[Illustration:
Aus: Hose, Pagan Tribes.
Abb. 276. Eine Kenjahgottheit, Bali Atap genannt,
die mit dem Speer Krankheit oder Unglück von dem Dorfe abhalten soll.
Um den Hals trägt die Figur eine Anzahl Schnüre mit Knoten; jede Schnur
bezeichnet eine Familie und jeder Knoten eine Person, die ein Opfer
dargebracht hat.]
Bei den +Balinesen+ regeln die Eltern gleichfalls durch Festsetzung des
+Kaufpreises+ die Heirat ihrer Kinder. Dabei muß streng darauf gehalten
werden, daß das Brautpaar derselben Kaste angehört, nur die Brahminen
haben das Recht, sich Frauen aus jeder der vier Kasten zu holen. Bei
Leuten mit geringeren Mitteln stellt sich eine Braut aus ungefähr
vierzig bis zweihundert, bei reicheren auf tausend Mark. Fast immer muß
der Bewerber in dem Hause der Schwiegereltern längere Zeit arbeiten,
um sich den Menadid, das heißt den Brautpreis dadurch zu verdienen.
Daher greift in neuerer Zeit mehr und mehr der +Brautraub+ um sich;
nicht selten findet direkte Entführung des Mädchens gegen den Willen
der Eltern statt. Der Räuber muß dann sein Opfer so lange verborgen
halten, bis die Eltern ihr Jawort gegeben und den Kaufpreis erhalten
haben. Weigern sie sich, dann trifft der Fürst die Entscheidung. Ohne
Zustimmung der Eltern oder Eingreifen eines Prinzen darf keine Ehe
geschlossen werden. Das Los einer Balinesin ist ein äußerst trauriges,
wenn sie dem Manne keine Kinder oder nur Töchter schenkt, denn darin
liegt eine Strafe für begangenes Unrecht; sie kann ihr Schicksal nur
dadurch bessern, daß sie einen Sohn bekommt. Selbst die Frauen der
Prinzen sind davon nicht ausgenommen. Manchmal wird die Schwierigkeit
durch Adoption eines Neffen oder eines fremden Kindes gehoben. --
Einer Witwe aus hoher Kaste ist die Wiederverheiratung bei Androhung
der schwersten und entehrendsten Strafen verboten.
Bei den +Atschinesen+ kommt die +Heirat+ durch Vermittler zustande.
Das Mädchen erhält von ihrem Verlobten ein Geschenk, das sie auch
behält, wenn die Verlobung ohne ihre Schuld aufgelöst wird. Die
Jungverheiratete lebt nach ihrer Hochzeit mit ihrer Mutter weiter und
empfängt den Besuch ihres Gatten; ihre Eltern bestreiten zunächst den
Haushalt, jedoch ist der Mann später verpflichtet, seiner Frau zur
Deckung der Unkosten für den Unterhalt Geschenke zu machen.
+Nach der Hochzeit+ lebt das junge Paar zunächst in der Wohnung
seines Schwiegervaters, wie bereits bei den Besprechungen im voraus
vereinbart wurde. Hier bleibt es während des ersten Jahres der Ehe;
währenddessen arbeitet der Ehemann auf dem Felde und hilft den Eltern
seiner Frau. Darauf erst nimmt sich das Paar eine eigene Stube im Dorfe
des Mannes und führt einen eigenen Haushalt. Während also bei den hier
geschilderten Kajandajak schon das Patriarchat herrscht, geht bei den
Punan noch der Mann bei seiner Heirat in die Gemeinde der Frau über
(Matriarchat), und dies meistens auf Lebenszeit. In diesem Falle hat er
den Eltern keinen Kaufpreis zu zahlen, sondern nur ein kleines Geschenk
in Gestalt von Tabak zu machen. -- Auf einigen Inseln ist noch die
Leviratsehe bekannt. Bei den Batakern Westsumatras darf die Witwe aber
nur den jüngeren Bruder des Verstorbenen heiraten, denn die Ehe mit dem
älteren würde als Blutschande gelten und den Freier die Todesstrafe
treffen.
[Illustration:
Phot. Ch. Hose.
Abb. 277. Friedenschluß zwischen zwei feindlichen Parteien.
Die Geister der auf beiden Seiten getöteten Schweine sollen den Göttern
den Friedenschwur bekannt geben, um ihn so für beide Parteien bindend
zu machen.]
[Illustration:
Phot. Ch. Hose.
Abb. 278. Eingeborener Krieger von Borneo,
dessen Schild dicht mit Menschenhaar geschmückt ist, um dem Feinde
Schrecken einzujagen.]
Als Gegenstück hierzu eine +Hochzeitsfeierlichkeit bei den Javanern+.
Hier wählen die Eltern für ihre Kinder die Ehegatten aus und beraten
über die Mitgiftsbedingungen. Die Eltern des Mädchens geben denen des
Knaben ein Verlobungspfand, die ihrerseits bald darauf den Kaufpreis
für die Braut in Silber, Schmucksachen, Stoffen und Eßwaren anbieten;
Vater und Mutter des Mädchens erhalten noch ein besonderes Geschenk. An
dem Tage, an dem diese Geschenke überreicht werden, finden sich Freunde
und Angehörige beider Parteien auf Einladung zu einem Festessen ein. Am
Vorabend der Hochzeit bleiben die zukünftigen Eheleute wach; täten sie
dies nicht, dann könnte ein Unglück eintreten. Am nächsten Tage findet
die Eheschließung nach mohammedanischem Brauch in der Moschee statt.
Musik geht voran, der Bräutigam, von seinen Freunden begleitet (Abb.
270 und 273), folgt mit bemaltem Gesicht in einem Prunkgewand (Abb.
272); die Braut aber bleibt zu Hause und wird in der Moschee durch
ihren Vormund vertreten. Alsdann begibt sich der Bräutigam, nachdem er
ein anderes kostbares Gewand angelegt hat, in das Haus seiner Frau, die
ihn erwartet. Sie ist aufs feinste geschmückt (Abb. 275); ihr Gesicht
ist gleichfalls bemalt, ihr Oberkörper und die Arme sind unbedeckt,
jedoch mit einer Mischung aus Mohnöl und Safran gesalbt. Nachdem sie
ihrem Gatten zum Zeichen des Gehorsams die Füße gewaschen hat (Abb.
274), wird sie im feierlichen Zuge zu dem Heim ihrer neuen Familie
geleitet, wo für alle Gäste ein Festessen stattfindet. Am nächsten
Tage wiederholt sich das Fest im Hause der Eltern der Braut, und erst
am dritten Tage darf sich das junge Paar im eigenen Heim häuslich
einrichten. -- Zu allen Festlichkeiten, die aus Anlaß einer Geburt,
Hochzeit oder eines Todesfalles stattfinden, pflegen die Javaner Opfer
in Nahrungsmitteln darzubringen (Abb. 269). Die Malaien im Süden
Sumatras schlachten zu ihren Festen jedesmal einen Ochsen. Nachdem
dieses vorüber ist, hüllen sie den Kopf des Tieres in weiße Tücher und
legen ihn unter das Haus des Dorfhäuptlings oder des Gastgebers (Abb.
268). -- +Kinderverlobungen+ kommen bei den Javanern zu dem Zwecke vor,
dem Kinde beizeiten eine vorteilhafte Partie zu verschaffen; in diesem
Falle bleiben die beiden Kleinen in ihrem elterlichen Heim, bis sie die
Reifezeit erreicht haben, worauf dann erst die Ehe vollzogen wird.
[Illustration:
Phot. Ch. Hose.
Abb. 279. Kajan befragen die Leber eines Schweines,
ehe sie ein wichtiges Vorhaben ausführen. Ist die Vorbedeutung
ungünstig, so töten sie noch ein Schwein; ist auch diese Untersuchung
ungünstig, so geben sie ihren Plan auf.]
Die weitaus häufigste +Eheform+ des malaiischen Archipels ist die
Einehe, jedoch begegnen wir auch der +Vielweiberei+ und selbst Spuren
der Vielmännerei. In der Landschaft Lampong (Südsumatra) heiraten
manche Männer mehrere Frauen, um sie gegen Bezahlung an andere
auszuleihen und damit ein einträgliches Geschäft zu machen. Diese
Gepflogenheit machen sich sehr wohlhabende junge Leute zunutze, indem
sie ein armes Mädchen, das sie lieben, aber als unter ihrem Stande
stehend nicht heiraten können, gegen Bezahlung einem armen Menschen
aufhängen und dann im Hause als gern gesehener Hausfreund verkehren.
An die +Vielmännerei+, die früher auf den Keyinseln üblich gewesen
sein soll, erinnert die Sitte der Punan im Innern von Borneo, daß alte
Männer, die in kinderloser Ehe mit einer jungen Frau leben, einen
gesunden, kräftigen Burschen ins Haus nehmen, damit er als dritter im
Bunde dem Gatten zur Vaterschaft verhelfe. Mag vor der Ehe sexuelle
Freiheit der jungen Mädchen bestanden haben oder nicht, auf jeden Fall
ist die verheiratete Frau verpflichtet, dem Manne die Treue zu halten.
Nur vereinzelt kommen Ausnahmen vor und dies nur aus besonderem Anlaß;
wenn zum Beispiel gute Freunde oder Blutsbrüder einander besuchen, dann
überläßt der Hausherr seinem Gastfreunde für die Nacht gelegentlich
wohl seine Frau. Sonst aber ist den +Frauen strenge Keuschheit+ zur
Pflicht gemacht. Der beleidigte Gatte hat meistens das Recht, auf
frischer Tat den Verführer und seine schuldige Gattin zu töten, oder
letztere als Sklavin zu verkaufen. Bei manchen Stämmen der Dajak hat
auch der Mann die Pflicht, die eheliche Treue zu halten. Die betrogene
Ehefrau soll mitunter befugt sein, ihrer Nebenbuhlerin mit einer Keule
auf den Kopf zu schlagen. +Ehescheidung+ ist im allgemeinen auf dem
malaiischen Archipel nicht so leicht, wie zum Beispiel in Ozeanien,
jedoch können die Dajak jederzeit ohne triftigen Grund, schon auf
den Laut eines unheilverkündenden Tieres hin, die Frau fortschicken.
Es soll daher dort nicht selten vorkommen, daß Frauen sieben- bis
achtmal den Gatten gewechselt haben, bevor sie für immer in den Hafen
der Ehe einlaufen. Im allgemeinen aber geben Untreue der Frau, auch
wohl von seiten des Mannes, und Mißhandlung der Frau die wichtigsten
Scheidungsgründe ab. Im letzteren Falle erhält der Ehemann nicht nur
den Brautpreis nicht zurück, sondern muß auch die bei der Hochzeit
erhaltenen Geschenke herausgeben, ebenso deren Kosten zurückzahlen. Auf
Java dagegen ist die Ehescheidung leicht, dank den Erleichterungen,
die der Islam den Männern gewährt; hier sind solche beinahe etwas
Alltägliches. Der Ehemann kann sich freimachen, wenn er nur die
ausbedungene Summe an die Frau zahlt.
Der +Glauben der Malaien+, sofern sie nicht Anhänger des Islam sind,
kennt drei Arten Geister. Erstens übernatürliche Geister, die sehr
weit in kaum geahnten Fernen wohnen, große Macht besitzen, in alle
menschlichen Dinge einzugreifen und gleichsam die wirklichen Götter
vorstellen; sie erfreuen sich großer Scheu und Verehrung. Zweitens die
Geister lebender und verstorbener Personen, jene in Verbindung mit den
Weissagetieren und solchen Tieren, wie Schwein, Hund, Krokodil, Huhn
und einigen anderen mehr. Drittens eine Unmasse Geister, die sich unter
die vorstehend genannten Gruppen nicht einreihen lassen, die aber nach
dem Aberglauben der Malaien alles auf der Erde umgeben. Sie sind bald
wohlwollend, bald übel gesonnen, meistens aber das letztere. Als solche
gelten zum Beispiel die Geister, die nach dem allgemeinen Glauben die
im Hause hängenden erbeuteten Schädel umgeben.
Der Malaie glaubt, daß die Götter über alles, was sein Leben
anbetrifft, die Oberaufsicht führen. Auch unter ihnen unterscheidet
er freundliche und unfreundliche Wesen. Wenn Bitten an sie zu richten
sind, so geschieht dies durch die Seelen der Schweine oder Hühner,
von denen jedesmal ein Tier geschlachtet wird, so oft man die Götter
unter Beihilfe des aufsteigenden Rauches eines Feuers anrufen will
(Abb. 271). Richten die Kajan Gebete an die Götter zum Besten des
ganzen Hauses, dann pflanzen sie einen Baum in die Erde, aber mit der
Krone nach unten und mit der Wurzel himmelwärts; dadurch meinen sie
eine Art Verbindungsleiter mit ihnen herzustellen. Für gewöhnlich
wird auch eine feierliche Handlung vor einer roh geschnitzten Figur
(Abb. 276) vorgenommen, die vor dem Hause steht, die aber keinen
Götzen vorstellen soll, sondern eher als Altar oder Symbol des Gottes
aufgefaßt werden muß. Als Überbringer der Botschaften von den Göttern
sieht man Tiere (Abb. 277), im besonderen Vögel an. Da diese also
die Verbindung zwischen Göttern und Menschen vermitteln, sind sie
Gegenstand besonderer Ehrfurcht. Überhaupt spielt die Weissagung bei
allen wichtigen Angelegenheiten eine große Rolle; stets pflegt man
dann die betreffenden Tiere zu Rate zu ziehen. Wenn die Untersuchung
der Eingeweide eines Schweines (Abb. 279) oder eines Huhnes kein
gutes Vorzeichen zutage gefördert hat, tötet man noch mehr Tiere,
bis es vielleicht den Weissagern gelingt, eine günstige Vorbedingung
zu verkünden. Sehr häufig werden den Göttern auch Opfer gebracht;
hier sind es wiederum in erster Linie das Schwein und das Huhn, die
dazu verwendet werden. Aber auch kostbaren Besitz ihnen darzureichen
scheut man sich nicht; so zum Beispiel schneidet eine Frau ihr Haar
bei Erkrankung des Kindes als Opfer ab. Alle Geister der dritten
Gruppe sind böswillig oder wenigstens leicht beleidigt und imstande,
Männern wie Frauen Unglück zu bringen. Die einflußreichsten unter ihnen
pflegt man mit den schon erwähnten eingetrockneten Menschenköpfen in
Zusammenhang zu bringen, die bei irgend einem Überfall erbeutet wurden.
Indessen darf man sie nicht für die Geister derjenigen ansehen, von
deren Schultern der Kopf abgehauen wurde, sondern es sind dies fremde
Geister, die um die Köpfe herumzuschweben scheinen. Sind sie beleidigt
worden, etwa durch Nichtbeachtung der gebräuchlichen Aufmerksamkeiten,
die man, wie üblich, den abgeschlagenen Köpfen zollen muß, dann beleben
sie diese und lassen sie mit den Zähnen klappern.
[Illustration:
Aus: Hose, Pagan Tribes.
Abb. 280. Kajanfrau mit einem erbeuteten Menschenschädel tanzend.
Die Frauen gehen den von einem Kriegszug heimkehrenden Männern
entgegen, nehmen ihnen die erbeuteten Köpfe ab und führen mit diesen,
indem sie die Schädel mit der Hand halten, einen Tanz auf. Große Freude
herrscht über einen erfolgreichen Zug.]
[Illustration:
Aus: Hose, Pagan Tribes.