223 Sie ist, soviel wir sehen, nirgends behandelt.

224 Wie das Kriegsrecht zeigt. So ist z. B. aus Art. 1 der Haager

Konvention über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges zu

entnehmen, daß Beteiligung am Kampfe ohne Vorliegen der in diesem

Artikel bestimmten Voraussetzungen trotz landesrechtlicher

Autorisierung oder staatlichen Befehls strafrechtliche Verantwortung

gegenüber dem bekämpften Staate begründet.

225 Darüber, wann sie eintritt, s. u. III. Im Kriege ist sie ohnehin

gegeben.

Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht · 第 31 / 38 题