II. *Pädagogische Vorlesungen.*

1. Kinderpsychologie,

2. Vorlesungen aus der Geschichte der pädagogischen Bewegungen,

besonders des 18. und 19. Jahrhunderts und der Gegenwart,

3. Geschichte der Erziehung des weiblichen Geschlechts,

4. Erziehungsprobleme,

5. Gesundheitspflege in Haus und Schule.

III. *Sozialwissenschaftliche Vorlesungen*

(einschl. Staats- u. Rechtswissenschaft).

1. Vorlesungen allgemeineren national-ökonomischen Charakters,

2. Geschichte der Frauenbewegung,

3. Die soziale Arbeit der Frau,

4. Die Stellung der Frau im Recht,

5. Geschichte der politischen Parteien der neuesten Zeit,

6. Einführung in die Staatswissenschaft.“

Neben diesen freien Vorlesungen, die für alle nach Bildung strebenden

Frauen zugänglich sein sollten, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten,

waren _Studienkurse_ zur Ausbildung auf bestimmte Frauenberufe vorgesehen.

Der Eintritt in diese Studienkurse setzte eine sachgemäße Vorbildung

voraus. Es wurden eingerichtet:

I. Studienkurse für Lehrerinnen der pädagogischen Fächer an

Kindergartenseminaren, Frauenschulen und anderen Lehranstalten und

II. Studienkurse für soziale Berufstätigkeit.

Das war die Anstalt, die 1911 als „Hochschule für Frauen“ in Leipzig

eröffnet wurde, die Anstalt, die nach Henriette Goldschmidts eigenen

Worten die Krönung ihres Lebenswerkes darstellte und über deren Pforte ihr

Lieblingswort leuchtete:

‚_Der Erziehungsberuf ist der Kulturberuf der Frau_‘.

DIE NACHWIRKUNG UND FORTENTWICKLUNG IHRER IDEEN AN DER LEIPZIGER

HOCHSCHULE FÜR FRAUEN.

Zehn Jahre hat die Anstalt als „Hochschule für Frauen“ bestanden. Der im

Voranstehenden abgedruckte Plan von 1911 wurde im Laufe dieser Jahre

vielfach abgeändert und erweitert. Aber die treibende Kraft für all diese

Reformen war nicht eigentlich mehr Henriette Goldschmidt, sondern die

Initiative ging jetzt aus von den verschiedenen _Vertretern der einzelnen

Hauptfächer_, die ihr Lehr- und Arbeitsgebiet – zum Teil auf Anregungen

von außen – erweitern und ausbauen mußten. Eine ausführliche Darstellung

dieser Entwicklung gehört daher nicht in eine Biographie Henriette

Goldschmidts. Immerhin wird es den Lesern erwünscht sein, die Nachwirkung

und allmähliche Realisierung der Goldschmidtschen Ideen wenigstens in

großen Zügen kennen zu lernen. Darum seien im folgenden aus der Geschichte

der Leipziger Frauenhochschule die wichtigsten Daten angegeben:

_Im Winter-Semester 1911/12_ wurde die „Hochschule für Frauen“ als Anstalt

des „Vereins für Familien- und Volkserziehung“ mit zusammen 898 Hörerinnen

und Studierenden eröffnet. Sie umfaßte damals drei Abteilungen, nämlich

a. die _Allgemeine Abteilung_ (in erster Linie für Hörerinnen

bestimmt),

b. die _Pädagogische Abteilung_ (bestimmt zur Ausbildung von

Lehrerinnen der Fröbelschen Pädagogik an

Kindergärtnerinnenseminaren, Frauenschulen usw.),

c. die _Sozialwissenschaftliche Abteilung_ (bestimmt zur Ausbildung von

beruflichen und ehrenamtlichen Kräften für das gesamte Gebiet der

sozialen Arbeit).

Im _Sommer-Semester 1913_ traten neu hinzu besondere Kurse zur

_Fortbildung staatlich geprüfter_ und in längerer Praxis bewährter

_Krankenschwestern_ für leitende Posten (Oberinnen, Oberschwestern,

lehrende Schwestern). Im Herbst 1916 wurden diese Kurse in eine

selbständige Abteilung umgewandelt.

_Ostern 1914_ wurde der umfangreiche, mit allen Einrichtungen moderner

Unterrichtstechnik ausgestattete _Erweiterungsbau_ in Benutzung genommen.

(Königstr. 18/20).

Vom _Sommer-Semester 1914_ an wurde – nachdem die dazu nötigen

Laboratorien in der Anstalt geschaffen worden waren – die _Naturkundliche

Abteilung_ ausgebaut, die der Ausbildung technischer Assistentinnen für

medizinische und industrielle Laboratorien dient.

Im _Winter-Semester 1916/17_ erfolgte die rechtliche und finanzielle

Loslösung der Hochschule vom „Verein für Familien- und Volkserziehung“ und

ihre Umwandlung in eine selbständige, dem sächsischen Ministerium des

Kultus und öffentlichen Unterrichts unmittelbar unterstellte _rechtsfähige

Stiftung_.

_Ostern 1917_ wurden Lehrgänge zur Ausbildung staatlich geprüfter

_Jugendleiterinnen_ an die Anstalt angegliedert.

Seit _Sommer-Semester 1917_ wurden allmählich für alle Abteilungen (mit

Ausnahme der Allgemeinen Abteilung) _staatliche Prüfungen_ eingerichtet.

Am _1. April 1921_ löste sich der „_Verein für Familien- und

Volkserziehung_“ auf und vermachte der Hochschule neben seinen

Grundstücken und sonstigen Vermögenswerten seine sämtlichen Anstalten

(Fröbel-Frauenschule, Seminar für Kinderpflegerinnen,

Henriette-Goldschmidt-Kinderheim und drei Volkskindergärten).

Am _1. Oktober 1921_ ging die Stiftung „Hochschule für Frauen“ mit ihren

gesamten Anstalten _in den Besitz der Stadt Leipzig_ über unter

gleichzeitiger Umgestaltung und Verschmelzung der verschiedenen

Lehranstalten zu einem „_Sozial-pädagogischen Frauenseminar_“, bestehend

aus folgenden Abteilungen:

_ 1. Frauenhochschulkurse_ (bisherige Allgemeine Abteilung).

_ 2. Wohlfahrtsschule_ (zur Ausbildung von Wohlfahrtspflegerinnen und

sonstigen Sozialbeamtinnen auf Grund der staatlichen Prüfungsordnung

von 1921).

_ 3. Ausbildungsanstalt für Jugendleiterinnen_ (Lehrbetrieb und Prüfung

geregelt nach den staatlichen Bestimmungen Sachsens vom 6. Februar

1918).

_ 4. Oberinnen-Lehrgang_ zur Fortbildung staatlich geprüfter

Krankenschwestern für leitende Stellungen in der Krankenpflege (mit

staatlich genehmigter Prüfungsordnung von 1917).

_ 5. Lehranstalt für technische Assistentinnen_ (mit staatlich

genehmigter Prüfungsordnung vom 15. Oktober 1917).

_ 6. Fröbel-Frauenschule bzw. Kindergärtnerinnenseminar_ (Lehrbetrieb

und Prüfung geregelt nach den sächsischen Bestimmungen vom 6.

Februar 1918).

_ 7. Seminar für Kinderpflegerinnen_ (ohne staatliche Prüfung).

_ 8. Soziale Anstalten bzw. Übungsstätten_

(Henriette-Goldschmidt-Kinderheim, 3 Volkskindergärten und eine

Kinderlesehalle).

Es ist häufig die Frage aufgeworfen worden, _warum die Umwandlung der

Frauenhochschule in ein sozial-pädagogisches Frauenseminar erfolgt sei_.

Die Umwandlung hat sich in Wirklichkeit allmählich ganz von selbst

vollzogen.

Der Entfaltung des innersten Frauentums im Sinne der

Fröbel-Goldschmidtschen Idee der allgemeinen Höherbildung des weiblichen

Geschlechts „um seiner menschheitpflegenden Bestimmung willen“ (vgl. S.

146 ff.) sollte die Anstalt _ursprünglich_ dienen. Dieser hohen

Kulturaufgabe wegen war bei der Gründung der Name „Hochschule für Frauen“

gewählt worden. Man hatte geglaubt, daß zahlreiche Frauen rein um dieser

Idee willen die Anstalt besuchen würden.

Aber die Entwicklung verlief anders.

Die große Idee der Anstalt wurde nur von ganz wenigen richtig verstanden.

Diese wenigen konnten sich meist aus wirtschaftlichen Gründen nicht eine

hochschulmäßige Weiterbildung leisten, die nicht mit Sicherheit

unmittelbaren praktischen Nutzen versprach. Die Verhältnisse in unserem

Vaterlande haben es nun einmal mit sich gebracht, daß jetzt die meisten

Frauen eine _gründliche Ausbildung für bestimmte, wirtschaftliche

Sicherheit bietende Berufe_ suchen müssen. Dieses immer stärker

hervortretende Bedürfnis nach _solcher_ Berufsbildung bestimmte mit Recht

in der Folge mehr und mehr den weiteren Ausbau der Anstalt (vgl. S.

170–172). Die ursprüngliche Idee wurde dadurch allmählich in den

Hintergrund gedrängt und schließlich ganz vergessen.

Man beschränkte sich bei der Auswahl der Berufe, für die die

Frauenhochschule vorbereiten sollte, bewußt auf spezifische Frauenberufe,

also auf solche, die den Frauen Gelegenheit geben, ihre ursprüngliche

Naturanlage zu entfalten. Es kamen da in erster Linie in Frage die uralten

Domänen der Frauenarbeit: Kinderpflege, Wohlfahrtspflege und

Krankenpflege. Zwar konnte man sich auch auf anderen Schulen dafür

ausbilden. Die Hochschule aber beabsichtigte, für diese wichtigen

Arbeitsgebiete gründlicher und umfassender, eben hochschulmäßiger

vorzubereiten, als dies anderswo geschah. – Aber auch dieser Gedanke ließ

sich nicht dauernd verwirklichen, da inzwischen der Staat nach und nach

für alle in Betracht kommenden Frauenberufe allgemeinverbindliche

Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften erließ, denen sich naturgemäß auch

die Frauenhochschule anpassen mußte, was Erleichterungen ihrer bisherigen

Aufnahme- und Prüfungsvorschriften sowie Kürzungen ihrer Studienpläne

nötig machte.

So war denn die Anstalt im Jahre 1921 tatsächlich bereits eine

Berufsschule für Frauen geworden, die in äußeren und rechtlichen

Beziehungen (Aufnahmebestimmungen, Dauer der Ausbildung, Kosten, Prüfungen

und Anstellungsmöglichkeiten) mit entsprechenden anderen Anstalten in

Deutschland übereinstimmte. Es war daher nur eine letzte Konsequenz dieser

Entwicklung, daß beim Übergang der Anstalt an die Stadt Leipzig dies auch

im Namen der Schule zum Ausdruck gebracht wurde. Es wäre innerlich unwahr

gewesen, wenn der Name „Hochschule“ beibehalten worden wäre, nachdem die

Entwicklung außerhalb und innerhalb der Anstalt sich im Laufe eines

Jahrzehnts anders vollzogen hatte, als man bei der Gründung der

Frauenhochschule anzunehmen berechtigt gewesen war.

Im gewissen Sinne aber besitzt das Leipziger Sozial-pädagogische

Frauenseminar auch nach seiner Anpassung an die gegenwärtigen

Zeitverhältnisse noch eine gewisse Eigenart, und zwar unterscheidet es

sich durch folgendes von allen ähnlichen Anstalten:

1. Die Anstalt hat sich in gewissem Umfang die früheren guten Beziehungen

der Frauenhochschule zur Universität Leipzig bewahrt, wodurch die

Vielseitigkeit und Qualität des Lehrkörpers und damit das Niveau sowie der

vorwiegend akademische Charakter des Unterrichtsbetriebs in den höheren

Abteilungen des Sozial-pädagogischen Frauenseminars sichergestellt ist.

2. Die Anstalt vermeidet bewußt die Einstellung auf die Fachausbildung für

nur einen Frauenberuf, wie das die sonstigen Fröbelseminare, sozialen

Frauenschulen u. dgl. tun. Die bisherige zehnjährige Erfahrung hat

gezeigt, wie vorteilhaft es für die Erweiterung des Gesichtskreises der

Schülerinnen ist, wenn sich an derselben Bildungsstätte Lehrer und

Schülerinnen mit den verschiedensten geistigen Interessen und Berufszielen

zusammenfinden. Aus diesem Grunde wird neben gründlicher theoretischer und

praktischer Fachausbildung Gelegenheit geboten zu umfassender allgemeiner

Fortbildung der Schülerinnen nach eigener Wahl. Ohne dem eigentlichen

pädagogischen Großbetrieb das Wort reden zu wollen, muß doch gesagt

werden, daß nun einmal ein pädagogischer Zwergbetrieb – wie ihn die

meisten derartigen Anstalten darstellen – von wenigen, besonders günstig

liegenden Ausnahmefällen abgesehen, in persönlicher und sachlicher

Beziehung nicht die gleiche Leistungsfähigkeit entfalten kann, wie eine

große öffentliche Lehranstalt.

Henriette Goldschmidt schrieb 1911 im ersten Plan für die

Frauenhochschule: „_Es fehlt bisher an einer höheren pädagogisch-sozialen

Bildungsstätte für die Frauenwelt._“ – Und sie hatte Recht. Überall

bestanden pädagogische und soziale Berufsschulen für Frauen _nur

getrennt_. Unsere moderne Kulturentwicklung aber, besonders der starke

soziale Zug unserer Zeit und die jetzt immer mehr sich verbreitende

Erkenntnis, daß gewisse Nöte unseres Volkes nur durch großangelegte

Erziehungsmaßnahmen beseitigt werden können, _macht eine Vereinigung

pädagogischer und sozialer Arbeit_ dringend nötig. Je inniger die

Verbindung beider ist, umso reicher werden sich beide Teile gegenseitig

befruchten. Darum müssen schon während der Ausbildungszeit unserer

zukünftigen pädagogischen und sozialen Berufsarbeiterinnen so viel als

möglich Fäden hinüber und herüber gesponnen werden. Das hatte Henriette

Goldschmidt erkannt und _erstrebt_, das will – getreu seiner Tradition –

das Sozial-pädagogische Frauenseminar der Stadt Leipzig in seiner jetzigen

Form _verwirklichen_.

Das Erbe Henriette Goldschmidts ist also nicht aufgegeben worden, _es lebt

fort_, nur in anderer, in zeitgemäßerer Gestalt, es lebt und wirkt fort

zum Segen unseres Volkes.

Henriette Goldschmidt: Ihr Leben und ihr Schaffen · 第 18 / 20 题