1. Kinderpsychologie,
2. Vorlesungen aus der Geschichte der pädagogischen Bewegungen,
besonders des 18. und 19. Jahrhunderts und der Gegenwart,
3. Geschichte der Erziehung des weiblichen Geschlechts,
4. Erziehungsprobleme,
5. Gesundheitspflege in Haus und Schule.
III. *Sozialwissenschaftliche Vorlesungen*
(einschl. Staats- u. Rechtswissenschaft).
1. Vorlesungen allgemeineren national-ökonomischen Charakters,
2. Geschichte der Frauenbewegung,
3. Die soziale Arbeit der Frau,
4. Die Stellung der Frau im Recht,
5. Geschichte der politischen Parteien der neuesten Zeit,
6. Einführung in die Staatswissenschaft.“
Neben diesen freien Vorlesungen, die für alle nach Bildung strebenden
Frauen zugänglich sein sollten, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten,
waren _Studienkurse_ zur Ausbildung auf bestimmte Frauenberufe vorgesehen.
Der Eintritt in diese Studienkurse setzte eine sachgemäße Vorbildung
voraus. Es wurden eingerichtet:
I. Studienkurse für Lehrerinnen der pädagogischen Fächer an
Kindergartenseminaren, Frauenschulen und anderen Lehranstalten und
II. Studienkurse für soziale Berufstätigkeit.
Das war die Anstalt, die 1911 als „Hochschule für Frauen“ in Leipzig
eröffnet wurde, die Anstalt, die nach Henriette Goldschmidts eigenen
Worten die Krönung ihres Lebenswerkes darstellte und über deren Pforte ihr
Lieblingswort leuchtete:
‚_Der Erziehungsberuf ist der Kulturberuf der Frau_‘.
DIE NACHWIRKUNG UND FORTENTWICKLUNG IHRER IDEEN AN DER LEIPZIGER
HOCHSCHULE FÜR FRAUEN.
Zehn Jahre hat die Anstalt als „Hochschule für Frauen“ bestanden. Der im
Voranstehenden abgedruckte Plan von 1911 wurde im Laufe dieser Jahre
vielfach abgeändert und erweitert. Aber die treibende Kraft für all diese
Reformen war nicht eigentlich mehr Henriette Goldschmidt, sondern die
Initiative ging jetzt aus von den verschiedenen _Vertretern der einzelnen
Hauptfächer_, die ihr Lehr- und Arbeitsgebiet – zum Teil auf Anregungen
von außen – erweitern und ausbauen mußten. Eine ausführliche Darstellung
dieser Entwicklung gehört daher nicht in eine Biographie Henriette
Goldschmidts. Immerhin wird es den Lesern erwünscht sein, die Nachwirkung
und allmähliche Realisierung der Goldschmidtschen Ideen wenigstens in
großen Zügen kennen zu lernen. Darum seien im folgenden aus der Geschichte
der Leipziger Frauenhochschule die wichtigsten Daten angegeben:
_Im Winter-Semester 1911/12_ wurde die „Hochschule für Frauen“ als Anstalt
des „Vereins für Familien- und Volkserziehung“ mit zusammen 898 Hörerinnen
und Studierenden eröffnet. Sie umfaßte damals drei Abteilungen, nämlich
a. die _Allgemeine Abteilung_ (in erster Linie für Hörerinnen
bestimmt),
b. die _Pädagogische Abteilung_ (bestimmt zur Ausbildung von
Lehrerinnen der Fröbelschen Pädagogik an
Kindergärtnerinnenseminaren, Frauenschulen usw.),
c. die _Sozialwissenschaftliche Abteilung_ (bestimmt zur Ausbildung von
beruflichen und ehrenamtlichen Kräften für das gesamte Gebiet der
sozialen Arbeit).
Im _Sommer-Semester 1913_ traten neu hinzu besondere Kurse zur
_Fortbildung staatlich geprüfter_ und in längerer Praxis bewährter
_Krankenschwestern_ für leitende Posten (Oberinnen, Oberschwestern,
lehrende Schwestern). Im Herbst 1916 wurden diese Kurse in eine
selbständige Abteilung umgewandelt.
_Ostern 1914_ wurde der umfangreiche, mit allen Einrichtungen moderner
Unterrichtstechnik ausgestattete _Erweiterungsbau_ in Benutzung genommen.
(Königstr. 18/20).
Vom _Sommer-Semester 1914_ an wurde – nachdem die dazu nötigen
Laboratorien in der Anstalt geschaffen worden waren – die _Naturkundliche
Abteilung_ ausgebaut, die der Ausbildung technischer Assistentinnen für
medizinische und industrielle Laboratorien dient.
Im _Winter-Semester 1916/17_ erfolgte die rechtliche und finanzielle
Loslösung der Hochschule vom „Verein für Familien- und Volkserziehung“ und
ihre Umwandlung in eine selbständige, dem sächsischen Ministerium des
Kultus und öffentlichen Unterrichts unmittelbar unterstellte _rechtsfähige
Stiftung_.
_Ostern 1917_ wurden Lehrgänge zur Ausbildung staatlich geprüfter
_Jugendleiterinnen_ an die Anstalt angegliedert.
Seit _Sommer-Semester 1917_ wurden allmählich für alle Abteilungen (mit
Ausnahme der Allgemeinen Abteilung) _staatliche Prüfungen_ eingerichtet.
Am _1. April 1921_ löste sich der „_Verein für Familien- und
Volkserziehung_“ auf und vermachte der Hochschule neben seinen
Grundstücken und sonstigen Vermögenswerten seine sämtlichen Anstalten
(Fröbel-Frauenschule, Seminar für Kinderpflegerinnen,
Henriette-Goldschmidt-Kinderheim und drei Volkskindergärten).
Am _1. Oktober 1921_ ging die Stiftung „Hochschule für Frauen“ mit ihren
gesamten Anstalten _in den Besitz der Stadt Leipzig_ über unter
gleichzeitiger Umgestaltung und Verschmelzung der verschiedenen
Lehranstalten zu einem „_Sozial-pädagogischen Frauenseminar_“, bestehend
aus folgenden Abteilungen:
_ 1. Frauenhochschulkurse_ (bisherige Allgemeine Abteilung).
_ 2. Wohlfahrtsschule_ (zur Ausbildung von Wohlfahrtspflegerinnen und
sonstigen Sozialbeamtinnen auf Grund der staatlichen Prüfungsordnung
von 1921).
_ 3. Ausbildungsanstalt für Jugendleiterinnen_ (Lehrbetrieb und Prüfung
geregelt nach den staatlichen Bestimmungen Sachsens vom 6. Februar
1918).
_ 4. Oberinnen-Lehrgang_ zur Fortbildung staatlich geprüfter
Krankenschwestern für leitende Stellungen in der Krankenpflege (mit
staatlich genehmigter Prüfungsordnung von 1917).
_ 5. Lehranstalt für technische Assistentinnen_ (mit staatlich
genehmigter Prüfungsordnung vom 15. Oktober 1917).
_ 6. Fröbel-Frauenschule bzw. Kindergärtnerinnenseminar_ (Lehrbetrieb
und Prüfung geregelt nach den sächsischen Bestimmungen vom 6.
Februar 1918).
_ 7. Seminar für Kinderpflegerinnen_ (ohne staatliche Prüfung).
_ 8. Soziale Anstalten bzw. Übungsstätten_
(Henriette-Goldschmidt-Kinderheim, 3 Volkskindergärten und eine
Kinderlesehalle).
Es ist häufig die Frage aufgeworfen worden, _warum die Umwandlung der
Frauenhochschule in ein sozial-pädagogisches Frauenseminar erfolgt sei_.
Die Umwandlung hat sich in Wirklichkeit allmählich ganz von selbst
vollzogen.
Der Entfaltung des innersten Frauentums im Sinne der
Fröbel-Goldschmidtschen Idee der allgemeinen Höherbildung des weiblichen
Geschlechts „um seiner menschheitpflegenden Bestimmung willen“ (vgl. S.
146 ff.) sollte die Anstalt _ursprünglich_ dienen. Dieser hohen
Kulturaufgabe wegen war bei der Gründung der Name „Hochschule für Frauen“
gewählt worden. Man hatte geglaubt, daß zahlreiche Frauen rein um dieser
Idee willen die Anstalt besuchen würden.
Aber die Entwicklung verlief anders.
Die große Idee der Anstalt wurde nur von ganz wenigen richtig verstanden.
Diese wenigen konnten sich meist aus wirtschaftlichen Gründen nicht eine
hochschulmäßige Weiterbildung leisten, die nicht mit Sicherheit
unmittelbaren praktischen Nutzen versprach. Die Verhältnisse in unserem
Vaterlande haben es nun einmal mit sich gebracht, daß jetzt die meisten
Frauen eine _gründliche Ausbildung für bestimmte, wirtschaftliche
Sicherheit bietende Berufe_ suchen müssen. Dieses immer stärker
hervortretende Bedürfnis nach _solcher_ Berufsbildung bestimmte mit Recht
in der Folge mehr und mehr den weiteren Ausbau der Anstalt (vgl. S.
170–172). Die ursprüngliche Idee wurde dadurch allmählich in den
Hintergrund gedrängt und schließlich ganz vergessen.
Man beschränkte sich bei der Auswahl der Berufe, für die die
Frauenhochschule vorbereiten sollte, bewußt auf spezifische Frauenberufe,
also auf solche, die den Frauen Gelegenheit geben, ihre ursprüngliche
Naturanlage zu entfalten. Es kamen da in erster Linie in Frage die uralten
Domänen der Frauenarbeit: Kinderpflege, Wohlfahrtspflege und
Krankenpflege. Zwar konnte man sich auch auf anderen Schulen dafür
ausbilden. Die Hochschule aber beabsichtigte, für diese wichtigen
Arbeitsgebiete gründlicher und umfassender, eben hochschulmäßiger
vorzubereiten, als dies anderswo geschah. – Aber auch dieser Gedanke ließ
sich nicht dauernd verwirklichen, da inzwischen der Staat nach und nach
für alle in Betracht kommenden Frauenberufe allgemeinverbindliche
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften erließ, denen sich naturgemäß auch
die Frauenhochschule anpassen mußte, was Erleichterungen ihrer bisherigen
Aufnahme- und Prüfungsvorschriften sowie Kürzungen ihrer Studienpläne
nötig machte.
So war denn die Anstalt im Jahre 1921 tatsächlich bereits eine
Berufsschule für Frauen geworden, die in äußeren und rechtlichen
Beziehungen (Aufnahmebestimmungen, Dauer der Ausbildung, Kosten, Prüfungen
und Anstellungsmöglichkeiten) mit entsprechenden anderen Anstalten in
Deutschland übereinstimmte. Es war daher nur eine letzte Konsequenz dieser
Entwicklung, daß beim Übergang der Anstalt an die Stadt Leipzig dies auch
im Namen der Schule zum Ausdruck gebracht wurde. Es wäre innerlich unwahr
gewesen, wenn der Name „Hochschule“ beibehalten worden wäre, nachdem die
Entwicklung außerhalb und innerhalb der Anstalt sich im Laufe eines
Jahrzehnts anders vollzogen hatte, als man bei der Gründung der
Frauenhochschule anzunehmen berechtigt gewesen war.
Im gewissen Sinne aber besitzt das Leipziger Sozial-pädagogische
Frauenseminar auch nach seiner Anpassung an die gegenwärtigen
Zeitverhältnisse noch eine gewisse Eigenart, und zwar unterscheidet es
sich durch folgendes von allen ähnlichen Anstalten:
1. Die Anstalt hat sich in gewissem Umfang die früheren guten Beziehungen
der Frauenhochschule zur Universität Leipzig bewahrt, wodurch die
Vielseitigkeit und Qualität des Lehrkörpers und damit das Niveau sowie der
vorwiegend akademische Charakter des Unterrichtsbetriebs in den höheren
Abteilungen des Sozial-pädagogischen Frauenseminars sichergestellt ist.
2. Die Anstalt vermeidet bewußt die Einstellung auf die Fachausbildung für
nur einen Frauenberuf, wie das die sonstigen Fröbelseminare, sozialen
Frauenschulen u. dgl. tun. Die bisherige zehnjährige Erfahrung hat
gezeigt, wie vorteilhaft es für die Erweiterung des Gesichtskreises der
Schülerinnen ist, wenn sich an derselben Bildungsstätte Lehrer und
Schülerinnen mit den verschiedensten geistigen Interessen und Berufszielen
zusammenfinden. Aus diesem Grunde wird neben gründlicher theoretischer und
praktischer Fachausbildung Gelegenheit geboten zu umfassender allgemeiner
Fortbildung der Schülerinnen nach eigener Wahl. Ohne dem eigentlichen
pädagogischen Großbetrieb das Wort reden zu wollen, muß doch gesagt
werden, daß nun einmal ein pädagogischer Zwergbetrieb – wie ihn die
meisten derartigen Anstalten darstellen – von wenigen, besonders günstig
liegenden Ausnahmefällen abgesehen, in persönlicher und sachlicher
Beziehung nicht die gleiche Leistungsfähigkeit entfalten kann, wie eine
große öffentliche Lehranstalt.
Henriette Goldschmidt schrieb 1911 im ersten Plan für die
Frauenhochschule: „_Es fehlt bisher an einer höheren pädagogisch-sozialen
Bildungsstätte für die Frauenwelt._“ – Und sie hatte Recht. Überall
bestanden pädagogische und soziale Berufsschulen für Frauen _nur
getrennt_. Unsere moderne Kulturentwicklung aber, besonders der starke
soziale Zug unserer Zeit und die jetzt immer mehr sich verbreitende
Erkenntnis, daß gewisse Nöte unseres Volkes nur durch großangelegte
Erziehungsmaßnahmen beseitigt werden können, _macht eine Vereinigung
pädagogischer und sozialer Arbeit_ dringend nötig. Je inniger die
Verbindung beider ist, umso reicher werden sich beide Teile gegenseitig
befruchten. Darum müssen schon während der Ausbildungszeit unserer
zukünftigen pädagogischen und sozialen Berufsarbeiterinnen so viel als
möglich Fäden hinüber und herüber gesponnen werden. Das hatte Henriette
Goldschmidt erkannt und _erstrebt_, das will – getreu seiner Tradition –
das Sozial-pädagogische Frauenseminar der Stadt Leipzig in seiner jetzigen
Form _verwirklichen_.
Das Erbe Henriette Goldschmidts ist also nicht aufgegeben worden, _es lebt
fort_, nur in anderer, in zeitgemäßerer Gestalt, es lebt und wirkt fort
zum Segen unseres Volkes.