[Illustration:
Phot. H. M. Dauncey.
Abb. 121. Cuscusspiel der Rorokinder, bei dem die Bewegungen eines
Cuscus, eines unseren Eichhörnchen ähnlichen Tieres, an einem
Baumstamme nachgeahmt werden.]
[Illustration:
Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.
Abb. 122. Käfig für die verlobten Mädchen auf dem Bismarckarchipel.
Die Mädchen müssen in diesen Käfigen, die sehr eng sind, mehrere Jahre
vor ihrer Verheiratung zubringen.]
Vielfach bestehen noch bei den exogamen Stämmen Melanesiens
+Eheverbote+, die durch das Abstammungssystem in weiblicher Linie
bedingt sind. Wie bereits hervorgehoben, gehört die Frau und ebenso
ihre Kinder ihrer Sippe an; letztere sind daher mit der des Vaters
nicht verwandt. Mitglieder derselben Sippe dürfen sich nicht heiraten.
Auf der anderen Seite aber wieder kommen infolge dieser Auffassung ganz
eigenartige Heiraten zustande. So dürfen zum Beispiel der Sohn von
eines Mannes Weib aus dem einen Clan (Sippe) und die Tochter seiner
Frau aus einem anderen wohl einander heiraten, vorausgesetzt, daß
Exogamie herrscht und keine Vorschriften über Blutsverwandtschaften
bestehen; im letzteren Falle würde dies nicht möglich sein und streng
bestraft werden. Auch die Leviratsehe, das heißt der Brauch, daß
nach dem Tode eines Mannes dessen Bruder oder ein naher Verwandter
ein Anrecht auf die Witwe hat, ist sehr verbreitet. Er ist wohl
darauf zurückzuführen, daß vordem das Kaufgeld, das ein Mann für
seine Frau zu zahlen hatte, von ihm nicht allein, sondern von der
ganzen Familie aufgebracht wurde, so daß jene in gewissem Sinne ein
Familiennachlaß wurde. Diesen Anspruch erhob nach dem Tode des Ehemanns
natürlicherweise zunächst der Bruder des Verstorbenen als der nächste
Verwandte; die Anrechte der übrigen männlichen Angehörigen folgten
nacheinander gemäß den Vorschriften über Blutsverwandtschaft.
[Illustration:
Phot. J. W. Beattie, Hobart.
Abb. 123. Der Preis für eine Braut auf Santa Cruz.
Das aus roten Papageifedern angefertigte Federgeld auf Santa Cruz dient
als Brautpreis. Diese Papageifedern werden mit Taubenfedern in Rollen
gebunden und diese dann aufgereiht.]
[Illustration:
Aus: Meyer-Parkinson, Papuatypen.
Abb. 124. Ein jungvermähltes Paar von Siar mit sorgfältig frisiertem
Haar.]
Die Ehe des Melanesiers ist zumeist ein lockeres Band, sie kann daher
leicht gelöst werden. Von dieser Vergünstigung macht er auch reichlich
Gebrauch. Wenn ein Mann seiner Frau überdrüssig geworden ist oder
eine andere haben will, schickt er sie einfach fort, und umgekehrt,
wenn einer Frau das Leben an der Seite ihres Mannes nicht mehr behagt
oder sie einen Liebhaber vorzieht, läuft sie ihrem Mann davon. Solche
+ehelichen Zwistigkeiten+ sind schuld an vielen Kämpfen und Morden
zwischen den einzelnen Eingeborenen sowohl wie zwischen den Stämmen,
die eine Beleidigung eines ihrer Mitglieder als eine solche des ganzen
Stammes auffassen und dann ihre Rache nicht nur an dem wirklichen
Missetäter auslassen, sondern auch an dessen Familie und Sippe. Der
Mann, der mit eines anderen Frau durchgegangen ist, wird meistens von
dem betrogenen Ehemanne getötet. Es kommt aber auch gelegentlich eine
friedliche Beilegung der Angelegenheit vor. Der betrogene Gatte fordert
von der Familie der Frau einfach den Kaufpreis zurück, den er für sie
gezahlt hat; wird ihm dieser verweigert, dann kommt es natürlich zu
einem Streit. Bei den Bainingern versucht ein einflußreicher Mann,
falls beide Parteien aus dem gleichen Dorfe stammen, einen Vergleich
dahingehend, daß jeder Teil dem anderen einige Schläge verabfolgt. Nach
dem Tode des Mannes kehrt die Frau häufig, zumal wenn sie keine oder
nur kleine Kinder hat, in die Wohnung ihrer Eltern zurück, manchmal
heiratet sie, wie wir oben sahen, auch den Bruder des Verstorbenen.
[Illustration:
Phot. Rev. G. Brown.
Abb. 125. Musikinstrument aus Neumecklenburg,
auf dem die Eingeborenen durch Streichen mit der flachen Hand
melodische Töne hervorbringen.]
[Illustration:
Phot. H. M. Dauncey.
Abb. 126. Heiratszug.
Die mit dem Familienstaat herausgeputzte Braut wird von ihren Freunden
begleitet, die an Stangen die Armringe, Halsbänder, Federn und anderen
Schmuck tragen, den sie als Brautgeschenk erhielt.]
Entsprechend den lockeren Banden der Ehe ist die +geschlechtliche
Ungebundenheit+ teilweise eine sehr große, und auf verschiedenen
Inseln herrscht anerkannte Prostitution. Auf Neupommern, Neulauenburg,
Nissan und so weiter wird eine Witwe zum Gemeingut für alle Männer
verurteilt, an dem der Häuptling den Vorrang genießt. Auf dem
Bismarckarchipel ist für manche Feste den Weibern Preisgabe gestattet,
und bei dem Unu-(Einführungs-)fest der Jünglinge werden vom Häuptling
für die teilnehmenden Gäste junge Mädchen zu geschlechtlichen Zwecken
gemietet. Auf Florida bestimmen die Häuptlinge verheiratete Frauen
von schlechter Führung zu öffentlichen Dirnen und weisen ihnen in
einem ihrer Häuser Wohnung an, wofür sie aber auch den größten Teil
des Erwerbes einheimsen. Auf den Santa Cruz-Inseln gibt es in den
Männerhäusern immer einige Mädchen, die meist schon als Kinder von
einem wohlhabenden Junggesellen aufgekauft wurden und später, wenn er
ihrer überdrüssig geworden ist, an die übrigen Bewohner des Hauses
gleichsam versteigert werden. Auf San Cristobal treffen wir neben
den Mädchen, die der freien Liebe huldigen, wie dies ja fast überall
vor der Ehe erlaubt ist, auch Frauen und Witwen an, die sich für
öffentliche Dirnen ausgeben.
[Illustration:
Aus „Kolonie und Heimat“.