224 Wie das Kriegsrecht zeigt. So ist z. B. aus Art. 1 der Haager
Konvention über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges zu
entnehmen, daß Beteiligung am Kampfe ohne Vorliegen der in diesem
Artikel bestimmten Voraussetzungen trotz landesrechtlicher
Autorisierung oder staatlichen Befehls strafrechtliche Verantwortung
gegenüber dem bekämpften Staate begründet.
225 Darüber, wann sie eintritt, s. u. III. Im Kriege ist sie ohnehin
gegeben.