a) _Erzählende_ Urteile. Dem Subjektsbegriff liegt eine
Individualvorstellung zu Grunde, die als solche einer bestimmten
Zeit angehört. Das Urteil selbst ist daher _nur für einen
bestimmten Zeitabschnitt gültig_, z. B.: diese Blume ist schön.
b) _Erklärende_ Urteile. Dem Subjektsbegriff liegt eine
Gemeinvorstellung zu Grunde, die als solche an keinen bestimmten
Zeitabschnitt gebunden ist. Das Urteil selbst _bezieht sich_
deshalb _auf keinen einzelnen Zeitpunkt_, z. B.: das Gold ist gelb.