paar im eigenen Heim häuslich

einrichten. -- Zu allen Festlichkeiten, die aus Anlaß einer Geburt,

Hochzeit oder eines Todesfalles stattfinden, pflegen die Javaner Opfer

in Nahrungsmitteln darzubringen (Abb. 269). Die Malaien im Süden

Sumatras schlachten zu ihren Festen jedesmal einen Ochsen. Nachdem

dieses vorüber ist, hüllen sie den Kopf des Tieres in weiße Tücher und

legen ihn unter das Haus des Dorfhäuptlings oder des Gastgebers (Abb.

268). -- +Kinderverlobungen+ kommen bei den Javanern zu dem Zwecke vor,

dem Kinde beizeiten eine vorteilhafte Partie zu verschaffen; in diesem

Falle bleiben die beiden Kleinen in ihrem elterlichen Heim, bis sie die

Reifezeit erreicht haben, worauf dann erst die Ehe vollzogen wird.

[Illustration:

Phot. Ch. Hose.

Abb. 279. Kajan befragen die Leber eines Schweines,

ehe sie ein wichtiges Vorhaben ausführen. Ist die Vorbedeutung

ungünstig, so töten sie noch ein Schwein; ist auch diese Untersuchung

ungünstig, so geben sie ihren Plan auf.]

Die weitaus häufigste +Eheform+ des malaiischen Archipels ist die

Einehe, jedoch begegnen wir auch der +Vielweiberei+ und selbst Spuren

der Vielmännerei. In der Landschaft Lampong (Südsumatra) heiraten

manche Männer mehrere Frauen, um sie gegen Bezahlung an andere

auszuleihen und damit ein einträgliches Geschäft zu machen. Diese

Gepflogenheit machen sich sehr wohlhabende junge Leute zunutze, indem

sie ein armes Mädchen, das sie lieben, aber als unter ihrem Stande

stehend nicht heiraten können, gegen Bezahlung einem armen Menschen

aufhängen und dann im Hause als gern gesehener Hausfreund verkehren.

An die +Vielmännerei+, die früher auf den Keyinseln üblich gewesen

sein soll, erinnert die Sitte der Punan im Innern von Borneo, daß alte

Männer, die in kinderloser Ehe mit einer jungen Frau leben, einen

gesunden, kräftigen Burschen ins Haus nehmen, damit er als dritter im

Bunde dem Gatten zur Vaterschaft verhelfe. Mag vor der Ehe sexuelle

Freiheit der jungen Mädchen bestanden haben oder nicht, auf jeden Fall

ist die verheiratete Frau verpflichtet, dem Manne die Treue zu halten.

Nur vereinzelt kommen Ausnahmen vor und dies nur aus besonderem Anlaß;

wenn zum Beispiel gute Freunde oder Blutsbrüder einander besuchen, dann

überläßt der Hausherr seinem Gastfreunde für die Nacht gelegentlich

wohl seine Frau. Sonst aber ist den +Frauen strenge Keuschheit+ zur

Pflicht gemacht. Der beleidigte Gatte hat meistens das Recht, auf

frischer Tat den Verführer und seine schuldige Gattin zu töten, oder

letztere als Sklavin zu verkaufen. Bei manchen Stämmen der Dajak hat

auch der Mann die Pflicht, die eheliche Treue zu halten. Die betrogene

Ehefrau soll mitunter befugt sein, ihrer Nebenbuhlerin mit einer Keule

auf den Kopf zu schlagen. +Ehescheidung+ ist im allgemeinen auf dem

malaiischen Archipel nicht so leicht, wie zum Beispiel in Ozeanien,

jedoch können die Dajak jederzeit ohne triftigen Grund, schon auf

den Laut eines unheilverkündenden Tieres hin, die Frau fortschicken.

Es soll daher dort nicht selten vorkommen, daß Frauen sieben- bis

achtmal den Gatten gewechselt haben, bevor sie für immer in den Hafen

der Ehe einlaufen. Im allgemeinen aber geben Untreue der Frau, auch

wohl von seiten des Mannes, und Mißhandlung der Frau die wichtigsten

Scheidungsgründe ab. Im letzteren Falle erhält der Ehemann nicht nur

den Brautpreis nicht zurück, sondern muß auch die bei der Hochzeit

erhaltenen Geschenke herausgeben, ebenso deren Kosten zurückzahlen. Auf

Java dagegen ist die Ehescheidung leicht, dank den Erleichterungen,

die der Islam den Männern gewährt; hier sind solche beinahe etwas

Alltägliches. Der Ehemann kann sich freimachen, wenn er nur die

ausbedungene Summe an die Frau zahlt.

Der +Glauben der Malaien+, sofern sie nicht Anhänger des Islam sind,

kennt drei Arten Geister. Erstens übernatürliche Geister, die sehr

weit in kaum geahnten Fernen wohnen, große Macht besitzen, in alle

menschlichen Dinge einzugreifen und gleichsam die wirklichen Götter

vorstellen; sie erfreuen sich großer Scheu und Verehrung. Zweitens die

Geister lebender und verstorbener Personen, jene in Verbindung mit den

Weissagetieren und solchen Tieren, wie Schwein, Hund, Krokodil, Huhn

und einigen anderen mehr. Drittens eine Unmasse Geister, die sich unter

die vorstehend genannten Gruppen nicht einreihen lassen, die aber nach

dem Aberglauben der Malaien alles auf der Erde umgeben. Sie sind bald

wohlwollend, bald übel gesonnen, meistens aber das letztere. Als solche

gelten zum Beispiel die Geister, die nach dem allgemeinen Glauben die

im Hause hängenden erbeuteten Schädel umgeben.

Der Malaie glaubt, daß die Götter über alles, was sein Leben

anbetrifft, die Oberaufsicht führen. Auch unter ihnen unterscheidet

er freundliche und unfreundliche Wesen. Wenn Bitten an sie zu richten

sind, so geschieht dies durch die Seelen der Schweine oder Hühner,

von denen jedesmal ein Tier geschlachtet wird, so oft man die Götter

unter Beihilfe des aufsteigenden Rauches eines Feuers anrufen will

(Abb. 271). Richten die Kajan Gebete an die Götter zum Besten des

ganzen Hauses, dann pflanzen sie einen Baum in die Erde, aber mit der

Krone nach unten und mit der Wurzel himmelwärts; dadurch meinen sie

eine Art Verbindungsleiter mit ihnen herzustellen. Für gewöhnlich

wird auch eine feierliche Handlung vor einer roh geschnitzten Figur

(Abb. 276) vorgenommen, die vor dem Hause steht, die aber keinen

Götzen vorstellen soll, sondern eher als Altar oder Symbol des Gottes

aufgefaßt werden muß. Als Überbringer der Botschaften von den Göttern

sieht man Tiere (Abb. 277), im besonderen Vögel an. Da diese also

die Verbindung zwischen Göttern und Menschen vermitteln, sind sie

Gegenstand besonderer Ehrfurcht. Überhaupt spielt die Weissagung bei

allen wichtigen Angelegenheiten eine große Rolle; stets pflegt man

dann die betreffenden Tiere zu Rate zu ziehen. Wenn die Untersuchung

der Eingeweide eines Schweines (Abb. 279) oder eines Huhnes kein

gutes Vorzeichen zutage gefördert hat, tötet man noch mehr Tiere,

bis es vielleicht den Weissagern gelingt, eine günstige Vorbedingung

zu verkünden. Sehr häufig werden den Göttern auch Opfer gebracht;

hier sind es wiederum in erster Linie das Schwein und das Huhn, die

dazu verwendet werden. Aber auch kostbaren Besitz ihnen darzureichen

scheut man sich nicht; so zum Beispiel schneidet eine Frau ihr Haar

bei Erkrankung des Kindes als Opfer ab. Alle Geister der dritten

Gruppe sind böswillig oder wenigstens leicht beleidigt und imstande,

Männern wie Frauen Unglück zu bringen. Die einflußreichsten unter ihnen

pflegt man mit den schon erwähnten eingetrockneten Menschenköpfen in

Zusammenhang zu bringen, die bei irgend einem Überfall erbeutet wurden.

Indessen darf man sie nicht für die Geister derjenigen ansehen, von

deren Schultern der Kopf abgehauen wurde, sondern es sind dies fremde

Geister, die um die Köpfe herumzuschweben scheinen. Sind sie beleidigt

worden, etwa durch Nichtbeachtung der gebräuchlichen Aufmerksamkeiten,

die man, wie üblich, den abgeschlagenen Köpfen zollen muß, dann beleben

sie diese und lassen sie mit den Zähnen klappern.

[Illustration:

Aus: Hose, Pagan Tribes.

Abb. 280. Kajanfrau mit einem erbeuteten Menschenschädel tanzend.

Die Frauen gehen den von einem Kriegszug heimkehrenden Männern

entgegen, nehmen ihnen die erbeuteten Köpfe ab und führen mit diesen,

indem sie die Schädel mit der Hand halten, einen Tanz auf. Große Freude

herrscht über einen erfolgreichen Zug.]

[Illustration:

Aus: Hose, Pagan Tribes.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 131 / 207 题