von den Inseln der Torresstraße.]
[Illustration:
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 156. Tabuzeichen auf den Salomonen,
das ein Krokodil darstellen soll; zum Schutz der Kokospalmen.]
[Illustration:
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 157. Tabuzeichen aus einem Bündel Blätter,
das andeutet, daß der Übertreter des Verbots in seinem Kanu auf See
durch die Winde weggeblasen und untergehen wird.]
[Illustration:
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 158. Tabuzeichen (Muschel auf einem Stock),
welches besagt, daß der Übertreter sein Gehör (Ähnlichkeit der Muschel
mit einem Ohr) verlieren wird.]
In einer Gegend der Admiralitätsinseln stellt man auf folgende Weise
durch Zauber fest, ob ein Kampf unternommen werden soll oder nicht.
Der Wahrsager rollt ein Betelblatt zusammen, beißt ein Stückchen davon
ab, kaut es mit Arekanuß und läßt den Speichel in die Rolle fallen; je
nach der Richtung, nach welcher dieser in ihr nach dem Öffnen abfließt,
wird Krieg oder Frieden beschlossen. Auf den Salomonen und auch
anderwärts sind +Gottesurteile+ üblich, um die Schuld oder Unschuld
eines Menschen, der eines Vergehens angeklagt ist, zu erweisen. Die
Art und Weise dieser Gottesurteile oder Ordalien ist in den einzelnen
Gegenden ganz verschieden. Der Beschuldigte ruft zum Beispiel die
Hilfe eines Mannes an, der einen Stein mit Zauberkraft besitzt. Dieser
erhitzt ihn und wirft ihn aus einer Hand in die andere; verbrennt
er sich die Hände dabei, so ist der Angeklagte schuldig, wo nicht,
trifft ihn keine Schuld. In einigen Gegenden von Holländisch-Neuguinea
schreiben die Eingeborenen, wie meistens in Melanesien, den Tod eines
ihrer Angehörigen den bösen Anschlägen irgend eines anderen zu und
suchen diesen ausfindig zu machen. Der Körper eines Verstorbenen wird
nun dort über einem mäßigen Feuer ausgetrocknet und die Flüssigkeit,
die in den nächsten Tagen aus dem Körper fließt, wird aufgefangen und
aufbewahrt. Diese Flüssigkeit wird dann bei passender Gelegenheit
solchen, die im Verdacht stehen, den Tod herbeigeführt zu haben,
zu trinken gegeben; wenn sie sich nach dem Genusse übergeben, gilt
ihre Schuld für erwiesen, und ihr Tod ist die weitere Folge. Auf
einer kleinen Insel nördlich von Holländisch-Neuguinea nimmt die
Stelle dieser Leichenflüssigkeit ein Pulver ein, das aus den Knochen
eines Verstorbenen hergestellt ist. Ist der Verdächtige außerstande,
das Pulver hinunterzuschlucken, so gilt seine Schuld als erwiesen,
und der Tod ist ihm gewiß. In der Nähe von Finschhafen lauscht man
ängstlich und gespannt auf die Worte, die ein Kranker in seinen
Fieberphantasien oder im Traume ausstößt, um den Namen der Person,
welche die Verzauberung bewirkt hat, zu erfahren, oder man zündet am
Abend des Sterbetages ein Feuer im Dorfe an und nennt nacheinander die
Namen von Personen, die den Tod verschuldet haben könnten; diejenige,
bei deren Namensnennung das Feuer hell auflodert, wird als der Täter
angesehen. Es drängt sich nun von selbst die Frage auf, ob für den
Fall, daß der Zauberer unrecht hat oder seine Weissagungen nicht
in Erfüllung gehen, nicht das Rechtsgefühl der Eingeborenen sich
aufbäumt. Manchmal geschieht dies allerdings. So wird der Zauberer auf
Deutsch-Neuguinea häufig in Fällen, in denen er seinen Zauber nicht
nach Wunsch ausgeführt hat, zum Schadenersatz angehalten. Ist er zum
Beispiel um Regen angegangen worden, und will dieser, nachdem er sich
in Strömen eingestellt hatte, nicht wieder aufhören, so muß er den
Schaden tragen, den die Feldfrüchte durch den übermäßigen Niederschlag
erlitten haben. Vielfach wird der Zauberer wohl durch seine langjährige
Beobachtung und Erfahrung das Richtige treffen. Ein Mißlingen schiebt
er aber klugerweise vielfach auch dem Umstande zu, daß die Macht des
Geistes, den er angerufen hatte, durch die Gegenwirkung eines noch
höheren Geistes beeinträchtigt worden sei, und die Eingeborenen geben
sich damit zufrieden.
[Illustration:
Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.
Abb. 159 u. 160. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß
(Deutsch-Neuguinea).]
[Illustration:
Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.
Abb. 161 u. 162. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß
(Deutsch-Neuguinea).]
Sehr verbreitet über ganz Melanesien ist auch der +Glaube an
Vorzeichen+, im besonderen, wenn es sich um den Ausgang eines geplanten
Zuges, entweder zur Jagd oder zum Fischfang oder zum Kriege, handelt.
Auf einigen Ost-Neuguinea vorgelagerten Inseln verkündet das Piepen
eines fliegenden Fuchses den Fischern am Riff Glück, der Schrei eines
gewissen Vogels aber Unglück; wer letzteren hört, kehrt sofort um.
Auf einer der Neuhebriden lebt ein kleiner Vogel, dessen Ruf bald wie
das einheimische „nein“, bald wie die Stimme eines redenden Menschen
klingt. Wenn Männer auf einer Expedition den ersteren Ruf hören, so
halten sie dies für ein böses Zeichen, im anderen Falle ziehen sie mit
großer Hoffnung aus. Bei den Koita hält man es auf dem Schildkröten-
oder Dujongfang für glückbringend, wenn ein fliegender Fisch in ihr
Kanu springt, oder auf einem Jagdausflug ein bestimmter Vogel ruft;
sofort gehen sie in der Richtung weiter, aus welcher der Ruf erklang.
Dagegen gilt das Auftauchen einer grünen Taubenart als ein böses Omen;
begegnet eine Jagdgesellschaft einem solchen Tiere aus der Richtung,
die sie gerade einschlug, dann kehrt sie sofort um und unternimmt
bis zum nächsten Tage nichts weiter. Auch links und rechts spielen
in dem Aberglauben der Melanesier eine Rolle. Springt zum Beispiel
ein Hornhecht rechts vom Kanu auf oder stößt ein Jäger zufällig mit
seinem rechten Fuß gegen einen Stein, so bedeutet dies für ihn Glück,
im entgegengesetzten Falle befürchtet er ein Unglück. Manche Vorfälle
werden als Warnungen vor einem bösen Ereignis, das im Anzuge ist,
angesehen. Das Erscheinen eines Frosches oder eines anderen Geschöpfes,
das sonst nicht in eine Hütte zu kommen pflegt, wird von den Bewohnern
der Neuhebriden als der Vorbote des Todes gedeutet; eine glänzende,
goldfarbene Schlange gilt gleichfalls als Anzeichen des Todes; bleibt
sie ruhig liegen, dann glaubt man, daß der Tod durch eine Krankheit
verursacht wird, bewegt sie sich aber, dann tritt ein gewaltsamer Tod
ein. Auf der Gazellehalbinsel gilt ein gewisser Vogel als Weissager des
bevorstehenden Todes; die gleiche Bedeutung haben hier Sternschnuppen;
man hält sie für Seelen Abgeschiedener, die auf die Erde kommen, um
jemand, den sie sich dazu ausersehen haben, zu holen. Bei den Bewohnern
im Innern Neupommerns besagt ein Ring um die Sonne, daß irgend ein
Mensch getötet worden ist, phosphoreszierende Lichter auf dem Wasser
sollen von badenden Geistern herrühren und so fort.
Auch die +Einrichtung des Tabus+, das heißt die Sitte, gewisse
Gegenstände, Personen oder Plätze gleichsam durch Belegen mit einem
Bann für eine bestimmte Zeit oder auch für immer unantastbar oder
unbetretbar zu machen, findet sich in Melanesien. Sein Ansehen und
seine einschränkende Kraft liegen aber nicht allein in dem persönlichen
Verbot, das ein Mann erläßt, sondern in der Macht des Geistes, der
vermöge seines Manas mit ihm in Verbindung steht und jede Übertretung
des Tabus auch ahndet. Man kann das Tabu hinsichtlich dieser seiner
Wirksamkeit mit einem Fluch vergleichen. Durch das Tabu wird im
allgemeinen das Eigentumsrecht einer Person geschützt. Der eine will
dadurch seine Gärten oder Kokosnußbäume davor bewahren, daß ihm die
Erträge geraubt werden, ein anderer sein Fischnetz oder sein Kanu vor
Fortnahme, ein dritter belegt sein Haus während längerer Abwesenheit
mit einem Tabu aus dem gleichen Grunde. Auch Knaben und Mädchen stehen,
wie wir oben hörten, vor Eintritt der Mannbarkeit unter einem Tabu,
das heißt, es dürfen bestimmte Personen sich ihnen nicht nähern, sie
selbst bestimmte Gegenstände nicht anrühren und bestimmte Speisen nicht
genießen. Für die Frauen und Kinder sind die Versammlungshäuser der
Männer, sowie die Plätze der geheimen Gesellschaften tabu, das heißt
jene dürfen sie nicht betreten und die sich auf ihnen abspielenden
heiligen Handlungen nicht anschauen. Äußerlich wird das Tabu durch
ein deutlich sichtbares Merkmal gekennzeichnet, zum Beispiel durch
Grasbüschel oder Blätterbündel (Abb. 157), die man an den betreffenden
Gegenstand anbindet, oder durch zwei kreuzweise in die Erde gesteckte
Hölzer, geschnitzte Stöcke, zwei mit ihrer konkaven Fläche aufeinander
gelegte und am Rande eingekerbte Palmblätter, wodurch das Aussehen
eines Krokodilrachens vorgetäuscht wird und anderes mehr (Abb. 156 u.
158). Jedes dieser Zeichen genügt als Warnung, die verstanden und im
allgemeinen auch befolgt wird. Denn eine Verletzung des Tabus zieht
strenge Strafe des Geistes, meistens schwere Krankheit oder auch den
Tod nach sich. Auf Kaiser-Wilhelms-Land kann man bei unbeabsichtigter
Verletzung des Tabus vor der Strafe bewahrt werden; der Geschädigte
verabreicht dem Frevler als Heilmittel ein durch Zauber besprochenes
Wasser zum Trinken.
[Illustration:
Phot. R. W. Williamson.