Abb. 155. Ein Regenzauber (menschliches Gesicht)

von den Inseln der Torresstraße.]

[Illustration:

Phot. R. W. Williamson.

Abb. 156. Tabuzeichen auf den Salomonen,

das ein Krokodil darstellen soll; zum Schutz der Kokospalmen.]

[Illustration:

Phot. R. W. Williamson.

Abb. 157. Tabuzeichen aus einem Bündel Blätter,

das andeutet, daß der Übertreter des Verbots in seinem Kanu auf See

durch die Winde weggeblasen und untergehen wird.]

[Illustration:

Phot. R. W. Williamson.

Abb. 158. Tabuzeichen (Muschel auf einem Stock),

welches besagt, daß der Übertreter sein Gehör (Ähnlichkeit der Muschel

mit einem Ohr) verlieren wird.]

In einer Gegend der Admiralitätsinseln stellt man auf folgende Weise

durch Zauber fest, ob ein Kampf unternommen werden soll oder nicht.

Der Wahrsager rollt ein Betelblatt zusammen, beißt ein Stückchen davon

ab, kaut es mit Arekanuß und läßt den Speichel in die Rolle fallen; je

nach der Richtung, nach welcher dieser in ihr nach dem Öffnen abfließt,

wird Krieg oder Frieden beschlossen. Auf den Salomonen und auch

anderwärts sind +Gottesurteile+ üblich, um die Schuld oder Unschuld

eines Menschen, der eines Vergehens angeklagt ist, zu erweisen. Die

Art und Weise dieser Gottesurteile oder Ordalien ist in den einzelnen

Gegenden ganz verschieden. Der Beschuldigte ruft zum Beispiel die

Hilfe eines Mannes an, der einen Stein mit Zauberkraft besitzt. Dieser

erhitzt ihn und wirft ihn aus einer Hand in die andere; verbrennt

er sich die Hände dabei, so ist der Angeklagte schuldig, wo nicht,

trifft ihn keine Schuld. In einigen Gegenden von Holländisch-Neuguinea

schreiben die Eingeborenen, wie meistens in Melanesien, den Tod eines

ihrer Angehörigen den bösen Anschlägen irgend eines anderen zu und

suchen diesen ausfindig zu machen. Der Körper eines Verstorbenen wird

nun dort über einem mäßigen Feuer ausgetrocknet und die Flüssigkeit,

die in den nächsten Tagen aus dem Körper fließt, wird aufgefangen und

aufbewahrt. Diese Flüssigkeit wird dann bei passender Gelegenheit

solchen, die im Verdacht stehen, den Tod herbeigeführt zu haben,

zu trinken gegeben; wenn sie sich nach dem Genusse übergeben, gilt

ihre Schuld für erwiesen, und ihr Tod ist die weitere Folge. Auf

einer kleinen Insel nördlich von Holländisch-Neuguinea nimmt die

Stelle dieser Leichenflüssigkeit ein Pulver ein, das aus den Knochen

eines Verstorbenen hergestellt ist. Ist der Verdächtige außerstande,

das Pulver hinunterzuschlucken, so gilt seine Schuld als erwiesen,

und der Tod ist ihm gewiß. In der Nähe von Finschhafen lauscht man

ängstlich und gespannt auf die Worte, die ein Kranker in seinen

Fieberphantasien oder im Traume ausstößt, um den Namen der Person,

welche die Verzauberung bewirkt hat, zu erfahren, oder man zündet am

Abend des Sterbetages ein Feuer im Dorfe an und nennt nacheinander die

Namen von Personen, die den Tod verschuldet haben könnten; diejenige,

bei deren Namensnennung das Feuer hell auflodert, wird als der Täter

angesehen. Es drängt sich nun von selbst die Frage auf, ob für den

Fall, daß der Zauberer unrecht hat oder seine Weissagungen nicht

in Erfüllung gehen, nicht das Rechtsgefühl der Eingeborenen sich

aufbäumt. Manchmal geschieht dies allerdings. So wird der Zauberer auf

Deutsch-Neuguinea häufig in Fällen, in denen er seinen Zauber nicht

nach Wunsch ausgeführt hat, zum Schadenersatz angehalten. Ist er zum

Beispiel um Regen angegangen worden, und will dieser, nachdem er sich

in Strömen eingestellt hatte, nicht wieder aufhören, so muß er den

Schaden tragen, den die Feldfrüchte durch den übermäßigen Niederschlag

erlitten haben. Vielfach wird der Zauberer wohl durch seine langjährige

Beobachtung und Erfahrung das Richtige treffen. Ein Mißlingen schiebt

er aber klugerweise vielfach auch dem Umstande zu, daß die Macht des

Geistes, den er angerufen hatte, durch die Gegenwirkung eines noch

höheren Geistes beeinträchtigt worden sei, und die Eingeborenen geben

sich damit zufrieden.

[Illustration:

Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.

Abb. 159 u. 160. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß

(Deutsch-Neuguinea).]

[Illustration:

Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.

Abb. 161 u. 162. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß

(Deutsch-Neuguinea).]

Sehr verbreitet über ganz Melanesien ist auch der +Glaube an

Vorzeichen+, im besonderen, wenn es sich um den Ausgang eines geplanten

Zuges, entweder zur Jagd oder zum Fischfang oder zum Kriege, handelt.

Auf einigen Ost-Neuguinea vorgelagerten Inseln verkündet das Piepen

eines fliegenden Fuchses den Fischern am Riff Glück, der Schrei eines

gewissen Vogels aber Unglück; wer letzteren hört, kehrt sofort um.

Auf einer der Neuhebriden lebt ein kleiner Vogel, dessen Ruf bald wie

das einheimische „nein“, bald wie die Stimme eines redenden Menschen

klingt. Wenn Männer auf einer Expedition den ersteren Ruf hören, so

halten sie dies für ein böses Zeichen, im anderen Falle ziehen sie mit

großer Hoffnung aus. Bei den Koita hält man es auf dem Schildkröten-

oder Dujongfang für glückbringend, wenn ein fliegender Fisch in ihr

Kanu springt, oder auf einem Jagdausflug ein bestimmter Vogel ruft;

sofort gehen sie in der Richtung weiter, aus welcher der Ruf erklang.

Dagegen gilt das Auftauchen einer grünen Taubenart als ein böses Omen;

begegnet eine Jagdgesellschaft einem solchen Tiere aus der Richtung,

die sie gerade einschlug, dann kehrt sie sofort um und unternimmt

bis zum nächsten Tage nichts weiter. Auch links und rechts spielen

in dem Aberglauben der Melanesier eine Rolle. Springt zum Beispiel

ein Hornhecht rechts vom Kanu auf oder stößt ein Jäger zufällig mit

seinem rechten Fuß gegen einen Stein, so bedeutet dies für ihn Glück,

im entgegengesetzten Falle befürchtet er ein Unglück. Manche Vorfälle

werden als Warnungen vor einem bösen Ereignis, das im Anzuge ist,

angesehen. Das Erscheinen eines Frosches oder eines anderen Geschöpfes,

das sonst nicht in eine Hütte zu kommen pflegt, wird von den Bewohnern

der Neuhebriden als der Vorbote des Todes gedeutet; eine glänzende,

goldfarbene Schlange gilt gleichfalls als Anzeichen des Todes; bleibt

sie ruhig liegen, dann glaubt man, daß der Tod durch eine Krankheit

verursacht wird, bewegt sie sich aber, dann tritt ein gewaltsamer Tod

ein. Auf der Gazellehalbinsel gilt ein gewisser Vogel als Weissager des

bevorstehenden Todes; die gleiche Bedeutung haben hier Sternschnuppen;

man hält sie für Seelen Abgeschiedener, die auf die Erde kommen, um

jemand, den sie sich dazu ausersehen haben, zu holen. Bei den Bewohnern

im Innern Neupommerns besagt ein Ring um die Sonne, daß irgend ein

Mensch getötet worden ist, phosphoreszierende Lichter auf dem Wasser

sollen von badenden Geistern herrühren und so fort.

Auch die +Einrichtung des Tabus+, das heißt die Sitte, gewisse

Gegenstände, Personen oder Plätze gleichsam durch Belegen mit einem

Bann für eine bestimmte Zeit oder auch für immer unantastbar oder

unbetretbar zu machen, findet sich in Melanesien. Sein Ansehen und

seine einschränkende Kraft liegen aber nicht allein in dem persönlichen

Verbot, das ein Mann erläßt, sondern in der Macht des Geistes, der

vermöge seines Manas mit ihm in Verbindung steht und jede Übertretung

des Tabus auch ahndet. Man kann das Tabu hinsichtlich dieser seiner

Wirksamkeit mit einem Fluch vergleichen. Durch das Tabu wird im

allgemeinen das Eigentumsrecht einer Person geschützt. Der eine will

dadurch seine Gärten oder Kokosnußbäume davor bewahren, daß ihm die

Erträge geraubt werden, ein anderer sein Fischnetz oder sein Kanu vor

Fortnahme, ein dritter belegt sein Haus während längerer Abwesenheit

mit einem Tabu aus dem gleichen Grunde. Auch Knaben und Mädchen stehen,

wie wir oben hörten, vor Eintritt der Mannbarkeit unter einem Tabu,

das heißt, es dürfen bestimmte Personen sich ihnen nicht nähern, sie

selbst bestimmte Gegenstände nicht anrühren und bestimmte Speisen nicht

genießen. Für die Frauen und Kinder sind die Versammlungshäuser der

Männer, sowie die Plätze der geheimen Gesellschaften tabu, das heißt

jene dürfen sie nicht betreten und die sich auf ihnen abspielenden

heiligen Handlungen nicht anschauen. Äußerlich wird das Tabu durch

ein deutlich sichtbares Merkmal gekennzeichnet, zum Beispiel durch

Grasbüschel oder Blätterbündel (Abb. 157), die man an den betreffenden

Gegenstand anbindet, oder durch zwei kreuzweise in die Erde gesteckte

Hölzer, geschnitzte Stöcke, zwei mit ihrer konkaven Fläche aufeinander

gelegte und am Rande eingekerbte Palmblätter, wodurch das Aussehen

eines Krokodilrachens vorgetäuscht wird und anderes mehr (Abb. 156 u.

158). Jedes dieser Zeichen genügt als Warnung, die verstanden und im

allgemeinen auch befolgt wird. Denn eine Verletzung des Tabus zieht

strenge Strafe des Geistes, meistens schwere Krankheit oder auch den

Tod nach sich. Auf Kaiser-Wilhelms-Land kann man bei unbeabsichtigter

Verletzung des Tabus vor der Strafe bewahrt werden; der Geschädigte

verabreicht dem Frevler als Heilmittel ein durch Zauber besprochenes

Wasser zum Trinken.

[Illustration:

Phot. R. W. Williamson.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 83 / 207 题