Abb. 120. Papua beim Anfertigen von Armspangen.]

[Illustration:

Phot. H. M. Dauncey.

Abb. 121. Cuscusspiel der Rorokinder, bei dem die Bewegungen eines

Cuscus, eines unseren Eichhörnchen ähnlichen Tieres, an einem

Baumstamme nachgeahmt werden.]

[Illustration:

Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.

Abb. 122. Käfig für die verlobten Mädchen auf dem Bismarckarchipel.

Die Mädchen müssen in diesen Käfigen, die sehr eng sind, mehrere Jahre

vor ihrer Verheiratung zubringen.]

Vielfach bestehen noch bei den exogamen Stämmen Melanesiens

+Eheverbote+, die durch das Abstammungssystem in weiblicher Linie

bedingt sind. Wie bereits hervorgehoben, gehört die Frau und ebenso

ihre Kinder ihrer Sippe an; letztere sind daher mit der des Vaters

nicht verwandt. Mitglieder derselben Sippe dürfen sich nicht heiraten.

Auf der anderen Seite aber wieder kommen infolge dieser Auffassung ganz

eigenartige Heiraten zustande. So dürfen zum Beispiel der Sohn von

eines Mannes Weib aus dem einen Clan (Sippe) und die Tochter seiner

Frau aus einem anderen wohl einander heiraten, vorausgesetzt, daß

Exogamie herrscht und keine Vorschriften über Blutsverwandtschaften

bestehen; im letzteren Falle würde dies nicht möglich sein und streng

bestraft werden. Auch die Leviratsehe, das heißt der Brauch, daß

nach dem Tode eines Mannes dessen Bruder oder ein naher Verwandter

ein Anrecht auf die Witwe hat, ist sehr verbreitet. Er ist wohl

darauf zurückzuführen, daß vordem das Kaufgeld, das ein Mann für

seine Frau zu zahlen hatte, von ihm nicht allein, sondern von der

ganzen Familie aufgebracht wurde, so daß jene in gewissem Sinne ein

Familiennachlaß wurde. Diesen Anspruch erhob nach dem Tode des Ehemanns

natürlicherweise zunächst der Bruder des Verstorbenen als der nächste

Verwandte; die Anrechte der übrigen männlichen Angehörigen folgten

nacheinander gemäß den Vorschriften über Blutsverwandtschaft.

[Illustration:

Phot. J. W. Beattie, Hobart.

Abb. 123. Der Preis für eine Braut auf Santa Cruz.

Das aus roten Papageifedern angefertigte Federgeld auf Santa Cruz dient

als Brautpreis. Diese Papageifedern werden mit Taubenfedern in Rollen

gebunden und diese dann aufgereiht.]

[Illustration:

Aus: Meyer-Parkinson, Papuatypen.

Abb. 124. Ein jungvermähltes Paar von Siar mit sorgfältig frisiertem

Haar.]

Die Ehe des Melanesiers ist zumeist ein lockeres Band, sie kann daher

leicht gelöst werden. Von dieser Vergünstigung macht er auch reichlich

Gebrauch. Wenn ein Mann seiner Frau überdrüssig geworden ist oder

eine andere haben will, schickt er sie einfach fort, und umgekehrt,

wenn einer Frau das Leben an der Seite ihres Mannes nicht mehr behagt

oder sie einen Liebhaber vorzieht, läuft sie ihrem Mann davon. Solche

+ehelichen Zwistigkeiten+ sind schuld an vielen Kämpfen und Morden

zwischen den einzelnen Eingeborenen sowohl wie zwischen den Stämmen,

die eine Beleidigung eines ihrer Mitglieder als eine solche des ganzen

Stammes auffassen und dann ihre Rache nicht nur an dem wirklichen

Missetäter auslassen, sondern auch an dessen Familie und Sippe. Der

Mann, der mit eines anderen Frau durchgegangen ist, wird meistens von

dem betrogenen Ehemanne getötet. Es kommt aber auch gelegentlich eine

friedliche Beilegung der Angelegenheit vor. Der betrogene Gatte fordert

von der Familie der Frau einfach den Kaufpreis zurück, den er für sie

gezahlt hat; wird ihm dieser verweigert, dann kommt es natürlich zu

einem Streit. Bei den Bainingern versucht ein einflußreicher Mann,

falls beide Parteien aus dem gleichen Dorfe stammen, einen Vergleich

dahingehend, daß jeder Teil dem anderen einige Schläge verabfolgt. Nach

dem Tode des Mannes kehrt die Frau häufig, zumal wenn sie keine oder

nur kleine Kinder hat, in die Wohnung ihrer Eltern zurück, manchmal

heiratet sie, wie wir oben sahen, auch den Bruder des Verstorbenen.

[Illustration:

Phot. Rev. G. Brown.

Abb. 125. Musikinstrument aus Neumecklenburg,

auf dem die Eingeborenen durch Streichen mit der flachen Hand

melodische Töne hervorbringen.]

[Illustration:

Phot. H. M. Dauncey.

Abb. 126. Heiratszug.

Die mit dem Familienstaat herausgeputzte Braut wird von ihren Freunden

begleitet, die an Stangen die Armringe, Halsbänder, Federn und anderen

Schmuck tragen, den sie als Brautgeschenk erhielt.]

Entsprechend den lockeren Banden der Ehe ist die +geschlechtliche

Ungebundenheit+ teilweise eine sehr große, und auf verschiedenen

Inseln herrscht anerkannte Prostitution. Auf Neupommern, Neulauenburg,

Nissan und so weiter wird eine Witwe zum Gemeingut für alle Männer

verurteilt, an dem der Häuptling den Vorrang genießt. Auf dem

Bismarckarchipel ist für manche Feste den Weibern Preisgabe gestattet,

und bei dem Unu-(Einführungs-)fest der Jünglinge werden vom Häuptling

für die teilnehmenden Gäste junge Mädchen zu geschlechtlichen Zwecken

gemietet. Auf Florida bestimmen die Häuptlinge verheiratete Frauen

von schlechter Führung zu öffentlichen Dirnen und weisen ihnen in

einem ihrer Häuser Wohnung an, wofür sie aber auch den größten Teil

des Erwerbes einheimsen. Auf den Santa Cruz-Inseln gibt es in den

Männerhäusern immer einige Mädchen, die meist schon als Kinder von

einem wohlhabenden Junggesellen aufgekauft wurden und später, wenn er

ihrer überdrüssig geworden ist, an die übrigen Bewohner des Hauses

gleichsam versteigert werden. Auf San Cristobal treffen wir neben

den Mädchen, die der freien Liebe huldigen, wie dies ja fast überall

vor der Ehe erlaubt ist, auch Frauen und Witwen an, die sich für

öffentliche Dirnen ausgeben.

[Illustration:

Aus „Kolonie und Heimat“.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 73 / 207 题